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Beschlussvorlage (Bericht über das vorläufige Jahresergebnis 2012)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
05.03.2013
Erstellt
21.02.13, 15:06
Aktualisiert
21.02.13, 15:06
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 83/2013 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 07.02.2013 gez. Heil Amtsleiter RPA Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: - 20 - Termin 05.03.2013 BM / Dezernent 20.02.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen vorberatend Bericht über das vorläufige Jahresergebnis 2012 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Finanz- und Personalausschuss nimmt den Bericht über das vorläufige Ergebnis 2012 zur Kenntnis. Begründung: Der Haushaltsplan sah für das Jahr 2012 einen Fehlbedarf in Höhe von rund 13,3 Mio. EUR vor. Das Ergebnis im Jahresabschluss wird hingegen vermutlich besser ausfallen. Es wird zwar grundsätzlich derzeit noch auf das Jahr 2012 aufgrund des Wertaufhellungsprinzips gebucht und es stehen noch sämtliche Jahresabschlussarbeiten aus, aber aufgrund einer ersten Hochrechnung unter Berücksichtigung der schon feststehenden Abschlussbuchungen kann davon ausgegangen werden, dass das Jahr 2012 mit einem Defizit in Höhe von voraussichtlich rund 7-8 Mio. EUR abschließen wird. Allerdings steht diese Aussage unter dem Vorbehalt, dass im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten keine weiteren wesentlichen Veränderungen eintreten werden. Besonders problematisch stellen sich die Auswirkungen des § 22 Absatz 3 EigVO dar, welche die Eigenbetriebe dazu verpflichten, ab dem Jahr 2012 sämtliche Pensionsverpflichtungen in ihren Bilanzen auszuweisen. Bislang wurden diese Verpflichtungen zum größten Teil in der Bilanz des Kernhaushaltes ausgewiesen. Die Überleitung der Pensionsverpflichtungen in die Bilanzen der Eigenbetriebe führt zum einen zu ertragswirksamen Auflösungen von Pensionsrückstellungen im Kernhaushalt. Zum anderen aber auch zu Teilwertabschreibungen des Finanzanlagevermögens. Diese Buchungen stehen derzeit noch aus; wurden aber bei der Hochrechnung des oben genannten vorläufigen Ergebnisses so gut es ging berücksichtigt. Deutliche Verbesserungen konnten im Bereich der Gewerbesteuer (+1,2 Mio. EUR), bei der Grundsteuer B (+550.000 EUR) sowie beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+355.000 EUR) erzielt werden. Daneben gab es weitere Verbesserungen bei der Vergnügungssteuer, der Hundesteuer sowie beim Familienleistungsausgleich (insgesamt Mehreinnahmen in Höhe von 333.000 EUR). Im Bereich der Transfererträge konnten Verbesserungen in Höhe von rund 400.000 EUR erzielt werden, die i. W. auf den Ersatz sozialer Leistungen außerhalb und in Einrichtungen zurückzuführen sind. Bei den Sonstigen Ordentlichen Erträgen wurden Mehreinnahmen von rund 260.000 EUR erzielt. Ursache sind hier zum einen Mehreinnahmen bei den Nachforderungszinsen bei der Gewerbesteuer sowie periodenfremde Erträge. Im Bereich der Personalaufwendungen konnten deutliche Verbesserungen sowohl bei den Beamtenbezügen (-260.000 EUR) als auch bei den Tariflich Beschäftigten (-800.000 EUR) realisiert werden. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen am Ende des Jahres 2012 deutlich unter dem Planansatz. Insgesamt konnten Einsparungen in Höhe von rund 1,3 Mio. EUR erreicht werden, davon alleine über 600.000 EUR bei den sonstigen Dienstleistungen. Im Bereich der Transferaufwendungen konnten weitere Verbesserungen umgesetzt werden. So liegt die tatsächliche Verlustabdeckung für das negative Eigenkapital beim Eigenbetrieb Straßen um 250.000 EUR unter dem Planansatz. Im Bereich der sozialen Leistungen an natürliche Personen außerhalb und in Einrichtungen konnten Abweichungen zum Planansatz in Höhe von knapp 420.000 EUR realisiert werden. Wesentliche Verbesserungen bei den Sonstigen Aufwendungen konnten erreicht werden bei den „Besonderen Aufwendungen für Beschäftigte“ (-122.000 EUR), bei den „Geschäftsaufwendungen“ (-85.000 EUR) sowie bei den Steuern, Versicherungen, Schadensfälle in Höhe von 53.000 EUR. Auch mussten deutlich weniger Säumniszuschläge gezahlt werden als dies der Plan vorsah. Zuletzt konnten aufgrund des immer noch historisch niedrigen Zinsniveaus Einsparungen beim Zinsaufwand in Höhe von 270.000 EUR realisiert werden. Ergebnisverschlechterungen sind in erster Linie auf die Jahresabschlussarbeiten zurückzuführen. So führt die Umsetzung des oben genannten § 22 Absatz 3 der EigVO insgesamt zu einer Verschlechterung in Höhe von rund 275.000 EUR. Daneben wurden Prozesskostenrückstellungen in Höhe von 600.000 EUR gebildet sowie die Überschüsse der Gebührenhaushalte Rettungsdienst sowie Abfallwirtschaft (insgesamt etwa 300.000 EUR) aufwandswirksam dem bilanziellen Sonderposten zugeführt. Zu den Jahresabschlussbuchungen zählen insbesondere auch die Auflösungen und Zuführungen zu den Personal-Rückstellungen (Pensions-, Beihilfe-, Altersteilzeitrückstellung). Die Höhe der Auflösungen bzw. Zuführungen zu diesen Rückstellungen ist derzeit noch offen. Grundlage für die Buchung ist ein Gutachten, das uns von der Rheinischen Versorgungskasse zur Verfügung gestellt wird. Dies wird uns jedoch erst im April zugeleitet. Weiterer wesentlicher Bestandteil der Jahresabschlussbuchungen ist die Buchung der Abschreibungen und der ertragswirksamen Auflösung der Sonderposten. Hier kommt es in Erftstadt aufgrund der Besonderheit, dass die investiven Maßnahmen in den Eigenbetrieben umgesetzt werden, dazu, dass sich die Abschreibungen und die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten in etwa ausgleichen. Die Investitionen des Kernhaushaltes können nahezu vollständig mittels der Investitionspauschale finanziert werden. Die Investitionspauschale beträgt rund 1,4 Mio. EUR, wobei es hier eine Weiterleitung an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft in Höhe von knapp 1 Mio. EUR gibt. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um eine erste überschlägige Ermittlung des Jahresergebnisses handelt. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass noch Buchungen aufgrund des Wertaufhellungsprinzips bzw. vorbereitende Jahresabschlussbuchungen zu ggf. auch deutlichen Veränderungen führen können. -2- In Vertretung (Erner) -3-