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Beschlussvorlage (Jahresbericht des Sozialbüros 2011)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
212 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
15.11.12, 18:28
Aktualisiert
15.11.12, 18:28
Beschlussvorlage (Jahresbericht des Sozialbüros 2011) Beschlussvorlage (Jahresbericht des Sozialbüros 2011) Beschlussvorlage (Jahresbericht des Sozialbüros 2011) Beschlussvorlage (Jahresbericht des Sozialbüros 2011) Beschlussvorlage (Jahresbericht des Sozialbüros 2011) Beschlussvorlage (Jahresbericht des Sozialbüros 2011)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.08.2012 - Der Bürgermeister Az: 50-05-00 Nr. der Ratsdrucksache: 886-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 27.11.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresbericht des Sozialbüros 2011 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley / Udo Wiedemann __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 886-IX 1. Sachverhalt: 1. Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Die hier gewährten Hilfearten nach SGB XII sind:      Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 4. Kapitel SGB XII Hilfe bei Krankheit nach dem 5. Kapitel SGB XII Hilfe zur Pflege (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 7. Kapitel SGB XII Bestattungskostenübernahme nach dem 9. Kapitel, § 74 SGB XII Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhielten am 01.01.2012 insgesamt 122 Bedarfsgemeinschaften mit 139 Personen (01.01.2011: 113 Bedarfsgemeinschaften). Die Hilfearten teilen sich hierbei wie folgt auf (in Klammern die Zahlen vom 01.01.2011): 8 (10) Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt 70 (65) Fälle Grundsicherung im Alter 41 (35) Fälle Grundsicherung bei Erwerbsminderung 9 (8) Fälle Hilfe bei Krankheit 2 (4) Fälle Hilfe zur Pflege Einige Personen beziehen außer Grundsicherung auch Hilfe bei Krankheit oder Hilfe zur Pflege, so dass hier eine Doppelzählung erfolgt. Aufwendungen der Sozialhilfe (ohne Grundsicherung): Jahr Ausgaben Hilfe zum Lebens- Hilfen nach dem 5. Summe unterhalt nach dem bis 9. Kapitel SGB Ausgaben 3. Kapitel SGB XII XII Einnahmen Summe Einnahmen Nettoaufwand Sozialhilfe 2007 2008 2009 2010 2011 105.981,10 € 85.762,05 € 46.968,52 € 63.725,74 € 57.648,84 € 39.389,83 € 27.317,49 € 69.291,49 € 28.316,05 € 42.885,11 € 86.383,07 € 93.498,64 € 50.397,84 € 170.592,44 € 55.849,73 € 19.791,80 € 35.054,08 € 72.720,81 € 135.182,75 € 41.086,00 € 125.772,90 € 120.816,13 € 119.689,33 € 198.908,49 € 98.734,84 € Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII): Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 Ausgaben 337.555,69 € 384.562,31 € 431.975,19 € 455.509,56 € 572.604,91 € Einnahmen 1.757,98 € 4.754,52 € 17.246,82 € 8.879,95 € 10.863,27 € Nettoaufwand 334.029,09 € 379.807,79 € 414.728,37 € 446.629,61 € 561.741,64 € Die seit 2007 zu beobachtende Anstieg der Sozialhilfeaufwendungen setzte sich auch 2011 fort. Gründe hierfür sind die kontinuierlich steigenden Lebenshaltungskosten, Kostensteigerungen für Unterkunft und Heizung und die in immer weniger Fällen ausreichende Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Anteil der Grundsicherung im Alter für Personen ab 65 Jahren ist seit 2010 gestiegen. Hier sind es im wesentlichen Empfänger von Arbeitslosengeld II, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und nun mangels ausreichender Altersrentenansprüche Grundsicherung im Alter beziehen. Seite 3 von Ratsdrucksache 886-IX Die Fälle der Grundsicherung bei Erwerbsminderung ist 2011 gegenüber 2010 ebenfalls gestiegen. Auch hier gab es einige Überleitungen aus dem Arbeitslosengeld-II-Bezug. Im Jahr 2010 war in einem Einzelfall nach einer sozialgerichtlichen Entscheidung eine Nachzahlung der Hilfe zur Pflege für die Jahre 2007 bis 2008 zu leisten. Diese Leistungen wurden im Jahr 2011 durch den Landschaftsverband Rheinland teilweise erstattet. So erklären sich die höheren Ausgaben der Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Jahr 2010. 2. Asylbegehrende Ausländer 2.1 Zuweisungsentwicklung Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Zuweisungszahlen von 2002 bis 2011 aufgeführt. Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Zuweisungen 34 25 15 1 11 1 1 7 8 18 Die 2011 zugewiesenen Asylbewerber kamen aus folgenden Herkunftsländern: Eritrea Mazedonien Pakistan Syrien Türkei Armenien Bangladesh Guinea Irak Iran Kamerun Sri Lanka Tadschikistan 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 Am 31.12.2011 lebten 85 Asylbewerber, Asylberechtigte oder aus humanitären Gründen geduldete Ausländer mit abgeschlossenem Asylverfahren im Stadtgebiet. 17 Personen konnten per 01.01.2012 bei der Abrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gemeldet werden. Für die sonstigen Personen sind die Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen. 2.2. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Die Gemeinden sind nach dem Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AG AsylbLG NRW) zuständig für die Durchführung und die Kostenträgerschaft des Asylbewerberleistungsgesetzes. Seite 4 von Ratsdrucksache 886-IX Am 31.12.2011 wurden Asylbewerberleistungen in 28 Leistungsfällen an 42 Personen gewährt (31.12.2010: 18 Leistungsfälle mit 33 Personen) Entwicklung der Aufwendungen seit 2007: Jahr Grundleistungen, Leistungen bei GesamtArbeitsgelegenheiten Krankheit, ausgaben u. sonstige Leistungen Schwangerschaft und Geburt 2007 2008 2009 2010 2011 158.584,47 € 142.491,33 € 145.785,47 € 164.688,88 € 173.372,08 € 47.329,00 € 33.705,00 € 29.693,00 € 31.907,00 € 29.369,00 € 205.913,47 € 176.196,33 € 175.478,47 € 196.595,88 € 202.741,08 € GesamtEinnahmen 2.873,22 € 2.414,33 € 4.654,13 € 5.983,13 € 4.307,61 € Nettoaufwand 203.040,25 € 173.782,00 € 170.824,34 € 190.611,98 € 198.433,47 € Die pauschale Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, die für die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen gewährt wird, betrug im Jahr 2011 48.872,00 Euro. Von den Leistungsbeziehern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden im Jahr 2011 insgesamt 918 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet. Im Laufe des Jahres 2011 konnten insgesamt neun Leistungsfälle nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus folgenden Gründen eingestellt werden: Anzahl 2 2 1 3 1 Einstellungsgrund Wegzug nach Umverteilung Anerkennung als Asylberechtigter Arbeitsaufnahme Abschiebung Unbekannt verzogen 2.3 Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 zur Leistungshöhe im AsylbLG Am 18.07.2012 stellte das Bundesverfassungsgericht mit Urteil (Az. 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) fest, dass die seit 1993 unverändert im Asylbewerberleistungsgesetz festgeschriebenen Leistungssätze zum Lebensunterhalt mit den Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Lebens nicht vereinbar sind. Zudem sind die vom Bundesgesetzgeber seinerzeit ermittelten Leistungssätze weder nachvollziehbar berechnet noch ist eine realitätsgerechte, am Bedarf orientierte und insofern aktuell existenzsichernde Berechnung ersichtlich. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, eine adäquate gesetzliche Neuregelung zu treffen. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung wurde im Urteil angeordnet, die Leistungssätze im Rahmen einer Übergangsregelung unverzüglich entsprechend den Regelbedarfen nach den 12. Buch Sozialgesetzbuch zu gewähren. Dies bedeutet konkret, dass der monatliche Leistungssatz für einen alleinstehenden Erwachsenen von rund 225 € auf 346 € anzuheben war. Die Übergangsregelung war ab 01.08.2012 anzuwenden. Von der Neuregelung sind in Bad Münstereifel 25 Leistungsempfänger betroffen. Die jährlichen Mehraufwendungen betragen rund 27.000 €. 3. Übergangsheim Iversheim, Mühlengasse 10 Seite 5 von Ratsdrucksache 886-IX Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Seit dem 01.01.2007 ist das Übergangsheim in Iversheim gemeinsame Unterkunft für Asylbewerber, Aussiedler und Obdachlose. Das Übergangsheim Iversheim ist seit Anfang der 1990er Jahre angemietet. Der Mietvertrag lief bis 30.11.2011. Seit Oktober 2007 werden Räume im Erdgeschoss der „Bad Münstereifeler Tafel“ zur Verfügung gestellt. Die Bezirksregierung hatte im schon Oktober 2010 darauf hingewiesen, dass die Asylbewerberzahlen wieder steigen. Seit 2005 hat sich die Zahl der Asylbewerber landesweit mehr als verdoppelt. Das Land hat daher kurzfristig ab Februar 2011 wieder eine zweite Erstaufnahmeeinrichtung eröffnet. Die Kommunen wurden angehalten, wieder mehr Plätze für Asylbewerber einzurichten. Vor diesem Hintergrund wurde für das Objekt für die Zeit vom 01.12.2011 bis 31.12.2016 mit einem neuen Mietvertrag weiterhin als Übergangsheim angemietet. Gleichzeitig wurde auch der Untermietvertrag mit der „Tafel“ für die Zeit vom 01.12.2011 bis 31.12.2016 neu abgeschlossen. Die Notwendigkeit, das Übergangsheim in der bisherigen Form beizubehalten, hat sich im Jahr 2011 bestätigt. Insgesamt mussten 18 Asylbewerber neu aufgenommen werden, so viele wie in den vier Jahren 2007 bis 2010 zusammen. Mehr Asylbewerber wurden zuletzt im Jahr 2003 zugewiesen. Die derzeitige Belegung beläuft sich auf 23 ausländische Flüchtlinge (Stand August 2012). Obdachlose Personen mussten im Jahr 2011 nicht untergebracht werden. 4. Wohngeld Entwicklung des Wohngeldes in den Jahren 2007 bis 2011: Jahr Wohngeld-Anträge 2007 2008 2009 2010 2011 377 325 747 433 476 WohngeldAufwendungen 225.053,31 € 222.139,65 € 501.238,49 € 435.979,00 € 398.817,00 € Seit dem 01.01.2009 ist die Wohngeldnovelle in Kraft, wodurch die Höhe des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wurde. Der Kreis der Wohngeldberechtigten wurde damit wieder erweitert, was insbesondere im Jahr 2009 zu vermehrten Antragstellungen führte. In 2011 wurden insgesamt 383 Wohngeldbewilligungen und 93 Ablehnungen erteilt. Dabei wurde Wohngeld in Höhe von insgesamt 398.817,00 € ausgezahlt. Über den Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT NRW) wurden in den insgesamt 476 Fällen 1.040 Verarbeitungen durchgeführt. Zu den Verarbeitungen zählen neben Bewilligungen und Ablehnungen auch Einstellungen, Veränderungen der Empfängerdaten sowie einmalige Anweisungen bzw. Rückforderungen. Seite 6 von Ratsdrucksache 886-IX Die Ausgabensenkung von 435.979,00 € auf 398.817,00 € (Differenz = 37.162,00 €) trotz gestiegener Fallzahlen ist im wesentlichen auf den Wegfall des Heizkostenzuschusses ab dem 01.01.2011 zurückzuführen. In den oben dargestellten Fallzahlen sind jene Beratungen nicht enthalten, welche nicht zu einem formellen Wohngeldverfahren führen (weil etwa kein Wohngeldanspruch zu erwarten ist oder andere Leistungen wie z.B. ALG II höher sind). 5. Rentenversicherung und Schwerbehindertenangelegenheiten Die Stadt Bad Münstereifel hat als kreisangehörige Gemeinde nach § 2 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (ZuVO SGB) die Aufgaben eines Versicherungsamtes im Sinne des § 92 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) wahrzunehmen. Hierzu zahlen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung Aufgaben in Beitrags- und Leistungsangelegenheiten der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten und die Pflicht zur Auskunftserteilung in diesen Angelegenheiten. Insbesondere werden im Sozialbüro Rentenanträge und Anträge auf Kontenklärungen aufgenommen. Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 Anträge 491 498 535 537 550 Ein Fachberater der Deutschen Rentenversicherung Rheinland führt einmal monatlich eine Rentenberatung durch, wovon die Bürgerinnen und Bürger rege Gebrauch machen. Die Zuständigkeit für das Verlängern von Schwerbehindertenausweisen liegt nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem SGB IX bei den Gemeinden. Daher können Bad Münstereifeler Bürgerinnen und Bürger ihre Schwerbehindertenausweise hier vor Ort verlängern lassen. Diese Aufgabe wird seit Frühjahr 2011 durch das Bürgerbüro erfüllt. 2. Rechtliche Würdigung entfällt 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Der Jahresbericht 2011 des Sozialbüros wird zur Kenntnis genommen.