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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Erhaltung des Namens "Carl-Schurz" für dem Gebäudekomples und Schaffung von Räumlichkeiten für das Carl-Schurz-Museum)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
26.02.2013
Erstellt
05.04.12, 15:32
Aktualisiert
14.12.12, 06:07
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Erhaltung des Namens "Carl-Schurz" für dem Gebäudekomples und Schaffung von Räumlichkeiten für das Carl-Schurz-Museum) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Erhaltung des Namens "Carl-Schurz" für dem Gebäudekomples und Schaffung von Räumlichkeiten für das Carl-Schurz-Museum)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 124/2012 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 27.03.2012 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 13.12.2012 Datum Freigabe -100- Termin Bemerkungen 19.04.2012 beschließend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 14.06.2012 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 26.02.2013 vorberatend Betrifft: Anregung bzgl. Erhaltung des Namens "Carl-Schurz" für dem Gebäudekomples und Schaffung von Räumlichkeiten für das Carl-Schurz-Museum Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Wie ich in der Vorlage 5/2012 - Konzept für die künftige Nutzung der Räume der jetzigen Carl-SchurzHauptschule - bereits ausgeführt habe, muss es Ziel eines Nutzungskonzeptes für die Räume der ehemaligen Hauptschule Liblar sein, möglichst viele städtische Einrichtungen an diesem Standort zu konzentrieren und dafür Gebäude an anderen Standorten aufzugeben und möglichst zu veräußern. Der Antrag, die Volkshochschule im Gebäude der Marienschule zu belassen und den Altbau der Hauptschule für die Unterbringung des Stadtarchivs, der Sammlung Otto-Graff und eines Carl-SchurzMuseums zu nutzen, widerspricht der o.a. Zielsetzung. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage halte ich die Einrichtung eines Carl-Schurz-Museums in den Räumen der Hauptschule für nicht finanzierbar, auch wenn für eine solche Maßnahme Zuschüsse des Landes zur Verfügung gestellt würden. Die Stadt wäre nicht in der Lage, die erforderlichen Eigenanteile aufzubringen. In der Vorlage 5/2012 habe ich vorgeschlagen, die Volkshochschule im Altbau der Hauptschule unterzubringen. Für die Volkshochschule ist es wichtig, dass das Schulgebäude von den Nutzerinnen und Nutzern auch als Haus der Erwachsenenbildung wahrgenommen wird. Eine Benennung des Gebäudes als Carl-Schurz-Haus würde dieser Intention entgegen stehen. Ich werde die Schulen als künftige Nutzer des Neubaus um Stellungnahme bitte, ob dieser Baukörper nach Carl-Schurz benannt werden könnte. (Dr. Rips) -2-