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Sitzungsvorlage (Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss 2012)

Daten

Kommune
Titz
Größe
61 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
14.11.12, 18:04
Aktualisiert
14.11.12, 18:04
Sitzungsvorlage (Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss 2012) Sitzungsvorlage (Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss 2012)

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Gemeinde Titz Der Bürgermeister Sitzungsvorlage Nr.: 135/2012 WW Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Michael Dahlem 02463-659-13 31.10.2012 Beratungsfolge Betriebsausschuss Termin 27.11.2012 Betreff: Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss 2012 Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss beschließt, der Gemeindeprüfungsanstalt NRW vorzuschlagen, das Büro VBR Dr. Paffen, Schreiber & Partner mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 zu beauftragen. Begründung: Zur Prüfung des Jahresabschlusses 2012 ist der Gemeindeprüfungsanstalt NRW ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfergesellschaft vorzuschlagen. Das Büro VBR Dr. Paffen, Schreiber & Partner führte die Prüfungen bisher immer zufriedenstellend aus. Des Weiteren ist dieses Büro mit der Organisation des Wasserwerkes und den örtlichen Gegeben- und Besonderheiten vertraut. Aufgrund der Regelung, die sich aus der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen in Verbindung mit § 319a Abs. 1 Nr. 4 HGB mit Wirkung vom 30. August 2012 ergibt, können die bisherigen Prüfer, Herr Dr. Karl-Heinz Paffen und Herr Dipl.-Kfm. Hans-Jörg Schreiber, die Jahresabschlussprüfung des Wasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2012 nicht mehr vornehmen. Durch Beauftragung der Wirtschaftsprüfer Herrn Dipl.-Finanzwirt Ralf Hündgen und Herrn Dr. Guido Wollseifen, Partner des o.g. Wirtschaftsprüfungsbüros (interne Rotation), ist den rechtlichen Anforderungen allerdings entsprochen. In diesem Zuge bittet die Betriebsleitung auch um einen Wechsel des vor Ort prüfenden Mitarbeiters des Büros VBR, um größtmögliche Objektivität zu gewährleisten. Durch diese weitere Beauftragung des Büros VBR ist die Nutzung der dort vorhandenen Kenntnisse über das gemeindliche Wasserwerk trotz Wechsel des Wirtschaftsprüfers gewährleistet. Dagegen müsste sich ein anderes Büro (externe Rotation) zeitintensiv (und somit kostenintensiv) in die Besonderheiten des Wasserwerks einarbeiten und in der Praxis bewährte Arbeitsabläufe zwischen VBR und den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung neu definieren. Im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der sich aus dem Gutachten der Kommunal- und Abwasserberatung NRW (KuA) ergebenden Aktivitäten der Betriebsleitung, die organisatorische und technische Neuorganisation wird ein Wechsel zu einem völlig fremden Jahresabschlussprüfer für nicht sinnvoll erachtet. Dieser Meinung liegt die Erwartung zugrunde, dass der Betriebsleitung des Wasserwerks hinsichtlich der Veranschlagung möglichst erfolgsneutrale und zeitlich mit den Investitionen übereinstimmende Darstellungen in den Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen gelingt. Aus vorgenannten Gründen wird vorgeschlagen, weiterhin das Büro VBR Dr. Paffen, Schreiber & Partner mit der Prüfung 2012 zu beauftragen. (Frantzen) -2-