Daten
Kommune
Jülich
Größe
56 kB
Datum
13.02.2012
Erstellt
27.02.12, 18:30
Aktualisiert
27.02.12, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 01.02.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 55/2012
Mitteilung
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
13.02.2012
TOP
Ergebnisse
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Jülich GmbH
Anlg.:
SD.Net
Mitteilungstext:
In seiner Sitzung am 20.10.2011 hat der Rat der Stadt Jülich die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Jülich GmbH beschlossen.
Unter anderem sollte der § 6 Abs. 4 folgende Fassung erhalten:
Die Geschäftsführung und die Prokuristen der Stadtwerke Jülich GmbH sind von den Beschränkungen des § 181 BGB bezüglich der Vertretung von möglichen Tochtergesellschaften der Stadtwerke
Jülich GmbH befreit.
Durch das beauftragte Notariat wurde nunmehr eine notwendige Anpassung des Wortlautes mitgeteilt. Die neue Formulierung lautet wie folgt:
Die Geschäftsführer und die Prokuristen sind vom Verbot der Mehrfachvertretung des § 181 BGB
Alternative 2 bei Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften befreit.
Sowohl aus Sicht der Geschäftsführung der Stadtwerke Jülich GmbH als auch aus Sicht der Verwaltung handelt es sich hierbei um eine rein redaktionelle, den Sinn der Regelung nicht beeinflussende
Änderung, welche keine erneute Beratung und Beschlussfassung der Angelegenheit in den Gesellschaftsorgane notwendig macht.
In einer Rücksprache mit der Verwaltung teilte das Notariat mit, dass durch die textliche Änderung
lediglich klargestellt wird, dass sich die Befreiung nicht auf das Selbstkontrahierungsverbot sondern
lediglich auf das Verbot der Mehrfachvertretung bezieht.
Die Änderung des Gesellschaftsvertrages kann somit durch die Gesellschafterversammlung mit dem
neuen Wortlaut erfolgen.