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Sitzungsvorlage (Bürgerantrag Nr. 7/2012 Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Straße "Hasenpfad")

Daten

Kommune
Jülich
Größe
21 kB
Datum
21.06.2012
Erstellt
14.06.12, 18:34
Aktualisiert
14.06.12, 18:34
Sitzungsvorlage (Bürgerantrag Nr. 7/2012
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Straße "Hasenpfad") Sitzungsvorlage (Bürgerantrag Nr. 7/2012
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Straße "Hasenpfad")

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 66 Az.: He/Gc Jülich, 12.06.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 297/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 21.06.2012 TOP Ergebnisse Bürgerantrag Nr. 7/2012 Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Straße "Hasenpfad" Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Begründung: Das Ordnungsamt als örtliche Straßenverkehrsbehörde kann das Verkehrszeichen 325 (Verkehrsberuhigter Bereich) nur anordnen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen hierfür vorliegen (Verwaltungsvorschrift zu Verkehrszeichen (Vz) 325 Ziffer III): Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen des Straßenbaulastträgers, überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben. Dies kann u. a. dadurch erreicht werden, dass der Ausbau der Straße sich deutlich von angrenzenden Straßen, die nicht mit Zeichen 325 beschildert sind, unterscheidet. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein (vgl. VwV zu Vz 325 Ziffer III Nr. 2). Das vorgelegte Modell (Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs ohne baulichen Maßnahmen) wird aus Sicht der örtichen Straßenverkehrsbehörde abgelehnt, da es nicht geeignet ist, die o.g. Ziele -insbesondere eine Geschwindigkeitsreduzierung- zu erreichen. Um dem Vz 325 gerecht zu werden, muss zumindest eine punktuelle Vermischung von Gehweg und Fahrbahn (= baulichen Maßnahme) vorhanden sein. Das vorgelegte Bild vermittelt lediglich den Eindruck einer Einbahnstraße, bei welcher das Vz. 325 auch durch Vz 274 "30" (zulässige Höchstgeschwindihkeit 30 Km/h) ersetzt werden könnte, ohne hierdurch eine gravierende Änderung zu erfahren. Der Kreis Düren schließt sich dieser Einschätzung an. Aus den vorgenannten Gründen und um eine Einheitlichkeit der verkehrsberuhigten Bereiche in Jülich zu gewährleisten, ordnet das Ordnungsamt -als Straßenverkehrsbehörde- die Vz für einen verkehrsberuhigten Bereich nur dann an, wenn alle o.g. baulichen Voraussetzungen erfüllt sind. Unabhängig von der rechtliche Würdigung sollte aus Sicht der örtlichen Straßenverkehrsbehörde auch kein Präzedenzfall geschaffen werden. Bauliche Maßnahmen für den Hasenpfad sind vom Tiefbauamt nicht vorgeshen.. Sitzungsvorlage 297/2012 Seite 2