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Sitzungsvorlage (Folgenutzungskonzept für das Gelände des ehemaligen Josefshauses in Müntz; hier: Neubau einer Feuerwehrgarage)

Daten

Kommune
Titz
Größe
102 kB
Datum
28.02.2013
Erstellt
06.02.13, 18:02
Aktualisiert
06.02.13, 18:02
Sitzungsvorlage (Folgenutzungskonzept für das Gelände des ehemaligen Josefshauses in Müntz;
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hier: Neubau einer Feuerwehrgarage)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Der Bürgermeister Sitzungsvorlage Nr.: 8/2013 FB 3 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Michael Müller 02463-659-30 17.01.2013 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung 19.02.2013 Rat 28.02.2013 Betreff: Folgenutzungskonzept für das Gelände des ehemaligen Josefshauses in Müntz; hier: Neubau einer Feuerwehrgarage Beschlussvorschlag: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Das in der Begründung beschriebene Konzept für den Neubau eines Feuerwehrstandortes in Müntz auf dem Gelände des ehemaligen Josefshauses an der Ecke Hompescher Straße/ Josefstraße wird umgesetzt. Im Anschluss an die Standortverlegung der Feuerwehr ist die alte Schule in Müntz abzubrechen und das freie Gelände vor der Müntzer Bürgerhalle neu zu gestalten. Die hierfür erforderlichen Mittel werden in der sich aus der Begründung dieser Sitzungsvorlage sowie der dieser Vorlage beigelegten Kostenaufstellung in den Haushaltsplänen 2013 und ff. eingestellt. Mit der Realisierung des Neubaus des Feuerwehrstandorts sowie der Neuordnung der Fläche vor der Bürgerhalle in Müntz wird die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Gemeinde Titz mbH (GET) beauftragt. Für den geplanten Neubau eines Feuerwehrgerätehauses soll die GET zeitnah ein Ausschreibungsverfahren für die erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen durchführen. Nach Prüfung und Wertung der Angebote ist im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel der Planungsauftrag zu vergeben. Kostenträger ist die Gemeinde Titz. Die Entwurfsplanung ist dem Fachausschuss bzw. Gemeinderat vorzustellen und von diesem zu beraten und freizugeben. Begründung: Der Gemeinderat hatte bereits in seiner Sitzung am 17.02.2011 die im o. a. Beschlussvorschlag genannten Entscheidungen u. a. wie folgt gefasst:   Das vorgestellte Konzept für den Neubau eines Feuerwehrstandortes in Müntz auf dem Gelände des ehemaligen Josefshauses an der Ecke Hompescher Straße/ Josefstraße wird umgesetzt. Im Anschluss an die Standortverlegung der Feuerwehr ist die alte Schule in Müntz abzubrechen und das freie Gelände vor der Müntzer Bürgerhalle zu gestalten. Die finanziellen Auswirkungen des Konzeptes für den Neubau eines Feuerwehrstandortes in Müntz inkl. der sich für die Haushalte der kommenden Jahre ergebenden Folgekosten wurden durch ein Verfahren der Finanzierungs- und Investitionsrechnung ermittelt. Diese wurden zum Teil bereits in der eingangs genannten Sitzung des Gemeinderates vorgestellt; hierzu wird auch auf die Sitzungsvorlage Nr. 2/2011 verwiesen. Zwischenzeitlich wurde nunmehr der Brandschutzbedarfsplan überarbeitet; dieser steht parallel mit der Beratung dieser Vorlage in der gleichen Sitzungsrunde zur Beratung und Beschlussfassung an (siehe Sitzungsvorlage Nr. 139/2012). Parallel zur Erarbeitung dieses Brandschutzbedarfsplanes (Entwurf) hat die Verwaltung mehrere Gespräche mit externen Dritten (Architekten, Bauingenieure, Fachfirmen sowie mit der Feuerwehrunfallkasse) bezüglich eines Neubaus bzw. der Standortverlegung geführt. Aufgrund dessen wurden die in der beiliegenden Finanzierungs- und Investitionsrechnung dargestellten finanziellen Auswirkungen aktualisiert bzw. verifiziert. Die wesentlichen Eckpunkte stellen sich wie folgt dar:  Für die Realisierung des Feuerwehrstandorts am Eckgrundstück Hompescher Straße/ Josefstraße wird eine Fläche von rund 750 m² benötigt. Auf der Basis der zwischen dem Bistum Aachen und der Gemeinde Titz verhandelten Konditionen für das gesamte Gelände des Josefshauses entfällt somit auf den für die Errichtung einer Feuerwehrgarage benötigten Grundstücksanteil ein anteiliger jährlicher Erbpachtzins in einer Höhe von 2.057 €.  Für die auf diesem Grundstück zu errichtende Feuerwehrgarage hat ein Raumprogramm die Unterstellmöglichkeit von zwei Feuerwehrfahrzeugen sowie einen kleinstmöglichen „Sanitärtrakt“ (Umkleide- und Sanitärräume sowie ein Gruppenraum) zu berücksichtigen. Ausgehend von feuerwehrtechnischen Mindeststandards, die mit der Feuerwehrunfallkasse abgestimmt wurden, belaufen sich die Baukosten auf rund 385.000 €. Daneben ist noch ein Ansatz für Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie die Gestaltung der zukünftigen Außenanlage von rund 85.000 € zu berücksichtigen. Somit ergibt sich für den neuen Standort ein gesamter Kostenansatz von rund 470.000 € einschließlich Baunebenkosten. Diese Investition wirkt sich auf kommende Haushalte über Abschreibungs- und Zinsaufwendungen mit anfänglich 27.824 € (und danach jährlich sinkenden Haushaltsbelastungen) aus.  Diesen Folgekosten stehen die nach Errichtung des neuen Feuerwehrstandortes die Einsparungen für ansonsten erforderliche Sanierung der alten Schule gegenüber. Nach Inaugenscheinnahme raten Experten von Ausbau oder Erweiterung des bestehenden Gebäudes dringend ab. Die zu erwartenden Kosten werden Neubaukosten überschreiten. Rein vorsorglich wurde der Investitionsaufwand am bestehenden Projekt mit mindestens 420.000 € angesetzt: dieser wird wahrscheinlich aber deutlich höher ausfallen. Selbst bei einer Sanierung des Altobjekts würde jedoch eine Unterbringung der Feuerwehr nicht auf dem gleichen Standard wie in einem neuen Gerätehaus erreicht. Deshalb bietet sich der Abbruch der alten Schule und insoweit die Einsparung des ansonsten erforderlichen Sanierungsaufwands in der genannten Höhe an. Die Kosten für die Freilegung des Grundstücks sowie die Gestaltung des Platzes vor der Müntzer Bürgerhalle (Aufbringung einer wasserdurchlässigen Splittdecke) werden mit rund 60.000 € beziffert, so dass im Ergebnis eine einmalige Kostenersparnis von rund 360.000 € zu erwarten ist. Über eine Folgekostenbetrachtung entlastet dies den Titzer Haushalt zukünftig um rund 14.400 € jährlich.  Weitere Entlastungseffekte für den Gemeindehaushalt ergeben sich aus der Analyse der Gebäudebewirtschaftungsaufwendungen. Hieraus sind zukünftige Einsparungen von anfänglich rund 11.350 € jährlich zu erwarten. Die in der Anlage dargestellte Erhöhung der Einsparung resultiert u. a. aus der Berücksichtigung der jährlichen Kostensteigerung (z. B. Inflationsausgleich). Die derzeitigen Mieteinnahmen wurden deshalb mit 0 € angesetzt, da die Wohnung ohne eine grundlegende Sanierung zukünftig nicht mehr vermietbar erscheint. -2- Aus der Gesamtbetrachtung der dargestellten Aufwendungen und Erträge ergeben sich Nettobelastungen für den Haushalt ab dem Jahr 2015 von anfänglich rund 3.800 €, die sich in den danach folgenden Jahren rasch reduzieren. Die 2014 zu erwartende höhere Belastung ist das Ergebnis anfänglicher Investitionen, denen erst mit Zeitverzug die aufgezeigten Einsparpotentiale folgen. Die Möglichkeit, das Investitionsvolumen (und resultierend daraus die Folgekosten) über Eigenleistungen der Feuerwehr bei der Errichtung des neuen Standorts deutlich zu reduzieren, blieb zunächst unberücksichtigt. Beispiele anderer Wehren zeigen jedenfalls, dass diese Möglichkeit sehr realistisch in Betracht gezogen werden kann. Berücksichtigt man beispielsweise Eigenleistungen der Feuerwehr, die beispielsweise einem Investitionsvolumen von 50.000 € entsprechen, so reduziert sich die jährliche Belastung für den Haushalt ab 2015 auf anfänglich knapp 3.000 € jährlich. Feuerwehrtaktische Gesichtspunkte Auch aus feuerwehrtaktischen Gesichtspunkten bietet der Standort auf dem Gelände des Josefshauses wegen seiner zentralen Lage am Kreuzungspunkt Hompescher Straße/ Josefstraße/ Raiffeisenstraße/ Lindenstraße und der sich daraus ergebenden optimalen Verkehrslage klare Vorteile gegenüber dem bisherigen Standort. Über eine Realisierung einer Feuerwehrgarage auf dem Gelände des Josefshauses mit dargestelltem Bauprogramm wird perspektivisch die angesichts des demographischen Wandels sinnvolle Möglichkeit einer Zusammenführung verschiedener Löschgruppen geschaffen. Hierüber könnte die Gruppenstruktur auf Löschzugebene gestrafft und einsatztaktisch gestärkt werden. Nicht monetäre Effekte Durch die Standortverlegung könnte die Bürgerhalle Müntz eine Attraktivitätssteigerung erfahren, insbesondere durch die Neugestaltung des Vorplatzes und den sich aus der größeren Fläche ergebenden Nutzungsvorteilen. Nutzungskonflikte am derzeitigen Standort, z. B. durch parkende Fahrzeuge in Bezug auf die Feuerwehr bzw. des Bürgerhauses, würden entschärft, da am neuen Standort für die Feuerwehr ausreichend Parkplätze bereit gestellt würden. Ein weiterer eventueller Konflikt zwischen der Feuerwehr am Standort alte Schule sowie der davor liegenden Haltestellte für den ÖPNV würde entschärft. Die Haltestelle und die neu errichtete Wartehalle könnten möglicherweise einer Sanierung der alten Schule bzw. feuerwehrtechnische Ertüchtigung nicht dienlich sein. Bei einer Sanierung der alten Schule müsste für die Unterbringung des Feuerwehrfahrzeuges eine Interimslösung gefunden werden. Die Kosten hierfür sind nicht bzw. nur schwer bezifferbar. Auch ist für diese Zwischenlösung derzeit kein Standort erkennbar, der die notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen erfüllt. Insofern kann die uneingeschränkte Leistungsfähigkeit der Wehr im Westen des Gemeindegebietes, insbesondere auch im Hinblick auf die Einhaltung von Rettungs- und Hilfeleistungsfristen, während dieser Interimszeit nicht gänzlich garantiert werden. Diese Zwischenlösung könnte beim Neubau entfallen, da bis zur Fertigstellung einer neuen Garage die alte Schule weiter zur Verfügung steht. Das Grundstück Hompescher Straße/ Josefstraße wurde vom Bistum Aachen mit der Zweckbestimmung im Wege des Erbbaurechts erworben, dass auf der Fläche ein Feuerwehrgerätehaus errichtet wird. Vor diesem Hintergrund wurde auch der damalige Ratsbeschluss vom 04.11.2010 zwecks Erwerbs des Grundstückes gefasst. Eine anderweitige Nutzung der Fläche wäre somit nicht mehr konform mit dem notariellen Vertrag. -3- Handlungsoptionen Zusammenfassend können vier Varianten festgehalten werden: Variante A: Der derzeitige Zustand bleibt unverändert. Diese Option scheidet jedoch mittelfristig aus, da zur Substanzerhaltung der alten Schule eine Sanierung dringend erforderlich ist. Variante B: Sanierung der alten Schule. Aufgrund des erheblichen finanziellen Aufwands wird von diesem Vorhaben dringend abgeraten. Aber auch die zuvor beschriebenen nicht monetären Effekte – Interimslösung, Standordnachteile/ Konfliktpotential sowie Bestimmungen aus dem geschlossenen Erbbaurechtsvertrag – sprechen gegen diese Lösung. Variante C: Abriss der alten Schule und Neubau der Feuerwehrgarage an diesem Standort. Aufgrund der bereits mehrfach beschriebenen mit dieser Lösung verbundenen Nachteile (s. o.) wird diese Variante ebenfalls nicht vorgeschlagen. Variante D: Standortverlagerung und Neubau einer Feuerwehrgarage. Die finanztechnischen, feuerwehrtaktischen sowie nicht monetären Gesichtspunkte sind in der Sitzungsvorlage beschrieben. Sollte der Gemeinderat sich für die Handlungsoption entsprechend der Variante D aussprechen, müssen die hierfür erforderlichen Mittel in den Haushaltsplänen 2013 und ff. eingestellt werden. Die zu beauftragende Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Gemeinde Titz mbH würde sodann ein Ausschreibungsverfahren für die Architekten- und Ingenieurleistungen durchführen und im Rahmen der bereit gestellten Haushaltsmittel den Planungsauftrag vergeben. Kostenträger der Maßnahme wäre die Gemeinde Titz. Eine anschließend zu fertigende Entwurfsplanung für den Neubau einer Feuerwehrgarage wäre dem Gemeinderat vorzustellen und von diesem zu beraten sowie freizugeben. (Frantzen) -4-