Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Der Gemeindedirektor
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
19/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Gremium
Termin
Hauptausschuß
11.03.1997
Rat
18.03.1997
TOP: Beratung und Beschlußvorschlag über die Benennung eines Vertreters der Gemeinde Kreuzau in die
Mitgliederversammlung des Vereins "Museumszug Rurtalbahn"
I. Sach- und Rechtslage:
Bekanntlich hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 22.10.1996 einstimmig die Bereitschaft
erklärt, dem zu diesem Zeitpunkt zur Gründung anstehenden Verein "Museumszug Rurtalbahn" als
Gebietskörperschaft beizutreten.
Inzwischen, und zwar am 15.01.1997, hat im Kreishaus Düren nunmehr die Gründungsversammlung
stattgefunden, an der der Unterzeichnende als Vertreter der Gemeinde Kreuzau teilgenommen hat.
Neben den Tagesordnungspunkten "Wahl der Vorstandsmitglieder" sowie "Mitteilungen/Verschiedenes" erfolgte
auch die Beschlußfassung über die erforderliche "Vereinssatzung", wobei die vom zuständigen Dezernat der
Kreisverwaltung Düren vorgelegten Fassung auf Vorschlag der "Gründungsversammlung" in wenigen Punkten
modifiziert wurde.
In dieser Vereinssatzung enthalten sind auch die Bestimmungen hinsichtlich der "Mitgliedschaft" sowie der
"Organe" des Vereins. Hiernach können Mitglieder des Vereins nur juristische Personen werden; die
Mitgliederversammlung ist das oberste Organ und ist gemäß Vorschrift mindestens 1 mal jährlich einzuberufen.
In diese Mitgliederversammlung ist nunmehr auch ein Vertreter der Gemeinde Kreuzau zu bestimmen, wozu
seitens der Verwaltung Herr Gemeindedirektor Ramm und im Verhinderungsfalle sein Vertreter, Herr
Gemeindeverwaltungsdirektor Winter, vorgeschlagen werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
K e i n e.
III. Beschlußvorschlag:
" Für die Mitgliederversammlung des Vereins "Museumszug Rurtalbahn", dem die Gemeinde Kreuzau gemäß
Ratsbeschluß als Mitglied angehört, werden als Vertreter der Gemeinde Herr Gemeindedirektor Ramm sowie im
Verhinderungsfalle Herr Gemeindeverwaltungsdirektor Winter bestimmt".
Der Gemeindedirektor
- Ramm -