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Antrag (Antrag bzgl. Entspannung der Verkehrssituation im südlichen Bereich der Gustav-Heinemann-Str. sowie der Schleidener Straße und zwei Zebrastreifen in diesem Bereich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Erstellt
04.01.13, 13:00
Aktualisiert
24.01.13, 06:10
Antrag (Antrag bzgl. Entspannung der Verkehrssituation im südlichen Bereich der Gustav-Heinemann-Str. sowie der Schleidener Straße und zwei Zebrastreifen in diesem Bereich) Antrag (Antrag bzgl. Entspannung der Verkehrssituation im südlichen Bereich der Gustav-Heinemann-Str. sowie der Schleidener Straße und zwei Zebrastreifen in diesem Bereich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 507/2012 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 06.12.2012 gez. Böcking 18.12.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 15.01.2013 beschließend 09.04.2013 beschließend Antrag bzgl. Entspannung der Verkehrssituation im südlichen Bereich der GustavHeinemann-Str. sowie der Schleidener Straße und zwei Zebrastreifen in diesem Bereich Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1) Die Anzahl der Kraftfahrzeuge ist auf der Gustav-Heinemann-Straße in den letzten Jahren im EKZ angestiegen. U.a. wird sich durch eine weitere Attraktivitätssteigerung des EKZ voraussichtlich die Verkehrsmenge in den nächsten Jahren noch weiter erhöhen. Bei einer durchgeführten Messung im Jahr 2010 wurden insgesamt 6.200 Kfz in 24 Stunden an einem Wochentag gezählt. Der Lkw-Anteil bei der Messung betrug 5,8 %. Die mittlere gemessene Geschwindigkeit der Kfz lag bei 38 bzw. 41 km/h, die V 85 betrug 44 bzw. 47 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung zeigt, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h großenteils nicht eingehalten wird. Größere Überschreitungen (60 km/h und mehr) wurden allerdings nicht festgestellt. Unfallhäufungspunkte sind auf der Gustav-Heinemann-Straße nicht vorhanden. Lediglich im Einmündungsbereich zur Kreisstraße K 44 wurde eine Unfallhäufung registriert, die z.Zt. von der Unfallkommission des Rhein-Erft-Kreises weiter beobachtet wird. Zu 2) Die Anlage eines Fußgängerüberweges in der Gustav-Heinemann-Straße nördlich der Zufahrt zum Real-Markt halte ich zur Verbesserung der Situation für die Fußgänger durchaus für angebracht. Mit der Kreispolizeibehörde werde ich hier einen Ortstermin vereinbaren. Gleichfalls beabsichtige ich mit der Polizei die Einrichtung einer „echten“ Einbahnstraße in Höhe des Parkplatzes (bei der Schreinerei Schöbel) zu erörtern. Zu 3) Im Zuge der Umgestaltung zum neuen Lidl-Markt im EKZ wurde die Fahrbahn in Höhe des Rathauses verbreitert und insgesamt zwei Fußgängerüberwege angelegt. Einen der beiden Fußgängerüberwege habe ich wie im Antrag gewünscht zwischen Rathaus und Real-Markt bereits markieren lassen. In Vertretung (Dr. Rips) -2-