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Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2001 und fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept sowie Investitionsprogramme der Gemeinde Kreuzau und des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia für den Planungszeitraum 2000 bis 2004)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,4 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2001 und fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept sowie Investitionsprogramme der Gemeinde Kreuzau und des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia für den Planungszeitraum 2000 bis 2004)

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Gemeinde Kreuzau Kämmerei – Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 12/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat Hauptausschuss Rat 19.02.2001 20.03.2001 04.04.2001 TOP: Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2001 und fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept sowie Investitionsprogramme der Gemeinde Kreuzau und des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia für den Planungszeitraum 2000 bis 2004 I. Sach- und Rechtslage: Nach § 79 Abs. 2 GO NRW wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2001 und des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes sowie die Investitionsprogramme der Gemeinde Kreuzau und des Eigenbetriebes „Wasserwerk Concordia“ für den Planungszeitraum 2000 bis 2004 dem Rat zugeleitet. Da Gebührenerhöhungen im Bereich der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ im Haushaltsplan veranschlagt sind, wird die begründende Sitzungsvorlage Nr. 9/2001 mit überreicht. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde und für die Haushaltsführung verbindlich. Nach dem eingebrachten Entwurf ist der endgültige Ausgleich des Verwaltungshaushalts (einschließlich der Abdeckung der Fehlbeträge aus Vorjahren) im Haushaltsjahr 2009 erreicht. III. Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag wird erst in der Hauptausschusssitzung am 20.03.2001 erarbeitet. Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratung an die Fraktionen verwiesen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________