Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Gebührenhöhe; hier: Antrag CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
104 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
21.09.12, 18:20
Aktualisiert
21.09.12, 18:20
Beschlussvorlage (Gebührenhöhe;
hier: Antrag CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (Gebührenhöhe;
hier: Antrag CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (Gebührenhöhe;
hier: Antrag CDU-Fraktion)

öffnen download melden Dateigröße: 104 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.09.2012 - Der Bürgermeister Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 900-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 19.09.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenhöhe; hier: Antrag CDU-Fraktion __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW1 PR SW2 Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 900-IX 1. Sachverhalt: Auf den Antrag der CDU Fraktion zur Begrenzung des Gebührenanstiegs im Abwasserbereich wird folgendes ausgeführt: a) Zwischen 01.01.2006 und 31.12.2010, also innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren, wurden 9.692.877 € in die öffentliche Abwasseranlage (Kanalisation) investiert. b) Neben Neubaumaßnahmen umfasste die Investitionstätigkeit eine Reihe von Sanierungsmaßnahmen (Erneuerung, Renovierung mit In-linern und Part-linern) an der bestehenden Kanalisation. Da die Kanalisierung des Stadtgebietes bis auf wenige Grundstücke abgeschlossen ist, werden zukünftig die Investitionen von Sanierungsmaßnahmen dominiert. c) Für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Kanalisation wurden gem. § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW Anschlussbeiträge erhoben, die den Kreditbedarf nachhaltig verminderten. Für Sanierungsmaßnahmen gibt es dieses Finanzierungsinstrument nicht. Daher sind die Stadtwerke zur Finanzierung solcher Maßnahmen regelmäßig vollständig auf den Kreditmarkt angewiesen. Die dadurch verursachten Abschreibungen und Zinsen sind über Benutzungsgebühren zu finanzieren. Insoweit verschärfen Sanierungsmaßnahmen den Kostendruck. d) In diesem Jahr läuft für drei Kanalnetze (2 % jährliche Abschreibung) im Anlagennachweis die Abschreibung aus. Letztmalig werden 5.258 € abgeschrieben. In 2015 wird für die Kläranlage Wald (4 % jährliche Abschreibung) die letzte Abschreibungsrate von 50.342 € fällig. Danach tritt bis 2016 bei den Abschreibungen auf die langlebigen Wirtschaftsgütern Kanalisation, Kläranlagen, Sonderbauwerke, eine Entlastungen von 55.600 € ein. Damit würde im Falle der Kanalisation mit der angesetzten Nutzungsdauer von 50 Jahre eine Neuinvestition von 2.780.000 € ohne höhere Abschreibungen ermöglicht. Allerdings sollte der Blick nicht auf die Abschreibungen verengt werden, denn neben den Abschreibungen fallen Zinsen an. Bei einem Zinsniveau von 4 % würden lediglich Investitionen von rd. 926.000 € noch keine Aufwandsteigerung bewirken. e) Die Regelungen des LWG NRW (§§ 51 ff.) und die Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV Kan) verpflichten die Gemeinden, das Kanalnetz in einem Zeitintervall von 15 Jahren zu befahren und festgestellte Schäden je nach Schadensklasse sofort oder innerhalb bestimmter Fristen zu beheben. Diese gesetzliche Verpflichtung schränkt die Stadtwerke in ihrer Entscheidungsfreiheit über zukünftige Investitionen ein. Darüber hinaus entsteht weiterer Investitionsdruck durch die Forderung der Wasserbehörden, nach Ablauf der Einleitungserlaubnisse in Gewässer Nachrüstungen an der Kanalisation vorzunehmen, wie z.B. das Regenklärbecken in Gilsdorf, mit veranschlagten Investitionen von rund 220.000 €. Auf manche Investitionen mit hohen Summen hat die Stadt nur bedingten Einfluss, weil sie vom Erftverband geplant und gebaut werden, wie beispielsweise die Rückhalte- und Retensionsbecken in Mahlberg und Rodert. Gleichwohl belasten sie die Aufwandseite, weil die Kosten in den Verbandsbeitrag einfließen, der wiederum über Benutzungsgebühren zu finanzieren sind. Seite 3 von Ratsdrucksache 900-IX f) Der Vorschlag, die Neuinvestitionen sollten – soweit rechtlich möglich - nur in der Höhe vorgenommen werden, dass die Summe von neu hinzugekommenen und wegfallenden Abschreibungen neutral bleibt, ist sinnvoll, sollte jedoch erweitert und den technischen und vor allem wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Vor allem geht es darum, neue und/oder überzogene wasserwirtschaftliche Forderungen an die Gewässereinleitung abzuwehren, keine hohen Investitionen mit ungewissem oder geringem ökologischem Gewinn zu verursachen, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Bürger zu beachten und auch den Erftverband in die Überlegungen mit einzubeziehen. Dazu hat die Betriebsleitung den abgedruckten Beschlussvorschlag formuliert. 2. Rechtliche Würdigung Siehe Ziffer 1 Buchstabe e) 3. Finanzielle Auswirkungen Siehe Ziffer 1 Buchstabe d) 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Betriebsleitung wird darin unterstützt, - alle Kanalbaumaßnahmen, insbesondere aber Sanierungen und Nachrüstungen bereits bestehender Abwasseranlagen, auf ihre wasserwirtschaftliche Notwendigkeit kritisch zu hinterfragen, - neue und/oder überzogene Anforderungen der Wasserbehörden an die Einleitung aus der Kanalisation (Kläranlagen, Regenwasserkanäle, Regenüberlaufbecken) in Gewässer entgegen zu treten, - ein angemessenes Verhältnis zwischen Investitionssumme und ökologischem Ertrag zu verlangen, - beim Erftverband auf eine sparsame Investitionstätigkeit einzuwirken und - die finanzielle Leistungsfähgikeit der Bürger zu berücksichtigen.. Die Betriebsleitung wird beauftragt, die Wasserbehörde in den zukünftig anstehenden Gesprächen und Verhandlungen über geforderte Abwassermaßnahmen über den Standpunkt des Betriebsausschusses und die Priorität stabiler Abwassergebühren zu unterrichten.