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Allgemeine Vorlage (Einrichtung von Offenen Ganztagsgrundschulen im Bereich der Gemeinde Kreuzau; hier: Vorstellung der Konzepte zur Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote durch verschiedene anerkannte Träger der Jugendhilfe bzw. der freien Wohlfahrtspflege)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Einrichtung von Offenen Ganztagsgrundschulen im Bereich der Gemeinde Kreuzau;
hier: Vorstellung der Konzepte zur Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote durch verschiedene anerkannte Träger der Jugendhilfe bzw. der freien Wohlfahrtspflege) Allgemeine Vorlage (Einrichtung von Offenen Ganztagsgrundschulen im Bereich der Gemeinde Kreuzau;
hier: Vorstellung der Konzepte zur Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote durch verschiedene anerkannte Träger der Jugendhilfe bzw. der freien Wohlfahrtspflege) Allgemeine Vorlage (Einrichtung von Offenen Ganztagsgrundschulen im Bereich der Gemeinde Kreuzau;
hier: Vorstellung der Konzepte zur Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote durch verschiedene anerkannte Träger der Jugendhilfe bzw. der freien Wohlfahrtspflege)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Stolz / Herr Graßmann Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 22/2006 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss 03.04.2006 TOP: Einrichtung von Offenen Ganztagsgrundschulen im Bereich der Gemeinde Kreuzau; hier: Vorstellung der Konzepte zur Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote durch verschiedene anerkannte Träger der Jugendhilfe bzw. der freien Wohlfahrtspflege I. Sach- und Rechtslage: Bekanntlich wurde in der letzten Schulausschusssitzung vom 02.03.2006 im Zusammenhang mit der Einrichtung von Offenen Ganztagsgrundschulen auch besprochen, dass verschiedene anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe bzw. Wohlfahrtspflege in der nächsten Schulausschusssitzung ihr Rahmenkonzept zur OGS vorstellen sollen. Eingeladen wurden hierzu: 1. Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Düren e.V. / Verein „Betreute Schulen Düren e.V.“ (Anlage 1). 2. Deutscher Kinderschutzbund, Kreisverband Düren e.V. / Markus Granrath (Anlage 2). 3. Sozialdienst kath. Frauen Düren e.V. (Anlage 3). Vorab wurde mit den Schulleiterinnen und Schulleitern der Kreuzauer Grundschulen auch die Möglichkeit erörtert, dass diese Trägerschaft durch einen Förderverein, evtl. auch einen neu zu bildenden Trägerverein aller Fördervereine auf Gemeindeebene, übernommen werden könne. Mit der Übernahme einer solchen Maßnahmenträgerschaft, im vorliegenden Falle evtl. für 6 bis 7 OGS-Gruppen, ist allerdings ein erheblicher organisatorischer und sicherlich auch logistischer Aufwand verbunden. Dies betrifft z.B. den Personaleinsatz, die tarif- bzw. arbeitsrechtlichen Regelungen, den monatlichen Einzug der Elternbeiträge und des Essensgeldes, die versicherungsrechtlichen Fragen uvm. Inzwischen liegen entsprechende Rückäußerungen vor, wonach die Fördervereine der Grundschulen Drove und Kreuzau definitiv die Aussage getroffen haben, in diesem Sinne nicht tätig zu werden. Von einer gleichlautenden Aussage ist auch seitens der Fördervereine der Grundschulen Obermaubach und Stockheim auszugehen, da keine positive Rückäußerung vorliegt. Der Förderverein der Kath. Grundschule St. Urbanus Winden, der entgegen den anderen Grundschulen seit vielen Jahren auch das Betreuungsangebot „Schule von acht bis eins“ betreut, hatte hier generelles Interesse gezeigt. Er wird gemäß Auskunft des Schulleiters in seiner Vorstandssitzung am 28.04.2006 abschließend zu dieser Frage Stellung nehmen. Es wird damit gerechnet, dass man zumindest zunächst von einer Übernahme der Trägerschaft absehen wird. Allerdings möchte man in den Kooperationsvertrag mit einem der Maßnahmenträger eine Klausel aufgenommen wissen, wonach der Förderverein bei der Erstellung des Konzeptes mitarbeiten kann. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, jeweiligem Förderverein und dem Maßnahmenträger wurde im Übrigen von allen Schulleitungen gewünscht und wird auch für zwingend notwendig gehalten. Zur Finanzierung selbst wird dargestellt, dass seitens des Landes ein Festbetrag in Höhe von 615 €/Schuljahr für jedes an den außerunterrichtlichen Angeboten der OGS teilnehmende Kind gewährt wird. Zusätzlich können Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von neu 0,2 -2Lehrerstellen pro 25 Schüler/-innen zugewiesen werden, wobei anstelle dieser Lehrerstellenanteile ein Festbetrag in Höhe von 205 €/Schüler/-innen gewährt werden kann (= zus. 820 €). Bei angenommenen Kosten in Höhe von 1.230 €/Kind und Schuljahr verbleibt für die Gemeinde als Schulträger dann noch ein Eigenanteil in Höhe von 410 €/Schüler. Auf diesen Betrag können die bisherigen Trägeranteile für die in die OGS einbezogenen Ganztagsangebote und die Elternbeiträge angerechnet werden. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, auf die Kapitalisierung von Lehrerstellen zu verzichten und diese Stunden in das Angebot der OGS einzubringen, woraus eine nicht zu unterschätzende qualitative Verbesserung erwartet werden kann. Sollte stattdessen eine Kapitalisierung von 0,1 Lehrerstellen erfolgen, könnte zusätzlich ein weiterer Landesanteil in Höhe von 5.125 € (Lehrerstellenanteil 205 € x 25) in die Finanzierung eingebracht werden. Festzuhalten bleibt weiter, dass die einzelnen Träger in der Lage sind, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln ein ausreichends Angebot vorzuhalten. Insoweit wird auch auf die beigefügten ausführlichen Darstellungen in den Rahmenkonzepten der Träger verwiesen. Desweiteren wurde mit den Trägern in der Frage Kontakt aufgenommen, ob von dort der monatliche Einzug der Elternbeiträge und des Essensgeldes erfolgen könne, der einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Der SKF hat diese Frage generell bejaht, wobei aber mit zusätzlichen Verwaltungskosten in Höhe von rd. 1.500 € je Gruppe und Jahr gerechnet werden muss. Die AWO hat hierzu mitgeteilt, dass sie dies bisher nicht praktiziert, aber dazu grundsätzlich in der Lage wäre. Eine generelle Auskunft zur Kostenfrage konnte man noch nicht geben. Ich halte die Vergabe dieser Leistungen allerdings für unbedingt erforderlich, da ansonsten zusätzliche Personalkosten in der Verwaltung unvermeidlich wären. Die Verwaltung wird keinen Beschlussvorschlag unterbreiten, da anhand der beigefügten Unterlagen sowie auch der persönlichen Vorstellung der Träger im Rahmen der Schulausschusssitzung, eine entsprechende Entscheidung zu treffen ist. Über den Abschluss der hiermit verbundenen Kooperationsverträge wird, wie bereits ausgesagt, im Rahmen des nichtöffentlichen Teils der Sitzung entschieden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. Es wird davon ausgegangen, dass der Betrieb der OGS-Gruppen kostenneutral für die Gemeinde Kreuzau erfolgen kann. III. Beschlussvorschlag: Erfolgt im Nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: ________ ________ ________ -3Enthaltungen: ________