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Beschlussvorlage (Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt; Eintragung der Grabanlage "Brendgen" unter der lfd. DL-Nr. 368 in die städtische Denkmalliste der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
31.01.13, 15:08
Aktualisiert
31.01.13, 15:08
Beschlussvorlage (Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt;
Eintragung der Grabanlage "Brendgen" unter der lfd. DL-Nr. 368 in die städtische Denkmalliste der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt;
Eintragung der Grabanlage "Brendgen" unter der lfd. DL-Nr. 368 in die städtische Denkmalliste der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 36/2013 Az.: 63-3178/Fr.,7-1,1-4,DL-Nr.368 Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 17.01.2013 gez. Overhoff Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 14.02.2013 gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent 21.01.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen vorberatend Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt; Eintragung der Grabanlage "Brendgen" unter der lfd. DL-Nr. 368 in die städtische Denkmalliste der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Eintragung der Grabanlage „Brendgen“ gemäß hier vorliegendem Antrag des Amt für Denkmalpflege im Rheinland in der Gemarkung Kierdorf, Flur 4, Flurstück 155, Gräberfeld 7, Reihe 1, Nr. 1-4 auf der Friedhofsanlage in Erftstadt-Kierdorf. Denkmalbeschreibung: 4 Meter hohe, aus belgischem Granit errichtete Grabwand. Die Grabwand ist fein scharriert. Die Inschrifttafeln wurden aus schwarzem, schwedischen Stein gefertigt, der poliert ist. Es ist eine vollständig umgrenzte Grabstelle mit von Wangen flankierter Kreuzstele. Sichtbar ist floraler Dekor unter der abschließenden Verdachung ein Lorbeerkranz im Hochrelief. Die Zwickel zwischen den Veluten weisen ausladend geschwungene Füllungen auf. Die Grabanlage weist Anklänge an den Historismus auf. Begründung: Die zuständige Denkmälerkommision des Amt für Denkmalpflege im Rheinland ist der Ansicht, dass das zuvor genannte Objekt die erforderlichen, gesetzlichen Tatbestandsvorraussetzungen für ein Denkmal gemäß § 2 DSchG NW aufweist. Mit Schreiben vom 17.08.2012 beantragte daher das Amt für Denkmalpflege im Rheinland die Eintragung in die städtische Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt Die Grabanlage ist Bedeutend für die Geschichte des Menschen, als anschauliches Denkmal der Volksfrömmigkeit und Zeugnis anspruchsvoller, großbürgerlicher Bestattungskultur. Sie ist erhaltenswert aus wissenschaftlichen, besonders orthistorischen, wirtschafts-, sozial- und kulturgeschichtlichen Gründen als zeittypisches Zeugnis großbürgerlicher Sepulkralkultur vom Anfang des 20. Jahrhunderts. Die Verwaltung empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen. I.V. (Erner) -2-