Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
05.03.2013
Erstellt
17.05.12, 06:29
Aktualisiert
14.12.12, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 132/2012
Az.:
Amt: - 370 BeschlAusf.: - 370 Datum: 28.03.2012
gez. Klösgen
13.12.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
29.05.2012
beschließend
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
15.01.2013
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
05.03.2013
vorberatend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Übersicht des pauschalen Leistungsentgeltes z.B. bei Rettungsdienst
und Feuerwehr sowie Zuschüsse
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Begrifflichkeit „pauschale Leistungsentgelte“ ist hier nicht bekannt, ein Zusammenhang mit
den Sachgebieten Feuerwehr und Rettungsdienst kann nicht erkannt werden.
Die Erstellung einer angeforderten Übersicht ist mir daher nicht möglich.
Zumindest für die Bereiche Feuerschutz und Rettungsdienst gibt es Gebührensatzungen
aufgrund dessen entsprechende Gebühren erhoben werden.
Für den Bereich der Feuerwehr wurde erst 2010 eine aktualisierte Satzung verabschiedet, die
zunächst zu mehr Gebühreneinnahmen geführt hat. Dies ist jedoch auch in Abhängigkeit zu der
nicht planbaren Anzahl der anfallenden gebührenpflichtigen Einsätze zu sehen.
Im Bereich Rettungsdienst handelt es sich um einen ausschliesslich gebührenfinanzierten Bereich,
der auf der Grundlage von mit den Kostenträgern (Krankenkassen) vereinbarten Gebührensätzen
basiert und von der Feuerwehr der Stadt sowie vertraglich beteiligten Dritten (Malteser und
Marienhospital) betrieben wird.
Die jeweiligen Gebührensatzungen sind nach vorgegebenen, u.a. buchhalterischen Grundsätzen
zu erstellen und bieten daher keine Spielräume. Einsparmöglichkeiten müssen in die
Gebührengestaltung einfliessen, Zuschüsse können nicht gezahlt werden.
(Erner)
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