Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
15.01.2013
Erstellt
03.01.13, 15:10
Aktualisiert
03.01.13, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Christlich Demokratische Union
Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
www.cdu-erftstadt.de
Christian Klrchharz
Heinz Mörs
Stadtverordneter
Ortsbürgermeister
Herrn Bürgermeister
Dr. Franz-Georg Rips
Rathaus
50374 Erftstadt
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Antrag nach
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DEZ. 2012
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Herrig
Stadtverordneter
GeschiJftsführer CDU Erftstadt
Teichweg
50374 Erftstadt
Zülpicher Str. 10
50374 Erftstadt
Tel.: 0223572988
Fax: 0223572988
MObil: 016098778433
Tel.: 02235979398
Mobil: 01793263949
rh.moers@t-online.de
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mail@christian-kirchharz.de
www.christlan-kirchharz.de
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Erftstadt, 03.12.2012
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in der vergangenen Woche haben SPD und Grüne im Düsseldorfer Landtag die
Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes beschlossen. Schützen-, Karnevals-,
Tambourcorps-, Musik- und zahlreichen weitere Vereine in Erftstadt, die
Brauchtumsveranstaltungen organisieren, drohen künftig Bußgelder von bis zu
2.500 Euro, wenn Sie die neuen Regeln ab dem 01. Mai 2013 nicht einhalten.
Vielen Vorständen ist derzeit schleierhaft, wie die Einhaltung des Rauchverbots
etwa in einem Festzeit/-Saal mit Hunderten von Menschen in der Praxis
funktionieren soll. Wie sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Ordnungsamtes beurteilen, ob der Veranstalter den Verstoß toleriert oder
überhaupt nicht mitbekommen hat?
Auch zahlreiche Gastwirte stehen jetzt vor großen Existenzängsten. Oftmals haben
sie erst vor wenigen Jahren in Raucherräume investiert, die nun überflüssig sind.
Zudem stellt sich die Frage, ob künftig die private Feier in einer Gaststätte zum
bürokratischen Organisationsmarathon wird, nur weil der Großvater an seinem 80.
Geburtstag eine Zigarre rauchen möchte.
Auch auf die Stadt kommen Kontrollpflichten hinzu, wie bspw. auf Spielplätzen, wo
künftig nicht mehr geraucht werden darf.
Wir beantragen daher:
1. Die Verwaltung stellt die Auswirkungen des neuen
Nichtraucherschutzgesetzes für Vereine, Gaststättenbetreiber und
Privatpersonen dar.
2. Die Verwaltung stellt dar, wie sie die Einhaltung des
Nichtraucherschutzgesetzes zu überwachen gedenkt und ggf.
welche zusätzlichen Mittel sie dafür benötigt.
Posta nsch ritt:
Bonner Straße 5
50374 Erftstadt
Telefon 02235/ 75 954
Telefax 02235 / 68 86 85
Bürozeiten:
MO.-Mi. & Fr.
9.00 - 11.00 Uhr
Bankverbindung :
Kreissparkasse Köln
Konto-Nr. 0191 004 300 . BlZ 370 502 99
-2 -
3. Die Verwaltung stellt dar, ob und wenn ja welche zusätzlichen
bürokratischen Formalien nötig sein werden um
Brauchtumsveranstaltungen, Feste und Privatfeiern abhalten zu
können und Gaststättenbetriebe am Laufen zu halten.
4. Die Verwaltung stellt dar, ob und wenn ja welche Beschlüsse nun
durch den Rat zu treffen sind, um der neuen Gesetzgebung zu
entsprechen. Hierbei sollen auch Möglichkeiten aufgezeigt werden,
ggf. erforderliche städtische Satzungsänderungen so zu gestalten,
dass diese ein Minimum an Verwaltungsaufwand für die Betroffenen
gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
~~
Alfred Zerres