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Mitteilung (Anlage zur Mitteilung 62/2012)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
195 kB
Datum
13.02.2012
Erstellt
27.02.12, 18:30
Aktualisiert
27.02.12, 18:30
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Inhalt der Datei

Der Hauptgeschäftsführer Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf Kaiserswerther Straße 199-201 40474 Düsseldorf Telefon 0211•4587-1 Telefax 0211•4587-211 E-Mail: info@ kommunen-in-nrw.de Internet: www. kommunen-in-nrw.de Schnellbrief 18/2012 An die Mitgliedsstädte und -gemeinden Aktenzeichen: G/1 Ansprechpartner: Referent Gilbert Durchwahl 0211•4587-209 06.02.2012 Gründung einer interkommunalen Verbraucher-Genossenschaft – aktueller Sachstand Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, unsere Umfrage von Ende letzten Jahres (SB-Nr. 171/2011) bzgl. der Gründung einer interkommunalen Verbrauchergenossenschaft ist bei den Städten und Gemeinden auf große positive Resonanz gestoßen. Unter den inzwischen über 100 Antworten sind über 90 Interessensbekundungen dabei und weitere Nachfragen gehen immer noch ein. Aufgrund dieser positiven Rückmeldungen hat sich der Städte- und Gemeindebund NRW zur Gründung einer interkommunalen Verbrauchergenossenschaft entschlossen. Allgemeine Informationen zum weiteren Ablauf des Gründungsprozesses: Die Gründungsversammlung wird voraussichtlich im März 2012 stattfinden. In der Gründungsversammlung wird die Satzung unterzeichnet, der Aufsichtsrat gewählt und der Vorstand bestimmt. Danach nimmt der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband die Prüfung der Satzung und des Wirtschaftsplans vor. Anschließend beglaubigt ein Notar die Unterschriften und reicht die Unterlagen mit dem Prüfvermerk beim Registergericht ein. Abhängig von der Frist, bis zu der das Gericht die Eintragung ins Genossenschaftsregister vorgenommen hat, kann die Genossenschaft voraussichtlich im Sommer 2012 ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen. Nach der Gründungsversammlung werden an die interessierten Städte und Gemeinden Beitrittserklärungen versandt, denn die Genossenschaft wird nur für ihre Mitglieder tätig. Der Schwerpunkt des Tätigkeitsbereichs der Genossenschaft liegt im Bereich der Beschaffungen, aber auch weitere Dienstleistungen für Kommunen werden in das Angebot aufgenommen. Die Mitglieder der Genossenschaft sind dabei nicht verpflichtet, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen, sie können auch weiterhin ihre Beschaffungen wie bisher tätigen. Ein Beitritt zur Genossenschaft ist jederzeit möglich und recht einfach. Ein Ratsbeschluss sollte dennoch die Grundlage sein. Bei Städten und Gemeinden in der Haushaltssicherung oder im Nothaushalt kommt neben der Information der Kommunalaufsicht nach § 115 GO NRW ggf. auch ein Hinweis auf Freigabe der (rentierlichen) Investition in den Mitgliedsanteil in Betracht. Die -2- -2nach der GO NRW vorgesehenen Voraussetzungen für Beteiligungen an privatwirtschaftlichen Unternehmen gem. §§ 107, 108 GO NRW sind alle für die eG erfüllbar. Als Genossenschaft ist der Verbund nicht gewerblich ausgerichtet, sondern dient allein der Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder. Das Genossenschaftsmodell bietet folgende Vorteile für die Städte und Gemeinden: - Zahlung eines einmaligen Mitgliedsanteils (in Höhe von 750,00 €) keine laufenden (jährlichen) Beiträge keine Nachschusspflicht keine weitere Haftung der Mitglieder über den eingezahlten Anteil hinaus weitere Kosten entstehen nur bei Inanspruchnahme von Leistungen der Genossenschaft Einkauf / Vergabe auch ohne Inanspruchnahme der Genossenschaft möglich keine Verpflichtung zur Nutzung der Genossenschaft Chance auf Rückfluss von Überschüssen an die Verwaltungen (Rückvergütung, Dividende) gleiches Stimmrecht je Mitglied offen für beliebig viele Mitglieder einfacher Ein- und Austritt Besondere Informationen für diejenigen Städte und Gemeinden, die ihr Interesse bereits bekundet haben: Für den Beitritt zur Genossenschaft ist folgender zeitlicher Ablauf zu berücksichtigen:        Vorlage im Rat und ggf. im Haupt- und Finanzausschuss Ratsbeschluss über den Beitritt und die Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Unterzeichnung der Beitrittserklärung Anzeige an die Kommunalaufsicht (gem. § 115 GO NRW) 6 Wochen vor dem Beitritt Abwarten der Reaktion der Kommunalaufsicht Unterzeichnen der Beitrittserklärung durch bevollmächtigten Gemeindevertreter Aufnahme durch den Vorstand der Genossenschaft Zahlung eines einmaligen Mitgliedsanteils (in Höhe von 750,00 €) Weitere Informationen zur Genossenschaft, zum Beitritt und zum Verfahren halten für Sie bereit: Frau Claudia Koll-Sarfeld, KuA-NRW, Tel. 0211-43077-15, e-mail koll-sarfeld@kua-nrw.de und Herr Philipp Gilbert, Städte- und Gemeindebund NRW, Tel. 0211-4587-209, e-mail philipp.gilbert@kommunen-in-nrw.de. Mit freundlichen Grüßen Dr. Bernd Jürgen Schneider