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Antrag (Antrag bzgl. Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetztes (Inklusion) in den weiterführenden Schulen in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
05.02.2013
Erstellt
24.01.13, 15:10
Aktualisiert
24.01.13, 15:10
Antrag (Antrag bzgl. Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetztes (Inklusion) in den weiterführenden Schulen in Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetztes (Inklusion) in den weiterführenden Schulen in Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 506/2012 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 06.12.2012 gez. Gerlach 23.01.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 05.02.2013 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetztes (Inklusion) in den weiterführenden Schulen in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt nicht den Etat Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Das Meinungsbild der Erftstädter Schulen bzgl. des gemeinsamen Lernens ist Stellungnahmen der Schulen zu entnehmen, die als Anlage beigefügt sind. den Vor dem Hintergrund der weiterhin ausstehenden Vorgaben der Landesgesetzgebung zur Inklusion halte ich eine konkrete Festlegung auf einzelne Standorte inklusiver Beschulung zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht. Im Interesse einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Inklusionsprozesses stehe ich allerdings in engem Kontakt mit der Schulaufsicht, um dem Elternwunsch auch weiterhin nachkommen zu können. Derzeit bündelt die Schulaufsicht die aktuellen Elternwünsche nach Rückmeldung der Schulen und stellt erste Verteilungsüberlegungen mit der oberen Schulaufsicht an. Nach dieser Vorstrukturierung erfolgt die Abstimmung mit dem Schulträger hinsichtlich der hieraus resultierenden sächlichen und räumlichen Bedarfe. Um grundsätzlich konkretere Vorstellungen über spezifische räumliche und sächliche Ausstattungsbedarfe für eine inklusive Beschulung zu erhalten, werden in Kürze mit der Schulaufsicht Ortstermine in Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische bzw. geistige Entwicklung stattfinden, die für weitere Planungen hilfreich sein können. Eine solide Planung des Inklusionsprozesses mit weitreichenden Konsequenzen für die notwendige Infrastruktur bedarf jedoch dringend der eindeutigen rechtlichen Grundlage. Sobald auch hinsichtlich der konnexitätsrelevanten Erfordernisse Rechtssicherheit besteht, werde ich konkrete Handlungsempfehlungen aufzeigen. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die Stellungnahme zum A 17/2013. In Vertretung (Erner) -2-