Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Erstellt
04.01.13, 13:00
Aktualisiert
14.02.13, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 466/2012
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 06.11.2012
gez. Böcking
Amtsleiter
gez. Erner, 1. Beigeordneter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
02.01.2013
Datum Freigabe -100-
Termin
15.01.2013
Bemerkungen
vorberatend
Anregung bzgl. Einrichtung einer Einbahnstraße oder Sackgasse in der Gartenstr. in
Erftstadt-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Um die derzeitige Verkehrssituation in der Gartenstraße im Abschnitt zwischen Köttinger Straße
und der Straße „Zum Grünen Weg“ besser beurteilen zu können, habe ich im Zeitraum vom
19.-23.11.2012 mit dem städtischen Seitenradarmessgerät eine Verkehrszählung und
Geschwindigkeitsmessung durchführen lassen.
Insgesamt befuhren die Gartenstraße 1.700 Kraftfahrzeuge in 24 Stunden. Verglichen mit anderen
Straßen, die innerhalb einer Tempo 30-Zone liegen, ist die Verkehrsmenge relativ hoch.
Festgestellt wurde bei der Messung, dass ca. 2/3 der Kraftfahrzeuge in Richtung Köttinger Straße
unterwegs waren. Die Vermutung, dass Kraftfahrzeugführer die Befahrung der Carl-Schurz-Straße
im Abschnitt zwischen der Straße „Zum Grünen Weg“ und Köttinger Straße vermeiden, kann
durch die Messung bestätigt werden.
Größere Überschreitungen bei der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h wurden bei der
Messung nicht festgestellt. Die mittlere gemessene Geschwindigkeit lag bei 29 bzw. 30 km/h und
die V 85 bei 35 km/h.
Für das integrierte Entwicklungskonzept Liblar wurde vor kurzem ein Arbeitskreis gebildet, der für
den Stadtteil Liblar konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten soll. Da eine Änderung der
Verkehrsführung in der Gartenstraße auch in den Masterplan/ Verkehrsentwicklungsplan erheblich
eingreift, werde ich zunächst das Ergebnis der v.g. Verkehrserhebung der Arbeitsgruppe
„Masterplan Liblar“ zur Verfügung stellen. Die endgültige Verkehrsregelung für die Gartenstraße
sollte danach erneut wieder auf die Tagesordnung des Ausschusses gesetzt werden, wenn die
Ergebnisse des Masterplanes Liblar vorliegen.
In Vertretung
(Dr. Rips)
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