Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
30.10.2012
Erstellt
18.10.12, 18:27
Aktualisiert
18.10.12, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.09.2012
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl
Nr. der Ratsdrucksache: 912-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
30.10.2012
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Schönau, Flur 1, Flurstücke Nr. 178 und 179, Bad
Münstereifel-Vollmert, Vollmert 48
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Berichterstatter: TA Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zum Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes (Lagergebäude)
für die Grundstücke Gem. Schönau, Flur 1, Flurstücke Nr. 178 und 179 – Bad MünstereifelVollmert, Vollmert 48 vor.
Die Grundstücke liegen gem. § 35 BauGB im Außenbereich und sind im Flächennutzungsplan als
landwirtschaftliche Nutzflächen dargestellt. Zudem liegen sie im Landschaftsschutzgebiet.
Die Grundstücke sind mit einer landwirtschaftlichen Hofstelle nebst Wohngebäude und Nebenanlagen bebaut. Bereits im Jahr 2005 wurde die Errichtung eines landwirtschaftlichen Boxenlaufstalles mit Güllesilo zur Unterbringung von Vieh im nördlichen Bereich der Hofstelle auf der „freien
Wiese“ genehmigt.
Anfang des Jahres kam es im Bereich der bestehenden und als Kälberstall genutzten Scheune
zwischen bestehendem Wohnhaus und dem bestehenden Boxenlaufstall zu einem größeren
Seite 2 von Ratsdrucksache 912-IX
Brand, der einen Teil dieser Scheune zerstörte. Die Polizei ermittelt laut Aussagen des Antragstellers wegen Brandstiftung.
Geplant sind nun der Abriss dieser baufälligen Scheune von ca. 10 m x 24 m und stattdessen an
gleicher Stelle die Neuerrichtung eines landwirtschaftlichen Lagergebäudes von ca. 25 m x 42 m.
Die Erschließung zum beantragten Vorhaben ist sichergestellt.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die Neuerrichtung dieses landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes (Lagergebäude) keine Bedenken, unter der Voraussetzung, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt. Das Einvernehmen wurde unter dieser Voraussetzung seitens der Stadt
Bad Münstereifel erteilt.
2. Rechtliche Würdigung
Das Vorhaben ist gem. BauGB und BauONW genehmigungspflichtig.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
Dem Ausschuss zur Kenntnis.