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Beschlussvorlage (Einladung und Unterlagen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
279 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
21.02.13, 15:06
Aktualisiert
21.02.13, 15:06
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Inhalt der Datei

Der Vorstand Erft SM 10 14 = • 0 1. r ctl. Lon 20 I Postfach 1320 I Stadtwerke Erftstadt Michael-Schifter-Weg 50374 Erftstadt Wasserwirtschaft für unsere Region. Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim Fon (02271) 88-14 00 Fax (02271) 88-13 33 EINGANG BURO BURGERMElSTER Erftverband Verband 50103 Bergheim 4 Ihr Ansprechpartner Durchwahl Telefax Unser Zeichen E-Mail Bergheim, 30. Januar 2013 Organwahlen 2013; hier: Wahlen zur Delegiertenversammlung - Öffentliche Wasserversorgung - I Mitgliedergruppe Jochen Birbaum (02271) 88-11 58 (02271) 88-1333 BilLam jochen.birbaum @erftverband.de 5 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 15. Januar 2013 hatte der Erftverband Sie über das anstehende Wahlverfahren informiert. Bei der Erstellung der betreffenden Serienbriefe ist hier leider ein Fehler unterlaufen. Auf Seite 2 im 4. Absatz des oben genannten Schreibens muss es richtigerweise heißen: Durch Entsendung wird aus Ihrer Mitgliedergruppe 1 Delegiertensitz besetzt. Zur Besetzung der verbleibenden 5 Delegiertensitze findet eine Wahlversammlung in der Geschäftsstelle des Verbandes statt, zu der ich hiermit einlade. Um Kenntnisnahme Mit freundlichen wird gebeten. Grüßen I Vorsitzender des Verbandsrates: Landrat Werner Stump Vorstand: Dr.-Ing. Wulf Lindner ~,~, zertifiziert Jochen Birbaum \ DVGW ,~ nach J \ DVGW ~1~ Qualität- und Umweltmanagement Technisches Sich e rhe itsma nag eme nt J Der Vorsitzende Erft des Verband rates als Wahlleiter = • Verband Wasserwirtschaft für unsere Region. Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim Fon (02271) 88-1213 Fax (0 22 71) 88-13 33 Erftverband I Postfach 1320 I Stadtwerke Erftstadt Michael-Schiffer-Weg 50374 Erftstadt 50103 Bergheim 4 Ihr Ansprechpartner Durchwahl Telefax Unser Zeichen E-Mail Bergheim, 15_ Januar 2013 Organwahlen 2013; hier: Wahlen zur Delegiertenversammlung - Öffentliche Wasserversorgung - I Mitgliedergruppe Jochen Birbaum (0 22 71) 88-11 58 (02271) 88-1333 Bi/Lam jochen.birbaum @erftverband.de 5 Sehr geehrte Damen und Herren, die fünf jährige Amtszeit der Delegierten des Verbandes endet am 30. April 2013_ Aus diesem Grunde wurde die konstituierende Delegiertenversammlung für Dienstag, den 30_ April 2013 terminiert. Auf diesen Zeitpunkt sind alle übrigen, mit dem Wahlverfahren verbundenen Termine, abgestimmt. Als Wahlleiter kommt mir die Aufgabe zu, über das Verfahren zur Besetzung der Verbandsorgane zu informieren und Sie hinsichtlich des engen Terminkalenders um Unterstützung bei der Abwicklung zu bitten. Die Delegiertenversammlung des Verbandes besteht aus 102 Delegierten. Von diesen entfallen 100 Sitze auf die Mitgliedergruppen: y y y y y » Braunkohlenbergbau Elektrizitätswirtschaft kreisfreie, kreisangehörige Städte und Gemeinden Kreise Öffentliche Wasserversorgung Gewerbliche Unternehmen Unter Berücksichtigung des Minderheitenschutzes von 5 Delegierten je Mitgliedergruppe sind die verbleibenden 70 Sitze im Verhältnis der Beitragsleistungen der einzelnen Mitgliedergruppen nach dem dHondtschen Höchstzahlverfahren zu verteilen. Eine Übersicht über die Sitzverteilung Vorsitzender des Verbandsrates: Landrat Werner Stump Vorstand: Dr.-Ing. Wulf Lindner zertifiziert nach ~, /i, \ J \ J ~~ ,'=-' DVGW DVGW Qualität- und Umweltmanagement D~ Technisches Sicherheitsmanagement Az.: Bi/Lam 15. Januar 2013 -2- aller Mitgliedergruppen ist als Anlage 1 zu Ihrer Information beigefügt. Das Wahlverfahren (einschließlich Terminübersicht) liegt als Anlage 2 bei. Durch § 15 (3) ErftVG (Auszüge aus dem ErftVG siehe Anlage 3) wird die Zuordnung dieser Sitze auf die einzelnen Mitglieder der Gruppe geregelt. Unter Berücksichtigung dieser Bestimmung ergibt sich für Sie die Beitragseinheit: 0, volle Beitragseinheit 0932 Beitragsteileinheit Jede volle Beitragseinheit berechtigt zur Entsendung eines Delegierten. Ich darf Sie deshalb bitten, mir bis spätestens zum 18. März 2013 die Namen der von Ihnen zu entsendenden Delegierten mitzuteilen. Bitte verwenden Sie zu diesem Zweck den als Anlage 1beigefügten Vordruck, der mir die Prüfung der Wählbarkeit und damit eine fristgerechte Einladung zur konstituierenden Delegiertenversammlung erleichtert. Beachten Sie dabei bitte auch, dass die Annahmeerklärung auf der Rückseite dieses Vordrucks ausgefüllt und unterschrieben wird. Durch Entsendung werden aus Ihrer Mitgliedergruppe 6 Delegiertensitze besetzt. Zur Besetzung der verbleibenden 4 Delegiertensitze findet eine Wahlversammlung in der Geschäftsstelle des Verbandes statt, zu der ich hiermit einlade. Termin der Versammlung: Donnerstag, den 28. März 2013, 09:00 Uhr In dieser Versammlung wählen alle Mitglieder mit Beitragsteileinheiten die Delegierten für die unbesetzten Delegiertensitze, sowie einen ersten und zweiten Nachfolger für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Delegierten. Zur Wahrnehmung Ihres Stimmrechts füge ich als Anlage 5 einen Wahlausweis bei. Er berechtigt den jeweiligen Inhaber in der Wahlversammlung das Wahlrecht auszuüben. Falls Sie sich in der Versammlung vertreten lassen wollen, was üblicherweise in den Vorjahren geschehen ist, geschieht dies durch Weitergabe des Wahlausweises einschließlich einer entsprechenden Vollmacht. Sollten Sie dies beabsichtigen, darf ich Sie bitten, sich mit Ihrem Gruppensprecher in Verbindung zu setzen. Bitte beachten Sie, dass in einem solchen Fall Beitragsteileinheiten nur einheitlich eingesetzt werden können (§ 15 (4) 3 ErftVG). Für die Wahlversammlung behalte ich mir die Überprüfung der Legitimation vor. Als wahlberechtigtes Mitglied sind Sie berechtigt, bis spätestens Dienstag, 05. März 2013 Wahlvorschläge einzureichen. Die eingereichten Wahlvorschläge werden listenmäßig erfasst und in alphabetischer Reihenfolge in die Stimmzettel für die Wahlversammlung / Az.: Bi/Lam 15. Januar 2013 -3- aufgenommen. Die Stimmzettel können in der Zeit vom 19.03.2013 26.03.2013 in der Geschäftsstelle (Hauptverwaltung) eingesehen werden. In der Versammlung selbst bedarf es eines Mehrheitsbeschlusses zur Aufnahme weiterer Wahlvorschläge. Daneben ist das "vereinfachte schriftliche Wahlverfahren" zulässig. Dies bedeutet, dass es der Einberufung einer Wahlversammlung nicht bedarf, falls aus Ihrer Mitgliedergruppe nur ein Wahlvorschlag gemacht wird, dem alle Mitglieder schriftlich zustimmen (§ 16 (7) ErftVG). Im Rahmen des EntsendungsHinweise zu beachten: und Wahlverfahrens bitte ich folgende Ausschlussgründe (§ 16 Abs. 2 ErftVG) Ein Mitglied darf nicht durch einen Delegierten vertreten werden, der in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied steht. Dies gilt nicht für Delegierte, die in der Wahlversammlung gewählt werden (§ 15 Abs. 4 ErftVG). Politikerprivileg (§ 16 Abs. ~ ErftVG) Eine Gebietskörperschaft darf nicht mehr Vertreter der Verwaltung als Mitglieder der Vertretung der Gebietskörperschaft entsenden. Darüber hinaus muss mindestens die Hälfte aller Delegierten der Kreise, Städte und Gemeinden einer Vertretung der Gebietskörperschaft angehören. Dies gilt auch für Wahlen nach § 15 Abs. 4 ErftVG. Ich hoffe, dass diese Information Ihnen hilft, Ihr Entsendungs-lWahlrecht für die Delegiertenversammlung des Verbandes wahrzunehmen. Im übrigen steht Ihnen zur Beantwortung von Fragen in der Geschäftsstelle Herr Jochen Birbaum, Tel. 02271/88 - 1158 gerne zur Verfügung. Für den Fall, dass über Rechts- und Verfahrensfragen hinaus gruppeninterne Fragen zu erörtern sind, liegt ein Verzeichnis der Sprecher der Mitgliedergruppen als Anlage 6 zu Ihrer Information bei. Abschließend bitte ich Sie, den Empfang der Wahlunterlagen beigefügten Postkarte zu bestätigen. Mit freundlichen Grüssen Werner Stump Vorsitzender des Verbandsrates auf der 1 Anlage 11 Erft .Verband _ Wasserwirtschaft für unsere Region. Vorstandsbüro Organwahlen 2013 hier: Zusammensetzung der Delegiertenversammlung gemäss § 15 (2) ErftVG Gemäss § 15 (2) ErftVG entfallen auf die Mitgliedergruppen gemäß § 6 (1) Satz 1 Nr. 1 - 6 ErftVG 100 Delegierte, wobei jede dieser Mitgliedergruppen zunächst 5 Delegiertensitze erhält. Die verbleibenden 70 Sitze werden zusätzlich unter diesen Mitgliedergruppen im Verhältnis ihrer Beitragsleistungen nach dem dHondtschen Höchstzahlverfahren verteilt, wobei eine Mitgliedergruppe nicht mehr als 66 Delegierte haben darf. Mitglied..er- Delegierte gem. § 15 (2) 1 ErftVG Mitglieder ~n.jppe Braunkohlenbergwerke Elektrizitätswirtschaft kreisfreie, kreisangehörige Städte, Gemeinden Kreise Öffentliche Wasserversorgung Gewerbliche Unternehmen zusätzliche Sitze nach Beitra 5 5 5 5 5 5 I-----=-+----+'--'~~F___t 30 + Delegierter Erftfischereigenossenschaft + Delegierter Landwirtschaftskammer Rheinland insgesamt: Zu beachten für die kommunalen Mitgliedergruppen § 16 (5) ErftVG: "Mindestens (3 und 4): die Hälfte aller Delegierten der Kreise, Gemeinden muss einer Vertretung der Gebietskörperschaften angehören. Städte I:\bi\sd\wahI13\ vermerke\Zusammensetzung_DV. und doc !Anlage: • • Erft • Verband der Vorsitzende des Verbandsrates als Wahlleiter Neuwahl zur Delegiertenversammlung Mitgliedergruppe 2013 5 Der Inhaber dieses Wahlausweises ist berechtigt, in der Wahlversammlung am 28. März 2013 das Stimmrecht für das Mitglied: Mitglied: Stadtwerke Erftstadt 50374 Erftstadt Beitragsteileinheit: 0,0932 auszuüben. Der Wahlleiter behält sich eine Nachprüfung der Legitimation des Ausweisinhabers vor. Bergheim, den 15. Januar 2013 Werner Stump ~