Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,6 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl Az.: 621-00
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
15/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
20.02.2001
01.03.2001
20.03.2001
04.04.2001
TOP: 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach im Bereich
„Rödderweg“;
hier: Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft
I. Sach- und Rechtslage:
In den bisherigen Beratungsrunden wurden die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen
Belange bereits beschlossen. Nunmehr sind noch die Belange von Natur und Landschaft zu
berücksichtigen.
Das
Gartenarchitektenehepaar
Borck
hat
inzwischen
einen
landschaftspflegerischen Fachbeitrag erarbeitet und Ausgleichsvorschläge unterbreitet.
Ich verweise zunächst auf die beigefügte Ablichtung aus der Flurkarte. Zu den einzelnen Parzellen
ergeben sich folgende Bewertungen bzw. Ausgleichsvorschläge:
Parzelle 40
Bei diesem Grundstück handelt es sich um eine Brache. Innerhalb des Satzungsgebietes liegen
345 m², die ökologisch zu bewerten und auszugleichen sind. Auf dem Grundstück selbst sind
Ausgleichsmaßnahmen wegen der hohen Wertigkeit der Brache wenig sinnvoll. Die ökologische
Bewertung sieht die Anlage einer Sukzessionsfläche auf einem Acker vor bzw. hieraus
resultierend ein Ersatzgeld, und zwar in Höhe von 820,00 DM, zahlbar im Bebauungsfalle an die
ULB. Die ULB hat sich mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt.
Parzelle Nr. 283
Eine ökologische Bewertung entfällt, da das Grundstück bereits bebaut ist.
Parzelle Nr. 44/1 in Verbindung mit 44/2
Eine ökologische Bewertung entfällt, da das Grundstück bereits bebaut ist.
Parzelle Nr. 45
Die Fläche innerhalb des Satzungsgebietes beläuft sich auf 400 m².
Derzeit sind hiervon 110 m² mit Büschen bewachsen. Bei den restlichen 290 m² handelt es sich
um Intensiv-Grünwald. Wegen der Tiefe des Grundstückes können die Ausgleichsmaßnahmen auf
dem Grundstück selbst festgesetzt werden. Entsprechend der durchgeführten Bewertung müssen
im rückwärtigen Bereich 5 Obstbäume alter Art angepflanzt werden.
Parzelle Nr. 46
Vorlage:
Seite - 2 -
Für die Parzelle Nr. 46 ist keine Bewertung erforderlich, da das Grundstück auch zukünftig nicht
bebaubar ist und auf Wunsch des Eigentümers in der Satzung nach § 9 Abs. 1 Ziffer 25 BauGB
gekennzeichnet wird.
Parzelle Nr. 385
Die Grundstücksfläche, die innerhalb des Satzungsgebietes liegt, beträgt 533 m². Es handelt sich
um Intensiv-Grünland mit einigen Feldgehölzen und einer prägenden Eiche.
Alle erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen können wegen der Gesamtgröße des Grundstückes auf
dem Grundstück selbst durchgeführt werden. Aufgrund der ökologischen Bewertung wird als
Ausgleichsmaßnahme die Anpflanzung einer 3 m breiten ununterbrochenen Hecke entlang der
Grundstücksgrenze parallel zum vorbeiführenden Wirtschaftsweg vorgeschlagen.
Die im vorderen Grundstücksbereich vorhandene Eiche soll auf jeden Fall erhalten werden. Aus
diesem Grunde muss die Eiche eingemessen und in der Satzung gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 25 b
BauGB festgesetzt werden.
Ich schlage Ihnen vor, den vorerwähnten Ausgleichsmaßnahmen zuzustimmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die jeweiligen Ausgleichsmaßnahmen sind im Zuge der tatsächlichen Bebauung der Grundstücke
von den jeweiligen Bauherren zu realisieren. Der Gemeinde Kreuzau entstehen somit keine
Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
„Im Rahmen der 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil
Obermaubach, „Rödderweg“, werden die Belange von Natur und Landschaft wie
folgt berücksichtigt:
-
Für die Parzelle 40 ist ein Ersatzgeld in Höhe von 820,00 DM zu zahlen.
Für die Parzelle 45 sind im rückwärtigen Bereich des Grundstückes 5
Obstbäume anzupflanzen.
Für die Parzelle 386 ist entlang der Grundstücksgrenze parallel zum
vorbeiführenden Wirtschaftsweg eine 3 m breite Hecke anzupflanzen.
Die im vorderen Grundstücksbereich vorhandene Eiche ist einzumessen und in
der Satzung gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 25 b BauGB festzusetzen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -AnlageIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________