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Beschlussvorlage (8. Satzung zur Änderung der Satzung über dei Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.11.1992)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
100 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
22.11.12, 18:22
Aktualisiert
22.11.12, 18:22
Beschlussvorlage (8. Satzung zur Änderung der Satzung über dei Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.11.1992) Beschlussvorlage (8. Satzung zur Änderung der Satzung über dei Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.11.1992) Beschlussvorlage (8. Satzung zur Änderung der Satzung über dei Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.11.1992)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.11.2012 - Der Bürgermeister Az: 24-50-03 Nr. der Ratsdrucksache: 943-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 04.12.2012 Rat 11.12.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 8. Satzung zur Änderung der Satzung über dei Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.11.1992 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 943-IX 1. Sachverhalt: Mit dieser Ratsdrucksache wird die 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.11.1992 (Anlage 1) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Überarbeitung der Abfallentsorgungssatzung ist aus den nachfolgend dargestellten Gründen erforderlich: 1. Am 01.06.2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Nachfolgegesetz zum heutigen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in Kraft getreten. Deshalb ist es erforderlich, die kommunalen Abfallentsorgungssatzungen an das neue Abfallrecht anzupassen. Bezogen auf die Abfallentsorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel ergeben sich hieraus Änderungen bei den Verweisen auf die maßgeblichen Bestimmungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Zudem werden Satzungsregelungen entsprechend den Empfehlungen der überarbeiteten Mustersatzung des Städte und Gemeindebundes NRW an das neue Abfallrecht angepasst. 2. Mit der im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit erfolgten europaweiten Ausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen und deren Neuvergabe zum 01.01.2013 ergeben sich Änderung im Entsorgungssystem, und zwar bei der Sperrmüll- und Elektrogroßgerätesammlung auf Abruf und dem Abfuhrrhythmus der blauen und gelben Wertstofftonnen. 3. Die erforderliche Satzungsänderung wird darüber hinaus zum Anlass genommen, bestimmte Satzungsregelungen an die geübte Praxis anzupassen oder klarer zu definieren; so beispielsweise die Definition von Sperrgut (§ 5 Absatz 2), die Möglichkeit zum Einsatz von Restmüllsäcken in Ausnahmefällen (§ 11 Absatz 5) oder der Tonnengemeinschaft bei Nachbargrundstücken (§ 12 Absatz 4). 4. Des Weiteren muss die Anlage I zur Abfallentsorgungssatzung aktualisiert werden, die eine Auflistung derjenigen Abfälle enthält, die zum Einsammeln und Befördern durch die Stadt zugelassen sind. Die bisherige Auflistung der Abfälle stimmt zum Teil nicht mit der Liste von Abfällen überein, die der Kreis zum Zwecke der Beseitigung annimmt. Anlage 2 zu dieser Ratsdrucksache enthält eine Gegenüberstellung des aktuell gültigen Textes der Abfallentsorgungsatzung und der neuen Textfassung. Erläuterungen zu den geänderten Vorschriften finden sich in Anlage 3. 2. Rechtliche Würdigung Wie vorstehend dargestellt. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine Seite 3 von Ratsdrucksache 943-IX 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.11.1992 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu RD-Nr. 943-IX vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.