Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
212 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
15.11.12, 18:28
Aktualisiert
15.11.12, 18:28
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Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.08.2012
- Der Bürgermeister Az: 50-05-00
Nr. der Ratsdrucksache: 886-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
27.11.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresbericht des Sozialbüros 2011
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Ulrich Ley / Udo Wiedemann
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 886-IX
1. Sachverhalt:
1. Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Die hier gewährten Hilfearten nach SGB XII sind:
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (außerhalb von Einrichtungen) nach
dem 4. Kapitel SGB XII
Hilfe bei Krankheit nach dem 5. Kapitel SGB XII
Hilfe zur Pflege (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 7. Kapitel SGB XII
Bestattungskostenübernahme nach dem 9. Kapitel, § 74 SGB XII
Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhielten am 01.01.2012 insgesamt 122 Bedarfsgemeinschaften mit 139 Personen (01.01.2011: 113 Bedarfsgemeinschaften). Die Hilfearten teilen
sich hierbei wie folgt auf (in Klammern die Zahlen vom 01.01.2011):
8 (10) Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt
70 (65) Fälle Grundsicherung im Alter
41 (35) Fälle Grundsicherung bei Erwerbsminderung
9 (8) Fälle Hilfe bei Krankheit
2 (4) Fälle Hilfe zur Pflege
Einige Personen beziehen außer Grundsicherung auch Hilfe bei Krankheit oder Hilfe zur Pflege,
so dass hier eine Doppelzählung erfolgt.
Aufwendungen der Sozialhilfe (ohne Grundsicherung):
Jahr
Ausgaben
Hilfe zum Lebens- Hilfen nach dem 5. Summe
unterhalt nach dem bis 9. Kapitel SGB Ausgaben
3. Kapitel SGB XII XII
Einnahmen
Summe
Einnahmen
Nettoaufwand
Sozialhilfe
2007
2008
2009
2010
2011
105.981,10 €
85.762,05 €
46.968,52 €
63.725,74 €
57.648,84 €
39.389,83 €
27.317,49 €
69.291,49 €
28.316,05 €
42.885,11 €
86.383,07 €
93.498,64 €
50.397,84 €
170.592,44 €
55.849,73 €
19.791,80 €
35.054,08 €
72.720,81 €
135.182,75 €
41.086,00 €
125.772,90 €
120.816,13 €
119.689,33 €
198.908,49 €
98.734,84 €
Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII):
Jahr
2007
2008
2009
2010
2011
Ausgaben
337.555,69 €
384.562,31 €
431.975,19 €
455.509,56 €
572.604,91 €
Einnahmen
1.757,98 €
4.754,52 €
17.246,82 €
8.879,95 €
10.863,27 €
Nettoaufwand
334.029,09 €
379.807,79 €
414.728,37 €
446.629,61 €
561.741,64 €
Die seit 2007 zu beobachtende Anstieg der Sozialhilfeaufwendungen setzte sich auch 2011 fort.
Gründe hierfür sind die kontinuierlich steigenden Lebenshaltungskosten, Kostensteigerungen für
Unterkunft und Heizung und die in immer weniger Fällen ausreichende Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der Anteil der Grundsicherung im Alter für Personen ab 65 Jahren ist seit 2010 gestiegen. Hier
sind es im wesentlichen Empfänger von Arbeitslosengeld II, die die Regelaltersgrenze erreicht
haben und nun mangels ausreichender Altersrentenansprüche Grundsicherung im Alter beziehen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 886-IX
Die Fälle der Grundsicherung bei Erwerbsminderung ist 2011 gegenüber 2010 ebenfalls gestiegen. Auch hier gab es einige Überleitungen aus dem Arbeitslosengeld-II-Bezug.
Im Jahr 2010 war in einem Einzelfall nach einer sozialgerichtlichen Entscheidung eine Nachzahlung der Hilfe zur Pflege für die Jahre 2007 bis 2008 zu leisten. Diese Leistungen wurden im Jahr
2011 durch den Landschaftsverband Rheinland teilweise erstattet. So erklären sich die höheren
Ausgaben der Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Jahr 2010.
2. Asylbegehrende Ausländer
2.1 Zuweisungsentwicklung
Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen
zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Zuweisungszahlen von 2002 bis 2011 aufgeführt.
Jahr
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Zuweisungen
34
25
15
1
11
1
1
7
8
18
Die 2011 zugewiesenen Asylbewerber kamen aus folgenden Herkunftsländern:
Eritrea
Mazedonien
Pakistan
Syrien
Türkei
Armenien
Bangladesh
Guinea
Irak
Iran
Kamerun
Sri Lanka
Tadschikistan
2
2
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
Am 31.12.2011 lebten 85 Asylbewerber, Asylberechtigte oder aus humanitären Gründen geduldete Ausländer mit abgeschlossenem Asylverfahren im Stadtgebiet.
17 Personen konnten per 01.01.2012 bei der Abrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
gemeldet werden. Für die sonstigen Personen sind die Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen.
2.2. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Gemeinden sind nach dem Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AG
AsylbLG NRW) zuständig für die Durchführung und die Kostenträgerschaft des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Seite 4 von Ratsdrucksache 886-IX
Am 31.12.2011 wurden Asylbewerberleistungen in 28 Leistungsfällen an 42 Personen gewährt
(31.12.2010: 18 Leistungsfälle mit 33 Personen)
Entwicklung der Aufwendungen seit 2007:
Jahr
Grundleistungen,
Leistungen
bei GesamtArbeitsgelegenheiten
Krankheit,
ausgaben
u. sonstige Leistungen Schwangerschaft
und Geburt
2007
2008
2009
2010
2011
158.584,47 €
142.491,33 €
145.785,47 €
164.688,88 €
173.372,08 €
47.329,00 €
33.705,00 €
29.693,00 €
31.907,00 €
29.369,00 €
205.913,47 €
176.196,33 €
175.478,47 €
196.595,88 €
202.741,08 €
GesamtEinnahmen
2.873,22 €
2.414,33 €
4.654,13 €
5.983,13 €
4.307,61 €
Nettoaufwand
203.040,25 €
173.782,00 €
170.824,34 €
190.611,98 €
198.433,47 €
Die pauschale Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, die für die Aufnahme und
Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen gewährt wird, betrug im Jahr 2011 48.872,00 Euro.
Von den Leistungsbeziehern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden im Jahr 2011 insgesamt 918 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet.
Im Laufe des Jahres 2011 konnten insgesamt neun Leistungsfälle nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus folgenden Gründen eingestellt werden:
Anzahl
2
2
1
3
1
Einstellungsgrund
Wegzug nach Umverteilung
Anerkennung als Asylberechtigter
Arbeitsaufnahme
Abschiebung
Unbekannt verzogen
2.3 Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 zur Leistungshöhe im AsylbLG
Am 18.07.2012 stellte das Bundesverfassungsgericht mit Urteil (Az. 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11)
fest, dass die seit 1993 unverändert im Asylbewerberleistungsgesetz festgeschriebenen Leistungssätze zum Lebensunterhalt mit den Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Lebens nicht vereinbar sind. Zudem sind die vom Bundesgesetzgeber seinerzeit ermittelten
Leistungssätze weder nachvollziehbar berechnet noch ist eine realitätsgerechte, am Bedarf orientierte und insofern aktuell existenzsichernde Berechnung ersichtlich.
Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, eine adäquate gesetzliche Neuregelung zu treffen.
Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung wurde im Urteil angeordnet, die Leistungssätze im Rahmen einer Übergangsregelung unverzüglich entsprechend den Regelbedarfen nach
den 12. Buch Sozialgesetzbuch zu gewähren.
Dies bedeutet konkret, dass der monatliche Leistungssatz für einen alleinstehenden Erwachsenen
von rund 225 € auf 346 € anzuheben war. Die Übergangsregelung war ab 01.08.2012 anzuwenden.
Von der Neuregelung sind in Bad Münstereifel 25 Leistungsempfänger betroffen. Die jährlichen
Mehraufwendungen betragen rund 27.000 €.
3. Übergangsheim Iversheim, Mühlengasse 10
Seite 5 von Ratsdrucksache 886-IX
Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen
zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
Seit dem 01.01.2007 ist das Übergangsheim in Iversheim gemeinsame Unterkunft für Asylbewerber, Aussiedler und Obdachlose. Das Übergangsheim Iversheim ist seit Anfang der 1990er Jahre
angemietet. Der Mietvertrag lief bis 30.11.2011.
Seit Oktober 2007 werden Räume im Erdgeschoss der „Bad Münstereifeler Tafel“ zur Verfügung
gestellt.
Die Bezirksregierung hatte im schon Oktober 2010 darauf hingewiesen, dass die Asylbewerberzahlen wieder steigen. Seit 2005 hat sich die Zahl der Asylbewerber landesweit mehr als verdoppelt. Das Land hat daher kurzfristig ab Februar 2011 wieder eine zweite Erstaufnahmeeinrichtung
eröffnet.
Die Kommunen wurden angehalten, wieder mehr Plätze für Asylbewerber einzurichten.
Vor diesem Hintergrund wurde für das Objekt für die Zeit vom 01.12.2011 bis 31.12.2016 mit einem neuen Mietvertrag weiterhin als Übergangsheim angemietet.
Gleichzeitig wurde auch der Untermietvertrag mit der „Tafel“ für die Zeit vom 01.12.2011 bis
31.12.2016 neu abgeschlossen.
Die Notwendigkeit, das Übergangsheim in der bisherigen Form beizubehalten, hat sich im Jahr
2011 bestätigt. Insgesamt mussten 18 Asylbewerber neu aufgenommen werden, so viele wie in
den vier Jahren 2007 bis 2010 zusammen. Mehr Asylbewerber wurden zuletzt im Jahr 2003 zugewiesen.
Die derzeitige Belegung beläuft sich auf 23 ausländische Flüchtlinge (Stand August 2012).
Obdachlose Personen mussten im Jahr 2011 nicht untergebracht werden.
4. Wohngeld
Entwicklung des Wohngeldes in den Jahren 2007 bis 2011:
Jahr
Wohngeld-Anträge
2007
2008
2009
2010
2011
377
325
747
433
476
WohngeldAufwendungen
225.053,31 €
222.139,65 €
501.238,49 €
435.979,00 €
398.817,00 €
Seit dem 01.01.2009 ist die Wohngeldnovelle in Kraft, wodurch die Höhe des Wohngeldes an die
Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wurde. Der Kreis der Wohngeldberechtigten wurde
damit wieder erweitert, was insbesondere im Jahr 2009 zu vermehrten Antragstellungen führte.
In 2011 wurden insgesamt 383 Wohngeldbewilligungen und 93 Ablehnungen erteilt. Dabei wurde
Wohngeld in Höhe von insgesamt 398.817,00 € ausgezahlt. Über den Landesbetrieb Information
und Technik NRW (IT NRW) wurden in den insgesamt 476 Fällen 1.040 Verarbeitungen durchgeführt. Zu den Verarbeitungen zählen neben Bewilligungen und Ablehnungen auch Einstellungen,
Veränderungen der Empfängerdaten sowie einmalige Anweisungen bzw. Rückforderungen.
Seite 6 von Ratsdrucksache 886-IX
Die Ausgabensenkung von 435.979,00 € auf 398.817,00 € (Differenz = 37.162,00 €) trotz gestiegener Fallzahlen ist im wesentlichen auf den Wegfall des Heizkostenzuschusses ab dem
01.01.2011 zurückzuführen.
In den oben dargestellten Fallzahlen sind jene Beratungen nicht enthalten, welche nicht zu einem
formellen Wohngeldverfahren führen (weil etwa kein Wohngeldanspruch zu erwarten ist oder andere Leistungen wie z.B. ALG II höher sind).
5. Rentenversicherung und Schwerbehindertenangelegenheiten
Die Stadt Bad Münstereifel hat als kreisangehörige Gemeinde nach § 2 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (ZuVO SGB) die Aufgaben eines Versicherungsamtes im Sinne des § 92 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) wahrzunehmen.
Hierzu zahlen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung Aufgaben in Beitrags- und Leistungsangelegenheiten der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten und die Pflicht
zur Auskunftserteilung in diesen Angelegenheiten.
Insbesondere werden im Sozialbüro Rentenanträge und Anträge auf Kontenklärungen aufgenommen.
Jahr
2007
2008
2009
2010
2011
Anträge
491
498
535
537
550
Ein Fachberater der Deutschen Rentenversicherung Rheinland führt einmal monatlich eine Rentenberatung durch, wovon die Bürgerinnen und Bürger rege Gebrauch machen.
Die Zuständigkeit für das Verlängern von Schwerbehindertenausweisen liegt nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem SGB IX bei den Gemeinden. Daher können
Bad Münstereifeler Bürgerinnen und Bürger ihre Schwerbehindertenausweise hier vor Ort verlängern lassen. Diese Aufgabe wird seit Frühjahr 2011 durch das Bürgerbüro erfüllt.
2. Rechtliche Würdigung
entfällt
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Der Jahresbericht 2011 des Sozialbüros wird zur Kenntnis genommen.