Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
42 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
06.09.12, 18:26
Aktualisiert
06.09.12, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zur RD 797-IX
Verzicht / Freistellung von Überlassungspflicht Niederschlagswasser für Dachflächen
Flächengröße
bis 20 qm
über 20 qm
Voraussetzung
einzeln stehende Nebengebäude (Garagen,
Carports, Schuppen), oder Teildachflächen
(Überdachungen, Hauseingänge, Erker,
Terrassen)
unzumutbarer Anschlussaufwand
(Beurteilung erfolgt durch die Stadt)
kein freies Gefälle zum Kanal
(Traufhöhe unterhalb Kanalsohle)
Ausschlusskriterium
bisher kein Kanalanschluss
(Abklemmung nicht gestattet)
bisher kein Kanalanschluss
(Abklemmung nicht gestattet)
bisher kein Kanalanschluss
(Abklemmung nicht gestattet)
Belastungsgrad des
Niederschlagswassers
unbelastet oder schwach belastet
unbelastet oder schwach belastet
unbelastet oder schwach belastet
Unschädlichkeit und
Abstandsflächen
keine Beeinträchtigung von
Nachbargrundstücken und Gebäuden.
mindestens 2 Meter Abstand zur
Grundstücksgrenze
keine Beeinträchtigung von
Nachbargrundstücken und Gebäuden.
mindestens 2 Meter Abstand zur
Grundstücksgrenze
mindestens 3 Meter Abstand zu
unterkellerten Gebäuden ohne
wasserdichte Ausbildung
keine Beeinträchtigung von
Nachbargrundstücken und Gebäuden.
mindestens 2 Meter Abstand zur
Grundstücksgrenze
mindestens 3 Meter Abstand zu
unterkellerten Gebäuden ohne
wasserdichte Ausbildung
Wasserrechtliche
Erlaubnis
x
entfällt bei Entwässerung in belebte
Bodenzone (z.B. freier Austritt aus Fallrohr,
Sammlung in Regentonnen ohne Überlauf)
entfällt bei Entwässerung in belebte Bodenzone
(z.B. freier Austritt aus Fallrohr, Sammlung in
Regentonnen ohne Überlauf)
Selbsterklärung
x
bei Versickerung: Selbsterklärung
Grundstückseigentümer über problemlose
Funktion
bei Versickerung: Selbsterklärung
Grundstückseigentümer über problemlose
Funktion
hydrogeologisches
Gutachten
x
hydrogeologisches Gutachten
auf Anforderung´
hydrogeologisches Gutachten
auf Anforderung
Verfahren
kein förmliches Verzichtsverfahren
förmliches Verzichtsverfahren
förmliches Verzichtsverfahren
Hinweis: Diese Übersicht ist in erster Linie plakativ und bedarf meist noch ausführlicher Erläuterungen. Wenden Sie sich daher bei Fragen bitte an die
Stadtwerke.