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Allgemeine Vorlage (Geschwindigkeitsdämpfungsmaßnahme im Bereich der L 250, OD Thum; hier: Zustimmung der Gemeinde Kreuzau zur Durchführung der Maßnahme)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Geschwindigkeitsdämpfungsmaßnahme im Bereich der L 250, OD Thum;
hier: Zustimmung der Gemeinde Kreuzau zur Durchführung der Maßnahme) Allgemeine Vorlage (Geschwindigkeitsdämpfungsmaßnahme im Bereich der L 250, OD Thum;
hier: Zustimmung der Gemeinde Kreuzau zur Durchführung der Maßnahme)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Linden/641-18 BE: Herr Linden /Herr Schmühl Kreuzau, 22. Mai 1997 Vorlagen-Nr. 78/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 12.06.1997 25.06.1997 01.07.1997 TOP: Geschwindigkeitsdämpfungsmaßnahme im Bereich der L 250, OD Thum; hier: Zustimmung der Gemeinde Kreuzau zur Durchführung der Maßnahme Bezug: Sitzungsvorlage vom 11.09.1996 (Vorlage Nr. 153/96) sowie Ratsbeschluß vom 22.10.1996 I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 22.10.1996 dem Antrag der CDU-Fraktion, die Thumstraße im Ortsteil Thum in die 30 km/h-Zone einzubeziehen, stattgegeben. Außerdem wurde zusätzlich beschlossen, eine Rechtsvor-Links-Regelung einzuführen. Entsprechende Anträge wurden auftragsgemäß beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren gestellt. Das Straßenverkehrsamt wird in Übereinstimmung mit der Polizei und dem Rhein. Straßenbauamt Aachen die Anträge ablehnen, da vom Gesetzgeber grundsätzlich nicht vorgesehen ist, Bundes- oder Landstraßen innerhalb von Ortschaften in eine 30 km/h-Zone zu integrieren. Auch in der Ortslage Thum wird dazu konkret keine Veranlassung gesehen. Unabhängig davon hat das RSBA Aachen allerdings bei einem hier im Hause geführten Gespräch Bereitschaft signalisiert, am Ortseingang aus Richtung Berg kommend, eine Geschwindigkeitsdämpfungsmaßnahme durchzuführen, um den Verkehr vor der Ortslage zu verlangsamen. Um die Sicherheit von querenden Fußgängern im Bereich des Kindergartens zu erhöhen, soll dort zusätzlich eine beidseitige Fahrbahneinengung (Fußgängerkap) erfolgen, wobei die verbleibende Fahrbahn 4,50 m beträgt. Um die geplanten Maßnahmen u.U. schon in 1998 durchführen zu können, benötigt das RSBA möglichst kurzfristig einen entsprechenden förmlichen Antrag seitens der Gemeinde Kreuzau sowie bezüglich der Geschwindigkeitsdämpfungsmaßnahme am Ortseingang eine festpunktbezogene Lageplanskizze. Die erstellte Lageplanskizze ist als Anlage beigefügt. Ich schlage Ihnen vor,der Verkehrsdämpfungsmaßnahme sowie der beidseitigen Fahrbahneinengung zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, beim RSBA Aachen entsprechende Anträge zu stellen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine, da die Kosten vom Straßenbaulastträger getragen werden. III. Beschlußvorschlag: "1. Am Ortseingang Thum aus Richtung Berg kommend wird eine Geschwindigkeits- dämpfungsmaßnahme in Form eines Fahrbahnrückbaues mit anschließender Mittelinsel durchgeführt. Im Bereich des Kindergartens erfolgt eine beidseitige Fahrbahneinengung mit der verbleibenden Fahrbahnbreite von 4,50 m. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, beim RSBA Aachen entsprechende Anträge zu stellen." Der Gemeindedirektor 2 - Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: