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Allgemeine Vorlage (1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach im Bereich "Rödderweg"; hier: Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,6 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach im Bereich "Rödderweg";
hier:  Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft) Allgemeine Vorlage (1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach im Bereich "Rödderweg";
hier:  Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl Az.: 621-00 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 15/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 20.02.2001 01.03.2001 20.03.2001 04.04.2001 TOP: 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach im Bereich „Rödderweg“; hier: Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft I. Sach- und Rechtslage: In den bisherigen Beratungsrunden wurden die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Belange bereits beschlossen. Nunmehr sind noch die Belange von Natur und Landschaft zu berücksichtigen. Das Gartenarchitektenehepaar Borck hat inzwischen einen landschaftspflegerischen Fachbeitrag erarbeitet und Ausgleichsvorschläge unterbreitet. Ich verweise zunächst auf die beigefügte Ablichtung aus der Flurkarte. Zu den einzelnen Parzellen ergeben sich folgende Bewertungen bzw. Ausgleichsvorschläge: Parzelle 40 Bei diesem Grundstück handelt es sich um eine Brache. Innerhalb des Satzungsgebietes liegen 345 m², die ökologisch zu bewerten und auszugleichen sind. Auf dem Grundstück selbst sind Ausgleichsmaßnahmen wegen der hohen Wertigkeit der Brache wenig sinnvoll. Die ökologische Bewertung sieht die Anlage einer Sukzessionsfläche auf einem Acker vor bzw. hieraus resultierend ein Ersatzgeld, und zwar in Höhe von 820,00 DM, zahlbar im Bebauungsfalle an die ULB. Die ULB hat sich mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt. Parzelle Nr. 283 Eine ökologische Bewertung entfällt, da das Grundstück bereits bebaut ist. Parzelle Nr. 44/1 in Verbindung mit 44/2 Eine ökologische Bewertung entfällt, da das Grundstück bereits bebaut ist. Parzelle Nr. 45 Die Fläche innerhalb des Satzungsgebietes beläuft sich auf 400 m². Derzeit sind hiervon 110 m² mit Büschen bewachsen. Bei den restlichen 290 m² handelt es sich um Intensiv-Grünwald. Wegen der Tiefe des Grundstückes können die Ausgleichsmaßnahmen auf dem Grundstück selbst festgesetzt werden. Entsprechend der durchgeführten Bewertung müssen im rückwärtigen Bereich 5 Obstbäume alter Art angepflanzt werden. Parzelle Nr. 46 Vorlage: Seite - 2 - Für die Parzelle Nr. 46 ist keine Bewertung erforderlich, da das Grundstück auch zukünftig nicht bebaubar ist und auf Wunsch des Eigentümers in der Satzung nach § 9 Abs. 1 Ziffer 25 BauGB gekennzeichnet wird. Parzelle Nr. 385 Die Grundstücksfläche, die innerhalb des Satzungsgebietes liegt, beträgt 533 m². Es handelt sich um Intensiv-Grünland mit einigen Feldgehölzen und einer prägenden Eiche. Alle erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen können wegen der Gesamtgröße des Grundstückes auf dem Grundstück selbst durchgeführt werden. Aufgrund der ökologischen Bewertung wird als Ausgleichsmaßnahme die Anpflanzung einer 3 m breiten ununterbrochenen Hecke entlang der Grundstücksgrenze parallel zum vorbeiführenden Wirtschaftsweg vorgeschlagen. Die im vorderen Grundstücksbereich vorhandene Eiche soll auf jeden Fall erhalten werden. Aus diesem Grunde muss die Eiche eingemessen und in der Satzung gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 25 b BauGB festgesetzt werden. Ich schlage Ihnen vor, den vorerwähnten Ausgleichsmaßnahmen zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die jeweiligen Ausgleichsmaßnahmen sind im Zuge der tatsächlichen Bebauung der Grundstücke von den jeweiligen Bauherren zu realisieren. Der Gemeinde Kreuzau entstehen somit keine Kosten. III. Beschlussvorschlag: „Im Rahmen der 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach, „Rödderweg“, werden die Belange von Natur und Landschaft wie folgt berücksichtigt: - Für die Parzelle 40 ist ein Ersatzgeld in Höhe von 820,00 DM zu zahlen. Für die Parzelle 45 sind im rückwärtigen Bereich des Grundstückes 5 Obstbäume anzupflanzen. Für die Parzelle 386 ist entlang der Grundstücksgrenze parallel zum vorbeiführenden Wirtschaftsweg eine 3 m breite Hecke anzupflanzen. Die im vorderen Grundstücksbereich vorhandene Eiche ist einzumessen und in der Satzung gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 25 b BauGB festzusetzen.“ Der Bürgermeister - Ramm -AnlageIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________