Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
201 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
28.02.13, 15:06
Aktualisiert
28.02.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Amt für Jugend, Familie und Soziales
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-218
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
gez. Brost
19.02.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 29.01.2013
Rat
Betrifft:
Datum
Herr Brost
07.02.2013
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
F 67/2013
12.03.2013
Anfrage bzgl. Vorsorgeuntersuchungen für Kinder bis zum sechsten
Lebensjahr
Sehr geehrter Herr Bohlen,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1) Die Erftstädter - und die ortsnahen Kinderärzte halten das Verfahren für insgesamt sehr
sinnvoll und melden in der Regel zeitnah die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen.
Zu 2) Die Meldungen erfolgen an das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen
(LGZ.NRW), Fachgruppe Zentrale Stelle Gesunde Kindheit, in Bielefeld.
Zu 3) Sobald der monatliche Datenabgleich der Meldeämter und der Kinderärzte über die erfolgten
Untersuchungen durch das LGZ.NRW ergibt, dass in einer Familie eine Vorsorgeuntersuchung
(U5 – U9) nicht erfolgt ist (indirekter Beweis), wird die Familie umgehend durch die Zentrale Stelle
Gesunde Kindheit angeschrieben und an die Untersuchung erinnert. Sollte nach dem nächsten
Datenabgleich immer noch keine positive Rückmeldung der Kinderärzte vorliegen, so informiert
das LGZ.NRW umgehend das zuständige Jugendamt, inzwischen per digitaler Datenübertragung.
Zu 4) Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes schreibt innerhalb von 14 Tagen die
entsprechende Familie an und bittet um Nachweis bzw. Nachholung der entsprechenden
Vorsorgeuntersuchung. Außerdem wird den Eltern ein konkreter Termin für ein
Beratungsgespräch mitgeteilt, um über weitere Unterstützungsangebote für die gesundheitliche
und soziale Förderung ihres Kindes zu informieren. Sollten die Eltern auf dieses Schreiben nicht
reagieren bzw. den Termin grundlos nicht wahrnehmen, erfolgt ein Erinnerungsschreiben. Bleibt
auch dieses ohne Reaktion, wird bei der Familie in der Regel ein Hausbesuch durchgeführt.
(Ausnahmen bilden Familien, die bereits durch das Jugendamt betreut werden bzw. die
ausdrücklich erklärt haben, an dem Verfahren nicht teilnehmen zu wollen.) Sollte der Hausbesuch
ebenfalls ergebnislos bleiben und der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bestehen, würde
entweder Kontakt mit einer Institution, z.B. der Kindertagesstätte bzw. dem Familiengericht
aufgenommen werden.
Zu 5) Die Untersuchungen U5 - U9 erfolgen zwischen dem 6. – 64. Lebensmonat, also innerhalb
von 5 Lebensjahren. In Erftstadt waren die letzten Jahrgänge jeweils ca. 390 Kinder stark.
Durchschnittlich 165 Fälle pro Jahr wurden durch das LGZ.NRW dem Jugendamt innerhalb der
letzten 3 Jahren gemeldet. Von den durchschnittlich 165 Fällen hatten 52 (31,5 %) die
Vorsorgeuntersuchungen bereits durchführen lassen, 86 (52 %) wurden nachgeholt und 27 (16,5
%) waren entweder zwischenzeitlich verzogen (22) oder haben „Widerspruch“ eingelegt (2) bzw.
wurden im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung bereits betreut (3), so dass im Rahmen dessen die
Untersuchung nachgeholt wurde.
Konkrete Hinweise auf kindeswohlgefährdende Aspekte gab es in 3 Fällen (2010-2012), was
einem Anteil an der Gesamtzahl der Vorsorgeuntersuchungen von 0,046 % jährlich entspricht.
Ich hoffe, Ihre Fragen umfassend beantwortet zu haben.
In Vertretung
(Erner)
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