Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
13.11.2012
Erstellt
20.09.12, 18:26
Aktualisiert
04.10.12, 18:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.08.2012
- Der Bürgermeister Az: 13-20-14 Ho
Nr. der Ratsdrucksache: 881-IX
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Beratungsfolge
Termin
Rat
02.10.2012
Rat
13.11.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
5. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom 24.06.1997
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Berichterstatter: Frau Marita Hochgürtel
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 881-IX
1. Sachverhalt:
Seit der letzten Überarbeitung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt
Bad Münstereifel im Oktober 2009 haben sich wieder einige Änderungen ergeben. Die Änderungsvorschläge sowie die entsprechenden Begründungen hierzu ergeben sich aus der als Anlage
1 beigefügten Synopse.
Ein Entwurf der 5. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt
Bad Münstereifel vom 24.06.1997 ist als Anlage 2 beigefügt.
2. Rechtliche Würdigung
Gemäß § 41 Abs. 2 GO NRW kann der Rat die Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten
auf Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen. Er kann ferner Ausschüsse ermächtigen, in
Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs die Entscheidung dem Bürgermeister zu übertragen.
Gemäß § 57 Abs. 4, Satz 1 GO kann der Rat für die Arbeit der Ausschüsse allgemeine Richtlinien
aufstellen und gemäß § 58 Abs. 1, Satz 1 GO mit Stimmenmehrheit der Mitglieder des Rates die
Befugnisse der Ausschüsse regeln.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die 5. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom 24.06.1997 wird in der Fassung der als Anlage 2 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Zuständigkeitsordnung ist Bestandteil des Beschlusses.