Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
279 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
21.02.13, 15:06
Aktualisiert
21.02.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Vorstand
Erft
SM
10
14
=
•
0 1. r ctl.
Lon
20
I
Postfach 1320
I
Stadtwerke Erftstadt
Michael-Schifter-Weg
50374 Erftstadt
Wasserwirtschaft
für unsere Region.
Erftverband
Am Erftverband 6
50126 Bergheim
Fon (02271) 88-14 00
Fax (02271) 88-13 33
EINGANG BURO BURGERMElSTER
Erftverband
Verband
50103 Bergheim
4
Ihr Ansprechpartner
Durchwahl
Telefax
Unser Zeichen
E-Mail
Bergheim, 30. Januar 2013
Organwahlen 2013;
hier:
Wahlen zur Delegiertenversammlung
- Öffentliche Wasserversorgung
-
I Mitgliedergruppe
Jochen Birbaum
(02271) 88-11 58
(02271) 88-1333
BilLam
jochen.birbaum
@erftverband.de
5
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 15. Januar 2013 hatte der Erftverband Sie über das
anstehende Wahlverfahren informiert. Bei der Erstellung der betreffenden
Serienbriefe ist hier leider ein Fehler unterlaufen.
Auf Seite 2 im 4. Absatz des oben genannten Schreibens muss es
richtigerweise heißen:
Durch Entsendung wird aus Ihrer Mitgliedergruppe
1 Delegiertensitz besetzt. Zur Besetzung der verbleibenden
5 Delegiertensitze findet eine Wahlversammlung in der
Geschäftsstelle des Verbandes statt, zu der ich hiermit einlade.
Um Kenntnisnahme
Mit freundlichen
wird gebeten.
Grüßen
I
Vorsitzender des
Verbandsrates:
Landrat Werner Stump
Vorstand:
Dr.-Ing. Wulf Lindner
~,~,
zertifiziert
Jochen Birbaum
\
DVGW
,~
nach
J \
DVGW
~1~
Qualität- und
Umweltmanagement
Technisches
Sich e rhe itsma nag eme nt
J
Der Vorsitzende
Erft
des Verband rates
als Wahlleiter
=
•
Verband
Wasserwirtschaft
für unsere Region.
Erftverband
Am Erftverband 6
50126 Bergheim
Fon (02271) 88-1213
Fax (0 22 71) 88-13 33
Erftverband
I
Postfach
1320
I
Stadtwerke Erftstadt
Michael-Schiffer-Weg
50374 Erftstadt
50103 Bergheim
4
Ihr Ansprechpartner
Durchwahl
Telefax
Unser Zeichen
E-Mail
Bergheim, 15_ Januar 2013
Organwahlen 2013;
hier: Wahlen zur Delegiertenversammlung
- Öffentliche Wasserversorgung -
I Mitgliedergruppe
Jochen Birbaum
(0 22 71) 88-11 58
(02271) 88-1333
Bi/Lam
jochen.birbaum
@erftverband.de
5
Sehr geehrte Damen und Herren,
die fünf jährige Amtszeit der Delegierten des Verbandes endet am 30. April
2013_ Aus diesem Grunde wurde die konstituierende Delegiertenversammlung für Dienstag, den 30_ April 2013 terminiert. Auf diesen Zeitpunkt sind
alle übrigen, mit dem Wahlverfahren verbundenen Termine, abgestimmt.
Als Wahlleiter kommt mir die Aufgabe zu, über das Verfahren zur Besetzung der Verbandsorgane zu informieren und Sie hinsichtlich des
engen Terminkalenders um Unterstützung bei der Abwicklung zu bitten.
Die Delegiertenversammlung
des Verbandes besteht aus 102 Delegierten.
Von diesen entfallen 100 Sitze auf die Mitgliedergruppen:
y
y
y
y
y
»
Braunkohlenbergbau
Elektrizitätswirtschaft
kreisfreie, kreisangehörige Städte und Gemeinden
Kreise
Öffentliche Wasserversorgung
Gewerbliche Unternehmen
Unter Berücksichtigung des Minderheitenschutzes von 5 Delegierten je
Mitgliedergruppe sind die verbleibenden 70 Sitze im Verhältnis der Beitragsleistungen der einzelnen Mitgliedergruppen nach dem dHondtschen
Höchstzahlverfahren zu verteilen. Eine Übersicht über die Sitzverteilung
Vorsitzender des
Verbandsrates:
Landrat Werner Stump
Vorstand:
Dr.-Ing. Wulf Lindner
zertifiziert
nach
~, /i,
\
J \
J
~~ ,'=-'
DVGW
DVGW
Qualität- und
Umweltmanagement
D~
Technisches
Sicherheitsmanagement
Az.: Bi/Lam
15. Januar 2013
-2-
aller Mitgliedergruppen ist als Anlage 1 zu Ihrer Information beigefügt. Das
Wahlverfahren (einschließlich Terminübersicht) liegt als Anlage 2 bei.
Durch § 15 (3) ErftVG (Auszüge aus dem ErftVG siehe Anlage 3) wird die
Zuordnung dieser Sitze auf die einzelnen Mitglieder der Gruppe geregelt.
Unter Berücksichtigung dieser Bestimmung ergibt sich für Sie die
Beitragseinheit:
0,
volle Beitragseinheit
0932
Beitragsteileinheit
Jede volle Beitragseinheit berechtigt zur Entsendung eines Delegierten.
Ich darf Sie deshalb bitten, mir bis spätestens zum 18. März 2013 die
Namen der von Ihnen zu entsendenden Delegierten mitzuteilen. Bitte
verwenden Sie zu diesem Zweck den als Anlage 1beigefügten Vordruck,
der mir die Prüfung der Wählbarkeit und damit eine fristgerechte
Einladung zur konstituierenden Delegiertenversammlung
erleichtert.
Beachten Sie dabei bitte auch, dass die Annahmeerklärung auf der
Rückseite dieses Vordrucks ausgefüllt und unterschrieben wird.
Durch Entsendung werden aus Ihrer Mitgliedergruppe 6 Delegiertensitze
besetzt. Zur Besetzung der verbleibenden 4 Delegiertensitze findet eine
Wahlversammlung in der Geschäftsstelle des Verbandes statt, zu der ich
hiermit einlade.
Termin der Versammlung:
Donnerstag, den 28. März 2013, 09:00 Uhr
In dieser Versammlung wählen alle Mitglieder mit Beitragsteileinheiten
die Delegierten für die unbesetzten Delegiertensitze, sowie einen ersten
und zweiten Nachfolger für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines
Delegierten. Zur Wahrnehmung Ihres Stimmrechts füge ich als Anlage 5
einen Wahlausweis bei. Er berechtigt den jeweiligen Inhaber in der
Wahlversammlung das Wahlrecht auszuüben. Falls Sie sich in der
Versammlung vertreten lassen wollen, was üblicherweise in den Vorjahren
geschehen ist, geschieht dies durch Weitergabe des Wahlausweises
einschließlich einer entsprechenden Vollmacht. Sollten Sie dies
beabsichtigen, darf ich Sie bitten, sich mit Ihrem Gruppensprecher in
Verbindung zu setzen. Bitte beachten Sie, dass in einem solchen Fall
Beitragsteileinheiten nur einheitlich eingesetzt werden können (§ 15
(4) 3 ErftVG). Für die Wahlversammlung behalte ich mir die Überprüfung
der Legitimation vor.
Als wahlberechtigtes Mitglied sind Sie berechtigt, bis spätestens
Dienstag, 05. März 2013 Wahlvorschläge einzureichen. Die
eingereichten Wahlvorschläge werden listenmäßig erfasst und in
alphabetischer Reihenfolge in die Stimmzettel für die Wahlversammlung
/
Az.: Bi/Lam
15. Januar 2013
-3-
aufgenommen. Die Stimmzettel können in der Zeit vom 19.03.2013 26.03.2013 in der Geschäftsstelle (Hauptverwaltung) eingesehen werden.
In der Versammlung selbst bedarf es eines Mehrheitsbeschlusses zur
Aufnahme weiterer Wahlvorschläge. Daneben ist das "vereinfachte
schriftliche Wahlverfahren" zulässig. Dies bedeutet, dass es der
Einberufung einer Wahlversammlung nicht bedarf, falls aus Ihrer
Mitgliedergruppe nur ein Wahlvorschlag gemacht wird, dem alle Mitglieder
schriftlich zustimmen (§ 16 (7) ErftVG).
Im Rahmen des EntsendungsHinweise zu beachten:
und Wahlverfahrens
bitte ich folgende
Ausschlussgründe (§ 16 Abs. 2 ErftVG)
Ein Mitglied darf nicht durch einen Delegierten vertreten
werden, der in einem Dienstverhältnis zu einem anderen
Mitglied steht. Dies gilt nicht für Delegierte, die in der
Wahlversammlung gewählt werden (§ 15 Abs. 4 ErftVG).
Politikerprivileg (§ 16 Abs. ~ ErftVG)
Eine Gebietskörperschaft darf nicht mehr Vertreter der
Verwaltung als Mitglieder der Vertretung der
Gebietskörperschaft entsenden. Darüber hinaus muss
mindestens die Hälfte aller Delegierten der Kreise, Städte und
Gemeinden einer Vertretung der Gebietskörperschaft
angehören. Dies gilt auch für Wahlen nach § 15 Abs. 4 ErftVG.
Ich hoffe, dass diese Information Ihnen hilft, Ihr Entsendungs-lWahlrecht
für die Delegiertenversammlung
des Verbandes wahrzunehmen. Im
übrigen steht Ihnen zur Beantwortung von Fragen in der Geschäftsstelle
Herr Jochen Birbaum,
Tel. 02271/88
- 1158
gerne zur Verfügung.
Für den Fall, dass über Rechts- und Verfahrensfragen hinaus
gruppeninterne Fragen zu erörtern sind, liegt ein Verzeichnis der Sprecher
der Mitgliedergruppen als Anlage 6 zu Ihrer Information bei.
Abschließend bitte ich Sie, den Empfang der Wahlunterlagen
beigefügten Postkarte zu bestätigen.
Mit freundlichen
Grüssen
Werner Stump
Vorsitzender des Verbandsrates
auf der
1 Anlage 11
Erft .Verband
_
Wasserwirtschaft
für unsere
Region.
Vorstandsbüro
Organwahlen 2013
hier:
Zusammensetzung
der Delegiertenversammlung
gemäss § 15 (2) ErftVG
Gemäss § 15 (2) ErftVG entfallen auf die Mitgliedergruppen gemäß § 6 (1) Satz 1 Nr. 1 - 6
ErftVG 100 Delegierte, wobei jede dieser Mitgliedergruppen zunächst 5 Delegiertensitze
erhält. Die verbleibenden 70 Sitze werden zusätzlich unter diesen Mitgliedergruppen im
Verhältnis ihrer Beitragsleistungen nach dem dHondtschen
Höchstzahlverfahren verteilt,
wobei eine Mitgliedergruppe nicht mehr als 66 Delegierte haben darf.
Mitglied..er-
Delegierte
gem.
§ 15 (2) 1
ErftVG
Mitglieder
~n.jppe
Braunkohlenbergwerke
Elektrizitätswirtschaft
kreisfreie, kreisangehörige Städte, Gemeinden
Kreise
Öffentliche Wasserversorgung
Gewerbliche Unternehmen
zusätzliche Sitze
nach
Beitra
5
5
5
5
5
5
I-----=-+----+'--'~~F___t
30
+ Delegierter Erftfischereigenossenschaft
+ Delegierter Landwirtschaftskammer Rheinland
insgesamt:
Zu beachten für die kommunalen Mitgliedergruppen
§ 16 (5) ErftVG: "Mindestens
(3 und 4):
die Hälfte aller Delegierten der Kreise,
Gemeinden muss einer Vertretung der Gebietskörperschaften angehören.
Städte
I:\bi\sd\wahI13\ vermerke\Zusammensetzung_DV.
und
doc
!Anlage:
•
•
Erft • Verband
der Vorsitzende des Verbandsrates
als Wahlleiter
Neuwahl zur
Delegiertenversammlung
Mitgliedergruppe
2013
5
Der Inhaber dieses Wahlausweises ist berechtigt, in der Wahlversammlung
am 28. März 2013 das Stimmrecht für das Mitglied:
Mitglied:
Stadtwerke Erftstadt
50374 Erftstadt
Beitragsteileinheit:
0,0932
auszuüben.
Der Wahlleiter behält sich eine Nachprüfung der Legitimation des Ausweisinhabers vor.
Bergheim, den 15. Januar 2013
Werner Stump
~