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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 28 n "Heckfeld", 2. Änderung Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
01.02.12, 18:29
Aktualisiert
01.02.12, 18:29
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 28 n "Heckfeld", 2. Änderung
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 28 n "Heckfeld", 2. Änderung
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re//Wo Jülich, 18.01.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 18/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 09.02.2012 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Nr. 28 n "Heckfeld", 2. Änderung Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 28 n „Heckfeld“, 2. Änderung, aufgestellt. Mit dieser Änderung soll die planungsrechtliche Voraussetzung für den Ausschluss von Spielhallen und Wettbüros durch die Ergänzung der textlichen Festsetzungen geschaffen werden. Begründung: Mit Schreiben vom 08.01.2010 wurde die Genehmigung zum Neubau eines Entertainment-Center mit 6 Konzessionen auf dem Grundstück Gemarkung Jülich, Flur 6, Flurstücke 457 und 458 beantragt. Das geplante Spielcenter mit 6 Spielhallen weist insgesamt eine Spielfläche von über 900 qm auf. Die Grundstücke liegen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 n „Heckfeld“, welcher hier Gewerbegebiet vorsieht. Gem. § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO 1990 können in Gewerbegebieten Vergnügungsstätten ausnahmsweise zugelassen werden. Der Antrag wurde am 20.01.2010 abgelehnt, weil hier der Eintritt des traiding-down-Effektes befürchtet wurde. Dieses würde bedeuten, dass der Status des Gewerbegebietes durch eine Spielhalle dieser Größenordnung sinken und der Pacht- bzw. Grundstückspreis steigen würde. Gegen diese Ablehnung hat die Antragstellerin vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Hierzu ist am 20.10.2011 ein Urteil ergangen, in dem das Gericht den traiding-down-Effekt verneint. Aus diesem Grund wäre der Bauantrag positiv zu bescheiden gewesen. Da in diesem Bauantrag die überbaubaren Flächen nicht eingehalten wurden, wurde er in einen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides geändert, dem noch neue Pläne vorzulegen sind. Dieser Vorbescheid ist zu erteilen. Jetzt wurde mit Schreiben vom 13.12.2011 der Vorbescheid zur planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Spielhalle auf dem Grundstück Gemarkung Jülich, Flur 6, Flurstücke 706, 707 und 708 beantragt. Das geplante Spiel-Center mit 8 Teilbereichen weist insgesamt eine Spielfläche von 1.200 qm auf. Diese Grundstücke liegen ebenfalls im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 n „Heckfeld“. Um für das beauftragte Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Jülich keine vollendeten Tatsachen zu schaffen, sollte nach Auffassung der Verwaltung die Änderung der textlichen Festsetzungen erfolgen. Der Bereichsgrenzenplan des Bebauungsplanes mit der Eintragung der betroffenen Grundstücke ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 18/2012 Seite 2