Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
05.02.2013
Erstellt
24.01.13, 15:10
Aktualisiert
24.01.13, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 17/2013
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 07.01.2013
gez. Gerlach
17.01.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Betrifft:
Termin
05.02.2013
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Erhaltung der Don-Bosco-Schule in E.- Friesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemeinsam mit dem Entwurf eines 1. Gesetzes zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) wurde auch der
Entwurf einer Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke
vorgestellt. Diese Verordnung die zum 01.08.2013 in Kraft treten soll, sieht vor, dass
Förderschulen, die die vorgeschriebene Mindestgröße nicht erreichen, spätestens zum 01.08.2014
keine Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen dürfen und dann jahrgangsweise abgebaut
werden sollen, soweit der Schulträger nicht beschließt, sie vorzeitig vollständig aufzulösen.
Da die Don-Bosco-Förderschule die erforderliche Mindestschülerzahl von 144 auch perspektivisch
nicht erreichen wird (aktueller Schülerstand: 103) wäre eine Schließung der Schule die Folge.
Zu den beiden o. g. Entwürfen sind im Ministerium zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die
derzeit ausgewertet werden. Der Gesetz- und Verordnungsgeber und die kommunalen
Spitzenverbände sind außerdem bislang unterschiedlicher Auffassung zu den Kostenfolgen der
Entwürfe für die Kommunen. Aus diesem Grund verzögert sich das weitere
Gesetzgebungsverfahren. Lt. Auskunft des Ministeriums ist es jedoch nicht vorstellbar, dass die
Verordnung unabhängig von einer Inklusionsgesetzgebung in Kraft treten wird.
Die weitere Vorgehensweise zu dieser Thematik, die alle Kommunen des Rhein-Erft-Kreises
betrifft, wird am 29.01.2013 in der Kreisdezernentenkonferenz thematisiert. Darüber hinaus hat
der Rhein-Erft-Kreis zu einem Treffen mit dem Thema „Weiterentwicklung der
sonderpädagogischen Förderung/Inklusion im Rhein-Erft-Kreis“ am 31.01.2013 eingeladen. Über
die Ergebnisse dieser Gespräche werde ich den Schulausschuss in seiner Sitzung am 05.02.2013
natürlich informieren.
Entgegen früherer Meinungen wird derzeit nicht mehr von einer völligen Abschaffung der
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen ausgegangen; vielmehr soll der Wunsch der
Eltern nach diesen Schulen gleichberechtigt respektiert werden. Es ist auch mein Ziel, den
Schülerinnen und Schülern aus Erftstadt mit dem Förderschwerpunkt Lernen eine möglichst
wohnortnahe Beschulung weiter anzubieten. Gespräche hinsichtlich einer Kooperation in diesem
Bereich mit anderen Schulträgern sind in den kommenden Monaten geplant.
Daher bitte ich darum, diese Stellungnahme lediglich als Zwischenbericht über den derzeitigen
Stand der Dinge zu sehen. Leider ist z. Zt. noch nicht absehbar, wann und wie konkrete
Maßnahmen durch den Schulträger erfolgen können oder müssen.
In Vertretung
(Erner)
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