Daten
Kommune
Titz
Größe
59 kB
Datum
28.02.2013
Erstellt
06.02.13, 18:02
Aktualisiert
06.02.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Der Bürgermeister
Sitzungsvorlage
Nr.:
31/2013
FB 2
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Christian Canzler
02463-659-20
05.02.2013
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales, Schule und Sport
20.02.2013
Rat
28.02.2013
Betreff:
Klage gegen die Genehmigung der Gesamtschule Aldenhoven/Linnich
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Dringlichkeitsentscheidung vom 5. Februar 2013 wird genehmigt.
Begründung:
Unter dem 22. Januar 2013 erteilte die Bezirksregierung Köln der Gemeinde Aldenhoven und
der Stadt Linnich die Genehmigung zur Errichtung einer fünfzügigen Gesamtschule.
Mit Schreiben vom 24. Januar 2013 übersandte die Gemeindeverwaltung den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern sowie den Sachkundigen Bürgern im Schulausschuss die Genehmigung einschließlich korrigiertem Protokoll des Moderationsverfahrens im Volltext. Schon
hier vertrat die Verwaltung den Standpunkt, dass sie die Begründung nicht für überzeugend
halte und überprüfe bzw. überprüfen lasse. Nach eingehender rechtlicher Prüfung durch die
Anwaltskanzlei, die schon im Moderationsverfahren die Interessen der betroffenen Kommunen,
(u.a. auch der Gemeinde Titz) vertreten hat, ist eine Klage gegen die Genehmigung einschließlich des zeitgleich zu führenden Verfahrens auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nicht
aussichtslos, wie vielfach in der Öffentlichkeit behauptet wird.
Zur Wahrung der Rechte der Gemeinde Titz als Schulträger einer Gemeinschaftshauptschule
und der gemeinsamen Bemühungen mit der Stadt Jülich zur Bildung eines zweiten Standorts
einer Sekundarschule in Titz sollte daher Klage erhoben werden.
Die einmonatige Klagefrist läuft indes vor der Ratssitzung ab, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich ist.
In der Sitzung wird ergänzend mündlich berichtet.
(Frantzen)