Daten
Kommune
Titz
Größe
67 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
26.06.13, 18:02
Aktualisiert
26.06.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Der Bürgermeister
Sitzungsvorlage
Nr.:
68/2013
FB 3
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Michael Müller
02463-659-30
17.06.2013
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
09.07.2013
Rat
18.07.2013
Betreff:
Vorhaben- und Erschließungsplan Titz V 3 - Ortslage Titz, "Landmaschinen und Landtechnik" in der Ortslage Ameln
a) Beschluss über die Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
a)
b)
Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokoll) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird verwiesen.
Der Entwurf der des Vorhaben- und Erschließungsplanes Titz V 3 – Ortslage Titz, „Landmaschinen und Landtechnik“ in der Ortslage Ameln – ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Weiterhin beschließt der Rat die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 23 BauGB durchzuführen.
Begründung:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit der des Vorhaben- und Erschließungsplanes Titz V
3 – Ortslage Titz, „Landmaschinen und Landtechnik“ in der Ortslage Ameln erfolgte in der zeit
vom 23.07. bis einschließlich 23.08.2012. Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange konnten gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ihre Stellungnahme zur beabsichtigten Änderung
des Vorhaben- und Erschließungsplanes bis zu diesem Termin abgeben. Hierzu wird auf die als
Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokoll) verwiesen.
Darüber hinaus ist eine Unterschriftsliste beigefügt, welche jedoch nicht weiter begründet ist.
Aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussempfehlungen im Abwägungsprotokoll, insbesondere in Bezug auf die Eingaben der Rechtsanwälte Höhler – Neumann ergibt sich
kein Änderungsbedarf für die Bauleitplanung.
Nach den Vorschriften des § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 13. Änderung des Vorhabenund Erschließungsplanes nunmehr für die Dauer eines Monats nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich auszulegen.
(Frantzen)
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