Daten
Kommune
Jülich
Größe
166 kB
Datum
02.02.2012
Erstellt
31.01.12, 18:27
Aktualisiert
31.01.12, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
Konzeption für die Stadt Jülich
Stadt Jülich - Der Bürgermeister –
Dezernat V / Amt für Familie, Generationen und Integration
Ltg.: Katarina Esser
Große Rurstraße 17
52428 Jülich
Team der Schulsozialarbeit:
Isa Abdel-Fattah, Elisabeth Fasel-Rüdebusch, Sabine Jacobi, Daniela Kappertz, Anja Laux,
Yvonne Töpfer
Stand: Januar 2012
1
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BUT)
"Die Jugend liebt heutzutage den Luxus. Sie hat schlechte Manieren, verachtet die Autorität, hat
keinen Respekt vor älteren Leuten und schwatzt, wo sie arbeiten soll. Die jungen Leute stehen nicht
mehr auf, wenn Ältere das Zimmer betreten. Sie widersprechen ihren Eltern, schwadronieren in der
Gesellschaft, verschlingen bei Tisch die Süßspeisen, legen die Beine übereinander und tyrannisieren
ihre Lehrer."
SOKRATES (469 – 399 v. Chr.)
2
1. Einführung
Diese Konzeption, welche den Charakter einer verbindlichen Rahmenkonzeption für alle Stellen der
Schulsozialarbeit in Trägerschaft der Stadt Jülich hat, ist das Ergebnis einer mehrtägigen Veranstaltung der in der Schulsozialarbeit tätigen Fachkräfte sowie der Teamleitung und der Leitung des
Amtes für Familie, Generationen und Integration.
Die Schulsozialarbeit in der Stadt Jülich befindet sich im Aufbau. Es gilt, die Konzeption in den
kommenden Jahren mit Leben zu füllen, im Lichte der gemachten Erfahrungen zu bewerten und
fortzuschreiben. Dies kann nur gemeinsam mit den Kooperationspartnern, vor allem in den Jülicher
Schulen, erfolgen. Die Qualitätssicherung in der Schulsozialarbeit besteht in der Evaluation und
Dokumentation der Arbeit. Dabei muss sich Schulsozialarbeit zunächst in den Schulen etablieren. Je
länger sie dort verankert ist, desto besser funktioniert ihre Integration und Nutzung. Darum ist es
wichtig, dass ihr Zeit gegeben wird.
1.1 Gesellschaftliche Grundlagen
Die moderne bundesrepublikanische Gesellschaft zeichnet sich durch eine große Heterogenität und
Pluralität der Lebensentwürfe aus. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der Familie, der
Keimzelle der Gesellschaft, wieder. Heutige Familien orientieren sich nicht mehr nur am
klassischen Rollenmodell Vater, Mutter und Kind, sondern sind ebenfalls durch eine große
Heterogenität und Pluralität gekennzeichnet. Alleinerziehende Mütter oder Väter, unverheiratete
Paare mit Kindern oder Familien mit Kindern aus vorherigen Partnerschaften (Patchworkfamilien)
sind keine Seltenheit und gewinnen immer mehr an Zuspruch. Auch das Arbeitsleben hat eine
tiefgreifende Veränderung durchlaufen. Lebenslange Beschäftigung, im Idealfall im erlernten Beruf
und nur in einem Betrieb wird immer seltener, der Arbeitsmarkt zeichnet sich vielmehr durch eine
große Unsicherheit und eine Vielzahl an Beschäftigungsmöglichkeiten aus. Arbeitslosigkeit oder
eine Beschäftigung in prekären Arbeitsverhältnissen ist für viele Familien zum Normalfall
geworden. Jugendspezifisch sind noch die neuen Medien, sowie der immer früher einsetzende
Beginn der Pubertät zu nennen. Die skizzierte Entwicklung trifft die betroffenen Jugendlichen mit
großer Intensität und ist natürlich auch innerhalb der Schule spürbar.
An der Schule manifestieren sich dadurch vielfältige neue Herausforderungen, die in dieser Form zu
anderen Zeiten weniger Einfluss auf den Schulablauf hatten. Heute beeinflussen diese schulfremden
Herausforderungen den Schulalltag teilweise massiv und müssen daher auch mit neuen
Lösungsansätzen angegangen werden.
Ein probates Mittel, um die neuen Herausforderungen an der Schule adäquat und im Sinne aller
Beteiligten zu meistern, ist die Schulsozialarbeit.
1. 2 Rechtliche Grundlagen
Zum 01.01.2011 trat das Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) nach dem SGB II, SGB XII und dem
BKGG (Bundeskindergeldgesetz) in Kraft. Die Umsetzung obliegt den Kreisen und kreisfreien
Städten. Teil des Bildungs- und Teilhabepaketes ist auch die Finanzierung von Schulsozialarbeit.
Eine explizite gesetzliche Verankerung der Schulsozialarbeit im Rahmen des BUT fehlt. Die
Landesregierung NRW hat deshalb handlungsleitende Empfehlungen für die Umsetzung von
Schulsozialarbeit in diesem Rahmen veröffentlicht (AZ II B 4, Juli 2011).
Demnach ist die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Teil einer
präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik. Sie verfolgt die Ziele der arbeitsmarkt3
lichen und gesellschaftlichen Integration durch Bildung und des Abbaus der Folgen wirtschaftlicher
Armut insbesondere gegen Bildungsarmut und soziale Exklusion. Schulsozialarbeit im Rahmen des
BUT soll daher dazu dienen, insbesondere die Bildung und Teilhabe der betroffenen Kinder und
Jugendlichen zu unterstützen. Von einer gelingenden Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hängen
in besonderem Maße auch die Integrationschancen in den Arbeitsmarkt ab.
Hieraus erfolgt die Zielgruppenorientierung auf den Personenkreis der bildungs- und
teilhabeberechtigten Kinder und Jugendlichen. Als zentrale Aufgaben nennt die Landesregierung
beispielweise die Vermittlung von Leistungen nach dem BUT und die Begleitung im Übergang
Schule/Beruf.
Bestehende Rechtsvorschriften zur Schulsozialarbeit, wie sie etwa im Kinder- und
Jugendhilfegesetz (SGBVIII) und für das Land NRW in der BASS 21 – 36 Nr. 6 normiert sind,
bleiben vom Erlass des Landes NRW unberührt. Wichtig ist, dass es sich bei der Förderung der
Schulsozialarbeit im Rahmen des BUT um ein zusätzliches Angebot handelt, welches bestehende
Angebote der Jugend- und Sozialarbeit keinesfalls finanziell kompensieren darf.
In den bestehenden Rechtsvorschriften werden Leitgedanken und professionelles Selbstverständnis
der Schulsozialarbeit zum Ausdruck gebracht. Sie bilden insofern durchaus einen inhaltlichfachlichen Referenzrahmen auch für die Schulsozialarbeit im Rahmen des BUT. An dieser Stelle sei
im Besonderen § 13 KJHG genannt. Nach § 13 KJHG sollen „jungen Menschen, die zum Ausgleich
sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem
Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen
angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt
und ihre soziale Integration fördern."
1.3 Definition
Schulsozialarbeit ist eine aufsuchende Form der Jugendsozialarbeit zur ganzheitlichen und an den
Lebenslagen der Schüler orientierten Förderung, Beratung und Begleitung.
Einzelfallarbeit,
Gruppenarbeit
Gemeinwesenarbeit
Ganzheitliches
Erfahrungslernen durch
Empowerment
Freiwilligkeit
und
Schweigepflicht
Schulsozialarbeit
soll
durch Beratung,
Intervention und
Prävention helfen
den
Bildungsprozess
Angebotsund
Lebensweltorientierung
Unverbindlichkeit
Spontanität
4
Durch Schulsozialarbeit wird ein neues und zusätzliches Element von Zielsetzungen, Aktivitäten,
Methoden und Herangehensweisen in die Schule eingeführt. Insofern stellt Schulsozialarbeit eine
zusätzliche pädagogische Ressource für die Institution Schule dar.
Schulsozialarbeit, verstanden als Sozialarbeit in
Erfahrungsbereichen von Jugendlichen in und
Sozialarbeiterinnen und/oder Sozialarbeitern
Erreichbarkeit für Jugendliche und Lehrer
niederschwelliges Angebot. Schwerpunkt ist
Integration.
der Schule, vermittelt zwischen den verschiedenen
außerhalb der Schule. Die ständige Präsenz von
in der Schule ermöglicht eine permanente
am Ort Schule und gewährleistet damit ein
dabei die stärkende Unterstützung und soziale
2. Grundvoraussetzungen der Schulsozialarbeit
Sie beschäftigt sich vorrangig mit Jugendlichen, die in ihrer persönlichen Entwicklung
Beratung, Unterstützung und Förderung benötigen.
Schulsozialarbeit möchte ihren Beitrag zur Gestaltung der Schule als Lebensraum und ihrer
Öffnung ins Gemeinwesen leisten.
Schulsozialarbeit soll innerhalb des Systems Schule sozialpädagogische Methoden und
Kompetenzen vermitteln und diese zielgerichtet zur Lösung von Problemen einsetzen oder
den involvierten Lehrerkräften als Rüstzeug weitergeben.
2.1. Primäre Ziele der Schulsozialarbeit
Prävention als Leitgedanke der Schulsozialarbeit
Mit Hilfe des ganzheitlichen Ansatzes werden Gefährdungen von Jugendlichen frühzeitig erkannt
und mit Hilfe von sozialpädagogischen Einheiten wirkungsvoll angegangen. Die Angebote werden
nach den umweltbedingten Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gestaltet. Durch die Pubertät
bedingte Entwicklungskonflikte werden durch Information und Aufklärung prophylaktisch
angegangen, damit sich bestimmte Entwicklungen und Verhaltensmuster mittelfristig nicht negativ
verfestigen können. Getreu dem ganzheitlichen Ansatz wird bei der Prävention nicht nur das System
Schule, sondern auch frühzeitig das soziale Umfeld der Jugendlichen miteinbezogen.
Durch Projekte innerhalb der Schule soll deren Akzeptanz bei den Schülern gefördert werden. Die
Schüler können zudem mithilfe der Gruppenarbeit ihre soziale Kompetenz und ihr
Gruppenzugehörigkeitsgefühl verbessern.
Integration als übergeordnetes Ziel
Alle Jugendlichen sollen soweit möglich in die Strukturen und den Alltag der Schule integriert sein.
Mit Hilfe des Bildungs- und Teilhabepaketes sollen auch Jugendliche mit finanziell knappen
Mitteln die Gelegenheit erhalten, sich an den Aktivitäten ihrer Klasse und Schule und darüber
hinaus zu beteiligen. Jeder Schüler soll die Gelegenheit erhalten, am Mittagessen teilzunehmen und
kein Jugendlicher soll aufgrund von finanziellen Gründen Klassenfahrten oder Ausflüge versäumen
und dadurch Exklusion mit all ihren negativen Begleiterscheinungen erleben.
Die Schulsozialarbeit verfolgt generell das Ziel allen Jugendlichen alle Möglichkeiten innerhalb der
Schule zu eröffnen. Die Selektion von Schülern ist nach ihrem Selbstverständnis nicht vertretbar im
Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
5
Intervention als klassisches Handlungsfeld
Die Schulsozialarbeit wird bei akuten Anlässen und Entwicklungen unmittelbar aktiv. Durch die
Bereitstellung pädagogischer Handlungsmethoden wie der Moderation von unterschiedlichen
Ansichten und der Mediation von Streit sollen Konflikte sachlich, fair und schnell gelöst werden.
Durch eine gezielte Hilfeplanung für die involvierten Jugendlichen sowie der Vermittlung von
Hilfen und Beratung durch Netzwerkpartner wird eine positive und nachhaltige Veränderung
möglich.
Empowerment als machbare Utopie
Im Vordergrund der Schulsozialarbeit steht der Ansatz der Hilfe zur Selbsthilfe. Jugendliche
brauchen Hilfe und Anleitung, um bestimmte Entwicklungsaufgaben erledigen zu können, aber
keine paternalistische Herangehensweise seitens ihrer erwachsenen Umwelt. Ansonsten besteht die
Gefahr, dass Jugendliche den Glauben an ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten verlieren. Die
Jugendlichen sollen vielmehr mit Hilfe des Stärkenansatzes in ihren vorhandenen Kenntnissen und
Kompetenzen bestärkt werden und sich ihrer Selbstwirksamkeitsmechanismen bewusst sein. Mittelund langfristig sollen sie ihre Angelegenheiten selbständig und kompetent regeln und autonom auf
Veränderungen reagieren können.
Partizipation als demokratisches Grundrecht
Durch die sozialpädagogische Begleitung und Beratung erhalten die Jugendlichen im Idealfall die
für sie optimalen Mitwirkungsmöglichkeiten. Die Jugendlichen sollen dadurch befähigt werden,
ihren Handlungsspielraum zu erweitern und ihre Mitbestimmung effektiv wahrzunehmen. Diese
Beteiligung und Mitwirkung bezieht sich auf die Konzipierung und Gestaltung der Angebote, aber
auch auf mitbestimmte Vereinbarungen bei individuellen Unterstützungsmaßnahmen.
2.2. Zielgruppen
Schulsozialarbeit hat eine ganzheitliche Sichtweise und ist daher am gesamten Lebenszusammenhang der Schülern interessiert. Deshalb integriert die Schulsozialarbeit alle beteiligten
Personen und Institutionen, die am Prozess der Gestaltung des Systems Schule direkt oder indirekt
involviert sind. Die Einbeziehung aller Akteure ist ein Kernelement von Schulsozialarbeit und
essentiell für ihr Gelingen. Im Einzelnen lassen sich folgende primäre Zielgruppen benennen:
Schülerinnen und Schüler
An erster Stelle der Schulsozialarbeit stehen naturgemäß die Schüler. Primäre Aufgabe der
Schulsozialarbeit ist es, die Jugendlichen kompetent und emphatisch bei allen anstehenden
Entwicklungsaufgaben zu unterstützen.
Eltern und Erziehungsberechtigte
Die Eltern sind ein weiterer Baustein im Tätigkeitsprofil der Schulsozialarbeiter. Die Beratung und
Unterstützung von Eltern bei Fragen zu Erziehungsaufgaben ist ein wichtiger Punkt im Rahmen der
Schulsozialarbeit und deckt einen weiteren Abschnitt der Lebensumwelt der Jugendlichen ab. Die
Eltern können ebenfalls die Angebote im Rahmen der Schulsozialarbeit nutzen.
Lehrerinnen und Lehrer
Eine weitere Zielgruppe der Schulsozialarbeit sind die Lehrer. Zu den Aufgaben der
6
Schulsozialarbeit gehört es, die Lehrer adäquat bei anstehenden Aufgaben zu beraten und zu
unterstützen. Angebote im Rahmen der Schulsozialarbeit stehen grundsätzlich auch Lehrern offen.
3. Methoden und Angebote der Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit bedient sich der gesamten Bandbreite methodischer Instrumente der Sozialen
Arbeit. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten ist in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulen
eine zielgruppen- und bedarfsorientierte Analyse vorzunehmen, welche Angebote sinnvoll und
durchführbar sind. Im Folgenden sollen gängige Methoden und die damit verbundenen Angebote
vorgestellt werden, die das Spektrum der Schulsozialarbeit umfassen.
3.1. Einzelfallhilfen
Einzelfallhilfe richtet sich an einzelne Personen und Systeme, die der Unterstützung bedürfen. Im
Falle von Schulsozialarbeit ist insbesondere die Beratung von SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen
eine der Hauptschwerpunkte der Arbeit.
Hauptanlässe für die Beratung von Jugendlichen, Eltern und Lehrern sind:
schulische Angelegenheiten (Verhalten, Noten, Lehrer, Mitschüler)
private Situation (Familie, Freunde)
Informationsanlässe (Fragen und Antragsbearbeitung zum Bildungs- und Teilhabepaket,
Frage bei spezifischen Anlässen (Drogenmissbrauch, Gewalt, Mobbing …)
3.2. Gruppenarbeit
Unter den Begriff Gruppenarbeit fallen sowohl die sozialpädagogische Gruppenarbeit als auch die
freizeitpädagogischen Angebote. Es sind Angebote, die Schüler dazu anhalten sollen, sich durch, in
und mit der Gruppe zu entwickeln, ihre Fähigkeiten und Potenziale zu entdecken, um sich dadurch
besser zu integrieren. Gruppenangebote sollen Schlüsselkompetenzen fördern und somit auch den
Einstieg in das Arbeitsleben erleichtern.
Da diese Palette zahlreiche Möglichkeiten bietet, sind hier die bekanntesten Angebote und Projekte
aufgeführt:
Sozialtraining in den Klassen, um das Klassenklima zu verbessern
Training bei verschiedenen herausfordernden Verhaltensweisen der SchülerInnen (AntiAggressionstraining, Lerntraining, Kommunikationstraining, Suchtpräventionsprojekte,
Schulverweigerungsprojekte)
Berufsorientierung (Kompetenzchecks, Bewerbungstraining, Arbeitserprobung)
Themenbezogene präventive Projekte (Sucht, Kriminalität, AIDS, Rassismus, Chancen und
Gefahren moderner Medien)
Im freizeitpädagogischen Bereich:
Medienprojekte
Sportprojekte
Erlebnispädagogische Projekte
Mädchenarbeit, Jungenarbeit
AG-Angebote
7
3.3. Gemeinwesenarbeit
Gemeinwesenarbeit setzt an dem Lebensumfeld des Jugendlichen an, mit dem Auftrag, die äußeren
Rahmenbedingungen zu verbessern. Dies macht eine intensive Netzwerkarbeit notwendig. Hierbei
möchte die Schulsozialarbeit die Schulen unterstützen.
Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern
Bildungseinrichtungen …)
Vermittlung an Fachstellen
Akquise neuer Partner
Öffentlichkeitsarbeit
(Beratungsstellen,
Institutionen,
Betrieben,
4 . Allgemeine Rahmenbedingungen
Schulsozialarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass sie andere pädagogische Möglichkeiten hat als das
System Schule.
"Die besondere Wirkung der Tätigkeit von Jugendsozialarbeitern an der Schule liegt gerade in der
anderen kompetenten Fachdisziplin mit ihren eigenen Möglichkeiten. Daher liegt auch die
Fachaufsicht beim Anstellungsträger." (Broschüre KVJS S. 24)
Für die Stadt Jülich ist dies das Amt für Familie, Generationen und Integration. Die Fachaufsicht
beinhaltet die fachliche Verantwortung für die Anleitung, Unterstützung und Fortbildung der
Fachkräfte. Die enge Kooperation der Fachdisziplinen erfordert den kontinuierlichen Austausch und
verbindliche Absprachen.
4.1. Grundbedingungen
Die besten Methoden und Angebote erzielen nicht die gewünschten Erfolge, wenn die
Grundbedingungen nicht gegeben sind.
Selbstverständnis: Schulsozialarbeit arbeitet selbstständig und im Interesse von Schülern und
versteht sich als deren Anwalt. Sie setzt an den Stärken der Jugendlichen an. Die Grundhaltung ist
wertschätzend und respektvoll.
Das Prinzip der Freiwilligkeit: Alle Angebote können von Schülern, Lehrern und Eltern freiwillig
für sich persönlich in Anspruch genommen werden. Keine der Personen kann und darf zu einer
Teilnahme verpflichtet werden. Die Schulsozialarbeit sucht Jugendliche auf, wo
Unterstützungsbedarf angezeigt ist und bietet diesen eine Beratung an. Die Jugendlichen können
nach diesem Erstkontakt entscheiden, ob sie die Unterstützung in Anspruch nehmen wollen.
Gesetzliche Schweigepflicht: Die Schulsozialarbeit unterliegt einer gesetzlichen Schweigepflicht.
Sie darf keine Informationen ohne das Einverständnis an einen Dritten weitergeben.
4.2. Arbeitszeitgestaltung:
Bei der Strukturierung der Arbeitszeit ist zu berücksichtigen, dass es unterschiedliche Zeitabschnitte
8
in der Schulsozialarbeit gibt:
Feste und flexible Kontaktzeiten
regelmäßige Beratungszeiten für Schüler, Eltern und LehrerInnen
gruppenpädagogische Angebote
freizeitpädagogische Angebote
Hausbesuche
Kriseninterventionen
Vor- und Nachbereitungszeiten
Beratung und Berichtswesen
pädagogische Angebote, Projekte, AG’s
Freizeiten
sonstige Arbeitszeiten
Gremienarbeit
Kontakte zu anderen Fachdiensten
Verwaltungsarbeiten
Anleitung von Praktikanten, Honorarkräften etc.
Mindestens die Hälfte der Arbeitszeit sollte als feste Kontaktzeit innerhalb des regulären
Schulablaufes vereinbart werden. Insgesamt sollte ein Drittel der wöchentlichen Arbeitszeit
als Vor- und Nachbereitungszeit zur Verfügung stehen.
Teamgespräche
4.3. Räumlichkeiten:
Der Schulsozialarbeiter ist einen Großteil seiner Arbeitszeit an der Schule tätig. Um seine
Arbeit dort ausführen zu können, bedarf es dort auch an Räumlichkeiten, die ihm dies
ermöglichen:
Zentral gelegenes Büro, in dem vertrauliche Gespräche geführt werden können, optimal mit
eigenem Festnetzanschluss und Anrufbeantworter und abschließbaren Schränken. Die
Ausstattung dieses Büros sollte einladend wirken und auch Platz und Sitzgelegenheiten für
Schülerinnen und Schüler sowie Schülergruppen bereitstellen.
Raum für Gruppenaktivitäten mit entsprechender Ausstattung (jugendgerecht) für
Angebote und Maßnahmen, der nach Möglichkeit ausschließlich der Schulsozialarbeit
zur Verfügung steht.
Regelmäßiger Zugang zu Sportmöglichkeiten (Platz / Halle...) für Freizeitaktivitäten
4.4. Fortbildung/Reflexion
Die Mitarbeiter sollen die Möglichkeit zur Fortbildung, zur kollegialen Beratung und zur
Supervision und Zugang zur Fachliteratur haben. Die Notwendigkeit dieser systematischen
Reflexion des beruflichen Handelns ergibt sich aus dem komplexen Anforderungsprofil an die
Schulsozialarbeit.
4.5. Zusammenarbeit mit Schule
Schule und Schulsozialarbeit haben
9
einen jeweils spezifischen Bildungs- und Erziehungsauftrag
eine i. d. R. unterschiedliche Sichtweise von Kindern und Jugendlichen - beide Sichtweisen
zusammen ergeben ein Ganzes
arbeiten mit unterschiedlichen Methoden und Herangehensweisen
Das Gelingen von Schulsozialarbeit in den Schulen hängt im Wesentlichen von einer konstruktiven
Kooperation von Schulleitung, Kollegium und sozialpädagogischer Fachkraft ab.
Für eine erfolgreiche Kooperation ist erforderlich, dass
Multiprofessionalität als Chance gesehen wird - Kooperation auf Augenhöhe.
sich alle Professionen der gemeinsamen, ergänzenden und unterschiedlichen
gesellschaftliche Aufträge bewusst sind, die sie, mit teilweise unterschiedlichen gesetzlichen
Grundlagen, Arbeitsfeldern, Handlungsmaximen und Methoden zu erfüllen haben.
eine Gesprächsbereitschaft und die Bereitschaft, sich aufeinander einzulassen und
voneinander zu lernen, vorhanden ist.
die Einbindung der Schulsozialarbeit in schulische Gremien, Teilnahme an Gesamtlehrerund Klassenkonferenzen u. a. schulischen Gremiensitzungen ermöglicht wird.
regelmäßige Kooperationsgespräche zwischen der Schulleitung und dem Schulsozialarbeiter
stattfinden. An Kooperationsgesprächen wird in regelmäßigen Abständen auch die Leitung
des Amts für Familie, Generationen und Integration teilnehmen.
eine Teilnahme an regionalen Arbeitskreisen, am runden Tisch etc. und damit Vernetzung
gewünscht ist.
in das Gemeinwesen hinein gewünscht und unterstützt wird.
5. Evaluation
Die Qualitätssicherung in der Schulsozialarbeit besteht in der Evaluation und Dokumentation der
Arbeit. Dabei muss sich Schulsozialarbeit zunächst in den Schulen etablieren. Je länger sie dort
verankert ist, desto besser funktioniert ihre Integration und Nutzung. Darum ist es wichtig, dass ihr
Zeit gegeben wird.
Mit der Erarbeitung von Reflexions- und Arbeitshilfen soll die Qualität der eigenen Arbeit
dokumentiert und permanent weiterentwickelt werden. Dabei können die Schwerpunkte von Schule
zu Schule und Jahr zu Jahr unterschiedlich sein. Die Auswertung des vergangenen Jahres und der
Ausblick auf das kommende Jahr werden bezüglich der Schwerpunkte gemeinsam besprochen.
10
6. Schlusswort
Die hier genannten Aufgaben und Angebote sind vielfältig und bestimmen eine grundsätzliche
pädagogische Richtung, an der sich Schulsozialarbeit orientiert. Die Schwerpunkte der einzelnen
Schulsozialarbeiter variieren sicherlich nach jeweiligen Bedarfen und Schulformen.
Generell wird von folgender Annahme ausgegangen:
Schule bietet den einfachsten und intensivsten Zugang zu allen Kindern und Jugendlichen und es
macht Sinn, diesen Zugang für die Schulsozialarbeit zu nutzen. Kinder und Jugendliche leben hier
in einem Entwicklungszeitraum, in dem oft unumkehrbar die Weichen gestellt werden für den
weiteren Lebenslauf, hier eröffnen sich Chancen oder Zugangsmöglichkeiten oder sie verschließen
sich.
Alle Menschen wollen etwas leisten, alle Menschen wollen Lob, Anerkennung und
Aufmerksamkeit. Sie wollen stolz auf sich sein und mit Selbstbewusstsein durchs Leben gehen. Mit
Hilfe unserer Grundhaltung und der o.g. Aufgaben und Angebote können wirksame Beiträge dazu
geleistet werden, diesen Grundbedürfnissen Rechnung zu tragen.
Denn:
(Junge) Menschen brauchen Orte, wo man an sie glaubt und sie herausfordert.
Gemeinsam können wir Schule zu einem solchen Ort machen.
11
7. Anhang
7.1. Bildungs- und Teilhabepaket
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem
Einkommen gefördert und unterstützt werden.
Anspruchsberechtigt ist wer:
Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld),
Sozialhilfe nach dem SGBXII,
Wohngeld oder
Kinderzuschlag
bezieht.
Diese Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhalten zusätzlich zu ihrem monatlichen
Regelbedarf auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der
Gemeinschaft.
Das Bildungs- und Teilhabepaket setzt sich aus 6 Anspruchskomponenten zusammen:
1. Übernahme der Kosten für eintägige Ausflüge/Klassenfahrten von Schulen und
Kindertageseinrichtungen
Die Leistungen für eintägige (Schul-)Ausflüge mehrtägige (Klassen-) Fahrten müssen rechtzeitig
kindbezogen beantragt werden. Es werden die tatsächlichen Kosten übernommen.
2. Zuschuss zum Mittagessen in Schule, Kindertageseinrichtung und Hort
Sofern eine Mittagsverpflegung in dem Leistungsangebot der Kindertageseinrichtung
oder der Schule enthalten ist, wird ein Zuschuss gezahlt. Für jede Mahlzeit ist ein Eigenanteil von
einem Euro von dem Schüler / dem Kind zu leisten.
3. Zuschuss zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können zusätzliche Leistungen im Wert von 10 Euro
monatlich in Anspruch nehmen, um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und
Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.
Der Betrag kann in Teilbeträgen bis zu 10 Euro oder als Gesamtbetrag für den
Bewilligungszeitraum von max. 12 Monaten genutzt werden.
Damit können Mitgliedsbeträge, Unterrichtsstunden oder Teilnahme an gemeinschaftlichen
Freizeitangeboten finanziert werden.
4. Mittel für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
Das Schulbedarfspaket wird für Schüler unter 25 Jahren zu Beginn eines Schulhalbjahres gezahlt;
jeweils zum 01. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Für Empfänger von Leistungen
gemäß des SGB II ist kein Antrag notwendig, der Betrag wird automatisch überwiesen (anders bei
Kinderzuschlags- und Wohngeldberechtigten)
5. Schulbeförderungskosten
Schüler unter 25 Jahren erhalten einen Zuschuss für den Weg zur nächstgelegenen Schule, wenn sie
diese nicht ohne öffentliche Verkehrsmittel erreichen können und wenn diese Kosten nicht von
anderer Seite übernommen werden.
12
6. Ergänzende Lernförderung
Sofern Schüler unter 25 Jahren wesentliche Lernziele nicht erreichen und von schulisch
organisierten Förderangeboten nicht erreicht werden, können sie eine außerschulische
Lernförderung erhalten. Voraussetzung für eine solche Lernförderung ist es, dass das Erreichen des
Klassenziels gefährdet ist. Der Nachweis über die Notwendigkeit der Lernförderung wird von der
Schule erstellt.
7.2. Gesetze
§ 13 KJHG Jugendsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit wird hauptsächlich dem Paragrafen 13 KJHG zugeordnet und gilt als
Leistung der Jugendhilfe (§ 2 Abs. 2) in Kooperation mit der Schule. Gemäß § 13 (1) sollen
jungen Menschen, „die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung
individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind“,
sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, „die ihre schulische und berufliche Ausbildung, ihre
Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“
§ 1 KJHG Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
Die Jugendhilfe soll gemäß § 1 Abs. 3 zur Verwirklichung des Rechts jedes jungen Menschen auf
Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen,
Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen.
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen.
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine
kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Aus dem aufgeführten § 1 Abs. 3 lässt sich zum einen eine Anwaltsfunktion der Schulsozialarbeit
für die Schüler und Schülerinnen, zum anderen eine Einmischungsfunktion in die Institution
Schule ableiten, jedoch keine Rechtsgrundlage für die Schulsozialarbeit.
§ 11 Jugendarbeit
Die Jugendarbeit soll jungen Menschen „die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen
Angebote der Jugendarbeit zu Verfügung stellen. Sie sollen an den Interessen der Jugendlichen
anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung
befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und
hinführen.“
Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehört gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 3 die „arbeitswelt-, schulund familienbezogene Jugendarbeit“.
§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
„Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes gemacht werden.“ Dieser gesetzliche Auftrag wird im Leistungsspektrum der
Schulsozialarbeit berücksichtigt.
§ 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
Damit Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser
wahrnehmen können, sollen von Seiten der Jugendhilfe bestimmte Leistungen zur Förderung der
Erziehung in der Familie angeboten werden. Dazu gehören in Abs. 2, Nr. 1 „Angebote, die die
13
Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen … besser befähigen“ und in Abs. 2 Nr. 2
Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen.
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
Ziel der Teilnahme an einer sozialen Gruppenarbeit ist die
• Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen und
• die Förderung der Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der
Gruppe.
§§ 80 Jugendhilfeplanung und § 81 Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen
Einrichtungen
Auch an dieser Stelle wird die Schulsozialarbeit nicht explizit erwähnt, aber es läss sich ein
Abstimmungsgebot zwischen Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung herauslesen.
In § 80 Abs. 4 werden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe angehalten, darauf hinzuwirken,
„dass die Jugendhilfeplanung und andere örtliche und überörtliche Planungen aufeinander
abgestimmt werden und die Planungen insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen
Menschen und ihrer Familien Rechnung tragen.“
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden aufgefordert, mit anderen Stellen und öffentlichen
Einrichtungen zu kooperieren, „deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und
ihrer Familien auswirkt.“ An erster Stelle werden dabei in § 81 Nr. 1 die Schulen und Stellen der
Schulverwaltung genannt.
§§ 61 Schutz von Sozialdaten
Für den Schutz der Sozialdaten bei der Erhebung und Verwendung in der Jugendhilfe gelten für alle
Stellen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, soweit sie Aufgaben nach dem KJHG
wahrnehmen, die Vorschriften der Paragrafen §§ 61 - 68 KJHG in Verbindung mit § 35 SGB I und
§§ 67 bis 85a SGB X.
Schutz von Privatgeheimnissen
Für die sozialpädagogischen Fachkräfte der Schulsozialarbeit gilt neben den genannten Vorschriften
aus dem KJHG die berufliche Schweigepflicht. In § 203 Abs. 1 Nr. 5 StGB wird auf die Folgen der
Verletzung von Privatgeheimnissen hingewiesen. Sie wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe
geahndet.
14