Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
169 kB
Datum
19.06.2013
Erstellt
09.02.13, 06:15
Aktualisiert
23.02.13, 06:12
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 420/2012 2. Ergänzung
Az.: - 65 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - / - 270 - Datum: 29.01.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
19.02.2013
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
05.03.2013
vorberatend
Rat
12.03.2013
beschließend
Betriebsausschuss Straßen
19.06.2013
beschließend
08.02.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 zur
Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013
Betrifft:
1. Stellungnahme zur Gebührenerhöhung
2. Alternativen zur Gebührenerhöhung durch die Streckennetzüberarbeitung und
größere Reinigungsinterwalle
3. Vorschlag der Verwaltung die Straßenreinigung in Eigenleistung zu erbringen
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Verwaltung soll die Straßenreinigung aus Gründen der Qualitätssteigerung und der
besseren Organisation in Zukunft ausschließlich in Eigenregie (Städtischen Dienste und
Reinigungskolonne) durchführen.
2. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, Optimierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit
einer Reduzierung des Streckennetzes (Hauptstraßen) und der Reinigungsinterwalle (14-tägige
Reinigung) zu erarbeiten und aufzuzeigen.
Begründung:
1.
Stellungnahme zur Gebührenerhöhung
Die Verwaltung wurde durch den Rat gebeten eine Stellungnahme für die Gründe zur notwendigen
Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren vorzulegen.
Bei dem derzeitigen und unveränderten Umfang des zu reinigenden Streckennetzes (ca. 170.000
m und 62 % aller Straßen im Stadtgebiet) ist eine Erhöhung der Gebühren auf Grund der
gestiegenen Preise unumgänglich um eine Kostendeckung der Straßenreinigung anzustreben.
Seit 2011 liegen die Gebühreneinnahmen unter den tatsächlichen Kosten, so dass hier ein Defizit
entstanden ist. Bei Aufrechterhaltung der Kosten-Leistungsstruktur kann auch zukünftig nicht von
einer Kostendeckung bzw. Verminderung des bestehenden Defizits ausgegangen werden.
Eine Gebührenerhöhung im Bereich der Straßenreinigung ist zuletzt im Jahr 2005 auf 2006
(trotz laufend gestiegenen Energie und Entsorgungskosten) erfolgt.
Gebühren bis 2005:
Straßenreinigung innerörtlich 1,08 € je lfd. Frontmeter
Straßenreinigung überörtlich 1,39 € je lfd. Frontmeter
Gebühren ab 2006
Straßenreinigung innerörtlich 1,44 € je lfd Frontmeter
Straßenreinigung überörtlich 1,67 € je lfd Frontmeter
2.
Alternativen zur Gebührenerhöhung
Alternativ zu einer Gebührenerhöhung besteht die Möglichkeit das Streckennetz zu verkleinern
und/oder die Reinigungsinterwalle zu vergrößern. Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Überarbeitung
der Strecken und die Überprüfung der Reinigungsinterwalle empfehlenswert.
Das derzeitige Straßennetz welches durch die Kehrmaschine gereinigt und gebührenpflichtig
erfasst wird beträgt ca. 170.000,00 m (Anliegerstraßen und Hauptverkehrsstraßen) und wird
wöchentlich durch die Kehrmaschine gereinigt.
Hierauf erheben wir für beide Straßenkategorien (S3 – Anliegerstraßen und S4 Inner- und
überörtliche Straßen) insgesamt ca. 240.000,00 € Gebühren (für Kehrmaschine, Handkolonne,
Entsorgung und Verwaltungskosten). Bei einer 14-tägigen Reinigung würden sich die Kosten
verringern. Nach Einschätzung der Stadtreinigung und des Eigenbetriebes Strassen ist eine
zweiwöchentliche Reinigung zu befürworten.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit das Streckennetz deutlich zu reduzieren.
Die Anliegerstraßen, die derzeit gereinigt werden, machen einen prozentualen Anteil von
63 % (S 3) aus, inner- und überörtliche Straßen 27 % (S 4) und 10 % der Straßen im Stadtgebiet
werden bereits durch die Anlieger (S 0) gereinigt.
Würde sich die Reinigung lediglich auf die Hauptverkehrsstraßen beschränken, ist zusätzlich mit
einer Kosteneinsparung zu rechnen. Hier ist noch genau zu prüfen, welche weiteren Straßen auf
Grund von Besonderheiten (starke Frequentierung, erhöhtes Müllaufkommens, hohe
Verschmutzung) mit aufgenommen werden müssen. Werden lediglich die Hauptverkehrsstraßen
(und die Straßen, die o.g. Besonderheiten aufweisen) maschinell gesäubert, ist die Finanzierung
der Straßenreinigung über die Grundsteuer anzustreben. Im anderen Fall müssten nur wenige
Gebührenpflichtige für die Reinigung des Hauptverkehrsnetzes aufkommen, obwohl die
Allgemeinheit auf die Nutzung dieser Straßen angewiesen ist und auch von deren Sauberkeit
profitiert (s. V 57/2013).
Zusätzlich wird eine saisonale Reinigung mit einer Kehrmaschine (im Herbst bei Laubfall)
ebenfalls auch in bestimmten Anliegerstraßen (z.B. Brühler Straße, Marienburger Weg, Erftstraße
oder Brückenstraße) sinnvoll sein. Durch Straßenbäume kommt es z.T. zu einer erheblichen
Belastung der Anwohner. Hier ist z.B. den Bürgern nicht zumutbar, den gesamten Straßenzug
während des Laubfalls per Hand zu reinigen.
-2-
Der Eigenbetrieb Straßen weist, auf Grund der negativen Erfahrungen mit der Reinigungsfirma,
darauf hin, dass es grundsätzlich möglich ist die Straßenreinigung durch die städtischen Dienste
und die städtische Reinigungskolonne in Eigenregie durchführen zu lassen.
Anlass hierfür sind die vielen von uns durchzuführenden notwendigen Kontrollen der
Fahrstrecken. Diese und die Bearbeitung der vielen Bürgerbeschwerden haben einen großen
Einfluss auf unsere Personalkapazität. Die Kommunikation mit den Fahrern der Firma gestaltet
sich in vielen Fällen als schwierig. Der Einsatz eigener Mitarbeiter, so zeigt unsere Erfahrung, hat
einen anderen Charakter der Verantwortlichkeit. Ansprechpartner und Fahrer sitzen vor Ort und
nicht weit außerhalb des Stadtgebietes. Sonderaufträge werden schneller und auch gründlicher
ausgeführt.
Würde das zu reinigende Straßennetz unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten überarbeitet und
die Straßenreinigung durch eigene Mitarbeiter durchgeführt, müsste lediglich eine Kehrmaschine
(ca. 130.000,00 €) durch die Städtischen Dienste angeschafft werden. Bei entsprechender
Ausstattung ist eine bürgernahe Serviceleistung im Stadtgebiet auch ohne einen
Fremddienstleister machbar. Die Kosten pro Kehrkilometer (errechnet auf der derzeitigen Strecke
bei wöchentlicher Reinigung) liegen in vergleichbarer Höhe und belaufen sich auf 13,70 €/Kehrkilometer beim externen Dienstleister und 14,50 €/Kehrkilometer bei den Städtische Diensten (der
höhere Preis kommt durch die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs zustande).
Zusätzliche Personalkosten müssen (bei überarbeitetem Streckenplan/Reinigungsinterwallen)
nicht einkalkuliert werden, da dies mit den vorhandenen Kapazitäten des Bauhofs und der
Reinigungskolonne zu bewerkstelligen wäre. Durch den geplanten Wegfall der Betreuung der
abwassertechnischen Anlagen im Stadtgebiet wird es wahrscheinlich zu einem Personalüberschuss bei den Städtischen Diensten kommen. Dieser könnte bei einer hausinternen
Straßenreinigung teilweise kompensiert werden..
Höhere Entsorgungskosten kommen ebenfalls nicht hinzu. Diese werden auch zum jetzigen
Zeitpunkt durch die Stadt Erftstadt in voller Höhe übernommen. Der Straßenkehricht kann, wie
bisher direkt bei einem Entsorgungsunternehmen abgeliefert werden.
Die Entscheidung für eine Straßenreinigung in Eigen- oder Fremdleistung sollte auch unter
Beachtung der Qualitätssteigerung getroffen werden. Wir sehen hier ein erkennbares Potenzial
die Kosten für die Straßenreinigung, getragen durch die Bürger, zu verringern
(Streckennetzüberarbeitung und Vergrößerung der Reinigungsinterwalle) und die Qualität der
Reinigung deutlich zu verbessern. Unter dem Gesichtspunkt der Flexibilität besteht auch ein
wesentlicher Vorteil darin, dass Sonderreinigungen nach Veranstaltungen (z.B. Karneval)
entfallen, da dies mit den Reinigungsinterwallen der Kehrmaschine und der Handkolonne leichter
abgestimmt werden kann.
Der Eigenbetrieb Straßen schlägt vor die Straßenreinigung grundsätzlich (auch in Zusammenarbeit mit den Ortsbürgermeistern) zu überarbeiten. Hierbei kann eine Reinigung in Eigenregie
(Bauhof/Reinigungskolonne) sowohl zur Kostensenkung als auch zur Qualitätssteigerung
beitragen.
In Vertretung
-3-
(Erner)
-4-