Daten
Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
06.02.12, 18:25
Aktualisiert
23.02.12, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 30.01.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 40/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
13.02.2012
Stadtrat
23.02.2012
TOP
Ergebnisse
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt die Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012 gemäß Anlage 1
Begründung:
Wie in der Vorlage zum Beschluss über die Prioritätenliste 2012 ausgeführt, hat die Aufsichtsbehörde darauf hingewiesen, dass vor Genehmigung der Prioritätenliste für darin ausgewiesene Maßnahmen Aufträge und Zahlungen erst erteilt bzw. geleistet werden dürfen, wenn die Kommune hierzu eine Vorabgenehmigung beantragt und erhalten hat. Zuvor hat der Rat über die Mittelbereitstellung zu beschließen.
Bei laufenden Maßnahmen würde dieses Verfahren erhebliche Zeitverzögerungen zur Folge haben.
Daher sollten in diesen Fällen -soweit möglich- die entsprechenden Ermächtigungen aus dem Jahr
2011 nach 2012 übertragen werden. Dann sind die Maßnahmen in der Prioritätenliste 2012 nicht zu
führen und die o.g. Vorgabe gilt nicht.
Insgesamt weist die beigefügte Liste Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 728.450 € aus. Die
Übertragungen werden finanziert über die genehmigten, bislang aber nicht ausgeschöpften Kreditermächtigungen aus den Prioritätenlisten für die Jahre 2010 und 2011.
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
X
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 40/2012
X
nein
nein
Seite 2