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Sitzungsvorlage (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 45/2012)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
86 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
01.02.12, 18:29
Aktualisiert
23.02.12, 18:33
Sitzungsvorlage (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 45/2012) Sitzungsvorlage (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 45/2012)

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Inhalt der Datei

Gesprächsvermerk 16.01.12 Betr.: Förderung der Südbastion Jülich Termin: 12.01.2012, 10:00 Uhr, Bezirksregierung Köln Teilnehmer: Herr Schwerdt, Dezernent 35, Bezirksregierung Köln Herr Schulz, Techn. Beigeordneter u. allgem. Vertreter des Bürgermeisters Herr Heuter, Amtsleiter Hochbauamt Herr Ervens, Amtsleiter Bauverwaltungsamt Auf Wunsch der Stadt Jülich hat sich Herr Schwerdt, Leiter des Dezernates 35 (Städtebau, Bauaufsicht, Bau-, Wohnungs- und Denkmalsangelegenheiten und –förderung), bereit erklärt, nochmals die Angelegenheit der Förderung der Südbastion in Jülich zu besprechen. Zur Einführung verdeutlicht Herr Schulz ausführlich die bestehende Problematik der Sanierung der Südbastion, die Historie, die nunmehr erstellten Plankonzepte, den sich hieraus ergebenden erheblichen Mehrkosten sowie insbesondere die finanzielle Situation der Stadt Jülich als Nothaushaltskommune. Herr Schwerdt weist darauf hin, dass bereits in der Vergangenheit Millionenbeträge als Zuschüsse in die Maßnahme der Restaurierung zur Bestandserhaltung der Brückenkopfanlage Jülich investiert worden seien und diese Maßnahme, einschließlich der Südbastion, somit auch Ende der neunziger Jahre zum Abschluss gekommen ist. Die derzeit noch vorliegende weitere Zuschussbewilligung in Höhe von rd. 367.000,- € ist 2009 unter einer außergewöhnlichen Konstellation erfolgt mit der Begründung, dass aufgrund der besonderen Situation ein erhöhter Aufwand von 800.000,- € zur Bestandserhaltung der Südbastion und damit zur Sicherung des ursprünglichen Förderzwecks erforderlich sei. Weitergehende Maßnahmen für eine, wie auch immer vorgesehene Nutzung der Südbastion über die reine Bestandserhaltung hinausgehend kämen als Fördergegenstand ohnehin nicht in Betracht. Unabhängig von der bereits 2009 bestehenden Problematik würde jedwede weitere Förderung zur Bestandserhaltung der Südbastion innerhalb der Zweckbindungsfrist eine Doppelförderung darstellen. Außerdem haben sich die Zielrichtungen der Fördermaßnahmen nach der Änderung der Förderrichtlinien 2008 dahingehend geändert, dass der regional- bzw. gebietsbezogene Charakter einer Maßnahme Grundlage bzw. Voraussetzung für eine Bezuschussung ist (z.B. „Soziale Stadt“). Dessen ungeachtet sind auch die finanziellen Mittel des Landes mittlerweile dermaßen eingeschränkt, dass sie lediglich noch zur Kofinanzierung (Landesanteil) von Fördermaßnahmen des Bundes oder der EU eingesetzt werden können. Finanzieller Raum des Landes für eigene Fördermaßnahmen ist hierbei nicht mehr vorhanden. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die der Bezirksregierung Köln zugewiesenen Fördergelder in den nächsten beiden Jahren voraussichtlich um 50 bis 60 % geringer ausfallen werden als derzeit für die laufenden Maßnahmen noch zugeteilt sind. Insofern sieht Herr Schwerdt die Chance für eine weitere Förderung von Maßnahmen im Bereich der Südbastion bei Null. In diesem Zusammenhang weist er ausdrücklich auf die der Stadt bereits vorliegenden Schreiben sowohl der Bezirksregierung Köln als auch des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW aus dem Jahr 2011 hin, worin unmissverständlich klargestellt wird, dass für diese Maßnahme keinerlei weitere Förderung in Betracht kommen wird. Herr Schulz führt darauf hin aus, dass aufgrund der extrem angespannten finanziellen Situation der Stadt Jülich, für den Fall, dass, wie soeben dargelegt, keine weitere Förderung möglich wäre, die Absicht besteht, die Maßnahme einer Sanierung der Südbastion im Sinne der vorliegenden Planung insgesamt nicht zu verwirklichen. Dies würde dann, worauf Herr Schwerdt unmittelbar hinweist, auch dazu führen, dass die Mittel des vorliegenden Zuwendungsbescheides in Höhe von rd. 367.000,- € seitens der Stadt zurückgegeben werden müssen. Darüber hinaus gibt Herr Schwerdt zu bedenken, dass die Stadt Jülich, auch wenn sie den vorliegenden Zuwendungsbescheid zurückgeben würde, nach wie vor allein aus den seinerzeitigen Förderungen und der Zweckbindungsfrist zur Bestanderhaltung des Brückenkopfes rechtlich verpflichtet ist. Eine eventuelle Unterlassung würde ansonsten zur Rückzahlungsverpflichtung der seinerzeitigen Fördermittel führen. Hierauf hin stellt Herr Schulz klar, dass der Stadt Jülich dies durchaus bewusst sei und dass das unumgänglich notwendige an Unterhaltungs- bzw. Bestanderhaltungsmaßnahmen auch sichergestellt werden wird. Dies sei bereits im vorliegenden Bericht vom 28.02.11 zu den möglichen Nutzungsvarianten und unterschiedlichen Instandsetzungsvarianten als sogenannte Nullvariante ausgeführt. Zum Abschluss des Gespräches bedankt sich Herr Schulz dafür, dass Herr Schwerdt die Zeit gefunden hat, nochmals die Fragen der Möglichkeiten einer weiteren Förderung für die Südbastion zu erörtern, auch wenn das Ergebnis des Gespräches letztendlich für die Stadt Jülich ernüchternd sei. Dies bedauert Herr Schwerdt ebenso, wobei er allerdings klarstellt, dass aufgrund der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch kein anderes Ergebnis zu erwarten gewesen sei.