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Anfrage (Anfrage bzgl. Vorsorgeuntersuchungen für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
201 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
28.02.13, 15:06
Aktualisiert
28.02.13, 15:06
Anfrage (Anfrage bzgl. Vorsorgeuntersuchungen für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr) Anfrage (Anfrage bzgl. Vorsorgeuntersuchungen für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr)

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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Amt für Jugend, Familie und Soziales Holzdamm 10 0 22 35 / 409-218 Mein Zeichen Ihr Zeichen gez. Brost 19.02.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 29.01.2013 Rat Betrifft: Datum Herr Brost 07.02.2013 gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent F 67/2013 12.03.2013 Anfrage bzgl. Vorsorgeuntersuchungen für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr Sehr geehrter Herr Bohlen, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu 1) Die Erftstädter - und die ortsnahen Kinderärzte halten das Verfahren für insgesamt sehr sinnvoll und melden in der Regel zeitnah die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen. Zu 2) Die Meldungen erfolgen an das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LGZ.NRW), Fachgruppe Zentrale Stelle Gesunde Kindheit, in Bielefeld. Zu 3) Sobald der monatliche Datenabgleich der Meldeämter und der Kinderärzte über die erfolgten Untersuchungen durch das LGZ.NRW ergibt, dass in einer Familie eine Vorsorgeuntersuchung (U5 – U9) nicht erfolgt ist (indirekter Beweis), wird die Familie umgehend durch die Zentrale Stelle Gesunde Kindheit angeschrieben und an die Untersuchung erinnert. Sollte nach dem nächsten Datenabgleich immer noch keine positive Rückmeldung der Kinderärzte vorliegen, so informiert das LGZ.NRW umgehend das zuständige Jugendamt, inzwischen per digitaler Datenübertragung. Zu 4) Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes schreibt innerhalb von 14 Tagen die entsprechende Familie an und bittet um Nachweis bzw. Nachholung der entsprechenden Vorsorgeuntersuchung. Außerdem wird den Eltern ein konkreter Termin für ein Beratungsgespräch mitgeteilt, um über weitere Unterstützungsangebote für die gesundheitliche und soziale Förderung ihres Kindes zu informieren. Sollten die Eltern auf dieses Schreiben nicht reagieren bzw. den Termin grundlos nicht wahrnehmen, erfolgt ein Erinnerungsschreiben. Bleibt auch dieses ohne Reaktion, wird bei der Familie in der Regel ein Hausbesuch durchgeführt. (Ausnahmen bilden Familien, die bereits durch das Jugendamt betreut werden bzw. die ausdrücklich erklärt haben, an dem Verfahren nicht teilnehmen zu wollen.) Sollte der Hausbesuch ebenfalls ergebnislos bleiben und der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bestehen, würde entweder Kontakt mit einer Institution, z.B. der Kindertagesstätte bzw. dem Familiengericht aufgenommen werden. Zu 5) Die Untersuchungen U5 - U9 erfolgen zwischen dem 6. – 64. Lebensmonat, also innerhalb von 5 Lebensjahren. In Erftstadt waren die letzten Jahrgänge jeweils ca. 390 Kinder stark. Durchschnittlich 165 Fälle pro Jahr wurden durch das LGZ.NRW dem Jugendamt innerhalb der letzten 3 Jahren gemeldet. Von den durchschnittlich 165 Fällen hatten 52 (31,5 %) die Vorsorgeuntersuchungen bereits durchführen lassen, 86 (52 %) wurden nachgeholt und 27 (16,5 %) waren entweder zwischenzeitlich verzogen (22) oder haben „Widerspruch“ eingelegt (2) bzw. wurden im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung bereits betreut (3), so dass im Rahmen dessen die Untersuchung nachgeholt wurde. Konkrete Hinweise auf kindeswohlgefährdende Aspekte gab es in 3 Fällen (2010-2012), was einem Anteil an der Gesamtzahl der Vorsorgeuntersuchungen von 0,046 % jährlich entspricht. Ich hoffe, Ihre Fragen umfassend beantwortet zu haben. In Vertretung (Erner) -2-