Daten
Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
06.02.12, 18:25
Aktualisiert
27.02.12, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 30.01.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 38/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
13.02.2012
Stadtrat
23.02.2012
TOP
Ergebnisse
Prioritätenliste für die Investitionen 2012
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt die Prioritätenliste für die Investitionen des Haushaltsjahres 2012 gemäß
Anlage 1
Begründung:
Da die Stadt Jülich auch in 2012 kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept (HSK)
erstellen kann, ist zur Genehmigung der Investitionen bzw der aus den Investitionen resultierenden
Darlehensaufnahmen eine Prioritätenliste zu erstellen.
In dieser Prioritätenliste werden die vorgesehenen Investitionen 2012 zunächst getrennt für die Bereiche „rentierliche“ und „unrentierliche“ Investitionen ausgewiesen.
Rentierliche Investitionen sind nur die Investitionen in den Bereichen, in denen kostendeckende
Gebühren erhoben werden. Alle übrigen Investitionen gelten als unrentierlich, unabhängig davon,
ob dadurch zusätzliche Erlöse erzielt oder aber Aufwendungen gemindert werden können.
Die unrentierlichen Investitionen sind dann in drei Kategorien zu unterteilen. Kategorie 1 beinhaltet
Maßnahmen, die im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben notwendig sind. In Kategorie 2 fallen Maßnahmen, für dringend notwendige Investitionen zur Erhaltung der kommunalen
Vermögenssubstanz. Unter der Kategorie 3 sind Maßnahmen auszuweisen, für die Fördermittel von
EU, Bund oder Land gezahlt werden.
Bei den rentierlichen Maßnahmen ist der daraus resultierende Darlehensbedarf in der Regel unproblematisch, da deren Schuldendienst über die in den Benutzungsgebühren enthaltenen Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen refinanziert wird.
Der sich aus den unrentierlichen Investitionen ergebende Darlehensbedarf dagegen darf maximal
2/3 der im Haushalt veranschlagten Tilgung betragen. Im Haushalt 2012 ist eine Tilgung in Höhe
von 1.680.000 € zu veranschlagen. 2/3 dieses Betrages entsprechen 1.120.000 €. In dieser Höhe
dürfen also maximal Darlehen für die unrentierlichen Investitionen ausgewiesen werden.
Mit der beigefügten Liste kann diese Vorgabe eingehalten werden.
Die veranschlagten Investitionen werden allerdings zu einem wesentlichen Teil
(2,5 Millionen €) finanziert durch die Veräußerungserlöse aus dem ehemaligen Fachhhochschulgrundstück. Sollte sich abzeichnen, dass diese Erlöse in 2012 nicht erzielt werden können, muss
über die Prioritätenliste neu beraten werden, da dann die Finanzierung der Maßnahmen nicht gesichert ist!
Die in der Prioritätenliste aufgeführten Maßnahmen sind im Haushaltsentwurf veranschlagt, der in
der Ratssitzung eingebracht werden wird.
Bei der Vorlage an die Aufsichtsbehörde ist die Notwendigkeit jeder veranschlagten Maßnahme
gesondert zu erläutern. Diese Erläuterungen sind als Anlage 2 beigefügt.
Außerdem hat die Aufsichtsbehörde darauf hingewiesen, dass vor Genehmigung der Prioritätenliste
für darin ausgewiesene Maßnahmen Aufträge und Zahlungen erst erteilt bzw. geleistet werden dürfen, wenn die Kommune hierzu eine Vorabgenehmigung beantragt und erhalten hat. Zuvor hat der
Rat über die Mittelbereitstellung zu beschließen.
Für die Maßnahmen mit den Ziffern 1 bis 5 und 7 der Liste ist dies bereits geschehen (siehe gesonderte Vorlage zur Genehmigung der anstelle des Ratsbeschlusses getroffenen Dringlichkeitsentscheidung).
Für die übrigen laufenden Maßnahmen, bei den Aufträge erteilt sind oder zu kurzfristig erteilt werden sollen, sollten zur Umgehung dieses Verfahren gemäß § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung
die Ermächtigungen aus 2011 nach 2012 übertragen werden (siehe hierzu gesonderten Tagesordnungspunkt und Sitzungslage).
Sitzungsvorlage 38/2012
Seite 2
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
X
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 38/2012
X
nein
nein
Seite 3