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Beschlussvorlage (Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013 1. Stellungnahme zur Gebührenerhöhung 2. Alternativen zur Gebührenerhöhung durch die Streckennetzüberarbeitung und größere Reinigungsinterwalle 3. Vorschlag der Verwaltung die Straßenreinigung in Eigenleistung zu erbringen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
169 kB
Datum
19.06.2013
Erstellt
09.02.13, 06:15
Aktualisiert
23.02.13, 06:12
Beschlussvorlage (Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013

1. Stellungnahme zur Gebührenerhöhung
2. Alternativen zur Gebührenerhöhung durch die Streckennetzüberarbeitung und größere Reinigungsinterwalle
3. Vorschlag der Verwaltung die Straßenreinigung in Eigenleistung zu erbringen) Beschlussvorlage (Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013

1. Stellungnahme zur Gebührenerhöhung
2. Alternativen zur Gebührenerhöhung durch die Streckennetzüberarbeitung und größere Reinigungsinterwalle
3. Vorschlag der Verwaltung die Straßenreinigung in Eigenleistung zu erbringen) Beschlussvorlage (Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013

1. Stellungnahme zur Gebührenerhöhung
2. Alternativen zur Gebührenerhöhung durch die Streckennetzüberarbeitung und größere Reinigungsinterwalle
3. Vorschlag der Verwaltung die Straßenreinigung in Eigenleistung zu erbringen) Beschlussvorlage (Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013

1. Stellungnahme zur Gebührenerhöhung
2. Alternativen zur Gebührenerhöhung durch die Streckennetzüberarbeitung und größere Reinigungsinterwalle
3. Vorschlag der Verwaltung die Straßenreinigung in Eigenleistung zu erbringen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 420/2012 2. Ergänzung Az.: - 65 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - / - 270 - Datum: 29.01.2013 gez. Böcking Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 19.02.2013 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 05.03.2013 vorberatend Rat 12.03.2013 beschließend Betriebsausschuss Straßen 19.06.2013 beschließend 08.02.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013 Betrifft: 1. Stellungnahme zur Gebührenerhöhung 2. Alternativen zur Gebührenerhöhung durch die Streckennetzüberarbeitung und größere Reinigungsinterwalle 3. Vorschlag der Verwaltung die Straßenreinigung in Eigenleistung zu erbringen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Verwaltung soll die Straßenreinigung aus Gründen der Qualitätssteigerung und der besseren Organisation in Zukunft ausschließlich in Eigenregie (Städtischen Dienste und Reinigungskolonne) durchführen. 2. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, Optimierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einer Reduzierung des Streckennetzes (Hauptstraßen) und der Reinigungsinterwalle (14-tägige Reinigung) zu erarbeiten und aufzuzeigen. Begründung: 1. Stellungnahme zur Gebührenerhöhung Die Verwaltung wurde durch den Rat gebeten eine Stellungnahme für die Gründe zur notwendigen Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren vorzulegen. Bei dem derzeitigen und unveränderten Umfang des zu reinigenden Streckennetzes (ca. 170.000 m und 62 % aller Straßen im Stadtgebiet) ist eine Erhöhung der Gebühren auf Grund der gestiegenen Preise unumgänglich um eine Kostendeckung der Straßenreinigung anzustreben. Seit 2011 liegen die Gebühreneinnahmen unter den tatsächlichen Kosten, so dass hier ein Defizit entstanden ist. Bei Aufrechterhaltung der Kosten-Leistungsstruktur kann auch zukünftig nicht von einer Kostendeckung bzw. Verminderung des bestehenden Defizits ausgegangen werden. Eine Gebührenerhöhung im Bereich der Straßenreinigung ist zuletzt im Jahr 2005 auf 2006 (trotz laufend gestiegenen Energie und Entsorgungskosten) erfolgt. Gebühren bis 2005: Straßenreinigung innerörtlich 1,08 € je lfd. Frontmeter Straßenreinigung überörtlich 1,39 € je lfd. Frontmeter Gebühren ab 2006 Straßenreinigung innerörtlich 1,44 € je lfd Frontmeter Straßenreinigung überörtlich 1,67 € je lfd Frontmeter 2. Alternativen zur Gebührenerhöhung Alternativ zu einer Gebührenerhöhung besteht die Möglichkeit das Streckennetz zu verkleinern und/oder die Reinigungsinterwalle zu vergrößern. Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Überarbeitung der Strecken und die Überprüfung der Reinigungsinterwalle empfehlenswert. Das derzeitige Straßennetz welches durch die Kehrmaschine gereinigt und gebührenpflichtig erfasst wird beträgt ca. 170.000,00 m (Anliegerstraßen und Hauptverkehrsstraßen) und wird wöchentlich durch die Kehrmaschine gereinigt. Hierauf erheben wir für beide Straßenkategorien (S3 – Anliegerstraßen und S4 Inner- und überörtliche Straßen) insgesamt ca. 240.000,00 € Gebühren (für Kehrmaschine, Handkolonne, Entsorgung und Verwaltungskosten). Bei einer 14-tägigen Reinigung würden sich die Kosten verringern. Nach Einschätzung der Stadtreinigung und des Eigenbetriebes Strassen ist eine zweiwöchentliche Reinigung zu befürworten. Des Weiteren besteht die Möglichkeit das Streckennetz deutlich zu reduzieren. Die Anliegerstraßen, die derzeit gereinigt werden, machen einen prozentualen Anteil von 63 % (S 3) aus, inner- und überörtliche Straßen 27 % (S 4) und 10 % der Straßen im Stadtgebiet werden bereits durch die Anlieger (S 0) gereinigt. Würde sich die Reinigung lediglich auf die Hauptverkehrsstraßen beschränken, ist zusätzlich mit einer Kosteneinsparung zu rechnen. Hier ist noch genau zu prüfen, welche weiteren Straßen auf Grund von Besonderheiten (starke Frequentierung, erhöhtes Müllaufkommens, hohe Verschmutzung) mit aufgenommen werden müssen. Werden lediglich die Hauptverkehrsstraßen (und die Straßen, die o.g. Besonderheiten aufweisen) maschinell gesäubert, ist die Finanzierung der Straßenreinigung über die Grundsteuer anzustreben. Im anderen Fall müssten nur wenige Gebührenpflichtige für die Reinigung des Hauptverkehrsnetzes aufkommen, obwohl die Allgemeinheit auf die Nutzung dieser Straßen angewiesen ist und auch von deren Sauberkeit profitiert (s. V 57/2013). Zusätzlich wird eine saisonale Reinigung mit einer Kehrmaschine (im Herbst bei Laubfall) ebenfalls auch in bestimmten Anliegerstraßen (z.B. Brühler Straße, Marienburger Weg, Erftstraße oder Brückenstraße) sinnvoll sein. Durch Straßenbäume kommt es z.T. zu einer erheblichen Belastung der Anwohner. Hier ist z.B. den Bürgern nicht zumutbar, den gesamten Straßenzug während des Laubfalls per Hand zu reinigen. -2- Der Eigenbetrieb Straßen weist, auf Grund der negativen Erfahrungen mit der Reinigungsfirma, darauf hin, dass es grundsätzlich möglich ist die Straßenreinigung durch die städtischen Dienste und die städtische Reinigungskolonne in Eigenregie durchführen zu lassen. Anlass hierfür sind die vielen von uns durchzuführenden notwendigen Kontrollen der Fahrstrecken. Diese und die Bearbeitung der vielen Bürgerbeschwerden haben einen großen Einfluss auf unsere Personalkapazität. Die Kommunikation mit den Fahrern der Firma gestaltet sich in vielen Fällen als schwierig. Der Einsatz eigener Mitarbeiter, so zeigt unsere Erfahrung, hat einen anderen Charakter der Verantwortlichkeit. Ansprechpartner und Fahrer sitzen vor Ort und nicht weit außerhalb des Stadtgebietes. Sonderaufträge werden schneller und auch gründlicher ausgeführt. Würde das zu reinigende Straßennetz unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten überarbeitet und die Straßenreinigung durch eigene Mitarbeiter durchgeführt, müsste lediglich eine Kehrmaschine (ca. 130.000,00 €) durch die Städtischen Dienste angeschafft werden. Bei entsprechender Ausstattung ist eine bürgernahe Serviceleistung im Stadtgebiet auch ohne einen Fremddienstleister machbar. Die Kosten pro Kehrkilometer (errechnet auf der derzeitigen Strecke bei wöchentlicher Reinigung) liegen in vergleichbarer Höhe und belaufen sich auf 13,70 €/Kehrkilometer beim externen Dienstleister und 14,50 €/Kehrkilometer bei den Städtische Diensten (der höhere Preis kommt durch die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs zustande). Zusätzliche Personalkosten müssen (bei überarbeitetem Streckenplan/Reinigungsinterwallen) nicht einkalkuliert werden, da dies mit den vorhandenen Kapazitäten des Bauhofs und der Reinigungskolonne zu bewerkstelligen wäre. Durch den geplanten Wegfall der Betreuung der abwassertechnischen Anlagen im Stadtgebiet wird es wahrscheinlich zu einem Personalüberschuss bei den Städtischen Diensten kommen. Dieser könnte bei einer hausinternen Straßenreinigung teilweise kompensiert werden.. Höhere Entsorgungskosten kommen ebenfalls nicht hinzu. Diese werden auch zum jetzigen Zeitpunkt durch die Stadt Erftstadt in voller Höhe übernommen. Der Straßenkehricht kann, wie bisher direkt bei einem Entsorgungsunternehmen abgeliefert werden. Die Entscheidung für eine Straßenreinigung in Eigen- oder Fremdleistung sollte auch unter Beachtung der Qualitätssteigerung getroffen werden. Wir sehen hier ein erkennbares Potenzial die Kosten für die Straßenreinigung, getragen durch die Bürger, zu verringern (Streckennetzüberarbeitung und Vergrößerung der Reinigungsinterwalle) und die Qualität der Reinigung deutlich zu verbessern. Unter dem Gesichtspunkt der Flexibilität besteht auch ein wesentlicher Vorteil darin, dass Sonderreinigungen nach Veranstaltungen (z.B. Karneval) entfallen, da dies mit den Reinigungsinterwallen der Kehrmaschine und der Handkolonne leichter abgestimmt werden kann. Der Eigenbetrieb Straßen schlägt vor die Straßenreinigung grundsätzlich (auch in Zusammenarbeit mit den Ortsbürgermeistern) zu überarbeiten. Hierbei kann eine Reinigung in Eigenregie (Bauhof/Reinigungskolonne) sowohl zur Kostensenkung als auch zur Qualitätssteigerung beitragen. In Vertretung -3- (Erner) -4-