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Sitzungsvorlage (Anlage zur Sitzungsvorlage 17/2013)

Daten

Kommune
Titz
Größe
9,4 MB
Datum
28.02.2013
Erstellt
13.02.13, 18:03
Aktualisiert
13.02.13, 18:03

Inhalt der Datei

Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Titz 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ....................................................................................................... 4 1.1 Allgemeines .......................................................................................... 4 1.2 Perspektivische Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Titz (in den kommenden fünf Jahren) ..................................................................................... 5 1.2.1 Demografischer Wandel .......................................................................... 5 1.2.2 Im Allgemeinen ..................................................................................... 5 1.2.3 In Titz .................................................................................................. 5 1.2.4 In der Freiwilligen Feuerwehr Titz ............................................................ 7 1.2.5 Übernahme von Einsatzbereichen auf Bundesautobahnen ..........................15 2. Kurzdarstellung der rechtlichen Grundlagen ....................................................... 16 3. Aufgaben der Feuerwehr .................................................................................. 18 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 3.10 4. Originäre Aufgaben ...............................................................................18 Amtshilfe Polizei ...................................................................................18 Übertragene Aufgaben durch das Ordnungsamt ........................................18 Kostenpflichtige Einsätze .......................................................................18 Einsatzvorbereitende Maßnahmen ...........................................................18 Aus- und Fortbildung .............................................................................19 Technische Logistik, Materialerhaltung, Bauunterhaltung ...........................19 Jugendarbeit ........................................................................................19 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.............................................................19 Freiwillige Leistungen im Rahmen der dörflichen Gemeinschaft ...................19 Gefährdungspotential (Risikoanalyse) ................................................................ 20 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 4.3.5 4.3.6 4.4 4.4.1 Die Gemeinde Titz.................................................................................20 Allgemeines .........................................................................................20 Zahlen, Daten, Fakten ...........................................................................21 Leitbilder der Gemeindeentwicklung, absehbare Veränderungen, Planungen und Tendenzen durch Gemeindeentwicklungsplanung ................................22 Löschwasserversorgung (LW-Vers.).........................................................23 Risiken und Feuerwehreinsätze in der Gemeinde .......................................25 Vereinfachtes Verfahren zur Erstellung einer feuerwehrtechnischen Gefahrenbeschreibung (kalte Lage) .........................................................25 Risiken je Ortschaft (Übersicht): .............................................................25 Ortschaften im Einzelnen (nach Einsatzzügen der Feuerwehr geordnet) .......26 Besondere, „überörtliche“ Gefahrenbereiche .............................................38 Szenarien ............................................................................................39 Wohnhausbrand: Landstraße 28 am 10.04.1998 .......................................39 Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person am 26.04.2000 ..........................40 Fiktiver Verkehrsunfall, Bundesautobahn (BAB) 44, Fahrtrichtung Aachen zwischen AS Titz und AS Jülich – Ost .......................................................41 Gefahrgutunfall, Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft eG, Am Weiher, Ameln ..........................................................................................................42 Vollbrand einer Lagerhalle mit verschiedenen Einbauten in der Prämienstraße in Titz-Ameln........................................................................................43 Bombenräumung in Titz-Jackerath am 14. März 2012 ...............................44 Einsatzstatistik der Feuerwehr / Ausrückezeiten........................................46 Einsatzstatistik im Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung ................46 -2- 4.4.2 Einsatzfahrtzeiten/Alarmfahrten..............................................................47 5. Schutzzielfestlegung ........................................................................................ 49 5.1 5.1.1 5.1.2 5.2 6. Vergleich der SOLL- und IST-Strukturen ............................................................ 53 6.1 6.2 6.2.1 6.2.2 6.2.3 6.2.4 7. Einleitung ............................................................................................49 Hilfsfrist ...............................................................................................50 Funktionsstärke (nach Verfügung BR Köln) ..............................................51 Schutzzieldefinition (nach Verfügung der Bezirksregierung) ........................52 Einführung ...........................................................................................53 Soll-/Ist - Vergleich ...............................................................................53 Zug 1 ..................................................................................................53 Zug 2 ..................................................................................................58 Zug 3 ..................................................................................................62 Personal/Ausbildung ..............................................................................67 Maßnahmenkatalog ......................................................................................... 67 7.1 7.1.1 7.1.2 7.2 7.3 7.4 7.4.1 7.4.2 Technik ...............................................................................................67 Fahrzeugtechnik ...................................................................................67 Ausrüstung ..........................................................................................69 Liegenschaften .....................................................................................70 Organisation ........................................................................................71 Personal ..............................................................................................72 Personalgewinnung ...............................................................................72 Ausbildung ...........................................................................................73 8. Berichtswesen ................................................................................................ 74 9. Anhänge ........................................................................................................ 76 9.1 9.2 9.3 9.3.1 9.3.2 Anlagen ...............................................................................................76 Abkürzungsverzeichnis ..........................................................................76 Gemeindekarten ...................................................................................82 Schematische Übersicht der Einsatzgebiete der drei Löschzüge ...................82 Gemeindegebiet (topografisch) ...............................................................83 -3- 1. Einleitung 1.1 Allgemeines Das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung für das Land Nordrhein-Westfalen - FSHG NRW – weist den Gemeinden die Aufgabe des örtlichen Feuerschutzes zu. Hierzu gehören der vorbeugende Brandschutz, die aktive Brandbekämpfung als abwehrender Brandschutz sowie die technische Hilfe. Zur sachgerechten Erfüllung dieser Aufgabe müssen die Gemeinden daher den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren unterhalten. § 22 FSHG NRW verpflichtet die Gemeinden, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz ihrer Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben, um die Erreichung der gesetzlich definierten Ziele sicherzustellen. Der Brandschutzbedarfsplan dokumentiert die Planung und Sicherstellung dieser Ziele durch die Gemeinde, letztendlich vertreten durch den Rat. Der Brandschutzbedarfsplan enthält mindestens:  eine Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Gemeinde (Risikoanalyse),  eine Festlegung der gewünschten und notwendigen Qualitäten der von der Feuerwehr zu erbringenden Leistungen unter Berücksichtigung statistischer Erkenntnisse im Bereich des Feuerschutzes, der Hilfeleistung und der Notfallmedizin (Schutzzieldefinition),  eine Ermittlung des zur Erfüllung dieser Qualität erforderlichen Personals und der Mittel (Ressourcen). Nur durch eine strukturierte Planung des Brandschutzes, die das Ergebnis eines jeden Brandschutzbedarfsplans ist, kann die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr unter den Gesichtspunkten Technik, Organisation und Personal gewährleistet werden. Vielmehr bietet die vorausschauende Planung des Brandschutzes dem Rat der Gemeinde die Möglichkeit, größere, für die Gewährleistung des Brandschutzes unabdingbare Anschaffungen in seine Finanzplanung mit einzubeziehen. Das nun vorliegende Exemplar ist nicht zweite Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans von 2001, den der Rat der Gemeinde Titz in seiner Sitzung am 13. September 2001 beschlossen und in seiner Sitzung am 17. Februar 2011 erstmals fortgeschrieben hat, sondern aufgrund des Umfangs der Änderungen vielmehr eine Neuaufstellung des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Titz. Die Fortschreibung soll zukünftig in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen erfolgen (angedacht ist ein Zeitrahmen von zwei bis drei Jahren, maximal fünf Jahren). Titz, im Januar 2013 Für die Gemeindeverwaltung: Für die Wehrleitung: Jürgen Frantzen Bürgermeister Martin Roß Leiter der Feuerwehr Christian Canzler Beigeordneter -4- Stephan Giesen Stv. Leiter d. Feuerwehr 1.2 Perspektivische Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Titz (in den kommenden fünf Jahren) 1.2.1 Demografischer Wandel 1.2.2 Im Allgemeinen Der demografische Wandel beschreibt die Veränderung der Zusammensetzung der Altersstrukturen innerhalb der Bevölkerung. So ist aufgrund des allgemeinen Geburtenrückganges1 zu erwarten, dass die Einwohner immer älter werden und zeitgleich der Anteil der älteren Bevölkerung überwiegt. Diese Entwicklung, die auch durch Zuzug nicht mehr völlig aufgefangen werden kann, wird Auswirkungen auf unsere sozialen Systeme, für das Erwerbsleben, aber auch für die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr haben. Städte und Gemeinden werden mehr Altenpflegeplätze anbieten und Angebote zum altengerechten Leben und Wohnen machen müssen. Unternehmer werden aufgrund eines sich abzeichnenden Mangels an jüngeren Arbeitskräften mit altersgerechten Arbeitsbedingungen, besserer Qualifizierung und Gesundheitsfürsorge um ältere Arbeitskräfte werben müssen. Neben der Bereitschaft ein Ehrenamt zu übernehmen stellt sich die Frage: Kann eine Feuerwehr in Zukunft überhaupt noch aus der Mitte der Einwohner einer Gemeinde entstehen? Weiteres, sehr umfangreiches Material kann über die Bertelsmann-Stiftung (www.wegweiser-kommunen.de) oder das Statistische Bundesamt in Wiesbaden (http://www.destatis.de) erlangt werden, auf das bei der Erstellung dieses Brandschutzbedarfsplans zugegriffen wurde. 1.2.3 In Titz Bereits aus dem folgenden Diagramm wird deutlich, dass sich die Altersstruktur auch in Titz deutlich zu den älteren Jahrgängen hin verschieben wird. Diagramm 1: Änderung der Altersstruktur von 2006 bis 2025 (%)2 1 2 Seit 1972 ist die Sterberate (Mortalität) höher als die Geburtenrate (Fertilitätsrate), gegenwärtig beträgt durchschnittliche Kinderzahl je Frau im Jahr 2009 in Deutschland nur 1,36 Kinder; Quelle: BertelsmannStiftung. Quelle: Bertelsmann-Stiftung. -5- Auch die folgend abgedruckten Bevölkerungspyramiden (ermittelt durch die BertelsmannStiftung) zeigen klar die prognostizierte Verschiebung der Altersklassen: Diagramm 2: Bevölkerungspyramide für Titz 20103 Diagramm 3: Bevölkerungspyramide für Titz 20254 Diese erkennbaren Schwankungen und Verschiebungen der Altersjahrgänge werden sich unweigerlich auch auf die Altersstruktur der Freiwilligen Feuerwehr Titz auswirken. So wird der Anteil unter 18−Jähriger (%) von 18,2% in 2010 auf vermutlich 14,7% in 2025 3 4 Quelle wie vor. Quelle wie vor. -6- sinken5, was die Gewinnung von Mitgliedern der Jugendfeuerwehren nicht vereinfachen wird. 1.2.4 In der Freiwilligen Feuerwehr Titz Der Demografische Wandel wird auch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Titz in mehrerer Hinsicht betreffen. Nach § 22 Abs. 1 der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (LVO FF) scheiden Angehörige aus dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) aus und treten in die Ehrenabteilung über, wenn sie das 60. Lebensjahr vollenden. Auf (jederzeit widerrufliche) schriftliche Erklärung einer/eines Angehörigen und nach Vorlage eines ärztlichen Gutachtens zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung kann die Dienstzeit bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres verlängert werden, dann spätestens tritt die/der Angehörige in die Ehrenabteilung über. Nimmt man die momentane Altersstruktur der Freiwilligen Feuerwehr Titz in den Blick (siehe das folgende Diagramm), so wird erkennbar, dass im Laufe der nächsten 20 Jahre ca. 54 Angehörige in die Ehrenabteilung übertreten werden (alle Jahrgänge, die im Jahre 2010 41 Jahre oder älter sind; dies entspricht ca. 28% der heutigen Freiwilligen Feuerwehr Titz). Unterstellt, die Zahl und Eintrittsquote der Jugendfeuerwehr bleibt in den kommenden 20 Jahren stabil, so beläuft sich dann der Anteil der Jugendfeuerwehr auf 38 Angehörige (dies entspricht ca. 20% der heutigen Freiwilligen Feuerwehr Titz). Dabei wird erkennbar, dass die Freiwillige Feuerwehr Titz in den kommenden 20 Jahren, wie insgesamt der Anteil der jüngeren Menschen in diesem Land, schrumpfen wird. 35 30 25 20 Zug 3 15 Zug 2 Zug 1 10 5 0 10 15 18 23 28 32 37 41 47 52 57 bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis 14 17 22 27 31 36 41 46 51 56 62 Diagramm 4: Altersstruktur der Freiwilligen Feuerwehr Titz (aufgegliedert nach Löschgruppen)6 5 6 Quelle: Bertelsmann-Stiftung. Quelle: Freiwillige Feuerwehr Titz, Stand Dezember 2012. -7- Zug 1 10 bis 14 15 bis 17 18 bis 22 23 bis 27 28 bis 31 32 bis 36 37 bis 41 41 bis 46 47 bis 51 52 bis 56 57 bis 62 Zug 2 Zug 3 Diagramm 5: Altersverteilung in den drei Zügen Neben den allgemeinen Schwankungen der Geburtsjahrgänge ist die Mitgliederstruktur einer Feuerwehr jedoch noch von weiteren Komponenten abhängig:     Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt, Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt, soziales Gefüge innerhalb der Feuerwehreinheiten, Attraktivität des Ehrenamtes. Die Attraktivität des Ehrenamtes gilt es genauer zu betrachten. Denn hierüber können Antworten zu den doch recht unterschiedlichen Verteilungen von Altersgruppen innerhalb der 6 Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Titz gefunden werden. Klammert man diese „weichen“ Faktoren aus, so ist festzustellen, dass große Einschnitte innerhalb der Feuerwehr Titz zu erwarten sind, wenn die Altersgruppe 41-46 Jahre in die Ehrenabteilung wechselt. Dabei wird jedoch vorausgesetzt, dass eine gute Nachwuchsarbeit diesen Wechsel kompensiert. Der demografische Wandel, der eine Verkleinerung der Freiwilligen Feuerwehr Titz nach sich ziehen wird, macht Überlegungen notwendig, wie trotz dessen die Einsatzbereitschaft und damit die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Titz i.S.v. § 1 Abs. 1 FSHG erhalten werden kann. Folgende Überlegungen sollen aufgezeigt und vertieft werden: 1. 2. 3. 4. 5. Optimierung des Standortkonzepts Optimierung des Fahrzeugbestands Jugendarbeit Frauenförderung Überarbeitung der Definition der Aufgaben der Feuerwehr -8- 1.2.4.1 Optimierung des Standortkonzepts Durch die oben angedeutete (unausweichliche) Verkleinerung von Löschgruppen und damit auch den Löschzügen stellt sich die Frage, wie die jeweilige Teileinheit und damit die gesamte Freiwillige Feuerwehr Titz weiterhin einsatzfähig bleiben kann. Schon in den vergangenen zehn Jahren hat es aufgrund Personalrückgangs und einsatztaktischer Erfordernisse die Zusammenführung von Löschgruppen gegeben. So bildet die Löschgruppe Kalrath heute eine gemeinsame Gruppe mit der Löschgruppe Ameln, Opherten zusammen mit Jackerath und Gevelsdorf zusammen mit Müntz. Die Freiwillige Feuerwehr Titz ist derzeit in drei Löschzüge wie folgt eingeteilt: Zug Gruppen Vorrangiges Einsatzgebiet 1 Titz, Opherten, Jackerath 2 Hasselsweiler, Gevelsdorf 3 Ameln, Rödingen Müntz, Titz, Opherten, Mündt, Jackerath, Aussiedlerhöfe Betgenhausen und Isenkroidt Hasselsweiler, Müntz, Hompesch, Gevelsdorf, Ralshoven, , Aussiedlerhöfe (Magdalenenhöhe, Burgfeld, Marienfeld, Buchenhof, Lüchterhof), Dackweiler Siedlung Ameln, Rödingen, Bettenhoven, Höllen, Kalrath, Spiel, Sevenich Perspektivisch wird diese Reorganisation jedoch wohl nicht genügen. Aus Diagramm 4 und 5 wird deutlich, dass bestimmte Löschgruppen stärker vom demografischen Wandel betroffen sein werden als andere. Zum jetzigen Zeitpunkt erscheinen daher folgende Überlegungen zur Standortoptimierung und ggf. -veränderung für die Freiwillige Feuerwehr Titz angezeigt, zumal sich schon mittelfristig bei einigen Standorten Handlungsbedarf in gebäudewirtschaftlicher Sicht anbahnen wird. Zumindest in zwei Fällen lassen sich die mittelfristigen Handlungsbedarfe mit aktuellen städtebaulichen Möglichkeiten kombinieren, um Standorte zu verändern oder zu verlagern. Diese Möglichkeiten sind: 1. 2. die Verlagerung des Standortes Müntz innerhalb der Ortslage und die Verlagerung der Standorte der Löschgruppen Titz, Opherten und (langfristig) Jackerath auf eine Liegenschaft am Ortsrand von Titz in Richtung Jackerath Zug 1: Im Einsatzraum des ersten Zuges bietet sich das größte Standortkonsolidierungspotential, nämlich wie zuvor dargestellt die Standortverlagerung der Löschgruppen Titz, Opherten und (langfristig) Jackerath an einen zentralen Standort. Im Einzelnen:  Die Löschgruppe Titz hat ihre Heimat derzeit in einem Gerätehaus im Grüntal im alten Ortskern Titz. Diese innerörtliche Lage hat den großen Nachteil, dass einerseits bei Alarmierung die Anfahrt zum Gerätehaus für die Feuerwehrangehörigen als auch das Ausrücken mit nennenswerten Zeitverlusten verbunden ist und sich aufgrund der räumlichen Lage nicht unkompliziert gestaltet (beispielsweise ist die Parkplatzsituation angespannt).  Die Löschgruppe Opherten ist in einem in den 1970ern selbst errichteten Gerätehaus an der Titzer Straße untergebracht. Das zur Löschgruppe gehörende TSF-W ist in der nicht mehr den feuerwehrtechnischen Anforderungen entsprechenden Garage untergestellt, der ebenfalls zur Einheit gehörende MTW muss im Freien abgestellt werden. -9-  Die nicht hinreichende Unterbringung dürfte mittel- bis langfristig Handlungsbedarf auslösen. Die Löschgruppe Jackerath ist in einem der angrenzenden Volksbank gehörenden Gebäude an der Jülicher Straße untergebracht. Die Liegenschaft ist äußerst beengt und entspricht in vielerlei Hinsicht nicht mehr den feuerwehtechnischen Anforderungen (Abstandsflächen, Dieselabzug, Tor). Der Vorteil ist die Mietfreiheit. Alle drei Löschgruppen sind also bisher in den jeweiligen Ortslagen suboptimal untergebracht. Eine Zusammenfassung an einem neuen, zentralen Standort am östlichen Ortseingang Titz mit Bau eines neuen Gerätehauses (mit direkter Anbindung an einen möglichen Neubau des Baubetriebshofes) böte eine Reihe von Vorteilen:  Die breit und sehr gut ausgebaute Landstraße L 241 ermöglicht das zügige An- und Abfahren von Feuerwehrkräften und Einsatzfahrzeugen, was die Ausrückzeiten erheblich verbessern und die Einhaltung der Hilfsfristen begünstigt, zumindest aber nicht beeinträchtigt.  Die Integration der Einheit Opherten in den Neubau stünde unter der Einhaltung der Hilfsfristen nicht im Wege, da sich über Landstraße und Wirtschaftswege jeder Punkt im Ausrückbereich des ersten Zuges einschließlich der Autobahnauffahrten in Titz und Jackerath in ca. 4 Minuten erreichen lässt. Dies ist anhand einer Isochronenkartenbetrachtung nachgewiesen (s.u. 4.4.2). Gleiches gilt für die Integration der Löschgruppe Jackerath.  Es stünde allen Einheiten ein technisch einwandfreies Gebäude zur Verfügung.  Zudem kann die Standortzusammenführung unter dem Blickwinkel des demografischen Wandels dazu dienen, o im Bereich des ersten Zuges eine höhere Besetzungsquote der Fahrzeuge zu erziele, denn durch eine größere Zahl von Angehörigen am Standort können auch Fahrzeuge zum Einsatz gebracht werden, die in der Vergangenheit nicht voll besetzt oder erst mit größerer Verzögerung zum Einsatz gelangen konnten. Die Zugehörigkeit eines Fahrzeugs zu einer bestimmten Löschgruppe ist somit für den Einsatz unwesentlicher, insgesamt ist der Zug jedoch gestärkt. o zwei „personell“ schwächere Standorte mit einem personalstarken Standort zu verbinden, was nicht nur der Besetzungsquote, sondern auch der Aus- und Fortbildung der Kameradinnen und Kameraden zu Gute käme.  Eine mögliche direkte Anbindung an einen neuen Bauhof erlaubt der Wehr praktisch verzögerungslosen Zugriff auf Material des Bauhofes, die zur Abarbeitung einer Einsatzlage hilfreich oder sogar notwendig sind (z.B. Absperrmaterial). Eine solche Standortlösung würde im ersten Zug das zukünftig notwendige Maß an Flexibilität für Personal und Material ermöglichen. Zug 2: Der zweite Zug verfügt derzeit über drei Standorte, nämlich Hasselsweiler, Müntz und Gevelsdorf. In Müntz ist die Löschgruppe in der Garage der alten Schule an der Raiffeisenstraße untergebracht. Das noch im letzten Brandschutzbedarfsplan genannte Tragkraftspritzenfahrzeug TSF ist zwischenzeitlich durch ein Staffellöschfahrzeig 10/6 (StLF 10/6, zukünftige Bezeichnung MLF = Mittleres Löschfahrzeug) ersetzt worden. Das Gebäude insgesamt ist in einem schlechten Zustand. Ist schon eine reine Renovierung zur bloßen Substanzerhaltung kaum wirtschaftlich darstellbar, kommt nunmehr - 10 - noch hinzu, dass die Feuerwehrunfallkasse NRW, die bei Neubau oder Umbau von Feuerwehrliegenschaften hinzuzuziehen ist, einer reinen Renovierung wohl keinen Versicherungsschutz mehr erteilen würde, denn geltende feuerwehrtechnische Vorschriften und Standards würden auch dann nicht erfüllt7. Dies wurde bei einer Begehung der Liegenschaft durch den zuständigen Mitarbeiter der Feuerwehrunfallkasse und einen die Gemeinde bei der Vorbereitung der Projektumsetzung unterstützenden Architekten am 14. Oktober 2012 festgestellt. So fehlen beispielsweise selbst bei einer Renovierung die inzwischen vorgeschriebenen Abstände zum Fahrzeug, es müsste entweder vorne oder hinten an der Garage ein Teilbereich angebaut werden. Ein wirtschaftlicherer Neubau dürfte somit vorzuziehen sein. Städtebaulich bietet sich die Möglichkeit, an der Ecke Hompescher Straße/Josefstraße (ehemaliges Altenheim „Josefshaus“) einen solchen Ersatzstandort zu gewinnen. Das Bistum Aachen als bisheriger Eigentümer hat der Gemeinde die Übernahme des Grundstücks im Wege des Erbbaurechts ermöglicht, ein ca. 750m² großes Areal könnte dort als neuer Standort für die Löschgruppe Müntz aus dem Gesamtgrundstück abgetrennt und mit einem Gerätehaus bebaut werden. Der politisch nötige Grundsatzbeschluss wurde in der Ratssitzung am 17. Februar 2011 gefasst und die Gemeinde Titz hat mit dem Bistum daher die nötigen Verträge geschlossen, das ca. 750 m² große Areal für den Feuerwehrstandort wurde dabei zweckbestimmt in den Verträgen festgeschrieben. Ein Standort Hompescher Straße/Josefstraße bietet aus Sicht der Feuerwehr mehrere Vorteile gegenüber dem bisherigen Standort in der alten Schule. Durch die zentralere Lage (ca. 380m weiter westlich) ist die Löschgruppe innerorts noch besser an die K5 über die Lindenstraße angebunden, eine Verschlechterung der Einsatzfahrzeiten ist deshalb nicht zu erwarten. Die K5 ist die wichtigste Zuwegung in Richtung B 55 im Süden, BAB 44 im Norden. Die übrigen Einsatzbereiche des zweiten Löschzuges liegen überwiegend im Osten des Gemeindegebietes. Gleich welche Bauweise auch für das neue, den geltenden feuerwehrtechnischen Vorschriften entsprechende Gerätehaus gewählt würde, sollte schon jetzt überlegt werden, das Gerätehaus entweder mit zwei Stellplätzen entstehen zu lassen oder sich zumindest die bauliche Option auf einen zweiten Stellplatz offen zu halten. Der Ausbau mit zwei Stellplätzen oder die Option für einen zweiten Stellplatz erlaubt nämlich eine flexible Unterbringung eines weiteren Fahrzeuges, das in einem anderen Standort aufgrund von Mitgliederrückgang der dortigen Löschgruppe nicht mehr ausreichend besetzt werden kann. Aus der Betrachtung unter 1.2.1 wird erkennbar, dass auch der zweite Zug von demografischen Entwicklungen nicht unberührt bleiben wird. Fast schon dramatisch ist die Entwicklung der „Löschgruppe“ Gevelsdorf8, sie besteht gegenwärtig aus nur noch zwei Feuerwehrangehörigen. Die seitens der Wehr seit der letzten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans unternommenen Werbungsversuche in Gevelsdorf waren bedauerlicherweise nicht erfolgreich. In Abstimmung mit der Wehrleitung sollte daher in eine Standortbetrachtung Müntz die Überlegung einfließen, wie der zweite Zug ohne einen Standort Gevelsdorf, aber mit dem vorhandenen und notwendigen Fahrzeug GW-L seine Wird am Gebäude überhaupt nichts verändert, genießt der Stellplatz aus Sicht der Feuerwehrunfallkasse Bestandsschutz. 8 Nach der Alarm- und Ausrückeordnung sind die Löschgruppen Müntz und Gevelsdorf zusammengeführt; dies hat einsatztaktische und alarmierungstechnische Gründe. 7 - 11 - Aufgaben weiterhin erfüllen kann. Kann der GW-L in Gevelsdorf bei einem Einsatz nicht besetzt werden oder reduziert sich die Stärke am Standort weiterhin, dürfte einsatztaktisch die Umsetzung des GW-L erforderlich werden. Die einfachste Umsetzung könnte dabei nach Müntz erfolgen, denn dort wird ein neuer Standort erstellt, der diese Option bieten kann und zum anderen hat die Löschgruppe dort eine hinreichende Stärke, um zwei Fahrzeuge besetzen zu können. Sinnvoll erscheint daher, mit zwei Stellplätzen zu planen, ggf. aber nur einen zu bauen, um die nötige Flexibilität für eine solche Situation zu haben. Die Auflösung der Standorte Müntz und Gevelsdorf und eine Konzentration auf einen einzigen Standort Hasselsweiler (ähnlich der Möglichkeiten im ersten Zug) erscheint dagegen nicht sinnvoll. Denn einerseits müssten in Hasselsweiler dann (aus Platzmangel in der vorhandenen Liegenschaft; deshalb wurde noch in 2012 mit dem Bau einer Garage in Eigenleistung für den MTF begonnen) für zwei Großfahrzeuge neue Stellplätze gebaut werden (StLF 10/6 aus Müntz und GW-L aus Gevelsdorf). Zum anderen erscheint eine Konzentration des gesamten Zuges in der Ortslage für zwei systemrelevante Löschgruppen an einer „verkehrsberuhigten“ Kreisstraße einsatztaktisch nachteilig. Der Umbau der K 5 in 2011 und 2012 hat die Behinderungen und Nachteile sehr deutlich gezeigt, war jedoch aufgrund der weiterhin verfügbaren Löschgruppe Müntz vertretbar. Dies wäre bei einer Standortkonzentration nicht mehr so. Dies unterscheidet sich im Übrigen von der Standortkonzentration an der als Bundesstraße ausgebauten L 241, an der eine Standortkonzentration des ersten Zuges möglich wäre. Zug 3: Der dritte Zug verfügt nur noch über die Standorte in Ameln und Rödingen. Die ebenfalls vom dritten Zug versorgten Ortslagen Kalrath (dort existiert nur noch eine alte, kleine Garage, in der ein Schlauchanhänger untergestellt ist). Spiel, Sevenich, Bettenhoven und Höllen verfügen über keine eigenen Standorte. Eine perspektivische Konzentration auf einen einzigen Standort, wie dies im Bereich des ersten Zuges möglich ist, böte sich hier nur bei „Neubau auf der grünen Wiese“ zwischen Ameln und Rödingen, wobei derzeit unter keinem Gesichtspunkt Vorteile einer solchen Lösung erkennbar sind. In 2013 soll die bereits im Haushalt 2011 veranschlagte „Überdachung“ für den MTW in Ameln fertiggestellt werden. Im dritten Zug ist also derzeit kein weiteres Konsolidierungspotential erkennbar. 1.2.4.2 Fahrzeugkonzept Das bisher verfolgte Fahrzeugkonzept ging von einer unveränderten Zahl von Standorten sowie unveränderten Aufgaben der Feuerwehr aus. Es war zudem statisch auf lange Zeiträume von 30 Jahren ausgelegt und konnte deshalb nicht „schnell“ auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren. Die neuen, sich kontinuierlich wandelnden Aufgaben und Anforderungen lassen also eine Überarbeitung des Fahrzeugkonzepts sinnvoll erscheinen. So sollte bei Fortschreibungen des Brandschutzbedarfsplans die Zahl und auch die Typenklassifizierung der Fahrzeuge überprüft werden, ebenso wie die Finanzierung der Fahrzeuge (Kauf oder Leasing). Leasing beispielsweise könnte zur Standardisierung des Fahrzeugparks beitragen oder eine bisher nicht mögliche Flexibilität der Anpassung des Fahrzeugparks an sich wandelnde Verhältnisse ermöglichen. - 12 - Wie unter 1.2.4.1 (Optimierung des Standortkonzepts) dargestellt, ist eine Überprüfung der Anzahl der Standorte geboten. Bei weniger Standorten ist zwar nicht notwendigerweise von einer Reduzierung der Fahrzeuge auszugehen, wohl aber unter dem Blickwinkel der Besetzung und des Einsatzes von Fahrzeugen. Denn Fahrzeuge sind Einsatzmittel, die Löschmittel (Wasser, Schaum), Geräte und Personal schnellstmöglich zur Einsatzstelle zur Aufgabenerfüllung transportieren und dort die Versorgung sicherstellen sollen. Sinkt die Anzahl der Standorte, sinkt damit nicht notwendig die Menge der benötigten (und zu transportierenden) Löschmittel bzw. des Personals. Eine Typklassifizierung für die Freiwillige Feuerwehr Titz ist unter diesen Voraussetzungen sinnvoll und kann wie folgt aussehen:       Um die benötigten Einsatzmittel zum Einsatzort zu bringen bei sich reduzierender Personalstärke erscheint wie bereits verfolgt und teilweise umgesetzt die Reduzierung des Einsatzfuhrparks von vielen kleinen auf wenige, größere Fahrzeuge sinnvoll. Diese Fahrzeuge könnten dann voll besetzt werden, und die innerhalb der Hilfsfristen nötigen Funktionen wären an der Einsatzstelle sichergestellt. Als primäres Fahrzeug für Löscharbeiten und Technische Hilfeleistung soll der HLF 20/16, zukünftig HLF 20 dienen, der ausreichend Löschmittel, Geräte für technische Hilfeleistung und Personal (Gruppenbesatzung 1/8/9) bietet und eine selbständige taktische Feuerwehreinheit darstellt. Mit einem voll besetzten HLF 20 lässt sich jede Erstlage im Gemeindegebiet innerhalb der geforderten Hilfsfrist 1 (acht Minuten) abarbeiten. Die Beschaffung dieser Fahrzeuge ist in zwei Fällen bereits erfolgt (Hasselsweiler und Rödingen). Zur Unterstützung des HLF 20/16 und der Erreichung der Hilfsfrist 2 wird das StLF 10/6, zukünftig MLF, eingesetzt. Mit einer Staffelbesatzung (1/5/6) ist das Fahrzeug zur schnellen Wasserabgabe mit einer eingebauten Feuerlöschkreiselpumpe und einem Wassertank ausgestattet. Das Fahrzeug eignet sich damit sowohl sehr gut zur Brandbekämpfung und Menschenrettung als auch zur technischen Hilfeleistung im kleinen bis mittleren Rahmen (auch im Autobahneinsatz), das Fahrzeug bildet quasi eine selbständige taktische Einheit. Für zusätzliche Gerätschaften, Schläuche und Löschmittel sollen Gerätewagen GW in unterschiedlicher Ausprägung vorgehalten werden; so ist der GW-L in Gevelsdorf zugleich mit mehr Schläuchen ausgestattet, um im westlichen Gemeindegebiet die Löschwasserversorgung für die Aussiedlerhöfe bei Gevelsdorf zu ermöglichen. Neben einem ELW werden dann noch in ausreichender Anzahl MTF zum Transport der nachrückenden Kräfte für die Erreichung der Hilfsfrist 2 bereitgehalten. Aufgrund der guten Erfahrungen bei der Beschaffung der Fahrzeuge für Müntz und Rödingen sollen weiterhin, wenn möglich, Vorführfahrzeuge beschafft werden. Leasing ist im Feuerwehrbereich bislang kaum untersucht. In den frei verfügbaren Unterlagen, Untersuchungen9 und Erfahrungen wird Leasing im Ergebnis nur für kleine, öfter auszutauschende Fahrzeuge wie MTW oder ELW, nicht für Großfahrzeuge empfohlen. Zwar werden immer wieder Beispiele aus finanziell sehr schwachen Kommunen genannt, dies bleiben jedoch Einzelfälle. Die Frage, ob Leasing gegenüber der Kreditfinanzierung vorteilhaft ist, kann nicht grundsätzlich beantwortet werden, sondern bedarf des einzelfallbezogenen und haushaltsrechtlich belastbaren Beweises. In der gesamten Region sind Yuezhen Wang und Patrick Neuhaus, Leasing von Feuerwehrfahrzeugen – ausgewählte Aspekte zum Wirtschaftlichkeitsvergleich und zu Investitionskostenzuschüssen, Leasing 2006, Schriftenreihe des Forschungsinstituts für Leasing an der Universität zu Köln, Seminar für Bankbetriebslehre (Direktor: Univ.-Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels), Köln, Mai 2006. 9 - 13 - Gemeindeverwaltung und Wehrleitung keine Leasingfälle von Großfahrzeugen bekannt. Die Gemeindeverwaltung hat zudem im Gespräch mit der Beschaffungsstelle einer Berufsfeuerwehr der Region die Erfahrung gemacht, dass selbst dort nach umfangreichen Wirtschaftlichkeitsberechnungen man den Kauf von Fahrzeugen favorisiert. Gebrauchtfahrzeuge stellen ebenfalls keine hinreichende Alternative dar, denn es gibt keinen echten Markt für Einsatzfahrzeuge der StLF oder HLF Klassen. Werden Fahrzeuge frei angeboten, so haben sie in aller Regel technische Defekte oder Nachteile, die den Verkäufer überhaupt erst zur Veräußerung veranlassen (z.B. serienmäßige Getriebeprobleme). Überwiegend jedoch werden gut erhaltene gebrauchte Fahrzeuge von Berufswehren an die Freiwilligenzüge der gleichen Kommune (z.B. Köln oder Frankfurt) oder nur im gleichen Bundesland (z.B. Hessen) abgegeben. Zukünftig kann aber, sofern Vorführfahrzeuge nicht erworben werden können, eine Beschaffung über die Einkaufsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW geprüft werden. 1.2.4.3 Jugendarbeit Zurzeit arbeitet die Führung der Gemeindejugendfeuerwehr mit ihren Jugendwarten an der Optimierung der Jugendarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr Titz. Ein Hauptaugenmerk liegt darin, die Attraktivität für Jugendliche im Zeitalter des Überangebots an Freizeitaktivitäten für die Feuerwehr hervorzuheben. Die zunehmende „Virtualisierung“ der Heranwachsenden durch Internet, Facebook, Twitter, Spielekonsolen und der damit verbundene Rückzug aus der realen Welt ist dabei eine zunehmende Herausforderung. Das Eintrittsalter der Jugendfeuerwehr mit 10 Jahren ist ein weiterer bereits auch durch die Verbände erkannter Nachteil. Teilweise ist die Entscheidung für eine andere Freizeitaktivität bereits in diesem Alter gefallen. Weiterhin findet in den Überlegungen Berücksichtigung, dass die Jugendarbeit auf ehrenamtlicher Basis zusätzlich zum normalen Feuerwehrdienst durch Angehörige der Feuerwehr geleistet werden muss, und dass die Jugendarbeit mit einem kleinen Budget auskommen muss. Außerdem müssen die Grundsätze der modernen Jugendarbeit Berücksichtigung finden, wie Förderung der personalen und sozialen Kompetenzen, Förderung der Selbständigkeit, des Selbstbewusstseins und des Selbstwertgefühls, Förderung der Eigenverantwortlichkeit, des Verantwortungsbewusstseins und der Gemeinschaftsfähigkeit, Förderung der Kommunikations-, Kritikfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit. 1.2.4.4 Frauenförderung Bei der Personalgewinnung geht der Gemeinde Titz wertvolles Potential dadurch verloren, dass nur 6% Prozent der aktiven Feuerwehrangehörigen Frauen sind. Ein entsprechendes Konzept zur Förderung des Eintritts von Frauen in die Freiwillige Feuerwehr sollte für diese Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans erarbeitet werden. Bei der Erarbeitung hatte die Gemeindeverwaltung Kontakt u.a. mit dem Landesfeuerwehrverband, dem Netzwerk Feuerwehrfrauen und der „Frauenbeauftragten“ einer größeren Wehr in NRW. Übereinstimmend wurde deutlich, dass „echte“ (größere) Konzepte kaum existent sind und nicht fortgeführt werden (z.B. ist das Bundesinformations- und förderprogramm „Frauen am Zug“ ersatzlos ausgelaufen), Frauenförderung könne im Grunde nur lokal durch Verortung in den Führungsgremien und z.B. durch Einsatz einer „Frauenbeauftragten“ erfolgen. Diese kann Beratungen und Informationen auf kommuna- 14 - ler Ebene anbieten, Ansprechpartnerin zu sämtlichen frauenspezifischen Fragen sein, Unterstützung bei Hilfsgesuchen wie z. B. bei Benachteiligungen bieten oder Kontaktpflege zu anderen Institutionen/Gruppen/Netzwerken herstellen und halten ggfs. mit Vermittlung. Gemeindeverwaltung und Wehrleitung haben hierzu bereits positive Gespräche mit Kameradinnen geführt, um deren Bereitschaft zur Übernahme einer solchen Aufgabe zu erfahren. 1.2.4.5 Überarbeitung der Definition der Aufgaben der Feuerwehr Neben den hoheitlichen Aufgaben übt die Feuerwehr eine Vielzahl von Aufgaben aus (vgl. dazu Kapitel 3). Bei einer sinkenden Anzahl von ehrenamtlichen Angehörigen muss eine kritische Betrachtung und ggf. eine Rückführung dieser Aufgabe erfolgen. Dienste, die andernorts noch zu den Aufgaben der Feuerwehren gehören (Wespennester, Tierfang und –transport), werden in der Gemeinde Titz nicht mehr regelmäßig von der Wehr geleistet, sondern höchstens bei unmittelbarer Gefahr. Die Ehrenabteilung ist inzwischen besonders versichert und kann in Absprache mit der Wehrleitung unterstützende, nicht einsatzkritische Aufgaben erledigen. 1.2.4.6 Diverses In die Fortschreibung sind auch ohne besondere Kennzeichnung kleinere Veränderungen im Feuerwehrbereich eingeflossen; exemplarisch in Veränderung zum Vorplan wird eine einheitliche Schließanlage zurückgestellt, soweit bei Liegenschaftsveränderungen sich dies nicht anbietet. Eine Kleiderordnung der Freiwilligen Feuerwehr soll zusammen mit einer allgemeinen Dienstordnung in 2013 erarbeitet werden. Der Erwerb von Führerscheinen hat begonnen und ist Teil der Ausbildung in den Löschgruppen. 1.2.5 Übernahme von Einsatzbereichen auf Bundesautobahnen Nach § 2 Abs. 1 FSHG NRW kann die Bezirksregierung den öffentlichen Feuerwehren zusätzliche Einsatzbereiche u.a. auf Bundesautobahnen zuweisen. Solche Zuweisungen kommen immer dann in Betracht, wenn die eigentlich örtliche Feuerwehr nicht leistungsfähig ist oder aber die auf ihrem Gemeindegebiet liegenden Autobahnabschnitte nicht innerhalb der Hilfsfristen erreichen kann. Dies ist eine gesetzgeberisch gewollte Abweichung vom Örtlichkeitsprinzip nach § 1 FSHG, wonach jede Gemeinde auf ihrem Gemeindegebiet eine Feuerwehr zu unterhalten hat. Bundesautobahnen erstrecken sich regelmäßig über mehrere Gemeindegebiete und sind nur durch besondere Zufahrten zu erreichen, die nicht unbedingt auf Gemeindegebiet liegen müssen. Diese ordnungsrechtliche Sonderzuständigkeit kann im Wege der Ermessensausübung von der Bezirksregierung gegenüber der jeweiligen Gemeinde begründet werden. Die Zuweisung ist ein verwaltungsgerichtlich voll überprüfbarer Verwaltungsakt. Dies ist u.a. deshalb wichtig, da die Übertragung von Einsatzbereichen auf Autobahnen die volle Zuständigkeit und Verantwortung überträgt, es liegt kein Fall der Amtshilfe vor. Die in der ersten Fortschreibung 2010 angekündigte Übernahme der Sonderzuständigkeit für den Bereich von Bundesautonbahnen ist zwischenzeitlich erfolgt. Mit Verfügung zum 1. März 2011 hat die Bezirksregierung Köln der Gemeinde Titz die folgenden Abschnitte der Bundesautobahn 44 übertragen:  in östlicher Fahrtrichtung ab Auffahrt Titz bis zum Autobahndreieck Jackerath - 15 -   das Autobahndreieck selbst in westlicher Fahrtrichtung vom Autobahndreieck Jackerath bis einschließlich der Auffahrt Jülich-Ost (die Zuständigkeit ist an Auffahrten gebunden, die nächstvorher gelegene Auffahrt ist Titz). Dabei wurde das von der Gemeinde Titz erzielte Ergebnis des Verwaltungsgesprächs bei der Bezirksregierung Köln mit allen angrenzenden Feuerwehren voll berücksichtigt (keine Übernahme von Einsatzgebieten auf der BAB 61). Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Titz muss von den vier in der Verfügung genannten Alarmstufen nur die Stufe 1 (Verkehrsunfall – eine Person eingeklemmt, PKW-Brand, auslaufende Betriebsstoffe in kleineren Mengen, freilaufende Tiere) alleine abdecken. Zur Abdeckung der Alarmstufe 1 wird das Personal einer Gruppe mit Gruppenführer und Fahrzeuge mit Material zur Absicherung der Einsatzstelle, fahrzeugbetriebener Löschwasserpumpe, mindestens 1.000l Löschwasser, mindestens 60l Schaummittel und einem Hilfeleistungssatz benötigt. Sowohl personell wie sachlich kann die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Titz eine solche Lage meistern. Bei den weiteren Alarmstufen 2 bis 4 wird im Wege der überörtlichen Hilfe nach § 25 FSHG, koordiniert durch den Kreis Düren, Hilfe durch die umliegenden Städte und Gemeinden zu gewähren sein. 2. Kurzdarstellung der rechtlichen Grundlagen Aufgaben und Organisation der Feuerwehr sind in Nordrhein-Westfalen in einer großen Zahl von Rechtsvorschriften geregelt. Die wichtigsten werden im Folgenden zur besseren Übersicht aufgelistet:       Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 (SGV. NW. 213), Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) vom 24. November 1992 (SGV. NW. S. 215), Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG) vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (SGV. NRW. 232), Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NW), RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 12.10.2000 - II A 3 - 100/85 (MBl. NRW. Nr. 71 vom 23. September 2000) Verwaltungsvorschriften zur Geräteprüfung Verwaltungsvorschrift über die Prüfung von Feuerwehrgeräten (Geräteprüfordnung); RdErl. d. Innenministers v. 2. 12. 1980 -V B 4 - 4.424 – 2 Hinzu kommen eine Reihe von Sonderbauverordnungen und weitere Erlasse, es folgt eine Auswahl der wesentlichen Vorschriften:     Verkaufsstättenverordnung (VkVO) vom 8. September 2000 (GV. NRW. 256) Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) vom 01. Juli 1969 (GV. NW. S. 548/SGV. NW. 232), Garagenverordnung (GarVO) vom 02. Nov. 1990 (GV. NW. S. 600/SGV. NW. 232, Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) vom 21. Febr. 1978 (GV. NW. S. 154/SGV. NW. 232), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Dezember 1995 (GV. NW. S. 1236) - 16 -      Gaststättenbauverordnung (GastBauVO) vom 09. Dez. 1983 (GV. NW. S. 232/SGV. NW. 232), Hochhausverordnung (HochhVO) vom 11. Juni 1986 (GV. NW. S. 522/ SGV. NW. 232), Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Schulbaurichtlinie – SchulBauR-) RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 29.11.2000-II A5-170 (MBl. NRW S.1608) Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden gem. RdErl. d. Innenministeriums - V D 2 - 4.131-5 - u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung - 834.36-86/0 Nr. 240/99 - v. 19.05.2000 (MBl. NW. S. 650) Schutzzieldefinition der AGBF Das Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997 führt aus, dass die Schutzzieldefinition10 der AGBF-NRW (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen11) als anerkannte Regel der Technik angesehen werden und zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann (siehe dazu auch: Empfehlungen zum Brandschutz für Flugplätze in Nordrhein-Westfalen und andere Sonderbauten für große Menschenansammlungen, Bericht - Teil I und II. Unabhängige Sachverständigenkommission beim Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Prüfung von Konsequenzen aus dem Brand auf dem Rhein-Ruhr-Flughafen Düsseldorf, Juli 1997). Die Schutzzieldefinition enthält Aussagen zur Qualität der Brandbekämpfung in Bezug auf Hilfsfrist, Funktionsstärke und Erreichungsgrad. Für den Regierungsbezirk Köln ist indes die Verfügung Az. 022.001.002 vom 3. Februar 2012 der Bezirksregierung Köln, die zur Bewertung der Leistungsfähigkeit einer Freiwilligen Feuerwehr im Regierungsbezirk Köln herangezogen wird, maßgebend. Erläuterungen zum FSHG § 1 legt die Aufgaben der Gemeinden und Kreise fest. Die Gemeinden unterhalten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr, treffen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Die Kreise und kreisfreien Städte sind für Leitung und Koordinierung von Großschadensereignissen, Unterhaltung von Leitstellen sowie Leitungs- und Koordinierungseinrichtungen zur Bekämpfung von Großschadensereignissen verantwortlich. § 2 regelt die Einsatzorte der Feuerwehren auf Bundesautobahnen, Wasserstraßen und Eisenbahnstrecken auf Zuweisung der Bezirksregierung (s.o.). § 4 definiert die Feuerwehraufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, dies ist für die Aufsicht durch die Aufsichtsbehörden relevant. Die §§ 5-8 beschreiben den Aufgabenbereich des vorbeugenden Brandschutzes, § 5 Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften, § 6 die Brandschau, § 7 die Brandsicherheitswachen und § 8 die Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, und Selbsthilfe. §§ 9-14 Die Gemeinden halten öffentliche Feuerwehren (Berufs- und/oder Freiwillige Feuerwehren bzw. Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften) vor. § 15 befasst sich mit Werkfeuerwehren, § 17 mit dem Einsatz der Feuerwehr im Rettungsdienst. § 21 regelt die Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst, diese ist durch die Landkreise oder kreisfreien Städte zu unterhalten. 10 11 Bewältigung eines kritischen Wohnungsbrandes - Hilfsfrist, Funktionsstärke, Erreichungsgrad. http://www.agbf.de - 17 - § 22 beinhaltet neben der Pflicht zur Vorbereitung für Schadens- und Großschadensereignisse explizit die Verpflichtung der Gemeinde, einen Brandschutzbedarfsplan sowie Gefahrenabwehrpläne für Großschadensereignisse und besonders gefährliche Objekte aufzustellen. Weiter ist eine Leitungs- und Koordinierungsgruppe aufzustellen. § 23 betrifft Ausbildung, Fortbildung und Übungen, § 24a die externen Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen, § 25 die überörtliche Hilfe und § 31 die Auskunftsstelle. 3. Aufgaben der Feuerwehr Feuerwehren sind in Nordrhein-Westfalen mit einer Vielzahl von Aufgaben gesetzlich betraut (s.o.). So kann man die Aufgaben einteilen in: 3.1           3.2    3.3    3.4   3.5  Originäre Aufgaben Bekämpfung von Schadenfeuer Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen. Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann. Vorbeugender Brandschutz Brandschauen gemäß § 6 FSHG werden durch den Brandschutztechniker, der für die Gemeinden und Städte Niederzier, Jülich, Linnich und Titz zuständig ist, durchgeführt. Die örtliche Feuerwehr ist hier ausdrücklich nicht beteiligt. Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen. Stellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften (Sonderbauverordnungen). Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie die Möglichkeiten der Selbsthilfe. Brandschutz- und Räumungsübungen, Unterweisungen und Schulungen. Überprüfung der Löschwasserentnahmestellen. Amtshilfe Polizei Ausleuchten von Einsatzstellen Gestellung von Fahrzeugen und Geräten Leichenbergung Übertragene Aufgaben durch das Ordnungsamt Tiertransport (Fundtiere ins Tierheim) in Notfällen Transport von Tierkadavern in Notfällen Sofortmaßnahmen nach Öl- und Giftalarmplan für Umweltamt, Lebensmittelbehörde, Untere Wasserbehörde Kostenpflichtige Einsätze Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen. Technische Hilfeleistung für Dritte auf freiwilliger, privatrechtlicher Basis z.B. Türöffnungen, Gestellung von Fahrzeugen, Material und Personal. Einsatzvorbereitende Maßnahmen Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans - 18 -     3.6           Erstellung der Alarm- und Ausrückordnung Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie von Sonderschutzplänen für besonders gefährliche Objekte Kontaktpflege zu den Feuerwehren der umliegenden Gemeinden und Städte, den im Rettungsdienst tätigen Hilfsorganisationen sowie dem THW Stellungnahme im Rahmen behördlicher Baugenehmigungsverfahren größerer Bauvorhaben Aus- und Fortbildung Regelmäßige Übungsabende auf Löschgruppenebene Überprüfung der Leistungsfähigkeit durch Zug- und Gemeindeübungen Grundausbildung (Truppmann Modulausbildung I-IV) Erste Hilfe – Ausbildung durch MHD und DRK Jülich Teilnahme an Sonder- und Laufbahnlehrgängen auf Kreisebene in Stockheim und am Institut der Feuerwehr in Münster (Landesebene) Koordinierung/Durchführung interner und externer Ausbildung Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungsstellen, Arbeitskreisen Ausbildung externer Kräfte (Kooperation mit der Freiwilligen Feuerwehr Linnich, Jülich und Aldenhoven) Teilnahme am Leistungsnachweis Teilnahme an Feuerwehrwettkämpfen 3.7 Technische Logistik, Materialerhaltung, Bauunterhaltung     3.8    3.9    Ausschreibung von Fahrzeugen, Ausrüstung und Gerät, Fremdvergaben, Reparatur in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 2 der Gemeindeverwaltung Überwachung und Ausführung von Wartung, Pflege und Prüfung der gesamten Geräte und Ausrüstung in Zusammenarbeit mit den Werkstätten des Feuerwehrtechnischen Zentrums in Stockheim Bauunterhaltung der Gerätehäuser in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 3 der Gemeindeverwaltung Feuerlöscherprüfdienst Jugendarbeit Nachwuchsförderung durch intensive Jugendarbeit Teilnahme an Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr auf Kreis- und Landesebene Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an der Leistungsspange der Jugendfeuerwehr Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kontaktpflege zur örtlichen Presse Betreuung der Presse bei Einsätzen Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchswerbung bei eigenen Veranstaltungen (z.B. Tag der offenen Tür) 3.10 Freiwillige Leistungen im Rahmen der dörflichen Gemeinschaft        Begleitung von Umzügen/Prozessionen (Verkehrssicherung ohne/mit Polizei) Unterstützung von Sportveranstaltungen Kirmesumzüge, Teilnahme als Verein Feuerwehrverbandsveranstaltungen Martinszugbegleitung Sicherheitsdienste bei Feuerwerken Aufbau von Zelten für besondere Veranstaltungen - 19 -  Kranzniederlegungen Nach weit verbreiteter und in der Bevölkerung viel bekannterer Auffassung kann man die Aufgaben der Feuerwehr jedoch auch in 4 Gruppen einteilen:  Retten Retten ist die Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen durch Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe), die der Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf oder Herztätigkeit dienen, und/oder das Befreien aus einer Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen (bei Feuer, Überschwemmungen, Verkehrsunfälle etc.).  Löschen als abwehrender Brandschutz, hier werden unterschiedlichste Brände mit Hilfe spezieller Ausrüstung bekämpft und eben gelöscht.  Bergen Die Feuerwehr kann weiterhin das Bergen von Sachgütern, toten Menschen oder Tieren übernehmen.  Schützen Sind vorbeugende Maßnahmen, im Wesentlichen vorbeugender Brandschutz. Diese dienen der Vermeidung von Entstehungsbränden z.B. durch Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen oder konsequenter Brandschutzerziehung in der Bevölkerung, um auf Gefahren aufmerksam zu machen und richtiges Verhalten in Notsituationen aufzuzeigen. Besonders in Industrienationen wird dem Betriebsbrandschutz immer mehr Augenmerk geschenkt, sei es durch eigene betriebliche, sei es durch öffentliche Feuerwehren. Darüber hinaus wird die Feuerwehr im Rahmen behördlicher Baugenehmigungsverfahren größerer Bauvorhaben häufig hinzugezogen und um Stellungnahme gebeten. Weiterhin arbeitet die Feuerwehr in verschiedenen Fachgebieten bei der Erstellung von Standards mit. Außerdem betreibt die Feuerwehr aktiven Umweltschutz, etwa durch die Eindämmung von Ölunfällen, Beseitigung von Ölspuren auf Straßen und Schutz vor chemischen, biologischen und atomaren Gefahren. 4. Gefährdungspotential (Risikoanalyse) 4.1 Die Gemeinde Titz 4.1.1 Allgemeines Die Gemeinde Titz ist eine kreisangehörige Gemeinde, die am östlichen Rand des Landkreises Düren, landschaftlich in der Jülicher Börde gelegen ist (8.217 Einwohner, Stand 31.01.2013). Sie hat eine Flächengröße von ca. 69 qkm und ist landwirtschaftlich geprägt (mehr als 87% des Gemeindegebiets wird landwirtschaftlich genutzt), sie ist die Gemeinde mit dem größten Anteil landwirtschaftlich genutzter Fläche in Nordrhein-Westfalen. Titz liegt verkehrsgünstig im Westen Nordrhein-Westfalens, zwischen den Oberzentren Köln, Düsseldorf und Aachen, die Bundesautobahnen 44 und 61 verlaufen über Gemeindegebiet. Im Süden des Gemeindegebietes befindet sich die Sophienhöhe mit dem dahinter liegenden Braunkohletagebau Hambach, östlich bzw. nordöstlich der Gemeinde liegt der Braunkohletagebau Garzweiler. - 20 - 4.1.2 Zahlen, Daten, Fakten 4.1.2.1 Größe, Einwohner, Topographie Einsatzbereich Zug 3 Zug 2 Zug 1 Ortschaft Jackerath Opherten/Mündt Titz Gesamt Zug 1 Hasselsweiler Gevelsdorf/Ralshoven Müntz/Hompesch Gesamt Zug 2 Spiel/Sevenich Ameln Kalrath Rödingen/Höllen/Bettenhoven Gesamt Zug 3 Gesamt/Durchschnitt Sonstige Daten: Max. Ausdehnung Ost - West: Max. Ausdehnung Nord - Süd: Höchste Erhebung: tiefster Punkt: Durchschnittliche Höhe: Höchste Bebauung (Stadtbezirk): Niedrigste Bebauung (Stadtbezirk): Stadtzentrum (Kern): EinwohnerLuftlinie Fläche Feuerwehra dichte zum Einwohner Einwohner Feuerwehra ngehörige (in (in Zentralort qkm) (1.Wohnsitz) (2.Wohnsitz) Einw./qkm) ngehörige pro Einw. (in km) 5,627 772 27 137,20 3,75 20 2,59% 3,169 345 18 108,87 1,89 14,404 2392 106 166,06 29 1,21% 0,00 23,200 3509 151 151,25 49 1,40% 1,88 5,220 621 27 124,33 24 3,54% 3,00 8,333 412 23 49,44 3,64% 3,74 15 6,582 743 40 112,88 0,00% 5,34 20,135 1776 90 88,21 39 2,20% 4,03 4,013 210 15 52,33 0 0,00% 3,78 4,709 725 34 153,96 23 3,17% 2,33 2,017 147 8 72,88 3,01 36 24,49% 14,466 1850 112 127,89 6,37 25,205 2932 169 116,33 59 2,01% 3,87 68,540 8217 410 118,59 147 1,79% 3,26 Die Ortschaften Opherten/Mündt, Gevelsdorf/Ralshoven, Spiel/Sevenich und Kalrath sind bereits als gemeinsame Löschgruppen in den jeweiligen Zügen erfasst. 11, 325 km Entfernung nach: 12, 171 km Aachen 48 km Mündt 119,3 m üb. NN Düren 28 km Müntz 83,8 m üb. NN Erkelenz 18 km m üb. NN Grevenbroich 26 km Mündt, Funkturm 194,5 m üb. NN Jülich 11 km Müntz, Hompescher Str. 92,2 m üb. NN M-Gladbach 31 km Titz, Pfarrkirche 154,2 m üb. NN Tabelle 1: Einwohnerstatistik (Stand 2012) Da im Gemeindegebiet Titz die Arbeitsplatzdichte im Verhältnis zu umliegenden Kommunen geringer ist, ist die Zahl der Auspendler hoch. Übernachtungsmöglichkeiten und Einpendler fallen dabei nicht ins Gewicht. 4.1.2.2 Flächen, Nutzungen in qkm/% Zug 3 Zug 2 Zug 1 Einsatzbereich Ortschaft Jackerath Opherten/Mündt Titz Gevelsdorf/Ralshoven Hasselsweiler Müntz/Hompesch Spiel/Sevenich Ameln Kalrath Rödingen/Höllen/Bettenhoven Gesamt % Fläche bebaute (in qkm) Flächen 5,62 3,17 14,37 8,33 5,32 6,58 4,00 4,71 1,98 14,51 68,59 0,26 0,15 0,66 0,20 0,20 0,29 0,17 0,22 0,08 0,62 2,86 4% Verkehr sflächen 0,37 0,20 0,92 0,35 0,34 0,42 0,24 0,31 0,08 0,55 3,78 6% Grünflächen Landwirtschaftl. WasserFlächen flächen 0,02 0,01 0,06 0,00 0,02 0,03 0,02 0,02 0,00 0,03 0,20 0% Tabelle 2: Flächennutzung - 21 - 4,80 2,71 12,31 7,72 4,62 5,75 3,45 4,03 1,81 13,27 60,46 88% 0,01 0,01 0,03 0,03 0,03 0,04 0,01 0,01 0,00 0,02 0,19 0% Wald- Sonstige flächen Flächen 0,06 0,03 0,14 0,02 0,00 0,03 0,04 0,05 0,00 0,00 0,37 1% 0,10 0,06 0,26 0,01 0,11 0,02 0,07 0,09 0,00 0,02 0,73 1% (in km) 4.1.2.3 Verkehrsflächen (in km, Infrastruktur, Verkehrsbewegungen) Ortschaft Bundesstraße n Landstraßen Kreisstraßen Jackerath BAB 44 L 241, L 227, L 117 Opherten/Mündt BAB 44 L 241 Titz BAB 44 L 12, L 226, L 241 Gevelsdorf/Ralshoven L 226 K7 Hasselsweiler BAB 44 L 241 K 5, K 7 Müntz/Hompesch BAB 44 L 366 K5 Spiel/Sevenich L 241, L258 K8 Ameln L 12, L 258 Kalrath Rödingen/Höllen/Bettenhoven B 55 Straße (in km) Zug 3 Zug 2 Zug 1 Einsatzbereich L 258 L 12, L 213 K 37 Gesamtlänge im Gemeindegebiet in km B 55 L 12 L 117 L 213 L 226 L 227 L 241 L 258 L 366 K5 K7 K8 K 37 Gesamt 2,01 7,57 0,36 2,86 4,75 1,59 9,18 4,54 2,75 4,93 5,35 1,54 4,05 51,46 Tabelle 3: Verkehrsinfrastruktur 4.1.3 Leitbilder der Gemeindeentwicklung, absehbare Veränderungen, Planungen und Tendenzen durch Gemeindeentwicklungsplanung Im Landes- bzw. Gebietsentwicklungsplan ist die Gemeinde Titz als Gebiet mit überwiegend ländlicher Raumstruktur dargestellt. Nach der Systematik der zentralörtlichen Gliederung wird die Gemeinde Titz aufgrund ihrer Einwohnerzahl und Infrastruktur als Grundzentrum eingeordnet. Das Gemeindegebiet ist durch klassifizierte Straßen sehr gut an das überörtliche Straßennetz angeschlossen. Dies ist u.a. die BAB 44, die die großen Verdichtungsgebiete in Belgien/Holland sowie den Raum Aachen und Düsseldorf verbindet und die BAB 61, durch die der Raum Koblenz-Köln-Bergheim mit dem Raum Mönchengladbach verbunden wird. Anschlussstellen befinden sich nordwestlich der Ortslage Titz (BAB 44) und im Bereich des Autobahndreiecks Jackerath (BAB 44 / BAB 61). Nach den Zielvorgaben des Gebietsentwicklungsplans soll sich die Siedlungsentwicklung grundsätzlich auf den Flächen vollziehen, die in diesem Plan als Siedlungsbereich dargestellt sind. Als Wohnsiedlungsbereich innerhalb der Gemeinde sind die Ortslagen Titz und Rödingen/Höllen/Bettenhoven dargestellt. Die Attraktivität, vor allem der Ortslage Titz als Wohnort, beruht auf der verkehrsgünstigen Lage, der vorhandenen Infrastruktur, der unmittelbaren Nähe zu den Mittelzentren Jülich, Erkelenz und Grevenbroich und nicht zuletzt dem ländlich geprägten Ortsbild und der ländlichen Umgebung. Die Gemeinde Titz - 22 - verfügt über eine eigene Kindertageseinrichtung (Kindergarten „Zauberwelt“), eine Gemeinschaftsgrundschule mit zwei Standorten (Titz und Rödingen) und eine Gemeinschaftshauptschule in Titz. Andere, weiterführende Schulen sind problemlos u.a. in Jülich zu erreichen. Die Gemeinde Titz hat ein Gewerbegebiet an der BAB 44 in Größe von ca. 60 ha ausgewiesen. Sollte es zu einer Inanspruchnahme der Flächen kommen, stellt dies natürlich besondere Anforderungen an die Löschwasserversorgung (objektbezogener Schutz), die bei Planung und Bau zu berücksichtigen sind. Weiter gibt es im Gemeindegebiet inzwischen drei Windparks mit insgesamt 26 Windrädern, die ebenfalls an die (Freiwillige) Feuerwehr besondere Anforderungen stellen (Höhenrettung, Brandbekämpfung in der Höhe). Dabei ist anzumerken, dass ein effektives „Löschen“ eines Windrades kaum möglich ist. Die Freiwillige Feuerwehr kann daher eigentlich maximal nur die Höhensicherung aufbieten, Höhenrettung kann nur über überörtliche Hilfe erfolgen (Berufsfeuerwehr Aachen). Die Gemeinde Titz grenzt an die Braunkohletagebaue Hambach und Garzweiler II an; in Garzweiler II ist die Wehr als „Unterstützungswehr“ bei der Bekämpfung im Zweit- oder Drittangriff in der Einsatzplanung von RWE Power eingeplant. Schließlich bildet die Sophienhöhe als Naherholungsgebiet, die teilweise auf dem Gebiet der Gemeinde Titz liegt (gleichwohl aber noch vollumfänglich unter Bergrecht steht), eine besondere Herausforderung. Die genaue Herausarbeitung und Darstellung der rechtlichen und tatsächlichen Situation auf der Sophienhöhe wird noch längere Zeit in Anspruch nehmen; hierzu werden Gespräche mit der Gemeinde Niederzier, dem Kreis Düren, den Bezirksregierungen Köln und Arnsberg (als Bergamt) zu führen sein. Allerdings brauchen gegenwärtig hilfsfristenrelevante Einsätze nicht mit eigenen Kräften abgearbeitet werden, denn mangels Bebauung der Sophienhöhe mit hilfsfristrelevanten Gebäuden (Hilfsfrist „Wohnungsbrand“) und anderweitiger fester Infrastruktur (Hilfsfrist „Technische Hilfe“) dürften keine Einsätze anfallen, die innerhalb der Acht-Minuten-Hilfsfrist abzuarbeiten wären. Im Bereich der Ortslage Ameln ist ein größeres Industrie- und Gewerbegebiet ausgewiesen. Darüber hinaus sind in der Gemeinde Titz noch elf weitere, kleinere Ortschaften vorhanden, deren Wohnraumbedarf entsprechend der Entwicklung der ortsansässigen Bevölkerung laufend angepasst wird. Auch ist das Gemeindegebiet durch die landwirtschaftliche Nutzung wesentlich geprägt. Zahlreiche, von den Ortslagen getrennt liegende Wohnplätze (Höfe und Güter) sind vorhanden. 4.1.4 Löschwasserversorgung (LW-Vers.) Nach § 1 Abs. 2 S. 2ff. FSHG NRW ist die Gemeinde für eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung verantwortlich. Dabei kann das benötigte Löschwasser aus dem Trinkwassernetz, Löschteichen, Löschwassertanks oder Brunnen entnommen werden. Die benötigte bzw. vorzuhaltende Löschwassermenge wird anhand des DVGW12-Arbeitsblatt W 405 "Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung" und der DIN 18 230, Teil 1, ermittelt. Dabei wird zwischen Grundschutz und Objektschutz getrennt; nur für den Grundschutz (Brandschutz in Wohn12 Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. – technisch-wissenschaftlicher Verein. - 23 - /Gewerbe-/Misch- und Industriegebieten ohne erhöhtes Sach- und Personenrisiko) ist die Gemeinde zuständig. Beim Objektschutz (der über den Grundschutz hinausgehende, objektbezogene Brandschutz bei erhöhtem Brand- und Personenrisiko) ist durch objektbezogene bauliche Maßnahmen (z.B. Löschwasserbehälter oder –teiche) die Löschwasserversorgung zu sichern. Zur Ermittlung der Sanierungsnotwendigkeit und -fähigkeit des Wasserwerkes der Gemeinde Titz (einschließlich Wasserleitungssystem) und der hierzu erforderlichen Bedarfe legte das Ingenieurbüro Achten und Jansen im März 2012 dem Rat der Gemeinde Titz ein Gutachten vor. Im Rahmen der Überprüfung wurde notwendigerweise auch das Thema Löschwasserversorgung in den Blick genommen. Ergebnis des Gutachtens ist u.a., dass zum Grundschutz eine angemessene Löschwasserversorgung in der Gemeinde Titz grundsätzlich vorhanden ist. Bis auf das Gewerbegebiet in Ameln (wo 98 m³/h nötig sind), kann im gesamten Wassernetz grundsätzlich die Nennleistung von 48 m³/h bei 1,5 bar Mindestbetriebsdruck geliefert werden. Neben den bereits bekannten Schwachstellen (die Aussiedlerhöfe, an denen keine ausreichend erprobte Löschwasserversorgung existiert) zeigte das Gutachten jedoch einige wenige Schwachstellen in der Grundschutzversorgung auf (S. 24 des Gutachtens):      Kalrath Kalrath wird nur über eine einzelne Transportleitung aus Ameln versorgt. Hier soll unabhängig von der Löschwassersituation- über die Verlegung einer zweiten Leitung (z.B. entweder als zweiter Strang aus Ameln oder im Ring aus Opherten) nachgedacht werden. Erdgasse in Titz-Opherten Hier kann ein Ringschluss zur Transportleitung aus Titz die noch fehlende Löschwassermenge erbringen. Dies könnte in 2013 in Angriff genommen werden. Mündt Hier liegt eine Unterversorgung derart vor, dass die benötigte Menge Löschwasser nur unter Missachtung des oben genannten Mindestbetriebsdrucks gefördert werden kann. Im Zweifel würde bei Löscharbeiten für deren Dauer in der Ortslage nicht genug Trinkwasser den Haushalten zugeführt werden können. „Zur Düppelsmühle“ in Titz Hier liegt eine Unterversorgung derart vor, dass die benötigte Menge Löschwasser nur unter Missachtung des oben genannten Mindestbetriebsdrucks gefördert werden kann. Im Zweifel würde bei Löscharbeiten für deren Dauer in der Ortslage nicht genug Trinkwasser den Haushalten zugeführt werden können. Gehöfte Betgenhausen und Isenkroidt Die Außengehöfte sind nur über geringkapazitäre Leitungen an das gemeindliche Wassernetz angeschlossen. Diese Leitungen ermöglichen nicht die Förderung der vorgeschriebenen Wassermenge, diese muss ergänzt werden durch Löschteiche, Pendelbetrieb von Tanklöschfahrzeugen bzw. dem Legen von Schlauchtransportleitungen. Schlauchwagen zum Errichten einer solchen Transportleitung sind zwar vorhanden, allerdings ist das Szenario noch nie getestet worden. Löschteiche sind u.a. in Sevenich und Kalrath vorhanden. Der noch in der ersten Fortschreibung als weitestgehend funktionslos beschriebene Teich in Kalrath soll noch in Betrieb bleiben, solange die zuvor genannte Schwachstelle existiert. - 24 - Die zuvor genannten Schwachstellen sollen im Rahmen der weiteren Prüfung und Bearbeitung der Situation des Wasserwerkes abgearbeitet werden. Gleichwohl kann und wird bis zu diesem Zeitpunkt der Grundschutz durch Tanklöschfahrzeuge und entsprechende Schlauchleitungen realisierbar sein. Die nötige Kennzeichnung der Wasserentnahmestellen durch Hydrantenschilder ist durch das Wasserwerk der Gemeinde Titz hergestellt und wird kontinuierlich überwacht. Eine vollständige kartographische Übersicht der Wasserentnahmestellen und ein Rohrnetzplan mit Fließrichtung und Rohrdurchmesser sind noch nicht fertiggestellt, so dass bei größeren Brandeinsätzen ein schnelles Auffinden einer geeigneten Wasserentnahmestelle immer noch zu viel Zeit in Anspruch nimmt. Auch der Kanalplan, in dem Kanäle und Rückhaltemöglichkeiten verzeichnet sind, um einer Kontamination des Kanalnetzes und der Kläranlage bei GSG-Einsätzen vorzubeugen, ist noch nicht fertig gestellt. Die Dokumentationen sind in Arbeit. Engpässe werden sukzessive abgearbeitet. 4.2 Risiken und Feuerwehreinsätze in der Gemeinde 4.2.1 Vereinfachtes Verfahren zur Erstellung einer feuerwehrtechnischen Gefahrenbeschreibung (kalte Lage) Die bisherige Gefahrenmatrix (kalte Lage) sollte die Gefahren, denen sich die Feuerwehr in der Gemeinde Titz gegenübergestellt sieht, im Überblick aufzeigen. Allerdings stimmte die jeweilige Lagedarstellung nicht mit den Einsatzstichworten im Kreis Düren, die auch von der Freiwilligen Feuerwehr Titz verwendet werden, überein (dies wurde auch von der feuerwehtechnischen Fachaufsicht angemerkt). Im Übrigen konnte die bisherige Lagedarstellung auch wegen der verbesserten Risiko- und Gefahrendarstellung (unten 4.2.3), die sich als erheblich transparenter und verständlicher erweist, aufgegeben werden. Zug 1 Zug 2 Heime für Kinder, alte Menschen, Behinderte, Kranke Verwaltungsgebäude (> 2000 qm Nutzfläche) unterirdische, geschlossene Großgaragen (>1000 qm) Schulen/Kidergärten Geschäftshäuser (> 2000 qm Verkaufsfläche) Versammlungsstätten (> 200 Personen) Holzfachwerkgebäude ökologisches Bauen "Altstadtbebauung" % Gebäude unter Denkmalschutz Gebäude ab 1945 % Gebäude von 1900 bis 1945 % Gebäude älter als 1900 % (Fußboden > 22m üb. Gelände) Hochhäuser Jackerath 225 6 0 5 45 50 1 5 2 0 0 2 0 0 0 Opherten/Mündt 133 4 0 2 55 43 1 0 3 0 0 0 0 0 0 Titz 724 8 0 5 35 60 14 5 4 2 1 4 0 1 0 96 0 0 20 40 40 1 0 2 1 0 0 0 0 1 205 1 0 20 55 25 4 2 1 1 1 1 0 0 2 56 0 0 30 50 20 4 0 3 0 0 0 0 0 0 188 1 0 20 40 20 3 0 4 1 0 1 0 0 0 Ralshoven 33 0 0 20 60 20 2 0 2 0 0 0 0 0 0 Spiel/Sevenich 75 0 0 20 60 20 3 0 0 0 0 0 0 0 0 231 6 0 10 50 40 6 1 2 0 0 0 0 0 0 44 0 0 30 40 30 5 0 2 0 0 0 0 0 0 657 2667 27 53 0 0 5 15,6 40 47,5 55 35,3 19 63 4 1,42 5 30 1 6 1 3 2 10 0 0 0 1 1 4 Gevelsdorf Hasselsweiler Hompesch Müntz Zug 3 (Fußboden zw. 7 - 22m üb. Gelände) Ortschaft Häuser gesamt Einsatzbereich Gebäude nicht geringer Höhe 4.2.2 Risiken je Ortschaft (Übersicht): Ameln Kalrath Rödingen/Höllen/Bettenhoven gesamt/Durchschnitt Tabelle 4: Risiken Bebauung/Nutzung-Gebäude - 25 - 4.2.3 Ortschaften im Einzelnen (nach Einsatzzügen der Feuerwehr geordnet) Zug 1 Jackerath Ortsbeschreibung Bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts befand sich in Jackerath eine große Sand- und Kiesgrube, die dazu führte, dass die Dorfbewohner „Jackerather Sandhasen“ genannt wurden. Jackerath, der jüngste und gleichzeitig einer der größten Orte der Gemeinde, liegt unmittelbar am Autobahndreieck Jackerath und bietet somit die Verbindung zu den Großstädten Köln und Düsseldorf. Einwohner, Lage im Gemeindegebiet 803 Einwohner, nordöstliche Randlage im Gemeindegebiet Risiken 1. Besondere Risiken  Gaststätte: Robertz, Dagmar Margret, Jülicher Straße 3, 52445 Titz  Betriebe o Autoteile Becker GmbH, Am Bahnhof 1, 52445 Titz (Groß-/Einzelhandel KFZTeile), o Japanische Autoteile Petroschat GmbH, Am Bahnhof 1, 52445 Titz (Kfz-Betrieb) o Nellen Wilfried, Grevenbroicher Straße 2, 52445 Titz (Einzelhandel, Imbiss)  Zwei Kindergärten (DRK und Caritas Lebenswelten)  Pfarrheim 2. Verkehrsbedingte Risiken  unmittelbare Nähe zur BAB 44  unmittelbare Nähe zum Autobahndreieck Jackerath (BAB 44 / BAB 61)  unmittelbare Nähe zur L 277 (zukünftige Tagebaurandstrecke) 3. Topografische Risiken  Nähe zum Braunkohletagebau Garzweiler II, dadurch bedingt ggf. Unterstützungsleistungen - 26 - Opherten/Mündt Ortsbeschreibung Mündt als der älteste, urkundlich erwähnte Ort liegt im nord-östlichen Bereich der Gemeinde Titz. Mündt, ein Weiler von historischer Bedeutung und landwirtschaftlichem Reiz, wird geprägt durch ein ehrwürdiges Gotteshaus (630 n. Chr.), einem Gutshof und dem ehemaligen Kloster der Schwestern vom Heiligen Vincenz. Im heutigen Ort leben ein gutes Dutzend Menschen in der fruchtbaren Bördelandschaft des Jülicher Landes. In der Nähe von Opherten entspringt der Malefinkbach, der sich über das Gemeindegebiet hinaus, bis in den Kreis Heinsberg zieht. Die ländliche Ortsumrandung prägt den dörflichen Charakter des Ortes. Hier sind sowohl alte und mühevoll restaurierte Fachwerk- und Backsteinbauten sowie Neubauten zu finden. Ebenso sieht man ehemalige landwirtschaftliche Gebäude, die heute als Pferdehöfe genutzt werden und so ihren ursprüngliche Charakter aufzeigen. Ein aktives Vereinsleben bietet den Menschen im Ort ein aktives und abwechslungsreiches Leben. Einwohner, Lage im Gemeindegebiet 370 Einwohner (Mündt 14, Opherten 356), nordöstliche Randlage im Gemeindegebiet Risiken: 1. Besondere Risiken  Bürgerhaus 2. Verkehrsbedingte Risiken  größere Entfernung zur L 241 und BAB 44 3. Topografische Risiken  Tektonische Störung im Bereich des Bolzplatzes an der Bergstraße Sonstiges: Die Löschwasserversorgung in der Erdgasse in Titz-Opherten ist lückenhaft. Hier kann ein Ringschluss zur Transportleitung aus Titz die noch fehlende Löschwassermenge erbringen. - 27 - Titz Ortsbeschreibung Der Ort Titz wurde erstmals in einer Urkunde des Kölner Erzbischof Reinald vom 2. August 1166 erwähnt. Ein Germane Namens „Titius“ oder „Titiacus“ gründete einen einflussreichen germanisch-keltischen Großbauernhof. Um diesen Großbauernhof, aus dem eine römische Anlage entstand, wurde im Laufe der Zeit das heutige Titz. Titz liegt zentral im Gemeindegebiet und ist der größte Ort der Gemeinde. Hier befinden sich, neben dem Rathaus der Gemeinde, Schulen, Kindergärten und ein Hallenband. Auch alte Bauten wie zum Beispiel die letzte verbliebene Bockwindmühle im Jülicher Land oder das „Spritzenhaus“ sind in Titz zu finden. Einwohner, Lage im Gemeindegebiet 2.483 Einwohner, zentrale Lage im Gemeindegebiet Risiken: 1. Besondere Risiken  Pfarrheim  Gemeinschaftshauptschule  Gemeinschaftsgrundschule  Gemeindekindergarten  Katholischer Kindergarten  Nahversorgungszentrum (Edeka, ALDI)  Gaststätte o Haus Buchholz, Landstraße 26, 52445 Titz (Schank- und Speisewirtschaft) o Titzer Imbiss (Bagdatli), Landstraße 9, 52445 Titz (Imbissbetrieb)  Zahlreiche Geschäfte / Einzelhandel o Autotechnik Boeckels und Brückmann GbR, Linnicher Str. 100, 52445 Titz o Baumaschinen Vermietungs- und Vertriebs GmbH, Velderstraße 9, 52445 Titz o Fischer, Maria Magdalena, Matthiasstraße 24a, 52445 Titz (Friseurbetrieb) o Grünes Warenhaus (Owiesniak), Landstraße 39, 52445 Titz (Handel mit Blumen, Pflanzen und Gartenbedarf) o Jakob Schiffer Lohnabbund und industrieller Zuschnitt von Dachstühlen, Zum Königstal 6, 52445 Titz o Raumausstattung Flücken, Linnicher Straße 31, 52445 Titz (Polsterer- und Dekorateurbetrieb, Einzelhandel mit Leder- und Polsterwaren) - 28 -       o Tambour, Gerhard Günter, Matthiasstraße 11, 52445 Titz (Bauschlosserei) o Wirtz Oliver, Landstraße 13, 52445 Titz (Kfz-Werkstatt) o Wolf, Hubert, Lessingstraße 6, 52445 Titz (Dachdeckerbetrieb) o Zimmerei Dirk Dutine GmbH, Zum Königstal 6, 52445 Titz (Zimmereibetrieb) Bäckereien o Schmitz, Hubert, Linnicher Straße 63 52445 Titz Banken o Sparkasse Düren Zweigstelle Titz, Linnicher Straße 5, 52445 Titz o Raiffeisenbank Erkelenz Zweigstelle Titz, Landstr. 26a, 52445 Titz Apotheke: Bacciocco Apotheke, Landstr. 36, 52445 Titz Aussiedlerhöfe (Düppelsmühle, Wirtz, Isenkroidt, Betgenhausen, Rund-Düttenhof) Landwirtschaftliche Betriebe und Außengehöfte Windeneergieanlagen (Windräder) 2. Verkehrsbedingte Risiken  Ortsdurchfahrt der L 241  unmittelbare Nähe zur BAB 44  unmittelbare Nähe zur L 12 und L 226 3. Topografische Risiken  Es sind Fälle von Mergelsgrubeneinbrüchen bekannt. Zug 2 4.2.3.1 Gevelsdorf Ortsbeschreibung Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes erfolgte im Jahre 893 unter dem Namen „Givinesdorpht“, was auf eine Ansiedlung durch Kelten verweist. In Gevelsdorf findet sich eines der beiden Altenheime im Gemeindegebiet. Einwohner, Lage im Gemeindegebiet 741 Einwohner, nordwestliche Randlage im Gemeindegebiet Risiken: 1. Besondere Risiken - 29 -    Haus Rose (Altenpflegeheim mit 22 Plätzen) Dackweiler Siedlung, Aussiedlerhöfe Gaststätte Beyss, Arnold, Dackweilerstraße 11, 52445 Titz (Schankwirtschaft) 2. Verkehrsbedingte Risiken  Kreuzungsbereich L 226 / K 7 3. Topografische Risiken  Es sind Fälle von Mergelsgrubeneinbrüchen bekannt. 4.2.3.2 Ralshoven Ortsbeschreibung Die ursprüngliche Bezeichnung des Ortes lautete „Ravenshoven“ und bedeutete „zum Hof des Raben“. Diese Ortsbezeichnung stammt aus dem germanischen für dessen Volk der Rabe der heilige Vogel des Wotan war und gerne zur Bildung von Namen verwandt wurde. Ralshoven befindet sich heute nur wenige Hundertmeter vom Gebiet der Stadt Linnich entfernt. Seit über 100 Jahren ist Ralshoven, auch über die Gemeindegrenzen hinaus, als Marien-Wallfahrtsort bekannt. Einwohner, Lage im Gemeindegebiet 106 Einwohner, nordwestliche Randlage im Gemeindegebiet (unmittelbare Grenze zur Stadt Linnich) Risiken: 1. Besondere Risiken  Bürgerhaus  Windkraftplanungen in Linnich/Hottdorf 2. Verkehrsbedingte Risiken  Lage an der L 226 3. Topografische Risiken - 30 -  nicht bekannt 4.2.3.3 Hasselsweiler Ortsbeschreibung Hasselsweiler, ein Ort mit reicher geschichtlicher und vorgeschichtlicher Vergangenheit, bestand ursprünglich aus den Dörfern „Hasselo und Wylre“. Im Laufe der Jahrhunderte schmolzen die Dörfer zu einem Dorf zusammen. Die erste urkundliche Erwähnung erfolgte im Jahr 630. Archäologische Funde aus der Jungsteinzeit (4500-3500 v. Chr.) beweisen jedoch eine viel ältere Geschichte. Die Kirche zum „Heiligen Kreuz“ wurde in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts erbaut und wahrscheinlich 1541 fertiggestellt. Der Ort hat sich seinen dörflichen Charme erhalten und wird vom Malefinkbach durchflossen. Von der integrativen Kindertagestätte „Steppke“, bis hin zum Seniorenheim „Heilige Familie“, hat Hasselsweiler einiges zu bieten: Neben einer Sport- und Freizeitfläche, einer Tennisanlage, einem Bürgerhaus, rundet ein vielfältiges, abwechslungsreiches Vereinswesen das Angebot ab und sorgt für eine attraktive Freizeitgestaltung. Einwohner, Lage im Gemeindegebiet 655 Einwohner, Westliche Lage im Gemeindegebiet Risiken: 1. Besondere Risiken  Caritas Alten- und Pflegeheim „Heilige Familie“ (120 Plätze)  Gaststätte Dahmen  Gewerbebetriebe o Becker, Jakob, Poststraße 15, 52445 Titz (Bäckerei) o Höfels, Karl Matthias, Von-Leerodt-Straße 29, 52445 Titz (Reparatur und Handel mit Landmaschinen) o Höfels, Michael Anton, Von-Leerodt-Straße 27, 52445 Titz (Kranservice) o Kron & Flammen, Dennis Kron, Von-Leerodt-Straße 13, 52445 Titz (Pyrotechnik) o MASTER Gartenhandgeräte und Zubehör GmbH Kreuzstraße 15, 52445 Titz (Verkauf/Vertrieb von Gartenhandgeräten)  Bürgerhaus - 31 -   Kindergarten „Steppke“ Umspannstation (2x35 kV Hochspannungsleitungen) 2. Verkehrsbedingte Risiken  Ortsdurchfahrt K 5 3. Topografische Risiken  nicht bekannt 4.2.3.4 Hompesch Ortsbeschreibung Hompesch kann auf eine lange Historie zurückblicken. Jungsteinzeitliche Besiedlungsfunde und Funde aus der Römerzeit lassen auf eine frühe Besiedlung schließen. Die erste urkundliche Erwähnung stammt aus dem Jahre 1260 (Adelsgeschlecht derer von Hompesch). So verlieh der letzte Großmeister des Johanniterordens, Ferdinand von Hompesch (1744-1804), 1797 dem Dorf Zabbar(Malta) die Stadtrechte. Der Ort Hompesch ist das westlichste Dorf der Gemeinde Titz und wird von 175 Menschen bewohnt. Die fruchtbare Lößlandschaft der Jülicher Börde gibt dem Ort seinen Charakter. Der Malefinkbach und das Landschaftsschutzgebiet „Malefinkbachaue“ geben dem Ort einen hohen Erholungswert. Einwohner, Lage im Gemeindegebiet 175 Einwohner, Randlage im Gemeindegebiet (unmittelbare Grenze zur Stadt Jülich) Risiken: 1. Besondere Risiken  Alte Kläranlage Hompesch, jetzt nur noch als Pumpstation zur Kläranlage Jülich  Großgärtnerei Hintzen  Malerbetrieb: Franz Michael Hartmann GmbH, Boslarer Straße 3, 52445 Titz 2. Verkehrsbedingte Risiken  Lage an der L 366  Lage an der K 5 - 32 - 3. Topografische Risiken  nicht bekannt 4.2.3.5 Müntz Ortsbeschreibung Die erste urkundliche Erwähnung des ehemaligen Königshofes Müntz erfolgte 945. Mittlerweile ist das Dorf zu einem beliebten Wohnort für Familien geworden. Dazu trägt besonders das aktive Vereinsleben bei, in welches sowohl Kinder und Jugendliche, als auch Erwachsene eingebunden werden. Die Vereine sind es auch, durch die in Müntz in regelmäßigen Abständen interessante Veranstaltungen stattfinden, die das Dorfleben abwechslungsreich machen. Als Sehenswürdigkeit findet man in Müntz die Pfarrkirche St. Peter, welche als „Dom des Jülicher Landes“ gilt. Die im Jahre 1877 konservierte, dreischiffige gotische Kirche, lockt heute noch viele Besucher an. Einwohner, Lage im Gemeindegebiet 598 Einwohner, Randlage im Gemeindegebiet Risiken: 1. Besondere Risiken  Gaststätte Maar  Bürgerhaus  Aussiedlerhof „Sophienhof“  Fleischerei Lemm, Raiffeisenstraße 19, 52445 Titz  Betriebe: o Esser, Hans Josef, An Haus Behr 10, 52445 Titz (Holzhandel) o Goebbels, Ulrich, Raiffeisenstraße 58, 52445 Titz (Tischler) o Hartmann, Rainer, Auf dem Hof 8, 52445 Titz (Maler- und Lackiererhandwerk) o Schaafhausen, Robert, Hasselsweilerstraße 2, 52445 Titz (Elektroinstallation) o Autotechnik / Scheibenservice Esser, Raiffeisenstr. 15, 52445 Titz (Werkstatt u.a. für Autogas) 2. Verkehrsbedingte Risiken - 33 -   unmittelbare Lage an der K 5 Ortsdurchfahrt K 1 3. Topografische Risiken  nicht bekannt 4.2.3.6 Spiel/Sevenich Ortsbeschreibung Spiel ist die älteste Pfarrei in der Umgebung und wurde im Jahre 1166 erstmals erwähnt. Der Name bedeutet „Kirchspiel“ und es ist bewiesen, dass einige Dörfer der Umgebung nach Spiel eingepfarrt waren. Neben Spiel gehören auch die Gehöfte Neu Spiel und die Spieler Mühle dem Ort an. Heute befindet sich in Spiel die alte Pfarrkirche St. Gereon, die für die Menschen Bestandteil ihres Dorfes ist. Der Ort Sevenich wurde im Jahre 1300 erstmals urkundlich erwähnt. Bereits in dieser Zeit flossen die Einnahmen der Kapelle dem Pastor in Spiel zu. Einwohner, Lage im Gemeindegebiet Spiel 199, Sevenich 26, zentrale Lage im Gemeindegebiet Risiken: 1. Besondere Risiken  Betrieb Holzbau Heesen 2. Verkehrsbedingte Risiken  Sevenich: Entferntere Lage an der L 241  Spiel: Ortsdurchfahrt der L 258, Lage an der K 8 Richtung Welldorf Unfallhäufungen sind nicht bekannt. 3. Topografische Risiken  nicht bekannt - 34 - Sonstiges: Die Löschwasserversorgung ist in Sevenich aufgrund der geringkapazitären Leitung eingeschränkt. Für ein landwirtschaftliches Anwesen ist daher ein Löschteich angelegt worden. Zug 3 4.2.3.7 Ameln Ortsbeschreibung Ameln wurde durch die großen Hofanlagen Schunkenhof, Krichelshof und Kaspershof geprägt. Diese wurden im Laufe der Zeit immer wieder durch Verkauf oder Vererbung in der Geschichte erwähnt. Die erste urkundliche Erwähnung des Ortsnamens lässt sich auf das Jahr 1118 datieren. Heute befindet sich in Ameln eines der beiden größeren Gewerbegebiete der Gemeinde, in dem, neben weiteren Betrieben, eine Biogasanlage sowie eine Pelletieranlage zu finden sind. Einwohner, Lage im Gemeindegebiet 764 Einwohner, zentrale Lage im Gemeindegebiet Risiken: 1. Besondere Risiken  Gewerbegebiet mit objektschutzbezogenen Ansiedlungen o Buir-Bliesheimer (Pflanzenschutzmittel) o Weuten Kartoffelhalle o Frischgemüse o Biogasanlage o Pellet-Anlage  Bäckerei Amelner Backstube, Prämienstraße 34, 52445 Titz  Betriebe o Irnich GmbH & Co. KG, Bedburger Straße 2, 52445 Titz (Groß- und Einzelhandel mit Landesprodukten, Brenn- und Treibstoffe) o Beton- und Mörtelwerk Tholen GmbH & Co.KG, Am Weiher, 52445 Titz (wegen Teerherstellung) - 35 - Rolka Stephan und Tassisto Federico GbR, Güstener Straße 18, 52445 Titz (Digitales Fotostudio und -labor) o TBG Titzer Baumaschinengesellschaft, Prämienstraße 3, 52445 Titz (Vermietung, Verpachtung, Vertrieb von Baumaschinen) o von Wirth, Günther Anton, Im Wiesengrund 12, 52445 Titz (Zimmerei) Fleischerei Lemm, Hauptstraße 41, 52445 Titz Bürgerhaus Ladengeschäfte Landmaschinen Zimmermann, Dürener Straße 1a, 52445 Titz AVIA-Tankstelle, Prämienstraße 30, 52445 Titz Sparkasse Düren Geschäftsstelle Titz-Ameln, Prämienstraße 24, 52445 Titz (ehem. Geschäftsstelle mit Geldautomat) o       2. Verkehrsbedingte Risiken  Ortsdurchfahrt L 12  Ortsdurchfahrt L 258  Verkehrsaufkommen Zulieferer 3. Topografische Risiken  Es sind Fälle von Mergelsgrubeneinbrüchen bekannt. 4.2.3.8 Kalrath Ortsbeschreibung Kalrath wurde erstmals im Jahre 1284 urkundlich erwähnt. Der Ursprung des Namens lässt sich jedoch nur erahnen. „Rath“ ist im Rheinland eine Bezeichnung für Rodung, so dass man vermuten könnte, dass für diesen Ort der ursprünglich vorhandene Wald beseitigt wurde und so ein Teil des Namens stammt. Heute liegt Kalrath am östlichen Rand der Gemeinde und nur unweit des Rhein-Erft-Kreises. Einwohner, Lage im Gemeindegebiet 155 Einwohner, zentrale Lage im Gemeindegebiet Risiken: - 36 - 1. Besondere Risiken  Bürgerhaus 2. Verkehrsbedingte Risiken  Ortsdurchfahrt L 258 3. Topografische Risiken nicht bekannt Sonstiges: Es sind Defizite in der Löschwasserversorgung bekannt, vgl. oben 4.1.4. 4.2.3.9 Rödingen/Bettenhoven/Höllen Ortsbeschreibung Geprägt vom Gut Bettenhoven, das in den Jahren 1116 bis 1272 im Besitz der Geschlechter von Alfter und von 1272 bis 1638 im Besitz der Herzöge von Jülich war, liegt der Ort am östlichen Gemeinderand nahe den Orten Rödingen und Höllen und besteht, im Gegensatz zu den anderen Orten, nur aus einer Straße. Der Ort Höllen wird meist im Zusammenhang mit Rödingen genannt und ist Standort einer Außenstelle des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege des Landschaftsverbandes Rheinland. Außerdem liegt Höllen unmittelbar am Tagebau Hambach und der Sophienhöhe, die zu Spazierengehen einlädt. Die Ansiedlung Rödingens erfolgte zum Ende der Römerzeit um 350 n. Chr. Die damalige Ortschaft entstand an einer Römerstraße, welche von Roermond nach Remagen an den Rhein führte. Im späteren Mittelalter lag Rödingen an einer wichtigen Wegeverbindung zwischen den Niederlanden und dem Rheintal. Heute stellt es den zweitgrößten Ort im Gemeindegebiet nach Titz dar und bietet mit der LVR-Kulturhaus Landsynagoge eine der wenigen fast im Originalzustand erhaltenen Landsynagogen im westlichen Rheinland als Begegnungsstätte. Einwohner, Lage im Gemeindegebiet 1.314 Einwohner, südliche Lage im Gemeindegebiet - 37 - Risiken: 1. Besondere Risiken  Windräder  Kiesgrube  Grundschulstandort  Katholischer Kindergarten Rödingen  Gewerbegebiet Finkelbach (Tirtey Reisen) o Fitz Leuchtenmanufaktur GmbH & Co. KG, Am Finkelbach 2, 52445 Titz o Deko Trends, Am Finkelbach 3, 52445 Titz (Groß-/Einzelhandel mit Waren aller Art) o Omnibusbetrieb Tirtey, Am Finkelbach 10, 52445 Titz  Gaststätten o Zum Löwen, Markt 35, 52445 Titz o Zur Eiche, Krumme Eiche 1, 52445 Titz  Betriebe o Becker, Norbert, Klosterstraße 19, 52445 Titz (Bestatter) o Dorflädchen, Am Drenkerweg 27, 52445 Titz (Kiosk, Einzelhandel) o Müller, Nicole Anja, Klosterstraße 6, 52445 Titz (Friseur) o Pawlak, Alexander, Platz 2, 52445 Titz (Raumausstattung, Handel mit Deko- und Einrichtungsgegenständen) o Servos, Matthias, Mühlenend 17, 52445 Titz (Kfz.-Mechaniker-Betrieb) o Lehmann, Frankenstr. 20, 52445 Titz (Kfz-Mechaniker/Reifen-Service)  LVR Höllen  Synagoge  Sparkasse Düren Geschäftsstelle Rödingen, Grade Eiche 51, 52445 Titz  Apotheke, Agricolastraße 4, 52445 Titz  Pizzeria, Markt 17, 52445 Titz 2. Verkehrsbedingte Risiken  L 12  L 213  B 55 3. Topografische Risiken  Sophienhöhe Sonstiges: Es sind Defizite in der Löschwasserversorgung bekannt, vgl. oben 4.1.4. 4.2.4 Besondere, „überörtliche“ Gefahrenbereiche Mit rund 69 qkm, 15 Ortschaften und 20 sonstigen Siedlungsstätten (Einwohnerzahlen 220) stellt die Gemeinde Titz eine besondere Situation für den Brandschutz dar. Ein Großteil der Siedlungen gruppiert sich um den Zentralort Titz. Eine zentrale Abdeckung des Brandschutzes durch die Löschgruppen Titz, Hasselsweiler, Ameln lässt sich aber nicht bewältigen, da die Anfahrtszeiten über den Hilfeleistungsfristen liegen. Durch verkehrsberuhigende Maßnahmen und Ortskernsanierungen haben sich die Anfahrtszeiten noch wesentlich erhöht (beispielsweise: Kreisverkehr Titz, 30 km/h in den Ortschaften mit Rechts-Vor-Links-Regelung). Um schnelle Hilfe zu gewährleisten, muss die Aufrechterhaltung der bestehenden Löschgruppen durch den Brandschutzbedarfsplan gefördert werden. Ein weiterer Gefahrenschwerpunkt sind die durch die Gemeinde führenden Landes- und Bundesstraßen. Bei Sperrung der BAB 44 bzw. BAB 61 fließt der Verkehr entweder über die Ortschaften Rödingen, Ameln, Titz zum Autobahndreieck Jackerath (B 55 zur BAB 61) - 38 - oder von Mersch über die Ortschaften Hompesch, Müntz, Hasselsweiler, Titz zum Autobahndreieck Jackerath (L 366 zur BAB 44). Dabei handelt es sich hier nicht nur um Personenverkehr, sondern auch um Gefahrguttransporte (brennbare, brandfördernde, giftige, radioaktive und ätzende Stoffe). Nur mit sachgerechter Ausrüstung und Ausbildung können bei einem Schadensereignis die Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt abgewandt werden. Bedingt durch die Siedlungsstruktur ist eine bessere Hilfsfrist nicht erreichbar. Die Gemeinde Titz hat ein Gewerbegebiet an der BAB 44 in Größe von 60 ha ausgewiesen. Sollte es zu einer Inanspruchnahme der Flächen kommen, stellt dies natürlich besondere Anforderungen an die Löschwasserversorgung (objektbezogener Schutz), die bei Planung und Bau zu berücksichtigen sind. Die Gemeinde Titz grenzt an die Braunkohletagebaue Hambach und Garzweiler II an; Teile der Sophienhöhe liegen auf ihrem Gemeindegebiet (s.o.4.1.2.3). 4.3 Szenarien An dieser Stelle werden typische Einsatzszenarien dargestellt, um die Anforderung an die Feuerwehr in der Gemeinde Titz zu verdeutlichen. 4.3.1 Wohnhausbrand: Landstraße 28 am 10.04.1998 Einsatz Um 21.26 Uhr erreichte die Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst in Stockheim über „112“ der Notruf: „Kellerbrand auf Straße Zur Düppelsmühle“. Aufgrund der vorgegeben Lage entschied sich der Disponent für das Stichwort „BD 2“ (Mittelbrand). Zum damaligen Zeitpunkt wurden dort die LG Titz und Opherten (heute Teileinheit der Löschgruppe Jackerath-Opherten) sowie die Wehrleitung alarmiert. Lage beim Eintreffen der ersten Kräfte Beim Eintreffen der ersten Kräfte stellte sich heraus, dass der vermeintliche Kellerbrand ein Brand eines Wohnhausanbaus war, der auf das Wohnhaus überzugreifen drohte. Die Hauseigentümer hatten sich selbständig aus ihrem Haus retten können, somit waren keine Personen in Gefahr. Erste Maßnahmen Der Gruppenführer des zuerst eintreffenden LF 16 TS ließ zunächst einen PKW entfernen, der auf dem nächstgelegenen Unterflurhydranten stand. Parallel zum Aufbau der ersten Löschwasserversorgung rüsteten sich die ersten zwei Trupps mit Atemschutz aus. Die nachfolgenden Fahrzeugbesatzungen der LG Titz bauten eine Riegelstellung zum Schutz des Wohngebäudes auf. Die nachgerückte Löschgruppe Opherten richtete eine zweite Löschwasserversorgung von Seiten der Landstraße ein. Übernahme der Einsatzleitung durch den Leiter der Feuerwehr GBI Roß. Weitere Maßnahmen Um eine gezielte Brandbekämpfung im Inneren des Gebäudes zu ermöglichen, wechselten sich Atemschutztrupps der Löschgruppen Titz, Opherten und Hasselsweiler, die wegen eines böswilligen Alarms innerhalb der Ortslage Titz alarmiert worden war, im Innenangriff ab. Nach etwa 1,5 Std war der Brand dann unter Kontrolle und es konnte mit den Nachlöscharbeiten begonnen werden. Der geschätzte Sachschaden belief sich auf etwa - 39 - 255.645 Euro. Zum Schutze des Eigentums und zur Sicherstellung der Brandsicherheit wurden in zwei Schichten jeweils eine Staffel der Löschgruppe Titz eingeteilt. Erkenntnisse und Schlussbetrachtung An dieser Einsatzstelle hat sich gezeigt, dass das Einüben einer gezielten Atemschutzkontrolle und die Handhabung und Einführung einer Einsatzstellenkommunikation zu forcieren ist. Mittlerweilen sind diese beiden Punkte fester Bestandteil der jährlichen Atemschutztrainings. 4.3.2 Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person am 26.04.2000 Einsatz Um 11.02 Uhr erreichte die Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst in Stockheim über „112“ der Notruf: „Schwerer Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person L 226 an der BAB Anschlussstelle Titz“. Aufgrund der vorgegeben Lage entschied sich der Disponent für das Stichwort „PE“ (Person eingeklemmt). Laut Alarm- und Ausrückeordnung wurde der 1. Zug (LG Jackerath- Opherten, LG Titz), die LG Hasselsweiler und die Wehrleitung alarmiert. Lage beim Eintreffen der ersten Kräfte Der Verkehrsunfall ereignete sich folgendermaßen: Ein Kleintransporter befuhr die L226 aus Richtung Titz kommend in Richtung Gevelsdorf. Gleichzeitig befuhr ein 40t Sattelzug die Autobahnabfahrt A44 aus Richtung Düsseldorf und wollte nach links in Richtung Titz abbiegen. Dabei übersah er den vorfahrtsberechtigten Kleintransporter. Im Kreuzungsbereich kollidierte der Kleintransporter auf Höhe der linken Fahrzeugseite des LKW mit diesem. Dieser fuhr durch den Zusammenstoß weiter geradeaus. Die Zugmaschine blieb neben der Fahrbahn im Straßengraben stehen. Der Auflieger stand quer auf der L226. Der Kleintransporter wurde durch den Zusammenstoß herumgeschleudert und kam auf dem Fahrstreifen in Richtung Titz quer zum Stehen. Der Fahrzeugfahrer des Kleintransporters wurde eingeklemmt und genauso wie sein Beifahrer schwer verletzt. Der LKW-Fahrer erlitt einen leichten Schock. Erste Maßnahmen Der Gruppenführer des zuerst eintreffenden GW-Rüst ordnete nach Lageerkundung die Verletztenbetreuung und die Sicherung der Einsatzstelle an: Abklemmen der Batterie, Brandschutzsicherstellung durch die beiden Tanklöschfahrzeuge (Hasselsweiler, Titz), Stabilisierung des Fahrzeuges. Weitere Maßnahmen Die Einsatzleitung wurde von GBI Roß übernommen. Da nur die Insassen des Kleintransporters eingeklemmt waren, beschränkte sich die technische Rettung auf den Kleintransporter. In Absprache mit dem Notarzt wurde auf beiden Seiten des Kleintransportes mit beiden Rüstsätzen (Hasselsweiler, Titz) im Wechsel mit der technischen Rettung begonnen. Da sich die rechte Seite relativ leicht öffnen ließ, konnte der Beifahrer sofort dem Notarzt übergeben werden. Aufgrund der schweren Verletzungen wurde er mit dem ADAC-Rettungshubschrauber „Christoph Europa 1“ ins Krankenhaus Würselen geflogen. Die Rettung des Fahrers bereitete größere Schwierigkeiten. Da der Notarzt vermutete, dass Wirbelsäulen- und Rippenverletzungen vorlagen, musste der Fahrer ohne ruckartige Bewegungen aus dem Fahrzeug befreit werden. - 40 - Um dem Notarzt einen besseren Zugang zum Patienten zu verschaffen, wurde das Dach entfernt. Wegen fehlender Rettungszylinder zur Öffnung des Fußraums musste die Trennwand an der B-Säule des Fahrzeuges herausgeschraubt, die Sitzarretierung abgeschraubt und die Pedale mit Hilfe von Feuerwehrleinen weggezogen werden. Aufgrund seiner schweren Verletzungen wurde der Fahrer mit dem Rettungshubschrauber ins Klinikum Aachen geflogen. Anschließend wurde das ausgelaufene Öl abgestreut und die Straße gereinigt. Erkenntnisse und Schlussbetrachtung Bei diesem Einsatz hat sich gezeigt, dass sich die Änderung der Alarm- und Ausrückeordnung: erweiterter Zug (ein Zug + eine weitere LG) bei technischer Hilfeleistung bewährt hat. An jeder Einsatzstelle stehen 2x Schere/Spreizer und zwei Tanklöschfahrzeuge zur Verfügung. Diese Maßnahme garantiert einerseits Flexibilität und andererseits Schutz vor Ausfallsicherheit. Durch das Vorhandensein von Rettungszylindern und Pedalschere hätte die Rettungszeit verkürzt werden können. Die guten Kontakte zum Rettungsdienst haben auch an der Einsatzstelle eine reibungslose Zusammenarbeit ermöglicht. Mittlerweile sind Rettungszylinder Bestandteil der Ausrüstung der technischen Hilfeleistungsfahrzeuge in der Gemeinde Titz. 4.3.3 Fiktiver Verkehrsunfall, Bundesautobahn (BAB) 44, Fahrtrichtung Aachen zwischen AS Titz und AS Jülich – Ost Einsatz Ein Autofahrer übersieht beim Spurwechsel einen Kleintransporter und rammt ihn im hinteren Bereich. Dadurch bricht der PKW aus und überschlägt sich, der Kleintransporter bricht ebenfalls aus und kollidiert mit der Leitplanke. Der Fahrer des PKW ist in seinem Fahrzeug eingeklemmt, seine Beifahrerin konnte sich selbst befreien, ist aber schwer verletzt. Der Fahrer des Kleintransporters trägt nur leichte Verletzungen davon. Ein Ersthelfer setzt um 13.00 Uhr einen Notruf über „112“ an die Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst in Kreuzau-Stockheim ab und schildert die Lage. Es kommt zur Alarmierung folgender Einheiten und Behörden:      Feuerwehreinheiten Hasselsweiler, Jackerath, und Titz, Tagesalarm Forschungszentrum Jülich, Wehrleitung Gemeinde Titz, Rettungswagen DRK und Malteser Jülich, Notarztwagen DRK und Malteser Jülich. Lage beim Eintreffen der ersten Kräfte Beim Eintreffen der Einsatzkräfte steht der Kleintransporter auf dem Standstreifen, und der PKW liegt auf der rechten Spur quer zur Fahrtrichtung auf dem Dach. Die Fahrstreifen sind übersät mit Metall- und Kunststoffteilen der verunfallten Fahrzeuge. Die Verletzten werden durch andere Verkehrsteilnehmer betreut. Erste Maßnahmen Eine Einheit sichert die Einsatzstelle gegen den fließenden Verkehr und zur Eigensicherung ab. Die weiteren Einheiten stellen den Brandschutz sicher und bereiten die technische Rettung des Eingeklemmten vor. - 41 - Weitere Maßnahmen Nach Eintreffen der Polizei können die Sicherungsmaßnahmen an diese abgegeben werden. In Zusammenarbeit mit dem Notarzt kann die Befreiung des Verletzten durchgeführt werden. Auf der Fahrbahn werden austretende Betriebsstoffe durch Bindemittel aufgenommen und beseitigt. Es erfolgt die Unterstützung des Abschleppunternehmens bei der Bergung der verunfallten Fahrzeuge und die Übergabe der Einsatzstelle an die Autobahnpolizei. Erkenntnisse Für Maßnahmen im Rahmen der Technischen Hilfeleistung müssen die Fahrzeuge und Gerätschaften für die Technische Rettung laufend dem Stand der Technik angepasst werden. Für Verkehrssicherungsmaßnahmen im Bereich der BAB müssen geeignete Sicherungsmaterialien in ausreichender Menge zur Verfügung stehen um den Eigenschutz der Einsatzkräfte zu gewährleisten. 4.3.4 Gefahrgutunfall, Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft eG, Am Weiher, Ameln Einsatz Ein Gabelstapler beschädigt bei Verladearbeiten einen Tankauflieger und reißt ein ca. 10 cm großes Loch in eine Kammer. Aus der Öffnung tritt eine ätzende Flüssigkeit aus, die in Verbindung mit der Umluft eine Gaswolke freisetzt. Die Firmenleitung setzt um 09.00 Uhr einen Notruf über „112“ an die Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst in Kreuzau-Stockheim ab und schildert die Lage. Es kommt zur Alarmierung folgender Einheiten und Behörden:            Löschzug 3 – Ameln, Kalrath, Rödingen Löschgruppe Titz Wehrleitung Gemeinde Titz ABC-Zug 501 [Einheiten aus der Gemeinde Titz (Ameln, Hasselsweiler), Stadt Jülich, Stadt Linnich] ABC Nachalarm Gemeinde Titz Messeinheit FF Niederzier inkl. Fachberater Chemie WB-Atemschutz, WB-Gefahrgut FTZ Kreis Düren Dekontaminationseinheit FF Aldenhoven Rettungswagen DRK Jülich Bürgermeister Titz, Ordnungsamt Titz Untere Wasserbehörde Kreis Düren Lage beim Eintreffen der ersten Kräfte Wie in der Einleitung beschrieben, befindet sich ein Loch in einer Kammer des Tankaufliegers und es tritt eine Flüssigkeit aus. An der Leckage-Stelle bildet sich eine Gaswolke, die aufgrund der Thermik in Richtung der Ortschaft Kalrath zieht. Die Firmenleitung übergibt ein Sicherheitsdatenblatt über den austretenden Stoff. Erste Maßnahmen Die Polizei wird beauftragt in der Ortschaft Kalrath die Bevölkerung zu warnen. Es werden C-Strahlrohre zum Niederschlagen der Gaswolke vorgenommen, weiterhin werden die Einläufe der Kanalisation mit Dichtkissen verschlossen. Auf dem Firmengelände befinden sich Auffangbecken zur Löschwasserrückhaltung. Die Schieber zur Kanalisation werden ebenfalls verschlossen. - 42 - Weitere Maßnahmen Die Einheiten aus Ameln und Hasselsweiler kleiden die ersten Trupps mit Atemschutz und Chemikalienschutzanzügen (CSA) aus. Es wird eine Absperrgrenze festgelegt, hier ist auch die Ablage für die einzusetzenden Gerätschaften (Dichtkissen, Leckage-Bandagen usw.). Die Dekontaminationseinheit aus Aldenhoven trifft ein und baut im Innenhof einen Dekontaminationsplatz auf. Der ELW aus Jülich übernimmt die Dokumentation für den ABC Einsatz, Kräfte aus Linnich rüsten sich ebenfalls als CSA-Trupps aus und stehen als Sicherheitstrupps bereit. Nachdem der Dekonplatz aufgebaut und die Sicherheitstrupps bereitstehen, gehen die ersten Trupps unter CSA vor. Sie dichten mit den vorhandenen Gerätschaften die Leckage ab. Die Messeinheit der FF Niederzier führt im Gemeindegebiet Richtung Kalrath und im direkten Umfeld der Einsatzstelle Schadstoffmessungen durch und berichtet laufend über die Messergebnisse. Der Fachberater Chemie unterstützt die Einsatzleitung. In Zusammenarbeit mit der Einsatzleitung, dem Bürgermeister, dem Ordnungsamt und der unteren Wasserbehörde werden weiter Vorgehensweisen festgelegt:  Schadstoffmessungen im Bereich Kanalsystem  Event. Reinigung des Systems durch eine Fachfirma  Entsorgung der ätzenden Flüssigkeit aus den Auffangwannen durch eine Fachfirma  Umfüllen der noch vorhandenen Flüssigkeit aus dem Tankfahrzeug Erkenntnisse Ohne überörtliche Hilfe und Zusammenschluss von Kommunen zu den ABC Zügen im Kreis Düren ist eine solche Einsatzsituation nicht zu lösen. Eine weitere Ausbildung von Einsatzkräften im Bereich ABC ist unumgänglich. Des Weiteren müssen die Gerätschaften für den ABC Einsatz laufend dem Stand der Technik angepasst werden. 4.3.5 Vollbrand einer Lagerhalle mit verschiedenen Einbauten in der Prämienstraße in Titz-Ameln Einsatz In der Prämienstraße kommt es in den frühen Morgenstunden des 28. Aprils 2008 zu einem Brand in der Lagerhalle eines Dachdeckerbetriebes. Hierbei gerät aus nicht zweifelsfrei geklärter Ursache die Werkstatt in Brand, im Laufe des Einsatzes kann das Feuer zudem auf den hinteren Bereich eines Wohnhaues übergreifen. Es kommt zur Alarmierung folgender Einheiten und Behörden:       Löschzug 1 – Titz, Opherten, Jackerath Löschzug 3 – Ameln, Kalrath, Rödingen Nachalarm Löschzug 2 – Hasselsweiler, Müntz, Gevelsdorf (damit nun Vollalarm) Wehrleitung Gemeinde Titz Messeinheit FF Niederzier inkl. Fachberater Chemie Kreis Düren: o Führungsunterstützungsgruppe - 43 -      o ELW3 o WB-Atemschutz FTZ Kreis Düren Rettungswagen DRK Jülich Bürgermeister Titz, Ordnungsamt Titz Untere Wasserbehörde Kreis Düren Kreisbrandmeister Drehleiter FF Jülich und FF Bedburg Lage beim Eintreffen der ersten Kräfte Der Brand in der Lagerhalle war bereits zum Dachgeschoss durchgeschlagen und drohte bereits auf der Wohngebäude und die benachbarte Sparkassen-Zweigstelle überzugreifen. Erste Maßnahmen Es werden C-Rohre in Riegelstellungen gebracht und durch die beiden Drehleitern unterstützt, um ein Übergreifen des Feuers zu verhindern. Die Polizei sperrt die Prämienstraße voll für den Verkehr, um reibungslose Löscharbeiten zu gewährleisten. Die Messtrupps der Messeinheit führen Schadstoffmessungen in der Ortslage Ameln und im größeren Umkreis (Kalrath, Meerhof und Titz) durch, ohne Ergebnis. Eine Warnung der Bevölkerung ist daher nicht erforderlich. Weitere Maßnahmen Durch den massiven Löscheinsatz der gesamten Wehr kann um 5.51 Uhr die Rückmeldung gegeben werden „Feuer unter Kontrolle, Nachlöscharbeiten“. Diese werden von einer Wärmebildkamera der Werkfeuerwehr SIG Combibloc unterstützt. Es finden Sicherungsmaßnahmen des Gebäudes statt, da Wände einzustürzen drohen. Die Bauhofbereitschaft nimmt Messungen in der Kanalisation vor, es wird keine relevante Belastung festgestellt. Die Einsatzstelle wird von der Polizei zu Brandermittlungszwecken beschlagnahmt. Die Löschgruppe Ameln führt Nachlöscharbeiten durch und stellt die Brandwache. Der ELW 3 übernimmt die Einsatzdokumentation. Die Messeinheit FF Niederzier führt im Gemeindegebiet Richtung Kalrath und im direkten Umfeld der Einsatzstelle Schadstoffmessungen durch und berichtet laufend über die Messergebnisse. Erkenntnisse Ohne überörtliche Hilfe und Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen und dem Kreis sind solche größeren Einsätze kaum zu lösen. Die Wasserversorgung des Gewerbegebietes Ameln sorgte für jederzeit genügend Löschwasser. Weiter zeigte sich die inzwischen gezielte Einübung der Atemschutzkontrolle und die Handhabung und einer Einsatzstellenkommunikation als Erfolg bringend. 4.3.6 Bombenräumung in Titz-Jackerath am 14. März 2012 Während der Kampfmittelerkundung für den Neubau des Autobahnkreuzes Jackerath (BAB 61/BAB 44) findet der Kampfmittelräumdienst des Landes NRW eine amerikanische Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg. Diese Bombe ist mit einem hochgefährlichen Säurezünder versehen, der jederzeit durch geringe Bewegungen ausgelöst werden kann. Ein Transport der Bombe scheidet aus, der Kampfmittelräumdienst entschließt sich, die Bombe vor Ort durch Sprengung zu vernichten. - 44 - Hierzu muss ein Sicherheitsradius von 2.500m um die Bombe geräumt werden und damit die gesamten Ortslagen Jackerath und Mündt. Nach Räumung der Ortslagen mit Hilfe von Feuerwehr, Polizei und weiteren Kräften (z.B. DRK) wird die Bombe gegen Abend gesprengt. Es gibt keine Verletzten, Sachschäden werden nicht bekannt. Hierbei handelt es sich um einen Hilfseinsatz der Freiwilligen Feuerwehr Titz für die örtliche Ordnungsbehörde Gemeinde Titz und nicht um einen Feuerwehreinsatz nach § 1 FSHG. - 45 - 4.4 Einsatzstatistik der Feuerwehr / Ausrückezeiten 4.4.1 Einsatzstatistik im Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung Die Einsatzstatistik umfasst den Berichtszeitraum der letzten vier Jahre. 60 Brand Technische Hilfe 50 Gefahrstoffeinsätze Fehleinsätze 40 30 20 10 0 2009 2010 2011 2012 Diagramm 5: Einsatzstatistik Brandschutz (Stand 2012) Sehr gut erkennbar ist die Steigerung der Einsätze zur technischen Hilfeleistung (die im Übrigen kostentechnisch fast immer abgerechnet werden können), dies ist u.a. auf die Übernahme des Einsatzabschnitts auf der BAB 44 und zunehmenden Verkehr auf den Landes- und Bundesstraßen, die im Gemeindegebiet verlaufen) zurückzuführen. In 2011 ist eine temporäre Steigerung der Brandeinsätze aufgrund der nachgewiesenen Brandstiftungen zu verzeichnen. Erfreulicherweise bleiben die Fehleinsätze gleichbleibend niedrig. Insgesamt sind jährlich zwischen 50 bis 80 Einsätze zu verzeichnen. - 46 - 100% Schlüssel in% Melder in % 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% Jackerath Opherten Titz Gevelsdorf Hasselsweiler Müntz Ameln Kalrath Rödingen Diagramm 6: Schlüssel-/Meldeempfängerverteilung Die Alarmierung der Einsatzkräfte wird über Sirene, Meldeempfänger und Handyalarmierung sichergestellt. Bei der Verteilung der Meldeempfänger, die im Übrigen seit 2006 auf digitale Systeme umgestellt wurden, beträgt die Abdeckung derzeit ca. 2/3 der aktiven Feuerwehrmitglieder. Neben der „stillen“ Alarmierung durch Meldeempfänger gibt es in der Gemeinde noch ein flächendeckendes System von elektrischen Sirenenanlagen (insgesamt elf), die zur Nach- oder Notfallalarmierung (bei Ausfall des digitalen Systems) auch manuell durch die Feuerwehr ausgelöst werden können und die zudem auch zur Warnung der Bevölkerung verwendet werden können. Da es sich um ein tradiertes, überwiegend akzeptiertes, höchst effektives und kostengünstiges System handelt, will die Gemeinde Titz auch zukünftig an dieser Alarmierungsform festhalten. 4.4.2 Einsatzfahrtzeiten/Alarmfahrten Zur Ermittlung der Einsatzfahrzeiten wurde erstmals 2001 zunächst eine Überschlagsrechnung mit Wegstrecke x Durchschnittsgeschwindigkeit (40 km/h und 60 km/h) durchgeführt. Schon hier zeigte sich, dass das gesamte Gemeindegebiet durch die Löschgruppen (bereits in ihrer heutigen Form) im Rahmen der Hilfsfrist 1 (acht Minuten ab Alarmierung) erreichbar ist. Um die theoretischen Werte bestätigen zu lassen, wurden von jeder Löschgruppe Fahrten in jede Ortschaft der Gemeinde durchgeführt. Bei diesen Fahrten durfte die Geschwindigkeit von 60 km/h nicht überschritten werden, und die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten innerhalb der Ortschaft waren einzuhalten. Die ermittelten Werte bezüglich der Zeit wurden seinerzeit nicht korrigiert, d.h. falls Löschgruppe A-Dorf nach B-Dorf 9 Minuten braucht und Löschgruppe B-Dorf nach A-Dorf 12 Minuten braucht, dann fließen beide Werte ohne Mittelwertbildung mit in die Statistiken ein. Um eine einigermaßen statistisch exakte Fahrtzeit zu ermitteln, müsste eine Unmenge mehr an Fahrten pro Löschgruppe und pro Ortschaft durchgeführt werden. Diese Maßnahme stände aber in keinem Verhältnis. Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt nach wie vor, dass die ermittelten Werte als realistisch anzusehen sind. Eine Abhängigkeit der Einsatzfahrtzeit von der Tageszeit (Berufsverkehr) ist als vernachlässigbar klein zu beurteilen. Bei der Wertermittlung wurden - 47 - nur die Einsatzfahrtzeiten der gemeindeeigenen Kräfte berücksichtigt, bei auswärtigen Einsatzmittel wie der Drehleiter aus Jülich und den Fahrzeugen des FTZ sind Fahrtzeiten von 15 bzw. 50 Minuten anzusetzen, wobei diese Anmarschzeiten für die Hilfsfristen nicht von Bedeutung sind. Alle Ortslagen und Aussiedlerhöfe sind wie folgt innerhalb der Hilfsfrist 1 (acht Minuten): Löscheinheit Ameln Zug-Zugehörigkeit 3 Bettenhoven Gevelsdorf Hasselsweiler 3 2 2 Höllen Hompesch Jackerath 3 2 1 Kalrath Müntz 3 2 Opherten 1 Ralshoven 2 Rödingen 3 Sevenich 2 Spiel 2 Titz 1 abgedeckt durch durch eigenen Standort abgedeckt, deckt das Gebiet des zweiten Zuges voll und Teile des dritten Zuges ab. durch Rödingen und Ameln abgedeckt. durch eigenen Standort und Müntz abgedeckt. durch eigenen Standort abgedeckt, deckt das Gebiet des zweiten Zuges voll und Teile des ersten und dritten Zuges ab. durch Rödingen abgedeckt. durch Müntz abgedeckt. durch eigenen Standort abgedeckt, deckt das Gebiet des ersten Zuges voll und Teile des zweiten Zuges ab. durch Ameln und Titz abgedeckt. durch eigenen Standort abgedeckt, deckt das Gebiet des zweiten Zuges voll und Teile des ersten und dritten Zuges ab. durch eigenen Standort abgedeckt, deckt das Gebiet des ersten Zuges voll und Teile des zweiten Zuges ab. durch Gevelsdorf, Müntz und Hasselsweiler abgedeckt. durch eigenen Standort abgedeckt, deckt das Gebiet des dritten Zuges voll und Teile des ersten und zweiten Zuges ab. durch Hasselsweiler, Müntz und Ameln abgedeckt. durch Hasselsweiler, Müntz und Ameln abgedeckt. durch eigenen Standort abgedeckt, deckt das Gebiet des ersten Zuges voll und Teile des zweiten und dritten Zuges ab. Die möglichen und nötigen Standortveränderungen, die oben unter 1.2.4.1 dargestellt sind, können Einfluss auf die Einsatzfahrzeiten haben.  Verlagerung innerhalb Müntz Die Veränderung wäre hier nur marginaler Natur. Der neue Standort an der Josefsstraße liegt ca. 380m westlich des derzeitigen Standortes. Damit liegt er innerörtlich immer noch sehr zentral, aber näher an der K5 als wichtigste Zuwegung in Richtung B55 im Süden, BAB44 im Norden und die übrigen Einsatzbereiche des zweiten Lösch- - 48 - zuges überwiegend im Osten des Gemeindegebietes. Eine Verschlechterung der Einsatzfahrzeiten steht also nicht zu Erwarten.  Neues Gerätehaus Titz/Opherten/Jackerath Beim einem Neubau am Ortsausgang Titz für die drei noch vorhandenen Standorte, ihre Fahrzeuge und ihre Einsatzkräfte ist diese Frage indes nicht so leicht zu beantworten. Mangels anderer Erfahrungswerte oder statistisch-mathematischen Verfahren wurde hierfür auf das Instrument einer Standortsimulation mittels einer sog. „Isochronenkarte“ durch die Firma Forplan zurückgegriffen13. Forplan ist eine u.a. auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens tätige Planungs- und Beratungsfirma, die Kommunen berät oder ihnen z.B. Brandschutzbedarfspläne erstellt. Bei der Standortsimulation wurde zum einen deutlich, dass die bisher bestehenden Standorte des ersten Zuges die oben unter 1.2.4.1 genannte Abdeckung aufweisen, also der Schutz innerhalb der Hilfsfrist eins grundsätzlich gewährleistet (und nicht nur Teile anderer Züge, sondern sogar Teile in anderen Gemeindegebieten abdeckt, nämlich Erkelenz und Bedburg) ist. Zum anderen wird aber klar und eindeutig erkennbar, dass ein neuer Standort Titz in notwendigem Umfang die bisherigen Einsatzgebiete des ersten Zuges abdeckt und damit die Hilfsfrist eins gewahrt werden kann (einschließlich Autobahneinsatz über das Dreieck Jackerath). Von der Einhaltung der Hilfsfristen durch die Einsatzfahrtzeiten bzw. Alarmfahrten darf daher ausgegangen werden. Gleichwohl sollten zukünftig (bis zur nächsten regulären Planfortschreibung) entweder für die anderen Standorte ebenfalls Isochronenkarten einbezogen oder zumindest wieder größere statistische Befragungen der Wehrangehörigen durchgeführt werden. 5. Schutzzielfestlegung 5.1 Einleitung Jede Gemeinde muss eigenständig Schutzziele definieren 14. Der Rat der Gemeinde Titz entscheidet hierbei über das Sicherheitsniveau im jeweiligen Gemeindegebiet. Hierbei wird u.a. festgelegt:     welche Einsatztätigkeit mit wie viel Einsatzpersonal in welcher Zeit (Hilfsfrist) und in wie viel Prozent der Einsätze (Erreichungsgrad) durchgeführt wird. Das Schutzziel ist somit die Festschreibung der Qualitätskriterien:   Hilfsfrist, Funktionsstärke und Die Simulationsunterlagen einschließlich Kartenmaterial sind diesem Brandschutzbedarfsplan nach urheberrechtlicher Freigabe durch Forplan beigefügt. 14 Anhand der Verfügung 022.001.002 vom 3. Februar 2012 der Bezirksregierung Köln, die zur Bewertung der Leistungsfähigkeit einer Freiwilligen Feuerwehr im Regierungsbezirk Köln herangezogen wird. Sie ist als Anlage diesem Plan beigefügt. 13 - 49 -  Erreichungsgrad. 5.1.1 Hilfsfrist Die zeitkritische Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung. Nach der Bundesstatistik ist die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation (COVergiftung). Nach wissenschaftlichen Untersuchungen der O.R.B.I.T.15Studie16 in den siebziger Jahren liegt die Reanimationsgrenze für Rauchgasvergiftungen bei ca. 17 Minuten nach Brandausbruch (siehe Abb.). Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung muss der Löscheinsatz vor dem „FlashOver“17 liegen, der bei einem Wohnungsbrand nach etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch gegebenenfalls auftritt. Folglich gelten für die Festlegung der Hilfsfrist folgende Grenzwerte:    Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash-Over: 18 bis 20 Minuten Zur Definition der Hilfsfrist eignen sich nur solche Zeitabschnitte, die von der Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar sind. Hierunter fallen    die Gesprächs- und Dispositionszeit, die Ausrückezeit sowie die Anfahrtszeit. Deshalb wird die Hilfsfrist folgendermaßen definiert: Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage möglichst ab der ersten Signalisierung des ankommenden Notrufes - in der Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle. Optimierten, Rettung, Brandbekämpfung und Integrierten Technischen Hilfeleistung Von 1976 bis 1978 im Auftrag des Bundesministers für Forschung und Technologie durchgeführte „Grundlagenuntersuchung für die Entwicklung verbesserter Feuerwehrfahrzeuge zur Optimierung der Leistungsfähigkeit bei der Brandbekämpfung und anderer Einsätze“. 17 Flash-Over bezeichnet den schlagartigen Übergang eines Schadenfeuers (z. B. Zimmerbrand) von der Entstehungsphase hin zur Vollbrandphase. 15 16 - 50 - In Ermangelung genauer statistischer Daten wird angenommen, dass beim kritischen Wohnungsbrand die Entdeckungs-, die Melde- und die Aufschaltzeit in Städten ca. 3 Minuten sowie die Erkundungs- und Entwicklungszeit ca. 4 Minuten betragen. Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus folgenden Zeitabschnitten:   1,5 Minuten für die Gesprächs- und Dispositionszeit sowie 8 Minuten für die Ausrücke- und Anfahrzeit. Derartige Fristen werden auch im Übrigen international für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung und die Notfallrettung angewendet. 5.1.2 Funktionsstärke (nach Verfügung BR Köln) Der Feuerwehreinsatz ist nach wie vor personalintensiv. So müssen zur Menschenrettung und zur Brandbekämpfung beim „Kritischen Wohnungsbrand“ schlussendlich mindestens 22 Einsatzfunktionen zur Verfügung stehen. Diese 22 Einsatzfunktionen können als eine Einheit oder durch Addition mehrerer Einheiten dargestellt werden. Sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen, kann mit zumindest neun Funktionen in der Regel die Menschenrettung eingeleitet werden. Zur Erfüllung der Erstaufgaben bei diesem Szenario sind somit neun Funktionen erforderlich. Als Mindestanforderung an eine Freiwillige Feuerwehr wird daher im Falle dieses Brandeinsatzes als erste taktische Einheit eine Gruppe (1/8/9) in einer Mindesteintreffzeit von acht Minuten als notwendig erachtet (Hilfsfrist 1). - 51 - Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben (Unterstützung in der Menschenrettung und Brandbekämpfung, Stellung von Sicherheitstrupps) sind spätestens nach weiteren fünf Minuten eine zweite Gruppe (1/8/9) und ein Zugtrupp (1/1/2/4) erforderlich. Damit ist die notwendige Mindeststärke nach einer Mindesteintreffzeit von 13 Minuten erreicht (Hilfsfrist 2). Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim „Kritischen Wohnungsbrand“ die ersten neun Funktionen innerhalb von acht Minuten nach Alarmierung erforderlich. Nach weiteren 5 Minuten (das sind also 13 Minuten nach Alarmierung), müssen vor einem möglichen „Flash-Over“ mindestens 22 Funktionen vor Ort sein. Diese weiteren 13 Funktionen sind zur Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Entrauchung sowie zur Eigensicherung der Einsatzkräfte und Sicherung des Führungsvorganges erforderlich. Die Aufgaben der Funktionen richten sich nach den örtlichen Festlegungen. Nach örtlichen Gegebenheiten und der Risikobetrachtungen sind gegebenenfalls die Funktionszahlen zu erhöhen und die Zeitwerte zu reduzieren. Der zeitliche Ablauf stellt sich wie folgt dar: 9 Funkt. 1,5 min 0 min 3,5 min BrandBeginn ausbruch Notrufabfrage + 8 min 5 5 min 5 min 13 min Alarmierung Eintreffen 9 Funktionen Nicht beeinflussbar 5.2 13 Funkt. 18 min Zeit 22 Funktionen verfügbar beeinflussbar Schutzzieldefinition (nach Verfügung der Bezirksregierung) Der Rat der Gemeinde Titz legt die Schutzzielkriterien 18 wie folgt fest: 1. 2. Brandeinsatz a. Hilfsfrist eins für neun Funktionen mit einem Löschfahrzeug bei einer Mindesteintreffzeit in acht Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80%. b. Hilfsfrist zwei für weitere 13 Funktionen mit einem Löschfahrzeug in weiteren fünf Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80%. Hilfeleistungseinsatz a. Hilfsfrist eins für neun Funktionen mit einem feuerwehrtechnischen Fahrzeug mit Hilfeleistungsausrüstung in acht Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80%. b. Hilfsfrist zwei für weitere 13 Funktionen mit einem feuerwehrtechnischen Fahrzeug mit Hilfeleistungsausrüstung und einem Löschfahrzeug in weiteren fünf Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80%. Anhand der Verfügung 022.001.002 vom 3. Februar 2012 der Bezirksregierung Köln, die zur Bewertung der Leistungsfähigkeit einer Freiwilligen Feuerwehr im Regierungsbezirk Köln herangezogen wird. 18 - 52 - Die Veränderungen in den Erreichungsgraden zum vorherigen Brandschutzbedarfsplan ergeben sich daraus, dass nunmehr (rechtlich notwendig) die Vorgaben der Verfügung der Bezirksregierung Köln anstatt die der AGBF angewendet werden. 6. Vergleich der SOLL- und IST-Strukturen 6.1 Einführung Im Vordergrund dieser Betrachtung steht die Untersuchung, mit welchem Erreichungsgrad die Feuerwehr in ihrer jetzigen Organisationsform und Ausstattung (personell und materiell) die Qualitätskriterien „Mindesteinsatzstärke“ und „Hilfsfrist“ der Schutzzielfestlegung(en) erfüllt. In einem umfassenden Vergleich sind alle Abweichungen zwischen SOLL- und ISTStruktur festzustellen und ihre Ursachen zu ermitteln. Um die Verständlichkeit zu erhöhen wurde auf eine gesonderte Darstellung der SOLL- und IST-Struktur verzichtet. 6.2 Soll-/Ist - Vergleich Wie bereits in Kapitel 4.5 beschrieben, bildet der Zug die organisatorische Einheit, um einen Einsatz bzw. einen Einsatzabschnitt selbständig zu bearbeiten. Dazu muss er in den Punkten Technik, Organisation und Personal gleichwertig sein. Aus Kostengründen wird besondere Ausrüstung nach dem jeweiligen Gefährdungsgrad auf die Züge verteilt (Zug 1: RW, Zug 2: GWG, Zug 3: GW-Logistik). 6.2.1 Zug 1 6.2.1.1 Liegenschaften Standort Größe Stellplätze Umkleide Männer Umkleide Frauen Sanitäranlage Teeküche Schulungsraum Abgasabsaugung Büro Funkraum/UWZ - 53 - Titz (Bungsstraße) 12x14m 2 nein nein ja ja ja nein nein nicht erforderlich Standort Opherten (Capitelshof) Größe 10x11m Stellplätze 1 Umkleide Männer nein Umkleide Frauen nein Sanitäranlage ja Teeküche ja Schulungsraum ja Abgasabsaugung nein Büro nein Funkraum/UWZ nicht erforderlich Standort Jackerath (Jülicherstraße) Größe 10x20m Stellplätze 1 Umkleide Männer nein Umkleide Frauen nein Sanitäranlage ja Teeküche nein Schulungsraum ja Abgasabsaugung nein Büro nein Funkraum/UWZ nicht erforderlich 6.2.1.2 Fahrzeuge Typ Baujahr Mannschaft Hersteller Wassertank Pumpe Schaum Sonderlöschmittel Löschpulver Tragkraftspritze Technische Hilfe Sonderbeladung - 54 - MTF (Opherten) 1995 1:8 VW nein nein nein nein 1xPG 12 nein Verkehrssicherung nein Typ Baujahr Mannschaft Hersteller Wassertank Pumpe Schaum Sonderlöschmittel Löschpulver Tragkraftspritze Technische Hilfe Sonderbeladung ELW 1 (Titz) 2007 1:5 Esser/Mercedes nein nein nein nein 1xPG 12 nein Verkehrssicherung nein Typ Baujahr Mannschaft Hersteller Wassertank Pumpe Schaum Sonderlöschmittel Löschpulver Tragkraftspritze Technische Hilfe Sonderbeladung HLF10 (Jackerath) 2003 1:8 Schlingmann 1000ltr. 1000ltr. bei 10bar 60ltr. nein 1xPG 12 nein klein nein Typ Baujahr Mannschaft Hersteller Wassertank Pumpe Schaum Sonderlöschmittel Löschpulver Tragkraftspritze Technische Hilfe Sonderbeladung RW 1 (Titz) 1987 1:2 Lentner/Kat S nein nein nein nein 1xPG 12 nein groß LKW / Bus Einstürze/ Unwetter - 55 - Typ Baujahr Mannschaft Hersteller Wassertank Pumpe Schaum Sonderlöschmittel Löschpulver Tragkraftspritze Technische Hilfe Sonderbeladung TSF-W (Opherten) 2004 1:5 Ziegler 500ltr. nein 60ltr. nein 1xPG 12 1000ltr. bei 8bar nein nein Typ Baujahr Mannschaft Hersteller Wassertank Pumpe Schaum Sonderlöschmittel Löschpulver Tragkraftspritze technische Hilfe Sonderbeladung TLF 2000 (Titz) 1983 1:2 Heines 2100ltr. 1000ltr. bei 8bar 60ltr. nein 1xPG 12 nein nein nein Typ LF 16 TS Kat S (Titz) Baujahr 1984 Mannschaft 1:8 Hersteller Lentner/Kat S Wassertank nein Pumpe 1600ltr. bei 8bar Schaum 120ltr. Sonderlöschmittel nein Löschpulver 1xPG 12 Tragkraftspritze 1600ltr. bei 8bar technische Hilfe nein Sonderbeladung 600m B-Schlauch - 56 - 6.2.1.3 Technik und Zusammenfassung Teil A Feuerwehrfahrzeuge IST Einsatzleitwagen/Mannschaftstransportfahrzeuge MTF 1 ELW 1 1 Löschfahrzeuge TSF 0 TSF-W 1 HLF 10/6 (Altbezeichnung LF 8/6) 1 LF 16 TS 1 TLF 8/18 1 HLF 20/16 0 Rüst- und Gerätewagen RW 1 1 RW2 0 GWL-Rüst 0 Teil B Spezielle Ausrüstung Schere/Spreizer Rettungszylinder Mehrfachgasmessgeräte/Multiwarn CSA 2m Band Funkgeräte Sprungpolster Hochdrucklüfter Hohlstrahlrohre Atemschutzüberwachungstafeln Totmannwarner Atemschutzgeräte Digitalfunkgeräte Wärmebildkamera Teil C Feuerwachen/ Gerätehäuser Jackerath Opherten Titz (Bestand) Titz (Neubau) Standort Jülicher Straße Titzer Straße Im Grüntal Landstraße 1 1 0 0 24 0 1 4 4 16 16 2 0 SOLL Differenz 1 1 0 0 0 1 1 0 0 1 0 0 0 +1 +1 -1 0 0 1 +1 0 -1 2 3 1 0 24 1 1 4 4 16 16 11 -1 -2 -1 0 0 -1 0 0 0 0 0 -9 1 -1 IST- Stell- SOLL-Stellplatz platz Differenz 1 1 0 1 2 -1 2 3 -1 0 6 -6 - 57 - 6.2.2 Zug 2 6.2.2.1 Liegenschaften Standort Größe Stellplätze Umkleide Männer Umkleide Frauen Sanitäranlage Teeküche Schulungsraum Abgasabsaugung Büro Funkraum/UWZ Standort Größe Stellplätze Umkleide Männer Umkleide Frauen Sanitäranlage Teeküche Schulungsraum Abgasabsaugung Büro Funkraum/UWZ - 58 - Hasselsweiler (Marienstr.) 12x20m 2 nein nein ja ja ja nein nein nicht erforderlich Müntz (Raiffeisenstraße) 10x10 1 nein nein ja nein nein nein nein nicht erforderlich Standort Größe Stellplätze Umkleide Männer Umkleide Frauen Sanitäranlage Teeküche Schulungsraum Abgasabsaugung Büro Funkraum/UWZ Gevelsdorf (Erkelenzer Str.) 12x10m 1 nein nein ja nein ja nein nein nicht erforderlich 6.2.2.2 Fahrzeuge Typ Baujahr Mannschaft Hersteller Wassertank Pumpe Schaum Sonderlöschmittel Löschpulver Tragkraftspritze Technische Hilfe Sonderbeladung MTF (Hasselsweiler) 2000 1:8 VW nein nein nein nein 1xPG 12 nein Verkehrssicherung Gefahrgut/ Dokumentation Typ Baujahr Mannschaft Hersteller Wassertank Pumpe Schaum Sonderlöschmittel Löschpulver Tragkraftspritze Technische Hilfe Sonderbeladung StLF 10 (Müntz) 2012 1:5 Schlingmann 1000ltr. 2000ltr. bei 10bar 60ltr. nein 1xPG 12 nein klein für PKW nein - 59 - Typ Baujahr Mannschaft Hersteller Wassertank Pumpe Schaum Sonderlöschmittel Löschpulver Tragkraftspritze Technische Hilfe Sonderbeladung GW-L 2 (Gevelsdorf) 2009 1:5 Hensel 2400ltr. nein nein nein 1xPG 12 1500ltr. bei 10bar nein 2000m B-Schlauch Typ HLF 20 (Hasselsweiler) Baujahr 2011 Mannschaft 1:8 Hersteller Ziegler Wassertank 3000ltr. Pumpe 2000ltr. bei 10bar Schaum 200ltr. Sonderlöschmittel 120ltr. Löschpulver 2x PG 50 / 1x PG 12 Tragkraftspritze nein Technische Hilfe klein Sonderbeladung Wasser für Autobahn Typ GW Technik/ GWG Gefahrgut (Hawei) Baujahr 1999 Mannschaft 1:2 Hersteller Eigenbau Wassertank nein Pumpe nein Schaum nein Sonderlöschmittel nein Löschpulver nein Tragkraftspritze nein Technische Hilfe groß Sonderbeladung für GefahrgutUnfälle - 60 - 6.2.2.3 Technik und Zusammenfassung Teil A Feuerwehrfahrzeuge IST Einsatzleitwagen/Mannschaftstransportfahrzeuge MTF 1 SOLL Differenz 1 0 Löschfahrzeuge TSF StLF 10/6 TLF 8/18 LF 20/16 0 1 0 1 0 1 0 1 0 0 0 0 Rüst- und Gerätewagen RW 1 RW2 GW-Rüst GW-Rüst/GSG 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 Schlauchwagen SW 1000 GWL 2 (SW 2000) (vorher GWL SW 2000/TSF) 0 1 0 1 0 0 1 1 1 4 24 1 1 3 3 16 20 2 3 1 4 24 1 1 3 3 16 20 -1 -2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 11 -10 Teil B Spezielle Ausrüstung Schere/Spreizer Rettungszylinder Mehrfachgasmessgeräte CSA 2m Band Funkgeräte Sprungpolster Hochdrucklüfter Hohlstrahlrohre Atemschutzüberwachungstafeln Totmannwarner Atemschutzgeräte Digitalfunkgeräte Teil C Feuerwachen/ Gerätehäuser Gevelsdorf Hasselsweiler Müntz Neubau Standort Erkelenzer Straße v.Leerodt-Straße Raiffeisenstraße IST- Stell- SOLL-Stellplatz platz Differenz 1 1 0 2 3 -1 1 2 -1 Tabelle 5: Technik Zug 2 - 61 - 6.2.3 Zug 3 6.2.3.1 Liegenschaften Standort Größe Stellplätze Umkleide Männer Umkleide Frauen Sanitäranlage Teeküche Schulungsraum Abgasabsaugung Büro Funkraum/UWZ Standort Größe Stellplätze Umkleide Männer Umkleide Frauen Sanitäranlage Teeküche Schulungsraum Abgasabsaugung Büro Funkraum/UWZ - 62 - Ameln (Pfarrweg 4) 10x14m 1 nein nein ja ja (gemeinsam mit Bürgerhaus) ja nein ja ja (wg. der zentralen Lage in Ameln) Rödingen (Hohe Str.) 12x20m 3 nein nein ja ja ja ja ja nicht erforderlich Standort Kalrath (Rödingerstr.) Größe Stellplätze Umkleide Männer Umkleide Frauen Sanitäranlage Teeküche Schulungsraum Abgasabsaugung Büro Funkraum/UWZ 6.2.3.2 Fahrzeuge Typ Baujahr Mannschaft Hersteller Wassertank Pumpe Schaum Sonderlöschmittel Löschpulver MTF (Rödingen) 1995 1:8 Ford nein nein nein nein 1xPG 12 Typ Baujahr Mannschaft Hersteller Wassertank Pumpe Schaum Sonderlöschmittel Löschpulver Tragkraftspritze Technische Hilfe Sonderbeladung MTF (Ameln) 1998 1:8 VW nein nein nein nein 1xPG 12 nein Verkehrssicherung PSA (Tagesalarmgruppe Fz) - 63 - Typ TLF 3000 (bis 02/2013) Baujahr 1974 Mannschaft 1:5 Hersteller Magirus/Deutz Wassertank 2500ltr. Pumpe 1600ltr. bei 8bar Schaum 60ltr. Sonderlöschmittel nein Löschpulver 2xPG 12 Tragkraftspritze nein Technische Hilfe nein Sonderbeladung nein wird durch ein HLF 20 ersetzt. Typ HLF 20 (Rödingen) (ab 02/2013) Baujahr 2012 Mannschaft 1:8 Hersteller Ziegler Wassertank 2000ltr. Pumpe 2000ltr. bei 10bar Schaum 120ltr. Sonderlöschmittel nein Löschpulver 1x PG 12 Tragkraftspritze nein Technische Hilfe klein Sonderbeladung Technische Hilfe Typ GW (Rödingen) (bis 02/2013) Baujahr 1991 Mannschaft 1:1 Hersteller Heines Wassertank nein Pumpe nein Schaum nein Sonderlöschmittel nein Löschpulver 1xPG 12 Tragkraftspritze nein Technische Hilfe klein Sonderbeladung nein - 64 - Typ Baujahr Mannschaft Hersteller Wassertank Pumpe Schaum Sonderlöschmittel Löschpulver Tragkraftspritze Technische Hilfe Sonderbeladung LF 16 (Ameln) 1972 1:8 Ziegler 800ltr. 1600ltr. bei 8bar 120ltr. nein 1xPG 12 nein Höhenrettung nein Typ LF 16 TS Kat S (Ameln) Baujahr 1984 Mannschaft 1:8 Hersteller Lentner/Kat S Wassertank nein Pumpe 1600ltr. bei 8bar Schaum 120ltr. Sonderlöschmittel nein Löschpulver 1xPG 12 Tragkraftspritze 1600ltr. bei 8bar Technische Hilfe nein Sonderbeladung 600m B-Schlauch Typ Baujahr Mannschaft Hersteller Wassertank Pumpe Schaum Sonderlöschmittel Löschpulver Tragkraftspritze Technische Hilfe Sonderbeladung - 65 - GW-L2 (Rödingen) 2009 1:5 Hensel nein nein nein nein 1xPG 12 1500ltr. bei 10bar klein Licht Teil A Feuerwehrfahrzeuge IST Einsatzleitwagen/Mannschaftstransportfahrzeuge MTF 2 Löschfahrzeuge LF 16 1 HLF 20/16 0 LF 16 TS 1 TLF 16/25 1 Rüst- und Gerätewagen RW 1 0 RW2 0 GW-Rüst 1 Schlauchwagen SW 1000 0 GW-L2 (vorher GWL SW 2000/Techniche Hilfe) 1 Feuerwehranhänger TSA (Kalrath) 1 Schlauch 1 Schaum-Wasser-Werfer 1 Teil B Spezielle Ausrüstung Schere/Spreizer 1 Rettungszylinder 1 Mehrfachgasmessgeräte 1 CSA 0 2m Band Funkgeräte 24 Sprungpolster 0 Hochdrucklüfter 1 Hohlstrahlrohre 3 Atemschutzüberwachungstafeln 3 Totmannwarner 16 Atemschutzgeräte 16 Digitalfunkgeräte 2 Teil C Feuerwachen/ Gerätehäuser Ameln Kalrath Rödingen Standort Kirchgasse Rödinger Straße Hohe Straße SOLL Differenz 2 0 0 2 0 0 +1 -2 +1 +1 0 0 0 0 0 +1 0 1 0 0 0 0 1 +1 +1 0 2 3 1 0 24 1 1 3 3 16 16 -1 -2 0 0 0 -1 0 0 0 0 0 11 -9 IST- Stell- SOLL-Stellplatz platz Differenz 1 2 -1 1 0 1 3 3 0 (Die noch fehlende Schere & Spreizer sollen mit dem HLF 20/16 für Ameln beschafft werden. Die fehlenden Rettungszylinder sind mit dem HLF 20/16 für Rödingen vorgesehen). Tabelle 6: Technik Zug 3 - 66 - 6.2.4 Personal/Ausbildung Teil D Personal IST 2001 IST 2010 IST 2012 SOLL DIFFERENZ Laufbahnlehrgänge Wehrführer F VI 3 4 5 4 1 Führer von Verbänden F/B V 4 4 6 7 -1 -1 Zugführer F IV 6 8 9 10 Gruppenführer F III 15 27 31 27 4 Truppführer 48 68 70 81 -11 153 125 121 162 -41 150 142 162 -20 Truppmann Feuerwehr gesamt Sonderfunktionen Sprec hfunker 69 92 97 162 -65 Atemsc hutzgeräteträger1 90 67 65 108 -43 Masc hinist für Lösc hfahrzeuge 40 53 56 81 -25 ABC I Modul GSG/BIO 34 42 52 81 -29 ABC I Modul Strahlensc hutz 16 25 29 81 -52 Tec hnisc he Hilfeleistung VU 6 16 19 108 -89 Tec hnisc he Hilfe Wald 4 14 14 54 -40 14 12 10 27 -17 1 2 2 10 -8 60 56 59 108 -49 Tec hnisc he Hilfe Öl ABC II Führersc hein C/CE Tabelle 7 : Personal/Ausbildung Gemeinde Titz 1 : Die hier angesetzte Zahl beinhaltet die aktuell tauglichen Atemschutzgeräteträger sowie die Zahl der derjenigen Feuerwehrangehörigen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Atemschutzgeräteträgern generiert werden können. In 2001 wurden lediglich die bestandenen Lehrgänge abgebildet, was jedoch prognostisch nicht aussagekräftig ist. 7. Maßnahmenkatalog Nach der Erstellung des SOLL-IST-Vergleiches im Bedarfsplan stellt sich zwangsläufig die Frage, wie SOLL und IST angenähert werden kann. Dabei sollen sowohl der Erweiterungs- oder Verbesserungsbedarf als auch Einsparpotentiale aufgezeigt werden. 7.1 Technik 7.1.1 Fahrzeugtechnik Die Fahrzeug- und Gerätetechnik ist - entsprechend der SOLL-IST-Analyse - an den taktischen Bedarf anzupassen. In den Jahren vor 2001 wurden aus finanziellen Gründen keinerlei Fahrzeugneubeschaffung von der Gemeinde Titz durchgeführt. Angeschafft wurden lediglich Fahrzeuge, die größtenteils in Eigenleistung repariert und somit wieder einsatzbereit gemacht wurden, um den Anforderungen, die an die Feuerwehr gestellt werden, gerecht zu werden. Es muss aber festgestellt werden, dass diese Fahrzeuge nicht mehr dem Stand der heutigen Technik entsprechen und zum anderen aufgrund ihres Alters eine Ausfallwahrscheinlichkeit, gerade im Einsatz, zunehmend immer größer wird. Die Problematik soll im Folgenden verdeutlicht werden: - 67 - 1. Allgemein Neubeschaffung Modernere Fahrzeuge, insbesondere LKW, sind für einen ungeübten Fahrer leichter zu fahren. Dadurch sinkt die Gefahr eines Unfalls. Des Weiteren verringern sich die Betriebs- und Unterhaltungskosten, denn neue Fahrzeuge verbrauchen weniger Kraftstoffe und sind auch weniger reparaturanfällig. 2. TSF: Neubeschaffung StLF Nach feuerwehrtaktischen Gesichtspunkten ist kein Löschfahrzeug nach DIN-Norm mehr ohne Wasser ausgerüstet. Während die Löschwasserversorgung aufgebaut wird, können bereits erste Maßnahmen der Menschenrettung und Brandbekämpfung durchgeführt werden, da das StLF über einen 1000l Wassertank verfügt. Die Zeitersparnis für Wasser am Strahlrohr liegt bei etwa 3 Minuten. Das TSF der Löschgruppe Müntz ist in 2011 durch ein StLF 10/6 ersetzt worden. 3. TLF 16/25, LF 16, LF 16 TS: Neubeschaffung LF 20/16, HLF 20/16 Neben der leistungsstärkeren Pumpe und dem größeren Löschwasserbehälter verfügt der LF 16/20 über eine Mannschaftskabine für neun Personen. Dieses Löschgruppenfahrzeug ist für einen Großteil der Standardeinsätze ausgerüstet und verfügt mindestens über einen Löschwassertank von 2000 l. Das HLF hat zusätzlich Ausrüstung dabei, die für die Rettung bei Verkehrsunfällen erforderlich ist. 4. Beschaffung von MTF Um die Transport- und Besorgungsfahrten (Lehrgänge, Atemschutzwerkstatt, Atemschutzübungsstrecke, Dienstbesprechungen und Jugendfeuerwehrveranstaltungen) mit den verbrauchsteuren Feuerwehrfahrzeugen zu vermeiden, wird in das Fahrzeugkonzept an den personalstärkeren Löschgruppen ein MTF eingebaut. Die Ersatzbeschaffung dieser Transporter ist im Vergleich zu einem Feuerwehrfahrzeug gering (90% kostengünstiger). Zudem werden die an das Einsatzgebiet gebundenen Feuerwehrfahrzeuge nicht für Transportfahrten außerhalb der Gemeindegrenze abgezogen, und stehen somit für ihren primären Zweck zur Verfügung. In einem folgenden Brandschutzbedarfsplan soll zudem die Möglichkeit des Leasings, zumindest für MTF, überprüft werden. In der Zwischenzeit wurden folgende Fahrzeuge ersatzbeschafft:  LF 10/6 (Jackerath) in 2003,  TSF-W (Opherten) in 2005,  GW-Logistik (Rödingen) in 2009,  und GW-Logistik (Gevelsdorf) in 2010,  LF 20/16 in Hasselsweiler in 2011 (bestellt 2010),  StLF 10/6 in Müntz in 2011 und  HLF 20/16 in Rödingen in 2012 (Lieferung in 2013). Eine sachgerechte weitere Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in den kommenden fünf bis zehn Jahren könnte wie folgt aussehen: - 68 - Fahrzeug Baujahr Standort z.Z. TLF 16/25 1974 Rödingen LF 16 TS 1987 Ameln LF 16 TS 1985 Titz LF 16 1971 Ameln MTF 1993 Rödingen MTF 2001 Hasselsweiler GW-Rüst 1991 Rödingen TLF 8/18 1987 Titz Gesamtkosten Fahrzeuge (Preise 2009) wird ersetzt durch HLF 20/16 HLF 20/16 HLF 20/16 MTF MTF MTF eingespart eingespart Jahr 2012 2014 2015 2018 2020 2021 2012 2015 Kosten geschätzt 370.000,00 350.000,00 370.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 € € € € € € 1.180.000,00 € 7.1.2 Ausrüstung 7.1.2.1 Im Allgemeinen Des Weiteren gibt es eine Reihe von größeren Ausrüstungsgegenständen, die bisher nicht angeschafft wurden, in regelmäßigen Abständen aufgrund der Herstellerangaben zur Verwendungsdauer zu ersetzen sind oder die aufgrund rechtlicher Bestimmungen 19 regelmäßig auszutauschen sind. Eine von der Wehrleitung erstellte Übersicht für die Beschaffung dieser Ausrüstung für die Zeit bis 2023 ist dem Brandschutzbedarfsplan als Anlage beigefügt. 7.1.2.2 Spezielle Ausrüstung (nicht abschließend) Schere/Spreizer/Rettungszylinder Die Ausrüstung der Feuerwehr mit Schere, Spreizer und Rettungszylinder ist unabdingbar, um eine sachgerechte Rettung bei Verkehrsunfällen durchführen zu können. Diese Ausrüstung ist für Kfz-Unfälle vorhanden. Atemschutzgeräte Zum Auslaufen der Ersatzteilversorgung für die bisher verwendeten Atemschutzgeräte (ein Weiterbetrieb ist rechtlich unzulässig) wurde der Ersatz der Geräte über die Haushaltsjahre 2011 und 2012 verteilt. Hierfür wurden insgesamt 51.000 Euro bereitgestellt. Beschaffung und Umstellung sind inzwischen abgeschlossen. Mehrfachgasmessgeräte Ein Mehrfachgasmessgerät ermöglicht die Messung der Explosionsgrenze, der Sauerstoff, Kohlendioxid-, Kohlenmonoxid und Chlorkonzentration. Da ein Brand oft mit dem Austritt gefährlicher Stoffe (PVC, Polyurethan, Kohlenstoffmonoxid, ...) verbunden ist, muss die Feuerwehr die Möglichkeit haben zu messen, ob vorliegende Konzentrationen bedenklich oder unbedenklich sind. Zwei Mehrfachgasmessgerät wurden inzwischen beschafft, ein weiteres steht noch zur Beschaffung an. Chemikalienschutzanzug (CSA) Der Chemikalienschutzanzug schützt den Feuerwehrangehörigen vor hautresorptiven Atemgiften, also Atemgifte, die über die Haut aufgenommen werden können. Im Anzug ist der Feuerwehrangehörige mit einem Atemschutzgerät ausgerüstet und so vollends geschützt. Diese Anzüge liegen in großer Zahl auf dem Gefahrgut-Container des Kreises Düren für den „virtuellen“ ABC20 Zug 501 (Kreis Düren). Jedoch müssen für die ersten Maßnahmen zur Menschenrettung und zur Gefahrbeseitigung vier Anzüge vorliegen. § 38 Abs. 3 FSHG NRW i.V.m. der Verwaltungsvorschrift über die Prüfung von Feuerwehrgeräten (Geräteprüfordnung) RdErl. d. Innenministers v. 2. 12. 1980 -V B 4 - 4.424 – 2 20 Atomare, Biologische und Chemiemische Gefahren – Züge werden immer auf Kreisebene gebildet, um Spezialkenntnisse flächendeckend vorhalten zu können, aber auch um die hohen Kosten vorab gleichmäßiger zu verteilen, damit nicht jede Wehr relativ seltene und teure Ausrüstung in großem Umfang vorhalten muss. 19 - 69 - Denn ein Trupp besteht mindestens aus zwei Personen. Zusätzlich muss aber zur Eigensicherheit ein weiterer Trupp in Bereitstellung bleiben. CSA sind zwar z.Zt. in ausreichender Zahl vorhanden. Allerdings müssen nach zehnjähriger Verwendung die Anzüge ausgetauscht werden, Ersatz ist in 2015 zu beschaffen. Dies soll wie zuvor auf Kreisebene mit allen Wehren gleichzeitig erfolgen (Einkaufsgemeinschaft). 2m-Band-Funkgeräte Mit Hilfe dieser Funkgeräte wird der Einsatzstellen-Sprechfunk abgewickelt. Eine ausreichende Zahl von Funkgeräten ist besonders im Atemschutzeinsatz wichtig, da die Funkverbindung den einzigen Kontakt nach außen darstellt. Insbesondere sollten alle Funkgeräte zusätzlich mit abgesetzten Bedienungen ausgerüstet werden. Die weitere Beschaffung von Funkgeräten wird aufgrund der erwarteten Einführung des Digitalfunks zunächst zurückgestellt. Die Ausstattung ist zurzeit ausreichend. Sprungpolster Sprungpolster dienen zur Menschenrettung. Im Gegensatz zu den Sprungtücher, die von 16 Mann gehalten werden müssen (Personalproblem, Unfallgefahr) wird jenes Sprungpolster mit einer Atemluftflasche aufgepumpt. Hochdrucklüfter Die inzwischen beschafften Hochdrucklüfter dienen dem sicheren Vorgehen bei einem Innenangriff. Das Brandobjekt wird schneller rauchfrei, Personen und Brandnester können schneller gefunden werden. Hohlstrahlrohre, Atemschutzüberwachungstafel, Totmannwarner und „Verkehrssicherungsausrüstung“ sind inzwischen Standardausrüstungen, beschafft und daher zukünftig nicht mehr gesondert zu erwähnen. 7.2 Liegenschaften Zug 1  Bungsstraße, Titz Vgl. oben 1.2.4.1, also ein Neubau mit Zusammenlegung der Löschgruppen Titz, Opherten eventuell Jackerath an einem Standort Landstraße, Ortsausgang Titz Richtung Jackerath, gemeinsam mit einem Neubau mit dem Baubetriebshof.  Titzer Straße, Opherten Vgl. oben 1.2.4.1, Aufgabe des Standortes oder Übergabe an die Löscheinheit  Jülicherstraße, Jackerath Vgl. oben 1.2.4.1, Aufgabe des Standortes oder Übergabe an die Löscheinheit Zug 2  Marienstraße, Hasselsweiler Nachdem das Fahrzeugkonzept für Hasselsweiler in 2011 abgeschlossen worden ist, wird von der Löschgruppe in Eigenleistung eine Garage für das MTW angebaut.  Raiffeisenstraße, Müntz Vgl. oben 1.2.4.1  Erkelenzer Straße, Gevelsdorf - 70 - Vgl. oben 1.2.4.1. Der Fahrzeugstandort sollte nach Müntz verlegt werden, wenn bis Ende 2015 keine weiteren aktiven Mitglieder aus der Ortschaft Gevelsdorf gefunden werden können. Die Aufgabe als Fahrzeugstandort ermöglicht aber alternative Nutzungen. So kann entweder die Gemeinde dort gemeindeeigene Fahrzeuge unterstellen oder der Standort könnte als Zentrales Schlauch- und Gerätelager genutzt werden, bisher sind die Schlauchlager der Wehr in Titz (in den Garagen, die von der RWE überlassen wurden), in Müntz in der alten Schule sowie in Hasselsweiler untergebracht. Hier wäre eine Konzentration an einen Standort umsetzbar. Zug 3  Ameln, Pfarrweg 4 Zurzeit stehen zwei Großfahrzeuge und ein MTF in Ameln. Das Zweite Großfahrzeug steht bei der Familie Riesen in der Scheune und der MTF steht bei einem Feuerwehrkameraden in der Einfahrt. Für 2013 ist ein Anbau für das MTF und die zwei Anhänger Schlauch und Schaumwasserwerfer geplant. Mit der Sanierung des Daches der Fahrzeughalle, dem Anbau für das MTF und der Verwirklichung des Fahrzeugkonzepts fällt das zweite Großfahrzeug weg.  Hohe Straße, Rödingen Im Moment stehen vier Fahrzeuge in der Halle. Nach dem Brandschutzbedarfsplan ist das Fahrzeugkonzept in der Löschgruppe Anfang 2013 abgeschlossen und in der Halle werden zwei Großfahrzeuge und ein MTF untergebracht sein. Die Halle entspricht (aufgrund Bestandsschutzes) auch den Vorschriften der Unfallkasse NRW.  Rödingerstraße, Kalrath In der Garage ist nur eine alte TSA untergestellt für Hochwasser-Einsätze. Die aktiven Feuerwehrleute der Löschgruppe Ameln-Kalrath haben ihre PSA zu Hause, üben und werden mit der Löschgruppe Ameln alarmiert. Der Standort kann aufgegeben werden. 7.3 Organisation Seit Anfang der 1990er Jahre wurde eine Umstrukturierung der Feuerwehr Titz durchgeführt. Es stehen nun die drei Löschzüge mehr im Vordergrund als ihre untergeordneten Löschgruppen (jeder Zug besteht aus inzwischen zwei Gruppen, wobei eine der beiden Gruppen ihre Heimat an zwei Standorten findet). Dadurch wird die Tagesalarmsicherheit erhöht und durch gemeinsame Übung steigt der Einsatzwert und damit die Schlagkraft des Zuges. Diese Umstrukturierung wurde natürlich auch in der Alarm- und Ausrückeordnung eingebaut und umgesetzt. Durch die Beschaffungsmaßnahmen im Bereich der Funkmeldeempfänger wird die Erreichbarkeit jedes einzelnen Feuerwehrangehörigen gesteigert. Die Bemühung um Einsatzvorbereitende Maßnahmen: Erstellung von Objekt- und Alarmplänen muss in den nächsten Jahren forciert werden. Aus diesem Grund muss die Schnittstelle zwischen örtlicher Genehmigungsbehörde für Baumaßnahmen und Gewerbetreibende und Feuerwehr verbessert werden. So muss bei einer Baugenehmigung (Betriebsmittel, Gefahrstoffe) die Feuerwehr informiert werden, weil solche Objekte Auswirkungen auf den Brandschutzbedarfsplan haben. Ähnlich verhält es sich bei Nutzungsänderungen von Gewerbebetriebsflächen. - 71 - 7.4 Personal 7.4.1 Personalgewinnung Von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren wird dasselbe verlangt wie von den Angehörigen der Berufsfeuerwehren:  Schnelligkeit  Kompetenz  Improvisationstalent  Einsatz unter undefinierbaren Bedingungen  Opferbereitschaft  im Notfall Einsatz der körperlichen Unversehrtheit Trotz der hohen Anforderungen finden sich Menschen, die sich ehrenamtlich und kostenlos in ihrer Freizeit den Problemen in der Feuerwehr stellen. Doch auch vor der Feuerwehr macht der allgemeine Trend „Was bekomme ich dafür?“ „Was bringt mir das?“ nicht halt. Es fällt immer schwerer, insbesondere bei einer knappen Haushaltslage, junge Leute für den Dienst in der Feuerwehr zu begeistern. Folgende Probleme erschweren auf Dauer das Erreichen des Ziels, die Mitgliederzahlen auf die angestrebte SOLL-Stärke zu erhöhen. Arbeitsplatzsituation: Trotz Absicherung durch den Gesetzgeber ist der Arbeitsplatz gefährdet, wenn der Feuerwehrangehörige die Arbeitsstelle verlässt. Als Kündigungsgrund wird jedoch nicht die Mitgliedschaft in der Feuerwehr, sondern ein anderer Grund angegeben. Hinzu kommt, dass die meisten Arbeitgeber außerhalb des Gemeindegebietes anzutreffen sind, und daher von der Gemeinde kein Einfluss genommen werden kann. Anforderung an den Feuerwehrangehörigen/Freizeitverlust Um sachgerecht helfen zu können, wird von jedem Feuerwehrmann eine rund 320 stündige Ausbildung verlangt. Diese absolviert er in seiner Freizeit auf Lehrgängen auf Gemeinde- und Kreisebene und nicht in der eigenen Löschgruppe (Kameradschaft). Die Ausbildung ist in der heutigen Zeit auch erforderlich, um den Anforderungen des Einsatzgeschehens gerecht zu werden. Die Ausbildung für Führungskräfte dauert um einiges länger. Da die finanziellen Mittel für eine Fremdvergabe bzw. Einstellung einer hauptamtlichen Kraft fehlen, wird darüber hinaus von Feuerwehrangehörigen verlangt, die Gerätewartung und Renovierungsarbeiten an Fahrzeugen, Geräten und Gerätehäusern in Eigenleistung zu übernehmen. Es entsteht zunehmend eine Diskrepanz zwischen Anforderung und bereitgestellten Mitteln. Wehrdienst Durch die Herabsetzung der Dienstzeit für Wehrpflichtige fanden sich schon 2001 immer weniger junge Männer bereit, die sich damals für sieben Jahre Dienst in der Feuerwehr vom Wehrdienst freistellen lassen wollten. Mit dem Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011) wurde beschlossen, die Wehrpflicht und damit auch den Wehrersatzdienst zum 1. Juli 2011 auszusetzen. Durch Aussetzung des Wehrdienstes entfällt somit die Personalgewinnung durch die Freistellung vom Wehrdienst (für den Dienst in der Feuerwehr) vollständig. Die bisher vom Wehrdienst freigestellten Feuerwehrangehörigen wurden mit Entpflichtungsbescheiden vom Ersatzdienst zum 1. Juli 2011 freigestellt; damit verbundene Austritte aus der Freiwilligen Feuerwehr Titz sind jedoch nicht bekannt. - 72 - Allgemeine Akzeptanz Von der Bevölkerung wird die Feuerwehr als ein von der Gemeinde subventionierter Verein angesehen. Die beschriebenen Anforderungen werden dabei nicht genügend gewürdigt, sondern vielmehr als Selbstverständlichkeit angesehen. Um auch in Zukunft die Personalstärke der Feuerwehr zu gewährleisten, und nicht die Aufstellung einer Pflichtfeuerwehr herbeizuführen, müssen Maßnahmen gegen die negativen Tendenzen getroffen werden. Dabei muss die Förderung der Jugendfeuerwehr als Nachwuchsquelle Priorität haben. Die Einstellung hauptamtlicher Kräfte scheitert an der hierfür fehlenden Leistungsfähigkeit der Gemeinde. 7.4.2 Ausbildung Um den Aufgaben der Feuerwehr gerecht zu werden, bedarf es einer soliden Ausbildung. Bei der Feuerwehr werden die Lehrgänge in Laufbahnlehrgänge und Sonderlehrgänge unterschieden. Die Laufbahnlehrgänge bedingen die Führungsstruktur innerhalb der Feuerwehr. Die Sonderlehrgänge dienen der Spezialisierung der Feuerwehrangehörigen. Zwei Schwerpunkte sind besonders im Auge zu behalten: 1. Führerschein-Ausbildung Mit der Einführung des Euro-Führerscheins hat sich auch für die Feuerwehr vieles verändert bzw. problematisiert. Besonders problematisch ist die Begrenzung des Pkw - Führerscheins (neue Klasse B, vorher Klasse 3) auf 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts. Einerseits werden immer mehr Feuerwehrleute mit „altem“ Führerschein aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausscheiden und die nachrückenden Jahrgänge haben überwiegend nur noch den neuen Klasse B Führerschein, der sie nicht mehr zum Fahren von Einsatzfahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen berechtigt. Es wird hierdurch für die Löschgruppen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen, die mit den alten Klasse 3 Führerscheinen noch gefahren werden durften, zu Engpässen kommen. Andererseits stehen bei Fahrzeugbeschaffungen inzwischen überwiegend Fahrzeuge mit höherem Gesamtgewicht im Vordergrund (14,5 Tonnen sind keine Seltenheit), denn wenn Fahrzeuge eingespart werden sollen, müssen die neu beschafften nicht nur für den Erstangriff, sondern auch für die Fortsetzung desselben sowie technische Hilfeleistung ausgerüstet sein (sog. Multifunktionsfahrzeuge), z.B. indem nur noch Fahrzeuge mit internen Wassertanks beschafft werden. Hierzu strebt die Gemeinde Titz jährlich die Ausbildung von 5 – 10 Fahrern mit Führerscheinklasse C an. 2. Atemschutzgeräteträger Atemschutzgeräteträger nehmen im einsatztaktischen Vorgehen im Bereich der Brandbekämpfung und des ABC-Einsatzes eine entscheidende Rolle wahr. Denn durch das geschützte Vorgehen in den Gefahrenbereich lassen sich wirkungsvoll Gefahren bekämpfen und Menschen sowie Tiere aus Notlagen befreien. Ein hohes Maß an Ausbildung aber auch an Fortbildung ist hier ebenso erforderlich wie die grundsätzliche Bereitschaft für diese gefahrvolle Tätigkeit. Seit nun mehr 2008 wird die Fortbildung innerhalb der Feuerwehr Titz gemeindeweit unter Leitung des Atemschutz-Arbeitskreises forciert und standardisiert. Leider sinkt Jahr für Jahr die Bereitschaft sich den zusätzlich erforderlichen medizinischen Untersuchungen und Trainings zu unterziehen. - 73 - 3. Nachwuchsprobleme Um auch in Zukunft das nötige Personal für die Sicherstellung des Brandschutzes zu gewähren, bedarf es Maßnahmen zur Personalgewinnung: 1. Die Jugendfeuerwehr ist zu fördern. Dabei reicht es nicht, nur die nötigen Pflichtaufgaben zu erfüllen. Denn die Jugendfeuerwehr konkurriert als Freizeitbeschäftigung mit jeglichen anderen Freizeitaktivitäten. Da es sich bei der Jugendfeuerwehr nicht nur um eine Einrichtung handelt, die der Vorbereitung auf den aktiven Feuerwehrdienst dient, sondern auch um eine jugendpflegerische Maßnahme, müssen die finanziellen Mittel beschafft werden. 2. Durch gezielte öffentliche Werbekampagnen soll auf die Arbeit der Feuerwehr aufmerksam gemacht werden und jeder Bürger zur Mithilfe angesprochen werden. 3. Anfallende Wartungs- und Prüfarbeiten, die für jede Feuerwehr gesetzlich vorgeschrieben sind, sollten einem Gerätewart gegen Vergütung übertragen werden. 4. Außerdem sollte die Gemeinde Titz bei Neueinstellungen, um die Tagesalarmsicherheit zu erhöhen, wenn dienst- oder arbeitsrechtlich zulässig, bei der Personalauswahl es zur Bedingung machen, in die Freiwillige Feuerwehr Titz einzutreten, um während der Dienstzeit für Einsätze zur Verfügung zu stehen. Neben der Personalgewinnung ist auch die Aus- und Weiterbildung des Personals zu verstärken. Dabei ist die Umsetzung des angestrebten SOLL-Zustandes in Bezug auf Lehrgänge ein wichtiger Teil. 8. Berichtswesen Einsatzberichteprogramm Die Feuerwehr Titz nutzt seit nun 2008 das Einsatzberichteprogramm des Kreises Düren. Diese Anwendung wird über eine geschützte Internetverbindung den Feuerwehren zur Verfügung gestellt. Einsatzrelevante Daten werden direkt aus dem Einsatzleitrechner in dieses System übertragen, so dass die Nachbearbeitung erleichtert wird. Es ist Aufgabe der Zugführer für ihren Zug die Einsatzberichte zusammenzufassen. In abschließender Kontrolle durch die Wehrleitung werden die Einsatzberichte genehmigt. Im Anschluss daran kann nun das Ordnungsamt die Abrechnung der kostenpflichtigen Einsätze vornehmen. Ab 2011 ist die vom stellvertretenden Kreisbrandmeister entwickelte Exceltabelle zur Überprüfung der Hilfeleistungsfristen auf Basis der im EinsatzberichteProgramm erhobenen Daten zu benutzen. Dies dient der Überprüfung der zeitkritischen Einsätze (Menschenleben in Gefahr, Bedrohung großer Sachwerte). Feuerwehrverwaltungsprogramm Die ursprünglich für 2011 vorgesehene Beschaffung von syBOS als Verwaltungslösung für Feuerwehren auf Basis einer Internet-Lösung wurde auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Nach intensiver Erprobung von syBOS hält die Wehrleitung die Fortführung des bisher verwendeten Verwaltungsprogramms, das in Eigenarbeit der Wehr erstellt und nun weiterentwickelt wird, für sinnvoller. Zur wirksamen Steuerung von Entwicklungsprozessen sind regelmäßige Kontrollen über den Stand der Feuerwehr notwendig (Personal, Material, Maßnahmen). Eine Optimierung der Einsatznachbereitung, der Einsatzberichten (als Teil der Nachbearbeitung) und der Personalstatistik sind daher nicht nur wünschenswert, sondern unumgänglich. Mit Hilfe der Einsatznachbearbeitung und anschließender Auswertungen der Einsatzberichte können technische, organisatorische und personelle Probleme aufgedeckt werden. Auf dieser - 74 - Grundlage können die Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplans überdacht und seine Umsetzung kontrolliert werden. - 75 - 9. Anhänge 9.1 Anlagen     9.2 Anlage Anlage Anlage Anlage 1 2 3 4 - Rundverfügung BR Köln, Az.: 022.001.002 vom 3. Februar 2012 Verfügung zur Zuweisung von Autobahnabschnitten Isochronenkarte der Firma Forplan Materialbeschaffungsliste Wehrleitung Abkürzungsverzeichnis A AAO AB AB-Atemschutz AB-GSG AB-Öl AB-Pritsche AB-Rüst AB-Schlauch 5000 AB-Schaum AB-Schiene AD a.D. AGBB AGBF AGT AGW AK AK AS ASB AT ATF ATM Alarm- und Ausrückordnung Abrollbehälter Abrollbehälter Atemschutz Abrollbehälter Gefährliche Stoffe und Güter Abrollbehälter zur Ölbekämpfung Abrollbehälter mit Ladefläche Abrollbehälter mit Rüstmaterial Abrollbehälter Schlauch mit 5000 m B-Schlauch Abrollbehälter Schaum mit Schaumwasserwerfer Abrollbehälter Schiene (Zugunfälle) Autobahndreieck außer Dienst Arbeitsgemeinschaft betrieblicher Brandschutz Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Atemschutzgeräteträger Atemschutzgerätewart Arbeitskreis Autobahnkreuz Anschlussstelle einer Autobahn Arbeiter-Samariter-Bund Angriffstrupp Angriffstruppführer Angriffstruppmann B BAB Baby-NAW BBM BF BGBl. BGS BM BMI BM-Rohr BOI BOS Bundesautobahn Baby-Notarztwagen Bezirksbrandmeister Berufsfeuerwehr Bundesgesetzblatt Bundesgrenzschutz Brandmeister Bundesminister des Innern B Mehrzwechstrahlrohr Brandoberinspektor Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben C CM-Rohr CSA CTIF C Mehrzweckstrahlrohr Chemieschutzanzug Internationales technisches Komitee für vorbeugenden Brandschutz und Feuerlöschwesen D - 76 - DAG DB Defi Dekon DFV DG DIN DJF DL DL(K) n.B. DLRG DME DM-Rohr DRK DSE DV Digitaler Alarmgeber, Technisches Bauteil bei der digitalen Alarmierung Digitaler Alarmumsetzer, Technisches Bauteil bei der digitalen Alarmierung Einheit für relativen Pegel (Spannung, Leistung, Schall) Defibrillator Dekontamination Deutscher Feuerwehrverband Dachgeschoss Deutsche Industrienorm Deutsche Jugendfeuerwehr Drehleiter Drehleiter (mit Korb) niedrige Bauweise Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Digitaler Meldeempfänger D Mehrzweckstrahlrohr Deutsches Rotes Kreuz Digitaler Sirenensteuerempfänger Dienstvorschrift E EG EH EL ELW 1 ELW 2 ELW 3 EN ESt EX Erdgeschoss Erste Hilfe Einsatzleitung Einsatzleitwagen 1 (Pkw) Einsatzleitwagen 2 (Kleinbus) Einsatzleitwagen 3 (Bus) Europäische Norm Einsatzstelle Explosionsgeschützt F FaBe FB FBL FBS FF FLB FM FM (SB) FMA FME FMS FNFW FP FSHG FSK FuG FÜG FUK FüKW FW FW FwA FwA-P FwA-SWW Fachberater Fachbereich Fachbereichsleiter Fachberater Seelsorge Freiwillige Feuerwehr Feuerlöschboot Feuerwehrmann Feuerwehrmann (geschlechtsneutral/kein Dienstgrad) Feuerwehrmannanwärter Funkmeldeempfänger Funkmeldesystem Fachnormenausschuss Feuerwehrwesen Feuerlöschkreiselpumpe Feuerschutz-Hilfeleistungsgesetz (NRW) Führerscheinklasse Funkgerät Führungsunterstützungsgruppe Feuerwehrunfallkasse Führungskraftwagen Feuerwache Feuerwehr Feuerwehranhänger Feuerwehranhänger mit Pulver Feuerwehranhänger mit Schaum-Wasserwerfer DAU - 77 - FwDV FwK Feuerwehr-Dienstvorschrift Feuerwehrkran G GBI GF GH GKTW GM GPS GRTW GSG GTLF GV NRW GW GW GW-A GWA-Öl GW-GSG GW-L GW-Mess GW-Öl GW-Str GW-Rüst Gemeindebrandinspektor Gruppenführer Gerätehaus Großraumkrankenwagen Gelenkmast Global Positioning System (Satelitten Navigationssystem) Großraumrettungswagen Gefährliche Stoffe und Güter Großtanklöschfahrzeug Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW Gerätewagen Gerätewart Gerätewagen Atemschutz Gerätewagenanhänger Öl Gerätewagen Gefahrgut Gerätewagen Logistik Gerätewagen Messtechnik Gerätewagen Öl Gerätewagen Strahlenschutz Gerätewagen mit Ausrüstung ähnlich eines Rüstwagens H HAL HBM HLF HLF 20 HVB HVP Halonlöscher Hauptbrandmeister Hilfeleistungslöschfahrzeug Hilfeleistungslöschfahrzeug mit einem 1600-2000 l Wassertank, einer Pumpe mit einer Leistung von 1600 l pro Minute bei 5 bar Ausgangsdruck und Gruppenbesatzung (neue Norm) und einer technischen Hilfeleistungsausrüstung Hilfeleistungslöschfahrzeug mit einer Pumpenleistung von 1000 l/Minute Herz-Lungen-Wiederbelebung Herstellungs- und Prüfungsbescheibung für eine universelle Feuerschutzkleidung Hauptverwaltungsbeamter (z.B. Bürgermeister, Landrat) Hauptverbandsplatz I IdF Institut der Feuerwehr (für NRW: Münster) J JF JFM JFW JUH Jugendfeuerwehr Jugendfeuerwehrmann Jugendfeuerwehrwart Johanniter-Unfall-Hilfe K K KatsG KBM KBZ Kdow Kreisstraße Katastrophenschutzgesetz Kreisbrandmeister Kreisbrandschutzzentrale Kommandowagen HLF 10 HLW HuPF - 78 - KFV Kfz KG KH KLF kN KTW kVA kW L L LB LdF LF LF 16 TS LF 20/16 Kreisfeuerwehrverband Kraftfahrzeug Kellergeschoss Krankenhaus Kleinlöschfahrzeug Kilo-Newton (1000 N etwa 100 kg) Krankentransportwagen Kilo-Volt-Ampere (1 kVA etwa 1000 Watt) Kilowatt Landstraße Löschboot Leiter der Feuerwehr Löschgruppenfahrzeug Löschgruppenfahrzeug mit einer Frontpumpe mit einer Leistung von 1600 l pro Minute bei 5 bar Ausgangsdruck und einer zusätzlichen Tragkraftspritze (8/8), Gruppenbesatzung Löschgruppenfahrzeug mit einem 1600-3000 l Wassertank, einer Pumpe mit einer Leistung von 1600 l pro Minute bei 5 bar Ausgangsdruck und Gruppenbesatzung (neue Norm) LFB LFV LG LGF LIS LJFW Lkw LNA LP Lst LZ LZ-R LZ-W Luftbeobachter Landesfeuerwehrverband Löschgruppe Löschgruppenführer Leistellen-Informations-System Landesjugendfeuerwehrwart Lastkraftwagen Leitender Notarzt Lenzpumpe Leitstelle Löschzug Löschzug-Retten Löschzug-Wasser M Ma MAK MBl. NRW Me MHD MTF MTW MZB MZF Maschinist Maximale Arbeitsplatz-Konzentration Ministerialblatt für das Land NRW Melder Malteserhilfsdienst Mannschaftstransportfahrzeug Mannschaftstransportwagen Mehrzweckboot Mehrzweckfahrzeug N NA NAW NEF NFS NRW Notarzt Notarztwagen Notarzt-Einsatzfahrzeug Notfallseelsorger Nordrhein-Westfalen O - 79 - OBM OFM OG OV Oberbrandmeister Oberfeuerwehrmann Obergeschoss Ortsverband (z.B. beim THW) P P 250 PA PG Pkw PL Pol Pulverlöschanhänger mit 250 kg Pulver Pressluftatmer Pulverlöscher mit Glutbrandpulver Personenkraftwagen Pulverlöscher Polizei R RA RH RKL RS RTB RTH RTK RTW RW 1 RW 2 RZ S S SAR SEG SP SpF SpFu S-Rohr S-Schlauch ST St StBI STF StJFW StLF STM StVO SvD SW SW 1000 SW 2000 SWA SW-Tr Rettungsassistent Rettungshelfer Rundumkennleuchte Rettungssanitäter Rettungsboot Rettungshubschrauber Rundumleuchten-Ton-Kombination Rettungsfahrzeug Rüstwagen 1: Feuerwehrfahrzeug mit Beladung zur Technischen Hilfe, Trupp-Besatzung Rüstwagen 2: Feuerwehrfahrzeug mit erweiterten Beladung zur Technischen Hilfe, Trupp-Besatzung Rüstzug Rettungsschere Search and Rescue (Flugrettungsdienst der Bundeswehr) Schnelleinsatzgruppe Rettungsspreizer Sprechfunk Sprechfunker Schnellangriffsrohr Schnellangriffsschlauch Schlauchtrupp Staffel (1/5) Stadtbrandinspektor Schlauchtruppführer Stadtjugendfeuerwehrwart Staffellöschfahrzeug mit einer festeingebauten Feuerlöschkreiselpumpe mit 800l Pumpleistung bei 8bar und einem festeingebauten Tank von 1.000l Schlauchtruppmann Straßenverkehrsordnung Seelsorger vom Dienst Schlauchwagen Schlauchwagen mit 1000 m B-Schlauch Schlauchwagen mit 2000 m B-Schlauch und Staffelbesatzung (alte Norm), Truppbesatzung (neue Norm) Schaum-Wasserwerferanhänger Schlauchwagen mit Truppbesatzung T - 80 - T TEL TF TH THW TLF TM TP TroLF TroTLF TS TSA TSF Trupp Technische Einsatzleitung Truppführer Technische Hilfeleistung Technisches Hilfswerk Tanklöschfahrzeug Truppmann Tauchpumpe Trockenlöschfahrzeug Trockentanklöschfahrzeug Tragkraftspritze Tragkraftspritzenanhänger Tragkraftspritzenfahrzeug, Löschfahrzeug mit Staffelbesatzung TSF-W TUIS TSF mit Löschwasserbehälter von 500 l Transportunfall Informations und Hilfeleistungssystem (Verband der Unterstützung bei GSG-Unfällen leistet) U UBM UVV Unterbrandmeister Unfallverhütungsvorschrift V vfdb VRW VU Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes Vorausrüstwagen Verkehrsunfall W WF WF WFV WLF WT WTF WTM Wehrführer Werkfeuerwehr Werkfeuerwehrverband Wechselladerfahrzeug Wassertrupp Wassertruppführer Wassertruppmann Z ZB ZF Ziviler Bevölkerungsschutz Zugführer - 81 - 9.3 Gemeindekarten 9.3.1 Schematische Übersicht der Einsatzgebiete der drei Löschzüge - 82 - 9.3.2 Gemeindegebiet (topografisch21) 21 Maßstab 1:63.975, Quelle: www. http://www.tim-online.nrw.de - 83 - Anlage 1 Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Datum3. 02.2012 Seite 1 von 2 Landrat Düren, Euskirchen, Heinsberg, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Eilt-Kreis, Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis Städteregionsrat der Städteregion Aachen Aktenzeichen: 022.001.002 Auskunft erteilt: Herr Exner nach richtlich: Oberbürgermeister Aachen, Bonn, Köln, Leverkusen helmut.exner~bezreg koeln.nrw.de Zimmer: 309 Telefon: (0221) 147-3565 Fax: (0221) 147-2899 Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Feuerschutz und Hilfeleistung Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz Meine Rundverfüg ung vom 07.04.1997 Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Anlage: 1 Telefonische Sprechzeiten: mo. -do.: 8:3015:00 Uhr Als Hilfestellung bei der Beurteilung des in einer Gemeinde nach Besuchertag: donnerstags: 8:30-15:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung) § 1 FSHG notwendigen Feuerschutzes hatte ich Ihnen mit meiner o. a. Landeskasse Düsseldorf: Rundverfügung die Ausarbeitung „Grundlagen zur Bewertung der WestLB, Düsseldorf BLZ 300 500 00, Personalstärke, Kontonummer 96560 IBAN: DE34300500000000096560 Verfügbarkeit sowie Eintreifzeiten bei Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ übersandt und Sie gebeten, die dort näher erläuterten Grundlagen bei der Erstellung der nach § 22 BIC:WELADEDD FSHG erforderlichen Brandschutzbedarfspläne zu beachten. Die konkreten Erfahrungen aus einer Vielzahl von Besprechungen mit Ihnen und den Gemeinden als Träger des Feuerschutzes haben mich Hauptsitz: Zeughausstr.2-10,50667Köln veranlasst, diese Grundlagen weiter zu konkretisieren und zu erläutern. Telefon: (0221) 147-0 Fax: (0221) 147-3185 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Bezirksregierung Köln Im Zusammenwirken mit Ihren Kreisbrandmeistern habe ich nunmehr eine überarbeitete Fassung dieses Grundlagenpapiers mit dem Titel: „Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuetwehren im Regierungsbezirk Köln“ erstellt und Ihnen als Anlage beigefügt. Ich bitte Sie, auch dieses Grundlagenpapier den Städten und Gemeinden Ihres Aufsichtsbereichs mit der Bitte um Beachtung zur Verfügung zu stellen. Ergänzend und unter Bezugnahme auf meine Rundver[ügung vom 13.11.2007 „Feuerschutz; Ausnahmegenehmigungen nach § 13 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998“ weise ich darauf hin, dass dieses Grundlagenpapier zugleich meinen fachlichen Beurteilungsmaßstab bei Entscheidungen über Ausnahmegenehmigungen nach Ii § 13 FSHG beschreibt. Datum3.02.2012 Seite2von2 Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln 1 Einleitung Die Sicherstellung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung ist nach §1 FSHG1 eine grundlegende Pflichtaufgabe der Gemeinden. Dies haben sie mit ihren Feuerwehren durch organisatorische, technische und personelle Maßnahmen zu gewährleisten. Das bedeutet insbesondere auch, dass die Feuerwehren jederzeit effektiv und nachprüfbar zur Menschenrettung in der Lage sein müssen. Mit dem vorliegenden Grundlagenpapier soll unter Beachtung medizinischer, physikalischer und einsatztaktischen Rahmenbedingungen die Bewertung der Leistungsfähigkeit Freiwilliger Feuerwehren (FF) gem. §33 Abs.1 FSHG2 ermöglicht werden. Erst mit Erfüllung gewisser Mindestanforderungen wird ein "Grundschutz" als gewährleistet angesehen. Diese Mindestanforderungen betreffen  die Mindestpersonalstärke einer FF  die jederzeitige Verfügbarkeit des Personals  die Mindesteintreffzeiten bestimmter Personalstärken. Nach §1 Abs.1 FSHG1 "unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren". Das bedeutet zunächst, dass die Gemeinde dafür verantwortlich ist, eine leistungsfähige Feuerwehr bereitzuhalten und für deren sachgerechte Ausstattung mit ausgebildetem Personal sowie den entsprechenden Gebäuden und Geräten zu sorgen. 1 § 1 FSHG Aufgaben der Gemeinden und Kreise (1) Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. 2 § 33 FSHG Unterrichtungs- und Weisungsrecht (1) Die Aufsichtsbehörden können sich jederzeit über die Wahrnehmung der den Gemeinden und Kreisen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben unterrichten. Sie sind berechtigt, jederzeit den Leistungsstand der Einheiten und Einrichtungen nach diesem Gesetz zu überprüfen. Die kreisfreien Städte und Kreise haben bei Großschadensereignissen unverzüglich die Aufsichtsbehörde über Art und Umfang des Ereignisses sowie die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten. 1 Das Gesetz macht aber keine näheren Angaben darüber, wie eine leistungsfähige Feuerwehr ausgestattet sein muss. Angesichts der unterschiedlichen Größe der Gemeinden und unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse ergeben sich zwangsläufig Unterschiede bei der Stärke und Ausstattung der Feuerwehren. Unabhängig von örtlichen Besonderheiten hat aber jede Feuerwehr zur Gewährleistung eines effektiven Feuerschutzes bestimmte, einheitliche Mindestvoraussetzungen zu erfüllen, um eine "Standardsituation" zu meistern, die in jeder Kommune auftreten kann (hier: "kritischer Wohnungsbrand", siehe Ziff. 3.1 und "kritischer Verkehrsunfall", siehe Ziff. 3.2). Schließlich zählt es zu den anerkannten Grundstandards der Gefahrenabwehr (zu der auch der Feuerschutz gehört), dass nicht nur effektiv, sondern primär auch nach einheitlichen Gesichtspunkten gehandelt Mindestanforderungen wird. im Rahmen Daher einer muss Überprüfung die des Einhaltung gewisser Leistungsstandes einer Feuerwehr nach §33 Abs.1 FSHG jederzeit nachprüfbar sein. Sofern sie nicht erfüllt werden, kann eine aufsichtsbehördliche Weisung nach §4 FSHG3 erforderlich werden, um den Feuerschutz zu gewährleisten. Im Ergebnis bedeutet dieses, dass die im folgendem erläuterten Mindestanforderungen heranzuziehen sind  als Grundlage für die Organisation einer Freiwilligen Feuerwehr,  als Maßstab für die Überprüfung einer öffentlichen Feuerwehr nach §33 Abs.1 FSHG  und damit auch als Maßstab für die evtl. Befreiung von der Pflicht nach §134 FSHG, hauptamtliche Kräfte vorzuhalten. Die Nichteinhaltung dieser Mindestanforderungen kann der Gemeinde als Organisationsmangel angelastet werden, wobei darauf hinzuweisen ist, dass unter Bezugnahme auf einschlägige Gerichtsurteile "angesichts der von der Feuerwehr zu bekämpfenden Gefahren ...im Zweifel eher ein Mehr als ein Weniger an Personal und Hilfsmitteln zur Verfügung.." stehen sollte5. Umso wichtiger ist es, die notwendigen Festlegungen zu Größe und Ausstattung einer Feuerwehr nachvollziehbar in einem Brandschutzbedarfsplan 3 § 4 FSHG Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung Die Gemeinden und Kreise nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. 4 § 13 FSHG Hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr (1) Die Gemeinde kann für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache hauptamtliche Kräfte einstellen. Große kreisangehörige Städte und Mittlere kreisangehörige Städte sind hierzu verpflichtet. Die Bezirksregierung kann Ausnahmen zulassen. 5 VG Neustadt, SgE Feu §1 I Nr.17 2 darzustellen, der von jeder Gemeinde unter Beteiligung ihrer Feuerwehr aufzustellen ist (§22 FSHG6). 2 Grundlagen und Definitionen Ein wesentliches Kriterium zur Bemessung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr stellt die Zeit dar, die die Feuerwehr benötigt, um nach Eintritt eines Schadensereignisses geeignete Maßnahmen zur Gefahrenbekämpfung einzuleiten. Der Grad der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr lässt sich durch folgende Qualitätskriterien beschreiben:  in welcher Zeit (Eintreffzeit7)  mit wie viel Mannschaft und Einsatzmitteln (Funktionsstärke)  in wie viel Prozent der Einsätze (Erreichungsgrad) Zur Eintreffzeit und Funktionsstärke bestehen - neben den eindeutigen medizinischen und physikalischen Rahmenbedingungen - verbindliche Vorschriften und allgemein anerkannte Regeln der Technik (Feuerwehrdienstvorschriften, UVV, AGBF-Schutzzieldefinition u. v. m.). Lediglich der Erreichungsgrad verbleibt daher - in gewissen Grenzen (siehe Ziff.4) - als variable Größe, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und damit letztlich auch das Sicherheitsniveau in der Gemeinde festzulegen. 2.1 Eintreffzeit Die zeitkritische Aufgabe und oberstes Ziel der Gefahrenabwehr ist die Rettung von Menschenleben. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei ca. 90 % aller Brandtoten der Tod durch eine CO-Vergiftung wegen des im Brandrauch enthaltenen Kohlenmonoxids eintritt. Verbrennungsprozesse laufen im Inneren von Gebäuden - zumindest in der Anfangsphase stets unvollständig, d.h. unter Luftmangel mit entsprechend starker Rauchentwicklung ab. 6 § 22 FSHG Vorbereitungen für Schadens- und Großschadensereignisse (1) Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Die kreisfreien Städte und Kreise haben Gefahrenabwehrpläne für Großschadensereignisse sowie für besonders gefährliche Objekte (§ 24 Abs. 1) Sonderschutzpläne aufzustellen und fortzuschreiben. In Kreisen sind die Gemeinden zu beteiligen. 7 Die Begriffe „Eintreffzeit“, „Hilfsfrist“, und „Einsatzgrundzeit“ werden zur Beschreibung des gleichen Sachverhalts genutzt, jedoch führt die Verwendung mit teilweise abweichenden Definitionen zu Problemen in der Vergleichbarkeit. Um Verwechselungen mit der abweichenden Definition der Hilfsfrist nach der DIN 14011 zu vermeiden, wird hier bewusst der Begriff der „Eintreffzeit“ verwendet. 3 Die in der Anfangsphase eines Brandes entstehende Rauchmenge (bis zu 1000 Kubikmeter aus einem Kilogramm Brandgut) verteilt sich in Minutenschnelle durch offene bzw. bereits durchgebrannte Wohnungsabschlusstüren, Türritzen, Lüftungsschächte, etc. im gesamten Gebäude8. Somit tritt eine Rauchschädigung von Personen oftmals schon in einer sehr frühen Phase des Brandes auf. Im Rahmen der ORBIT-Studie9 wurde ermittelt, dass zur Rettung einer durch Brandrauch verletzten Person spätestens 17 Minuten (Überlebensgrenze) nach begonnener Rauchgasintoxikation mit der Reanimation begonnen werden muss. Weitere Untersuchungen ergaben, dass bei einer Branddauer von 15 Minuten die Sterberate betroffener Personen bei etwa 32,2 % liegt. Legt man eine Branddauer von 20 Minuten zugrunde, so erhöht sich die Sterberate bereits auf 50 %. Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung muss daher der Löscheinsatz vor dem „Flash-Over“ liegen, der bei einem Wohnungsbrand etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch auftreten kann. Somit gelten für die Festlegung der Eintreffzeit folgende Grenzwerte:  Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten  Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten  Zeit vom Brandausbruch bis zum „Flash-Over“: 18 bis 20 Minuten Damit stehen aus wissenschaftlicher Sicht beim kritischen Wohnungsbrand max. 13 Minuten bis zum ersten Eingreifen der Feuerwehr zur Verfügung. Weil mit jeder weiteren Minute die Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Ausgangs für die Betroffenen dramatisch ansteigt, kann bei einem späteren Eingreifen der Feuerwehr im Ergebnis nicht mehr von einer ausreichenden Qualität des Feuerschutzes ausgegangen werden. 8 Nach geltendem Baurecht werden in der Regel an Wohnungsabschlusstüren keine Anforderungen bzgl. ihrer Feuerwiderstandsdauer gestellt. Ferner gibt es keine Forderung, wonach diese Türen selbst schließend sein müssen. D.h. im Brandfall kommt es häufig vor, dass beim Verlassen der betroffenen Wohnung die Tür geöffnet bleibt und sich somit Rauch und Feuer u. U. auf das gesamte Gebäude ausbreiten können. 9 In der Mitte der 70er Jahre durchgeführte Studie der Firma Porsche. Auswertung der Daten von 65 Brandopfern in Deutschland und einer Studie aus England. Ergebnis war u. a., dass durch eine Verkürzung der Eingriffszeit um 1 Minute 5,3 % der Brandtoten gerettet werden konnten. Man analysierte ferner Möglichkeiten zur Verkürzung der Eingriffszeit, u. a. auch durch neue Technologien im Fahrzeug-, Ausstattungs- und Kommunikationsbereich. 4 Die Zeitdauer vom Brandausbruch bis zum Wirksamwerden der Feuerwehr- Einsatzmaßnahmen vor Ort setzt sich vereinfacht wie folgt zusammen: Zur Definition der Eintreffzeit eignen sich jedoch nur solche Zeitabschnitte, die vom Hilfeleistungssystem Leitstelle und Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar sind. Dies sind:  die Abfrage- (4) und Dispositionszeit10 (5),  die Alarmierungszeit11, (6)  die Ausrückezeit (7),  und die Anfahrtszeit (8). 10 Im Regelfall werden die Notrufe in Leitstellen auf Kreisebene abgefragt. Die Abfrage- und Dispositionszeit ist daher nur bedingt durch die einzelne Gemeinde beeinflussbar. 11 Die Alarmierung ist die Schnittstelle zwischen Leitstelle und (alarmierter) Feuerwehr. Daher tragen beide Partner gleichermaßen die Verantwortung, durch technische (z. B. Meldersystem, ausreichende Dimensionierung des Alarmierungsnetzes) und organisatorische Maßnahmen (z. B. sinnvolle Alarmierungsfolgen, Beschränkung zeitintensiver Volltextalarmierungen) die Alarmierungszeit zu optimieren. 5 Die Eintreffzeit wird daher wie folgt definiert: Die Eintreffzeit ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage12 in der Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle. Davon ausgehend, dass der Brand sofort entdeckt und bereits nach 3,5 Minuten mit der Notrufabfrage in der Leitstelle begonnen wird (dies ist eine außerordentlich günstige Konstellation!), bleiben von den maximal 13 Minuten, die der Feuerwehr zum ersten Eingreifen zur Verfügung stehen, noch 9,5 Minuten übrig. Diese verteilen sich wie folgt:  1,5 Minuten für die Notrufabfrage13 (4), Disposition (5) und Alarmierung (6)  8 Minuten für das Ausrücken (7) und die Anfahrt (8) zur Einsatzstelle Vergleichbare Fristen werden auch international für den Feuerschutz, die technische Hilfeleistung und die Notfallrettung angewendet. Bei der Eintreffzeit wird ferner zwischen der Mindesteintreffzeit der ersten taktischen Einheit14 und der Mindesteintreffzeit unterschieden. Die nachfolgende bis Abbildung zum stellt Erreichen diese der Fristen Mindeststärke15 innerhalb des Gesamteinsatzes dar. 12 Der RdErl. vom 15.06.2005 III 8 – 0712.1.2/0715 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW definiert für den Rettungsdienst die erste Signalisierung eines Notrufes als Beginn der Notrufabfrage, d.h. zu diesem Zeitpunkt beginnt die Hilfsfrist. Allerdings ist dieser Punkt – auch länderübergreifend – noch in Diskussion. Unstrittig ist, dass der Beginn der Gesprächsaufnahme – und keinesfalls das Gesprächsende – als Startpunkt für die Hilfsfrist zu sehen ist. 13 Durch moderne Leitstellentechnik können die Prozesse der Abfrage und Disposition teilweise parallel durchgeführt werden. Daher ist die Einhaltung der 1,5 min für die Abwickelung eines Standardnotrufs als Qualitätsmerkmal einer Leitstelle zu sehen. 14 Innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung (9,5 min vom Beginn der Notrufabfrage). Dabei bestimmt die Einsatzart die notwendige erste taktische Einheit. Für die Standardereignisse zur Dimensionierung des Feuerschutzes (Brandeinsatz ⇒ 3.1, THL VU-PKW ⇒ 3.2) ist als notwendige erste taktische Einheit eine Gruppe mit 1/8/9 erforderlich. 15 Innerhalb von 13 Minuten nach Alarmierung (14,5 Minuten vom Beginn der Notrufabfrage). Die erste eintreffende Einheit wird durch weitere Einheiten verstärkt, so dass zur Abarbeitung des Einsatzes – ohne Abweichungen von der UVV (z.B. fehlende Sicherheitstrupps im Atemschutz) ausreichend Kräfte zur Verfügung stehen. Dies beinhaltet auch den Aufbau einer Führungsstruktur mit entsprechend qualifizierten Führungskräften. Für die beiden Standardereignisse ist ein Zug – inkl. Zugtrupp – mit 1/3/18/22 erforderlich. 6 3 Erläuterung der Eintreffzeit und Funktionsstärke am Beispiel eines Brand- und eines Hilfeleistungseinsatzes 3.1 Brandeinsatz Als Grundlage der Betrachtung dient ein Einsatzszenario, das sich in wissenschaftlichen Untersuchungen aufgrund der Häufigkeit seines Eintretens und der zu erwartenden Schadensschwere als täglich zu erwartende Einsatzsituation herausgestellt hat16. Man geht dabei von einem Wohnungsbrand in einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit der Tendenz zur Ausbreitung aus. Der notwendige Treppenraum (erster Rettungsweg für alle Bewohner des Hauses) ist durch den Brandrauch unpassierbar. Aufgrund der Gefahrenlage ist von einer Gefahr für Personen durch Feuer und 16 Statistische Auswertungen von Realeinsätzen durch das Wirtschaftsberatungsunternehmen WIBERA, als Standardbrandereignis zur Bemessung des Feuerschutzes allgemein anerkannt („AGBF-Schutzziel“) 7 insbesondere Rauch auszugehen. Die konkrete Gefahrenlage am Einsatzort ist bei Eingang der Meldung nicht bekannt Der Brand wird bereits kurz nach seiner Entstehung entdeckt und die Feuerwehr bzw. Leitstelle sofort verständigt (Bemessungsszenario „Kritischer Wohnungsbrand“). Aufgrund der gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden einsatztaktischen Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens vorzunehmen: Menschenrettung Die Suche innerhalb des verqualmten Treppenraumes und der von Feuer und Rauch betroffenen Wohnungen nach Personen und deren Rettung ist als primäre Aufgabe zu erledigen. Das eintreffende Personal muss in der Lage sein, eine Menschenrettung auf zwei voneinander unabhängigen Wegen durchzuführen. Die Feuerwehr muss unter Vornahme eines Strahlrohres über den verqualmten Treppenraum vorgehen und über eine Leiter einen zweiten - vom Treppenraum unabhängigen - Rettungsweg sicherstellen. Brandbekämpfung Um bei einem Wohnungsbrand eine Brandausbreitung zu verhindern und einen sicheren Löscherfolg zu erzielen, ist ein zweiseitiger Angriff mit 2 C-Strahlrohren erforderlich. Aus Gründen des Eigenschutzes müssen beide Rohre schon zur Durchführung der Menschenrettung vorgenommen werden. Das 1. Rohr wird über den verqualmten Treppenraum vorgenommen, der Angriff mit dem 2. Rohr erfolgt über eine Leiter, da wegen der unbekannten Lage im Treppenraum die Erfolgsaussichten unsicher sind. Zur Bewältigung der in diesem Szenario dargestellten Einsatzsituation müssen mit dem Eintreffen der ersten taktischen Einheit folgende Funktionen besetzt sein: - 1 Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz (Gruppenführer; Leitung und Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen, Überwachung des Einsatzablaufes - insbesondere im Hinblick auf die Unfallverhütung - und Kontrolle des Atemschutzeinsatzes). - 1 Funktion für den Maschinisten des Löschfahrzeuges (Fahrer, Bedienung der Pumpe und Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstützung der Trupps) - 2 Funktionen zur Durchführung der Menschenrettung über einen verqualmten Treppenraum (Angriffstrupp; Einsatz Vornahme eines C-Rohres). 8 unter umluftunabhängigem Atemschutz, - 2 Funktionen zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über Leitern (Hubrettungsfahrzeug oder tragbare Leitern) und zur Durchführung der Menschenrettung (Wassertrupp; Einsatz unter umluftunabhängigem Atemschutz, Vornahme eines C-Rohres). - 2 Funktionen zum Verlegen von Schlauchleitungen, Instellungbringen von Leitern, Aufbau von Sprungrettungsgeräten, Durchführung von rettungsdienstlichen Maßnahmen (Schlauchtrupp; Rettungstrupp für die vorgehenden Atemschutztrupps)17. - 1 Funktion als Maschinist für das Hubrettungsgerät und zur Unterstützung des Schlauchtrupps (Melder). Zur Erfüllung der Erstaufgaben bei diesem Szenario sind somit 9 Funktionen erforderlich. Als Mindestanforderung an eine Freiwillige Feuerwehr wird daher im Falle dieses Brandeinsatzes als erste taktische Einheit eine Gruppe (1/8/9) in einer Mindesteintreffzeit von 8 Minuten als notwendig erachtet. Bei Freiwilligen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften (bei Großen und Mittleren kreisangehörigen Städten ist im Regelfall die Vorhaltung einer hauptamtlichen Staffel (1/5/6) erforderlich) müssen die bis zum Erreichen der Gruppenstärke ggf. noch zusätzlich erforderlichen Kräfte innerhalb dieses Zeitfensters von 8 Minuten durch ehrenamtliche Kräfte gestellt werden. Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben (Unterstützung in der Menschenrettung und Brandbekämpfung, Stellung von Sicherheitstrupps) sind spätestens nach weiteren 5 Minuten eine zweite Gruppe (1/8/9) und ein Zugtrupp(1/1/2/4) 18 erforderlich. Damit ist die notwendige Mindeststärke nach einer Mindesteintreffzeit von 13 Minuten erreicht. 17 Zwingend erforderlich nach FwDV 7 bzw. UVV GUV-C53. Werden zwei unterschiedliche Angriffswege gewählt, müssen zwei Sicherheitstrupps gestellt werden. Eine Abweichung ist im Einzelfall zur Rettung von Menschenleben möglich. Es ist jedoch unzulässig, diese Ausnahmen bei der Dimensionierung des Feuerschutzes generell „einzuplanen“. 18 Auch nach Wegfall der FwDV 4 u. 5, bleibt der Zugtrupp als Führungskomponente in der überarbeiteten FwDV 3 bestehen. Zudem ist die FwDV 100 zu beachten, die den Einsatz des Zugtrupps weiterhin vorsieht. 9 Die nachstehende Tabelle zeigt einen Überblick über die notwendigen Qualifikationen. Qualifikation a.d.Einsatzstelle a.d.Einsatzstelle F IV / 1 FIII 1 3 7 14 1-2 2-3 FI/FII Maschinist AGT 3.2 nach max. 8 min nach max. 13 min 19 20 4 21 8 Hilfeleistungseinsatz Der kritische Hilfeleistungseinsatz mit Menschenrettung, der aufgrund der Häufigkeit seines Auftretens als repräsentativer Hilfeleistungseinsatz herangezogen werden kann, ist ein Verkehrsunfall mit einem Personenkraftwagen und einer darin eingeklemmten Person. Der Straßenverkehr ist zum Zeitpunkt des Eintreffens der Feuerwehr noch nicht in ausreichendem Maße gesichert. Aus dem Kraftfahrzeug laufen Kraftstoff und weitere Betriebsmittel (Brand- und Umweltgefahr) aus. Der Zugang zum Patienten ist durch die Unfalldeformationen des Personenkraftwagens nicht gewährleistet. Das Fahrzeug ist frei zugänglich. Es sind keine weiteren Fahrzeuge an diesem Unfall beteiligt. Das Schadensereignis wurde von Zeugen beobachtet und sofort gemeldet (Bemessungsszenario „Kritischer Verkehrsunfall“). Aufgrund des beschriebenen Szenarios sind innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens folgende Maßnahmen erforderlich: Eigensicherung Die Einsatzkräfte und die am Unfall beteiligte Person sind in der ersten Phase vor dem fließenden Straßenverkehr (Aufstellung der Fahrzeuge, Absperr- und Warngeräte) und 19 Je nach Fahrzeugkombination (LF oder TLF+DLK) pro einzusetzendes Fahrzeug ein Maschinist. 20 Einsetzbare Atemschutzgeräteträger 21 4 AGT sind als absolutes Minimum in dieser Einsatzphase anzusehen, um überhaupt unterschiedliche taktische Varianten bei vertretbarer Gefährdung der eigenen Kräfte durchführen zu können. 10 vor evtl. bestehender Brandgefahr (Vornahme des Schnellangriffs und eines Pulverlöschers) zu schützen. Zugang zum Patienten sicherstellen Zur Einleitung der medizinischen Versorgung muss dem Rettungsdienst ein ausreichender Zugang zum Patienten geschaffen werden, der die Überwachung und Sicherung der Vitalfunktionen ermöglicht. Dies erfordert in der Regel das Sichern des Fahrzeugs durch Unterbauen und den Einsatz von hydraulischen Rettungsgeräten, um den Patienten zu erreichen. Erstversorgung des Patienten Sollte der Rettungsdienst noch nicht an der Einsatzstelle sein, ist die Erstversorgung des Patienten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes kontinuierlich durch die Feuerwehr sicherzustellen. Als vorrangige Aufgabe sind die mit der medizinischen Versorgung verbundene Eigensicherung sowie das Schaffen und Sichern geeigneter Zugangsmöglichkeiten zu bewältigen. Deshalb muss in der ersten Phase des Einsatzes folgendes Personal zur Verfügung stehen22: - 1 Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz (Gruppenführer; Leitung und Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen, Überwachung des Einsatzablaufes - insbesondere im Hinblick auf die Unfallverhütung). - 1 Funktion für den Maschinisten des Löschfahrzeuges (Fahrer, Bedienung der Pumpe und Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstützung der Trupps) - 2 Funktionen zur Durchführung der Sicherungsmaßnahmen (Wassertrupp; Einsatz von Verkehrssicherungs- und Warngeräten, Vornahme des Schnellangriffs und Pulverlöscher). - 2 Funktionen zur Schaffung des Zugangs zum Patienten (Angriffstrupp; Sichern des Unfallfahrzeuges, Einsatz von hydraulischen Rettungsgeräten, evtl. medizinische Erstversorgung bis Eintreffen des Rettungsdienstes). - 2 Funktionen zum Bereitstellen von Gerätschaften und Material, Freihalten des Arbeitsbereiches (Schlauchtrupp). 11 - 1 Funktion als Maschinist für den Rüstwagen und zum Bedienen der Hydraulikaggregate (Melder). Zur Erfüllung der Erstaufgaben bei diesem Szenario sind somit 9 Funktionen erforderlich. Als Mindestanforderung an eine Freiwillige Feuerwehr wird daher im Falle dieses Hilfeleistungseinsatzes als erste taktische Einheit eine Gruppe (1/8/9) in einer Mindesteintreffzeit von 8 Minuten als notwendig erachtet. Zur Bewältigung weiterer Aufgaben (Bereitstellung und Einsatz von weiterem Gerät, Unterstützung der Menschenrettung) sind spätestens nach weiteren 5 Minuten eine zweite Gruppe(1/8/9) und ein Zugtrupp(1/1/2/4) erforderlich. Die nachstehende Tabelle zeigt einen Überblick über die notwendigen Qualifikationen. Qualifikation nach max. 8 min nach max. 13 min a.d.Einsatzstelle a.d.Einsatzstelle F IV / 1 FIII 1 3 FI/FII 7 14 1-2 2-3 Maschinist Die Begründung für die zeitlichen Vorgaben ergibt sich in erster Linie aus der notwendigen Anbindung der technischen Rettung an den Einsatz des Rettungsdienstes. Das integrierte Rettungssystem lässt sich nur realisieren, wenn die technische und medizinische Rettung aufeinander abgestimmt sind. In der Regel sind vor dem Eingreifen der Rettungsdienstkräfte technische Maßnahmen durchzuführen. Dies bedingt zumindest ein zeitgleiches Eintreffen von Feuerwehr und Rettungsdienstkräften. 22 Funktionen und Arbeitsteilung gemäß FwDV 13/1 12 4 Erreichungsgrad Die Qualitätskriterien „Eintreffzeit“ und „Funktionsstärke“ sind unbestreitbare Planungsgrößen, die sich aus zwingenden naturwissenschaftlichen und medizinischen Zusammenhängen bzw. aus bundesweit eingeführten Vorschriften ergeben. Eine Feuerwehr, die nicht innerhalb eines bestimmten Zeitfensters mit einer Mindestzahl von Einsatzkräften an der Einsatzstelle eintrifft, kann ihren gesetzlichen Auftrag definitiv nicht erfüllen. Bei der Eintreffzeit und Funktionsstärke bestehen somit keine fachlichen oder politischen Ermessensspielräume. Disponibel ist jedoch der von der Gemeinde selbst festzulegende „Erreichungsgrad“. Er beschreibt, in wie viel Prozent der Einsätze die Qualitätskriterien „Eintreffzeit“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden sollen. Erst durch ihn wird der tatsächliche Aufwand einer Gemeinde für den Feuerschutz und damit das kommunalpolitisch gewollten Sicherheitsniveau in einer Gemeinde festgelegt. Durch diese Vorgehensweise wird gleichzeitig auch die Möglichkeit objektiver interkommunaler Vergleiche eröffnet. Festlegungen zum gewünschten Erreichungsgrad sind politisch zu verantwortende Entscheidungen über die gewollte Qualität der Feuerwehr, die sich in einem engen rechtlichen Ermessensspielraum des §1 Abs. 1 FSHG bewegen. Die Willensbildung und der Beschluss dieses Sicherheitsniveaus erfolgen durch die gewählten Mandatsträger im Rat und führen zu einer Selbstbindung der Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden (u. a. § 33 FSHG, § 11 sowie §§ 116 bis 120 GO). Eine fachgerechte Entscheidung ist nur bei ausreichender Information der Entscheidungsträger durch die jeweilige Feuerwehr möglich. Die konkreten Festlegungen erfolgen über die Verabschiedung und Fortschreibung eines Brandschutzbedarfsplans (§ 22 Abs.1 FSHG) durch den Gemeinderat. Entscheidungsträger und damit letztlich verantwortlich sind die Mandatsträger im Rat. Auch wenn die abschließende Beantwortung der Frage, ab welchem Erreichungsgrad von einer Gewährleistung des Feuerschutzes auszugehen ist, letztlich einer gerichtlichen Überprüfung vorbehalten bleibt, sind bereits einige „Orientierungsgrößen“ klar erkennbar. 13 In Anlehnung an Festlegungen bzw. Urteile aus dem Rettungsdienst23, 24 , empfahl die AGBF 25 Bund im Jahr 1998 90-95% anzustreben. Andere Empfehlungen sprechen von 80-100%26. Insoweit kann bei Gemeinden, deren Feuerwehren unter Zugrundelegung der unter Ziff.3 definierten Eintreffzeiten und Einsatzstärken einen Ereichungsgrad von weniger als 80 % erreichen, im Regelfall nicht von einer ausreichend leistungsfähigen Feuerwehr und demzufolge nicht von einer Gewährleistung des Feuerschutzes im Sinne von §1 Abs.1 FSHG ausgegangen werden. 5 Hinweise für die Überprüfung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr 5.1 Auswertung von Realeinsätzen Die systematische Auswertung von Realeinsätzen kann einen detaillierten Überblick über den aktuellen Leistungsstand einer Feuerwehr geben. Insbesondere eine zeitlich differenzierte Auswertung nach unterschiedlichen Tageszeiten und/oder Wochentagen kann in Hinblick auf die Bewertung der Tagesalarmsicherheit wertvolle Hinweise geben. Für ein repräsentatives Ergebnis – insbesondere zum Erreichungsgrad der ersten taktischen Einheit - müssen alle Alarmierungen zu kritischen Einsätzen mit Menschenrettung betrachtet werden, also auch solche, bei denen sich die Notrufmeldung bei Eintreffen der ersten Einheit nicht bestätigt. Das „Herausrechnen“ von derartigen Einsätzen kann das Bild der Verfügbarkeit der Einsatzkräfte und damit der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verfälschen. Voraussetzung für vergleichbare Ergebnisse ist die Verwendung einheitlicher Definitionen zur Eintreffzeit – 8 Minuten für die 1. Gruppe und 13 Minuten für die 2. Gruppe sowie den Zugtrupp („Mindeststärke“). Festlegungen mit höherer Eintreffzeit führen zwangsläufig zu falsch hohen Erreichungsgraden. 23 Urteil des OVG Düsseldorf vom 22.10.1999 24 Arbeitsgruppenbericht „Hilfsfrist“ des Länderausschusses Rettungswesen 08/1997 25 AGBF Bund – Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten 09/1998 26 R. Fischer, Der Feuerwehrmann, Heft 12/2002 - Brandschutzbedarfsplan Fehlerquellen und Spielräume bei der Schutzzielbestimmung? 14 Auch zu den erforderlichen Funktionsstärken existieren insbesondere bei den zuvor dargestellten Standard-Szenarien allgemein anerkannte Vorgaben. Ein Unterschreiten der Funktionsstärke (z. B. Staffel (1/5/6) anstelle einer Gruppe (1/8/9) führt vor allem in der ersten Einsatzphase aufgrund akuten Personalmangels zu unverantwortbaren Verzögerungen bei der Menschenrettung und zu zusätzlichen Gefährdungen der Einsatzkräfte. Zur Unterstützung bei der Auswertung von Einsätzen steht im Regierungsbezirk Köln eine „Controlling-Software“ zur Verfügung. Einzelheiten dazu können der Rundverfügung vom 16.12.2010 - Az.: 022.001.002 - entnommen werden. 5.2 Alarmüberprüfungen Neben dem oben dargestellten Verfahren kann auch über regelmäßige Alarmüberprüfungen der Leistungsstand einer Feuerwehr überprüft werden. Voraussetzung für objektive und vergleichbare Ergebnisse ist auch hier die Zugrundelegung der unter Ziff. 3.1 und Ziff. 3.2 erläuterten Eintreffzeiten und Funktionsstärken bei den Standardeinsätzen. Zur Dokumentation bestimmter Zeitpunkte können ein Funkmeldeempfänger, ein Sirenenalarm oder das Leitstellenprotokoll verwendet werden. Alternativ kann – in Absprache mit der Leitstelle – auch ein Übungsnotruf abgegeben werden, wobei der Beginn der Notrufabfrage als Startpunkt der dann um 1,5 Minuten verlängerten Eintreffzeit dokumentiert wird. 15 Anlage 2 Anlage 3 Simulation Standortprüfung der Feuerwehr Gemeinde Titz der Standorte Titz, Opherten und Jackerath Bonn, den 04. Januar 2012 Simulation Standortprüfung Projekt: Simulation Standortprüfung der Feuerwehr Gemeinde Titz Projektleitung: Dipl.-Ing. Manfred Unterkofler Projektbearbeitung: TK. Patrik Habeth Anschrift: FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H. Kennedyallee 11 D-53175 Bonn Telefon (0228) 91 93 90 Telefax (0228) 91 93 924 Internet www.forplan.com E-mail info@forplan.com Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Firma FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H. unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Im Fall der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90 2 Simulation Standortprüfung Gesamt Darstellung aller Standorte IST Zustand. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90 3 Simulation Standortprüfung Darstellung Standort Titz (IST Zustand) FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90 4 Simulation Standortprüfung Darstellung Standort Opherten (IST Zustand) FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90 5 Simulation Standortprüfung Darstellung Standort Jackerath (IST Zustand) FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90 6 Simulation Standortprüfung Darstellung der Personalverfügbarkeit der Einsatzkräfte an den jeweiligen Standorten. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90 7 Simulation Standortprüfung Darstellung neuer möglicher Standort Titz (SOLL). FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90 8 Simulation Standortprüfung Gesamt Darstellung aller Standorte mit möglichem neuen Standort Titz (Blau). FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90 9 Simulation Standortprüfung 10 Simulationsmodell nach FORPLAN Die Erweiterung Network Analyst des Programms ArcGIS der Firma ESRI ermöglicht es, Fahrzeitsimulationen für ein Gemeinde- oder Stadtgebiet durchzuführen. Sie stellen eine hervorragende Ergänzung der tatsächlich erreichten Eintreffzeiten dar. Darüber hinaus lassen sich auf diese Weise die Auswirkungen auf Eintreffzeiten bei der Planung neuer Standorte oder bei Standortverlegungen sehr präzise visualisieren. Die Grundlage für diese Fahrzeitsimulation stellt das digitale Straßennetz der Gemeinde Titz dar. Jede in diesem Netz existierende Straße ist dabei in einzelne Straßensegmente unterteilt, denen wiederum eine bestimmte Straßenkategorie zugeordnet ist. Darüber hinaus wird die Topografie in den einzelnen Segmenten mit berücksichtigt. Das bedeutet, dass den Segmenten je nach Höhenprofil und nach Straßenkategorie unterschiedliche Geschwindigkeiten zugeordnet werden. Diese Geschwindigkeiten wurden für die einzelnen im Brandschutz eingesetzten Fahrzeugarten (z.B. HLF, DL/TMF, Löschzug, MTW/MTF) empirisch aus einer umfangreichen Messfahrten-Datenbank ermittelt. Es lassen sich somit für jeden Standort und für jeden vorgegebenen Fahrzeugtyp hausnummerngenau im Siedlungsraum die Gebiete darstellen, die innerhalb einer definierten Fahrzeit erreichbar sind. In diesem System kann durch die Eingabe eines beliebigen Standortes einer bestimmten Fahrzeit (hier: 4 Minuten) und der entsprechenden Fahrzeugkategorie auf der Grundlage des Straßennetzes die durchschnittlich erreichbare räumliche Abdeckung ermittelt werden. Dabei werden auch Gebiete in unmittelbarer Nähe zu den Verkehrswegen überzeichnet. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90 Anlage 4 Rödingen Motorpumpenaggregat Spreizer Schneidgerät Rettungszylinder E 50 - T + SAH 20 SP 40 S 180 - EN RZT - 2 Baujahr 2003 2003 2003 2003 E 50 - T + SAH 20 SP 30 LS S 90 2009 2010 2010 E 50 - T + SAH 20 SP 60 RSX 200 - 107 S 50 - 14 RZT - 2 RZT - 2 DPH 1030 2011 2011 2011 2011 2003 2003 2000 2000 V10 V12 V18 V24 V24 1 / 23 1 / 23 RDK 10 / 20 RDK 20 / 40 RDK 30 / 50 LD 50 / 30 LB 5 - 20 BS LB 20 - 48 BS 2003 2003 2003 2003 2003 2003 2003 1991 1991 1991 1991 1991 1991 V10 V12 V18 V24 V24 L 1995 1995 1995 1995 1995 V 40 V40 2008 2008 TÜV Ersatz für Schläuche und Gummiteile die nach TÜV und Herrstellerangaben ein Verfallsdatum haben, und dann nach UVV nicht mehr eingesetzt werden können 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2013 1.300,00 € 70,00 € 70,00 € 70,00 € Jackerath Motorpumpenaggregat Spreizer Schneidgerät 1.500,00 € 85,00 € 85,00 € Titz Motorpumpenaggregat Spreizer Schneidgerät Schneidgerät Rettungszylinder Rettungszylinder Handpumpe Hebesatz Schläuche 2x 5m Hebesatz 1.550,00 90,00 90,00 90,00 70,00 € 70,00 € 50,00 € 50,00 € Hasselsweiler Minihebekissen Minihebekissen Minihebekissen Minihebekissen Minihebekissen Hebekissen Hebekissen Rohrdichtkissen Rohrdichtkissen Rohrdichtkissen Leckdichtkissen Leckbandage Leckbandage 595,00 € 740,00 € 910,00 € 1.110,00 € 1.110,00 € 3.450,00 € 3.450,00 € 254,00 € 479,00 € 679,00 € 1.039,00 € 619,00 € 719,00 € Rödingen Minihebekissen Minihebekissen Minihebekissen Minihebekissen Minihebekissen 526,00 € 637,00 € 808,00 € 980,00 € 1.041,00 € Titz Minihebekissen Minihebekissen 2.055,00 € 2.055,00 € Spreitzer Weber SP 35 Single 1987 3.110,00 € Schere Weber S200-49 Single 1987 2.510,00 € Spreitzer Weber SP 35 Single 1987 3.110,00 € Motorpumpe Weber E-50-T+SAH Single 1987 5.500,00 € Alle Löschgruppen Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung 580,00 € 580,00 € 580,00 € 580,00 € 580,00 € 580,00 € 580,00 € 580,00 € 580,00 € 580,00 € 580,00 € 580,00 € 580,00 € 2.000,00 € 1x Höhemrettungssatz für die LG Ameln gesamte Gemeinde 4 Vollschutzanzüge für den GSG Zug 501 Kreis Düren Wärmebildkamera Gesamtbedarf pro Jahr ohne unvorhersehbare zusatzkosten Rollglies Vautex Elite ET 14.000,00 € 10.000,00 € 19.769,00 € 15.992,00 € 14.000,00 € 0,00 € 7.540,00 € 11.365,00 € 1.670,00 € 0,00 € 1.820,00 € 0,00 € 4.110,00 € Druckluftflaschen unterliegen einer 5jahres TÜV Prüfung ein Verfallsdatum gibt es nur für Compositflaschen. Aber die Erfahrung der letzten Jahre zeigt uns das die Flaschen von den Baujahren zw. 1960 und 1990 immer öfter ausgemustert werden daher schlecht zu planen Preise (incl. Mwst) stand 01.09.2012. Angaben Fa. Weber Hydraulik. Eine Teuerungsrate von 3% p.a. ist bereits einkalkuliert. Bei den Hydraulikgeräten handelt sich lediglich um die zu tauschenden Schläuche. Die Kosten für Hydraulikoel sowie die Montage und Prüfung (3 Jahresprüfüng) des Gerätes kommen noch dazu. Bei den Hebekissen handelt sich lediglich um einen Austausch der Kissen. Bei Bedarf könnten noch Armaturen bzw. Schläuche hinzukommen.