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Antrag (Antrag bzgl. Erhaltung der Don-Bosco-Schule in E.- Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
05.02.2013
Erstellt
24.01.13, 15:10
Aktualisiert
24.01.13, 15:10
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 17/2013 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 07.01.2013 gez. Gerlach 17.01.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 05.02.2013 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Erhaltung der Don-Bosco-Schule in E.- Friesheim Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Gemeinsam mit dem Entwurf eines 1. Gesetzes zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) wurde auch der Entwurf einer Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke vorgestellt. Diese Verordnung die zum 01.08.2013 in Kraft treten soll, sieht vor, dass Förderschulen, die die vorgeschriebene Mindestgröße nicht erreichen, spätestens zum 01.08.2014 keine Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen dürfen und dann jahrgangsweise abgebaut werden sollen, soweit der Schulträger nicht beschließt, sie vorzeitig vollständig aufzulösen. Da die Don-Bosco-Förderschule die erforderliche Mindestschülerzahl von 144 auch perspektivisch nicht erreichen wird (aktueller Schülerstand: 103) wäre eine Schließung der Schule die Folge. Zu den beiden o. g. Entwürfen sind im Ministerium zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die derzeit ausgewertet werden. Der Gesetz- und Verordnungsgeber und die kommunalen Spitzenverbände sind außerdem bislang unterschiedlicher Auffassung zu den Kostenfolgen der Entwürfe für die Kommunen. Aus diesem Grund verzögert sich das weitere Gesetzgebungsverfahren. Lt. Auskunft des Ministeriums ist es jedoch nicht vorstellbar, dass die Verordnung unabhängig von einer Inklusionsgesetzgebung in Kraft treten wird. Die weitere Vorgehensweise zu dieser Thematik, die alle Kommunen des Rhein-Erft-Kreises betrifft, wird am 29.01.2013 in der Kreisdezernentenkonferenz thematisiert. Darüber hinaus hat der Rhein-Erft-Kreis zu einem Treffen mit dem Thema „Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung/Inklusion im Rhein-Erft-Kreis“ am 31.01.2013 eingeladen. Über die Ergebnisse dieser Gespräche werde ich den Schulausschuss in seiner Sitzung am 05.02.2013 natürlich informieren. Entgegen früherer Meinungen wird derzeit nicht mehr von einer völligen Abschaffung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen ausgegangen; vielmehr soll der Wunsch der Eltern nach diesen Schulen gleichberechtigt respektiert werden. Es ist auch mein Ziel, den Schülerinnen und Schülern aus Erftstadt mit dem Förderschwerpunkt Lernen eine möglichst wohnortnahe Beschulung weiter anzubieten. Gespräche hinsichtlich einer Kooperation in diesem Bereich mit anderen Schulträgern sind in den kommenden Monaten geplant. Daher bitte ich darum, diese Stellungnahme lediglich als Zwischenbericht über den derzeitigen Stand der Dinge zu sehen. Leider ist z. Zt. noch nicht absehbar, wann und wie konkrete Maßnahmen durch den Schulträger erfolgen können oder müssen. In Vertretung (Erner) -2-