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Beschlussvorlage (Sanierungs- und Neubaumaßnahmen im Jahr 2013 an Kultureinrichtungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
17.10.12, 06:11
Aktualisiert
04.01.13, 14:54
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 403/2012 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 11.10.2012 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft - 20 - BM / Dezernent Termin Bemerkungen 25.10.2012 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 20.11.2012 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 04.12.2012 vorberatend Rat 11.12.2012 beschließend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 26.02.2013 vorberatend Rat 12.03.2013 beschließend Betrifft: 17.10.2012 Datum Freigabe -100- Sanierungs- und Neubaumaßnahmen im Jahr 2013 an Kultureinrichtungen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2013 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Kultureinrichtungen werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen. Begründung: Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt. Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen, in der Maßnahmen an Kultureinrichtungen erfasst sind, ist beigefügt. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm 2013" aufgelistet sind, im Jahr 2013 auch zu realisieren. Der Ausschuss für Kultur und Partnerschaft wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft durch den Rat der Stadt. (Dr. Rips) -2-