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Sitzungsvorlage (Konzept)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
166 kB
Datum
02.02.2012
Erstellt
31.01.12, 18:27
Aktualisiert
31.01.12, 18:27

Inhalt der Datei

Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Konzeption für die Stadt Jülich Stadt Jülich - Der Bürgermeister – Dezernat V / Amt für Familie, Generationen und Integration Ltg.: Katarina Esser Große Rurstraße 17 52428 Jülich Team der Schulsozialarbeit: Isa Abdel-Fattah, Elisabeth Fasel-Rüdebusch, Sabine Jacobi, Daniela Kappertz, Anja Laux, Yvonne Töpfer Stand: Januar 2012 1 Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BUT) "Die Jugend liebt heutzutage den Luxus. Sie hat schlechte Manieren, verachtet die Autorität, hat keinen Respekt vor älteren Leuten und schwatzt, wo sie arbeiten soll. Die jungen Leute stehen nicht mehr auf, wenn Ältere das Zimmer betreten. Sie widersprechen ihren Eltern, schwadronieren in der Gesellschaft, verschlingen bei Tisch die Süßspeisen, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer." SOKRATES (469 – 399 v. Chr.) 2 1. Einführung Diese Konzeption, welche den Charakter einer verbindlichen Rahmenkonzeption für alle Stellen der Schulsozialarbeit in Trägerschaft der Stadt Jülich hat, ist das Ergebnis einer mehrtägigen Veranstaltung der in der Schulsozialarbeit tätigen Fachkräfte sowie der Teamleitung und der Leitung des Amtes für Familie, Generationen und Integration. Die Schulsozialarbeit in der Stadt Jülich befindet sich im Aufbau. Es gilt, die Konzeption in den kommenden Jahren mit Leben zu füllen, im Lichte der gemachten Erfahrungen zu bewerten und fortzuschreiben. Dies kann nur gemeinsam mit den Kooperationspartnern, vor allem in den Jülicher Schulen, erfolgen. Die Qualitätssicherung in der Schulsozialarbeit besteht in der Evaluation und Dokumentation der Arbeit. Dabei muss sich Schulsozialarbeit zunächst in den Schulen etablieren. Je länger sie dort verankert ist, desto besser funktioniert ihre Integration und Nutzung. Darum ist es wichtig, dass ihr Zeit gegeben wird. 1.1 Gesellschaftliche Grundlagen Die moderne bundesrepublikanische Gesellschaft zeichnet sich durch eine große Heterogenität und Pluralität der Lebensentwürfe aus. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der Familie, der Keimzelle der Gesellschaft, wieder. Heutige Familien orientieren sich nicht mehr nur am klassischen Rollenmodell Vater, Mutter und Kind, sondern sind ebenfalls durch eine große Heterogenität und Pluralität gekennzeichnet. Alleinerziehende Mütter oder Väter, unverheiratete Paare mit Kindern oder Familien mit Kindern aus vorherigen Partnerschaften (Patchworkfamilien) sind keine Seltenheit und gewinnen immer mehr an Zuspruch. Auch das Arbeitsleben hat eine tiefgreifende Veränderung durchlaufen. Lebenslange Beschäftigung, im Idealfall im erlernten Beruf und nur in einem Betrieb wird immer seltener, der Arbeitsmarkt zeichnet sich vielmehr durch eine große Unsicherheit und eine Vielzahl an Beschäftigungsmöglichkeiten aus. Arbeitslosigkeit oder eine Beschäftigung in prekären Arbeitsverhältnissen ist für viele Familien zum Normalfall geworden. Jugendspezifisch sind noch die neuen Medien, sowie der immer früher einsetzende Beginn der Pubertät zu nennen. Die skizzierte Entwicklung trifft die betroffenen Jugendlichen mit großer Intensität und ist natürlich auch innerhalb der Schule spürbar. An der Schule manifestieren sich dadurch vielfältige neue Herausforderungen, die in dieser Form zu anderen Zeiten weniger Einfluss auf den Schulablauf hatten. Heute beeinflussen diese schulfremden Herausforderungen den Schulalltag teilweise massiv und müssen daher auch mit neuen Lösungsansätzen angegangen werden. Ein probates Mittel, um die neuen Herausforderungen an der Schule adäquat und im Sinne aller Beteiligten zu meistern, ist die Schulsozialarbeit. 1. 2 Rechtliche Grundlagen Zum 01.01.2011 trat das Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) nach dem SGB II, SGB XII und dem BKGG (Bundeskindergeldgesetz) in Kraft. Die Umsetzung obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten. Teil des Bildungs- und Teilhabepaketes ist auch die Finanzierung von Schulsozialarbeit. Eine explizite gesetzliche Verankerung der Schulsozialarbeit im Rahmen des BUT fehlt. Die Landesregierung NRW hat deshalb handlungsleitende Empfehlungen für die Umsetzung von Schulsozialarbeit in diesem Rahmen veröffentlicht (AZ II B 4, Juli 2011). Demnach ist die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik. Sie verfolgt die Ziele der arbeitsmarkt3 lichen und gesellschaftlichen Integration durch Bildung und des Abbaus der Folgen wirtschaftlicher Armut insbesondere gegen Bildungsarmut und soziale Exklusion. Schulsozialarbeit im Rahmen des BUT soll daher dazu dienen, insbesondere die Bildung und Teilhabe der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu unterstützen. Von einer gelingenden Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hängen in besonderem Maße auch die Integrationschancen in den Arbeitsmarkt ab. Hieraus erfolgt die Zielgruppenorientierung auf den Personenkreis der bildungs- und teilhabeberechtigten Kinder und Jugendlichen. Als zentrale Aufgaben nennt die Landesregierung beispielweise die Vermittlung von Leistungen nach dem BUT und die Begleitung im Übergang Schule/Beruf. Bestehende Rechtsvorschriften zur Schulsozialarbeit, wie sie etwa im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGBVIII) und für das Land NRW in der BASS 21 – 36 Nr. 6 normiert sind, bleiben vom Erlass des Landes NRW unberührt. Wichtig ist, dass es sich bei der Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des BUT um ein zusätzliches Angebot handelt, welches bestehende Angebote der Jugend- und Sozialarbeit keinesfalls finanziell kompensieren darf. In den bestehenden Rechtsvorschriften werden Leitgedanken und professionelles Selbstverständnis der Schulsozialarbeit zum Ausdruck gebracht. Sie bilden insofern durchaus einen inhaltlichfachlichen Referenzrahmen auch für die Schulsozialarbeit im Rahmen des BUT. An dieser Stelle sei im Besonderen § 13 KJHG genannt. Nach § 13 KJHG sollen „jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern." 1.3 Definition Schulsozialarbeit ist eine aufsuchende Form der Jugendsozialarbeit zur ganzheitlichen und an den Lebenslagen der Schüler orientierten Förderung, Beratung und Begleitung. Einzelfallarbeit, Gruppenarbeit Gemeinwesenarbeit Ganzheitliches Erfahrungslernen durch Empowerment Freiwilligkeit und Schweigepflicht Schulsozialarbeit soll durch Beratung, Intervention und Prävention helfen den Bildungsprozess Angebotsund Lebensweltorientierung Unverbindlichkeit Spontanität 4 Durch Schulsozialarbeit wird ein neues und zusätzliches Element von Zielsetzungen, Aktivitäten, Methoden und Herangehensweisen in die Schule eingeführt. Insofern stellt Schulsozialarbeit eine zusätzliche pädagogische Ressource für die Institution Schule dar. Schulsozialarbeit, verstanden als Sozialarbeit in Erfahrungsbereichen von Jugendlichen in und Sozialarbeiterinnen und/oder Sozialarbeitern Erreichbarkeit für Jugendliche und Lehrer niederschwelliges Angebot. Schwerpunkt ist Integration. der Schule, vermittelt zwischen den verschiedenen außerhalb der Schule. Die ständige Präsenz von in der Schule ermöglicht eine permanente am Ort Schule und gewährleistet damit ein dabei die stärkende Unterstützung und soziale 2. Grundvoraussetzungen der Schulsozialarbeit  Sie beschäftigt sich vorrangig mit Jugendlichen, die in ihrer persönlichen Entwicklung Beratung, Unterstützung und Förderung benötigen.  Schulsozialarbeit möchte ihren Beitrag zur Gestaltung der Schule als Lebensraum und ihrer Öffnung ins Gemeinwesen leisten.  Schulsozialarbeit soll innerhalb des Systems Schule sozialpädagogische Methoden und Kompetenzen vermitteln und diese zielgerichtet zur Lösung von Problemen einsetzen oder den involvierten Lehrerkräften als Rüstzeug weitergeben. 2.1. Primäre Ziele der Schulsozialarbeit Prävention als Leitgedanke der Schulsozialarbeit Mit Hilfe des ganzheitlichen Ansatzes werden Gefährdungen von Jugendlichen frühzeitig erkannt und mit Hilfe von sozialpädagogischen Einheiten wirkungsvoll angegangen. Die Angebote werden nach den umweltbedingten Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gestaltet. Durch die Pubertät bedingte Entwicklungskonflikte werden durch Information und Aufklärung prophylaktisch angegangen, damit sich bestimmte Entwicklungen und Verhaltensmuster mittelfristig nicht negativ verfestigen können. Getreu dem ganzheitlichen Ansatz wird bei der Prävention nicht nur das System Schule, sondern auch frühzeitig das soziale Umfeld der Jugendlichen miteinbezogen. Durch Projekte innerhalb der Schule soll deren Akzeptanz bei den Schülern gefördert werden. Die Schüler können zudem mithilfe der Gruppenarbeit ihre soziale Kompetenz und ihr Gruppenzugehörigkeitsgefühl verbessern. Integration als übergeordnetes Ziel Alle Jugendlichen sollen soweit möglich in die Strukturen und den Alltag der Schule integriert sein. Mit Hilfe des Bildungs- und Teilhabepaketes sollen auch Jugendliche mit finanziell knappen Mitteln die Gelegenheit erhalten, sich an den Aktivitäten ihrer Klasse und Schule und darüber hinaus zu beteiligen. Jeder Schüler soll die Gelegenheit erhalten, am Mittagessen teilzunehmen und kein Jugendlicher soll aufgrund von finanziellen Gründen Klassenfahrten oder Ausflüge versäumen und dadurch Exklusion mit all ihren negativen Begleiterscheinungen erleben. Die Schulsozialarbeit verfolgt generell das Ziel allen Jugendlichen alle Möglichkeiten innerhalb der Schule zu eröffnen. Die Selektion von Schülern ist nach ihrem Selbstverständnis nicht vertretbar im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. 5 Intervention als klassisches Handlungsfeld Die Schulsozialarbeit wird bei akuten Anlässen und Entwicklungen unmittelbar aktiv. Durch die Bereitstellung pädagogischer Handlungsmethoden wie der Moderation von unterschiedlichen Ansichten und der Mediation von Streit sollen Konflikte sachlich, fair und schnell gelöst werden. Durch eine gezielte Hilfeplanung für die involvierten Jugendlichen sowie der Vermittlung von Hilfen und Beratung durch Netzwerkpartner wird eine positive und nachhaltige Veränderung möglich. Empowerment als machbare Utopie Im Vordergrund der Schulsozialarbeit steht der Ansatz der Hilfe zur Selbsthilfe. Jugendliche brauchen Hilfe und Anleitung, um bestimmte Entwicklungsaufgaben erledigen zu können, aber keine paternalistische Herangehensweise seitens ihrer erwachsenen Umwelt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Jugendliche den Glauben an ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten verlieren. Die Jugendlichen sollen vielmehr mit Hilfe des Stärkenansatzes in ihren vorhandenen Kenntnissen und Kompetenzen bestärkt werden und sich ihrer Selbstwirksamkeitsmechanismen bewusst sein. Mittelund langfristig sollen sie ihre Angelegenheiten selbständig und kompetent regeln und autonom auf Veränderungen reagieren können. Partizipation als demokratisches Grundrecht Durch die sozialpädagogische Begleitung und Beratung erhalten die Jugendlichen im Idealfall die für sie optimalen Mitwirkungsmöglichkeiten. Die Jugendlichen sollen dadurch befähigt werden, ihren Handlungsspielraum zu erweitern und ihre Mitbestimmung effektiv wahrzunehmen. Diese Beteiligung und Mitwirkung bezieht sich auf die Konzipierung und Gestaltung der Angebote, aber auch auf mitbestimmte Vereinbarungen bei individuellen Unterstützungsmaßnahmen. 2.2. Zielgruppen Schulsozialarbeit hat eine ganzheitliche Sichtweise und ist daher am gesamten Lebenszusammenhang der Schülern interessiert. Deshalb integriert die Schulsozialarbeit alle beteiligten Personen und Institutionen, die am Prozess der Gestaltung des Systems Schule direkt oder indirekt involviert sind. Die Einbeziehung aller Akteure ist ein Kernelement von Schulsozialarbeit und essentiell für ihr Gelingen. Im Einzelnen lassen sich folgende primäre Zielgruppen benennen: Schülerinnen und Schüler An erster Stelle der Schulsozialarbeit stehen naturgemäß die Schüler. Primäre Aufgabe der Schulsozialarbeit ist es, die Jugendlichen kompetent und emphatisch bei allen anstehenden Entwicklungsaufgaben zu unterstützen. Eltern und Erziehungsberechtigte Die Eltern sind ein weiterer Baustein im Tätigkeitsprofil der Schulsozialarbeiter. Die Beratung und Unterstützung von Eltern bei Fragen zu Erziehungsaufgaben ist ein wichtiger Punkt im Rahmen der Schulsozialarbeit und deckt einen weiteren Abschnitt der Lebensumwelt der Jugendlichen ab. Die Eltern können ebenfalls die Angebote im Rahmen der Schulsozialarbeit nutzen. Lehrerinnen und Lehrer Eine weitere Zielgruppe der Schulsozialarbeit sind die Lehrer. Zu den Aufgaben der 6 Schulsozialarbeit gehört es, die Lehrer adäquat bei anstehenden Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Angebote im Rahmen der Schulsozialarbeit stehen grundsätzlich auch Lehrern offen. 3. Methoden und Angebote der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit bedient sich der gesamten Bandbreite methodischer Instrumente der Sozialen Arbeit. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten ist in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulen eine zielgruppen- und bedarfsorientierte Analyse vorzunehmen, welche Angebote sinnvoll und durchführbar sind. Im Folgenden sollen gängige Methoden und die damit verbundenen Angebote vorgestellt werden, die das Spektrum der Schulsozialarbeit umfassen. 3.1. Einzelfallhilfen Einzelfallhilfe richtet sich an einzelne Personen und Systeme, die der Unterstützung bedürfen. Im Falle von Schulsozialarbeit ist insbesondere die Beratung von SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen eine der Hauptschwerpunkte der Arbeit. Hauptanlässe für die Beratung von Jugendlichen, Eltern und Lehrern sind:  schulische Angelegenheiten (Verhalten, Noten, Lehrer, Mitschüler)  private Situation (Familie, Freunde)  Informationsanlässe (Fragen und Antragsbearbeitung zum Bildungs- und Teilhabepaket, Frage bei spezifischen Anlässen (Drogenmissbrauch, Gewalt, Mobbing …) 3.2. Gruppenarbeit Unter den Begriff Gruppenarbeit fallen sowohl die sozialpädagogische Gruppenarbeit als auch die freizeitpädagogischen Angebote. Es sind Angebote, die Schüler dazu anhalten sollen, sich durch, in und mit der Gruppe zu entwickeln, ihre Fähigkeiten und Potenziale zu entdecken, um sich dadurch besser zu integrieren. Gruppenangebote sollen Schlüsselkompetenzen fördern und somit auch den Einstieg in das Arbeitsleben erleichtern. Da diese Palette zahlreiche Möglichkeiten bietet, sind hier die bekanntesten Angebote und Projekte aufgeführt:  Sozialtraining in den Klassen, um das Klassenklima zu verbessern  Training bei verschiedenen herausfordernden Verhaltensweisen der SchülerInnen (AntiAggressionstraining, Lerntraining, Kommunikationstraining, Suchtpräventionsprojekte, Schulverweigerungsprojekte)  Berufsorientierung (Kompetenzchecks, Bewerbungstraining, Arbeitserprobung)  Themenbezogene präventive Projekte (Sucht, Kriminalität, AIDS, Rassismus, Chancen und Gefahren moderner Medien) Im freizeitpädagogischen Bereich:  Medienprojekte  Sportprojekte  Erlebnispädagogische Projekte  Mädchenarbeit, Jungenarbeit  AG-Angebote 7 3.3. Gemeinwesenarbeit Gemeinwesenarbeit setzt an dem Lebensumfeld des Jugendlichen an, mit dem Auftrag, die äußeren Rahmenbedingungen zu verbessern. Dies macht eine intensive Netzwerkarbeit notwendig. Hierbei möchte die Schulsozialarbeit die Schulen unterstützen.  Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern Bildungseinrichtungen …)  Vermittlung an Fachstellen  Akquise neuer Partner  Öffentlichkeitsarbeit (Beratungsstellen, Institutionen, Betrieben, 4 . Allgemeine Rahmenbedingungen Schulsozialarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass sie andere pädagogische Möglichkeiten hat als das System Schule. "Die besondere Wirkung der Tätigkeit von Jugendsozialarbeitern an der Schule liegt gerade in der anderen kompetenten Fachdisziplin mit ihren eigenen Möglichkeiten. Daher liegt auch die Fachaufsicht beim Anstellungsträger." (Broschüre KVJS S. 24) Für die Stadt Jülich ist dies das Amt für Familie, Generationen und Integration. Die Fachaufsicht beinhaltet die fachliche Verantwortung für die Anleitung, Unterstützung und Fortbildung der Fachkräfte. Die enge Kooperation der Fachdisziplinen erfordert den kontinuierlichen Austausch und verbindliche Absprachen. 4.1. Grundbedingungen Die besten Methoden und Angebote erzielen nicht die gewünschten Erfolge, wenn die Grundbedingungen nicht gegeben sind. Selbstverständnis: Schulsozialarbeit arbeitet selbstständig und im Interesse von Schülern und versteht sich als deren Anwalt. Sie setzt an den Stärken der Jugendlichen an. Die Grundhaltung ist wertschätzend und respektvoll. Das Prinzip der Freiwilligkeit: Alle Angebote können von Schülern, Lehrern und Eltern freiwillig für sich persönlich in Anspruch genommen werden. Keine der Personen kann und darf zu einer Teilnahme verpflichtet werden. Die Schulsozialarbeit sucht Jugendliche auf, wo Unterstützungsbedarf angezeigt ist und bietet diesen eine Beratung an. Die Jugendlichen können nach diesem Erstkontakt entscheiden, ob sie die Unterstützung in Anspruch nehmen wollen. Gesetzliche Schweigepflicht: Die Schulsozialarbeit unterliegt einer gesetzlichen Schweigepflicht. Sie darf keine Informationen ohne das Einverständnis an einen Dritten weitergeben. 4.2. Arbeitszeitgestaltung: Bei der Strukturierung der Arbeitszeit ist zu berücksichtigen, dass es unterschiedliche Zeitabschnitte 8 in der Schulsozialarbeit gibt: Feste und flexible Kontaktzeiten  regelmäßige Beratungszeiten für Schüler, Eltern und LehrerInnen  gruppenpädagogische Angebote  freizeitpädagogische Angebote  Hausbesuche  Kriseninterventionen Vor- und Nachbereitungszeiten  Beratung und Berichtswesen  pädagogische Angebote, Projekte, AG’s  Freizeiten  sonstige Arbeitszeiten  Gremienarbeit  Kontakte zu anderen Fachdiensten  Verwaltungsarbeiten  Anleitung von Praktikanten, Honorarkräften etc.  Mindestens die Hälfte der Arbeitszeit sollte als feste Kontaktzeit innerhalb des regulären Schulablaufes vereinbart werden. Insgesamt sollte ein Drittel der wöchentlichen Arbeitszeit als Vor- und Nachbereitungszeit zur Verfügung stehen.  Teamgespräche 4.3. Räumlichkeiten:  Der Schulsozialarbeiter ist einen Großteil seiner Arbeitszeit an der Schule tätig. Um seine Arbeit dort ausführen zu können, bedarf es dort auch an Räumlichkeiten, die ihm dies ermöglichen:  Zentral gelegenes Büro, in dem vertrauliche Gespräche geführt werden können, optimal mit eigenem Festnetzanschluss und Anrufbeantworter und abschließbaren Schränken. Die Ausstattung dieses Büros sollte einladend wirken und auch Platz und Sitzgelegenheiten für Schülerinnen und Schüler sowie Schülergruppen bereitstellen.  Raum für Gruppenaktivitäten mit entsprechender Ausstattung (jugendgerecht) für Angebote und Maßnahmen, der nach Möglichkeit ausschließlich der Schulsozialarbeit zur Verfügung steht.  Regelmäßiger Zugang zu Sportmöglichkeiten (Platz / Halle...) für Freizeitaktivitäten 4.4. Fortbildung/Reflexion Die Mitarbeiter sollen die Möglichkeit zur Fortbildung, zur kollegialen Beratung und zur Supervision und Zugang zur Fachliteratur haben. Die Notwendigkeit dieser systematischen Reflexion des beruflichen Handelns ergibt sich aus dem komplexen Anforderungsprofil an die Schulsozialarbeit. 4.5. Zusammenarbeit mit Schule Schule und Schulsozialarbeit haben 9  einen jeweils spezifischen Bildungs- und Erziehungsauftrag  eine i. d. R. unterschiedliche Sichtweise von Kindern und Jugendlichen - beide Sichtweisen zusammen ergeben ein Ganzes  arbeiten mit unterschiedlichen Methoden und Herangehensweisen Das Gelingen von Schulsozialarbeit in den Schulen hängt im Wesentlichen von einer konstruktiven Kooperation von Schulleitung, Kollegium und sozialpädagogischer Fachkraft ab. Für eine erfolgreiche Kooperation ist erforderlich, dass  Multiprofessionalität als Chance gesehen wird - Kooperation auf Augenhöhe.  sich alle Professionen der gemeinsamen, ergänzenden und unterschiedlichen gesellschaftliche Aufträge bewusst sind, die sie, mit teilweise unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen, Arbeitsfeldern, Handlungsmaximen und Methoden zu erfüllen haben.  eine Gesprächsbereitschaft und die Bereitschaft, sich aufeinander einzulassen und voneinander zu lernen, vorhanden ist.  die Einbindung der Schulsozialarbeit in schulische Gremien, Teilnahme an Gesamtlehrerund Klassenkonferenzen u. a. schulischen Gremiensitzungen ermöglicht wird.  regelmäßige Kooperationsgespräche zwischen der Schulleitung und dem Schulsozialarbeiter stattfinden. An Kooperationsgesprächen wird in regelmäßigen Abständen auch die Leitung des Amts für Familie, Generationen und Integration teilnehmen.  eine Teilnahme an regionalen Arbeitskreisen, am runden Tisch etc. und damit Vernetzung gewünscht ist.  in das Gemeinwesen hinein gewünscht und unterstützt wird. 5. Evaluation Die Qualitätssicherung in der Schulsozialarbeit besteht in der Evaluation und Dokumentation der Arbeit. Dabei muss sich Schulsozialarbeit zunächst in den Schulen etablieren. Je länger sie dort verankert ist, desto besser funktioniert ihre Integration und Nutzung. Darum ist es wichtig, dass ihr Zeit gegeben wird. Mit der Erarbeitung von Reflexions- und Arbeitshilfen soll die Qualität der eigenen Arbeit dokumentiert und permanent weiterentwickelt werden. Dabei können die Schwerpunkte von Schule zu Schule und Jahr zu Jahr unterschiedlich sein. Die Auswertung des vergangenen Jahres und der Ausblick auf das kommende Jahr werden bezüglich der Schwerpunkte gemeinsam besprochen. 10 6. Schlusswort Die hier genannten Aufgaben und Angebote sind vielfältig und bestimmen eine grundsätzliche pädagogische Richtung, an der sich Schulsozialarbeit orientiert. Die Schwerpunkte der einzelnen Schulsozialarbeiter variieren sicherlich nach jeweiligen Bedarfen und Schulformen. Generell wird von folgender Annahme ausgegangen: Schule bietet den einfachsten und intensivsten Zugang zu allen Kindern und Jugendlichen und es macht Sinn, diesen Zugang für die Schulsozialarbeit zu nutzen. Kinder und Jugendliche leben hier in einem Entwicklungszeitraum, in dem oft unumkehrbar die Weichen gestellt werden für den weiteren Lebenslauf, hier eröffnen sich Chancen oder Zugangsmöglichkeiten oder sie verschließen sich. Alle Menschen wollen etwas leisten, alle Menschen wollen Lob, Anerkennung und Aufmerksamkeit. Sie wollen stolz auf sich sein und mit Selbstbewusstsein durchs Leben gehen. Mit Hilfe unserer Grundhaltung und der o.g. Aufgaben und Angebote können wirksame Beiträge dazu geleistet werden, diesen Grundbedürfnissen Rechnung zu tragen. Denn: (Junge) Menschen brauchen Orte, wo man an sie glaubt und sie herausfordert. Gemeinsam können wir Schule zu einem solchen Ort machen. 11 7. Anhang 7.1. Bildungs- und Teilhabepaket Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden. Anspruchsberechtigt ist wer:  Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld),  Sozialhilfe nach dem SGBXII,  Wohngeld oder  Kinderzuschlag bezieht. Diese Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhalten zusätzlich zu ihrem monatlichen Regelbedarf auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Das Bildungs- und Teilhabepaket setzt sich aus 6 Anspruchskomponenten zusammen: 1. Übernahme der Kosten für eintägige Ausflüge/Klassenfahrten von Schulen und Kindertageseinrichtungen Die Leistungen für eintägige (Schul-)Ausflüge mehrtägige (Klassen-) Fahrten müssen rechtzeitig kindbezogen beantragt werden. Es werden die tatsächlichen Kosten übernommen. 2. Zuschuss zum Mittagessen in Schule, Kindertageseinrichtung und Hort Sofern eine Mittagsverpflegung in dem Leistungsangebot der Kindertageseinrichtung oder der Schule enthalten ist, wird ein Zuschuss gezahlt. Für jede Mahlzeit ist ein Eigenanteil von einem Euro von dem Schüler / dem Kind zu leisten. 3. Zuschuss zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können zusätzliche Leistungen im Wert von 10 Euro monatlich in Anspruch nehmen, um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Der Betrag kann in Teilbeträgen bis zu 10 Euro oder als Gesamtbetrag für den Bewilligungszeitraum von max. 12 Monaten genutzt werden. Damit können Mitgliedsbeträge, Unterrichtsstunden oder Teilnahme an gemeinschaftlichen Freizeitangeboten finanziert werden. 4. Mittel für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf Das Schulbedarfspaket wird für Schüler unter 25 Jahren zu Beginn eines Schulhalbjahres gezahlt; jeweils zum 01. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Für Empfänger von Leistungen gemäß des SGB II ist kein Antrag notwendig, der Betrag wird automatisch überwiesen (anders bei Kinderzuschlags- und Wohngeldberechtigten) 5. Schulbeförderungskosten Schüler unter 25 Jahren erhalten einen Zuschuss für den Weg zur nächstgelegenen Schule, wenn sie diese nicht ohne öffentliche Verkehrsmittel erreichen können und wenn diese Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. 12 6. Ergänzende Lernförderung Sofern Schüler unter 25 Jahren wesentliche Lernziele nicht erreichen und von schulisch organisierten Förderangeboten nicht erreicht werden, können sie eine außerschulische Lernförderung erhalten. Voraussetzung für eine solche Lernförderung ist es, dass das Erreichen des Klassenziels gefährdet ist. Der Nachweis über die Notwendigkeit der Lernförderung wird von der Schule erstellt. 7.2. Gesetze § 13 KJHG Jugendsozialarbeit Die Schulsozialarbeit wird hauptsächlich dem Paragrafen 13 KJHG zugeordnet und gilt als Leistung der Jugendhilfe (§ 2 Abs. 2) in Kooperation mit der Schule. Gemäß § 13 (1) sollen jungen Menschen, „die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind“, sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, „die ihre schulische und berufliche Ausbildung, ihre Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“ § 1 KJHG Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe Die Jugendhilfe soll gemäß § 1 Abs. 3 zur Verwirklichung des Rechts jedes jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen. 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen. 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Aus dem aufgeführten § 1 Abs. 3 lässt sich zum einen eine Anwaltsfunktion der Schulsozialarbeit für die Schüler und Schülerinnen, zum anderen eine Einmischungsfunktion in die Institution Schule ableiten, jedoch keine Rechtsgrundlage für die Schulsozialarbeit. § 11 Jugendarbeit Die Jugendarbeit soll jungen Menschen „die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zu Verfügung stellen. Sie sollen an den Interessen der Jugendlichen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“ Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehört gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 3 die „arbeitswelt-, schulund familienbezogene Jugendarbeit“. § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz „Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.“ Dieser gesetzliche Auftrag wird im Leistungsspektrum der Schulsozialarbeit berücksichtigt. § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie Damit Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können, sollen von Seiten der Jugendhilfe bestimmte Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Dazu gehören in Abs. 2, Nr. 1 „Angebote, die die 13 Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen … besser befähigen“ und in Abs. 2 Nr. 2 Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen. § 29 Soziale Gruppenarbeit Ziel der Teilnahme an einer sozialen Gruppenarbeit ist die • Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen und • die Förderung der Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe. §§ 80 Jugendhilfeplanung und § 81 Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen Auch an dieser Stelle wird die Schulsozialarbeit nicht explizit erwähnt, aber es läss sich ein Abstimmungsgebot zwischen Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung herauslesen. In § 80 Abs. 4 werden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe angehalten, darauf hinzuwirken, „dass die Jugendhilfeplanung und andere örtliche und überörtliche Planungen aufeinander abgestimmt werden und die Planungen insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien Rechnung tragen.“ Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden aufgefordert, mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen zu kooperieren, „deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt.“ An erster Stelle werden dabei in § 81 Nr. 1 die Schulen und Stellen der Schulverwaltung genannt. §§ 61 Schutz von Sozialdaten Für den Schutz der Sozialdaten bei der Erhebung und Verwendung in der Jugendhilfe gelten für alle Stellen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, soweit sie Aufgaben nach dem KJHG wahrnehmen, die Vorschriften der Paragrafen §§ 61 - 68 KJHG in Verbindung mit § 35 SGB I und §§ 67 bis 85a SGB X. Schutz von Privatgeheimnissen Für die sozialpädagogischen Fachkräfte der Schulsozialarbeit gilt neben den genannten Vorschriften aus dem KJHG die berufliche Schweigepflicht. In § 203 Abs. 1 Nr. 5 StGB wird auf die Folgen der Verletzung von Privatgeheimnissen hingewiesen. Sie wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. 14