Daten
Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
01.02.12, 18:29
Aktualisiert
01.02.12, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Sc/Wo
Jülich, 16.01.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 16/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
09.02.2012
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Ergebnisse
2. Änderung des Bebauungsplanes Koslar Nr. 19 "Kreisbahnhof II"
a) Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB) (beschleunigtes Verfahren)
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 13a, 13 und 3 BauGB
Anlg.: 3
SD.Net
Beschlussentwurf:
)
Aufgrund der §§ 1, 2 und 13 a BauGB wird der Bebauungsplan Koslar Nr. 19 „Kreisbahnhof
II“ im Bereich der Parzellen 382 – 385, 401 und 402 geändert. Der Änderungsbereich ist im
Plan vom 14.01.2012 dargestellt. Ziel der Änderung ist die Errichtung von Gebäuden mit
Wohn- und Büronutzung für eine Versicherungsagentur und eine Steuerberatungskanzlei.
Folgende Festsetzungen sollen geändert werden:
1.
alt: allgemeines Wohngebiet
neu: besonderes Wohngebiet (eingeschränkt)
2.
alt: Grundflächenzahl 0,3
neu: Grundflächenzahl 0,4
3.
alt: Hauptfirstrichtung rechtwinklig zur Straße
neu: offene Firstrichtung
4.
Aufhebung des Pflanzgebotes entlang der Grundstückgrenze zur Straße.
5.
alt: maximale Firsthöhe 9,00 m
neu: maximale Firsthöhe 10,00 m
alt: minimale Firsthöhe 8,00 ,
neu: minimale Firsthöhe 7,00 m
alt: maximale Traufhöhe 4,50 m
neu: maximale Traufhöhe 6,00 m
6.
b)
alt: Dachneigung 32° bis 42°
neu: Dachneigung 25° bis 45°
Aufgrund der §§ 13 a Abs. 3, 13 Abs. 2 und 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Koslar Nr. 19 „Kreisbahnhof II“ im beschleunigten Verfahren auf
die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 14.11.2011 wird beantragt, den Bebauungsplan Koslar Nr. 19 „Kreisbahnhof II“
zu ändern. Der Änderungsbereichsplan vom 14.01.2012, der Bebauungsplan in verkleinerter Fassung und die textlichen Festsetzungen sind der Sitzungsvorlage beigefügt. Die Änderungen im Detail sind dem Beschlussvorschlag zu entnehmen. Aus der Sicht der Verwaltung bestehen gegen diese Änderung keine Einwände.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 16/2012
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