Daten
Kommune
Jülich
Größe
116 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
01.02.12, 18:29
Aktualisiert
01.02.12, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: III Az.: AS/Wo
Jülich, 30.01.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 46/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
09.02.2012
TOP
Ergebnisse
Bebaaungsplan Nr. 38 "Am Stellwerk", 1. vereinfachte Änderung
a) Beschluss über die Stellungnahme aus der frühzeitigen Unterrichtung gem. § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011
b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB
Anlg.: 2
SD.Net
Beschlussentwurf:
Zu a)
Die eingegangene Stellungnahme vom 07.12.2011 wird wie folgt berücksichtigt:
Die Anzahl der Vollgeschosse wird von max. 2-geschossig auf max. 3-geschossig geändert.
Des Weiteren wird die Ziffer 1.4 der textlichen Festsetzung wie folgt geändert:
Alt: „Bei Pultdächern in max. 3-geschossiger Bauweise beträgt die max. Firsthöhe 12,40 m“
Neu: „Bei Pultdächern und Satteldächern in max. 3-geschossiger Bauweise beträgt die max. Firsthöhe 12,40 m“.
Zu b)
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 „Am Stellwerk“, 1. vereinfachte Änderung wird gem. § 4
Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
Begründung:
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2011 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 38 „Am Stellwerk“, 1. vereinfachte Änderung beschlossen. Geändert werden
sollen die max. zulässige Anzahl der Wohnungen pro Wohngebäude von 2 Wohnungen auf 16
Wohnungen und den Wegfall der Festsetzung der Firstrichtung (s. Vorlagen-Nr. 423/2011) . Während der Beteiligung, die vom 02.01.2012 bis zum 03.02.2012 einschl. stattfand, gingen hierzu keine Anregungen ein.
Mit Schreiben vom 07.12.2011, welches neben dem Bereichsgrenzenplan als Anlage beigefügt ist,
beantragte der Investor eine weitere Änderung des Bebauungsplanes. Der Antrag sieht vor, dass die
textlichen Festsetzungen dahingehend geändert werden sollen, dass die max. Firsthöhe von 12.40 m
in max. 3-geschossiger Bauweise nicht nur bei Pultdächern, sondern auch bei Satteldächern gelten
sollen. Da der Bereich der 1. vereinfachten Änderung eine Maximalgeschossigkeit von 2 Vollgeschossen ausweist, die Bebauung der heimverbundenen Wohnungen aber 3-geschossig erfolgen soll,
soll auch diese Festsetzung in max. 3-geschossig geändert werden.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 46/2012
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