Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
113 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
20.09.12, 18:26
Aktualisiert
20.09.12, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Beschlussvorlage 890-IX/Z-1
Seite 1 von 1
Ordnungsbehördliche Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel
vom __.__.2012
Präambel
Aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 16. November
2006 (GV.NRW.S.516) sowie §§ 27 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1; 31 des Gesetzes über den Aufbau und
Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV.NW. S. 528) in der aktuellen Fassung wird gemäß Beschluss
des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom 02.10.2012 folgende Ordnungsbehördliche Verordnung für
das Gebiet der Stadt Bad Münstereifel erlassen:
§1
(1) Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes dürfen jeweils an den nachfolgend genannten
Sonntagen in der Zeit von 12:30 bis 17:30 Uhr geöffnet sein:
1.
2.
3.
4.
In allen Ortsteilen an den Sonntagen des in dem jeweiligen Ort stattfindenden
Schützenfestes,
in allen Ortsteilen an den Sonntagen der in dem jeweiligen Ort stattfindenden Kirmes,
im Ortsteil Bad Münstereifel-Kernstadt und den unmittelbar angrenzenden Ortsteilen
Rodert, Eicherscheid und Iversheim am 2. Sonntag im Oktober,
im Ortsteil Bad Münstereifel-Kernstadt und den unmittelbar angrenzenden Ortsteilen
Rodert, Eicherscheid und Iversheim am 3. Adventssonntag.
(2) Die Regelungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Bad Münstereifel zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.2012
bleiben hiervon unberührt.
§2
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Verkaufsstelle außerhalb der in § 1
zugelassenen Geschäftszeiten offen hält.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 13 des Ladenöffnungsgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 500
Euro geahndet werden.
§3
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündnung im Amtsblatt der Stadt Bad Münstereifel in
Kraft.
(2) Die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Bad Münstereifel über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Bereich der Stadt Bad Münstereifel vom 26.03.2003 tritt
gleichzeitig mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.