Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
31.01.13, 15:08
Aktualisiert
31.01.13, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 36/2013
Az.: 63-3178/Fr.,7-1,1-4,DL-Nr.368
Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 17.01.2013
gez. Overhoff
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
14.02.2013
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
21.01.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
vorberatend
Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt;
Eintragung der Grabanlage "Brendgen" unter der lfd. DL-Nr. 368 in die städtische
Denkmalliste der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Eintragung der Grabanlage „Brendgen“ gemäß
hier vorliegendem Antrag des Amt für Denkmalpflege im Rheinland in der Gemarkung Kierdorf,
Flur 4, Flurstück 155, Gräberfeld 7, Reihe 1, Nr. 1-4 auf der Friedhofsanlage in Erftstadt-Kierdorf.
Denkmalbeschreibung:
4 Meter hohe, aus belgischem Granit errichtete Grabwand. Die Grabwand ist fein scharriert. Die
Inschrifttafeln wurden aus schwarzem, schwedischen Stein gefertigt, der poliert ist. Es ist eine vollständig umgrenzte Grabstelle mit von Wangen flankierter Kreuzstele. Sichtbar ist floraler Dekor
unter der abschließenden Verdachung ein Lorbeerkranz im Hochrelief. Die Zwickel zwischen den
Veluten weisen ausladend geschwungene Füllungen auf. Die Grabanlage weist Anklänge an den
Historismus auf.
Begründung:
Die zuständige Denkmälerkommision des Amt für Denkmalpflege im Rheinland ist der Ansicht,
dass das zuvor genannte Objekt die erforderlichen, gesetzlichen Tatbestandsvorraussetzungen
für ein Denkmal gemäß § 2 DSchG NW aufweist.
Mit Schreiben vom 17.08.2012 beantragte daher das Amt für Denkmalpflege im Rheinland die
Eintragung in die städtische Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt
Die Grabanlage ist Bedeutend für die Geschichte des Menschen, als anschauliches Denkmal
der Volksfrömmigkeit und Zeugnis anspruchsvoller, großbürgerlicher Bestattungskultur. Sie ist
erhaltenswert aus wissenschaftlichen, besonders orthistorischen, wirtschafts-, sozial- und kulturgeschichtlichen Gründen als zeittypisches Zeugnis großbürgerlicher Sepulkralkultur vom Anfang
des 20. Jahrhunderts.
Die Verwaltung empfiehlt, diesem Antrag zuzustimmen.
I.V.
(Erner)
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