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Allgemeine Vorlage (5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau; hier: Zustimmung zum Planentwurf)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau;
hier: Zustimmung zum Planentwurf) Allgemeine Vorlage (5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau;
hier: Zustimmung zum Planentwurf)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen -621-00-4. Ä. E 6BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 156/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat TOP: 23.10.1997 18.11.1997 26.11.1997 5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau; hier: Zustimmung zum Planentwurf I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 20.05. 1996 die 5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, im Bereich der Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 3, Parzellen Nr. 389 und 435, Peter-Schlack-Straße gegenüber der ARAL-Tankstelle, beschlossen. Auf die Sitzungsvorlage Nr. 62/96 vom 25. 03. 1996 wird verwiesen. Im Änderungsplan sollten folgende Festsetzungen getroffen werden: 1. 2. 3. 4. Festsetzung einer maximalen Zweigeschossigkeit, Änderung der bisherigen Festsetzung Flachdach in geneigtes Dach ohne Begrenzung der Dachneigung mit Festsetzung einer maximalen Firsthöhe von 9 m OK Straße vor Gebäudemitte, Festsetzung der GRZ 0,4 und GFZ 0,8, Einzel-, maximal Doppelhäuser zulässig. Die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 3, Parzelle Nr. 389 und 435, befinden sich in einem Eigentum. Anläßlich mehrerer Gespräche mit der Eigentümerin erklärte diese, daß sie mit einer Reduzierung der fünfgeschossigen Bebauung auf eine zweigeschossige Bebauung nicht einverstanden sei. Mit einer dreigeschossigen Bebauungsmöglichkeit mit Ausbau des Dachgeschosses sei sie einverstanden. Aus Sicht der Verwaltung werden hiergegen, vorausgesetzt, daß eine maximale Firsthöhe von 12 m OK Straße vor Gebäudemitte festgesetzt wird, keine Bedenken geltend gemacht. Sollte der Rat der Gemeinde diesen Festsetzungen zustimmen, könnte der Änderungsplan in der nächsten Sitzungsrunde als Satzung beschlossen werden, da von seiten Trägern öffentlicher Belange gegen die beabsichtigte Planänderung keine Bedenken vorgebracht wurden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -Keine- III. Beschlußvorschlag: "Für die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 3, Parzellen Nr. 389 und 435, die im Geltungsbereich des 5. Änderungsplanes zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, liegen, werden folgende Festsetzungen getroffen: 2 1. Im Bereiche der bisherigen fünfgeschossigen Bebauungsmöglichkeit wird eine dreigeschossige Bebauung ohne Begrenzung der Dachneigung mit einer maximalen Firsthöhe von 12 m OK Straße vor Gebäudemitte festgesetzt. 2. Für die Bereiche, in denen nur eine eingeschossige Bebauung möglich war, wird eine zweigeschossige Bebauung mit Festsetzung einer maximalen Firsthöhe von 9 m OK Straße vor Gebäudemitte festgesetzt. 3. Die GRZ wird mit 0,4 und die GFZ mit 0,8 festgesetzt. 4. Einzel-, maximal Doppelhäuser zulässig." Unter Berücksichtigung der vorgenannten Festsetzungen wird dem Planentwurf zugestimmt." Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: