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Sitzungsvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Titz V 3 - Ortslage Titz, "Landmaschinen und Landtechnik" in der Ortslage Ameln a) Beschluss über die Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB b) Beschluss über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Titz
Größe
67 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
26.06.13, 18:02
Aktualisiert
26.06.13, 18:02
Sitzungsvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Titz V 3 - Ortslage Titz, "Landmaschinen und Landtechnik" in der Ortslage Ameln
a)	Beschluss über die Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
b)	Beschluss über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) Sitzungsvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Titz V 3 - Ortslage Titz, "Landmaschinen und Landtechnik" in der Ortslage Ameln
a)	Beschluss über die Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
b)	Beschluss über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Der Bürgermeister Sitzungsvorlage Nr.: 68/2013 FB 3 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Michael Müller 02463-659-30 17.06.2013 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 09.07.2013 Rat 18.07.2013 Betreff: Vorhaben- und Erschließungsplan Titz V 3 - Ortslage Titz, "Landmaschinen und Landtechnik" in der Ortslage Ameln a) Beschluss über die Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB b) Beschluss über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: a) b) Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokoll) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird verwiesen. Der Entwurf der des Vorhaben- und Erschließungsplanes Titz V 3 – Ortslage Titz, „Landmaschinen und Landtechnik“ in der Ortslage Ameln – ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Weiterhin beschließt der Rat die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 23 BauGB durchzuführen. Begründung: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit der des Vorhaben- und Erschließungsplanes Titz V 3 – Ortslage Titz, „Landmaschinen und Landtechnik“ in der Ortslage Ameln erfolgte in der zeit vom 23.07. bis einschließlich 23.08.2012. Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange konnten gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ihre Stellungnahme zur beabsichtigten Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes bis zu diesem Termin abgeben. Hierzu wird auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokoll) verwiesen. Darüber hinaus ist eine Unterschriftsliste beigefügt, welche jedoch nicht weiter begründet ist. Aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussempfehlungen im Abwägungsprotokoll, insbesondere in Bezug auf die Eingaben der Rechtsanwälte Höhler – Neumann ergibt sich kein Änderungsbedarf für die Bauleitplanung. Nach den Vorschriften des § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 13. Änderung des Vorhabenund Erschließungsplanes nunmehr für die Dauer eines Monats nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich auszulegen. (Frantzen) -2-