Daten
Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
15.02.12, 18:19
Aktualisiert
15.02.12, 18:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 07.02.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 500/2011
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
23.02.2012
TOP
Ergebnisse
Antrag 38/2011 (SPD) - Wahl von sachkundigen Bürgern als stellvertretende Ausschussmitglieder
Anlg.: - / I
30
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich hat sich im Vorfeld einheitlich auf die vorliegenden Wahlvorschläge geeinigt und wählt aufgrund dessen die nachfolgend aufgeführten Personen zu stellvertretenden sachkundigen Bürgern der jeweils genannten Ausschüsse:
Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport:
Marco Maria Emunds
Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales:
Christine Nehme
Claudia Hein
Planungs- Umwelt- und Bauausschuss:
Claudia Hein
Begründung:
Mit Schreiben vom 08.12.2011 und 25.01.2012 hat die SPD-Fraktion die Wahl der zusätzlichen
stellvertretenden sachkundigen Bürger beantragt.
Gemäß § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind die
Ratsmitglieder zunächst gehalten, sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen. Einheitlichkeit bedeutet, dass nur ein einziger Vorschlag zur Beschlussfassung unterbreitet werden darf.
Das zweite Tatbestandsmerkmal besteht in der „Einigung“. Es kann offen bleiben, ob der Vorschlag
von allen Ratsmitgliedern eingereicht werden muss oder ob es ausreicht, wenn zumindest die Mehrheit der Ratsmitglieder den Vorschlag vorlegt. Für die Anwendung des § 50 GO NRW würde es
nach aktueller Rechtssprechung auch nicht ausreichen, wenn eine nicht mit entsprechender Mehrheit ausgestattete Fraktion einen Wahlvorschlag unterbreitet, auch wenn dieser einstimmig angenommen wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass den Wahlvorschlägen gefolgt wird und sich
die Ratsmitglieder -zumindest die Mehrheit der Ratsmitglieder - zu Beginn des Tagesordnungspunktes auf diese Wahlvorschläge einigen und entsprechend vorschlagen.
Die vorliegenden Wahlvorschläge müssen sodann durch einen einstimmigen Beschluss bestätigt
werden. Entsprechend § 50 Abs. 5 GO NRW werden Enthaltungen und ungültige Stimmen dabei
nicht berücksichtigt. Der Bürgermeister besitzt nach § 40 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 3 GO
NRW kein Stimmrecht.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 500/2011
x
nein
nein
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