Daten
Kommune
Jülich
Größe
195 kB
Datum
13.02.2012
Erstellt
27.02.12, 18:30
Aktualisiert
27.02.12, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Hauptgeschäftsführer
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Schnellbrief 18/2012
An die
Mitgliedsstädte und -gemeinden
Aktenzeichen: G/1
Ansprechpartner: Referent Gilbert
Durchwahl 0211•4587-209
06.02.2012
Gründung einer interkommunalen Verbraucher-Genossenschaft – aktueller Sachstand
Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
unsere Umfrage von Ende letzten Jahres (SB-Nr. 171/2011) bzgl. der Gründung einer
interkommunalen Verbrauchergenossenschaft ist bei den Städten und Gemeinden auf große
positive Resonanz gestoßen. Unter den inzwischen über 100 Antworten sind über 90
Interessensbekundungen dabei und weitere Nachfragen gehen immer noch ein. Aufgrund dieser
positiven Rückmeldungen hat sich der Städte- und Gemeindebund NRW zur Gründung einer
interkommunalen Verbrauchergenossenschaft entschlossen.
Allgemeine Informationen zum weiteren Ablauf des Gründungsprozesses:
Die Gründungsversammlung wird voraussichtlich im März 2012 stattfinden. In der
Gründungsversammlung wird die Satzung unterzeichnet, der Aufsichtsrat gewählt und der
Vorstand bestimmt. Danach nimmt der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband die
Prüfung der Satzung und des Wirtschaftsplans vor. Anschließend beglaubigt ein Notar die
Unterschriften und reicht die Unterlagen mit dem Prüfvermerk beim Registergericht ein.
Abhängig von der Frist, bis zu der das Gericht die Eintragung ins Genossenschaftsregister
vorgenommen hat, kann die Genossenschaft voraussichtlich im Sommer 2012 ihren
Geschäftsbetrieb aufnehmen.
Nach der Gründungsversammlung werden an die interessierten Städte und Gemeinden
Beitrittserklärungen versandt, denn die Genossenschaft wird nur für ihre Mitglieder tätig. Der
Schwerpunkt des Tätigkeitsbereichs der Genossenschaft liegt im Bereich der Beschaffungen,
aber auch weitere Dienstleistungen für Kommunen werden in das Angebot aufgenommen. Die
Mitglieder der Genossenschaft sind dabei nicht verpflichtet, die Leistungen der Genossenschaft
in Anspruch zu nehmen, sie können auch weiterhin ihre Beschaffungen wie bisher tätigen.
Ein Beitritt zur Genossenschaft ist jederzeit möglich und recht einfach. Ein Ratsbeschluss sollte
dennoch die Grundlage sein. Bei Städten und Gemeinden in der Haushaltssicherung oder im
Nothaushalt kommt neben der Information der Kommunalaufsicht nach § 115 GO NRW ggf. auch
ein Hinweis auf Freigabe der (rentierlichen) Investition in den Mitgliedsanteil in Betracht. Die
-2-
-2nach der GO NRW vorgesehenen Voraussetzungen für Beteiligungen an privatwirtschaftlichen
Unternehmen gem. §§ 107, 108 GO NRW sind alle für die eG erfüllbar.
Als Genossenschaft ist der Verbund nicht gewerblich ausgerichtet, sondern dient allein der
Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder.
Das Genossenschaftsmodell bietet folgende Vorteile für die Städte und Gemeinden:
-
Zahlung eines einmaligen Mitgliedsanteils (in Höhe von 750,00 €)
keine laufenden (jährlichen) Beiträge
keine Nachschusspflicht
keine weitere Haftung der Mitglieder über den eingezahlten Anteil hinaus
weitere Kosten entstehen nur bei Inanspruchnahme von Leistungen der Genossenschaft
Einkauf / Vergabe auch ohne Inanspruchnahme der Genossenschaft möglich
keine Verpflichtung zur Nutzung der Genossenschaft
Chance auf Rückfluss von Überschüssen an die Verwaltungen (Rückvergütung, Dividende)
gleiches Stimmrecht je Mitglied
offen für beliebig viele Mitglieder
einfacher Ein- und Austritt
Besondere Informationen für diejenigen Städte und Gemeinden, die ihr Interesse bereits
bekundet haben:
Für den Beitritt zur Genossenschaft ist folgender zeitlicher Ablauf zu berücksichtigen:
Vorlage im Rat und ggf. im Haupt- und Finanzausschuss
Ratsbeschluss über den Beitritt und die Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur
Unterzeichnung der Beitrittserklärung
Anzeige an die Kommunalaufsicht (gem. § 115 GO NRW) 6 Wochen vor dem Beitritt
Abwarten der Reaktion der Kommunalaufsicht
Unterzeichnen der Beitrittserklärung durch bevollmächtigten Gemeindevertreter
Aufnahme durch den Vorstand der Genossenschaft
Zahlung eines einmaligen Mitgliedsanteils (in Höhe von 750,00 €)
Weitere Informationen zur Genossenschaft, zum Beitritt und zum Verfahren halten für Sie bereit:
Frau Claudia Koll-Sarfeld, KuA-NRW, Tel. 0211-43077-15, e-mail koll-sarfeld@kua-nrw.de und
Herr Philipp Gilbert, Städte- und Gemeindebund NRW, Tel. 0211-4587-209, e-mail
philipp.gilbert@kommunen-in-nrw.de.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernd Jürgen Schneider