Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
21.02.13, 15:06
Aktualisiert
21.02.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 33/2013
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 17.01.2013
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Termin
06.03.2013
vorberatend
Rat
12.03.2013
beschließend
Betrifft:
30.01.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt wegen rechtl. Änderungen des § 45
GO NRW
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt, die Hauptsatzung der Stadt Erftstadt wie folgt zu ändern:
a)
I n § 11 Abs. 2 Satz 2 der Hauptsatzung werden vor dem Wort „Teilnahme“ die Wörter „im
Rahmen seiner Mandatsausübung erforderliche “ eingefügt.
b)
I n § 11 Abs. 4 der Hauptsatzung wird das Wort „regelmäßigen“ vor dem Wort „Arbeitszeit“
gestrichen.
c)
§ 11 Abs. Nr. d) der Hauptsatzung wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Personen, die
1. einen Haushalt mit
a) mindestens zwei Personen, von denen mindestens eine ein Kind unter 14 Jahren
oder eine anerkannt pflegebedürftige Person nach § 14 SGB XI ist, oder
b) mindestens drei Personen führen und
2. nicht oder weniger als 20 Stunden je Woche erwerbstätig sind,
erhalten für die mandatsbedingte Abwesenheit vom Haushalt den Regelstundensatz nach
§ 11 Abs. 4 Nr. a) dieser Satzung.
Statt des Regelstundensatzes werden auf Antrag die notwendigen Kosten für eine
Vertretung im Haushalt ersetzt.
Begründung:
Die gesetzlichen Bestimmungen bzgl. der Entschädigung der Ratsmitglieder wurde durch das Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes und Änderungen weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 18.09.2012 entsprechend geändert. Gemäß Artikel I Nr. 4 wird der §
45 GO NRW abgeändert. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die Hauptsatzung der Stadt
Erftstadt.
In Vertretung
In Vertretung
(Erner)
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