Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
28.02.2013
Erstellt
01.11.12, 06:19
Aktualisiert
26.02.13, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 274/2012 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 65 Datum: 29.10.2012
gez. Brost
Amtsleiter
gez. Erner, 1. Beigeordneter
BM / Dezernent
25.02.2013
Datum Freigabe -100-
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
15.11.2012
beschließend
Sportausschuss
28.02.2013
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung bzgl. Bau einer Skater-Anlage in Bliesheim zwischen Erft und Mühlenbach
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Vorlage wurde am 12.09.2012 im JHA beraten. Mit folgendem Ergebnis wurde sie vertagt:
„Herr Koxholt fragt an, ob nicht ein Grundstück in Bliesheim, Am Kirchpfad, nahe der Autobahn, ein
möglicher, alternativer Standort sei.
StV Herwartz bittet die Verwaltung um eine genauere Begründung mit Angabe der relevanten
Paragrafen, weshalb eine derartige Anlage im Überschwemmungsgebiet nicht erlaubt sei.
Es wird Einvernehmen darüber erzielt, die Beratung der Vorlage in die nächste Sitzung des
Jugendhilfeausschusses zu verschieben. Zu dieser Sitzung soll der Antragsteller eingeladen
werden mit der Bitte, seinen Antrag näher zu erläutern.
Die Beratung wird vertagt.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Zur Sitzung am 07.11. ist der Antragsteller geladen.
Hinsichtlich der Frage von Herrn Koxholt ist festzustellen, dass sich die dortigen Grundstücke nicht
im Eigentum der Stadt Erftstadt befinden. Darüber hinaus handelt es sich dort um einen
Außenbereich, in dem keine Baugenehmigung zu erwarten ist.
Bezüglich der Herrichtung einer Anlage im Überschwemmungsgebiet (Alternative 2 = Merowinger
Str.) ist das Landeswassergesetz (LWG §§ 99 und 113) zu beachten. Die Untere Wasserbehörde
und der Erftverband erläutern hierzu, dass grundsätzlich für alle Vorhaben und Anlagen in
Überschwemmungsgebieten eine Genehmigung gemäß § 113 LWG erforderlich ist. Ein Antrag
auf Genehmigung wäre möglich. Das Verfahren bis zur Genehmigung dauert ca. 6-8 Wochen. Zu
beachten ist allerdings, dass bei Erdaufschüttungen oder anderen Bauwerken, die ein Volumen
haben, welches zu einer „Retentionsraumvernichtung“ für das Wasser führen kann, an
benachbarter Stelle ein Ausgleich in Form von Mulden/Vertiefungen herzustellen ist. Damit das
Regenwasser versickern kann, ist dort zusätzlich eine Drainage vorzusehen. Aufgeständerte
Fertigelemente (Rampen u.ä.) ohne Verdrängungsvolumen sind ausreichend zu fundamentieren,
um bei Hochwasser gegen Auftrieb gesichert zu sein. Derartige Maßnahmen verteuern
selbstverständlich die Anlage.
In Vertretung
(Dr. Rips)
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