Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
13.09.12, 18:29
Aktualisiert
13.09.12, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.09.2012
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 895-IX
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
19.09.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Wasser - (30.06.2012)
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Berichterstatter: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
SW1
SW2
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 895-IX
1. Sachverhalt:
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) NRW ist über die Entwicklung der Erträge und
der Aufwendungen, sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten.
Aus diesem Grunde werden die beigefügten Übersichten des Erfolgs- und Vermögensplans mit
den Geschäftszahlen zum 30.06.2012 (2. Quartal 2012) und zum 31.08.2012 überreicht.
Aus dem Geschäftsverlauf zum 30.06.2012 und zum 31.08.2012 ist abzulesen, dass die Erträge
durch die Gebührenerhöhung zum 01.01.2012 die Aufwendungen wieder abzudecken vermögen.
Dennoch bereiten manche Ertrags- und Aufwandpositionen erneut Sorgen. So bleiben die Wassergebühren nach dem 1. Halbjahr hinter den Erwartungen zurück. Auch die Aufwendungen für
Unterhaltungsmaßnahmen sind überproportional hoch.
2. Rechtliche Würdigung
Rechtliche Grundlage ist § 20 EigVO NRW
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Zwischenbericht des Betriebszweiges Wasser zum 30.06.2012 und zum 31.08.2012 wird zur
Kenntnis genommen.