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Antrag (Antrag 509/2012)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
15.01.2013
Erstellt
03.01.13, 15:10
Aktualisiert
03.01.13, 15:10
Antrag (Antrag 509/2012) Antrag (Antrag 509/2012)

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Inhalt der Datei

Christlich Demokratische Union Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt www.cdu-erftstadt.de Christian Klrchharz Heinz Mörs Stadtverordneter Ortsbürgermeister Herrn Bürgermeister Dr. Franz-Georg Rips Rathaus 50374 Erftstadt ~~~:~()j1~l'U~2 .!J ,.;S,lhDl_f:f~PSIAr::o (j 4 (_~ , • Antrag nach 81 DEZ. 2012 i Herrig Stadtverordneter GeschiJftsführer CDU Erftstadt Teichweg 50374 Erftstadt Zülpicher Str. 10 50374 Erftstadt Tel.: 0223572988 Fax: 0223572988 MObil: 016098778433 Tel.: 02235979398 Mobil: 01793263949 rh.moers@t-online.de sl mail@christian-kirchharz.de www.christlan-kirchharz.de 6 63 i Erftstadt, 03.12.2012 ! I I Jtoi?~'~~t4;j4~~' 661~ . ..... - ... _---'--_._--- --~- Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in der vergangenen Woche haben SPD und Grüne im Düsseldorfer Landtag die Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes beschlossen. Schützen-, Karnevals-, Tambourcorps-, Musik- und zahlreichen weitere Vereine in Erftstadt, die Brauchtumsveranstaltungen organisieren, drohen künftig Bußgelder von bis zu 2.500 Euro, wenn Sie die neuen Regeln ab dem 01. Mai 2013 nicht einhalten. Vielen Vorständen ist derzeit schleierhaft, wie die Einhaltung des Rauchverbots etwa in einem Festzeit/-Saal mit Hunderten von Menschen in der Praxis funktionieren soll. Wie sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes beurteilen, ob der Veranstalter den Verstoß toleriert oder überhaupt nicht mitbekommen hat? Auch zahlreiche Gastwirte stehen jetzt vor großen Existenzängsten. Oftmals haben sie erst vor wenigen Jahren in Raucherräume investiert, die nun überflüssig sind. Zudem stellt sich die Frage, ob künftig die private Feier in einer Gaststätte zum bürokratischen Organisationsmarathon wird, nur weil der Großvater an seinem 80. Geburtstag eine Zigarre rauchen möchte. Auch auf die Stadt kommen Kontrollpflichten hinzu, wie bspw. auf Spielplätzen, wo künftig nicht mehr geraucht werden darf. Wir beantragen daher: 1. Die Verwaltung stellt die Auswirkungen des neuen Nichtraucherschutzgesetzes für Vereine, Gaststättenbetreiber und Privatpersonen dar. 2. Die Verwaltung stellt dar, wie sie die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes zu überwachen gedenkt und ggf. welche zusätzlichen Mittel sie dafür benötigt. Posta nsch ritt: Bonner Straße 5 50374 Erftstadt Telefon 02235/ 75 954 Telefax 02235 / 68 86 85 Bürozeiten: MO.-Mi. & Fr. 9.00 - 11.00 Uhr Bankverbindung : Kreissparkasse Köln Konto-Nr. 0191 004 300 . BlZ 370 502 99 -2 - 3. Die Verwaltung stellt dar, ob und wenn ja welche zusätzlichen bürokratischen Formalien nötig sein werden um Brauchtumsveranstaltungen, Feste und Privatfeiern abhalten zu können und Gaststättenbetriebe am Laufen zu halten. 4. Die Verwaltung stellt dar, ob und wenn ja welche Beschlüsse nun durch den Rat zu treffen sind, um der neuen Gesetzgebung zu entsprechen. Hierbei sollen auch Möglichkeiten aufgezeigt werden, ggf. erforderliche städtische Satzungsänderungen so zu gestalten, dass diese ein Minimum an Verwaltungsaufwand für die Betroffenen gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen ~~ Alfred Zerres