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Sitzungsvorlage (Antrag 38/2011 (SPD) - Wahl von sachkundigen Bürgern als stellvertretende Ausschussmitglieder)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
15.02.12, 18:19
Aktualisiert
15.02.12, 18:19
Sitzungsvorlage (Antrag 38/2011 (SPD) - Wahl von sachkundigen Bürgern als stellvertretende Ausschussmitglieder) Sitzungsvorlage (Antrag 38/2011 (SPD) - Wahl von sachkundigen Bürgern als stellvertretende Ausschussmitglieder)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 07.02.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 500/2011 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 23.02.2012 TOP Ergebnisse Antrag 38/2011 (SPD) - Wahl von sachkundigen Bürgern als stellvertretende Ausschussmitglieder Anlg.: - / I 30 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich hat sich im Vorfeld einheitlich auf die vorliegenden Wahlvorschläge geeinigt und wählt aufgrund dessen die nachfolgend aufgeführten Personen zu stellvertretenden sachkundigen Bürgern der jeweils genannten Ausschüsse: Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport: Marco Maria Emunds Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales: Christine Nehme Claudia Hein Planungs- Umwelt- und Bauausschuss: Claudia Hein Begründung: Mit Schreiben vom 08.12.2011 und 25.01.2012 hat die SPD-Fraktion die Wahl der zusätzlichen stellvertretenden sachkundigen Bürger beantragt. Gemäß § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind die Ratsmitglieder zunächst gehalten, sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen. Einheitlichkeit bedeutet, dass nur ein einziger Vorschlag zur Beschlussfassung unterbreitet werden darf. Das zweite Tatbestandsmerkmal besteht in der „Einigung“. Es kann offen bleiben, ob der Vorschlag von allen Ratsmitgliedern eingereicht werden muss oder ob es ausreicht, wenn zumindest die Mehrheit der Ratsmitglieder den Vorschlag vorlegt. Für die Anwendung des § 50 GO NRW würde es nach aktueller Rechtssprechung auch nicht ausreichen, wenn eine nicht mit entsprechender Mehrheit ausgestattete Fraktion einen Wahlvorschlag unterbreitet, auch wenn dieser einstimmig angenommen wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass den Wahlvorschlägen gefolgt wird und sich die Ratsmitglieder -zumindest die Mehrheit der Ratsmitglieder - zu Beginn des Tagesordnungspunktes auf diese Wahlvorschläge einigen und entsprechend vorschlagen. Die vorliegenden Wahlvorschläge müssen sodann durch einen einstimmigen Beschluss bestätigt werden. Entsprechend § 50 Abs. 5 GO NRW werden Enthaltungen und ungültige Stimmen dabei nicht berücksichtigt. Der Bürgermeister besitzt nach § 40 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW kein Stimmrecht. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 500/2011 x nein nein Seite 2