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Allgemeine Vorlage (Einrichtung von Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) im Bereich der Gemeinde Kreuzau; hier: Erforderliche Baumaßnahmen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Einrichtung von Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) im Bereich der Gemeinde Kreuzau;
hier: Erforderliche Baumaßnahmen) Allgemeine Vorlage (Einrichtung von Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) im Bereich der Gemeinde Kreuzau;
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hier: Erforderliche Baumaßnahmen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl 621-01 BE: Herr Schmühl Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 30/2006 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Schulausschuss Hauptausschuss 16.05.2006 17.05.2006 06.06.2006 TOP: Einrichtung von Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) im Bereich der Gemeinde Kreuzau; hier: Erforderliche Baumaßnahmen I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 25.04.2006 den Grundsatzbeschluss zur Einrichtung von Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) im Bereich der Gemeinde Kreuzau an allen fünf Grundschulen beschlossen. Aufgrund von unverbindlichen Voranmeldungen ist voraussichtlich davon auszugehen, dass an allen Grundschulstandorten Offene Ganztagsgrundschulen eingerichtet werden müssten. Interessierte Eltern werden derzeit gebeten, verbindliche Anmeldungen vorzunehmen. Die verbindlichen Anmeldezahlen sind erforderlich, um Planungen durchzuführen und die Zuwendungsanträge stellen zu können. Nach den geltenden Zuwendungsrichtlinien sind folgende Maßnahmen Gegenstand der Förderung: 1. Umbau, Ausbau, Neubau oder Erweiterung von geeigneten Räumen, 2. Ersteinrichtung nebst Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln (zum Beispiel Sport- und Spielgeräte, Hardware, Musikinstrumente, Geräte), 3. Renovierung von geeigneten Räumen. Die Zuwendungshöhe beläuft sich je betreuter Gruppe mit jeweils mindestens 25 Schülerinnen und Schüler auf: Zu 1) Festbetrag in Höhe von bis zu 80.000,00 €, zu 2) Festbetrag in Höhe von bis zu 25.000,00 €, zu 3) Festbetrag in Höhe von bis zu 10.000,00 €. Der Festbetrag darf 90 % der tatsächlichen Gesamtkosten jedoch nicht überschreiten. Dies bedeutet also, dass sich bei einer Neu- oder Umbaumaßnahme die Baukosten auf jeden Fall auf ca. 90.000,00 € belaufen müssen, um den Festbetrag in Höhe von 80.000,00 € zu erhalten. Folgende Räume sind zum Betrieb einer OGS je Gruppe erforderlich bzw. wünschenswert: 1. 2. 1 Gruppenraum, 1 Nebenraum (so genannter Aufenthalts-oder Toberaum), -23. 4. 1 Küche, möglichst mit Essplätzen, möglichst 1 Besprechungs- und Pausenraum für die Mitarbeiter. Nach durchgeführten Ortsbesichtigungen ergibt sich bezüglich der einzelnen Schulstandorte folgender Handlungsbedarf: 1. Grundschule Drove Für die Einrichtung einer Gruppe sind zwingend Baumaßnahmen erforderlich. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist aus meiner Sicht nur eine Aufstockung des letzten Anbaus aus dem Jahre 1993 möglich. Es handelt sich hierbei um einen eingeschossigen Anbau mit Satteldach. Dieser müsste aufgestockt werden. Hier können zwei Räume geschaffen werden. Der Wunsch der Schule Drove, einen zusätzlichen Verwaltungstrakt mit Sekretariat, Rektorzimmer und Lehrerzimmer zu bauen, lässt sich hier allerdings nicht realisieren. Diese Maßnahmen wären gegebenenfalls auch nicht Gegenstand einer Förderung. Die maximale Zuschusshöhe für die Baumaßnahme würde sich hier auf 80.000,00 € belaufen. 2. Grundschule Kreuzau Hier steht zukünftig das Gebäude des Kinderhortes zur Verfügung. Innerhalb des Gebäudes könnten sicherlich zwei Gruppen eingerichtet werden. Für die Renovierung wäre somit ein maximaler Zuschuss in Höhe von 2 x 10.000,00 € zu erwarten. 3. Grundschule Obermaubach Im Bereich der Grundschule Obermaubach sind keine Um- und Ausbaumaßnahmen erforderlich. Innerhalb des bestehenden Gebäudes können im Erdgeschoss geeignete Räume durch Renovierung hergerichtet werden. Hier ist also ein maximaler Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € zu erwarten. 4. Grundschule Stockheim Bei Einrichtung einer Gruppe sind bauliche Maßnahmen erforderlich. Es ist bautechnisch möglich, den bestehenden parallel zur Kreuzauer Straße vorhandenen „Neubau“ Richtung der Straße „Im Kleinenfeld“ in zweigeschossiger Bauweise zu erweitern. Die maximale Förderhöhe würde sich auch hier auf 80.000,00 € belaufen. 5. Grundschule Winden Bei der Grundschule Winden ist es zum einen möglich, das vorhandene Dachgeschoss des Altbaus aufzustocken und auszubauen. Hier können zwei Räume und gegebenenfalls eine Küche eingerichtet werden. Sofern Bedarf für eine weitere Gruppe besteht, ist es baulich möglich, den vorhandenen Verbindungstrakt zwischen Altbau und Neubau (Glasbauverbindungstrakt) abzureißen und zweigeschossig neu zu bauen. Der Umfang der baulichen Maßnahmen hängt also hier im Wesentlichen von der Anzahl der Anmeldungen ab. Die maximale Zuwendungshöhe würde sich hier also auf 80.000,00 bzw. auf 160.000,00 € belaufen. In den beigefügten Übersichtsplänen (Anlage 1 – 5) sind die jeweiligen Umbau- oder Erweiterungsflächen gekennzeichnet. Ohne dass bereits konkrete Kostenermittlungen vorgenommen worden sind, steht bereits heute fest, dass sich bei Umbau- bzw. Neubaumaßnahmen der Eigenanteil der Gemeinde Kreuzau mit Sicherheit auf wesentlich mehr als 10 % belaufen wird. -3Unabhängig von den beigefügten Planunterlagen halte ich es für erforderlich, bezüglich der geplanten Baumaßnahmen Ortsbesichtigungen im Bereich der Grundschulen Stockheim, Drove und Winden durchzuführen. Entsprechende Förderanträge sind bis zum 31. Januar bzw. 30. 04. 2007 einzureichen, wobei es sich sicherlich empfiehlt, die Anträge im Herbst 2006 vorzulegen, damit eine Bewilligung im Februar 2007 erfolgen kann. Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides können alsdann die erforderlichen Ausschreibungen durchgeführt werden, sodass frühestens im Frühjahr 2007 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Während ich im Ortsteil Stockheim weniger Probleme sehe, mit Bauarbeiten während der Schulzeit zu beginnen, ist dies im Ortsteil Drove und Winden äußerst problematisch. Andererseits sind die Baumaßnahmen an diesen Schulen in den Sommerferien 2007 bis zur endgültigen Fertigstellung unter keinen Umständen realisierbar. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zu den tatsächlichen Baukosten können im derzeitigen Stadium noch keine Angaben gemacht werden. Bezüglich der zu erwartenden Zuwendungen verweise ich auf meine Ausführungen unter Ziffer I. Zur Deckung des Eigenanteils können Mittel der Schulpauschale in Anspruch genommen werden, sofern diese im Jahre 2007 noch gewährt werden. III. Beschlussvorschlag: „Unter der Voraussetzung, dass aufgrund verbindlicher Anmeldungen die Einrichtung einer Offenen Ganztagsgrundschule an allen fünf Grundschulstandorten erforderlich wird, wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Entwurfsplanungen und Kostenermittlungen wie folgt in Auftrag zu geben: 1. Erweiterung der Grundschule Drove durch Aufstockung des im Jahre 1993 errichteten Erweiterungsbaus. 2. Renovierung des bisherigen Kinderhortes im Ortsteil Kreuzau. 3. Renovierung vorhandener Räume im Bereich der Grundschule Obermaubach. 4. Zweigeschossiger Anbau an der Grundschule Stockheim im Anschluss an den vorhandenen Neubau Ecke „Andreasstraße/Im Kleinenfeld“. 5. Ausbau des Dachgeschosses des Altbaus der Grundschule Winden und Bau eines Verbindungstraktes zwischen Altbauund Neubautrakt (ehemalige Glasüberdachung). Die Entwurfsplanungen sind zur Zustimmung vorzulegen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: -4Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________