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Antrag (Antrag bzgl. Übersicht des pauschalen Leistungsentgeltes z.B. bei Rettungsdienst und Feuerwehr sowie Zuschüsse)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
05.03.2013
Erstellt
17.05.12, 06:29
Aktualisiert
14.12.12, 06:07
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 132/2012 Az.: Amt: - 370 BeschlAusf.: - 370 Datum: 28.03.2012 gez. Klösgen 13.12.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 29.05.2012 beschließend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 15.01.2013 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 05.03.2013 vorberatend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Übersicht des pauschalen Leistungsentgeltes z.B. bei Rettungsdienst und Feuerwehr sowie Zuschüsse Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Begrifflichkeit „pauschale Leistungsentgelte“ ist hier nicht bekannt, ein Zusammenhang mit den Sachgebieten Feuerwehr und Rettungsdienst kann nicht erkannt werden. Die Erstellung einer angeforderten Übersicht ist mir daher nicht möglich. Zumindest für die Bereiche Feuerschutz und Rettungsdienst gibt es Gebührensatzungen aufgrund dessen entsprechende Gebühren erhoben werden. Für den Bereich der Feuerwehr wurde erst 2010 eine aktualisierte Satzung verabschiedet, die zunächst zu mehr Gebühreneinnahmen geführt hat. Dies ist jedoch auch in Abhängigkeit zu der nicht planbaren Anzahl der anfallenden gebührenpflichtigen Einsätze zu sehen. Im Bereich Rettungsdienst handelt es sich um einen ausschliesslich gebührenfinanzierten Bereich, der auf der Grundlage von mit den Kostenträgern (Krankenkassen) vereinbarten Gebührensätzen basiert und von der Feuerwehr der Stadt sowie vertraglich beteiligten Dritten (Malteser und Marienhospital) betrieben wird. Die jeweiligen Gebührensatzungen sind nach vorgegebenen, u.a. buchhalterischen Grundsätzen zu erstellen und bieten daher keine Spielräume. Einsparmöglichkeiten müssen in die Gebührengestaltung einfliessen, Zuschüsse können nicht gezahlt werden. (Erner) -2-