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Sitzungsvorlage (Klage gegen die Genehmigung der Gesamtschule Aldenhoven/Linnich hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)

Daten

Kommune
Titz
Größe
59 kB
Datum
28.02.2013
Erstellt
06.02.13, 18:02
Aktualisiert
06.02.13, 18:02
Sitzungsvorlage (Klage gegen die Genehmigung der Gesamtschule Aldenhoven/Linnich
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Der Bürgermeister Sitzungsvorlage Nr.: 31/2013 FB 2 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Christian Canzler 02463-659-20 05.02.2013 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales, Schule und Sport 20.02.2013 Rat 28.02.2013 Betreff: Klage gegen die Genehmigung der Gesamtschule Aldenhoven/Linnich hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Beschlussvorschlag: Die Dringlichkeitsentscheidung vom 5. Februar 2013 wird genehmigt. Begründung: Unter dem 22. Januar 2013 erteilte die Bezirksregierung Köln der Gemeinde Aldenhoven und der Stadt Linnich die Genehmigung zur Errichtung einer fünfzügigen Gesamtschule. Mit Schreiben vom 24. Januar 2013 übersandte die Gemeindeverwaltung den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern sowie den Sachkundigen Bürgern im Schulausschuss die Genehmigung einschließlich korrigiertem Protokoll des Moderationsverfahrens im Volltext. Schon hier vertrat die Verwaltung den Standpunkt, dass sie die Begründung nicht für überzeugend halte und überprüfe bzw. überprüfen lasse. Nach eingehender rechtlicher Prüfung durch die Anwaltskanzlei, die schon im Moderationsverfahren die Interessen der betroffenen Kommunen, (u.a. auch der Gemeinde Titz) vertreten hat, ist eine Klage gegen die Genehmigung einschließlich des zeitgleich zu führenden Verfahrens auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nicht aussichtslos, wie vielfach in der Öffentlichkeit behauptet wird. Zur Wahrung der Rechte der Gemeinde Titz als Schulträger einer Gemeinschaftshauptschule und der gemeinsamen Bemühungen mit der Stadt Jülich zur Bildung eines zweiten Standorts einer Sekundarschule in Titz sollte daher Klage erhoben werden. Die einmonatige Klagefrist läuft indes vor der Ratssitzung ab, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich ist. In der Sitzung wird ergänzend mündlich berichtet. (Frantzen)