Daten
Kommune
Titz
Größe
9,4 MB
Datum
28.02.2013
Erstellt
13.02.13, 18:03
Aktualisiert
13.02.13, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde
Titz
2013
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung ....................................................................................................... 4
1.1
Allgemeines .......................................................................................... 4
1.2
Perspektivische Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Titz (in den
kommenden fünf Jahren) ..................................................................................... 5
1.2.1 Demografischer Wandel .......................................................................... 5
1.2.2 Im Allgemeinen ..................................................................................... 5
1.2.3 In Titz .................................................................................................. 5
1.2.4 In der Freiwilligen Feuerwehr Titz ............................................................ 7
1.2.5 Übernahme von Einsatzbereichen auf Bundesautobahnen ..........................15
2.
Kurzdarstellung der rechtlichen Grundlagen ....................................................... 16
3.
Aufgaben der Feuerwehr .................................................................................. 18
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
3.10
4.
Originäre Aufgaben ...............................................................................18
Amtshilfe Polizei ...................................................................................18
Übertragene Aufgaben durch das Ordnungsamt ........................................18
Kostenpflichtige Einsätze .......................................................................18
Einsatzvorbereitende Maßnahmen ...........................................................18
Aus- und Fortbildung .............................................................................19
Technische Logistik, Materialerhaltung, Bauunterhaltung ...........................19
Jugendarbeit ........................................................................................19
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.............................................................19
Freiwillige Leistungen im Rahmen der dörflichen Gemeinschaft ...................19
Gefährdungspotential (Risikoanalyse) ................................................................ 20
4.1
4.1.1
4.1.2
4.1.3
4.1.4
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.3
4.3.1
4.3.2
4.3.3
4.3.4
4.3.5
4.3.6
4.4
4.4.1
Die Gemeinde Titz.................................................................................20
Allgemeines .........................................................................................20
Zahlen, Daten, Fakten ...........................................................................21
Leitbilder der Gemeindeentwicklung, absehbare Veränderungen, Planungen
und Tendenzen durch Gemeindeentwicklungsplanung ................................22
Löschwasserversorgung (LW-Vers.).........................................................23
Risiken und Feuerwehreinsätze in der Gemeinde .......................................25
Vereinfachtes
Verfahren
zur
Erstellung
einer
feuerwehrtechnischen
Gefahrenbeschreibung (kalte Lage) .........................................................25
Risiken je Ortschaft (Übersicht): .............................................................25
Ortschaften im Einzelnen (nach Einsatzzügen der Feuerwehr geordnet) .......26
Besondere, „überörtliche“ Gefahrenbereiche .............................................38
Szenarien ............................................................................................39
Wohnhausbrand: Landstraße 28 am 10.04.1998 .......................................39
Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person am 26.04.2000 ..........................40
Fiktiver Verkehrsunfall, Bundesautobahn (BAB) 44, Fahrtrichtung Aachen
zwischen AS Titz und AS Jülich – Ost .......................................................41
Gefahrgutunfall, Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft eG, Am Weiher, Ameln
..........................................................................................................42
Vollbrand einer Lagerhalle mit verschiedenen Einbauten in der Prämienstraße
in Titz-Ameln........................................................................................43
Bombenräumung in Titz-Jackerath am 14. März 2012 ...............................44
Einsatzstatistik der Feuerwehr / Ausrückezeiten........................................46
Einsatzstatistik im Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung ................46
-2-
4.4.2 Einsatzfahrtzeiten/Alarmfahrten..............................................................47
5.
Schutzzielfestlegung ........................................................................................ 49
5.1
5.1.1
5.1.2
5.2
6.
Vergleich der SOLL- und IST-Strukturen ............................................................ 53
6.1
6.2
6.2.1
6.2.2
6.2.3
6.2.4
7.
Einleitung ............................................................................................49
Hilfsfrist ...............................................................................................50
Funktionsstärke (nach Verfügung BR Köln) ..............................................51
Schutzzieldefinition (nach Verfügung der Bezirksregierung) ........................52
Einführung ...........................................................................................53
Soll-/Ist - Vergleich ...............................................................................53
Zug 1 ..................................................................................................53
Zug 2 ..................................................................................................58
Zug 3 ..................................................................................................62
Personal/Ausbildung ..............................................................................67
Maßnahmenkatalog ......................................................................................... 67
7.1
7.1.1
7.1.2
7.2
7.3
7.4
7.4.1
7.4.2
Technik ...............................................................................................67
Fahrzeugtechnik ...................................................................................67
Ausrüstung ..........................................................................................69
Liegenschaften .....................................................................................70
Organisation ........................................................................................71
Personal ..............................................................................................72
Personalgewinnung ...............................................................................72
Ausbildung ...........................................................................................73
8.
Berichtswesen ................................................................................................ 74
9.
Anhänge ........................................................................................................ 76
9.1
9.2
9.3
9.3.1
9.3.2
Anlagen ...............................................................................................76
Abkürzungsverzeichnis ..........................................................................76
Gemeindekarten ...................................................................................82
Schematische Übersicht der Einsatzgebiete der drei Löschzüge ...................82
Gemeindegebiet (topografisch) ...............................................................83
-3-
1.
Einleitung
1.1
Allgemeines
Das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung für das Land Nordrhein-Westfalen
- FSHG NRW – weist den Gemeinden die Aufgabe des örtlichen Feuerschutzes zu. Hierzu
gehören der vorbeugende Brandschutz, die aktive Brandbekämpfung als abwehrender
Brandschutz sowie die technische Hilfe. Zur sachgerechten Erfüllung dieser Aufgabe müssen die Gemeinden daher den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren unterhalten.
§ 22 FSHG NRW verpflichtet die Gemeinden, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz ihrer Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben, um die Erreichung der gesetzlich definierten Ziele sicherzustellen. Der Brandschutzbedarfsplan dokumentiert die Planung und Sicherstellung dieser Ziele durch die
Gemeinde, letztendlich vertreten durch den Rat.
Der Brandschutzbedarfsplan enthält mindestens:
eine Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Gemeinde (Risikoanalyse),
eine Festlegung der gewünschten und notwendigen Qualitäten der von der Feuerwehr zu erbringenden Leistungen unter Berücksichtigung statistischer Erkenntnisse
im Bereich des Feuerschutzes, der Hilfeleistung und der Notfallmedizin (Schutzzieldefinition),
eine Ermittlung des zur Erfüllung dieser Qualität erforderlichen Personals und der
Mittel (Ressourcen).
Nur durch eine strukturierte Planung des Brandschutzes, die das Ergebnis eines jeden
Brandschutzbedarfsplans ist, kann die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr unter den Gesichtspunkten Technik, Organisation und Personal gewährleistet werden.
Vielmehr bietet die vorausschauende Planung des Brandschutzes dem Rat der Gemeinde
die Möglichkeit, größere, für die Gewährleistung des Brandschutzes unabdingbare Anschaffungen in seine Finanzplanung mit einzubeziehen.
Das nun vorliegende Exemplar ist nicht zweite Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans von 2001, den der Rat der Gemeinde Titz in seiner Sitzung am 13. September 2001
beschlossen und in seiner Sitzung am 17. Februar 2011 erstmals fortgeschrieben hat,
sondern aufgrund des Umfangs der Änderungen vielmehr eine Neuaufstellung des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Titz.
Die Fortschreibung soll zukünftig in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen erfolgen (angedacht ist ein Zeitrahmen von zwei bis drei Jahren, maximal fünf Jahren).
Titz, im Januar 2013
Für die Gemeindeverwaltung:
Für die Wehrleitung:
Jürgen Frantzen
Bürgermeister
Martin Roß
Leiter der Feuerwehr
Christian Canzler
Beigeordneter
-4-
Stephan Giesen
Stv. Leiter d.
Feuerwehr
1.2
Perspektivische Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Titz (in den
kommenden fünf Jahren)
1.2.1 Demografischer Wandel
1.2.2 Im Allgemeinen
Der demografische Wandel beschreibt die Veränderung der Zusammensetzung der Altersstrukturen innerhalb der Bevölkerung. So ist aufgrund des allgemeinen Geburtenrückganges1 zu erwarten, dass die Einwohner immer älter werden und zeitgleich der Anteil der älteren Bevölkerung überwiegt. Diese Entwicklung, die auch durch Zuzug nicht
mehr völlig aufgefangen werden kann, wird Auswirkungen auf unsere sozialen Systeme,
für das Erwerbsleben, aber auch für die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr haben. Städte
und Gemeinden werden mehr Altenpflegeplätze anbieten und Angebote zum altengerechten Leben und Wohnen machen müssen. Unternehmer werden aufgrund eines sich abzeichnenden Mangels an jüngeren Arbeitskräften mit altersgerechten Arbeitsbedingungen, besserer Qualifizierung und Gesundheitsfürsorge um ältere Arbeitskräfte werben
müssen.
Neben der Bereitschaft ein Ehrenamt zu übernehmen stellt sich die Frage: Kann eine
Feuerwehr in Zukunft überhaupt noch aus der Mitte der Einwohner einer Gemeinde entstehen?
Weiteres, sehr umfangreiches Material kann über die Bertelsmann-Stiftung
(www.wegweiser-kommunen.de) oder das Statistische Bundesamt in Wiesbaden
(http://www.destatis.de) erlangt werden, auf das bei der Erstellung dieses Brandschutzbedarfsplans zugegriffen wurde.
1.2.3 In Titz
Bereits aus dem folgenden Diagramm wird deutlich, dass sich die Altersstruktur auch in
Titz deutlich zu den älteren Jahrgängen hin verschieben wird.
Diagramm 1: Änderung der Altersstruktur von 2006 bis 2025 (%)2
1
2
Seit 1972 ist die Sterberate (Mortalität) höher als die Geburtenrate (Fertilitätsrate), gegenwärtig beträgt
durchschnittliche Kinderzahl je Frau im Jahr 2009 in Deutschland nur 1,36 Kinder; Quelle: BertelsmannStiftung.
Quelle: Bertelsmann-Stiftung.
-5-
Auch die folgend abgedruckten Bevölkerungspyramiden (ermittelt durch die BertelsmannStiftung) zeigen klar die prognostizierte Verschiebung der Altersklassen:
Diagramm 2: Bevölkerungspyramide für Titz 20103
Diagramm 3: Bevölkerungspyramide für Titz 20254
Diese erkennbaren Schwankungen und Verschiebungen der Altersjahrgänge werden sich
unweigerlich auch auf die Altersstruktur der Freiwilligen Feuerwehr Titz auswirken. So
wird der Anteil unter 18−Jähriger (%) von 18,2% in 2010 auf vermutlich 14,7% in 2025
3
4
Quelle wie vor.
Quelle wie vor.
-6-
sinken5, was die Gewinnung von Mitgliedern der Jugendfeuerwehren nicht vereinfachen
wird.
1.2.4 In der Freiwilligen Feuerwehr Titz
Der Demografische Wandel wird auch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Titz in
mehrerer Hinsicht betreffen.
Nach § 22 Abs. 1 der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der
Freiwilligen Feuerwehr (LVO FF) scheiden Angehörige aus dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) aus und treten in die Ehrenabteilung über, wenn sie
das 60. Lebensjahr vollenden. Auf (jederzeit widerrufliche) schriftliche Erklärung einer/eines Angehörigen und nach Vorlage eines ärztlichen Gutachtens zum Nachweis der
gesundheitlichen Eignung kann die Dienstzeit bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres
verlängert werden, dann spätestens tritt die/der Angehörige in die Ehrenabteilung über.
Nimmt man die momentane Altersstruktur der Freiwilligen Feuerwehr Titz in den Blick
(siehe das folgende Diagramm), so wird erkennbar, dass im Laufe der nächsten 20 Jahre
ca. 54 Angehörige in die Ehrenabteilung übertreten werden (alle Jahrgänge, die im Jahre
2010 41 Jahre oder älter sind; dies entspricht ca. 28% der heutigen Freiwilligen Feuerwehr Titz). Unterstellt, die Zahl und Eintrittsquote der Jugendfeuerwehr bleibt in den
kommenden 20 Jahren stabil, so beläuft sich dann der Anteil der Jugendfeuerwehr auf 38
Angehörige (dies entspricht ca. 20% der heutigen Freiwilligen Feuerwehr Titz).
Dabei wird erkennbar, dass die Freiwillige Feuerwehr Titz in den kommenden 20 Jahren,
wie insgesamt der Anteil der jüngeren Menschen in diesem Land, schrumpfen wird.
35
30
25
20
Zug 3
15
Zug 2
Zug 1
10
5
0
10 15 18 23 28 32 37 41 47 52 57
bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis
14 17 22 27 31 36 41 46 51 56 62
Diagramm 4: Altersstruktur der Freiwilligen Feuerwehr Titz (aufgegliedert nach Löschgruppen)6
5
6
Quelle: Bertelsmann-Stiftung.
Quelle: Freiwillige Feuerwehr Titz, Stand Dezember 2012.
-7-
Zug 1
10 bis 14
15 bis 17
18 bis 22
23 bis 27
28 bis 31
32 bis 36
37 bis 41
41 bis 46
47 bis 51
52 bis 56
57 bis 62
Zug 2
Zug 3
Diagramm 5: Altersverteilung in den drei Zügen
Neben den allgemeinen Schwankungen der Geburtsjahrgänge ist die Mitgliederstruktur
einer Feuerwehr jedoch noch von weiteren Komponenten abhängig:
Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt,
Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt,
soziales Gefüge innerhalb der Feuerwehreinheiten,
Attraktivität des Ehrenamtes.
Die Attraktivität des Ehrenamtes gilt es genauer zu betrachten. Denn hierüber können
Antworten zu den doch recht unterschiedlichen Verteilungen von Altersgruppen innerhalb
der 6 Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Titz gefunden werden.
Klammert man diese „weichen“ Faktoren aus, so ist festzustellen, dass große Einschnitte
innerhalb der Feuerwehr Titz zu erwarten sind, wenn die Altersgruppe 41-46 Jahre in die
Ehrenabteilung wechselt. Dabei wird jedoch vorausgesetzt, dass eine gute Nachwuchsarbeit diesen Wechsel kompensiert.
Der demografische Wandel, der eine Verkleinerung der Freiwilligen Feuerwehr Titz nach
sich ziehen wird, macht Überlegungen notwendig, wie trotz dessen die Einsatzbereitschaft und damit die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Titz i.S.v. § 1 Abs. 1
FSHG erhalten werden kann. Folgende Überlegungen sollen aufgezeigt und vertieft werden:
1.
2.
3.
4.
5.
Optimierung des Standortkonzepts
Optimierung des Fahrzeugbestands
Jugendarbeit
Frauenförderung
Überarbeitung der Definition der Aufgaben der Feuerwehr
-8-
1.2.4.1 Optimierung des Standortkonzepts
Durch die oben angedeutete (unausweichliche) Verkleinerung von Löschgruppen und damit auch den Löschzügen stellt sich die Frage, wie die jeweilige Teileinheit und damit die
gesamte Freiwillige Feuerwehr Titz weiterhin einsatzfähig bleiben kann. Schon in den
vergangenen zehn Jahren hat es aufgrund Personalrückgangs und einsatztaktischer Erfordernisse die Zusammenführung von Löschgruppen gegeben. So bildet die Löschgruppe
Kalrath heute eine gemeinsame Gruppe mit der Löschgruppe Ameln, Opherten zusammen mit Jackerath und Gevelsdorf zusammen mit Müntz.
Die Freiwillige Feuerwehr Titz ist derzeit in drei Löschzüge wie folgt eingeteilt:
Zug
Gruppen
Vorrangiges Einsatzgebiet
1
Titz, Opherten, Jackerath
2
Hasselsweiler,
Gevelsdorf
3
Ameln, Rödingen
Müntz,
Titz, Opherten, Mündt, Jackerath, Aussiedlerhöfe Betgenhausen und Isenkroidt
Hasselsweiler, Müntz, Hompesch, Gevelsdorf, Ralshoven, ,
Aussiedlerhöfe (Magdalenenhöhe, Burgfeld, Marienfeld,
Buchenhof, Lüchterhof), Dackweiler Siedlung
Ameln, Rödingen, Bettenhoven, Höllen, Kalrath, Spiel, Sevenich
Perspektivisch wird diese Reorganisation jedoch wohl nicht genügen. Aus Diagramm 4
und 5 wird deutlich, dass bestimmte Löschgruppen stärker vom demografischen Wandel
betroffen sein werden als andere.
Zum jetzigen Zeitpunkt erscheinen daher folgende Überlegungen zur Standortoptimierung und ggf. -veränderung für die Freiwillige Feuerwehr Titz angezeigt, zumal sich schon
mittelfristig bei einigen Standorten Handlungsbedarf in gebäudewirtschaftlicher Sicht anbahnen wird. Zumindest in zwei Fällen lassen sich die mittelfristigen Handlungsbedarfe
mit aktuellen städtebaulichen Möglichkeiten kombinieren, um Standorte zu verändern
oder zu verlagern. Diese Möglichkeiten sind:
1.
2.
die Verlagerung des Standortes Müntz innerhalb der Ortslage und
die Verlagerung der Standorte der Löschgruppen Titz, Opherten und (langfristig) Jackerath auf eine Liegenschaft am Ortsrand von Titz in Richtung Jackerath
Zug 1:
Im Einsatzraum des ersten Zuges bietet sich das größte Standortkonsolidierungspotential, nämlich wie zuvor dargestellt die Standortverlagerung der Löschgruppen Titz, Opherten und (langfristig) Jackerath an einen zentralen Standort.
Im Einzelnen:
Die Löschgruppe Titz hat ihre Heimat derzeit in einem Gerätehaus im Grüntal im alten Ortskern Titz. Diese innerörtliche Lage hat den großen Nachteil, dass einerseits
bei Alarmierung die Anfahrt zum Gerätehaus für die Feuerwehrangehörigen als auch
das Ausrücken mit nennenswerten Zeitverlusten verbunden ist und sich aufgrund der
räumlichen Lage nicht unkompliziert gestaltet (beispielsweise ist die Parkplatzsituation angespannt).
Die Löschgruppe Opherten ist in einem in den 1970ern selbst errichteten Gerätehaus
an der Titzer Straße untergebracht. Das zur Löschgruppe gehörende TSF-W ist in der
nicht mehr den feuerwehrtechnischen Anforderungen entsprechenden Garage untergestellt, der ebenfalls zur Einheit gehörende MTW muss im Freien abgestellt werden.
-9-
Die nicht hinreichende Unterbringung dürfte mittel- bis langfristig Handlungsbedarf
auslösen.
Die Löschgruppe Jackerath ist in einem der angrenzenden Volksbank gehörenden
Gebäude an der Jülicher Straße untergebracht. Die Liegenschaft ist äußerst beengt
und entspricht in vielerlei Hinsicht nicht mehr den feuerwehtechnischen Anforderungen (Abstandsflächen, Dieselabzug, Tor). Der Vorteil ist die Mietfreiheit.
Alle drei Löschgruppen sind also bisher in den jeweiligen Ortslagen suboptimal untergebracht. Eine Zusammenfassung an einem neuen, zentralen Standort am östlichen Ortseingang Titz mit Bau eines neuen Gerätehauses (mit direkter Anbindung an einen möglichen Neubau des Baubetriebshofes) böte eine Reihe von Vorteilen:
Die breit und sehr gut ausgebaute Landstraße L 241 ermöglicht das zügige An- und
Abfahren von Feuerwehrkräften und Einsatzfahrzeugen, was die Ausrückzeiten erheblich verbessern und die Einhaltung der Hilfsfristen begünstigt, zumindest aber
nicht beeinträchtigt.
Die Integration der Einheit Opherten in den Neubau stünde unter der Einhaltung der
Hilfsfristen nicht im Wege, da sich über Landstraße und Wirtschaftswege jeder Punkt
im Ausrückbereich des ersten Zuges einschließlich der Autobahnauffahrten in Titz
und Jackerath in ca. 4 Minuten erreichen lässt. Dies ist anhand einer Isochronenkartenbetrachtung nachgewiesen (s.u. 4.4.2). Gleiches gilt für die Integration der
Löschgruppe Jackerath.
Es stünde allen Einheiten ein technisch einwandfreies Gebäude zur Verfügung.
Zudem kann die Standortzusammenführung unter dem Blickwinkel des demografischen Wandels dazu dienen,
o
im Bereich des ersten Zuges eine höhere Besetzungsquote der Fahrzeuge zu erziele, denn durch eine größere Zahl von Angehörigen am Standort können auch
Fahrzeuge zum Einsatz gebracht werden, die in der Vergangenheit nicht voll besetzt oder erst mit größerer Verzögerung zum Einsatz gelangen konnten. Die
Zugehörigkeit eines Fahrzeugs zu einer bestimmten Löschgruppe ist somit für
den Einsatz unwesentlicher, insgesamt ist der Zug jedoch gestärkt.
o
zwei „personell“ schwächere Standorte mit einem personalstarken Standort zu
verbinden, was nicht nur der Besetzungsquote, sondern auch der Aus- und Fortbildung der Kameradinnen und Kameraden zu Gute käme.
Eine mögliche direkte Anbindung an einen neuen Bauhof erlaubt der Wehr praktisch
verzögerungslosen Zugriff auf Material des Bauhofes, die zur Abarbeitung einer Einsatzlage hilfreich oder sogar notwendig sind (z.B. Absperrmaterial).
Eine solche Standortlösung würde im ersten Zug das zukünftig notwendige Maß an Flexibilität für Personal und Material ermöglichen.
Zug 2:
Der zweite Zug verfügt derzeit über drei Standorte, nämlich Hasselsweiler, Müntz und
Gevelsdorf.
In Müntz ist die Löschgruppe in der Garage der alten Schule an der Raiffeisenstraße untergebracht. Das noch im letzten Brandschutzbedarfsplan genannte Tragkraftspritzenfahrzeug TSF ist zwischenzeitlich durch ein Staffellöschfahrzeig 10/6 (StLF 10/6, zukünftige Bezeichnung MLF = Mittleres Löschfahrzeug) ersetzt worden.
Das Gebäude insgesamt ist in einem schlechten Zustand. Ist schon eine reine Renovierung zur bloßen Substanzerhaltung kaum wirtschaftlich darstellbar, kommt nunmehr
- 10 -
noch hinzu, dass die Feuerwehrunfallkasse NRW, die bei Neubau oder Umbau von Feuerwehrliegenschaften hinzuzuziehen ist, einer reinen Renovierung wohl keinen Versicherungsschutz mehr erteilen würde, denn geltende feuerwehrtechnische Vorschriften und
Standards würden auch dann nicht erfüllt7. Dies wurde bei einer Begehung der Liegenschaft durch den zuständigen Mitarbeiter der Feuerwehrunfallkasse und einen die Gemeinde bei der Vorbereitung der Projektumsetzung unterstützenden Architekten am
14. Oktober 2012 festgestellt. So fehlen beispielsweise selbst bei einer Renovierung die
inzwischen vorgeschriebenen Abstände zum Fahrzeug, es müsste entweder vorne oder
hinten an der Garage ein Teilbereich angebaut werden.
Ein wirtschaftlicherer Neubau dürfte somit vorzuziehen sein.
Städtebaulich bietet sich die Möglichkeit, an der Ecke Hompescher Straße/Josefstraße
(ehemaliges Altenheim „Josefshaus“) einen solchen Ersatzstandort zu gewinnen. Das Bistum Aachen als bisheriger Eigentümer hat der Gemeinde die Übernahme des Grundstücks
im Wege des Erbbaurechts ermöglicht, ein ca. 750m² großes Areal könnte dort als neuer
Standort für die Löschgruppe Müntz aus dem Gesamtgrundstück abgetrennt und mit einem Gerätehaus bebaut werden. Der politisch nötige Grundsatzbeschluss wurde in der
Ratssitzung am 17. Februar 2011 gefasst und die Gemeinde Titz hat mit dem Bistum daher die nötigen Verträge geschlossen, das ca. 750 m² große Areal für den Feuerwehrstandort wurde dabei zweckbestimmt in den Verträgen festgeschrieben.
Ein Standort Hompescher Straße/Josefstraße bietet aus Sicht der Feuerwehr mehrere
Vorteile gegenüber dem bisherigen Standort in der alten Schule. Durch die zentralere
Lage (ca. 380m weiter westlich) ist die Löschgruppe innerorts noch besser an die K5 über
die Lindenstraße angebunden, eine Verschlechterung der Einsatzfahrzeiten ist deshalb
nicht zu erwarten. Die K5 ist die wichtigste Zuwegung in Richtung B 55 im Süden, BAB
44 im Norden. Die übrigen Einsatzbereiche des zweiten Löschzuges liegen überwiegend
im Osten des Gemeindegebietes.
Gleich welche Bauweise auch für das neue, den geltenden feuerwehrtechnischen Vorschriften entsprechende Gerätehaus gewählt würde, sollte schon jetzt überlegt werden,
das Gerätehaus entweder mit zwei Stellplätzen entstehen zu lassen oder sich zumindest
die bauliche Option auf einen zweiten Stellplatz offen zu halten. Der Ausbau mit zwei
Stellplätzen oder die Option für einen zweiten Stellplatz erlaubt nämlich eine flexible Unterbringung eines weiteren Fahrzeuges, das in einem anderen Standort aufgrund von
Mitgliederrückgang der dortigen Löschgruppe nicht mehr ausreichend besetzt werden
kann.
Aus der Betrachtung unter 1.2.1 wird erkennbar, dass auch der zweite Zug von demografischen Entwicklungen nicht unberührt bleiben wird. Fast schon dramatisch ist die Entwicklung der „Löschgruppe“ Gevelsdorf8, sie besteht gegenwärtig aus nur noch zwei Feuerwehrangehörigen. Die seitens der Wehr seit der letzten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans unternommenen Werbungsversuche in Gevelsdorf waren bedauerlicherweise nicht erfolgreich. In Abstimmung mit der Wehrleitung sollte daher in eine
Standortbetrachtung Müntz die Überlegung einfließen, wie der zweite Zug ohne einen
Standort Gevelsdorf, aber mit dem vorhandenen und notwendigen Fahrzeug GW-L seine
Wird am Gebäude überhaupt nichts verändert, genießt der Stellplatz aus Sicht der Feuerwehrunfallkasse Bestandsschutz.
8
Nach der Alarm- und Ausrückeordnung sind die Löschgruppen Müntz und Gevelsdorf zusammengeführt; dies
hat einsatztaktische und alarmierungstechnische Gründe.
7
- 11 -
Aufgaben weiterhin erfüllen kann. Kann der GW-L in Gevelsdorf bei einem Einsatz nicht
besetzt werden oder reduziert sich die Stärke am Standort weiterhin, dürfte einsatztaktisch die Umsetzung des GW-L erforderlich werden. Die einfachste Umsetzung könnte
dabei nach Müntz erfolgen, denn dort wird ein neuer Standort erstellt, der diese Option
bieten kann und zum anderen hat die Löschgruppe dort eine hinreichende Stärke, um
zwei Fahrzeuge besetzen zu können.
Sinnvoll erscheint daher, mit zwei Stellplätzen zu planen, ggf. aber nur einen zu bauen,
um die nötige Flexibilität für eine solche Situation zu haben.
Die Auflösung der Standorte Müntz und Gevelsdorf und eine Konzentration auf einen einzigen Standort Hasselsweiler (ähnlich der Möglichkeiten im ersten Zug) erscheint dagegen nicht sinnvoll. Denn einerseits müssten in Hasselsweiler dann (aus Platzmangel in
der vorhandenen Liegenschaft; deshalb wurde noch in 2012 mit dem Bau einer Garage in
Eigenleistung für den MTF begonnen) für zwei Großfahrzeuge neue Stellplätze gebaut
werden (StLF 10/6 aus Müntz und GW-L aus Gevelsdorf). Zum anderen erscheint eine
Konzentration des gesamten Zuges in der Ortslage für zwei systemrelevante Löschgruppen an einer „verkehrsberuhigten“ Kreisstraße einsatztaktisch nachteilig. Der Umbau der
K 5 in 2011 und 2012 hat die Behinderungen und Nachteile sehr deutlich gezeigt, war
jedoch aufgrund der weiterhin verfügbaren Löschgruppe Müntz vertretbar. Dies wäre bei
einer Standortkonzentration nicht mehr so. Dies unterscheidet sich im Übrigen von der
Standortkonzentration an der als Bundesstraße ausgebauten L 241, an der eine Standortkonzentration des ersten Zuges möglich wäre.
Zug 3:
Der dritte Zug verfügt nur noch über die Standorte in Ameln und Rödingen. Die ebenfalls
vom dritten Zug versorgten Ortslagen Kalrath (dort existiert nur noch eine alte, kleine
Garage, in der ein Schlauchanhänger untergestellt ist). Spiel, Sevenich, Bettenhoven und
Höllen verfügen über keine eigenen Standorte. Eine perspektivische Konzentration auf
einen einzigen Standort, wie dies im Bereich des ersten Zuges möglich ist, böte sich hier
nur bei „Neubau auf der grünen Wiese“ zwischen Ameln und Rödingen, wobei derzeit unter keinem Gesichtspunkt Vorteile einer solchen Lösung erkennbar sind. In 2013 soll die
bereits im Haushalt 2011 veranschlagte „Überdachung“ für den MTW in Ameln fertiggestellt werden.
Im dritten Zug ist also derzeit kein weiteres Konsolidierungspotential erkennbar.
1.2.4.2 Fahrzeugkonzept
Das bisher verfolgte Fahrzeugkonzept ging von einer unveränderten Zahl von Standorten
sowie unveränderten Aufgaben der Feuerwehr aus. Es war zudem statisch auf lange Zeiträume von 30 Jahren ausgelegt und konnte deshalb nicht „schnell“ auf sich verändernde
Rahmenbedingungen reagieren.
Die neuen, sich kontinuierlich wandelnden Aufgaben und Anforderungen lassen also eine
Überarbeitung des Fahrzeugkonzepts sinnvoll erscheinen. So sollte bei Fortschreibungen
des Brandschutzbedarfsplans die Zahl und auch die Typenklassifizierung der Fahrzeuge
überprüft werden, ebenso wie die Finanzierung der Fahrzeuge (Kauf oder Leasing). Leasing beispielsweise könnte zur Standardisierung des Fahrzeugparks beitragen oder eine
bisher nicht mögliche Flexibilität der Anpassung des Fahrzeugparks an sich wandelnde
Verhältnisse ermöglichen.
- 12 -
Wie unter 1.2.4.1 (Optimierung des Standortkonzepts) dargestellt, ist eine Überprüfung
der Anzahl der Standorte geboten. Bei weniger Standorten ist zwar nicht notwendigerweise von einer Reduzierung der Fahrzeuge auszugehen, wohl aber unter dem Blickwinkel der Besetzung und des Einsatzes von Fahrzeugen. Denn Fahrzeuge sind Einsatzmittel,
die Löschmittel (Wasser, Schaum), Geräte und Personal schnellstmöglich zur Einsatzstelle zur Aufgabenerfüllung transportieren und dort die Versorgung sicherstellen sollen.
Sinkt die Anzahl der Standorte, sinkt damit nicht notwendig die Menge der benötigten
(und zu transportierenden) Löschmittel bzw. des Personals.
Eine Typklassifizierung für die Freiwillige Feuerwehr Titz ist unter diesen Voraussetzungen sinnvoll und kann wie folgt aussehen:
Um die benötigten Einsatzmittel zum Einsatzort zu bringen bei sich reduzierender
Personalstärke erscheint wie bereits verfolgt und teilweise umgesetzt die Reduzierung des Einsatzfuhrparks von vielen kleinen auf wenige, größere Fahrzeuge sinnvoll.
Diese Fahrzeuge könnten dann voll besetzt werden, und die innerhalb der Hilfsfristen
nötigen Funktionen wären an der Einsatzstelle sichergestellt.
Als primäres Fahrzeug für Löscharbeiten und Technische Hilfeleistung soll der HLF
20/16, zukünftig HLF 20 dienen, der ausreichend Löschmittel, Geräte für technische
Hilfeleistung und Personal (Gruppenbesatzung 1/8/9) bietet und eine selbständige
taktische Feuerwehreinheit darstellt. Mit einem voll besetzten HLF 20 lässt sich jede
Erstlage im Gemeindegebiet innerhalb der geforderten Hilfsfrist 1 (acht Minuten) abarbeiten. Die Beschaffung dieser Fahrzeuge ist in zwei Fällen bereits erfolgt (Hasselsweiler und Rödingen).
Zur Unterstützung des HLF 20/16 und der Erreichung der Hilfsfrist 2 wird das StLF
10/6, zukünftig MLF, eingesetzt. Mit einer Staffelbesatzung (1/5/6) ist das Fahrzeug
zur schnellen Wasserabgabe mit einer eingebauten Feuerlöschkreiselpumpe und einem Wassertank ausgestattet. Das Fahrzeug eignet sich damit sowohl sehr gut zur
Brandbekämpfung und Menschenrettung als auch zur technischen Hilfeleistung im
kleinen bis mittleren Rahmen (auch im Autobahneinsatz), das Fahrzeug bildet quasi
eine selbständige taktische Einheit.
Für zusätzliche Gerätschaften, Schläuche und Löschmittel sollen Gerätewagen GW in
unterschiedlicher Ausprägung vorgehalten werden; so ist der GW-L in Gevelsdorf
zugleich mit mehr Schläuchen ausgestattet, um im westlichen Gemeindegebiet die
Löschwasserversorgung für die Aussiedlerhöfe bei Gevelsdorf zu ermöglichen.
Neben einem ELW werden dann noch in ausreichender Anzahl MTF zum Transport
der nachrückenden Kräfte für die Erreichung der Hilfsfrist 2 bereitgehalten.
Aufgrund der guten Erfahrungen bei der Beschaffung der Fahrzeuge für Müntz und
Rödingen sollen weiterhin, wenn möglich, Vorführfahrzeuge beschafft werden.
Leasing ist im Feuerwehrbereich bislang kaum untersucht. In den frei verfügbaren Unterlagen, Untersuchungen9 und Erfahrungen wird Leasing im Ergebnis nur für kleine, öfter
auszutauschende Fahrzeuge wie MTW oder ELW, nicht für Großfahrzeuge empfohlen.
Zwar werden immer wieder Beispiele aus finanziell sehr schwachen Kommunen genannt,
dies bleiben jedoch Einzelfälle. Die Frage, ob Leasing gegenüber der Kreditfinanzierung
vorteilhaft ist, kann nicht grundsätzlich beantwortet werden, sondern bedarf des einzelfallbezogenen und haushaltsrechtlich belastbaren Beweises. In der gesamten Region sind
Yuezhen Wang und Patrick Neuhaus, Leasing von Feuerwehrfahrzeugen – ausgewählte Aspekte zum Wirtschaftlichkeitsvergleich und zu Investitionskostenzuschüssen, Leasing 2006, Schriftenreihe des Forschungsinstituts für Leasing an der Universität zu Köln, Seminar für Bankbetriebslehre (Direktor: Univ.-Prof. Dr. Thomas
Hartmann-Wendels), Köln, Mai 2006.
9
- 13 -
Gemeindeverwaltung und Wehrleitung keine Leasingfälle von Großfahrzeugen bekannt.
Die Gemeindeverwaltung hat zudem im Gespräch mit der Beschaffungsstelle einer Berufsfeuerwehr der Region die Erfahrung gemacht, dass selbst dort nach umfangreichen
Wirtschaftlichkeitsberechnungen man den Kauf von Fahrzeugen favorisiert.
Gebrauchtfahrzeuge stellen ebenfalls keine hinreichende Alternative dar, denn es gibt
keinen echten Markt für Einsatzfahrzeuge der StLF oder HLF Klassen. Werden Fahrzeuge
frei angeboten, so haben sie in aller Regel technische Defekte oder Nachteile, die den
Verkäufer überhaupt erst zur Veräußerung veranlassen (z.B. serienmäßige Getriebeprobleme). Überwiegend jedoch werden gut erhaltene gebrauchte Fahrzeuge von Berufswehren an die Freiwilligenzüge der gleichen Kommune (z.B. Köln oder Frankfurt) oder nur im
gleichen Bundesland (z.B. Hessen) abgegeben.
Zukünftig kann aber, sofern Vorführfahrzeuge nicht erworben werden können, eine Beschaffung über die Einkaufsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW geprüft
werden.
1.2.4.3 Jugendarbeit
Zurzeit arbeitet die Führung der Gemeindejugendfeuerwehr mit ihren Jugendwarten an
der Optimierung der Jugendarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr Titz. Ein Hauptaugenmerk liegt darin, die Attraktivität für Jugendliche im Zeitalter des Überangebots an Freizeitaktivitäten für die Feuerwehr hervorzuheben. Die zunehmende „Virtualisierung“ der
Heranwachsenden durch Internet, Facebook, Twitter, Spielekonsolen und der damit verbundene Rückzug aus der realen Welt ist dabei eine zunehmende Herausforderung. Das
Eintrittsalter der Jugendfeuerwehr mit 10 Jahren ist ein weiterer bereits auch durch die
Verbände erkannter Nachteil. Teilweise ist die Entscheidung für eine andere Freizeitaktivität bereits in diesem Alter gefallen. Weiterhin findet in den Überlegungen Berücksichtigung, dass die Jugendarbeit auf ehrenamtlicher Basis zusätzlich zum normalen Feuerwehrdienst durch Angehörige der Feuerwehr geleistet werden muss, und dass die Jugendarbeit mit einem kleinen Budget auskommen muss. Außerdem müssen die Grundsätze der modernen Jugendarbeit Berücksichtigung finden, wie Förderung der personalen
und sozialen Kompetenzen, Förderung der Selbständigkeit, des Selbstbewusstseins und
des Selbstwertgefühls, Förderung der Eigenverantwortlichkeit, des Verantwortungsbewusstseins und der Gemeinschaftsfähigkeit, Förderung der Kommunikations-, Kritikfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit.
1.2.4.4 Frauenförderung
Bei der Personalgewinnung geht der Gemeinde Titz wertvolles Potential dadurch verloren,
dass nur 6% Prozent der aktiven Feuerwehrangehörigen Frauen sind. Ein entsprechendes
Konzept zur Förderung des Eintritts von Frauen in die Freiwillige Feuerwehr sollte für diese Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans erarbeitet werden.
Bei der Erarbeitung hatte die Gemeindeverwaltung Kontakt u.a. mit dem Landesfeuerwehrverband, dem Netzwerk Feuerwehrfrauen und der „Frauenbeauftragten“ einer größeren Wehr in NRW. Übereinstimmend wurde deutlich, dass „echte“ (größere) Konzepte
kaum existent sind und nicht fortgeführt werden (z.B. ist das Bundesinformations- und förderprogramm „Frauen am Zug“ ersatzlos ausgelaufen), Frauenförderung könne im
Grunde nur lokal durch Verortung in den Führungsgremien und z.B. durch Einsatz einer
„Frauenbeauftragten“ erfolgen. Diese kann Beratungen und Informationen auf kommuna- 14 -
ler Ebene anbieten, Ansprechpartnerin zu sämtlichen frauenspezifischen Fragen sein, Unterstützung bei Hilfsgesuchen wie z. B. bei Benachteiligungen bieten oder Kontaktpflege
zu anderen Institutionen/Gruppen/Netzwerken herstellen und halten ggfs. mit Vermittlung.
Gemeindeverwaltung und Wehrleitung haben hierzu bereits positive Gespräche mit Kameradinnen geführt, um deren Bereitschaft zur Übernahme einer solchen Aufgabe zu
erfahren.
1.2.4.5 Überarbeitung der Definition der Aufgaben der Feuerwehr
Neben den hoheitlichen Aufgaben übt die Feuerwehr eine Vielzahl von Aufgaben aus (vgl.
dazu Kapitel 3). Bei einer sinkenden Anzahl von ehrenamtlichen Angehörigen muss eine
kritische Betrachtung und ggf. eine Rückführung dieser Aufgabe erfolgen. Dienste, die
andernorts noch zu den Aufgaben der Feuerwehren gehören (Wespennester, Tierfang
und –transport), werden in der Gemeinde Titz nicht mehr regelmäßig von der Wehr geleistet, sondern höchstens bei unmittelbarer Gefahr. Die Ehrenabteilung ist inzwischen
besonders versichert und kann in Absprache mit der Wehrleitung unterstützende, nicht
einsatzkritische Aufgaben erledigen.
1.2.4.6 Diverses
In die Fortschreibung sind auch ohne besondere Kennzeichnung kleinere Veränderungen
im Feuerwehrbereich eingeflossen; exemplarisch in Veränderung zum Vorplan wird eine
einheitliche Schließanlage zurückgestellt, soweit bei Liegenschaftsveränderungen sich
dies nicht anbietet. Eine Kleiderordnung der Freiwilligen Feuerwehr soll zusammen mit
einer allgemeinen Dienstordnung in 2013 erarbeitet werden. Der Erwerb von Führerscheinen hat begonnen und ist Teil der Ausbildung in den Löschgruppen.
1.2.5 Übernahme von Einsatzbereichen auf Bundesautobahnen
Nach § 2 Abs. 1 FSHG NRW kann die Bezirksregierung den öffentlichen Feuerwehren zusätzliche Einsatzbereiche u.a. auf Bundesautobahnen zuweisen. Solche Zuweisungen
kommen immer dann in Betracht, wenn die eigentlich örtliche Feuerwehr nicht leistungsfähig ist oder aber die auf ihrem Gemeindegebiet liegenden Autobahnabschnitte nicht
innerhalb der Hilfsfristen erreichen kann. Dies ist eine gesetzgeberisch gewollte Abweichung vom Örtlichkeitsprinzip nach § 1 FSHG, wonach jede Gemeinde auf ihrem Gemeindegebiet eine Feuerwehr zu unterhalten hat. Bundesautobahnen erstrecken sich regelmäßig über mehrere Gemeindegebiete und sind nur durch besondere Zufahrten zu erreichen, die nicht unbedingt auf Gemeindegebiet liegen müssen.
Diese ordnungsrechtliche Sonderzuständigkeit kann im Wege der Ermessensausübung
von der Bezirksregierung gegenüber der jeweiligen Gemeinde begründet werden. Die
Zuweisung ist ein verwaltungsgerichtlich voll überprüfbarer Verwaltungsakt. Dies ist u.a.
deshalb wichtig, da die Übertragung von Einsatzbereichen auf Autobahnen die volle Zuständigkeit und Verantwortung überträgt, es liegt kein Fall der Amtshilfe vor.
Die in der ersten Fortschreibung 2010 angekündigte Übernahme der Sonderzuständigkeit
für den Bereich von Bundesautonbahnen ist zwischenzeitlich erfolgt. Mit Verfügung zum
1. März 2011 hat die Bezirksregierung Köln der Gemeinde Titz die folgenden Abschnitte
der Bundesautobahn 44 übertragen:
in östlicher Fahrtrichtung ab Auffahrt Titz bis zum Autobahndreieck Jackerath
- 15 -
das Autobahndreieck selbst
in westlicher Fahrtrichtung vom Autobahndreieck Jackerath bis einschließlich der Auffahrt Jülich-Ost (die Zuständigkeit ist an Auffahrten gebunden, die nächstvorher gelegene Auffahrt ist Titz).
Dabei wurde das von der Gemeinde Titz erzielte Ergebnis des Verwaltungsgesprächs bei
der Bezirksregierung Köln mit allen angrenzenden Feuerwehren voll berücksichtigt (keine
Übernahme von Einsatzgebieten auf der BAB 61). Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Titz muss von den vier in der Verfügung genannten Alarmstufen nur die Stufe 1 (Verkehrsunfall – eine Person eingeklemmt, PKW-Brand, auslaufende Betriebsstoffe in kleineren Mengen, freilaufende Tiere) alleine abdecken. Zur Abdeckung der Alarmstufe 1 wird
das Personal einer Gruppe mit Gruppenführer und Fahrzeuge mit Material zur Absicherung der Einsatzstelle, fahrzeugbetriebener Löschwasserpumpe, mindestens 1.000l
Löschwasser, mindestens 60l Schaummittel und einem Hilfeleistungssatz benötigt. Sowohl personell wie sachlich kann die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Titz eine solche
Lage meistern. Bei den weiteren Alarmstufen 2 bis 4 wird im Wege der überörtlichen Hilfe
nach § 25 FSHG, koordiniert durch den Kreis Düren, Hilfe durch die umliegenden Städte
und Gemeinden zu gewähren sein.
2.
Kurzdarstellung der rechtlichen Grundlagen
Aufgaben und Organisation der Feuerwehr sind in Nordrhein-Westfalen in einer großen
Zahl von Rechtsvorschriften geregelt. Die wichtigsten werden im Folgenden zur besseren
Übersicht aufgelistet:
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998
(SGV. NW. 213),
Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport
durch Unternehmer (RettG NRW) vom 24. November 1992 (SGV. NW. S. 215),
Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und
Katastrophenhilfegesetz - ZSKG) vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (SGV. NRW. 232),
Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NW), RdErl. d. Ministeriums
für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 12.10.2000 - II A 3 - 100/85 (MBl.
NRW. Nr. 71 vom 23. September 2000)
Verwaltungsvorschriften zur Geräteprüfung Verwaltungsvorschrift über die Prüfung
von Feuerwehrgeräten (Geräteprüfordnung); RdErl. d. Innenministers v. 2. 12. 1980
-V B 4 - 4.424 – 2
Hinzu kommen eine Reihe von Sonderbauverordnungen und weitere Erlasse, es folgt eine
Auswahl der wesentlichen Vorschriften:
Verkaufsstättenverordnung (VkVO) vom 8. September 2000 (GV. NRW. 256)
Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) vom 01. Juli 1969 (GV. NW. S.
548/SGV. NW. 232),
Garagenverordnung (GarVO) vom 02. Nov. 1990 (GV. NW. S. 600/SGV. NW. 232,
Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) vom 21. Febr. 1978 (GV. NW. S. 154/SGV.
NW. 232), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Dezember 1995 (GV. NW. S.
1236)
- 16 -
Gaststättenbauverordnung (GastBauVO) vom 09. Dez. 1983 (GV. NW. S. 232/SGV.
NW. 232),
Hochhausverordnung (HochhVO) vom 11. Juni 1986 (GV. NW. S. 522/ SGV. NW.
232),
Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Schulbaurichtlinie –
SchulBauR-) RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v.
29.11.2000-II A5-170 (MBl. NRW S.1608)
Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden gem.
RdErl. d. Innenministeriums - V D 2 - 4.131-5 - u. d. Ministeriums für Schule und
Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung - 834.36-86/0 Nr. 240/99 - v.
19.05.2000 (MBl. NW. S. 650)
Schutzzieldefinition der AGBF
Das Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997
führt aus, dass die Schutzzieldefinition10 der AGBF-NRW (Arbeitsgemeinschaft der
Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen11) als anerkannte Regel der
Technik angesehen werden und zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann (siehe dazu auch: Empfehlungen zum Brandschutz für Flugplätze
in Nordrhein-Westfalen und andere Sonderbauten für große Menschenansammlungen, Bericht - Teil I und II. Unabhängige Sachverständigenkommission beim Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Prüfung von Konsequenzen aus
dem Brand auf dem Rhein-Ruhr-Flughafen Düsseldorf, Juli 1997). Die Schutzzieldefinition enthält Aussagen zur Qualität der Brandbekämpfung in Bezug auf Hilfsfrist,
Funktionsstärke und Erreichungsgrad.
Für den Regierungsbezirk Köln ist indes die Verfügung Az. 022.001.002 vom 3. Februar 2012 der Bezirksregierung Köln, die zur Bewertung der Leistungsfähigkeit einer
Freiwilligen Feuerwehr im Regierungsbezirk Köln herangezogen wird, maßgebend.
Erläuterungen zum FSHG
§ 1 legt die Aufgaben der Gemeinden und Kreise fest. Die Gemeinden unterhalten eine
den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr, treffen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Die Kreise und kreisfreien Städte sind für Leitung
und Koordinierung von Großschadensereignissen, Unterhaltung von Leitstellen sowie Leitungs- und Koordinierungseinrichtungen zur Bekämpfung von Großschadensereignissen
verantwortlich.
§ 2 regelt die Einsatzorte der Feuerwehren auf Bundesautobahnen, Wasserstraßen und
Eisenbahnstrecken auf Zuweisung der Bezirksregierung (s.o.). § 4 definiert die Feuerwehraufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, dies ist für die Aufsicht
durch die Aufsichtsbehörden relevant. Die §§ 5-8 beschreiben den Aufgabenbereich des
vorbeugenden Brandschutzes, § 5 Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgrund
baurechtlicher Vorschriften, § 6 die Brandschau, § 7 die Brandsicherheitswachen und § 8
die Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, und Selbsthilfe.
§§ 9-14 Die Gemeinden halten öffentliche Feuerwehren (Berufs- und/oder Freiwillige
Feuerwehren bzw. Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften) vor.
§ 15 befasst sich mit Werkfeuerwehren, § 17 mit dem Einsatz der Feuerwehr im Rettungsdienst. § 21 regelt die Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst, diese
ist durch die Landkreise oder kreisfreien Städte zu unterhalten.
10
11
Bewältigung eines kritischen Wohnungsbrandes - Hilfsfrist, Funktionsstärke, Erreichungsgrad.
http://www.agbf.de
- 17 -
§ 22 beinhaltet neben der Pflicht zur Vorbereitung für Schadens- und Großschadensereignisse explizit die Verpflichtung der Gemeinde, einen Brandschutzbedarfsplan sowie
Gefahrenabwehrpläne für Großschadensereignisse und besonders gefährliche Objekte
aufzustellen. Weiter ist eine Leitungs- und Koordinierungsgruppe aufzustellen.
§ 23 betrifft Ausbildung, Fortbildung und Übungen, § 24a die externen Notfallpläne für
schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen, § 25 die überörtliche Hilfe und § 31 die Auskunftsstelle.
3.
Aufgaben der Feuerwehr
Feuerwehren sind in Nordrhein-Westfalen mit einer Vielzahl von Aufgaben gesetzlich betraut (s.o.). So kann man die Aufgaben einteilen in:
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Originäre Aufgaben
Bekämpfung von Schadenfeuer
Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen.
Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom
Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann.
Vorbeugender Brandschutz
Brandschauen gemäß § 6 FSHG werden durch den Brandschutztechniker, der für die
Gemeinden und Städte Niederzier, Jülich, Linnich und Titz zuständig ist, durchgeführt. Die örtliche Feuerwehr ist hier ausdrücklich nicht beteiligt.
Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte
Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen.
Stellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften (Sonderbauverordnungen).
Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten Umgang
mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie die Möglichkeiten der Selbsthilfe.
Brandschutz- und Räumungsübungen, Unterweisungen und Schulungen.
Überprüfung der Löschwasserentnahmestellen.
Amtshilfe Polizei
Ausleuchten von Einsatzstellen
Gestellung von Fahrzeugen und Geräten
Leichenbergung
Übertragene Aufgaben durch das Ordnungsamt
Tiertransport (Fundtiere ins Tierheim) in Notfällen
Transport von Tierkadavern in Notfällen
Sofortmaßnahmen nach Öl- und Giftalarmplan für Umweltamt, Lebensmittelbehörde,
Untere Wasserbehörde
Kostenpflichtige Einsätze
Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen.
Technische Hilfeleistung für Dritte auf freiwilliger, privatrechtlicher Basis z.B. Türöffnungen, Gestellung von Fahrzeugen, Material und Personal.
Einsatzvorbereitende Maßnahmen
Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans
- 18 -
3.6
Erstellung der Alarm- und Ausrückordnung
Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie von Sonderschutzplänen für besonders gefährliche Objekte
Kontaktpflege zu den Feuerwehren der umliegenden Gemeinden und Städte, den im
Rettungsdienst tätigen Hilfsorganisationen sowie dem THW
Stellungnahme im Rahmen behördlicher Baugenehmigungsverfahren größerer Bauvorhaben
Aus- und Fortbildung
Regelmäßige Übungsabende auf Löschgruppenebene
Überprüfung der Leistungsfähigkeit durch Zug- und Gemeindeübungen
Grundausbildung (Truppmann Modulausbildung I-IV)
Erste Hilfe – Ausbildung durch MHD und DRK Jülich
Teilnahme an Sonder- und Laufbahnlehrgängen auf Kreisebene in Stockheim und am
Institut der Feuerwehr in Münster (Landesebene)
Koordinierung/Durchführung interner und externer Ausbildung
Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungsstellen, Arbeitskreisen
Ausbildung externer Kräfte (Kooperation mit der Freiwilligen Feuerwehr Linnich, Jülich und Aldenhoven)
Teilnahme am Leistungsnachweis
Teilnahme an Feuerwehrwettkämpfen
3.7 Technische Logistik, Materialerhaltung, Bauunterhaltung
3.8
3.9
Ausschreibung von Fahrzeugen, Ausrüstung und Gerät, Fremdvergaben, Reparatur in
Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 2 der Gemeindeverwaltung
Überwachung und Ausführung von Wartung, Pflege und Prüfung der gesamten Geräte und Ausrüstung in Zusammenarbeit mit den Werkstätten des Feuerwehrtechnischen Zentrums in Stockheim
Bauunterhaltung der Gerätehäuser in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 3 der
Gemeindeverwaltung
Feuerlöscherprüfdienst
Jugendarbeit
Nachwuchsförderung durch intensive Jugendarbeit
Teilnahme an Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr auf Kreis- und Landesebene
Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an der Leistungsspange der Jugendfeuerwehr
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kontaktpflege zur örtlichen Presse
Betreuung der Presse bei Einsätzen
Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchswerbung bei eigenen Veranstaltungen (z.B. Tag
der offenen Tür)
3.10 Freiwillige Leistungen im Rahmen der dörflichen Gemeinschaft
Begleitung von Umzügen/Prozessionen (Verkehrssicherung ohne/mit Polizei)
Unterstützung von Sportveranstaltungen
Kirmesumzüge, Teilnahme als Verein
Feuerwehrverbandsveranstaltungen
Martinszugbegleitung
Sicherheitsdienste bei Feuerwerken
Aufbau von Zelten für besondere Veranstaltungen
- 19 -
Kranzniederlegungen
Nach weit verbreiteter und in der Bevölkerung viel bekannterer Auffassung kann man die
Aufgaben der Feuerwehr jedoch auch in 4 Gruppen einteilen:
Retten
Retten ist die Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen durch Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe), die der Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf
oder Herztätigkeit dienen, und/oder das Befreien aus einer Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen (bei Feuer, Überschwemmungen, Verkehrsunfälle etc.).
Löschen
als abwehrender Brandschutz, hier werden unterschiedlichste Brände mit Hilfe spezieller Ausrüstung bekämpft und eben gelöscht.
Bergen
Die Feuerwehr kann weiterhin das Bergen von Sachgütern, toten Menschen oder Tieren übernehmen.
Schützen
Sind vorbeugende Maßnahmen, im Wesentlichen vorbeugender Brandschutz. Diese
dienen der Vermeidung von Entstehungsbränden z.B. durch Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen oder konsequenter Brandschutzerziehung in
der Bevölkerung, um auf Gefahren aufmerksam zu machen und richtiges Verhalten in
Notsituationen aufzuzeigen.
Besonders in Industrienationen wird dem Betriebsbrandschutz immer mehr Augenmerk geschenkt, sei es durch eigene betriebliche, sei es durch öffentliche Feuerwehren.
Darüber
hinaus
wird
die
Feuerwehr
im
Rahmen
behördlicher Baugenehmigungsverfahren größerer Bauvorhaben häufig hinzugezogen und um
Stellungnahme gebeten. Weiterhin arbeitet die Feuerwehr in verschiedenen Fachgebieten bei der Erstellung von Standards mit. Außerdem betreibt die Feuerwehr aktiven Umweltschutz, etwa durch die Eindämmung von Ölunfällen, Beseitigung
von Ölspuren auf Straßen und Schutz vor chemischen, biologischen und atomaren
Gefahren.
4.
Gefährdungspotential (Risikoanalyse)
4.1
Die Gemeinde Titz
4.1.1 Allgemeines
Die Gemeinde Titz ist eine kreisangehörige Gemeinde, die am östlichen Rand des Landkreises Düren, landschaftlich in der Jülicher Börde gelegen ist (8.217 Einwohner, Stand
31.01.2013). Sie hat eine Flächengröße von ca. 69 qkm und ist landwirtschaftlich geprägt
(mehr als 87% des Gemeindegebiets wird landwirtschaftlich genutzt), sie ist die Gemeinde mit dem größten Anteil landwirtschaftlich genutzter Fläche in Nordrhein-Westfalen.
Titz liegt verkehrsgünstig im Westen Nordrhein-Westfalens, zwischen den Oberzentren
Köln, Düsseldorf und Aachen, die Bundesautobahnen 44 und 61 verlaufen über Gemeindegebiet.
Im Süden des Gemeindegebietes befindet sich die Sophienhöhe mit dem dahinter liegenden Braunkohletagebau Hambach, östlich bzw. nordöstlich der Gemeinde liegt der Braunkohletagebau Garzweiler.
- 20 -
4.1.2 Zahlen, Daten, Fakten
4.1.2.1 Größe, Einwohner, Topographie
Einsatzbereich
Zug 3
Zug 2
Zug 1
Ortschaft
Jackerath
Opherten/Mündt
Titz
Gesamt Zug 1
Hasselsweiler
Gevelsdorf/Ralshoven
Müntz/Hompesch
Gesamt Zug 2
Spiel/Sevenich
Ameln
Kalrath
Rödingen/Höllen/Bettenhoven
Gesamt Zug 3
Gesamt/Durchschnitt
Sonstige Daten:
Max. Ausdehnung Ost - West:
Max. Ausdehnung Nord - Süd:
Höchste Erhebung:
tiefster Punkt:
Durchschnittliche Höhe:
Höchste Bebauung (Stadtbezirk):
Niedrigste Bebauung (Stadtbezirk):
Stadtzentrum (Kern):
EinwohnerLuftlinie
Fläche
Feuerwehra
dichte
zum
Einwohner
Einwohner
Feuerwehra ngehörige
(in
(in
Zentralort
qkm)
(1.Wohnsitz)
(2.Wohnsitz)
Einw./qkm)
ngehörige
pro Einw.
(in km)
5,627
772
27
137,20
3,75
20
2,59%
3,169
345
18
108,87
1,89
14,404
2392
106
166,06
29
1,21%
0,00
23,200
3509
151
151,25
49
1,40%
1,88
5,220
621
27
124,33
24
3,54%
3,00
8,333
412
23
49,44
3,64%
3,74
15
6,582
743
40
112,88
0,00%
5,34
20,135
1776
90
88,21
39
2,20%
4,03
4,013
210
15
52,33
0
0,00%
3,78
4,709
725
34
153,96
23
3,17%
2,33
2,017
147
8
72,88
3,01
36
24,49%
14,466
1850
112
127,89
6,37
25,205
2932
169
116,33
59
2,01%
3,87
68,540
8217
410
118,59
147
1,79%
3,26
Die Ortschaften Opherten/Mündt, Gevelsdorf/Ralshoven, Spiel/Sevenich und Kalrath sind bereits
als gemeinsame Löschgruppen in den jeweiligen Zügen erfasst.
11, 325 km
Entfernung nach:
12, 171 km
Aachen
48 km
Mündt
119,3 m üb. NN
Düren
28 km
Müntz
83,8 m üb. NN
Erkelenz
18 km
m üb. NN
Grevenbroich
26 km
Mündt, Funkturm
194,5 m üb. NN
Jülich
11 km
Müntz, Hompescher Str.
92,2 m üb. NN
M-Gladbach
31 km
Titz, Pfarrkirche
154,2 m üb. NN
Tabelle 1: Einwohnerstatistik (Stand 2012)
Da im Gemeindegebiet Titz die Arbeitsplatzdichte im Verhältnis zu umliegenden Kommunen geringer ist, ist die Zahl der Auspendler hoch. Übernachtungsmöglichkeiten und Einpendler fallen dabei nicht ins Gewicht.
4.1.2.2 Flächen, Nutzungen in qkm/%
Zug 3
Zug 2 Zug 1
Einsatzbereich
Ortschaft
Jackerath
Opherten/Mündt
Titz
Gevelsdorf/Ralshoven
Hasselsweiler
Müntz/Hompesch
Spiel/Sevenich
Ameln
Kalrath
Rödingen/Höllen/Bettenhoven
Gesamt
%
Fläche bebaute
(in qkm) Flächen
5,62
3,17
14,37
8,33
5,32
6,58
4,00
4,71
1,98
14,51
68,59
0,26
0,15
0,66
0,20
0,20
0,29
0,17
0,22
0,08
0,62
2,86
4%
Verkehr
sflächen
0,37
0,20
0,92
0,35
0,34
0,42
0,24
0,31
0,08
0,55
3,78
6%
Grünflächen
Landwirtschaftl. WasserFlächen flächen
0,02
0,01
0,06
0,00
0,02
0,03
0,02
0,02
0,00
0,03
0,20
0%
Tabelle 2: Flächennutzung
- 21 -
4,80
2,71
12,31
7,72
4,62
5,75
3,45
4,03
1,81
13,27
60,46
88%
0,01
0,01
0,03
0,03
0,03
0,04
0,01
0,01
0,00
0,02
0,19
0%
Wald- Sonstige
flächen Flächen
0,06
0,03
0,14
0,02
0,00
0,03
0,04
0,05
0,00
0,00
0,37
1%
0,10
0,06
0,26
0,01
0,11
0,02
0,07
0,09
0,00
0,02
0,73
1%
(in km)
4.1.2.3 Verkehrsflächen (in km, Infrastruktur, Verkehrsbewegungen)
Ortschaft
Bundesstraße
n
Landstraßen
Kreisstraßen
Jackerath
BAB 44
L 241, L 227, L 117
Opherten/Mündt
BAB 44
L 241
Titz
BAB 44
L 12, L 226, L 241
Gevelsdorf/Ralshoven
L 226
K7
Hasselsweiler
BAB 44
L 241
K 5, K 7
Müntz/Hompesch
BAB 44
L 366
K5
Spiel/Sevenich
L 241, L258
K8
Ameln
L 12, L 258
Kalrath
Rödingen/Höllen/Bettenhoven B 55
Straße
(in km)
Zug 3
Zug 2
Zug 1
Einsatzbereich
L 258
L 12, L 213
K 37
Gesamtlänge im
Gemeindegebiet in
km
B 55
L 12
L 117
L 213
L 226
L 227
L 241
L 258
L 366
K5
K7
K8
K 37
Gesamt
2,01
7,57
0,36
2,86
4,75
1,59
9,18
4,54
2,75
4,93
5,35
1,54
4,05
51,46
Tabelle 3: Verkehrsinfrastruktur
4.1.3 Leitbilder der Gemeindeentwicklung, absehbare Veränderungen, Planungen und Tendenzen durch Gemeindeentwicklungsplanung
Im Landes- bzw. Gebietsentwicklungsplan ist die Gemeinde Titz als Gebiet mit überwiegend ländlicher Raumstruktur dargestellt.
Nach der Systematik der zentralörtlichen Gliederung wird die Gemeinde Titz aufgrund
ihrer Einwohnerzahl und Infrastruktur als Grundzentrum eingeordnet.
Das Gemeindegebiet ist durch klassifizierte Straßen sehr gut an das überörtliche Straßennetz angeschlossen. Dies ist u.a. die BAB 44, die die großen Verdichtungsgebiete in
Belgien/Holland sowie den Raum Aachen und Düsseldorf verbindet und die BAB 61, durch
die der Raum Koblenz-Köln-Bergheim mit dem Raum Mönchengladbach verbunden wird.
Anschlussstellen befinden sich nordwestlich der Ortslage Titz (BAB 44) und im Bereich
des Autobahndreiecks Jackerath (BAB 44 / BAB 61).
Nach den Zielvorgaben des Gebietsentwicklungsplans soll sich die Siedlungsentwicklung
grundsätzlich auf den Flächen vollziehen, die in diesem Plan als Siedlungsbereich dargestellt sind. Als Wohnsiedlungsbereich innerhalb der Gemeinde sind die Ortslagen Titz und
Rödingen/Höllen/Bettenhoven dargestellt. Die Attraktivität, vor allem der Ortslage Titz
als Wohnort, beruht auf der verkehrsgünstigen Lage, der vorhandenen Infrastruktur, der
unmittelbaren Nähe zu den Mittelzentren Jülich, Erkelenz und Grevenbroich und nicht
zuletzt dem ländlich geprägten Ortsbild und der ländlichen Umgebung. Die Gemeinde Titz
- 22 -
verfügt über eine eigene Kindertageseinrichtung (Kindergarten „Zauberwelt“), eine Gemeinschaftsgrundschule mit zwei Standorten (Titz und Rödingen) und eine Gemeinschaftshauptschule in Titz. Andere, weiterführende Schulen sind problemlos u.a. in Jülich
zu erreichen.
Die Gemeinde Titz hat ein Gewerbegebiet an der BAB 44 in Größe von ca. 60 ha ausgewiesen. Sollte es zu einer Inanspruchnahme der Flächen kommen, stellt dies natürlich
besondere Anforderungen an die Löschwasserversorgung (objektbezogener Schutz), die
bei Planung und Bau zu berücksichtigen sind.
Weiter gibt es im Gemeindegebiet inzwischen drei Windparks mit insgesamt 26 Windrädern, die ebenfalls an die (Freiwillige) Feuerwehr besondere Anforderungen stellen (Höhenrettung, Brandbekämpfung in der Höhe). Dabei ist anzumerken, dass ein effektives
„Löschen“ eines Windrades kaum möglich ist. Die Freiwillige Feuerwehr kann daher eigentlich maximal nur die Höhensicherung aufbieten, Höhenrettung kann nur über
überörtliche Hilfe erfolgen (Berufsfeuerwehr Aachen).
Die Gemeinde Titz grenzt an die Braunkohletagebaue Hambach und Garzweiler II an; in
Garzweiler II ist die Wehr als „Unterstützungswehr“ bei der Bekämpfung im Zweit- oder
Drittangriff in der Einsatzplanung von RWE Power eingeplant.
Schließlich bildet die Sophienhöhe als Naherholungsgebiet, die teilweise auf dem Gebiet
der Gemeinde Titz liegt (gleichwohl aber noch vollumfänglich unter Bergrecht steht), eine
besondere Herausforderung. Die genaue Herausarbeitung und Darstellung der rechtlichen
und tatsächlichen Situation auf der Sophienhöhe wird noch längere Zeit in Anspruch
nehmen; hierzu werden Gespräche mit der Gemeinde Niederzier, dem Kreis Düren, den
Bezirksregierungen Köln und Arnsberg (als Bergamt) zu führen sein. Allerdings brauchen
gegenwärtig hilfsfristenrelevante Einsätze nicht mit eigenen Kräften abgearbeitet werden,
denn mangels Bebauung der Sophienhöhe mit hilfsfristrelevanten Gebäuden (Hilfsfrist
„Wohnungsbrand“) und anderweitiger fester Infrastruktur (Hilfsfrist „Technische Hilfe“)
dürften keine Einsätze anfallen, die innerhalb der Acht-Minuten-Hilfsfrist abzuarbeiten
wären.
Im Bereich der Ortslage Ameln ist ein größeres Industrie- und Gewerbegebiet ausgewiesen. Darüber hinaus sind in der Gemeinde Titz noch elf weitere, kleinere Ortschaften vorhanden, deren Wohnraumbedarf entsprechend der Entwicklung der ortsansässigen Bevölkerung laufend angepasst wird. Auch ist das Gemeindegebiet durch die landwirtschaftliche Nutzung wesentlich geprägt. Zahlreiche, von den Ortslagen getrennt liegende
Wohnplätze (Höfe und Güter) sind vorhanden.
4.1.4 Löschwasserversorgung (LW-Vers.)
Nach § 1 Abs. 2 S. 2ff. FSHG NRW ist die Gemeinde für eine den örtlichen Verhältnissen
angemessene Löschwasserversorgung verantwortlich. Dabei kann das benötigte Löschwasser aus dem Trinkwassernetz, Löschteichen, Löschwassertanks oder Brunnen entnommen werden. Die benötigte bzw. vorzuhaltende Löschwassermenge wird anhand des
DVGW12-Arbeitsblatt W 405 "Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung" und der DIN 18 230, Teil 1, ermittelt. Dabei wird zwischen Grundschutz und Objektschutz getrennt; nur für den Grundschutz (Brandschutz in Wohn12
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. – technisch-wissenschaftlicher Verein.
- 23 -
/Gewerbe-/Misch- und Industriegebieten ohne erhöhtes Sach- und Personenrisiko) ist die
Gemeinde zuständig. Beim Objektschutz (der über den Grundschutz hinausgehende, objektbezogene Brandschutz bei erhöhtem Brand- und Personenrisiko) ist durch objektbezogene bauliche Maßnahmen (z.B. Löschwasserbehälter oder –teiche) die Löschwasserversorgung zu sichern.
Zur Ermittlung der Sanierungsnotwendigkeit und -fähigkeit des Wasserwerkes der Gemeinde Titz (einschließlich Wasserleitungssystem) und der hierzu erforderlichen Bedarfe
legte das Ingenieurbüro Achten und Jansen im März 2012 dem Rat der Gemeinde Titz ein
Gutachten vor. Im Rahmen der Überprüfung wurde notwendigerweise auch das Thema
Löschwasserversorgung in den Blick genommen.
Ergebnis des Gutachtens ist u.a., dass zum Grundschutz eine angemessene Löschwasserversorgung in der Gemeinde Titz grundsätzlich vorhanden ist. Bis auf das Gewerbegebiet in Ameln (wo 98 m³/h nötig sind), kann im gesamten Wassernetz grundsätzlich die
Nennleistung von 48 m³/h bei 1,5 bar Mindestbetriebsdruck geliefert werden. Neben den
bereits bekannten Schwachstellen (die Aussiedlerhöfe, an denen keine ausreichend erprobte Löschwasserversorgung existiert) zeigte das Gutachten jedoch einige wenige
Schwachstellen in der Grundschutzversorgung auf (S. 24 des Gutachtens):
Kalrath
Kalrath wird nur über eine einzelne Transportleitung aus Ameln versorgt. Hier soll unabhängig von der Löschwassersituation- über die Verlegung einer zweiten Leitung
(z.B. entweder als zweiter Strang aus Ameln oder im Ring aus Opherten) nachgedacht werden.
Erdgasse in Titz-Opherten
Hier kann ein Ringschluss zur Transportleitung aus Titz die noch fehlende Löschwassermenge erbringen. Dies könnte in 2013 in Angriff genommen werden.
Mündt
Hier liegt eine Unterversorgung derart vor, dass die benötigte Menge Löschwasser
nur unter Missachtung des oben genannten Mindestbetriebsdrucks gefördert werden
kann. Im Zweifel würde bei Löscharbeiten für deren Dauer in der Ortslage nicht genug Trinkwasser den Haushalten zugeführt werden können.
„Zur Düppelsmühle“ in Titz
Hier liegt eine Unterversorgung derart vor, dass die benötigte Menge Löschwasser
nur unter Missachtung des oben genannten Mindestbetriebsdrucks gefördert werden
kann. Im Zweifel würde bei Löscharbeiten für deren Dauer in der Ortslage nicht genug Trinkwasser den Haushalten zugeführt werden können.
Gehöfte Betgenhausen und Isenkroidt
Die Außengehöfte sind nur über geringkapazitäre Leitungen an das gemeindliche
Wassernetz angeschlossen. Diese Leitungen ermöglichen nicht die Förderung der
vorgeschriebenen Wassermenge, diese muss ergänzt werden durch Löschteiche,
Pendelbetrieb von Tanklöschfahrzeugen bzw. dem Legen von Schlauchtransportleitungen. Schlauchwagen zum Errichten einer solchen Transportleitung sind zwar vorhanden, allerdings ist das Szenario noch nie getestet worden.
Löschteiche sind u.a. in Sevenich und Kalrath vorhanden. Der noch in der ersten Fortschreibung als weitestgehend funktionslos beschriebene Teich in Kalrath soll noch in Betrieb bleiben, solange die zuvor genannte Schwachstelle existiert.
- 24 -
Die zuvor genannten Schwachstellen sollen im Rahmen der weiteren Prüfung und Bearbeitung der Situation des Wasserwerkes abgearbeitet werden. Gleichwohl kann und wird
bis zu diesem Zeitpunkt der Grundschutz durch Tanklöschfahrzeuge und entsprechende
Schlauchleitungen realisierbar sein. Die nötige Kennzeichnung der Wasserentnahmestellen durch Hydrantenschilder ist durch das Wasserwerk der Gemeinde Titz hergestellt und
wird kontinuierlich überwacht. Eine vollständige kartographische Übersicht der Wasserentnahmestellen und ein Rohrnetzplan mit Fließrichtung und Rohrdurchmesser sind noch
nicht fertiggestellt, so dass bei größeren Brandeinsätzen ein schnelles Auffinden einer
geeigneten Wasserentnahmestelle immer noch zu viel Zeit in Anspruch nimmt. Auch der
Kanalplan, in dem Kanäle und Rückhaltemöglichkeiten verzeichnet sind, um einer Kontamination des Kanalnetzes und der Kläranlage bei GSG-Einsätzen vorzubeugen, ist noch
nicht fertig gestellt. Die Dokumentationen sind in Arbeit. Engpässe werden sukzessive
abgearbeitet.
4.2
Risiken und Feuerwehreinsätze in der Gemeinde
4.2.1 Vereinfachtes Verfahren zur Erstellung einer feuerwehrtechnischen Gefahrenbeschreibung (kalte Lage)
Die bisherige Gefahrenmatrix (kalte Lage) sollte die Gefahren, denen sich die Feuerwehr
in der Gemeinde Titz gegenübergestellt sieht, im Überblick aufzeigen. Allerdings stimmte
die jeweilige Lagedarstellung nicht mit den Einsatzstichworten im Kreis Düren, die auch
von der Freiwilligen Feuerwehr Titz verwendet werden, überein (dies wurde auch von der
feuerwehtechnischen Fachaufsicht angemerkt). Im Übrigen konnte die bisherige Lagedarstellung auch wegen der verbesserten Risiko- und Gefahrendarstellung (unten 4.2.3), die
sich als erheblich transparenter und verständlicher erweist, aufgegeben werden.
Zug 1
Zug 2
Heime für Kinder,
alte Menschen,
Behinderte, Kranke
Verwaltungsgebäude
(> 2000 qm Nutzfläche)
unterirdische, geschlossene
Großgaragen (>1000 qm)
Schulen/Kidergärten
Geschäftshäuser
(> 2000 qm Verkaufsfläche)
Versammlungsstätten
(> 200 Personen)
Holzfachwerkgebäude
ökologisches Bauen
"Altstadtbebauung" %
Gebäude
unter Denkmalschutz
Gebäude
ab 1945 %
Gebäude
von 1900 bis 1945 %
Gebäude
älter als 1900 %
(Fußboden > 22m üb. Gelände)
Hochhäuser
Jackerath
225
6
0
5
45
50
1
5
2
0
0
2
0
0
0
Opherten/Mündt
133
4
0
2
55
43
1
0
3
0
0
0
0
0
0
Titz
724
8
0
5
35
60
14
5
4
2
1
4
0
1
0
96
0
0
20
40
40
1
0
2
1
0
0
0
0
1
205
1
0
20
55
25
4
2
1
1
1
1
0
0
2
56
0
0
30
50
20
4
0
3
0
0
0
0
0
0
188
1
0
20
40
20
3
0
4
1
0
1
0
0
0
Ralshoven
33
0
0
20
60
20
2
0
2
0
0
0
0
0
0
Spiel/Sevenich
75
0
0
20
60
20
3
0
0
0
0
0
0
0
0
231
6
0
10
50
40
6
1
2
0
0
0
0
0
0
44
0
0
30
40
30
5
0
2
0
0
0
0
0
0
657
2667
27
53
0
0
5
15,6
40
47,5
55
35,3
19
63
4
1,42
5
30
1
6
1
3
2
10
0
0
0
1
1
4
Gevelsdorf
Hasselsweiler
Hompesch
Müntz
Zug 3
(Fußboden zw. 7 - 22m üb. Gelände)
Ortschaft
Häuser gesamt
Einsatzbereich
Gebäude
nicht geringer Höhe
4.2.2 Risiken je Ortschaft (Übersicht):
Ameln
Kalrath
Rödingen/Höllen/Bettenhoven
gesamt/Durchschnitt
Tabelle 4: Risiken Bebauung/Nutzung-Gebäude
- 25 -
4.2.3 Ortschaften im Einzelnen (nach Einsatzzügen der Feuerwehr geordnet)
Zug 1
Jackerath
Ortsbeschreibung
Bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts befand sich in Jackerath eine große Sand- und Kiesgrube, die dazu führte, dass die Dorfbewohner „Jackerather Sandhasen“ genannt wurden. Jackerath, der jüngste und gleichzeitig einer der größten Orte der Gemeinde, liegt
unmittelbar am Autobahndreieck Jackerath und bietet somit die Verbindung zu den Großstädten Köln und Düsseldorf.
Einwohner, Lage im Gemeindegebiet
803 Einwohner, nordöstliche Randlage im Gemeindegebiet
Risiken
1. Besondere Risiken
Gaststätte: Robertz, Dagmar Margret, Jülicher Straße 3, 52445 Titz
Betriebe
o
Autoteile Becker GmbH, Am Bahnhof 1, 52445 Titz (Groß-/Einzelhandel KFZTeile),
o
Japanische Autoteile Petroschat GmbH, Am Bahnhof 1, 52445 Titz (Kfz-Betrieb)
o
Nellen Wilfried, Grevenbroicher Straße 2, 52445 Titz (Einzelhandel, Imbiss)
Zwei Kindergärten (DRK und Caritas Lebenswelten)
Pfarrheim
2. Verkehrsbedingte Risiken
unmittelbare Nähe zur BAB 44
unmittelbare Nähe zum Autobahndreieck Jackerath (BAB 44 / BAB 61)
unmittelbare Nähe zur L 277 (zukünftige Tagebaurandstrecke)
3. Topografische Risiken
Nähe zum Braunkohletagebau Garzweiler II, dadurch bedingt ggf. Unterstützungsleistungen
- 26 -
Opherten/Mündt
Ortsbeschreibung
Mündt als der älteste, urkundlich erwähnte Ort liegt im nord-östlichen Bereich der Gemeinde Titz. Mündt, ein Weiler von historischer Bedeutung und landwirtschaftlichem Reiz,
wird geprägt durch ein ehrwürdiges Gotteshaus (630 n. Chr.), einem Gutshof und dem
ehemaligen Kloster der Schwestern vom Heiligen Vincenz. Im heutigen Ort leben ein gutes Dutzend Menschen in der fruchtbaren Bördelandschaft des Jülicher Landes. In der
Nähe von Opherten entspringt der Malefinkbach, der sich über das Gemeindegebiet hinaus, bis in den Kreis Heinsberg zieht. Die ländliche Ortsumrandung prägt den dörflichen
Charakter des Ortes. Hier sind sowohl alte und mühevoll restaurierte Fachwerk- und
Backsteinbauten sowie Neubauten zu finden. Ebenso sieht man ehemalige landwirtschaftliche Gebäude, die heute als Pferdehöfe genutzt werden und so ihren ursprüngliche Charakter aufzeigen. Ein aktives Vereinsleben bietet den Menschen im Ort ein aktives und
abwechslungsreiches Leben.
Einwohner, Lage im Gemeindegebiet
370 Einwohner (Mündt 14, Opherten 356), nordöstliche Randlage im Gemeindegebiet
Risiken:
1. Besondere Risiken
Bürgerhaus
2. Verkehrsbedingte Risiken
größere Entfernung zur L 241 und BAB 44
3. Topografische Risiken
Tektonische Störung im Bereich des Bolzplatzes an der Bergstraße
Sonstiges:
Die Löschwasserversorgung in der Erdgasse in Titz-Opherten ist lückenhaft. Hier kann ein
Ringschluss zur Transportleitung aus Titz die noch fehlende Löschwassermenge erbringen.
- 27 -
Titz
Ortsbeschreibung
Der Ort Titz wurde erstmals in einer Urkunde des Kölner Erzbischof Reinald vom 2. August 1166 erwähnt. Ein Germane Namens „Titius“ oder „Titiacus“ gründete einen einflussreichen germanisch-keltischen Großbauernhof. Um diesen Großbauernhof, aus dem
eine römische Anlage entstand, wurde im Laufe der Zeit das heutige Titz.
Titz liegt zentral im Gemeindegebiet und ist der größte Ort der Gemeinde. Hier befinden
sich, neben dem Rathaus der Gemeinde, Schulen, Kindergärten und ein Hallenband. Auch
alte Bauten wie zum Beispiel die letzte verbliebene Bockwindmühle im Jülicher Land oder
das „Spritzenhaus“ sind in Titz zu finden.
Einwohner, Lage im Gemeindegebiet
2.483 Einwohner, zentrale Lage im Gemeindegebiet
Risiken:
1. Besondere Risiken
Pfarrheim
Gemeinschaftshauptschule
Gemeinschaftsgrundschule
Gemeindekindergarten
Katholischer Kindergarten
Nahversorgungszentrum (Edeka, ALDI)
Gaststätte
o
Haus Buchholz, Landstraße 26, 52445 Titz (Schank- und Speisewirtschaft)
o
Titzer Imbiss (Bagdatli), Landstraße 9, 52445 Titz (Imbissbetrieb)
Zahlreiche Geschäfte / Einzelhandel
o
Autotechnik Boeckels und Brückmann GbR, Linnicher Str. 100, 52445 Titz
o
Baumaschinen Vermietungs- und Vertriebs GmbH, Velderstraße 9, 52445 Titz
o
Fischer, Maria Magdalena, Matthiasstraße 24a, 52445 Titz (Friseurbetrieb)
o
Grünes Warenhaus (Owiesniak), Landstraße 39, 52445 Titz (Handel mit Blumen,
Pflanzen und Gartenbedarf)
o
Jakob Schiffer Lohnabbund und industrieller Zuschnitt von Dachstühlen, Zum
Königstal 6, 52445 Titz
o
Raumausstattung Flücken, Linnicher Straße 31, 52445 Titz (Polsterer- und Dekorateurbetrieb, Einzelhandel mit Leder- und Polsterwaren)
- 28 -
o
Tambour, Gerhard Günter, Matthiasstraße 11, 52445 Titz (Bauschlosserei)
o
Wirtz Oliver, Landstraße 13, 52445 Titz (Kfz-Werkstatt)
o
Wolf, Hubert, Lessingstraße 6, 52445 Titz (Dachdeckerbetrieb)
o
Zimmerei Dirk Dutine GmbH, Zum Königstal 6, 52445 Titz (Zimmereibetrieb)
Bäckereien
o
Schmitz, Hubert, Linnicher Straße 63 52445 Titz
Banken
o
Sparkasse Düren Zweigstelle Titz,
Linnicher Straße 5, 52445 Titz
o
Raiffeisenbank Erkelenz Zweigstelle Titz, Landstr. 26a, 52445 Titz
Apotheke: Bacciocco Apotheke, Landstr. 36, 52445 Titz
Aussiedlerhöfe (Düppelsmühle, Wirtz, Isenkroidt, Betgenhausen, Rund-Düttenhof)
Landwirtschaftliche Betriebe und Außengehöfte
Windeneergieanlagen (Windräder)
2. Verkehrsbedingte Risiken
Ortsdurchfahrt der L 241
unmittelbare Nähe zur BAB 44
unmittelbare Nähe zur L 12 und L 226
3. Topografische Risiken
Es sind Fälle von Mergelsgrubeneinbrüchen bekannt.
Zug 2
4.2.3.1 Gevelsdorf
Ortsbeschreibung
Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes erfolgte im Jahre 893 unter dem Namen
„Givinesdorpht“, was auf eine Ansiedlung durch Kelten verweist. In Gevelsdorf findet sich
eines der beiden Altenheime im Gemeindegebiet.
Einwohner, Lage im Gemeindegebiet
741 Einwohner, nordwestliche Randlage im Gemeindegebiet
Risiken:
1. Besondere Risiken
- 29 -
Haus Rose (Altenpflegeheim mit 22 Plätzen)
Dackweiler Siedlung, Aussiedlerhöfe
Gaststätte Beyss, Arnold, Dackweilerstraße 11, 52445 Titz (Schankwirtschaft)
2. Verkehrsbedingte Risiken
Kreuzungsbereich L 226 / K 7
3. Topografische Risiken
Es sind Fälle von Mergelsgrubeneinbrüchen bekannt.
4.2.3.2 Ralshoven
Ortsbeschreibung
Die ursprüngliche Bezeichnung des Ortes lautete „Ravenshoven“ und bedeutete „zum Hof
des Raben“. Diese Ortsbezeichnung stammt aus dem germanischen für dessen Volk der
Rabe der heilige Vogel des Wotan war und gerne zur Bildung von Namen verwandt wurde. Ralshoven befindet sich heute nur wenige Hundertmeter vom Gebiet der Stadt Linnich entfernt. Seit über 100 Jahren ist Ralshoven, auch über die Gemeindegrenzen hinaus, als Marien-Wallfahrtsort bekannt.
Einwohner, Lage im Gemeindegebiet
106 Einwohner, nordwestliche Randlage im Gemeindegebiet (unmittelbare Grenze zur
Stadt Linnich)
Risiken:
1. Besondere Risiken
Bürgerhaus
Windkraftplanungen in Linnich/Hottdorf
2. Verkehrsbedingte Risiken
Lage an der L 226
3. Topografische Risiken
- 30 -
nicht bekannt
4.2.3.3 Hasselsweiler
Ortsbeschreibung
Hasselsweiler, ein Ort mit reicher geschichtlicher und vorgeschichtlicher Vergangenheit,
bestand ursprünglich aus den Dörfern „Hasselo und Wylre“. Im Laufe der Jahrhunderte
schmolzen die Dörfer zu einem Dorf zusammen. Die erste urkundliche Erwähnung erfolgte im Jahr 630. Archäologische Funde aus der Jungsteinzeit (4500-3500 v. Chr.) beweisen jedoch eine viel ältere Geschichte. Die Kirche zum „Heiligen Kreuz“ wurde in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts erbaut und wahrscheinlich 1541 fertiggestellt.
Der Ort hat sich seinen dörflichen Charme erhalten und wird vom Malefinkbach durchflossen. Von der integrativen Kindertagestätte „Steppke“, bis hin zum Seniorenheim „Heilige
Familie“, hat Hasselsweiler einiges zu bieten: Neben einer Sport- und Freizeitfläche, einer
Tennisanlage, einem Bürgerhaus, rundet ein vielfältiges, abwechslungsreiches Vereinswesen das Angebot ab und sorgt für eine attraktive Freizeitgestaltung.
Einwohner, Lage im Gemeindegebiet
655 Einwohner, Westliche Lage im Gemeindegebiet
Risiken:
1. Besondere Risiken
Caritas Alten- und Pflegeheim „Heilige Familie“ (120 Plätze)
Gaststätte Dahmen
Gewerbebetriebe
o
Becker, Jakob, Poststraße 15, 52445 Titz (Bäckerei)
o
Höfels, Karl Matthias, Von-Leerodt-Straße 29, 52445 Titz (Reparatur und Handel
mit Landmaschinen)
o
Höfels, Michael Anton, Von-Leerodt-Straße 27, 52445 Titz (Kranservice)
o
Kron & Flammen, Dennis Kron, Von-Leerodt-Straße 13, 52445 Titz (Pyrotechnik)
o
MASTER Gartenhandgeräte und Zubehör GmbH Kreuzstraße 15, 52445 Titz (Verkauf/Vertrieb von Gartenhandgeräten)
Bürgerhaus
- 31 -
Kindergarten „Steppke“
Umspannstation (2x35 kV Hochspannungsleitungen)
2. Verkehrsbedingte Risiken
Ortsdurchfahrt K 5
3. Topografische Risiken
nicht bekannt
4.2.3.4 Hompesch
Ortsbeschreibung
Hompesch kann auf eine lange Historie zurückblicken. Jungsteinzeitliche Besiedlungsfunde und Funde aus der Römerzeit lassen auf eine frühe Besiedlung schließen. Die erste
urkundliche Erwähnung stammt aus dem Jahre 1260 (Adelsgeschlecht derer von Hompesch). So verlieh der letzte Großmeister des Johanniterordens, Ferdinand von Hompesch
(1744-1804), 1797 dem Dorf Zabbar(Malta) die Stadtrechte. Der Ort Hompesch ist das
westlichste Dorf der Gemeinde Titz und wird von 175 Menschen bewohnt. Die fruchtbare
Lößlandschaft der Jülicher Börde gibt dem Ort seinen Charakter. Der Malefinkbach und
das Landschaftsschutzgebiet „Malefinkbachaue“ geben dem Ort einen hohen Erholungswert.
Einwohner, Lage im Gemeindegebiet
175 Einwohner, Randlage im Gemeindegebiet (unmittelbare Grenze zur Stadt Jülich)
Risiken:
1. Besondere Risiken
Alte Kläranlage Hompesch, jetzt nur noch als Pumpstation zur Kläranlage Jülich
Großgärtnerei Hintzen
Malerbetrieb: Franz Michael Hartmann GmbH, Boslarer Straße 3, 52445 Titz
2. Verkehrsbedingte Risiken
Lage an der L 366
Lage an der K 5
- 32 -
3. Topografische Risiken
nicht bekannt
4.2.3.5 Müntz
Ortsbeschreibung
Die erste urkundliche Erwähnung des ehemaligen Königshofes Müntz erfolgte 945. Mittlerweile ist das Dorf zu einem beliebten Wohnort für Familien geworden. Dazu trägt besonders das aktive Vereinsleben bei, in welches sowohl Kinder und Jugendliche, als auch
Erwachsene eingebunden werden. Die Vereine sind es auch, durch die in Müntz in regelmäßigen Abständen interessante Veranstaltungen stattfinden, die das Dorfleben abwechslungsreich machen. Als Sehenswürdigkeit findet man in Müntz die Pfarrkirche St.
Peter, welche als „Dom des Jülicher Landes“ gilt. Die im Jahre 1877 konservierte, dreischiffige gotische Kirche, lockt heute noch viele Besucher an.
Einwohner, Lage im Gemeindegebiet
598 Einwohner, Randlage im Gemeindegebiet
Risiken:
1. Besondere Risiken
Gaststätte Maar
Bürgerhaus
Aussiedlerhof „Sophienhof“
Fleischerei Lemm, Raiffeisenstraße 19, 52445 Titz
Betriebe:
o
Esser, Hans Josef, An Haus Behr 10, 52445 Titz (Holzhandel)
o
Goebbels, Ulrich, Raiffeisenstraße 58, 52445 Titz (Tischler)
o
Hartmann, Rainer, Auf dem Hof 8, 52445 Titz (Maler- und Lackiererhandwerk)
o
Schaafhausen, Robert, Hasselsweilerstraße 2, 52445 Titz (Elektroinstallation)
o
Autotechnik / Scheibenservice Esser, Raiffeisenstr. 15, 52445 Titz (Werkstatt
u.a. für Autogas)
2. Verkehrsbedingte Risiken
- 33 -
unmittelbare Lage an der K 5
Ortsdurchfahrt K 1
3. Topografische Risiken
nicht bekannt
4.2.3.6 Spiel/Sevenich
Ortsbeschreibung
Spiel ist die älteste Pfarrei in der Umgebung und wurde im Jahre 1166 erstmals erwähnt.
Der Name bedeutet „Kirchspiel“ und es ist bewiesen, dass einige Dörfer der Umgebung
nach Spiel eingepfarrt waren. Neben Spiel gehören auch die Gehöfte Neu Spiel und die
Spieler Mühle dem Ort an. Heute befindet sich in Spiel die alte Pfarrkirche St. Gereon, die
für die Menschen Bestandteil ihres Dorfes ist. Der Ort Sevenich wurde im Jahre 1300
erstmals urkundlich erwähnt. Bereits in dieser Zeit flossen die Einnahmen der Kapelle
dem Pastor in Spiel zu.
Einwohner, Lage im Gemeindegebiet
Spiel 199, Sevenich 26, zentrale Lage im Gemeindegebiet
Risiken:
1. Besondere Risiken
Betrieb Holzbau Heesen
2. Verkehrsbedingte Risiken
Sevenich: Entferntere Lage an der L 241
Spiel: Ortsdurchfahrt der L 258, Lage an der K 8 Richtung Welldorf
Unfallhäufungen sind nicht bekannt.
3. Topografische Risiken
nicht bekannt
- 34 -
Sonstiges:
Die Löschwasserversorgung ist in Sevenich aufgrund der geringkapazitären Leitung eingeschränkt. Für ein landwirtschaftliches Anwesen ist daher ein Löschteich angelegt worden.
Zug 3
4.2.3.7 Ameln
Ortsbeschreibung
Ameln wurde durch die großen Hofanlagen Schunkenhof, Krichelshof und Kaspershof geprägt. Diese wurden im Laufe der Zeit immer wieder durch Verkauf oder Vererbung in der
Geschichte erwähnt. Die erste urkundliche Erwähnung des Ortsnamens lässt sich auf das
Jahr 1118 datieren. Heute befindet sich in Ameln eines der beiden größeren Gewerbegebiete der Gemeinde, in dem, neben weiteren Betrieben, eine Biogasanlage sowie eine
Pelletieranlage zu finden sind.
Einwohner, Lage im Gemeindegebiet
764 Einwohner, zentrale Lage im Gemeindegebiet
Risiken:
1. Besondere Risiken
Gewerbegebiet mit objektschutzbezogenen Ansiedlungen
o
Buir-Bliesheimer (Pflanzenschutzmittel)
o
Weuten Kartoffelhalle
o
Frischgemüse
o
Biogasanlage
o
Pellet-Anlage
Bäckerei Amelner Backstube, Prämienstraße 34, 52445 Titz
Betriebe
o
Irnich GmbH & Co. KG, Bedburger Straße 2, 52445 Titz (Groß- und Einzelhandel
mit Landesprodukten, Brenn- und Treibstoffe)
o
Beton- und Mörtelwerk Tholen GmbH & Co.KG, Am Weiher, 52445 Titz (wegen
Teerherstellung)
- 35 -
Rolka Stephan und Tassisto Federico GbR, Güstener Straße 18, 52445 Titz (Digitales Fotostudio und -labor)
o
TBG Titzer Baumaschinengesellschaft, Prämienstraße 3, 52445 Titz (Vermietung,
Verpachtung, Vertrieb von Baumaschinen)
o
von Wirth, Günther Anton, Im Wiesengrund 12, 52445 Titz (Zimmerei)
Fleischerei Lemm, Hauptstraße 41, 52445 Titz
Bürgerhaus
Ladengeschäfte
Landmaschinen Zimmermann, Dürener Straße 1a, 52445 Titz
AVIA-Tankstelle, Prämienstraße 30, 52445 Titz
Sparkasse Düren Geschäftsstelle Titz-Ameln, Prämienstraße 24, 52445 Titz (ehem.
Geschäftsstelle mit Geldautomat)
o
2. Verkehrsbedingte Risiken
Ortsdurchfahrt L 12
Ortsdurchfahrt L 258
Verkehrsaufkommen Zulieferer
3. Topografische Risiken
Es sind Fälle von Mergelsgrubeneinbrüchen bekannt.
4.2.3.8 Kalrath
Ortsbeschreibung
Kalrath wurde erstmals im Jahre 1284 urkundlich erwähnt. Der Ursprung des Namens
lässt sich jedoch nur erahnen. „Rath“ ist im Rheinland eine Bezeichnung für Rodung, so
dass man vermuten könnte, dass für diesen Ort der ursprünglich vorhandene Wald beseitigt wurde und so ein Teil des Namens stammt. Heute liegt Kalrath am östlichen Rand der
Gemeinde und nur unweit des Rhein-Erft-Kreises.
Einwohner, Lage im Gemeindegebiet
155 Einwohner, zentrale Lage im Gemeindegebiet
Risiken:
- 36 -
1. Besondere Risiken
Bürgerhaus
2. Verkehrsbedingte Risiken
Ortsdurchfahrt L 258
3. Topografische Risiken
nicht bekannt
Sonstiges:
Es sind Defizite in der Löschwasserversorgung bekannt, vgl. oben 4.1.4.
4.2.3.9 Rödingen/Bettenhoven/Höllen
Ortsbeschreibung
Geprägt vom Gut Bettenhoven, das in den Jahren 1116 bis 1272 im Besitz der Geschlechter von Alfter und von 1272 bis 1638 im Besitz der Herzöge von Jülich war, liegt
der Ort am östlichen Gemeinderand nahe den Orten Rödingen und Höllen und besteht, im
Gegensatz zu den anderen Orten, nur aus einer Straße. Der Ort Höllen wird meist im Zusammenhang mit Rödingen genannt und ist Standort einer Außenstelle des Rheinischen
Amtes für Bodendenkmalpflege des Landschaftsverbandes Rheinland. Außerdem liegt
Höllen unmittelbar am Tagebau Hambach und der Sophienhöhe, die zu Spazierengehen
einlädt. Die Ansiedlung Rödingens erfolgte zum Ende der Römerzeit um 350 n. Chr. Die
damalige Ortschaft entstand an einer Römerstraße, welche von Roermond nach Remagen
an den Rhein führte. Im späteren Mittelalter lag Rödingen an einer wichtigen Wegeverbindung zwischen den Niederlanden und dem Rheintal. Heute stellt es den zweitgrößten
Ort im Gemeindegebiet nach Titz dar und bietet mit der LVR-Kulturhaus Landsynagoge
eine der wenigen fast im Originalzustand erhaltenen Landsynagogen im westlichen
Rheinland als Begegnungsstätte.
Einwohner, Lage im Gemeindegebiet
1.314 Einwohner, südliche Lage im Gemeindegebiet
- 37 -
Risiken:
1. Besondere Risiken
Windräder
Kiesgrube
Grundschulstandort
Katholischer Kindergarten Rödingen
Gewerbegebiet Finkelbach (Tirtey Reisen)
o
Fitz Leuchtenmanufaktur GmbH & Co. KG, Am Finkelbach 2, 52445 Titz
o
Deko Trends, Am Finkelbach 3, 52445 Titz (Groß-/Einzelhandel mit Waren aller
Art)
o
Omnibusbetrieb Tirtey, Am Finkelbach 10, 52445 Titz
Gaststätten
o
Zum Löwen, Markt 35, 52445 Titz
o
Zur Eiche, Krumme Eiche 1, 52445 Titz
Betriebe
o
Becker, Norbert, Klosterstraße 19, 52445 Titz (Bestatter)
o
Dorflädchen, Am Drenkerweg 27, 52445 Titz (Kiosk, Einzelhandel)
o
Müller, Nicole Anja, Klosterstraße 6, 52445 Titz (Friseur)
o
Pawlak, Alexander, Platz 2, 52445 Titz (Raumausstattung, Handel mit Deko- und
Einrichtungsgegenständen)
o
Servos, Matthias, Mühlenend 17, 52445 Titz (Kfz.-Mechaniker-Betrieb)
o
Lehmann, Frankenstr. 20, 52445 Titz (Kfz-Mechaniker/Reifen-Service)
LVR Höllen
Synagoge
Sparkasse Düren Geschäftsstelle Rödingen, Grade Eiche 51, 52445 Titz
Apotheke, Agricolastraße 4, 52445 Titz
Pizzeria, Markt 17, 52445 Titz
2. Verkehrsbedingte Risiken
L 12
L 213
B 55
3. Topografische Risiken
Sophienhöhe
Sonstiges:
Es sind Defizite in der Löschwasserversorgung bekannt, vgl. oben 4.1.4.
4.2.4 Besondere, „überörtliche“ Gefahrenbereiche
Mit rund 69 qkm, 15 Ortschaften und 20 sonstigen Siedlungsstätten (Einwohnerzahlen 220) stellt die Gemeinde Titz eine besondere Situation für den Brandschutz dar. Ein Großteil der Siedlungen gruppiert sich um den Zentralort Titz. Eine zentrale Abdeckung des
Brandschutzes durch die Löschgruppen Titz, Hasselsweiler, Ameln lässt sich aber nicht
bewältigen, da die Anfahrtszeiten über den Hilfeleistungsfristen liegen.
Durch verkehrsberuhigende Maßnahmen und Ortskernsanierungen haben sich die Anfahrtszeiten noch wesentlich erhöht (beispielsweise: Kreisverkehr Titz, 30 km/h in den
Ortschaften mit Rechts-Vor-Links-Regelung). Um schnelle Hilfe zu gewährleisten, muss
die Aufrechterhaltung der bestehenden Löschgruppen durch den Brandschutzbedarfsplan
gefördert werden.
Ein weiterer Gefahrenschwerpunkt sind die durch die Gemeinde führenden Landes- und
Bundesstraßen. Bei Sperrung der BAB 44 bzw. BAB 61 fließt der Verkehr entweder über
die Ortschaften Rödingen, Ameln, Titz zum Autobahndreieck Jackerath (B 55 zur BAB 61)
- 38 -
oder von Mersch über die Ortschaften Hompesch, Müntz, Hasselsweiler, Titz zum Autobahndreieck Jackerath (L 366 zur BAB 44). Dabei handelt es sich hier nicht nur um Personenverkehr, sondern auch um Gefahrguttransporte (brennbare, brandfördernde, giftige, radioaktive und ätzende Stoffe). Nur mit sachgerechter Ausrüstung und Ausbildung
können bei einem Schadensereignis die Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt abgewandt werden. Bedingt durch die Siedlungsstruktur ist eine bessere Hilfsfrist nicht erreichbar.
Die Gemeinde Titz hat ein Gewerbegebiet an der BAB 44 in Größe von 60 ha ausgewiesen. Sollte es zu einer Inanspruchnahme der Flächen kommen, stellt dies natürlich besondere Anforderungen an die Löschwasserversorgung (objektbezogener Schutz), die bei
Planung und Bau zu berücksichtigen sind.
Die Gemeinde Titz grenzt an die Braunkohletagebaue Hambach und Garzweiler II an;
Teile der Sophienhöhe liegen auf ihrem Gemeindegebiet (s.o.4.1.2.3).
4.3
Szenarien
An dieser Stelle werden typische Einsatzszenarien dargestellt, um die Anforderung an die
Feuerwehr in der Gemeinde Titz zu verdeutlichen.
4.3.1 Wohnhausbrand: Landstraße 28 am 10.04.1998
Einsatz
Um 21.26 Uhr erreichte die Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst in Stockheim
über „112“ der Notruf: „Kellerbrand auf Straße Zur Düppelsmühle“. Aufgrund der vorgegeben Lage entschied sich der Disponent für das Stichwort „BD 2“ (Mittelbrand). Zum
damaligen Zeitpunkt wurden dort die LG Titz und Opherten (heute Teileinheit der Löschgruppe Jackerath-Opherten) sowie die Wehrleitung alarmiert.
Lage beim Eintreffen der ersten Kräfte
Beim Eintreffen der ersten Kräfte stellte sich heraus, dass der vermeintliche Kellerbrand
ein Brand eines Wohnhausanbaus war, der auf das Wohnhaus überzugreifen drohte. Die
Hauseigentümer hatten sich selbständig aus ihrem Haus retten können, somit waren keine Personen in Gefahr.
Erste Maßnahmen
Der Gruppenführer des zuerst eintreffenden LF 16 TS ließ zunächst einen PKW entfernen,
der auf dem nächstgelegenen Unterflurhydranten stand. Parallel zum Aufbau der ersten
Löschwasserversorgung rüsteten sich die ersten zwei Trupps mit Atemschutz aus. Die
nachfolgenden Fahrzeugbesatzungen der LG Titz bauten eine Riegelstellung zum Schutz
des Wohngebäudes auf. Die nachgerückte Löschgruppe Opherten richtete eine zweite
Löschwasserversorgung von Seiten der Landstraße ein. Übernahme der Einsatzleitung
durch den Leiter der Feuerwehr GBI Roß.
Weitere Maßnahmen
Um eine gezielte Brandbekämpfung im Inneren des Gebäudes zu ermöglichen, wechselten sich Atemschutztrupps der Löschgruppen Titz, Opherten und Hasselsweiler, die wegen eines böswilligen Alarms innerhalb der Ortslage Titz alarmiert worden war, im Innenangriff ab. Nach etwa 1,5 Std war der Brand dann unter Kontrolle und es konnte mit den
Nachlöscharbeiten begonnen werden. Der geschätzte Sachschaden belief sich auf etwa
- 39 -
255.645 Euro. Zum Schutze des Eigentums und zur Sicherstellung der Brandsicherheit
wurden in zwei Schichten jeweils eine Staffel der Löschgruppe Titz eingeteilt.
Erkenntnisse und Schlussbetrachtung
An dieser Einsatzstelle hat sich gezeigt, dass das Einüben einer gezielten Atemschutzkontrolle und die Handhabung und Einführung einer Einsatzstellenkommunikation zu forcieren ist. Mittlerweilen sind diese beiden Punkte fester Bestandteil der jährlichen Atemschutztrainings.
4.3.2 Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person am 26.04.2000
Einsatz
Um 11.02 Uhr erreichte die Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst in Stockheim
über „112“ der Notruf: „Schwerer Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person L 226 an der
BAB Anschlussstelle Titz“. Aufgrund der vorgegeben Lage entschied sich der Disponent
für das Stichwort „PE“ (Person eingeklemmt). Laut Alarm- und Ausrückeordnung wurde
der 1. Zug (LG Jackerath- Opherten, LG Titz), die LG Hasselsweiler und die Wehrleitung
alarmiert.
Lage beim Eintreffen der ersten Kräfte
Der Verkehrsunfall ereignete sich folgendermaßen: Ein Kleintransporter befuhr die L226
aus Richtung Titz kommend in Richtung Gevelsdorf. Gleichzeitig befuhr ein 40t Sattelzug
die Autobahnabfahrt A44 aus Richtung Düsseldorf und wollte nach links in Richtung Titz
abbiegen. Dabei übersah er den vorfahrtsberechtigten Kleintransporter. Im Kreuzungsbereich kollidierte der Kleintransporter auf Höhe der linken Fahrzeugseite des LKW mit diesem. Dieser fuhr durch den Zusammenstoß weiter geradeaus. Die Zugmaschine blieb
neben der Fahrbahn im Straßengraben stehen. Der Auflieger stand quer auf der L226.
Der Kleintransporter wurde durch den Zusammenstoß herumgeschleudert und kam auf
dem Fahrstreifen in Richtung Titz quer zum Stehen.
Der Fahrzeugfahrer des Kleintransporters wurde eingeklemmt und genauso wie sein Beifahrer schwer verletzt.
Der LKW-Fahrer erlitt einen leichten Schock.
Erste Maßnahmen
Der Gruppenführer des zuerst eintreffenden GW-Rüst ordnete nach Lageerkundung die
Verletztenbetreuung und die Sicherung der Einsatzstelle an: Abklemmen der Batterie,
Brandschutzsicherstellung durch die beiden Tanklöschfahrzeuge (Hasselsweiler, Titz),
Stabilisierung des Fahrzeuges.
Weitere Maßnahmen
Die Einsatzleitung wurde von GBI Roß übernommen. Da nur die Insassen des Kleintransporters eingeklemmt waren, beschränkte sich die technische Rettung auf den Kleintransporter. In Absprache mit dem Notarzt wurde auf beiden Seiten des Kleintransportes mit
beiden Rüstsätzen (Hasselsweiler, Titz) im Wechsel mit der technischen Rettung begonnen. Da sich die rechte Seite relativ leicht öffnen ließ, konnte der Beifahrer sofort dem
Notarzt übergeben werden. Aufgrund der schweren Verletzungen wurde er mit dem
ADAC-Rettungshubschrauber „Christoph Europa 1“ ins Krankenhaus Würselen geflogen.
Die Rettung des Fahrers bereitete größere Schwierigkeiten. Da der Notarzt vermutete,
dass Wirbelsäulen- und Rippenverletzungen vorlagen, musste der Fahrer ohne ruckartige
Bewegungen aus dem Fahrzeug befreit werden.
- 40 -
Um dem Notarzt einen besseren Zugang zum Patienten zu verschaffen, wurde das Dach
entfernt.
Wegen fehlender Rettungszylinder zur Öffnung des Fußraums musste die Trennwand an
der B-Säule des Fahrzeuges herausgeschraubt, die Sitzarretierung abgeschraubt und die
Pedale mit Hilfe von Feuerwehrleinen weggezogen werden. Aufgrund seiner schweren
Verletzungen wurde der Fahrer mit dem Rettungshubschrauber ins Klinikum Aachen geflogen.
Anschließend wurde das ausgelaufene Öl abgestreut und die Straße gereinigt.
Erkenntnisse und Schlussbetrachtung
Bei diesem Einsatz hat sich gezeigt, dass sich die Änderung der Alarm- und Ausrückeordnung: erweiterter Zug (ein Zug + eine weitere LG) bei technischer Hilfeleistung bewährt
hat. An jeder Einsatzstelle stehen 2x Schere/Spreizer und zwei Tanklöschfahrzeuge zur
Verfügung. Diese Maßnahme garantiert einerseits Flexibilität und andererseits Schutz vor
Ausfallsicherheit.
Durch das Vorhandensein von Rettungszylindern und Pedalschere hätte die Rettungszeit
verkürzt werden können.
Die guten Kontakte zum Rettungsdienst haben auch an der Einsatzstelle eine reibungslose Zusammenarbeit ermöglicht.
Mittlerweile sind Rettungszylinder Bestandteil der Ausrüstung der technischen Hilfeleistungsfahrzeuge in der Gemeinde Titz.
4.3.3 Fiktiver Verkehrsunfall, Bundesautobahn (BAB) 44, Fahrtrichtung Aachen
zwischen AS Titz und AS Jülich – Ost
Einsatz
Ein Autofahrer übersieht beim Spurwechsel einen Kleintransporter und rammt ihn im hinteren Bereich. Dadurch bricht der PKW aus und überschlägt sich, der Kleintransporter
bricht ebenfalls aus und kollidiert mit der Leitplanke. Der Fahrer des PKW ist in seinem
Fahrzeug eingeklemmt, seine Beifahrerin konnte sich selbst befreien, ist aber schwer verletzt. Der Fahrer des Kleintransporters trägt nur leichte Verletzungen davon.
Ein Ersthelfer setzt um 13.00 Uhr einen Notruf über „112“ an die Leitstelle für Feuerwehr
und Rettungsdienst in Kreuzau-Stockheim ab und schildert die Lage.
Es kommt zur Alarmierung folgender Einheiten und Behörden:
Feuerwehreinheiten Hasselsweiler, Jackerath, und Titz,
Tagesalarm Forschungszentrum Jülich,
Wehrleitung Gemeinde Titz,
Rettungswagen DRK und Malteser Jülich,
Notarztwagen DRK und Malteser Jülich.
Lage beim Eintreffen der ersten Kräfte
Beim Eintreffen der Einsatzkräfte steht der Kleintransporter auf dem Standstreifen, und
der PKW liegt auf der rechten Spur quer zur Fahrtrichtung auf dem Dach. Die Fahrstreifen sind übersät mit Metall- und Kunststoffteilen der verunfallten Fahrzeuge. Die Verletzten werden durch andere Verkehrsteilnehmer betreut.
Erste Maßnahmen
Eine Einheit sichert die Einsatzstelle gegen den fließenden Verkehr und zur Eigensicherung ab. Die weiteren Einheiten stellen den Brandschutz sicher und bereiten die technische Rettung des Eingeklemmten vor.
- 41 -
Weitere Maßnahmen
Nach Eintreffen der Polizei können die Sicherungsmaßnahmen an diese abgegeben werden. In Zusammenarbeit mit dem Notarzt kann die Befreiung des Verletzten durchgeführt
werden. Auf der Fahrbahn werden austretende Betriebsstoffe durch Bindemittel aufgenommen und beseitigt. Es erfolgt die Unterstützung des Abschleppunternehmens bei der
Bergung der verunfallten Fahrzeuge und die Übergabe der Einsatzstelle an die Autobahnpolizei.
Erkenntnisse
Für Maßnahmen im Rahmen der Technischen Hilfeleistung müssen die Fahrzeuge und
Gerätschaften für die Technische Rettung laufend dem Stand der Technik angepasst werden. Für Verkehrssicherungsmaßnahmen im Bereich der BAB müssen geeignete Sicherungsmaterialien in ausreichender Menge zur Verfügung stehen um den Eigenschutz der
Einsatzkräfte zu gewährleisten.
4.3.4 Gefahrgutunfall, Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft eG, Am Weiher,
Ameln
Einsatz
Ein Gabelstapler beschädigt bei Verladearbeiten einen Tankauflieger und reißt ein ca. 10
cm großes Loch in eine Kammer. Aus der Öffnung tritt eine ätzende Flüssigkeit aus, die in
Verbindung mit der Umluft eine Gaswolke freisetzt. Die Firmenleitung setzt um 09.00
Uhr einen Notruf über „112“ an die Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst in Kreuzau-Stockheim ab und schildert die Lage.
Es kommt zur Alarmierung folgender Einheiten und Behörden:
Löschzug 3 – Ameln, Kalrath, Rödingen
Löschgruppe Titz
Wehrleitung Gemeinde Titz
ABC-Zug 501 [Einheiten aus der Gemeinde Titz (Ameln, Hasselsweiler), Stadt Jülich, Stadt Linnich]
ABC Nachalarm Gemeinde Titz
Messeinheit FF Niederzier inkl. Fachberater Chemie
WB-Atemschutz, WB-Gefahrgut FTZ Kreis Düren
Dekontaminationseinheit FF Aldenhoven
Rettungswagen DRK Jülich
Bürgermeister Titz, Ordnungsamt Titz
Untere Wasserbehörde Kreis Düren
Lage beim Eintreffen der ersten Kräfte
Wie in der Einleitung beschrieben, befindet sich ein Loch in einer Kammer des Tankaufliegers und es tritt eine Flüssigkeit aus. An der Leckage-Stelle bildet sich eine Gaswolke,
die aufgrund der Thermik in Richtung der Ortschaft Kalrath zieht. Die Firmenleitung
übergibt ein Sicherheitsdatenblatt über den austretenden Stoff.
Erste Maßnahmen
Die Polizei wird beauftragt in der Ortschaft Kalrath die Bevölkerung zu warnen. Es werden C-Strahlrohre zum Niederschlagen der Gaswolke vorgenommen, weiterhin werden
die Einläufe der Kanalisation mit Dichtkissen verschlossen. Auf dem Firmengelände befinden sich Auffangbecken zur Löschwasserrückhaltung. Die Schieber zur Kanalisation werden ebenfalls verschlossen.
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Weitere Maßnahmen
Die Einheiten aus Ameln und Hasselsweiler kleiden die ersten Trupps mit Atemschutz und
Chemikalienschutzanzügen (CSA) aus. Es wird eine Absperrgrenze festgelegt, hier ist
auch die Ablage für die einzusetzenden Gerätschaften (Dichtkissen, Leckage-Bandagen
usw.).
Die Dekontaminationseinheit aus Aldenhoven trifft ein und baut im Innenhof einen Dekontaminationsplatz auf.
Der ELW aus Jülich übernimmt die Dokumentation für den ABC Einsatz, Kräfte aus Linnich rüsten sich ebenfalls als CSA-Trupps aus und stehen als Sicherheitstrupps bereit.
Nachdem der Dekonplatz aufgebaut und die Sicherheitstrupps bereitstehen, gehen die
ersten Trupps unter CSA vor. Sie dichten mit den vorhandenen Gerätschaften die Leckage ab.
Die Messeinheit der FF Niederzier führt im Gemeindegebiet Richtung Kalrath und im direkten Umfeld der Einsatzstelle Schadstoffmessungen durch und berichtet laufend über
die Messergebnisse. Der Fachberater Chemie unterstützt die Einsatzleitung.
In Zusammenarbeit mit der Einsatzleitung, dem Bürgermeister, dem Ordnungsamt und
der unteren Wasserbehörde werden weiter Vorgehensweisen festgelegt:
Schadstoffmessungen im Bereich Kanalsystem
Event. Reinigung des Systems durch eine Fachfirma
Entsorgung der ätzenden Flüssigkeit aus den Auffangwannen durch eine Fachfirma
Umfüllen der noch vorhandenen Flüssigkeit aus dem Tankfahrzeug
Erkenntnisse
Ohne überörtliche Hilfe und Zusammenschluss von Kommunen zu den ABC Zügen im
Kreis Düren ist eine solche Einsatzsituation nicht zu lösen. Eine weitere Ausbildung von
Einsatzkräften im Bereich ABC ist unumgänglich. Des Weiteren müssen die Gerätschaften
für den ABC Einsatz laufend dem Stand der Technik angepasst werden.
4.3.5 Vollbrand einer Lagerhalle mit verschiedenen Einbauten in der Prämienstraße in Titz-Ameln
Einsatz
In der Prämienstraße kommt es in den frühen Morgenstunden des 28. Aprils 2008 zu einem Brand in der Lagerhalle eines Dachdeckerbetriebes. Hierbei gerät aus nicht zweifelsfrei geklärter Ursache die Werkstatt in Brand, im Laufe des Einsatzes kann das Feuer zudem auf den hinteren Bereich eines Wohnhaues übergreifen.
Es kommt zur Alarmierung folgender Einheiten und Behörden:
Löschzug 1 – Titz, Opherten, Jackerath
Löschzug 3 – Ameln, Kalrath, Rödingen
Nachalarm Löschzug 2 – Hasselsweiler, Müntz, Gevelsdorf
(damit nun Vollalarm)
Wehrleitung Gemeinde Titz
Messeinheit FF Niederzier inkl. Fachberater Chemie
Kreis Düren:
o Führungsunterstützungsgruppe
- 43 -
o ELW3
o WB-Atemschutz FTZ Kreis Düren
Rettungswagen DRK Jülich
Bürgermeister Titz, Ordnungsamt Titz
Untere Wasserbehörde Kreis Düren
Kreisbrandmeister
Drehleiter FF Jülich und FF Bedburg
Lage beim Eintreffen der ersten Kräfte
Der Brand in der Lagerhalle war bereits zum Dachgeschoss durchgeschlagen und drohte
bereits auf der Wohngebäude und die benachbarte Sparkassen-Zweigstelle überzugreifen.
Erste Maßnahmen
Es werden C-Rohre in Riegelstellungen gebracht und durch die beiden Drehleitern unterstützt, um ein Übergreifen des Feuers zu verhindern. Die Polizei sperrt die Prämienstraße
voll für den Verkehr, um reibungslose Löscharbeiten zu gewährleisten. Die Messtrupps
der Messeinheit führen Schadstoffmessungen in der Ortslage Ameln und im größeren
Umkreis (Kalrath, Meerhof und Titz) durch, ohne Ergebnis. Eine Warnung der Bevölkerung ist daher nicht erforderlich.
Weitere Maßnahmen
Durch den massiven Löscheinsatz der gesamten Wehr kann um 5.51 Uhr die Rückmeldung gegeben werden „Feuer unter Kontrolle, Nachlöscharbeiten“. Diese werden von einer Wärmebildkamera der Werkfeuerwehr SIG Combibloc unterstützt. Es finden Sicherungsmaßnahmen des Gebäudes statt, da Wände einzustürzen drohen.
Die Bauhofbereitschaft nimmt Messungen in der Kanalisation vor, es wird keine relevante
Belastung festgestellt. Die Einsatzstelle wird von der Polizei zu Brandermittlungszwecken
beschlagnahmt. Die Löschgruppe Ameln führt Nachlöscharbeiten durch und stellt die
Brandwache. Der ELW 3 übernimmt die Einsatzdokumentation.
Die Messeinheit FF Niederzier führt im Gemeindegebiet Richtung Kalrath und im direkten
Umfeld der Einsatzstelle Schadstoffmessungen durch und berichtet laufend über die Messergebnisse.
Erkenntnisse
Ohne überörtliche Hilfe und Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen und dem Kreis
sind solche größeren Einsätze kaum zu lösen. Die Wasserversorgung des Gewerbegebietes Ameln sorgte für jederzeit genügend Löschwasser. Weiter zeigte sich die inzwischen
gezielte Einübung der Atemschutzkontrolle und die Handhabung und einer Einsatzstellenkommunikation als Erfolg bringend.
4.3.6 Bombenräumung in Titz-Jackerath am 14. März 2012
Während der Kampfmittelerkundung für den Neubau des Autobahnkreuzes Jackerath
(BAB 61/BAB 44) findet der Kampfmittelräumdienst des Landes NRW eine amerikanische
Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg. Diese Bombe ist mit einem hochgefährlichen
Säurezünder versehen, der jederzeit durch geringe Bewegungen ausgelöst werden kann.
Ein Transport der Bombe scheidet aus, der Kampfmittelräumdienst entschließt sich, die
Bombe vor Ort durch Sprengung zu vernichten.
- 44 -
Hierzu muss ein Sicherheitsradius von 2.500m um die Bombe geräumt werden und damit
die gesamten Ortslagen Jackerath und Mündt.
Nach Räumung der Ortslagen mit Hilfe von Feuerwehr, Polizei und weiteren Kräften (z.B.
DRK) wird die Bombe gegen Abend gesprengt. Es gibt keine Verletzten, Sachschäden
werden nicht bekannt.
Hierbei handelt es sich um einen Hilfseinsatz der Freiwilligen Feuerwehr Titz für die örtliche Ordnungsbehörde Gemeinde Titz und nicht um einen Feuerwehreinsatz nach
§ 1 FSHG.
- 45 -
4.4
Einsatzstatistik der Feuerwehr / Ausrückezeiten
4.4.1 Einsatzstatistik im Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung
Die Einsatzstatistik umfasst den Berichtszeitraum der letzten vier Jahre.
60
Brand
Technische Hilfe
50
Gefahrstoffeinsätze
Fehleinsätze
40
30
20
10
0
2009
2010
2011
2012
Diagramm 5: Einsatzstatistik Brandschutz (Stand 2012)
Sehr gut erkennbar ist die Steigerung der Einsätze zur technischen Hilfeleistung (die im
Übrigen kostentechnisch fast immer abgerechnet werden können), dies ist u.a. auf die
Übernahme des Einsatzabschnitts auf der BAB 44 und zunehmenden Verkehr auf den
Landes- und Bundesstraßen, die im Gemeindegebiet verlaufen) zurückzuführen. In 2011
ist eine temporäre Steigerung der Brandeinsätze aufgrund der nachgewiesenen Brandstiftungen zu verzeichnen. Erfreulicherweise bleiben die Fehleinsätze gleichbleibend niedrig.
Insgesamt sind jährlich zwischen 50 bis 80 Einsätze zu verzeichnen.
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100%
Schlüssel in%
Melder in %
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
Jackerath
Opherten
Titz
Gevelsdorf
Hasselsweiler
Müntz
Ameln
Kalrath
Rödingen
Diagramm 6: Schlüssel-/Meldeempfängerverteilung
Die Alarmierung der Einsatzkräfte wird über Sirene, Meldeempfänger und Handyalarmierung sichergestellt.
Bei der Verteilung der Meldeempfänger, die im Übrigen seit 2006 auf digitale Systeme
umgestellt wurden, beträgt die Abdeckung derzeit ca. 2/3 der aktiven Feuerwehrmitglieder. Neben der „stillen“ Alarmierung durch Meldeempfänger gibt es in der Gemeinde noch
ein flächendeckendes System von elektrischen Sirenenanlagen (insgesamt elf), die zur
Nach- oder Notfallalarmierung (bei Ausfall des digitalen Systems) auch manuell durch die
Feuerwehr ausgelöst werden können und die zudem auch zur Warnung der Bevölkerung
verwendet werden können. Da es sich um ein tradiertes, überwiegend akzeptiertes,
höchst effektives und kostengünstiges System handelt, will die Gemeinde Titz auch zukünftig an dieser Alarmierungsform festhalten.
4.4.2 Einsatzfahrtzeiten/Alarmfahrten
Zur Ermittlung der Einsatzfahrzeiten wurde erstmals 2001 zunächst eine Überschlagsrechnung mit Wegstrecke x Durchschnittsgeschwindigkeit (40 km/h und 60 km/h) durchgeführt. Schon hier zeigte sich, dass das gesamte Gemeindegebiet durch die Löschgruppen (bereits in ihrer heutigen Form) im Rahmen der Hilfsfrist 1 (acht Minuten ab Alarmierung) erreichbar ist.
Um die theoretischen Werte bestätigen zu lassen, wurden von jeder Löschgruppe Fahrten
in jede Ortschaft der Gemeinde durchgeführt. Bei diesen Fahrten durfte die Geschwindigkeit von 60 km/h nicht überschritten werden, und die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten innerhalb der Ortschaft waren einzuhalten. Die ermittelten Werte bezüglich der Zeit
wurden seinerzeit nicht korrigiert, d.h. falls Löschgruppe A-Dorf nach B-Dorf 9 Minuten
braucht und Löschgruppe B-Dorf nach A-Dorf 12 Minuten braucht, dann fließen beide
Werte ohne Mittelwertbildung mit in die Statistiken ein. Um eine einigermaßen statistisch
exakte Fahrtzeit zu ermitteln, müsste eine Unmenge mehr an Fahrten pro Löschgruppe
und pro Ortschaft durchgeführt werden. Diese Maßnahme stände aber in keinem Verhältnis. Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt nach wie vor, dass die ermittelten Werte als
realistisch anzusehen sind. Eine Abhängigkeit der Einsatzfahrtzeit von der Tageszeit (Berufsverkehr) ist als vernachlässigbar klein zu beurteilen. Bei der Wertermittlung wurden
- 47 -
nur die Einsatzfahrtzeiten der gemeindeeigenen Kräfte berücksichtigt, bei auswärtigen
Einsatzmittel wie der Drehleiter aus Jülich und den Fahrzeugen des FTZ sind Fahrtzeiten
von 15 bzw. 50 Minuten anzusetzen, wobei diese Anmarschzeiten für die Hilfsfristen nicht
von Bedeutung sind.
Alle Ortslagen und Aussiedlerhöfe sind wie folgt innerhalb der Hilfsfrist 1 (acht Minuten):
Löscheinheit
Ameln
Zug-Zugehörigkeit
3
Bettenhoven
Gevelsdorf
Hasselsweiler
3
2
2
Höllen
Hompesch
Jackerath
3
2
1
Kalrath
Müntz
3
2
Opherten
1
Ralshoven
2
Rödingen
3
Sevenich
2
Spiel
2
Titz
1
abgedeckt durch
durch eigenen Standort abgedeckt, deckt das
Gebiet des zweiten Zuges voll und Teile des
dritten Zuges ab.
durch Rödingen und Ameln abgedeckt.
durch eigenen Standort und Müntz abgedeckt.
durch eigenen Standort abgedeckt, deckt das
Gebiet des zweiten Zuges voll und Teile des
ersten und dritten Zuges ab.
durch Rödingen abgedeckt.
durch Müntz abgedeckt.
durch eigenen Standort abgedeckt, deckt das
Gebiet des ersten Zuges voll und Teile des
zweiten Zuges ab.
durch Ameln und Titz abgedeckt.
durch eigenen Standort abgedeckt, deckt das
Gebiet des zweiten Zuges voll und Teile des
ersten und dritten Zuges ab.
durch eigenen Standort abgedeckt, deckt das
Gebiet des ersten Zuges voll und Teile des
zweiten Zuges ab.
durch Gevelsdorf, Müntz und Hasselsweiler abgedeckt.
durch eigenen Standort abgedeckt, deckt das
Gebiet des dritten Zuges voll und Teile des ersten und zweiten Zuges ab.
durch Hasselsweiler, Müntz und Ameln abgedeckt.
durch Hasselsweiler, Müntz und Ameln abgedeckt.
durch eigenen Standort abgedeckt, deckt das
Gebiet des ersten Zuges voll und Teile des
zweiten und dritten Zuges ab.
Die möglichen und nötigen Standortveränderungen, die oben unter 1.2.4.1 dargestellt
sind, können Einfluss auf die Einsatzfahrzeiten haben.
Verlagerung innerhalb Müntz
Die Veränderung wäre hier nur marginaler Natur. Der neue Standort an der Josefsstraße liegt ca. 380m westlich des derzeitigen Standortes. Damit liegt er innerörtlich
immer noch sehr zentral, aber näher an der K5 als wichtigste Zuwegung in Richtung
B55 im Süden, BAB44 im Norden und die übrigen Einsatzbereiche des zweiten Lösch-
- 48 -
zuges überwiegend im Osten des Gemeindegebietes. Eine Verschlechterung der Einsatzfahrzeiten steht also nicht zu Erwarten.
Neues Gerätehaus Titz/Opherten/Jackerath
Beim einem Neubau am Ortsausgang Titz für die drei noch vorhandenen Standorte,
ihre Fahrzeuge und ihre Einsatzkräfte ist diese Frage indes nicht so leicht zu beantworten. Mangels anderer Erfahrungswerte oder statistisch-mathematischen Verfahren wurde hierfür auf das Instrument einer Standortsimulation mittels einer sog.
„Isochronenkarte“ durch die Firma Forplan zurückgegriffen13. Forplan ist eine u.a. auf
dem Gebiet des Feuerwehrwesens tätige Planungs- und Beratungsfirma, die Kommunen berät oder ihnen z.B. Brandschutzbedarfspläne erstellt.
Bei der Standortsimulation wurde zum einen deutlich, dass die bisher bestehenden
Standorte des ersten Zuges die oben unter 1.2.4.1 genannte Abdeckung aufweisen,
also der Schutz innerhalb der Hilfsfrist eins grundsätzlich gewährleistet (und nicht
nur Teile anderer Züge, sondern sogar Teile in anderen Gemeindegebieten abdeckt,
nämlich Erkelenz und Bedburg) ist. Zum anderen wird aber klar und eindeutig erkennbar, dass ein neuer Standort Titz in notwendigem Umfang die bisherigen Einsatzgebiete des ersten Zuges abdeckt und damit die Hilfsfrist eins gewahrt werden
kann (einschließlich Autobahneinsatz über das Dreieck Jackerath).
Von der Einhaltung der Hilfsfristen durch die Einsatzfahrtzeiten bzw. Alarmfahrten darf
daher ausgegangen werden.
Gleichwohl sollten zukünftig (bis zur nächsten regulären Planfortschreibung) entweder für
die anderen Standorte ebenfalls Isochronenkarten einbezogen oder zumindest wieder
größere statistische Befragungen der Wehrangehörigen durchgeführt werden.
5.
Schutzzielfestlegung
5.1
Einleitung
Jede Gemeinde muss eigenständig Schutzziele definieren 14. Der Rat der Gemeinde Titz
entscheidet hierbei über das Sicherheitsniveau im jeweiligen Gemeindegebiet. Hierbei
wird u.a. festgelegt:
welche Einsatztätigkeit mit
wie viel Einsatzpersonal in
welcher Zeit (Hilfsfrist) und in
wie viel Prozent der Einsätze (Erreichungsgrad)
durchgeführt wird.
Das Schutzziel ist somit die Festschreibung der Qualitätskriterien:
Hilfsfrist,
Funktionsstärke und
Die Simulationsunterlagen einschließlich Kartenmaterial sind diesem Brandschutzbedarfsplan nach urheberrechtlicher Freigabe durch Forplan beigefügt.
14
Anhand der Verfügung 022.001.002 vom 3. Februar 2012 der Bezirksregierung Köln, die zur Bewertung der
Leistungsfähigkeit einer Freiwilligen Feuerwehr im Regierungsbezirk Köln herangezogen wird. Sie ist als Anlage
diesem Plan beigefügt.
13
- 49 -
Erreichungsgrad.
5.1.1 Hilfsfrist
Die zeitkritische Aufgabe bei einem
Brand ist die Menschenrettung. Nach
der Bundesstatistik ist die häufigste
Todesursache bei Wohnungsbränden
die
Rauchgasintoxikation
(COVergiftung). Nach wissenschaftlichen
Untersuchungen
der
O.R.B.I.T.15Studie16 in den siebziger Jahren liegt
die Reanimationsgrenze für Rauchgasvergiftungen bei ca. 17 Minuten
nach Brandausbruch (siehe Abb.).
Für die Sicherheit der eingesetzten
Kräfte und zur Verhinderung der
schlagartigen Brandausbreitung muss
der Löscheinsatz vor dem „FlashOver“17 liegen, der bei einem Wohnungsbrand nach etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch gegebenenfalls auftritt. Folglich gelten für die Festlegung der Hilfsfrist folgende Grenzwerte:
Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten
Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten
Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash-Over: 18 bis 20 Minuten
Zur Definition der Hilfsfrist eignen sich nur solche Zeitabschnitte, die von der Feuerwehr
beeinflussbar und dokumentierbar sind. Hierunter fallen
die Gesprächs- und Dispositionszeit,
die Ausrückezeit sowie
die Anfahrtszeit.
Deshalb wird die Hilfsfrist folgendermaßen definiert:
Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage möglichst ab der ersten Signalisierung des ankommenden Notrufes - in der Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der
Einsatzstelle.
Optimierten, Rettung, Brandbekämpfung und Integrierten Technischen Hilfeleistung
Von 1976 bis 1978 im Auftrag des Bundesministers für Forschung und Technologie durchgeführte „Grundlagenuntersuchung für die Entwicklung verbesserter Feuerwehrfahrzeuge zur Optimierung der Leistungsfähigkeit
bei der Brandbekämpfung und anderer Einsätze“.
17
Flash-Over bezeichnet den schlagartigen Übergang eines Schadenfeuers (z. B. Zimmerbrand) von der Entstehungsphase hin zur Vollbrandphase.
15
16
- 50 -
In Ermangelung genauer statistischer Daten wird angenommen, dass beim kritischen
Wohnungsbrand die Entdeckungs-, die Melde- und die Aufschaltzeit in Städten ca. 3 Minuten sowie die Erkundungs- und Entwicklungszeit ca. 4 Minuten betragen.
Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus folgenden Zeitabschnitten:
1,5 Minuten für die Gesprächs- und Dispositionszeit sowie
8 Minuten für die Ausrücke- und Anfahrzeit.
Derartige Fristen werden auch im Übrigen international für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung und die Notfallrettung angewendet.
5.1.2 Funktionsstärke (nach Verfügung BR Köln)
Der Feuerwehreinsatz ist nach wie vor personalintensiv. So müssen zur Menschenrettung
und zur Brandbekämpfung beim „Kritischen Wohnungsbrand“ schlussendlich mindestens
22 Einsatzfunktionen zur Verfügung stehen. Diese 22 Einsatzfunktionen können als eine
Einheit oder durch Addition mehrerer Einheiten dargestellt werden. Sofern die Einheiten
nicht gleichzeitig eintreffen, kann mit zumindest neun Funktionen in der Regel die Menschenrettung eingeleitet werden.
Zur Erfüllung der Erstaufgaben bei diesem Szenario sind somit neun Funktionen erforderlich. Als Mindestanforderung an eine Freiwillige Feuerwehr wird daher im Falle dieses
Brandeinsatzes als erste taktische Einheit eine Gruppe (1/8/9) in einer Mindesteintreffzeit von acht Minuten als notwendig erachtet (Hilfsfrist 1).
- 51 -
Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben (Unterstützung in der Menschenrettung
und Brandbekämpfung, Stellung von Sicherheitstrupps) sind spätestens nach weiteren
fünf Minuten eine zweite Gruppe (1/8/9) und ein Zugtrupp (1/1/2/4) erforderlich. Damit ist die notwendige Mindeststärke nach einer Mindesteintreffzeit von 13
Minuten erreicht (Hilfsfrist 2).
Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim „Kritischen
Wohnungsbrand“ die ersten neun Funktionen innerhalb von acht Minuten nach Alarmierung erforderlich. Nach weiteren 5 Minuten (das sind also 13 Minuten nach Alarmierung),
müssen vor einem möglichen „Flash-Over“ mindestens 22 Funktionen vor Ort sein. Diese
weiteren 13 Funktionen sind zur Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Entrauchung sowie zur Eigensicherung der Einsatzkräfte und Sicherung
des Führungsvorganges erforderlich. Die Aufgaben der Funktionen richten sich nach den
örtlichen Festlegungen. Nach örtlichen Gegebenheiten und der Risikobetrachtungen sind
gegebenenfalls die Funktionszahlen zu erhöhen und die Zeitwerte zu reduzieren.
Der zeitliche Ablauf stellt sich wie folgt dar:
9 Funkt.
1,5 min
0 min
3,5 min
BrandBeginn
ausbruch Notrufabfrage
+
8 min
5 5 min
5 min
13 min
Alarmierung
Eintreffen
9 Funktionen
Nicht beeinflussbar
5.2
13 Funkt.
18 min
Zeit
22 Funktionen
verfügbar
beeinflussbar
Schutzzieldefinition (nach Verfügung der Bezirksregierung)
Der Rat der Gemeinde Titz legt die Schutzzielkriterien 18 wie folgt fest:
1.
2.
Brandeinsatz
a. Hilfsfrist eins für neun Funktionen mit einem Löschfahrzeug bei einer Mindesteintreffzeit in acht Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80%.
b. Hilfsfrist zwei für weitere 13 Funktionen mit einem Löschfahrzeug in weiteren
fünf Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80%.
Hilfeleistungseinsatz
a. Hilfsfrist eins für neun Funktionen mit einem feuerwehrtechnischen Fahrzeug
mit Hilfeleistungsausrüstung in acht Minuten mit einem Erreichungsgrad von
80%.
b. Hilfsfrist zwei für weitere 13 Funktionen mit einem feuerwehrtechnischen
Fahrzeug mit Hilfeleistungsausrüstung und einem Löschfahrzeug in weiteren
fünf Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80%.
Anhand der Verfügung 022.001.002 vom 3. Februar 2012 der Bezirksregierung Köln, die zur Bewertung der
Leistungsfähigkeit einer Freiwilligen Feuerwehr im Regierungsbezirk Köln herangezogen wird.
18
- 52 -
Die Veränderungen in den Erreichungsgraden zum vorherigen Brandschutzbedarfsplan
ergeben sich daraus, dass nunmehr (rechtlich notwendig) die Vorgaben der Verfügung
der Bezirksregierung Köln anstatt die der AGBF angewendet werden.
6.
Vergleich der SOLL- und IST-Strukturen
6.1
Einführung
Im Vordergrund dieser Betrachtung steht die Untersuchung, mit welchem Erreichungsgrad die Feuerwehr in ihrer jetzigen Organisationsform und Ausstattung (personell und
materiell) die Qualitätskriterien „Mindesteinsatzstärke“ und „Hilfsfrist“ der Schutzzielfestlegung(en) erfüllt.
In einem umfassenden Vergleich sind alle Abweichungen zwischen SOLL- und ISTStruktur festzustellen und ihre Ursachen zu ermitteln. Um die Verständlichkeit zu erhöhen wurde auf eine gesonderte Darstellung der SOLL- und IST-Struktur verzichtet.
6.2
Soll-/Ist - Vergleich
Wie bereits in Kapitel 4.5 beschrieben, bildet der Zug die organisatorische Einheit, um
einen Einsatz bzw. einen Einsatzabschnitt selbständig zu bearbeiten. Dazu muss er in den
Punkten Technik, Organisation und Personal gleichwertig sein. Aus Kostengründen wird
besondere Ausrüstung nach dem jeweiligen Gefährdungsgrad auf die Züge verteilt (Zug
1: RW, Zug 2: GWG, Zug 3: GW-Logistik).
6.2.1 Zug 1
6.2.1.1 Liegenschaften
Standort
Größe
Stellplätze
Umkleide Männer
Umkleide Frauen
Sanitäranlage
Teeküche
Schulungsraum
Abgasabsaugung
Büro
Funkraum/UWZ
- 53 -
Titz (Bungsstraße)
12x14m
2
nein
nein
ja
ja
ja
nein
nein
nicht erforderlich
Standort
Opherten
(Capitelshof)
Größe
10x11m
Stellplätze
1
Umkleide Männer nein
Umkleide Frauen nein
Sanitäranlage
ja
Teeküche
ja
Schulungsraum
ja
Abgasabsaugung nein
Büro
nein
Funkraum/UWZ nicht erforderlich
Standort
Jackerath
(Jülicherstraße)
Größe
10x20m
Stellplätze
1
Umkleide Männer nein
Umkleide Frauen nein
Sanitäranlage
ja
Teeküche
nein
Schulungsraum
ja
Abgasabsaugung nein
Büro
nein
Funkraum/UWZ nicht erforderlich
6.2.1.2 Fahrzeuge
Typ
Baujahr
Mannschaft
Hersteller
Wassertank
Pumpe
Schaum
Sonderlöschmittel
Löschpulver
Tragkraftspritze
Technische Hilfe
Sonderbeladung
- 54 -
MTF (Opherten)
1995
1:8
VW
nein
nein
nein
nein
1xPG 12
nein
Verkehrssicherung
nein
Typ
Baujahr
Mannschaft
Hersteller
Wassertank
Pumpe
Schaum
Sonderlöschmittel
Löschpulver
Tragkraftspritze
Technische Hilfe
Sonderbeladung
ELW 1 (Titz)
2007
1:5
Esser/Mercedes
nein
nein
nein
nein
1xPG 12
nein
Verkehrssicherung
nein
Typ
Baujahr
Mannschaft
Hersteller
Wassertank
Pumpe
Schaum
Sonderlöschmittel
Löschpulver
Tragkraftspritze
Technische Hilfe
Sonderbeladung
HLF10 (Jackerath)
2003
1:8
Schlingmann
1000ltr.
1000ltr. bei 10bar
60ltr.
nein
1xPG 12
nein
klein
nein
Typ
Baujahr
Mannschaft
Hersteller
Wassertank
Pumpe
Schaum
Sonderlöschmittel
Löschpulver
Tragkraftspritze
Technische Hilfe
Sonderbeladung
RW 1 (Titz)
1987
1:2
Lentner/Kat S
nein
nein
nein
nein
1xPG 12
nein
groß LKW / Bus
Einstürze/ Unwetter
- 55 -
Typ
Baujahr
Mannschaft
Hersteller
Wassertank
Pumpe
Schaum
Sonderlöschmittel
Löschpulver
Tragkraftspritze
Technische Hilfe
Sonderbeladung
TSF-W (Opherten)
2004
1:5
Ziegler
500ltr.
nein
60ltr.
nein
1xPG 12
1000ltr. bei 8bar
nein
nein
Typ
Baujahr
Mannschaft
Hersteller
Wassertank
Pumpe
Schaum
Sonderlöschmittel
Löschpulver
Tragkraftspritze
technische Hilfe
Sonderbeladung
TLF 2000 (Titz)
1983
1:2
Heines
2100ltr.
1000ltr. bei 8bar
60ltr.
nein
1xPG 12
nein
nein
nein
Typ
LF 16 TS Kat S
(Titz)
Baujahr
1984
Mannschaft
1:8
Hersteller
Lentner/Kat S
Wassertank
nein
Pumpe
1600ltr. bei 8bar
Schaum
120ltr.
Sonderlöschmittel nein
Löschpulver
1xPG 12
Tragkraftspritze
1600ltr. bei 8bar
technische Hilfe
nein
Sonderbeladung
600m B-Schlauch
- 56 -
6.2.1.3 Technik und Zusammenfassung
Teil A
Feuerwehrfahrzeuge
IST
Einsatzleitwagen/Mannschaftstransportfahrzeuge
MTF
1
ELW 1
1
Löschfahrzeuge
TSF
0
TSF-W
1
HLF 10/6 (Altbezeichnung LF 8/6)
1
LF 16 TS
1
TLF 8/18
1
HLF 20/16
0
Rüst- und Gerätewagen
RW 1
1
RW2
0
GWL-Rüst
0
Teil B
Spezielle Ausrüstung
Schere/Spreizer
Rettungszylinder
Mehrfachgasmessgeräte/Multiwarn
CSA
2m Band Funkgeräte
Sprungpolster
Hochdrucklüfter
Hohlstrahlrohre
Atemschutzüberwachungstafeln
Totmannwarner
Atemschutzgeräte
Digitalfunkgeräte
Wärmebildkamera
Teil C
Feuerwachen/ Gerätehäuser
Jackerath
Opherten
Titz (Bestand)
Titz (Neubau)
Standort
Jülicher Straße
Titzer Straße
Im Grüntal
Landstraße
1
1
0
0
24
0
1
4
4
16
16
2
0
SOLL
Differenz
1
1
0
0
0
1
1
0
0
1
0
0
0
+1
+1
-1
0
0
1
+1
0
-1
2
3
1
0
24
1
1
4
4
16
16
11
-1
-2
-1
0
0
-1
0
0
0
0
0
-9
1
-1
IST- Stell- SOLL-Stellplatz
platz
Differenz
1
1
0
1
2
-1
2
3
-1
0
6
-6
- 57 -
6.2.2 Zug 2
6.2.2.1 Liegenschaften
Standort
Größe
Stellplätze
Umkleide Männer
Umkleide Frauen
Sanitäranlage
Teeküche
Schulungsraum
Abgasabsaugung
Büro
Funkraum/UWZ
Standort
Größe
Stellplätze
Umkleide Männer
Umkleide Frauen
Sanitäranlage
Teeküche
Schulungsraum
Abgasabsaugung
Büro
Funkraum/UWZ
- 58 -
Hasselsweiler
(Marienstr.)
12x20m
2
nein
nein
ja
ja
ja
nein
nein
nicht erforderlich
Müntz
(Raiffeisenstraße)
10x10
1
nein
nein
ja
nein
nein
nein
nein
nicht erforderlich
Standort
Größe
Stellplätze
Umkleide Männer
Umkleide Frauen
Sanitäranlage
Teeküche
Schulungsraum
Abgasabsaugung
Büro
Funkraum/UWZ
Gevelsdorf
(Erkelenzer Str.)
12x10m
1
nein
nein
ja
nein
ja
nein
nein
nicht erforderlich
6.2.2.2 Fahrzeuge
Typ
Baujahr
Mannschaft
Hersteller
Wassertank
Pumpe
Schaum
Sonderlöschmittel
Löschpulver
Tragkraftspritze
Technische Hilfe
Sonderbeladung
MTF (Hasselsweiler)
2000
1:8
VW
nein
nein
nein
nein
1xPG 12
nein
Verkehrssicherung
Gefahrgut/
Dokumentation
Typ
Baujahr
Mannschaft
Hersteller
Wassertank
Pumpe
Schaum
Sonderlöschmittel
Löschpulver
Tragkraftspritze
Technische Hilfe
Sonderbeladung
StLF 10 (Müntz)
2012
1:5
Schlingmann
1000ltr.
2000ltr. bei 10bar
60ltr.
nein
1xPG 12
nein
klein für PKW
nein
- 59 -
Typ
Baujahr
Mannschaft
Hersteller
Wassertank
Pumpe
Schaum
Sonderlöschmittel
Löschpulver
Tragkraftspritze
Technische Hilfe
Sonderbeladung
GW-L 2 (Gevelsdorf)
2009
1:5
Hensel
2400ltr.
nein
nein
nein
1xPG 12
1500ltr. bei 10bar
nein
2000m B-Schlauch
Typ
HLF 20
(Hasselsweiler)
Baujahr
2011
Mannschaft
1:8
Hersteller
Ziegler
Wassertank
3000ltr.
Pumpe
2000ltr. bei 10bar
Schaum
200ltr.
Sonderlöschmittel 120ltr.
Löschpulver
2x PG 50 / 1x PG 12
Tragkraftspritze
nein
Technische Hilfe
klein
Sonderbeladung
Wasser für
Autobahn
Typ
GW Technik/ GWG
Gefahrgut (Hawei)
Baujahr
1999
Mannschaft
1:2
Hersteller
Eigenbau
Wassertank
nein
Pumpe
nein
Schaum
nein
Sonderlöschmittel nein
Löschpulver
nein
Tragkraftspritze
nein
Technische Hilfe
groß
Sonderbeladung
für GefahrgutUnfälle
- 60 -
6.2.2.3 Technik und Zusammenfassung
Teil A
Feuerwehrfahrzeuge
IST
Einsatzleitwagen/Mannschaftstransportfahrzeuge
MTF
1
SOLL
Differenz
1
0
Löschfahrzeuge
TSF
StLF 10/6
TLF 8/18
LF 20/16
0
1
0
1
0
1
0
1
0
0
0
0
Rüst- und Gerätewagen
RW 1
RW2
GW-Rüst
GW-Rüst/GSG
0
0
0
1
0
0
0
1
0
0
0
0
Schlauchwagen
SW 1000
GWL 2 (SW 2000) (vorher GWL SW 2000/TSF)
0
1
0
1
0
0
1
1
1
4
24
1
1
3
3
16
20
2
3
1
4
24
1
1
3
3
16
20
-1
-2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
11
-10
Teil B
Spezielle Ausrüstung
Schere/Spreizer
Rettungszylinder
Mehrfachgasmessgeräte
CSA
2m Band Funkgeräte
Sprungpolster
Hochdrucklüfter
Hohlstrahlrohre
Atemschutzüberwachungstafeln
Totmannwarner
Atemschutzgeräte
Digitalfunkgeräte
Teil C
Feuerwachen/ Gerätehäuser
Gevelsdorf
Hasselsweiler
Müntz Neubau
Standort
Erkelenzer Straße
v.Leerodt-Straße
Raiffeisenstraße
IST- Stell- SOLL-Stellplatz
platz
Differenz
1
1
0
2
3
-1
1
2
-1
Tabelle 5: Technik Zug 2
- 61 -
6.2.3 Zug 3
6.2.3.1 Liegenschaften
Standort
Größe
Stellplätze
Umkleide Männer
Umkleide Frauen
Sanitäranlage
Teeküche
Schulungsraum
Abgasabsaugung
Büro
Funkraum/UWZ
Standort
Größe
Stellplätze
Umkleide Männer
Umkleide Frauen
Sanitäranlage
Teeküche
Schulungsraum
Abgasabsaugung
Büro
Funkraum/UWZ
- 62 -
Ameln (Pfarrweg 4)
10x14m
1
nein
nein
ja
ja (gemeinsam mit
Bürgerhaus)
ja
nein
ja
ja (wg. der zentralen
Lage in Ameln)
Rödingen
(Hohe Str.)
12x20m
3
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
nicht erforderlich
Standort
Kalrath
(Rödingerstr.)
Größe
Stellplätze
Umkleide Männer
Umkleide Frauen
Sanitäranlage
Teeküche
Schulungsraum
Abgasabsaugung
Büro
Funkraum/UWZ
6.2.3.2 Fahrzeuge
Typ
Baujahr
Mannschaft
Hersteller
Wassertank
Pumpe
Schaum
Sonderlöschmittel
Löschpulver
MTF (Rödingen)
1995
1:8
Ford
nein
nein
nein
nein
1xPG 12
Typ
Baujahr
Mannschaft
Hersteller
Wassertank
Pumpe
Schaum
Sonderlöschmittel
Löschpulver
Tragkraftspritze
Technische Hilfe
Sonderbeladung
MTF (Ameln)
1998
1:8
VW
nein
nein
nein
nein
1xPG 12
nein
Verkehrssicherung
PSA (Tagesalarmgruppe Fz)
- 63 -
Typ
TLF
3000
(bis
02/2013)
Baujahr
1974
Mannschaft
1:5
Hersteller
Magirus/Deutz
Wassertank
2500ltr.
Pumpe
1600ltr. bei 8bar
Schaum
60ltr.
Sonderlöschmittel nein
Löschpulver
2xPG 12
Tragkraftspritze
nein
Technische Hilfe
nein
Sonderbeladung
nein
wird durch ein HLF 20 ersetzt.
Typ
HLF 20 (Rödingen)
(ab 02/2013)
Baujahr
2012
Mannschaft
1:8
Hersteller
Ziegler
Wassertank
2000ltr.
Pumpe
2000ltr. bei 10bar
Schaum
120ltr.
Sonderlöschmittel nein
Löschpulver
1x PG 12
Tragkraftspritze
nein
Technische Hilfe
klein
Sonderbeladung Technische Hilfe
Typ
GW (Rödingen) (bis
02/2013)
Baujahr
1991
Mannschaft
1:1
Hersteller
Heines
Wassertank
nein
Pumpe
nein
Schaum
nein
Sonderlöschmittel nein
Löschpulver
1xPG 12
Tragkraftspritze
nein
Technische Hilfe
klein
Sonderbeladung
nein
- 64 -
Typ
Baujahr
Mannschaft
Hersteller
Wassertank
Pumpe
Schaum
Sonderlöschmittel
Löschpulver
Tragkraftspritze
Technische Hilfe
Sonderbeladung
LF 16 (Ameln)
1972
1:8
Ziegler
800ltr.
1600ltr. bei 8bar
120ltr.
nein
1xPG 12
nein
Höhenrettung
nein
Typ
LF 16 TS Kat S
(Ameln)
Baujahr
1984
Mannschaft
1:8
Hersteller
Lentner/Kat S
Wassertank
nein
Pumpe
1600ltr. bei 8bar
Schaum
120ltr.
Sonderlöschmittel nein
Löschpulver
1xPG 12
Tragkraftspritze
1600ltr. bei 8bar
Technische Hilfe
nein
Sonderbeladung
600m B-Schlauch
Typ
Baujahr
Mannschaft
Hersteller
Wassertank
Pumpe
Schaum
Sonderlöschmittel
Löschpulver
Tragkraftspritze
Technische Hilfe
Sonderbeladung
- 65 -
GW-L2 (Rödingen)
2009
1:5
Hensel
nein
nein
nein
nein
1xPG 12
1500ltr. bei 10bar
klein
Licht
Teil A
Feuerwehrfahrzeuge
IST
Einsatzleitwagen/Mannschaftstransportfahrzeuge
MTF
2
Löschfahrzeuge
LF 16
1
HLF 20/16
0
LF 16 TS
1
TLF 16/25
1
Rüst- und Gerätewagen
RW 1
0
RW2
0
GW-Rüst
1
Schlauchwagen
SW 1000
0
GW-L2 (vorher GWL SW 2000/Techniche Hilfe)
1
Feuerwehranhänger
TSA (Kalrath)
1
Schlauch
1
Schaum-Wasser-Werfer
1
Teil B
Spezielle Ausrüstung
Schere/Spreizer
1
Rettungszylinder
1
Mehrfachgasmessgeräte
1
CSA
0
2m Band Funkgeräte
24
Sprungpolster
0
Hochdrucklüfter
1
Hohlstrahlrohre
3
Atemschutzüberwachungstafeln
3
Totmannwarner
16
Atemschutzgeräte
16
Digitalfunkgeräte
2
Teil C
Feuerwachen/ Gerätehäuser
Ameln
Kalrath
Rödingen
Standort
Kirchgasse
Rödinger Straße
Hohe Straße
SOLL
Differenz
2
0
0
2
0
0
+1
-2
+1
+1
0
0
0
0
0
+1
0
1
0
0
0
0
1
+1
+1
0
2
3
1
0
24
1
1
3
3
16
16
-1
-2
0
0
0
-1
0
0
0
0
0
11
-9
IST- Stell- SOLL-Stellplatz
platz
Differenz
1
2
-1
1
0
1
3
3
0
(Die noch fehlende Schere & Spreizer sollen mit dem HLF 20/16 für Ameln beschafft werden. Die fehlenden
Rettungszylinder sind mit dem HLF 20/16 für Rödingen vorgesehen).
Tabelle 6: Technik Zug 3
- 66 -
6.2.4 Personal/Ausbildung
Teil D
Personal
IST 2001
IST 2010
IST 2012
SOLL
DIFFERENZ
Laufbahnlehrgänge
Wehrführer F VI
3
4
5
4
1
Führer von Verbänden F/B V
4
4
6
7
-1
-1
Zugführer F IV
6
8
9
10
Gruppenführer F III
15
27
31
27
4
Truppführer
48
68
70
81
-11
153
125
121
162
-41
150
142
162
-20
Truppmann
Feuerwehr gesamt
Sonderfunktionen
Sprec hfunker
69
92
97
162
-65
Atemsc hutzgeräteträger1
90
67
65
108
-43
Masc hinist für Lösc hfahrzeuge
40
53
56
81
-25
ABC I Modul GSG/BIO
34
42
52
81
-29
ABC I Modul Strahlensc hutz
16
25
29
81
-52
Tec hnisc he Hilfeleistung VU
6
16
19
108
-89
Tec hnisc he Hilfe Wald
4
14
14
54
-40
14
12
10
27
-17
1
2
2
10
-8
60
56
59
108
-49
Tec hnisc he Hilfe Öl
ABC II
Führersc hein C/CE
Tabelle 7 : Personal/Ausbildung Gemeinde Titz
1
: Die hier angesetzte Zahl beinhaltet die aktuell tauglichen Atemschutzgeräteträger sowie die Zahl der derjenigen Feuerwehrangehörigen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu
Atemschutzgeräteträgern generiert werden können. In 2001 wurden lediglich die bestandenen Lehrgänge abgebildet, was jedoch prognostisch nicht aussagekräftig ist.
7.
Maßnahmenkatalog
Nach der Erstellung des SOLL-IST-Vergleiches im Bedarfsplan stellt sich zwangsläufig die
Frage, wie SOLL und IST angenähert werden kann. Dabei sollen sowohl der Erweiterungs- oder Verbesserungsbedarf als auch Einsparpotentiale aufgezeigt werden.
7.1
Technik
7.1.1 Fahrzeugtechnik
Die Fahrzeug- und Gerätetechnik ist - entsprechend der SOLL-IST-Analyse - an den taktischen Bedarf anzupassen.
In den Jahren vor 2001 wurden aus finanziellen Gründen keinerlei Fahrzeugneubeschaffung von der Gemeinde Titz durchgeführt. Angeschafft wurden lediglich Fahrzeuge, die
größtenteils in Eigenleistung repariert und somit wieder einsatzbereit gemacht wurden,
um den Anforderungen, die an die Feuerwehr gestellt werden, gerecht zu werden.
Es muss aber festgestellt werden, dass diese Fahrzeuge nicht mehr dem Stand der heutigen Technik entsprechen und zum anderen aufgrund ihres Alters eine Ausfallwahrscheinlichkeit, gerade im Einsatz, zunehmend immer größer wird.
Die Problematik soll im Folgenden verdeutlicht werden:
- 67 -
1.
Allgemein Neubeschaffung
Modernere Fahrzeuge, insbesondere LKW, sind für einen ungeübten Fahrer leichter
zu fahren. Dadurch sinkt die Gefahr eines Unfalls. Des Weiteren verringern sich die
Betriebs- und Unterhaltungskosten, denn neue Fahrzeuge verbrauchen weniger
Kraftstoffe und sind auch weniger reparaturanfällig.
2.
TSF: Neubeschaffung StLF
Nach feuerwehrtaktischen Gesichtspunkten ist kein Löschfahrzeug nach DIN-Norm
mehr ohne Wasser ausgerüstet. Während die Löschwasserversorgung aufgebaut
wird, können bereits erste Maßnahmen der Menschenrettung und Brandbekämpfung
durchgeführt werden, da das StLF über einen 1000l Wassertank verfügt. Die Zeitersparnis für Wasser am Strahlrohr liegt bei etwa 3 Minuten.
Das TSF der Löschgruppe Müntz ist in 2011 durch ein StLF 10/6 ersetzt worden.
3.
TLF 16/25, LF 16, LF 16 TS: Neubeschaffung LF 20/16, HLF 20/16
Neben der leistungsstärkeren Pumpe und dem größeren Löschwasserbehälter verfügt
der LF 16/20 über eine Mannschaftskabine für neun Personen. Dieses Löschgruppenfahrzeug ist für einen Großteil der Standardeinsätze ausgerüstet und verfügt mindestens über einen Löschwassertank von 2000 l. Das HLF hat zusätzlich Ausrüstung dabei, die für die Rettung bei Verkehrsunfällen erforderlich ist.
4.
Beschaffung von MTF
Um die Transport- und Besorgungsfahrten (Lehrgänge, Atemschutzwerkstatt, Atemschutzübungsstrecke, Dienstbesprechungen und Jugendfeuerwehrveranstaltungen)
mit den verbrauchsteuren Feuerwehrfahrzeugen zu vermeiden, wird in das Fahrzeugkonzept an den personalstärkeren Löschgruppen ein MTF eingebaut. Die Ersatzbeschaffung dieser Transporter ist im Vergleich zu einem Feuerwehrfahrzeug gering
(90% kostengünstiger). Zudem werden die an das Einsatzgebiet gebundenen Feuerwehrfahrzeuge nicht für Transportfahrten außerhalb der Gemeindegrenze abgezogen,
und stehen somit für ihren primären Zweck zur Verfügung. In einem folgenden
Brandschutzbedarfsplan soll zudem die Möglichkeit des Leasings, zumindest für MTF,
überprüft werden.
In der Zwischenzeit wurden folgende Fahrzeuge ersatzbeschafft:
LF 10/6 (Jackerath) in 2003,
TSF-W (Opherten) in 2005,
GW-Logistik (Rödingen) in 2009,
und GW-Logistik (Gevelsdorf) in 2010,
LF 20/16 in Hasselsweiler in 2011 (bestellt 2010),
StLF 10/6 in Müntz in 2011 und
HLF 20/16 in Rödingen in 2012 (Lieferung in 2013).
Eine sachgerechte weitere Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in den kommenden fünf bis zehn Jahren könnte wie folgt aussehen:
- 68 -
Fahrzeug
Baujahr
Standort z.Z.
TLF 16/25
1974
Rödingen
LF 16 TS
1987
Ameln
LF 16 TS
1985
Titz
LF 16
1971
Ameln
MTF
1993
Rödingen
MTF
2001
Hasselsweiler
GW-Rüst
1991
Rödingen
TLF 8/18
1987
Titz
Gesamtkosten Fahrzeuge (Preise 2009)
wird ersetzt durch
HLF 20/16
HLF 20/16
HLF 20/16
MTF
MTF
MTF
eingespart
eingespart
Jahr
2012
2014
2015
2018
2020
2021
2012
2015
Kosten geschätzt
370.000,00
350.000,00
370.000,00
30.000,00
30.000,00
30.000,00
€
€
€
€
€
€
1.180.000,00 €
7.1.2 Ausrüstung
7.1.2.1 Im Allgemeinen
Des Weiteren gibt es eine Reihe von größeren Ausrüstungsgegenständen, die bisher nicht
angeschafft wurden, in regelmäßigen Abständen aufgrund der Herstellerangaben zur
Verwendungsdauer zu ersetzen sind oder die aufgrund rechtlicher Bestimmungen 19 regelmäßig auszutauschen sind.
Eine von der Wehrleitung erstellte Übersicht für die Beschaffung dieser Ausrüstung für
die Zeit bis 2023 ist dem Brandschutzbedarfsplan als Anlage beigefügt.
7.1.2.2 Spezielle Ausrüstung (nicht abschließend)
Schere/Spreizer/Rettungszylinder
Die Ausrüstung der Feuerwehr mit Schere, Spreizer und Rettungszylinder ist unabdingbar, um eine sachgerechte Rettung bei Verkehrsunfällen durchführen zu können. Diese
Ausrüstung ist für Kfz-Unfälle vorhanden.
Atemschutzgeräte
Zum Auslaufen der Ersatzteilversorgung für die bisher verwendeten Atemschutzgeräte
(ein Weiterbetrieb ist rechtlich unzulässig) wurde der Ersatz der Geräte über die Haushaltsjahre 2011 und 2012 verteilt. Hierfür wurden insgesamt 51.000 Euro bereitgestellt.
Beschaffung und Umstellung sind inzwischen abgeschlossen.
Mehrfachgasmessgeräte
Ein Mehrfachgasmessgerät ermöglicht die Messung der Explosionsgrenze, der Sauerstoff, Kohlendioxid-, Kohlenmonoxid und Chlorkonzentration. Da ein Brand oft mit dem Austritt gefährlicher Stoffe (PVC, Polyurethan, Kohlenstoffmonoxid, ...) verbunden ist, muss
die Feuerwehr die Möglichkeit haben zu messen, ob vorliegende Konzentrationen bedenklich oder unbedenklich sind. Zwei Mehrfachgasmessgerät wurden inzwischen beschafft,
ein weiteres steht noch zur Beschaffung an.
Chemikalienschutzanzug (CSA)
Der Chemikalienschutzanzug schützt den Feuerwehrangehörigen vor hautresorptiven
Atemgiften, also Atemgifte, die über die Haut aufgenommen werden können. Im Anzug
ist der Feuerwehrangehörige mit einem Atemschutzgerät ausgerüstet und so vollends
geschützt. Diese Anzüge liegen in großer Zahl auf dem Gefahrgut-Container des Kreises
Düren für den „virtuellen“ ABC20 Zug 501 (Kreis Düren). Jedoch müssen für die ersten
Maßnahmen zur Menschenrettung und zur Gefahrbeseitigung vier Anzüge vorliegen.
§ 38 Abs. 3 FSHG NRW i.V.m. der Verwaltungsvorschrift über die Prüfung von Feuerwehrgeräten (Geräteprüfordnung) RdErl. d. Innenministers v. 2. 12. 1980 -V B 4 - 4.424 – 2
20
Atomare, Biologische und Chemiemische Gefahren – Züge werden immer auf Kreisebene gebildet, um Spezialkenntnisse flächendeckend vorhalten zu können, aber auch um die hohen Kosten vorab gleichmäßiger zu
verteilen, damit nicht jede Wehr relativ seltene und teure Ausrüstung in großem Umfang vorhalten muss.
19
- 69 -
Denn ein Trupp besteht mindestens aus zwei Personen. Zusätzlich muss aber zur Eigensicherheit ein weiterer Trupp in Bereitstellung bleiben. CSA sind zwar z.Zt. in ausreichender Zahl vorhanden. Allerdings müssen nach zehnjähriger Verwendung die Anzüge ausgetauscht werden, Ersatz ist in 2015 zu beschaffen. Dies soll wie zuvor auf Kreisebene
mit allen Wehren gleichzeitig erfolgen (Einkaufsgemeinschaft).
2m-Band-Funkgeräte
Mit Hilfe dieser Funkgeräte wird der Einsatzstellen-Sprechfunk abgewickelt. Eine ausreichende Zahl von Funkgeräten ist besonders im Atemschutzeinsatz wichtig, da die Funkverbindung den einzigen Kontakt nach außen darstellt. Insbesondere sollten alle Funkgeräte zusätzlich mit abgesetzten Bedienungen ausgerüstet werden.
Die weitere Beschaffung von Funkgeräten wird aufgrund der erwarteten Einführung des
Digitalfunks zunächst zurückgestellt. Die Ausstattung ist zurzeit ausreichend.
Sprungpolster
Sprungpolster dienen zur Menschenrettung. Im Gegensatz zu den Sprungtücher, die von
16 Mann gehalten werden müssen (Personalproblem, Unfallgefahr) wird jenes Sprungpolster mit einer Atemluftflasche aufgepumpt.
Hochdrucklüfter
Die inzwischen beschafften Hochdrucklüfter dienen dem sicheren Vorgehen bei einem
Innenangriff. Das Brandobjekt wird schneller rauchfrei, Personen und Brandnester können schneller gefunden werden.
Hohlstrahlrohre, Atemschutzüberwachungstafel, Totmannwarner und „Verkehrssicherungsausrüstung“
sind inzwischen Standardausrüstungen, beschafft und daher zukünftig nicht mehr gesondert zu erwähnen.
7.2
Liegenschaften
Zug 1
Bungsstraße, Titz
Vgl. oben 1.2.4.1, also ein Neubau mit Zusammenlegung der Löschgruppen Titz,
Opherten eventuell Jackerath an einem Standort Landstraße, Ortsausgang Titz Richtung Jackerath, gemeinsam mit einem Neubau mit dem Baubetriebshof.
Titzer Straße, Opherten
Vgl. oben 1.2.4.1, Aufgabe des Standortes oder Übergabe an die Löscheinheit
Jülicherstraße, Jackerath
Vgl. oben 1.2.4.1, Aufgabe des Standortes oder Übergabe an die Löscheinheit
Zug 2
Marienstraße, Hasselsweiler
Nachdem das Fahrzeugkonzept für Hasselsweiler in 2011 abgeschlossen worden ist,
wird von der Löschgruppe in Eigenleistung eine Garage für das MTW angebaut.
Raiffeisenstraße, Müntz
Vgl. oben 1.2.4.1
Erkelenzer Straße, Gevelsdorf
- 70 -
Vgl. oben 1.2.4.1. Der Fahrzeugstandort sollte nach Müntz verlegt werden, wenn bis
Ende 2015 keine weiteren aktiven Mitglieder aus der Ortschaft Gevelsdorf gefunden
werden können.
Die Aufgabe als Fahrzeugstandort ermöglicht aber alternative Nutzungen. So kann
entweder die Gemeinde dort gemeindeeigene Fahrzeuge unterstellen oder der
Standort könnte als Zentrales Schlauch- und Gerätelager genutzt werden, bisher sind
die Schlauchlager der Wehr in Titz (in den Garagen, die von der RWE überlassen
wurden), in Müntz in der alten Schule sowie in Hasselsweiler untergebracht. Hier wäre eine Konzentration an einen Standort umsetzbar.
Zug 3
Ameln, Pfarrweg 4
Zurzeit stehen zwei Großfahrzeuge und ein MTF in Ameln. Das Zweite Großfahrzeug
steht bei der Familie Riesen in der Scheune und der MTF steht bei einem Feuerwehrkameraden in der Einfahrt. Für 2013 ist ein Anbau für das MTF und die zwei Anhänger Schlauch und Schaumwasserwerfer geplant. Mit der Sanierung des Daches der
Fahrzeughalle, dem Anbau für das MTF und der Verwirklichung des Fahrzeugkonzepts
fällt das zweite Großfahrzeug weg.
Hohe Straße, Rödingen
Im Moment stehen vier Fahrzeuge in der Halle. Nach dem Brandschutzbedarfsplan ist
das Fahrzeugkonzept in der Löschgruppe Anfang 2013 abgeschlossen und in der Halle werden zwei Großfahrzeuge und ein MTF untergebracht sein. Die Halle entspricht
(aufgrund Bestandsschutzes) auch den Vorschriften der Unfallkasse NRW.
Rödingerstraße, Kalrath
In der Garage ist nur eine alte TSA untergestellt für Hochwasser-Einsätze. Die aktiven Feuerwehrleute der Löschgruppe Ameln-Kalrath haben ihre PSA zu Hause, üben
und werden mit der Löschgruppe Ameln alarmiert.
Der Standort kann aufgegeben werden.
7.3
Organisation
Seit Anfang der 1990er Jahre wurde eine Umstrukturierung der Feuerwehr Titz durchgeführt. Es stehen nun die drei Löschzüge mehr im Vordergrund als ihre untergeordneten
Löschgruppen (jeder Zug besteht aus inzwischen zwei Gruppen, wobei eine der beiden
Gruppen ihre Heimat an zwei Standorten findet). Dadurch wird die Tagesalarmsicherheit
erhöht und durch gemeinsame Übung steigt der Einsatzwert und damit die Schlagkraft
des Zuges. Diese Umstrukturierung wurde natürlich auch in der Alarm- und Ausrückeordnung eingebaut und umgesetzt.
Durch die Beschaffungsmaßnahmen im Bereich der Funkmeldeempfänger wird die Erreichbarkeit jedes einzelnen Feuerwehrangehörigen gesteigert.
Die Bemühung um Einsatzvorbereitende Maßnahmen: Erstellung von Objekt- und Alarmplänen muss in den nächsten Jahren forciert werden. Aus diesem Grund muss die
Schnittstelle zwischen örtlicher Genehmigungsbehörde für Baumaßnahmen und Gewerbetreibende und Feuerwehr verbessert werden.
So muss bei einer Baugenehmigung (Betriebsmittel, Gefahrstoffe) die Feuerwehr informiert werden, weil solche Objekte Auswirkungen auf den Brandschutzbedarfsplan haben.
Ähnlich verhält es sich bei Nutzungsänderungen von Gewerbebetriebsflächen.
- 71 -
7.4
Personal
7.4.1 Personalgewinnung
Von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren wird dasselbe verlangt wie von den
Angehörigen der Berufsfeuerwehren:
Schnelligkeit
Kompetenz
Improvisationstalent
Einsatz unter undefinierbaren Bedingungen
Opferbereitschaft
im Notfall Einsatz der körperlichen Unversehrtheit
Trotz der hohen Anforderungen finden sich Menschen, die sich ehrenamtlich und kostenlos in ihrer Freizeit den Problemen in der Feuerwehr stellen. Doch auch vor der Feuerwehr macht der allgemeine Trend „Was bekomme ich dafür?“ „Was bringt mir das?“ nicht
halt. Es fällt immer schwerer, insbesondere bei einer knappen Haushaltslage, junge Leute
für den Dienst in der Feuerwehr zu begeistern.
Folgende Probleme erschweren auf Dauer das Erreichen des Ziels, die Mitgliederzahlen
auf die angestrebte SOLL-Stärke zu erhöhen.
Arbeitsplatzsituation:
Trotz Absicherung durch den Gesetzgeber ist der Arbeitsplatz gefährdet, wenn der Feuerwehrangehörige die Arbeitsstelle verlässt. Als Kündigungsgrund wird jedoch nicht die
Mitgliedschaft in der Feuerwehr, sondern ein anderer Grund angegeben. Hinzu kommt,
dass die meisten Arbeitgeber außerhalb des Gemeindegebietes anzutreffen sind, und daher von der Gemeinde kein Einfluss genommen werden kann.
Anforderung an den Feuerwehrangehörigen/Freizeitverlust
Um sachgerecht helfen zu können, wird von jedem Feuerwehrmann eine rund 320 stündige Ausbildung verlangt. Diese absolviert er in seiner Freizeit auf Lehrgängen auf Gemeinde- und Kreisebene und nicht in der eigenen Löschgruppe (Kameradschaft). Die
Ausbildung ist in der heutigen Zeit auch erforderlich, um den Anforderungen des Einsatzgeschehens gerecht zu werden.
Die Ausbildung für Führungskräfte dauert um einiges länger. Da die finanziellen Mittel für
eine Fremdvergabe bzw. Einstellung einer hauptamtlichen Kraft fehlen, wird darüber hinaus von Feuerwehrangehörigen verlangt, die Gerätewartung und Renovierungsarbeiten
an Fahrzeugen, Geräten und Gerätehäusern in Eigenleistung zu übernehmen. Es entsteht
zunehmend eine Diskrepanz zwischen Anforderung und bereitgestellten Mitteln.
Wehrdienst
Durch die Herabsetzung der Dienstzeit für Wehrpflichtige fanden sich schon 2001 immer
weniger junge Männer bereit, die sich damals für sieben Jahre Dienst in der Feuerwehr
vom Wehrdienst freistellen lassen wollten. Mit dem Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher
Vorschriften 2011 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011) wurde beschlossen, die Wehrpflicht und damit auch den Wehrersatzdienst zum 1. Juli 2011 auszusetzen. Durch Aussetzung des Wehrdienstes entfällt somit die Personalgewinnung durch die Freistellung
vom Wehrdienst (für den Dienst in der Feuerwehr) vollständig. Die bisher vom Wehrdienst freigestellten Feuerwehrangehörigen wurden mit Entpflichtungsbescheiden vom
Ersatzdienst zum 1. Juli 2011 freigestellt; damit verbundene Austritte aus der Freiwilligen
Feuerwehr Titz sind jedoch nicht bekannt.
- 72 -
Allgemeine Akzeptanz
Von der Bevölkerung wird die Feuerwehr als ein von der Gemeinde subventionierter Verein angesehen. Die beschriebenen Anforderungen werden dabei nicht genügend gewürdigt, sondern vielmehr als Selbstverständlichkeit angesehen. Um auch in Zukunft die Personalstärke der Feuerwehr zu gewährleisten, und nicht die Aufstellung einer Pflichtfeuerwehr herbeizuführen, müssen Maßnahmen gegen die negativen Tendenzen getroffen
werden. Dabei muss die Förderung der Jugendfeuerwehr als Nachwuchsquelle Priorität
haben. Die Einstellung hauptamtlicher Kräfte scheitert an der hierfür fehlenden Leistungsfähigkeit der Gemeinde.
7.4.2 Ausbildung
Um den Aufgaben der Feuerwehr gerecht zu werden, bedarf es einer soliden Ausbildung.
Bei der Feuerwehr werden die Lehrgänge in Laufbahnlehrgänge und Sonderlehrgänge
unterschieden. Die Laufbahnlehrgänge bedingen die Führungsstruktur innerhalb der Feuerwehr. Die Sonderlehrgänge dienen der Spezialisierung der Feuerwehrangehörigen.
Zwei Schwerpunkte sind besonders im Auge zu behalten:
1. Führerschein-Ausbildung
Mit der Einführung des Euro-Führerscheins hat sich auch für die Feuerwehr vieles
verändert bzw. problematisiert.
Besonders problematisch ist die Begrenzung des Pkw - Führerscheins (neue Klasse B,
vorher Klasse 3) auf 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts.
Einerseits werden immer mehr Feuerwehrleute mit „altem“ Führerschein aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausscheiden und die nachrückenden Jahrgänge haben überwiegend nur noch den neuen Klasse B Führerschein, der sie nicht mehr zum Fahren
von Einsatzfahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen berechtigt. Es wird hierdurch für die
Löschgruppen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen,
die mit den alten Klasse 3 Führerscheinen noch gefahren werden durften, zu Engpässen kommen. Andererseits stehen bei Fahrzeugbeschaffungen inzwischen überwiegend Fahrzeuge mit höherem Gesamtgewicht im Vordergrund (14,5 Tonnen sind keine Seltenheit), denn wenn Fahrzeuge eingespart werden sollen, müssen die neu beschafften nicht nur für den Erstangriff, sondern auch für die Fortsetzung desselben
sowie technische Hilfeleistung ausgerüstet sein (sog. Multifunktionsfahrzeuge), z.B.
indem nur noch Fahrzeuge mit internen Wassertanks beschafft werden.
Hierzu strebt die Gemeinde Titz jährlich die Ausbildung von 5 – 10 Fahrern mit Führerscheinklasse C an.
2.
Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger nehmen im einsatztaktischen Vorgehen im Bereich der
Brandbekämpfung und des ABC-Einsatzes eine entscheidende Rolle wahr. Denn
durch das geschützte Vorgehen in den Gefahrenbereich lassen sich wirkungsvoll Gefahren bekämpfen und Menschen sowie Tiere aus Notlagen befreien. Ein hohes Maß
an Ausbildung aber auch an Fortbildung ist hier ebenso erforderlich wie die grundsätzliche Bereitschaft für diese gefahrvolle Tätigkeit. Seit nun mehr 2008 wird die
Fortbildung innerhalb der Feuerwehr Titz gemeindeweit unter Leitung des Atemschutz-Arbeitskreises forciert und standardisiert. Leider sinkt Jahr für Jahr die Bereitschaft sich den zusätzlich erforderlichen medizinischen Untersuchungen und Trainings zu unterziehen.
- 73 -
3.
Nachwuchsprobleme
Um auch in Zukunft das nötige Personal für die Sicherstellung des Brandschutzes zu
gewähren, bedarf es Maßnahmen zur Personalgewinnung:
1. Die Jugendfeuerwehr ist zu fördern. Dabei reicht es nicht, nur die nötigen
Pflichtaufgaben zu erfüllen. Denn die Jugendfeuerwehr konkurriert als Freizeitbeschäftigung mit jeglichen anderen Freizeitaktivitäten. Da es sich bei der Jugendfeuerwehr nicht nur um eine Einrichtung handelt, die der Vorbereitung auf den
aktiven Feuerwehrdienst dient, sondern auch um eine jugendpflegerische Maßnahme, müssen die finanziellen Mittel beschafft werden.
2. Durch gezielte öffentliche Werbekampagnen soll auf die Arbeit der Feuerwehr
aufmerksam gemacht werden und jeder Bürger zur Mithilfe angesprochen werden.
3. Anfallende Wartungs- und Prüfarbeiten, die für jede Feuerwehr gesetzlich vorgeschrieben sind, sollten einem Gerätewart gegen Vergütung übertragen werden.
4. Außerdem sollte die Gemeinde Titz bei Neueinstellungen, um die Tagesalarmsicherheit zu erhöhen, wenn dienst- oder arbeitsrechtlich zulässig, bei der Personalauswahl es zur Bedingung machen, in die Freiwillige Feuerwehr Titz einzutreten, um während der Dienstzeit für Einsätze zur Verfügung zu stehen.
Neben der Personalgewinnung ist auch die Aus- und Weiterbildung des Personals zu verstärken. Dabei ist die Umsetzung des angestrebten SOLL-Zustandes in Bezug auf Lehrgänge ein wichtiger Teil.
8.
Berichtswesen
Einsatzberichteprogramm
Die Feuerwehr Titz nutzt seit nun 2008 das Einsatzberichteprogramm des Kreises Düren.
Diese Anwendung wird über eine geschützte Internetverbindung den Feuerwehren zur
Verfügung gestellt. Einsatzrelevante Daten werden direkt aus dem Einsatzleitrechner in
dieses System übertragen, so dass die Nachbearbeitung erleichtert wird. Es ist Aufgabe
der Zugführer für ihren Zug die Einsatzberichte zusammenzufassen. In abschließender
Kontrolle durch die Wehrleitung werden die Einsatzberichte genehmigt.
Im Anschluss daran kann nun das Ordnungsamt die Abrechnung der kostenpflichtigen
Einsätze vornehmen. Ab 2011 ist die vom stellvertretenden Kreisbrandmeister entwickelte Exceltabelle zur Überprüfung der Hilfeleistungsfristen auf Basis der im EinsatzberichteProgramm erhobenen Daten zu benutzen. Dies dient der Überprüfung der zeitkritischen
Einsätze (Menschenleben in Gefahr, Bedrohung großer Sachwerte).
Feuerwehrverwaltungsprogramm
Die ursprünglich für 2011 vorgesehene Beschaffung von syBOS als Verwaltungslösung für
Feuerwehren auf Basis einer Internet-Lösung wurde auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.
Nach intensiver Erprobung von syBOS hält die Wehrleitung die Fortführung des bisher
verwendeten Verwaltungsprogramms, das in Eigenarbeit der Wehr erstellt und nun weiterentwickelt wird, für sinnvoller.
Zur wirksamen Steuerung von Entwicklungsprozessen sind regelmäßige Kontrollen über
den Stand der Feuerwehr notwendig (Personal, Material, Maßnahmen). Eine Optimierung
der Einsatznachbereitung, der Einsatzberichten (als Teil der Nachbearbeitung) und der
Personalstatistik sind daher nicht nur wünschenswert, sondern unumgänglich. Mit Hilfe
der Einsatznachbearbeitung und anschließender Auswertungen der Einsatzberichte können technische, organisatorische und personelle Probleme aufgedeckt werden. Auf dieser
- 74 -
Grundlage können die Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplans überdacht und seine
Umsetzung kontrolliert werden.
- 75 -
9.
Anhänge
9.1
Anlagen
9.2
Anlage
Anlage
Anlage
Anlage
1
2
3
4
-
Rundverfügung BR Köln, Az.: 022.001.002 vom 3. Februar 2012
Verfügung zur Zuweisung von Autobahnabschnitten
Isochronenkarte der Firma Forplan
Materialbeschaffungsliste Wehrleitung
Abkürzungsverzeichnis
A
AAO
AB
AB-Atemschutz
AB-GSG
AB-Öl
AB-Pritsche
AB-Rüst
AB-Schlauch 5000
AB-Schaum
AB-Schiene
AD
a.D.
AGBB
AGBF
AGT
AGW
AK
AK
AS
ASB
AT
ATF
ATM
Alarm- und Ausrückordnung
Abrollbehälter
Abrollbehälter Atemschutz
Abrollbehälter Gefährliche Stoffe und Güter
Abrollbehälter zur Ölbekämpfung
Abrollbehälter mit Ladefläche
Abrollbehälter mit Rüstmaterial
Abrollbehälter Schlauch mit 5000 m B-Schlauch
Abrollbehälter Schaum mit Schaumwasserwerfer
Abrollbehälter Schiene (Zugunfälle)
Autobahndreieck
außer Dienst
Arbeitsgemeinschaft betrieblicher Brandschutz
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgerätewart
Arbeitskreis
Autobahnkreuz
Anschlussstelle einer Autobahn
Arbeiter-Samariter-Bund
Angriffstrupp
Angriffstruppführer
Angriffstruppmann
B
BAB
Baby-NAW
BBM
BF
BGBl.
BGS
BM
BMI
BM-Rohr
BOI
BOS
Bundesautobahn
Baby-Notarztwagen
Bezirksbrandmeister
Berufsfeuerwehr
Bundesgesetzblatt
Bundesgrenzschutz
Brandmeister
Bundesminister des Innern
B Mehrzwechstrahlrohr
Brandoberinspektor
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
C
CM-Rohr
CSA
CTIF
C Mehrzweckstrahlrohr
Chemieschutzanzug
Internationales technisches Komitee für vorbeugenden Brandschutz
und Feuerlöschwesen
D
- 76 -
DAG
DB
Defi
Dekon
DFV
DG
DIN
DJF
DL
DL(K) n.B.
DLRG
DME
DM-Rohr
DRK
DSE
DV
Digitaler Alarmgeber, Technisches Bauteil bei der digitalen Alarmierung
Digitaler Alarmumsetzer, Technisches Bauteil bei der
digitalen Alarmierung
Einheit für relativen Pegel (Spannung, Leistung, Schall)
Defibrillator
Dekontamination
Deutscher Feuerwehrverband
Dachgeschoss
Deutsche Industrienorm
Deutsche Jugendfeuerwehr
Drehleiter
Drehleiter (mit Korb) niedrige Bauweise
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Digitaler Meldeempfänger
D Mehrzweckstrahlrohr
Deutsches Rotes Kreuz
Digitaler Sirenensteuerempfänger
Dienstvorschrift
E
EG
EH
EL
ELW 1
ELW 2
ELW 3
EN
ESt
EX
Erdgeschoss
Erste Hilfe
Einsatzleitung
Einsatzleitwagen 1 (Pkw)
Einsatzleitwagen 2 (Kleinbus)
Einsatzleitwagen 3 (Bus)
Europäische Norm
Einsatzstelle
Explosionsgeschützt
F
FaBe
FB
FBL
FBS
FF
FLB
FM
FM (SB)
FMA
FME
FMS
FNFW
FP
FSHG
FSK
FuG
FÜG
FUK
FüKW
FW
FW
FwA
FwA-P
FwA-SWW
Fachberater
Fachbereich
Fachbereichsleiter
Fachberater Seelsorge
Freiwillige Feuerwehr
Feuerlöschboot
Feuerwehrmann
Feuerwehrmann (geschlechtsneutral/kein Dienstgrad)
Feuerwehrmannanwärter
Funkmeldeempfänger
Funkmeldesystem
Fachnormenausschuss Feuerwehrwesen
Feuerlöschkreiselpumpe
Feuerschutz-Hilfeleistungsgesetz (NRW)
Führerscheinklasse
Funkgerät
Führungsunterstützungsgruppe
Feuerwehrunfallkasse
Führungskraftwagen
Feuerwache
Feuerwehr
Feuerwehranhänger
Feuerwehranhänger mit Pulver
Feuerwehranhänger mit Schaum-Wasserwerfer
DAU
- 77 -
FwDV
FwK
Feuerwehr-Dienstvorschrift
Feuerwehrkran
G
GBI
GF
GH
GKTW
GM
GPS
GRTW
GSG
GTLF
GV NRW
GW
GW
GW-A
GWA-Öl
GW-GSG
GW-L
GW-Mess
GW-Öl
GW-Str
GW-Rüst
Gemeindebrandinspektor
Gruppenführer
Gerätehaus
Großraumkrankenwagen
Gelenkmast
Global Positioning System (Satelitten Navigationssystem)
Großraumrettungswagen
Gefährliche Stoffe und Güter
Großtanklöschfahrzeug
Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW
Gerätewagen
Gerätewart
Gerätewagen Atemschutz
Gerätewagenanhänger Öl
Gerätewagen Gefahrgut
Gerätewagen Logistik
Gerätewagen Messtechnik
Gerätewagen Öl
Gerätewagen Strahlenschutz
Gerätewagen mit Ausrüstung ähnlich eines Rüstwagens
H
HAL
HBM
HLF
HLF 20
HVB
HVP
Halonlöscher
Hauptbrandmeister
Hilfeleistungslöschfahrzeug
Hilfeleistungslöschfahrzeug mit einem 1600-2000 l
Wassertank, einer Pumpe mit einer Leistung von 1600 l pro
Minute bei 5 bar Ausgangsdruck und Gruppenbesatzung
(neue Norm) und einer technischen Hilfeleistungsausrüstung
Hilfeleistungslöschfahrzeug mit einer Pumpenleistung von
1000 l/Minute
Herz-Lungen-Wiederbelebung
Herstellungs- und Prüfungsbescheibung für eine universelle
Feuerschutzkleidung
Hauptverwaltungsbeamter (z.B. Bürgermeister, Landrat)
Hauptverbandsplatz
I
IdF
Institut der Feuerwehr (für NRW: Münster)
J
JF
JFM
JFW
JUH
Jugendfeuerwehr
Jugendfeuerwehrmann
Jugendfeuerwehrwart
Johanniter-Unfall-Hilfe
K
K
KatsG
KBM
KBZ
Kdow
Kreisstraße
Katastrophenschutzgesetz
Kreisbrandmeister
Kreisbrandschutzzentrale
Kommandowagen
HLF 10
HLW
HuPF
- 78 -
KFV
Kfz
KG
KH
KLF
kN
KTW
kVA
kW
L
L
LB
LdF
LF
LF 16 TS
LF 20/16
Kreisfeuerwehrverband
Kraftfahrzeug
Kellergeschoss
Krankenhaus
Kleinlöschfahrzeug
Kilo-Newton (1000 N etwa 100 kg)
Krankentransportwagen
Kilo-Volt-Ampere (1 kVA etwa 1000 Watt)
Kilowatt
Landstraße
Löschboot
Leiter der Feuerwehr
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug mit einer Frontpumpe mit einer
Leistung von 1600 l pro Minute bei 5 bar Ausgangsdruck und einer
zusätzlichen Tragkraftspritze (8/8), Gruppenbesatzung
Löschgruppenfahrzeug mit einem 1600-3000 l Wassertank,
einer Pumpe mit einer Leistung von 1600 l pro Minute bei 5
bar Ausgangsdruck und Gruppenbesatzung (neue Norm)
LFB
LFV
LG
LGF
LIS
LJFW
Lkw
LNA
LP
Lst
LZ
LZ-R
LZ-W
Luftbeobachter
Landesfeuerwehrverband
Löschgruppe
Löschgruppenführer
Leistellen-Informations-System
Landesjugendfeuerwehrwart
Lastkraftwagen
Leitender Notarzt
Lenzpumpe
Leitstelle
Löschzug
Löschzug-Retten
Löschzug-Wasser
M
Ma
MAK
MBl. NRW
Me
MHD
MTF
MTW
MZB
MZF
Maschinist
Maximale Arbeitsplatz-Konzentration
Ministerialblatt für das Land NRW
Melder
Malteserhilfsdienst
Mannschaftstransportfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
Mehrzweckboot
Mehrzweckfahrzeug
N
NA
NAW
NEF
NFS
NRW
Notarzt
Notarztwagen
Notarzt-Einsatzfahrzeug
Notfallseelsorger
Nordrhein-Westfalen
O
- 79 -
OBM
OFM
OG
OV
Oberbrandmeister
Oberfeuerwehrmann
Obergeschoss
Ortsverband (z.B. beim THW)
P
P 250
PA
PG
Pkw
PL
Pol
Pulverlöschanhänger mit 250 kg Pulver
Pressluftatmer
Pulverlöscher mit Glutbrandpulver
Personenkraftwagen
Pulverlöscher
Polizei
R
RA
RH
RKL
RS
RTB
RTH
RTK
RTW
RW 1
RW 2
RZ
S
S
SAR
SEG
SP
SpF
SpFu
S-Rohr
S-Schlauch
ST
St
StBI
STF
StJFW
StLF
STM
StVO
SvD
SW
SW 1000
SW 2000
SWA
SW-Tr
Rettungsassistent
Rettungshelfer
Rundumkennleuchte
Rettungssanitäter
Rettungsboot
Rettungshubschrauber
Rundumleuchten-Ton-Kombination
Rettungsfahrzeug
Rüstwagen 1: Feuerwehrfahrzeug mit Beladung zur
Technischen Hilfe, Trupp-Besatzung
Rüstwagen 2: Feuerwehrfahrzeug mit erweiterten Beladung
zur Technischen Hilfe, Trupp-Besatzung
Rüstzug
Rettungsschere
Search and Rescue (Flugrettungsdienst der Bundeswehr)
Schnelleinsatzgruppe
Rettungsspreizer
Sprechfunk
Sprechfunker
Schnellangriffsrohr
Schnellangriffsschlauch
Schlauchtrupp
Staffel (1/5)
Stadtbrandinspektor
Schlauchtruppführer
Stadtjugendfeuerwehrwart
Staffellöschfahrzeug mit einer festeingebauten
Feuerlöschkreiselpumpe mit 800l Pumpleistung bei 8bar
und einem festeingebauten Tank von 1.000l
Schlauchtruppmann
Straßenverkehrsordnung
Seelsorger vom Dienst
Schlauchwagen
Schlauchwagen mit 1000 m B-Schlauch
Schlauchwagen mit 2000 m B-Schlauch und Staffelbesatzung
(alte Norm), Truppbesatzung (neue Norm)
Schaum-Wasserwerferanhänger
Schlauchwagen mit Truppbesatzung
T
- 80 -
T
TEL
TF
TH
THW
TLF
TM
TP
TroLF
TroTLF
TS
TSA
TSF
Trupp
Technische Einsatzleitung
Truppführer
Technische Hilfeleistung
Technisches Hilfswerk
Tanklöschfahrzeug
Truppmann
Tauchpumpe
Trockenlöschfahrzeug
Trockentanklöschfahrzeug
Tragkraftspritze
Tragkraftspritzenanhänger
Tragkraftspritzenfahrzeug, Löschfahrzeug mit
Staffelbesatzung
TSF-W
TUIS
TSF mit Löschwasserbehälter von 500 l
Transportunfall Informations und Hilfeleistungssystem
(Verband der Unterstützung bei GSG-Unfällen leistet)
U
UBM
UVV
Unterbrandmeister
Unfallverhütungsvorschrift
V
vfdb
VRW
VU
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
Vorausrüstwagen
Verkehrsunfall
W
WF
WF
WFV
WLF
WT
WTF
WTM
Wehrführer
Werkfeuerwehr
Werkfeuerwehrverband
Wechselladerfahrzeug
Wassertrupp
Wassertruppführer
Wassertruppmann
Z
ZB
ZF
Ziviler Bevölkerungsschutz
Zugführer
- 81 -
9.3
Gemeindekarten
9.3.1 Schematische Übersicht der Einsatzgebiete der drei Löschzüge
- 82 -
9.3.2 Gemeindegebiet (topografisch21)
21
Maßstab 1:63.975, Quelle: www. http://www.tim-online.nrw.de
- 83 -
Anlage 1
Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Datum3. 02.2012
Seite 1 von 2
Landrat
Düren, Euskirchen, Heinsberg,
Rheinisch-Bergischer-Kreis,
Rhein-Eilt-Kreis, Oberbergischer Kreis,
Rhein-Sieg-Kreis
Städteregionsrat der Städteregion Aachen
Aktenzeichen:
022.001.002
Auskunft erteilt:
Herr Exner
nach richtlich:
Oberbürgermeister
Aachen, Bonn, Köln,
Leverkusen
helmut.exner~bezreg
koeln.nrw.de
Zimmer: 309
Telefon: (0221) 147-3565
Fax: (0221) 147-2899
Zeughausstraße 2-10,
50667 Köln
Feuerschutz und Hilfeleistung
Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen
Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln
DB bis Köln Hbf,
U-Bahn 3,4,5,16,18
bis Appellhofplatz
Meine Rundverfüg ung vom 07.04.1997
Besuchereingang (Hauptpforte):
Zeughausstr. 8
Anlage: 1
Telefonische
Sprechzeiten:
mo. -do.: 8:3015:00 Uhr
Als Hilfestellung bei der Beurteilung des in einer Gemeinde nach
Besuchertag:
donnerstags: 8:30-15:00 Uhr
(weitere Termine nach
Vereinbarung)
§ 1
FSHG notwendigen Feuerschutzes hatte ich Ihnen mit meiner o. a.
Landeskasse Düsseldorf:
Rundverfügung die Ausarbeitung „Grundlagen zur Bewertung der
WestLB, Düsseldorf
BLZ 300 500 00,
Personalstärke,
Kontonummer 96560
IBAN:
DE34300500000000096560
Verfügbarkeit sowie Eintreifzeiten bei Freiwilligen
Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ übersandt und Sie gebeten, die
dort näher erläuterten Grundlagen bei der Erstellung der nach
§ 22
BIC:WELADEDD
FSHG erforderlichen Brandschutzbedarfspläne zu beachten.
Die konkreten Erfahrungen aus einer Vielzahl von Besprechungen mit
Ihnen und den Gemeinden als Träger des Feuerschutzes haben mich
Hauptsitz:
Zeughausstr.2-10,50667Köln
veranlasst, diese Grundlagen weiter zu konkretisieren und zu erläutern.
Telefon:
(0221)
147-0
Fax: (0221)
147-3185
poststelle@brk.nrw.de
www.bezreg-koeln.nrw.de
Bezirksregierung Köln
Im Zusammenwirken mit Ihren Kreisbrandmeistern habe ich nunmehr
eine überarbeitete Fassung dieses Grundlagenpapiers mit dem Titel:
„Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen
Feuetwehren im Regierungsbezirk Köln“
erstellt und Ihnen als Anlage beigefügt. Ich bitte Sie, auch dieses
Grundlagenpapier den Städten und Gemeinden Ihres Aufsichtsbereichs
mit der Bitte um Beachtung zur Verfügung zu stellen.
Ergänzend und unter Bezugnahme auf meine Rundver[ügung vom
13.11.2007 „Feuerschutz; Ausnahmegenehmigungen nach
§ 13 des
Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom
10.02.1998“ weise ich darauf hin, dass dieses Grundlagenpapier
zugleich meinen fachlichen Beurteilungsmaßstab bei Entscheidungen
über Ausnahmegenehmigungen nach
Ii
§ 13 FSHG beschreibt.
Datum3.02.2012
Seite2von2
Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der
Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln
1
Einleitung
Die Sicherstellung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung ist nach §1 FSHG1 eine
grundlegende Pflichtaufgabe der Gemeinden. Dies haben sie mit ihren Feuerwehren durch
organisatorische, technische und personelle Maßnahmen zu gewährleisten. Das bedeutet
insbesondere auch, dass die Feuerwehren jederzeit effektiv und nachprüfbar zur
Menschenrettung in der Lage sein müssen.
Mit dem vorliegenden Grundlagenpapier soll unter Beachtung medizinischer, physikalischer
und einsatztaktischen Rahmenbedingungen die Bewertung der Leistungsfähigkeit Freiwilliger
Feuerwehren (FF) gem. §33 Abs.1 FSHG2 ermöglicht werden. Erst mit Erfüllung gewisser
Mindestanforderungen wird ein "Grundschutz" als gewährleistet angesehen. Diese
Mindestanforderungen betreffen
die Mindestpersonalstärke einer FF
die jederzeitige Verfügbarkeit des Personals
die Mindesteintreffzeiten bestimmter Personalstärken.
Nach §1 Abs.1 FSHG1 "unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen
entsprechende leistungsfähige Feuerwehren". Das bedeutet zunächst, dass die Gemeinde
dafür verantwortlich ist, eine leistungsfähige Feuerwehr bereitzuhalten und für deren
sachgerechte Ausstattung mit ausgebildetem Personal sowie den entsprechenden
Gebäuden und Geräten zu sorgen.
1
§ 1 FSHG Aufgaben der Gemeinden und Kreise
(1) Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen
Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse
verursacht werden.
2
§ 33 FSHG Unterrichtungs- und Weisungsrecht
(1) Die Aufsichtsbehörden können sich jederzeit über die Wahrnehmung der den Gemeinden und
Kreisen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben unterrichten. Sie sind berechtigt, jederzeit den
Leistungsstand der Einheiten und Einrichtungen nach diesem Gesetz zu überprüfen. Die kreisfreien
Städte und Kreise haben bei Großschadensereignissen unverzüglich die Aufsichtsbehörde über Art
und Umfang des Ereignisses sowie die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.
1
Das Gesetz macht aber keine näheren Angaben darüber, wie eine leistungsfähige
Feuerwehr ausgestattet sein muss. Angesichts der unterschiedlichen Größe der Gemeinden
und unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse ergeben sich zwangsläufig
Unterschiede bei der Stärke und Ausstattung der Feuerwehren. Unabhängig von örtlichen
Besonderheiten
hat
aber
jede
Feuerwehr
zur
Gewährleistung
eines
effektiven
Feuerschutzes bestimmte, einheitliche Mindestvoraussetzungen zu erfüllen, um eine
"Standardsituation" zu meistern, die in jeder Kommune auftreten kann (hier: "kritischer
Wohnungsbrand", siehe Ziff. 3.1 und "kritischer Verkehrsunfall", siehe Ziff. 3.2).
Schließlich zählt es zu den anerkannten Grundstandards der Gefahrenabwehr (zu der auch
der Feuerschutz gehört), dass nicht nur effektiv, sondern primär auch nach einheitlichen
Gesichtspunkten
gehandelt
Mindestanforderungen
wird.
im Rahmen
Daher
einer
muss
Überprüfung
die
des
Einhaltung
gewisser
Leistungsstandes
einer
Feuerwehr nach §33 Abs.1 FSHG jederzeit nachprüfbar sein. Sofern sie nicht erfüllt werden,
kann eine aufsichtsbehördliche Weisung nach §4 FSHG3 erforderlich werden, um den
Feuerschutz zu gewährleisten. Im Ergebnis bedeutet dieses, dass die im folgendem
erläuterten Mindestanforderungen heranzuziehen sind
als Grundlage für die Organisation einer Freiwilligen Feuerwehr,
als Maßstab für die Überprüfung einer öffentlichen Feuerwehr nach §33 Abs.1 FSHG
und damit auch als Maßstab für die evtl. Befreiung von der Pflicht nach §134 FSHG,
hauptamtliche Kräfte vorzuhalten.
Die Nichteinhaltung dieser Mindestanforderungen kann der Gemeinde als Organisationsmangel angelastet werden, wobei darauf hinzuweisen ist, dass unter Bezugnahme auf
einschlägige Gerichtsurteile "angesichts der von der Feuerwehr zu bekämpfenden Gefahren
...im Zweifel eher ein Mehr als ein Weniger an Personal und Hilfsmitteln zur Verfügung.."
stehen sollte5. Umso wichtiger ist es, die notwendigen Festlegungen zu Größe und
Ausstattung
einer
Feuerwehr
nachvollziehbar
in
einem
Brandschutzbedarfsplan
3
§ 4 FSHG Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung
Die Gemeinden und Kreise nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur
Erfüllung nach Weisung wahr.
4
§ 13 FSHG Hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr
(1) Die Gemeinde kann für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache hauptamtliche Kräfte einstellen. Große kreisangehörige Städte und Mittlere kreisangehörige Städte sind hierzu verpflichtet. Die
Bezirksregierung kann Ausnahmen zulassen.
5
VG Neustadt, SgE Feu §1 I Nr.17
2
darzustellen, der von jeder Gemeinde unter Beteiligung ihrer Feuerwehr aufzustellen ist (§22
FSHG6).
2
Grundlagen und Definitionen
Ein wesentliches Kriterium zur Bemessung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr stellt die
Zeit dar, die die Feuerwehr benötigt, um nach Eintritt eines Schadensereignisses geeignete
Maßnahmen zur Gefahrenbekämpfung einzuleiten. Der Grad der Leistungsfähigkeit einer
Feuerwehr lässt sich durch folgende Qualitätskriterien beschreiben:
in welcher Zeit (Eintreffzeit7)
mit wie viel Mannschaft und Einsatzmitteln (Funktionsstärke)
in wie viel Prozent der Einsätze (Erreichungsgrad)
Zur Eintreffzeit und Funktionsstärke bestehen - neben den eindeutigen medizinischen und
physikalischen Rahmenbedingungen - verbindliche Vorschriften und allgemein anerkannte
Regeln der Technik (Feuerwehrdienstvorschriften, UVV, AGBF-Schutzzieldefinition u. v. m.).
Lediglich der Erreichungsgrad verbleibt daher - in gewissen Grenzen (siehe Ziff.4) - als
variable Größe, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und damit letztlich auch das
Sicherheitsniveau in der Gemeinde festzulegen.
2.1
Eintreffzeit
Die zeitkritische Aufgabe und oberstes Ziel der Gefahrenabwehr ist die Rettung von
Menschenleben. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei ca. 90 % aller Brandtoten der Tod
durch eine CO-Vergiftung wegen des im Brandrauch enthaltenen Kohlenmonoxids eintritt.
Verbrennungsprozesse laufen im Inneren von Gebäuden - zumindest in der Anfangsphase stets unvollständig, d.h. unter Luftmangel mit entsprechend starker Rauchentwicklung ab.
6
§ 22 FSHG Vorbereitungen für Schadens- und Großschadensereignisse
(1) Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für
den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Die kreisfreien Städte und
Kreise haben Gefahrenabwehrpläne für Großschadensereignisse sowie für besonders gefährliche
Objekte (§ 24 Abs. 1) Sonderschutzpläne aufzustellen und fortzuschreiben. In Kreisen sind die
Gemeinden zu beteiligen.
7
Die Begriffe „Eintreffzeit“, „Hilfsfrist“, und „Einsatzgrundzeit“ werden zur Beschreibung des gleichen
Sachverhalts genutzt, jedoch führt die Verwendung mit teilweise abweichenden Definitionen zu
Problemen in der Vergleichbarkeit. Um Verwechselungen mit der abweichenden Definition der
Hilfsfrist nach der DIN 14011 zu vermeiden, wird hier bewusst der Begriff der „Eintreffzeit“ verwendet.
3
Die in der Anfangsphase eines Brandes entstehende Rauchmenge (bis zu 1000 Kubikmeter
aus einem Kilogramm Brandgut) verteilt sich in Minutenschnelle durch offene bzw. bereits
durchgebrannte Wohnungsabschlusstüren, Türritzen, Lüftungsschächte, etc. im gesamten
Gebäude8.
Somit tritt eine Rauchschädigung von Personen oftmals schon in einer sehr frühen Phase
des Brandes auf. Im Rahmen der ORBIT-Studie9 wurde ermittelt, dass zur Rettung einer
durch Brandrauch verletzten Person spätestens 17 Minuten (Überlebensgrenze) nach
begonnener Rauchgasintoxikation mit der Reanimation begonnen werden muss. Weitere
Untersuchungen ergaben, dass bei einer Branddauer von 15
Minuten die Sterberate
betroffener Personen bei etwa 32,2 % liegt. Legt man eine Branddauer von 20 Minuten
zugrunde, so erhöht sich die Sterberate bereits auf 50 %.
Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung muss daher der Löscheinsatz vor dem „Flash-Over“ liegen, der bei einem
Wohnungsbrand etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch auftreten kann. Somit gelten
für die Festlegung der Eintreffzeit folgende Grenzwerte:
Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten
Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten
Zeit vom Brandausbruch bis zum „Flash-Over“: 18 bis 20 Minuten
Damit stehen aus wissenschaftlicher Sicht beim kritischen Wohnungsbrand max. 13 Minuten
bis zum ersten Eingreifen der Feuerwehr zur Verfügung. Weil mit jeder weiteren Minute die
Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Ausgangs für die Betroffenen dramatisch ansteigt, kann
bei einem späteren Eingreifen der Feuerwehr im Ergebnis nicht mehr von einer
ausreichenden Qualität des Feuerschutzes ausgegangen werden.
8
Nach geltendem Baurecht werden in der Regel an Wohnungsabschlusstüren keine Anforderungen
bzgl. ihrer Feuerwiderstandsdauer gestellt. Ferner gibt es keine Forderung, wonach diese Türen selbst
schließend sein müssen. D.h. im Brandfall kommt es häufig vor, dass beim Verlassen der betroffenen
Wohnung die Tür geöffnet bleibt und sich somit Rauch und Feuer u. U. auf das gesamte Gebäude
ausbreiten können.
9
In der Mitte der 70er Jahre durchgeführte Studie der Firma Porsche. Auswertung der Daten von 65
Brandopfern in Deutschland und einer Studie aus England. Ergebnis war u. a., dass durch eine
Verkürzung der Eingriffszeit um 1 Minute 5,3 % der Brandtoten gerettet werden konnten. Man
analysierte ferner Möglichkeiten zur Verkürzung der Eingriffszeit, u. a. auch durch neue Technologien
im Fahrzeug-, Ausstattungs- und Kommunikationsbereich.
4
Die
Zeitdauer
vom
Brandausbruch
bis
zum
Wirksamwerden
der
Feuerwehr-
Einsatzmaßnahmen vor Ort setzt sich vereinfacht wie folgt zusammen:
Zur Definition der Eintreffzeit eignen sich jedoch nur solche Zeitabschnitte, die vom
Hilfeleistungssystem Leitstelle und Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar sind.
Dies sind:
die Abfrage- (4) und Dispositionszeit10 (5),
die Alarmierungszeit11, (6)
die Ausrückezeit (7),
und die Anfahrtszeit (8).
10
Im Regelfall werden die Notrufe in Leitstellen auf Kreisebene abgefragt. Die Abfrage- und
Dispositionszeit ist daher nur bedingt durch die einzelne Gemeinde beeinflussbar.
11
Die Alarmierung ist die Schnittstelle zwischen Leitstelle und (alarmierter) Feuerwehr. Daher tragen
beide Partner gleichermaßen die Verantwortung, durch technische (z. B. Meldersystem, ausreichende Dimensionierung des Alarmierungsnetzes) und organisatorische Maßnahmen (z. B. sinnvolle
Alarmierungsfolgen, Beschränkung zeitintensiver Volltextalarmierungen) die Alarmierungszeit zu
optimieren.
5
Die Eintreffzeit wird daher wie folgt definiert:
Die Eintreffzeit ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage12 in der
Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der
Einsatzstelle.
Davon ausgehend, dass der Brand sofort entdeckt und bereits nach 3,5 Minuten mit der
Notrufabfrage in der Leitstelle begonnen wird (dies ist eine außerordentlich günstige
Konstellation!), bleiben von den maximal 13 Minuten, die der Feuerwehr zum ersten
Eingreifen zur Verfügung stehen, noch 9,5 Minuten übrig.
Diese verteilen sich wie folgt:
1,5 Minuten für die Notrufabfrage13 (4), Disposition (5) und Alarmierung (6)
8 Minuten für das Ausrücken (7) und die Anfahrt (8) zur Einsatzstelle
Vergleichbare Fristen werden auch international für den Feuerschutz, die technische
Hilfeleistung und die Notfallrettung angewendet.
Bei der Eintreffzeit wird ferner zwischen der Mindesteintreffzeit der ersten taktischen
Einheit14
und
der
Mindesteintreffzeit
unterschieden.
Die
nachfolgende
bis
Abbildung
zum
stellt
Erreichen
diese
der
Fristen
Mindeststärke15
innerhalb
des
Gesamteinsatzes dar.
12
Der RdErl. vom 15.06.2005 III 8 – 0712.1.2/0715 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und
Soziales NRW definiert für den Rettungsdienst die erste Signalisierung eines Notrufes als Beginn der
Notrufabfrage, d.h. zu diesem Zeitpunkt beginnt die Hilfsfrist. Allerdings ist dieser Punkt – auch länderübergreifend – noch in Diskussion. Unstrittig ist, dass der Beginn der Gesprächsaufnahme – und
keinesfalls das Gesprächsende – als Startpunkt für die Hilfsfrist zu sehen ist.
13
Durch moderne Leitstellentechnik können die Prozesse der Abfrage und Disposition teilweise
parallel durchgeführt werden. Daher ist die Einhaltung der 1,5 min für die Abwickelung eines
Standardnotrufs als Qualitätsmerkmal einer Leitstelle zu sehen.
14
Innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung (9,5 min vom Beginn der Notrufabfrage). Dabei bestimmt
die Einsatzart die notwendige erste taktische Einheit. Für die Standardereignisse zur Dimensionierung
des Feuerschutzes (Brandeinsatz ⇒ 3.1, THL VU-PKW ⇒ 3.2) ist als notwendige erste taktische
Einheit eine Gruppe mit 1/8/9 erforderlich.
15
Innerhalb von 13 Minuten nach Alarmierung (14,5 Minuten vom Beginn der Notrufabfrage). Die erste
eintreffende Einheit wird durch weitere Einheiten verstärkt, so dass zur Abarbeitung des Einsatzes –
ohne Abweichungen von der UVV (z.B. fehlende Sicherheitstrupps im Atemschutz) ausreichend Kräfte
zur Verfügung stehen. Dies beinhaltet auch den Aufbau einer Führungsstruktur mit entsprechend
qualifizierten Führungskräften. Für die beiden Standardereignisse ist ein Zug – inkl. Zugtrupp – mit
1/3/18/22 erforderlich.
6
3
Erläuterung der Eintreffzeit und Funktionsstärke am Beispiel
eines Brand- und eines Hilfeleistungseinsatzes
3.1
Brandeinsatz
Als Grundlage der Betrachtung dient ein Einsatzszenario, das sich in wissenschaftlichen
Untersuchungen aufgrund der Häufigkeit seines Eintretens und der zu erwartenden
Schadensschwere als täglich zu erwartende Einsatzsituation herausgestellt hat16.
Man
geht
dabei
von
einem
Wohnungsbrand
in
einem
Obergeschoss
eines
mehrgeschossigen Wohnhauses mit der Tendenz zur Ausbreitung aus. Der notwendige
Treppenraum (erster Rettungsweg für alle Bewohner des Hauses) ist durch den Brandrauch
unpassierbar. Aufgrund der Gefahrenlage ist von einer Gefahr für Personen durch Feuer und
16
Statistische Auswertungen von Realeinsätzen durch das Wirtschaftsberatungsunternehmen
WIBERA, als Standardbrandereignis zur Bemessung des Feuerschutzes allgemein anerkannt
(„AGBF-Schutzziel“)
7
insbesondere Rauch auszugehen. Die konkrete Gefahrenlage am Einsatzort ist bei Eingang
der Meldung nicht bekannt Der Brand wird bereits kurz nach seiner Entstehung entdeckt und
die
Feuerwehr
bzw.
Leitstelle
sofort
verständigt
(Bemessungsszenario
„Kritischer
Wohnungsbrand“).
Aufgrund der gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden einsatztaktischen Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens vorzunehmen:
Menschenrettung
Die Suche innerhalb des verqualmten Treppenraumes und der von Feuer und Rauch
betroffenen Wohnungen nach Personen und deren Rettung ist als primäre Aufgabe zu
erledigen. Das eintreffende Personal muss in der Lage sein, eine Menschenrettung auf
zwei voneinander unabhängigen Wegen durchzuführen. Die Feuerwehr muss unter
Vornahme eines Strahlrohres über den verqualmten Treppenraum vorgehen und über
eine Leiter einen zweiten - vom Treppenraum unabhängigen - Rettungsweg sicherstellen.
Brandbekämpfung
Um bei einem Wohnungsbrand eine Brandausbreitung zu verhindern und einen sicheren
Löscherfolg zu erzielen, ist ein zweiseitiger Angriff mit 2 C-Strahlrohren erforderlich. Aus
Gründen des Eigenschutzes müssen beide Rohre schon zur Durchführung der
Menschenrettung vorgenommen werden. Das 1. Rohr wird über den verqualmten
Treppenraum vorgenommen, der Angriff mit dem 2. Rohr erfolgt über eine Leiter, da
wegen der unbekannten Lage im Treppenraum die Erfolgsaussichten unsicher sind.
Zur Bewältigung der in diesem Szenario dargestellten Einsatzsituation müssen mit dem
Eintreffen der ersten taktischen Einheit folgende Funktionen besetzt sein:
-
1 Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz (Gruppenführer; Leitung und
Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen, Überwachung des Einsatzablaufes
- insbesondere im Hinblick auf die Unfallverhütung - und Kontrolle des Atemschutzeinsatzes).
-
1 Funktion für den Maschinisten des Löschfahrzeuges (Fahrer, Bedienung der
Pumpe und Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstützung der Trupps)
-
2 Funktionen zur Durchführung der Menschenrettung über einen verqualmten
Treppenraum
(Angriffstrupp;
Einsatz
Vornahme eines C-Rohres).
8
unter
umluftunabhängigem
Atemschutz,
-
2 Funktionen zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über Leitern
(Hubrettungsfahrzeug
oder
tragbare
Leitern)
und
zur
Durchführung
der
Menschenrettung (Wassertrupp; Einsatz unter umluftunabhängigem Atemschutz,
Vornahme eines C-Rohres).
-
2 Funktionen zum Verlegen von Schlauchleitungen, Instellungbringen von Leitern,
Aufbau
von
Sprungrettungsgeräten,
Durchführung
von
rettungsdienstlichen
Maßnahmen (Schlauchtrupp; Rettungstrupp für die vorgehenden Atemschutztrupps)17.
-
1 Funktion als Maschinist für das Hubrettungsgerät und zur Unterstützung des
Schlauchtrupps (Melder).
Zur Erfüllung der Erstaufgaben bei diesem Szenario sind somit 9 Funktionen erforderlich. Als
Mindestanforderung an eine Freiwillige Feuerwehr wird daher im Falle dieses
Brandeinsatzes als erste taktische Einheit eine Gruppe (1/8/9) in einer Mindesteintreffzeit
von 8 Minuten als notwendig erachtet.
Bei Freiwilligen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften (bei Großen und Mittleren
kreisangehörigen Städten ist im Regelfall die Vorhaltung einer hauptamtlichen Staffel (1/5/6)
erforderlich) müssen die bis zum Erreichen der Gruppenstärke ggf. noch zusätzlich
erforderlichen Kräfte innerhalb dieses Zeitfensters von 8 Minuten durch ehrenamtliche Kräfte
gestellt werden.
Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben (Unterstützung in der Menschenrettung und
Brandbekämpfung, Stellung von Sicherheitstrupps) sind spätestens nach weiteren 5
Minuten eine zweite Gruppe (1/8/9) und ein Zugtrupp(1/1/2/4) 18 erforderlich.
Damit ist die notwendige Mindeststärke nach einer Mindesteintreffzeit von 13 Minuten
erreicht.
17
Zwingend erforderlich nach FwDV 7 bzw. UVV GUV-C53. Werden zwei unterschiedliche Angriffswege gewählt, müssen zwei Sicherheitstrupps gestellt werden. Eine Abweichung ist im Einzelfall zur
Rettung von Menschenleben möglich. Es ist jedoch unzulässig, diese Ausnahmen bei der
Dimensionierung des Feuerschutzes generell „einzuplanen“.
18
Auch nach Wegfall der FwDV 4 u. 5, bleibt der Zugtrupp als Führungskomponente in der
überarbeiteten FwDV 3 bestehen. Zudem ist die FwDV 100 zu beachten, die den Einsatz des
Zugtrupps weiterhin vorsieht.
9
Die nachstehende Tabelle zeigt einen Überblick über die notwendigen Qualifikationen.
Qualifikation
a.d.Einsatzstelle
a.d.Einsatzstelle
F IV
/
1
FIII
1
3
7
14
1-2
2-3
FI/FII
Maschinist
AGT
3.2
nach max. 8 min nach max. 13 min
19
20
4
21
8
Hilfeleistungseinsatz
Der kritische Hilfeleistungseinsatz mit Menschenrettung, der aufgrund der Häufigkeit seines
Auftretens als repräsentativer Hilfeleistungseinsatz herangezogen werden kann, ist ein
Verkehrsunfall mit einem Personenkraftwagen und einer darin eingeklemmten Person. Der
Straßenverkehr ist zum Zeitpunkt des Eintreffens der Feuerwehr noch nicht in
ausreichendem Maße gesichert. Aus dem Kraftfahrzeug laufen Kraftstoff und weitere
Betriebsmittel (Brand- und Umweltgefahr) aus. Der Zugang zum Patienten ist durch die
Unfalldeformationen des Personenkraftwagens nicht gewährleistet. Das Fahrzeug ist frei
zugänglich. Es sind keine weiteren Fahrzeuge an diesem Unfall beteiligt. Das
Schadensereignis wurde von Zeugen beobachtet und sofort gemeldet (Bemessungsszenario
„Kritischer Verkehrsunfall“).
Aufgrund des beschriebenen Szenarios sind innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens
folgende Maßnahmen erforderlich:
Eigensicherung
Die Einsatzkräfte und die am Unfall beteiligte Person sind in der ersten Phase vor dem
fließenden Straßenverkehr (Aufstellung der Fahrzeuge, Absperr- und Warngeräte) und
19
Je nach Fahrzeugkombination (LF oder TLF+DLK) pro einzusetzendes Fahrzeug ein Maschinist.
20
Einsetzbare Atemschutzgeräteträger
21
4 AGT sind als absolutes Minimum in dieser Einsatzphase anzusehen, um überhaupt
unterschiedliche taktische Varianten bei vertretbarer Gefährdung der eigenen Kräfte durchführen zu
können.
10
vor
evtl.
bestehender
Brandgefahr
(Vornahme
des
Schnellangriffs
und
eines
Pulverlöschers) zu schützen.
Zugang zum Patienten sicherstellen
Zur
Einleitung
der
medizinischen
Versorgung
muss
dem
Rettungsdienst
ein
ausreichender Zugang zum Patienten geschaffen werden, der die Überwachung und
Sicherung der Vitalfunktionen ermöglicht. Dies erfordert in der Regel das Sichern des
Fahrzeugs durch Unterbauen und den Einsatz von hydraulischen Rettungsgeräten, um
den Patienten zu erreichen.
Erstversorgung des Patienten
Sollte der Rettungsdienst noch nicht an der Einsatzstelle sein, ist die Erstversorgung des
Patienten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes kontinuierlich durch die Feuerwehr
sicherzustellen.
Als vorrangige Aufgabe sind die mit der medizinischen Versorgung verbundene
Eigensicherung sowie das Schaffen und Sichern geeigneter Zugangsmöglichkeiten zu
bewältigen. Deshalb muss in der ersten Phase des Einsatzes folgendes Personal zur
Verfügung stehen22:
-
1 Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz (Gruppenführer; Leitung und
Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen, Überwachung des Einsatzablaufes
- insbesondere im Hinblick auf die Unfallverhütung).
-
1 Funktion für den Maschinisten des Löschfahrzeuges (Fahrer, Bedienung der
Pumpe und Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstützung der Trupps)
-
2 Funktionen zur Durchführung der Sicherungsmaßnahmen (Wassertrupp; Einsatz
von Verkehrssicherungs- und Warngeräten, Vornahme des Schnellangriffs und
Pulverlöscher).
-
2 Funktionen zur Schaffung des Zugangs zum Patienten (Angriffstrupp; Sichern des
Unfallfahrzeuges, Einsatz von hydraulischen Rettungsgeräten, evtl. medizinische
Erstversorgung bis Eintreffen des Rettungsdienstes).
-
2 Funktionen zum Bereitstellen von Gerätschaften und Material, Freihalten des
Arbeitsbereiches (Schlauchtrupp).
11
-
1
Funktion
als
Maschinist
für
den
Rüstwagen
und
zum
Bedienen
der
Hydraulikaggregate (Melder).
Zur Erfüllung der Erstaufgaben bei diesem Szenario sind somit 9 Funktionen erforderlich. Als
Mindestanforderung an eine Freiwillige Feuerwehr wird daher im Falle dieses
Hilfeleistungseinsatzes als erste taktische Einheit eine Gruppe (1/8/9) in einer
Mindesteintreffzeit von 8 Minuten als notwendig erachtet.
Zur Bewältigung weiterer Aufgaben (Bereitstellung und Einsatz von weiterem Gerät,
Unterstützung der Menschenrettung) sind spätestens nach weiteren 5 Minuten eine zweite
Gruppe(1/8/9) und ein Zugtrupp(1/1/2/4) erforderlich.
Die nachstehende Tabelle zeigt einen Überblick über die notwendigen Qualifikationen.
Qualifikation
nach max. 8 min nach max. 13 min
a.d.Einsatzstelle
a.d.Einsatzstelle
F IV
/
1
FIII
1
3
FI/FII
7
14
1-2
2-3
Maschinist
Die Begründung für die zeitlichen Vorgaben ergibt sich in erster Linie aus der notwendigen
Anbindung der technischen Rettung an den Einsatz des Rettungsdienstes. Das integrierte
Rettungssystem lässt sich nur realisieren, wenn die technische und medizinische Rettung
aufeinander abgestimmt sind. In der Regel sind vor dem Eingreifen der Rettungsdienstkräfte
technische Maßnahmen durchzuführen. Dies bedingt zumindest ein zeitgleiches Eintreffen
von Feuerwehr und Rettungsdienstkräften.
22
Funktionen und Arbeitsteilung gemäß FwDV 13/1
12
4
Erreichungsgrad
Die
Qualitätskriterien
„Eintreffzeit“
und
„Funktionsstärke“
sind
unbestreitbare
Planungsgrößen, die sich aus zwingenden naturwissenschaftlichen und medizinischen
Zusammenhängen bzw. aus bundesweit eingeführten Vorschriften ergeben. Eine Feuerwehr,
die nicht innerhalb eines bestimmten Zeitfensters mit einer Mindestzahl von Einsatzkräften
an der Einsatzstelle eintrifft, kann ihren gesetzlichen Auftrag definitiv nicht erfüllen. Bei der
Eintreffzeit und Funktionsstärke bestehen somit keine fachlichen oder politischen
Ermessensspielräume.
Disponibel ist jedoch der von der Gemeinde selbst festzulegende „Erreichungsgrad“.
Er beschreibt, in wie viel Prozent der Einsätze die Qualitätskriterien „Eintreffzeit“ und
„Funktionsstärke“ eingehalten werden sollen. Erst durch ihn wird der tatsächliche Aufwand
einer Gemeinde für den Feuerschutz und damit das kommunalpolitisch gewollten
Sicherheitsniveau in einer Gemeinde festgelegt. Durch diese Vorgehensweise wird
gleichzeitig auch die Möglichkeit objektiver interkommunaler Vergleiche eröffnet.
Festlegungen zum gewünschten Erreichungsgrad sind politisch zu verantwortende
Entscheidungen über die gewollte Qualität der Feuerwehr, die sich in einem engen
rechtlichen Ermessensspielraum des §1 Abs. 1 FSHG bewegen. Die Willensbildung und der
Beschluss dieses Sicherheitsniveaus erfolgen durch die gewählten Mandatsträger im Rat
und führen zu einer Selbstbindung der Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung
dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden (u. a. § 33 FSHG, § 11
sowie §§ 116 bis 120 GO). Eine fachgerechte Entscheidung ist nur bei ausreichender
Information der Entscheidungsträger durch die jeweilige Feuerwehr möglich. Die konkreten
Festlegungen
erfolgen
über
die
Verabschiedung
und
Fortschreibung
eines
Brandschutzbedarfsplans (§ 22 Abs.1 FSHG) durch den Gemeinderat. Entscheidungsträger
und damit letztlich verantwortlich sind die Mandatsträger im Rat.
Auch wenn die abschließende Beantwortung der Frage, ab welchem Erreichungsgrad von
einer Gewährleistung des Feuerschutzes auszugehen ist, letztlich einer gerichtlichen
Überprüfung vorbehalten bleibt, sind bereits einige „Orientierungsgrößen“ klar erkennbar.
13
In Anlehnung an Festlegungen bzw. Urteile aus dem Rettungsdienst23,
24
, empfahl die AGBF
25
Bund im Jahr 1998 90-95% anzustreben. Andere Empfehlungen sprechen von 80-100%26.
Insoweit kann bei Gemeinden, deren Feuerwehren unter Zugrundelegung der unter Ziff.3
definierten Eintreffzeiten und Einsatzstärken einen Ereichungsgrad von weniger als 80 %
erreichen, im Regelfall nicht von einer ausreichend leistungsfähigen Feuerwehr und
demzufolge nicht von einer Gewährleistung des Feuerschutzes im Sinne von §1 Abs.1
FSHG ausgegangen werden.
5
Hinweise für die Überprüfung der Leistungsfähigkeit einer
Feuerwehr
5.1
Auswertung von Realeinsätzen
Die systematische Auswertung von Realeinsätzen kann einen detaillierten Überblick über
den aktuellen Leistungsstand einer Feuerwehr geben. Insbesondere eine zeitlich
differenzierte Auswertung nach unterschiedlichen Tageszeiten und/oder Wochentagen kann
in Hinblick auf die Bewertung der Tagesalarmsicherheit wertvolle Hinweise geben.
Für ein repräsentatives Ergebnis – insbesondere zum Erreichungsgrad der ersten taktischen
Einheit - müssen alle Alarmierungen zu kritischen Einsätzen mit Menschenrettung betrachtet
werden, also auch solche, bei denen sich die Notrufmeldung
bei Eintreffen der ersten
Einheit nicht bestätigt. Das „Herausrechnen“ von derartigen Einsätzen kann das Bild der
Verfügbarkeit der Einsatzkräfte und damit der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verfälschen.
Voraussetzung für vergleichbare Ergebnisse ist die Verwendung einheitlicher Definitionen
zur Eintreffzeit – 8 Minuten für die 1. Gruppe und 13 Minuten für die 2. Gruppe sowie den
Zugtrupp („Mindeststärke“). Festlegungen mit höherer Eintreffzeit führen zwangsläufig zu
falsch hohen Erreichungsgraden.
23
Urteil des OVG Düsseldorf vom 22.10.1999
24
Arbeitsgruppenbericht „Hilfsfrist“ des Länderausschusses Rettungswesen 08/1997
25
AGBF Bund – Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten 09/1998
26
R. Fischer, Der Feuerwehrmann, Heft 12/2002 - Brandschutzbedarfsplan Fehlerquellen und
Spielräume bei der Schutzzielbestimmung?
14
Auch zu den erforderlichen Funktionsstärken existieren insbesondere bei den zuvor
dargestellten Standard-Szenarien allgemein anerkannte Vorgaben. Ein Unterschreiten der
Funktionsstärke (z. B. Staffel (1/5/6) anstelle einer Gruppe (1/8/9) führt vor allem in der
ersten
Einsatzphase
aufgrund
akuten
Personalmangels
zu
unverantwortbaren
Verzögerungen bei der Menschenrettung und zu zusätzlichen Gefährdungen der
Einsatzkräfte.
Zur Unterstützung bei der Auswertung von Einsätzen steht im Regierungsbezirk Köln eine
„Controlling-Software“ zur Verfügung. Einzelheiten dazu können der Rundverfügung vom
16.12.2010 - Az.: 022.001.002 - entnommen werden.
5.2
Alarmüberprüfungen
Neben dem oben dargestellten Verfahren kann auch über regelmäßige Alarmüberprüfungen
der Leistungsstand einer Feuerwehr überprüft werden.
Voraussetzung für objektive und vergleichbare Ergebnisse ist auch hier die Zugrundelegung
der unter Ziff. 3.1 und Ziff. 3.2 erläuterten Eintreffzeiten und Funktionsstärken bei den
Standardeinsätzen.
Zur
Dokumentation
bestimmter
Zeitpunkte
können
ein
Funkmeldeempfänger, ein Sirenenalarm oder das Leitstellenprotokoll verwendet werden.
Alternativ kann – in Absprache mit der Leitstelle – auch ein Übungsnotruf abgegeben
werden, wobei der Beginn der Notrufabfrage als Startpunkt der dann um 1,5 Minuten
verlängerten Eintreffzeit dokumentiert wird.
15
Anlage 2
Anlage 3
Simulation Standortprüfung
der Feuerwehr Gemeinde Titz
der Standorte Titz, Opherten und Jackerath
Bonn, den 04. Januar 2012
Simulation Standortprüfung
Projekt:
Simulation Standortprüfung der Feuerwehr Gemeinde Titz
Projektleitung:
Dipl.-Ing. Manfred Unterkofler
Projektbearbeitung:
TK. Patrik Habeth
Anschrift:
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen,
Brand- und Katastrophenschutz m.b.H.
Kennedyallee 11
D-53175 Bonn
Telefon
(0228) 91 93 90
Telefax
(0228) 91 93 924
Internet
www.forplan.com
E-mail
info@forplan.com
Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.
Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Firma FORPLAN
Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H. unzulässig und strafbar.
Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in
elektronischen Systemen. Im Fall der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
2
Simulation Standortprüfung
Gesamt Darstellung aller Standorte IST Zustand.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
3
Simulation Standortprüfung
Darstellung Standort Titz (IST Zustand)
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
4
Simulation Standortprüfung
Darstellung Standort Opherten (IST Zustand)
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
5
Simulation Standortprüfung
Darstellung Standort Jackerath (IST Zustand)
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
6
Simulation Standortprüfung
Darstellung der Personalverfügbarkeit der Einsatzkräfte an den jeweiligen
Standorten.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
7
Simulation Standortprüfung
Darstellung neuer möglicher Standort Titz (SOLL).
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
8
Simulation Standortprüfung
Gesamt Darstellung aller Standorte mit möglichem neuen Standort Titz (Blau).
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
9
Simulation Standortprüfung
10
Simulationsmodell nach FORPLAN
Die Erweiterung Network Analyst des Programms ArcGIS der Firma ESRI ermöglicht
es, Fahrzeitsimulationen für ein Gemeinde- oder Stadtgebiet durchzuführen. Sie
stellen eine hervorragende Ergänzung der tatsächlich erreichten Eintreffzeiten dar.
Darüber hinaus lassen sich auf diese Weise die Auswirkungen auf Eintreffzeiten bei
der Planung neuer Standorte oder bei Standortverlegungen sehr präzise
visualisieren.
Die Grundlage für diese Fahrzeitsimulation stellt das digitale Straßennetz der
Gemeinde Titz dar. Jede in diesem Netz existierende Straße ist dabei in einzelne
Straßensegmente unterteilt, denen wiederum eine bestimmte Straßenkategorie
zugeordnet ist. Darüber hinaus wird die Topografie in den einzelnen Segmenten mit
berücksichtigt. Das bedeutet, dass den Segmenten je nach Höhenprofil und nach
Straßenkategorie unterschiedliche Geschwindigkeiten zugeordnet werden. Diese
Geschwindigkeiten wurden für die einzelnen im Brandschutz eingesetzten
Fahrzeugarten (z.B. HLF, DL/TMF, Löschzug, MTW/MTF) empirisch aus einer
umfangreichen Messfahrten-Datenbank ermittelt.
Es lassen sich somit für jeden Standort und für jeden vorgegebenen Fahrzeugtyp
hausnummerngenau im Siedlungsraum die Gebiete darstellen, die innerhalb einer
definierten Fahrzeit erreichbar sind.
In diesem System kann durch die Eingabe eines beliebigen Standortes einer
bestimmten Fahrzeit (hier: 4 Minuten) und der entsprechenden Fahrzeugkategorie
auf der Grundlage des Straßennetzes die durchschnittlich erreichbare räumliche
Abdeckung ermittelt werden.
Dabei werden auch Gebiete in unmittelbarer Nähe zu den Verkehrswegen
überzeichnet.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
Anlage 4
Rödingen
Motorpumpenaggregat
Spreizer
Schneidgerät
Rettungszylinder
E 50 - T + SAH 20
SP 40
S 180 - EN
RZT - 2
Baujahr
2003
2003
2003
2003
E 50 - T + SAH 20
SP 30 LS
S 90
2009
2010
2010
E 50 - T + SAH 20
SP 60
RSX 200 - 107
S 50 - 14
RZT - 2
RZT - 2
DPH 1030
2011
2011
2011
2011
2003
2003
2000
2000
V10
V12
V18
V24
V24
1 / 23
1 / 23
RDK 10 / 20
RDK 20 / 40
RDK 30 / 50
LD 50 / 30
LB 5 - 20 BS
LB 20 - 48 BS
2003
2003
2003
2003
2003
2003
2003
1991
1991
1991
1991
1991
1991
V10
V12
V18
V24
V24 L
1995
1995
1995
1995
1995
V 40
V40
2008
2008
TÜV Ersatz für Schläuche und Gummiteile die nach TÜV und Herrstellerangaben ein Verfallsdatum haben, und dann nach UVV nicht mehr
eingesetzt werden können
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2013
1.300,00 €
70,00 €
70,00 €
70,00 €
Jackerath
Motorpumpenaggregat
Spreizer
Schneidgerät
1.500,00 €
85,00 €
85,00 €
Titz
Motorpumpenaggregat
Spreizer
Schneidgerät
Schneidgerät
Rettungszylinder
Rettungszylinder
Handpumpe Hebesatz
Schläuche 2x 5m Hebesatz
1.550,00
90,00
90,00
90,00
70,00 €
70,00 €
50,00 €
50,00 €
Hasselsweiler
Minihebekissen
Minihebekissen
Minihebekissen
Minihebekissen
Minihebekissen
Hebekissen
Hebekissen
Rohrdichtkissen
Rohrdichtkissen
Rohrdichtkissen
Leckdichtkissen
Leckbandage
Leckbandage
595,00 €
740,00 €
910,00 €
1.110,00 €
1.110,00 €
3.450,00 €
3.450,00 €
254,00 €
479,00 €
679,00 €
1.039,00 €
619,00 €
719,00 €
Rödingen
Minihebekissen
Minihebekissen
Minihebekissen
Minihebekissen
Minihebekissen
526,00 €
637,00 €
808,00 €
980,00 €
1.041,00 €
Titz
Minihebekissen
Minihebekissen
2.055,00 €
2.055,00 €
Spreitzer Weber SP 35 Single
1987
3.110,00 €
Schere Weber S200-49 Single
1987
2.510,00 €
Spreitzer Weber SP 35 Single
1987
3.110,00 €
Motorpumpe Weber E-50-T+SAH Single
1987
5.500,00 €
Alle Löschgruppen
Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung
Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung
Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung
Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung
Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung
Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung
Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung
Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung
Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung
Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung
Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung
Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung
Druckluftflasche 6,8 l/300 bar Composite mit Abströmsicherung
580,00 €
580,00 €
580,00 €
580,00 €
580,00 €
580,00 €
580,00 €
580,00 €
580,00 €
580,00 €
580,00 €
580,00 €
580,00 €
2.000,00 €
1x Höhemrettungssatz für die LG Ameln gesamte Gemeinde
4 Vollschutzanzüge für den GSG Zug 501 Kreis Düren
Wärmebildkamera
Gesamtbedarf pro Jahr ohne unvorhersehbare zusatzkosten
Rollglies
Vautex Elite ET
14.000,00 €
10.000,00 €
19.769,00 € 15.992,00 €
14.000,00 €
0,00 €
7.540,00 €
11.365,00 €
1.670,00 €
0,00 €
1.820,00 €
0,00 €
4.110,00 €
Druckluftflaschen unterliegen einer 5jahres TÜV Prüfung ein Verfallsdatum gibt es nur für Compositflaschen. Aber die Erfahrung der letzten Jahre zeigt uns das die Flaschen von den Baujahren zw. 1960 und 1990 immer öfter ausgemustert werden daher
schlecht zu planen
Preise (incl. Mwst) stand 01.09.2012. Angaben Fa. Weber Hydraulik. Eine Teuerungsrate von 3% p.a. ist bereits einkalkuliert.
Bei den Hydraulikgeräten handelt sich lediglich um die zu tauschenden Schläuche. Die Kosten für Hydraulikoel sowie die Montage und Prüfung (3 Jahresprüfüng) des Gerätes kommen noch dazu.
Bei den Hebekissen handelt sich lediglich um einen Austausch der Kissen. Bei Bedarf könnten noch Armaturen bzw. Schläuche hinzukommen.