Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
05.03.2013
Erstellt
21.02.13, 15:06
Aktualisiert
21.02.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 83/2013
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 07.02.2013
gez. Heil
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
- 20 -
Termin
05.03.2013
BM / Dezernent
20.02.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
vorberatend
Bericht über das vorläufige Jahresergebnis 2012
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Finanz- und Personalausschuss nimmt den Bericht über das vorläufige Ergebnis 2012 zur
Kenntnis.
Begründung:
Der Haushaltsplan sah für das Jahr 2012 einen Fehlbedarf in Höhe von rund 13,3 Mio. EUR vor.
Das Ergebnis im Jahresabschluss wird hingegen vermutlich besser ausfallen. Es wird zwar
grundsätzlich derzeit noch auf das Jahr 2012 aufgrund des Wertaufhellungsprinzips gebucht und
es stehen noch sämtliche Jahresabschlussarbeiten aus, aber aufgrund einer ersten
Hochrechnung unter Berücksichtigung der schon feststehenden Abschlussbuchungen kann davon
ausgegangen werden, dass das Jahr 2012 mit einem Defizit in Höhe von voraussichtlich rund 7-8
Mio. EUR abschließen wird. Allerdings steht diese Aussage unter dem Vorbehalt, dass im Rahmen
der Jahresabschlussarbeiten keine weiteren wesentlichen Veränderungen eintreten werden.
Besonders problematisch stellen sich die Auswirkungen des § 22 Absatz 3 EigVO dar, welche die
Eigenbetriebe dazu verpflichten, ab dem Jahr 2012 sämtliche Pensionsverpflichtungen in ihren
Bilanzen auszuweisen. Bislang wurden diese Verpflichtungen zum größten Teil in der Bilanz des
Kernhaushaltes ausgewiesen. Die Überleitung der Pensionsverpflichtungen in die Bilanzen der
Eigenbetriebe führt zum einen zu ertragswirksamen Auflösungen von Pensionsrückstellungen im
Kernhaushalt. Zum anderen aber auch zu Teilwertabschreibungen des Finanzanlagevermögens.
Diese Buchungen stehen derzeit noch aus; wurden aber bei der Hochrechnung des oben
genannten vorläufigen Ergebnisses so gut es ging berücksichtigt.
Deutliche Verbesserungen konnten im Bereich der Gewerbesteuer (+1,2 Mio. EUR), bei der
Grundsteuer B (+550.000 EUR) sowie beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+355.000
EUR) erzielt werden. Daneben gab es weitere Verbesserungen bei der Vergnügungssteuer, der
Hundesteuer sowie beim Familienleistungsausgleich (insgesamt Mehreinnahmen in Höhe von
333.000 EUR).
Im Bereich der Transfererträge konnten Verbesserungen in Höhe von rund 400.000 EUR erzielt
werden, die i. W. auf den Ersatz sozialer Leistungen außerhalb und in Einrichtungen
zurückzuführen sind.
Bei den Sonstigen Ordentlichen Erträgen wurden Mehreinnahmen von rund 260.000 EUR erzielt.
Ursache sind hier zum einen Mehreinnahmen bei den Nachforderungszinsen bei der
Gewerbesteuer sowie periodenfremde Erträge.
Im Bereich der Personalaufwendungen konnten deutliche Verbesserungen sowohl bei den
Beamtenbezügen (-260.000 EUR) als auch bei den Tariflich Beschäftigten (-800.000 EUR)
realisiert werden.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen am Ende des Jahres 2012 deutlich unter
dem Planansatz. Insgesamt konnten Einsparungen in Höhe von rund 1,3 Mio. EUR erreicht
werden, davon alleine über 600.000 EUR bei den sonstigen Dienstleistungen.
Im Bereich der Transferaufwendungen konnten weitere Verbesserungen umgesetzt werden. So
liegt die tatsächliche Verlustabdeckung für das negative Eigenkapital beim Eigenbetrieb Straßen
um 250.000 EUR unter dem Planansatz. Im Bereich der sozialen Leistungen an natürliche
Personen außerhalb und in Einrichtungen konnten Abweichungen zum Planansatz in Höhe von
knapp 420.000 EUR realisiert werden.
Wesentliche Verbesserungen bei den Sonstigen Aufwendungen konnten erreicht werden bei den
„Besonderen Aufwendungen für Beschäftigte“ (-122.000 EUR), bei den „Geschäftsaufwendungen“
(-85.000 EUR) sowie bei den Steuern, Versicherungen, Schadensfälle in Höhe von 53.000 EUR.
Auch mussten deutlich weniger Säumniszuschläge gezahlt werden als dies der Plan vorsah.
Zuletzt konnten aufgrund des immer noch historisch niedrigen Zinsniveaus Einsparungen beim
Zinsaufwand in Höhe von 270.000 EUR realisiert werden.
Ergebnisverschlechterungen sind in erster Linie auf die Jahresabschlussarbeiten zurückzuführen.
So führt die Umsetzung des oben genannten § 22 Absatz 3 der EigVO insgesamt zu einer
Verschlechterung in Höhe von rund 275.000 EUR. Daneben wurden Prozesskostenrückstellungen
in Höhe von 600.000 EUR gebildet sowie die Überschüsse der Gebührenhaushalte Rettungsdienst
sowie Abfallwirtschaft (insgesamt etwa 300.000 EUR) aufwandswirksam dem bilanziellen
Sonderposten zugeführt.
Zu den Jahresabschlussbuchungen zählen insbesondere auch die Auflösungen und Zuführungen
zu den Personal-Rückstellungen (Pensions-, Beihilfe-, Altersteilzeitrückstellung). Die Höhe der
Auflösungen bzw. Zuführungen zu diesen Rückstellungen ist derzeit noch offen. Grundlage für die
Buchung ist ein Gutachten, das uns von der Rheinischen Versorgungskasse zur Verfügung
gestellt wird. Dies wird uns jedoch erst im April zugeleitet.
Weiterer wesentlicher Bestandteil der Jahresabschlussbuchungen ist die Buchung der
Abschreibungen und der ertragswirksamen Auflösung der Sonderposten. Hier kommt es in
Erftstadt aufgrund der Besonderheit, dass die investiven Maßnahmen in den Eigenbetrieben
umgesetzt werden, dazu, dass sich die Abschreibungen und die ertragswirksame Auflösung der
Sonderposten in etwa ausgleichen. Die Investitionen des Kernhaushaltes können nahezu
vollständig mittels der Investitionspauschale finanziert werden. Die Investitionspauschale beträgt
rund 1,4 Mio. EUR, wobei es hier eine Weiterleitung an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft in
Höhe von knapp 1 Mio. EUR gibt.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um eine erste überschlägige Ermittlung des
Jahresergebnisses handelt. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass
noch Buchungen aufgrund des Wertaufhellungsprinzips bzw. vorbereitende
Jahresabschlussbuchungen zu ggf. auch deutlichen Veränderungen führen können.
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In Vertretung
(Erner)
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