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Beschlussvorlage (Delegiertenversammlung des Erftverbandes, Mitgliedergruppe 5 Neuwahl der Delegierten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
21.02.13, 15:06
Aktualisiert
21.02.13, 15:06
Beschlussvorlage (Delegiertenversammlung des Erftverbandes, Mitgliedergruppe 5
Neuwahl der Delegierten) Beschlussvorlage (Delegiertenversammlung des Erftverbandes, Mitgliedergruppe 5
Neuwahl der Delegierten)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 92/2013 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 13.02.2013 Amtsleiter RPA gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent - 20 - Beratungsfolge Hauptausschuss Termin 06.03.2013 vorberatend Rat 12.03.2013 beschließend Betrifft: 13.02.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Delegiertenversammlung des Erftverbandes, Mitgliedergruppe 5 Neuwahl der Delegierten Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss der Stadt Erftstadt beschließt gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NRW: Der 1. Beigeordnete der Stadt Erftstadt, Herr Erner, oder ein von ihm bestimmter Bediensteter wird mit der Wahrnehmung des Stimmrechtes in der Wahlversammlung des Erftverbandes, Mitgliedergruppe 5, beauftragt. Begründung: Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten des Erftverbandes endet am 30.04.2013. Die Beitragsteileinheiten der Stadt Erftstadt betragen 0,0932. Die Stadt Erftstadt verzichtet – wie bisher – auf die Benennung eines eigenen Kandidaten. Der 1. Beigeordnete, Herr Erner, oder ein von ihm bestimmter Bediensteter übt das Stimmrecht der Stadt Erftstadt in der Versammlung der Mitglieder mit Beitragteileinheiten am 28.03.2013 aus. Gemäß dem beigefügten Terminplan des Erftverbandes ist eine Beschlussfassung durch den Rat in seiner Sitzung am 12. März 2013 nicht mehr fristgerecht. Der Hauptausschuss beschließt daher über die Entsendung der Delegierten gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW als dringliche Entscheidung. In Vertretung (Erner) -2-