Daten
Kommune
Jülich
Größe
100 kB
Datum
13.02.2012
Erstellt
27.02.12, 18:30
Aktualisiert
27.02.12, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 10/11 Az.: Hz.-
Jülich, 07.02.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 62/2012
Mitteilung
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
13.02.2012
TOP
Ergebnisse
Interkommunale Verbraucher-Genossenschaft im Städte- und Gemeindebund NRW
Anlg.: - 1 10/11
I
20/22
II
14
SD.Net
Mitteilungstext:
Mit Schnellbrief Nr. 171/2011 hat der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (NW StGB)
bei den Mitgliedskommunen abgefragt, ob Interesse an einer Mitgliedschaft in einer interkommunalen Verbrauchergenossenschaft bestünde.
Sowohl bei sich kurzfristig wiederholenden Ausgaben wie z.B. für Büromaterial oder IT, als auch
bei längerfristig wirksamen Ausgaben wie z.B. Wartungsverträge oder Fahrzeugbeschaffung sieht
der NW StGB durch einen Zusammenschluss und die damit erhöhte Nachfragemacht die Möglichkeit, günstigere Preise und/oder Konditionen zu erzielen. In gemeinsamen Ausschreibungen und
gebündelten Einkäufen wird ein hervorragendes Instrument zur Kostenoptimierung für die Städteund Gemeinden gesehen. Der NW StGB teilt in seinem Schnellbrief weiter mit, dass auf eine vergabe- und kartellrechtlich einwandfreie Vorgehensweise geachtet würde. Als Vorteile für die Städte
und Gemeinden nennt der NW StGB:
-
Zahlung eines einmaligen Mitgliedsanteils (in Höhe von 750,00 Euro lt. Schnellbrief Nr.
18/2012)
keine laufenden (jährlichen) Beiträge
keine Nachschusspflicht
keine weitere Haftung der Mitglieder über den eingezahlten Anteil hinaus
weitere Kosten entstehen nur bei Insanspruchnahme von Leistungen der Genossenschaft
kein genereller Bezugszwang, d.h. Einkauf/Vergabe auch ohne Inanspurchnahme der Genossenschaft möglich
Chance auf Rückfluss von Überschüssen an die Verwaltungen (Rückvergügung., Dividende)
gleiches Stimmrecht je Mitglied
offen für beliebig viele Mitgleider
einfacher Eintritt
einfacher Austritt
Eine gewerbliche Ausrichtung des Verbundes wäre nicht gegeben. Die nach der GO NRW vorgesehenen Voraussetzungen für Beteiligungen an privatwirtschaftlichen Unternehmen gem. §§ 107 , 108
GO NRW sind lt. Mitteilung des NW StGB NW alle für die eG erfüllbar. Die operative Abwicklung
des Geschäftsverkehrs und der Verwaltung soll die Kommunal- und Abwasserberatung NRW
GmbH (KuA-NRW) als 100%ige Tochter der Kommunal-Stiftung des NW StGB übernehmen.
Der Beitritt zu dieser Interkommunalen Verbraucher-Genossenschaft wurde im erweiterten Verwaltungsvorstand diskutiert und positiv gesehen. Ein generelles Interesse an einer Mitgliedschaft wurde
gegenüber dem NW StGB per Rückantwort geäußert. Interesse wurde zunächst für die Beschaffung
von Bürobedarf und Hygieneartikeln sowie dem Leasing von Kopiergeräten geäußert.
Der Beitritt würde den städtischen Haushalt zunächst mit Kosten von 750,00 Euro belasten (einmaliger Mitgliedsanteil). Weitere Kosten würden nur bei Inanspruchnahme von Leistungen der Genossenschaft entstehen. Entsprechende Mittel für den Beitritt sollen im Haushaltsplan 2012 bereitgestellt werden.
Aktueller Stand:
Mit Schnellbrief Nr. 18/2012 teilt der NW StGB mit, dass die Abfrage bei den Kommunen auf
große positive Resonanz gestoßen sei. Unter den bislang über 100 Antworten sind über 90 Interessensbekundungen dabei. Der Entschluss zur Gründung einer interkommunalen Verbrauchergenossenschaft steht deshalb jetzt fest.
Die Gründungsversammlung findet voraussichtlich im März 2012 statt. In dieser wird die Satzung
unterzeichnet, der Aufsichtsrat gewählt und der Vorstand bestimmt. In Abhängigkeit von der Frist,
bis zu der das Gericht die Eintragung ins Genosenschaftsregister vorgenommen hat, kann – so der
NW StGB weiter – die Genossenschaft voraussichtlich im Sommer 2012 ihren Geschäftsbetrieb
aufnehmen. Nach der Gründungsversammlung werden die Beitrittserklärungen an die Kommunen
verschickt.
Es ist beabsichtigt, für den Beitritt der Stadt Jülich einen entsprechenden Ratsbeschluss im März
herbeizuführen und diesen alsdann der Kommunalaufsicht nach § 115 GO NRW - wegen des Nothaushalts mit dem Hinweis auf Freigabe der Investition in den Mitgliedsanteil vorzulegen.
Mitteilung 62/2012
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