Daten
Kommune
Jülich
Größe
21 kB
Datum
21.06.2012
Erstellt
14.06.12, 18:34
Aktualisiert
14.06.12, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 66 Az.: He/Gc
Jülich, 12.06.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 297/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
21.06.2012
TOP
Ergebnisse
Bürgerantrag Nr. 7/2012
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Straße "Hasenpfad"
Anlg.: 1
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Begründung:
Das Ordnungsamt als örtliche Straßenverkehrsbehörde kann das Verkehrszeichen 325 (Verkehrsberuhigter Bereich) nur anordnen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen hierfür vorliegen (Verwaltungsvorschrift zu Verkehrszeichen (Vz) 325 Ziffer III):
Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen des Straßenbaulastträgers, überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben.
Dies kann u. a. dadurch erreicht werden, dass der Ausbau der Straße sich deutlich von angrenzenden
Straßen, die nicht mit Zeichen 325 beschildert sind, unterscheidet. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein (vgl. VwV zu Vz 325 Ziffer III Nr. 2).
Das vorgelegte Modell (Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs ohne baulichen Maßnahmen) wird aus Sicht der örtichen Straßenverkehrsbehörde abgelehnt, da es nicht geeignet ist, die o.g.
Ziele -insbesondere eine Geschwindigkeitsreduzierung- zu erreichen. Um dem Vz 325 gerecht zu
werden, muss zumindest eine punktuelle Vermischung von Gehweg und Fahrbahn (= baulichen
Maßnahme) vorhanden sein. Das vorgelegte Bild vermittelt lediglich den Eindruck einer Einbahnstraße, bei welcher das Vz. 325 auch durch Vz 274 "30" (zulässige Höchstgeschwindihkeit 30
Km/h) ersetzt werden könnte, ohne hierdurch eine gravierende Änderung zu erfahren. Der Kreis
Düren schließt sich dieser Einschätzung an.
Aus den vorgenannten Gründen und um eine Einheitlichkeit der verkehrsberuhigten Bereiche in
Jülich zu gewährleisten, ordnet das Ordnungsamt -als Straßenverkehrsbehörde- die Vz für einen
verkehrsberuhigten Bereich nur dann an, wenn alle o.g. baulichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Unabhängig von der rechtliche Würdigung sollte aus Sicht der örtlichen Straßenverkehrsbehörde
auch kein Präzedenzfall geschaffen werden.
Bauliche Maßnahmen für den Hasenpfad sind vom Tiefbauamt nicht vorgeshen..
Sitzungsvorlage 297/2012
Seite 2