Daten
Kommune
Jülich
Größe
113 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
01.02.12, 18:29
Aktualisiert
01.02.12, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: AS/Wo
Jülich, 18.01.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 19/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
09.02.2012
TOP
Ergebnisse
Bebauungsplan Broich Nr. 3, 1. vereinfachte Änderung
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.07.2011
Anlg.: 2
SD.Net
Beschlussentwurf:
Aufgrund der §§ 1,2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die 1. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Broich Nr.3 aufgestellt.
Die Änderung beinhaltet eine Änderung der Gebietsausweisung von „Grünfläche“ in „Dorfgebiet“
und eine Verschiebung der Baugrenze bis auf 3 m bis zur östlichen Grundstücksgrenze.
Der Änderungsbereich ist aus dem Bereichsgrenzenplan vom 14.01.2012 ersichtlich.
Begründung:
Es liegt ein Antrag vor, den Bebauungsplan Broich Nr. 3 entsprechend dem Beschlussentwurf zu
ändern, um eine Erweiterung des vorhandenen Wohnhauses realisieren zu können.
Die Erweiterung beansprucht eine Fläche, die sich in städtischem Besitz befindet.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 13.10.2011 den Verkauf einer Teilfläche
des Grundstückes an den Antragsteller zugestimmt (TOP 18 des nicht öffentlichen Teils).
Als Anlagen sind der Bereichsgrenzenplan vom 14.01.2012 und der geänderte Bebauungsplan in
verkleinerter Fassung beigefügt.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 19/2012
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