Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 MB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
für die
GEMEINDE KREUZAU
FORTSCHREIBUNG 2006
-1-
Brandschutzbedarfsplan
der
Gemeinde Kreuzau
Inhaltsverzeichnis
1.
Zusammenfassung
2.
Einleitung
3.
Darstellung der rechtlichen Grundlagen
4.
Die Gemeinde Kreuzau
4.1
4.2
4.3
4.4
5.
Größe und Einwohnerzahl
Topographie und Infrastruktur
Verkehr
Sonstiges
Risiken und Einsätze in Kreuzau
5.1
Risiken
5.1.1
5.1.1.1
5.1.2
5.1.2.1
5.1.3
5.1.3.1
5.1.4
5.1.4.1
5.1.5
5.1.5.1
5.1.6
5.1.6.1
5.2
6.
Wohnbebauung
Fallbeispiele
Gewerbegebiet Stockheim und gewerbliche Betriebe u.a.
in Mischbebauung
Fallbeispiele
Verkehrsflächen
Fallbeispiele
Waldflächen / sonstige Gefährdungen
Fallbeispiele
Spezielle Objekte
Fallbeispiele
Sonstige Risiken
Fallbeispiele
Löschwasserversorgung
Einsatzstatistik und Kostenaufstellung
6.1
6.2
Einsatzstatistik der Feuerwehr Kreuzau
Kostenaufstellung
-2-
7.
8.
Schutzziele der Gemeinde Kreuzau bei FeuerwehrEinsätzen
7.1
7.2
Grundlagen
Brandeinsätze
7.2.1
Einsatzmodell des „Kritischen Wohnungsbrandes“
7.2.2
Notruf und Alarmierung
7.2.3
Aufgaben, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke
7.2.4.
Hilfsfristen
7.2.5
Leistungsbeschreibung Feuerwehrfahrzeuge
7.2.6
Leistungsbeschreibung Löschzug
7.3
Technische Hilfeleistungen
7.3.1
Einsatzmodell „Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person“
7.3.2
Aufgaben, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke
7.3.3
Hilfsfristen
7.4
ABC-Einsätze
7.4.1
Definition der ABC Gefahrenlage
7.4.1.1
Allgemeine Aufgaben, Anzahl der Funktionen,
Ausrückestärke
7.4.1.2
Messeinsätze, Anzahl der Funktionen,
Ausrückestärke
Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
9.
Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr
8.1.1
Aufgaben aufgrund gesetzlicher Vorgaben
8.1.1.1
Allgemein
8.1.1.2
Originäre Aufgaben, die einer besonderen
Erläuterung bedürfen
8.1.1.3
Jugendarbeit
8.1.1.4
Aus- und Fortbildung
8.1.2
Andere Aufgaben
Allgemeines, Organisation
Personal, Ausbildung
Gerätehäuser, Fahrzeuge
Gerätschaften, Ausstattung
Schutzzielfestsetzung / Soll / Ist-Vergleich
9.1
9.2
Sollstruktur
Ist-Struktur
9.2.1
Einzelbetrachtung
-3-
10.
Anlagen
10.1
10.2
10.3
10.3.1
10.3.2
10.3.3
10.4
10.5
10.6
Anlage „Personal der Feuerwehr Kreuzau“
Anlage „Personal – Einzelbetrachtung“
Anlage „Fahrzeuge“
Löschfahrzeuge / Rüst- und Gerätewagen
Fahrzeuge der Jugendfeuerwehr
Mannschaftstransportfahrzeuge
Anlage „Feuerwehrgerätehäuser“
Anlage „Gemeindekarten“
Anlage „Stellungnahme Städte- und Gemeindebund“
-4-
1. Zusammenfassung
Die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau stellt die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Kommunen
nach § 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz, FSHG), also die Gefahrenabwehr
bei Bränden und Unglücksfällen im Gemeindegebiet Kreuzau, sicher. Zu diesem Zweck unterhält
sie insgesamt 9 eigenständige Löschgruppen, die in verschiedensten Kombinationen für eigene
Ausrückebezirke zuständig sind.
Die Gemeinde Kreuzau hat Schutzziele für den Einsatz der Feuerwehr bei Brandschutz und Hilfeleistung festgelegt. Diese Schutzziele legen für ausgewählte Einsätze die Hilfsfristen sowie die
Personalstärke der Feuerwehr am Einsatzort fest. Sie sind angelehnt an die Schutzzieldefinition
der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands (AGBF), die derzeit als
„allgemein gültiger Stand der Technik“ angesehen wird.
Für den „kritischen Wohnungsbrand“, der bundesweit als Standard für die Bemessung der
Leistungsfähigkeit von Feuerwehren anerkannt ist, müssen 8 Minuten nach der Alarmierung
insgesamt 9 Einsatzkräfte vor Ort sein. Weitere 9 Einsatzkräfte müssen 13 Minuten nach
Alarmierung, also 5 Minuten nach den ersten Einheiten, an der Einsatzstelle eintreffen.
Die gleichen Notwendigkeiten existieren für die Einsätze der technischen Hilfeleistung.
Zur Einhaltung dieser Schutzziele ist eine sinnvolle Organisation der Feuerwehr erforderlich. Die
einzelnen Löschgruppen sind in den Ortsteilen stationiert, deren Lage als unveränderbar und somit
als gegeben anzusehen sind. Ihre Lage sowie die verkehrstechnische Anbindung sind die entscheidenden Einflussgrößen auf die Fahrzeiten und damit auf die Hilfsfristen der Feuerwehr. Die
Personalstärke der Feuerwehr am Einsatzort wird grundsätzlich durch die Größe der Löschgruppe,
in der Hauptsache aber auch durch die Zahl derer, die tagsüber erreichbar und einsatzbereit sind,
bestimmt.
Die seit der Verabschiedung des Brandschutzbedarfsplanes im Jahre 2002 getätigten Investitionen
haben in erster Linie zur Erhaltung des vorhandenen Bestandes und des Erreichungsgrades beigetragen. Die Erneuerung der vorhanden Ausstattung führte in allen Fällen zu einer Verbesserung
der Situation der einzelnen Löschgruppen und somit der ehrenamtlich eingesetzten Kräfte.
Darüber hinaus führte die Beschaffung des Fahrzeuges für die Löschgruppe Obermaubach zu
einer wesentlichen Verbesserung des Erreichungsgrades im Bereich dieses Gemeindeteils.
Inwieweit die Hilfsfristen derzeit erreicht werden, ist in 4 Gemeindekarten, die als Anlage beigefügt
sind, grafisch dargestellt.
Geeignete Lösungsmöglichkeiten, um eine Verbesserung der Situation und somit eine Annäherung an das gesetzte Schutzziel zu erreichen, sind insbesondere:
- Erhöhung der Personalstärke
Dies geschieht in erster Linie durch die Förderung der Jugendfeuerwehr. Dabei reicht es
nicht, die nötigen Pflichtaufgaben zu erfüllen. Denn die Jugendfeuerwehr konkurriert als
Freizeitbeschäftigung mit jeglichen anderen Freizeitaktivitäten. Darüber hinaus sollte durch
gezielte öffentliche Werbekampagnen auf die Arbeit der Feuerwehr aufmerksam gemacht
werden und die Bürger zur Mithilfe angesprochen werden. Seit der Brandschutzbedarfsplan
durch den Rat der Gemeinde Kreuzau im Jahre 2002 verabschiedet wurde, sind allerdings
keinerlei Maßnahmen durch den Feuerschutzträger durchgeführt worden.
Das Personal der aktiven Wehr wird zu über 90 % aus den Mitgliedern der Jugendfeuerwehr gewonnen.
-5-
Konkrete Maßnahmen zur Personalgewinnung müssen unbedingt durch gemeinsame Aktionen aller Beteiligten in Zukunft in Angriff genommen werden. Dies könnte z.B. durch ein
Jahrestreffen der Arbeitgeber, der Feuerwehr, des Rates und der Verwaltung, durch Informationsveranstaltungen für Arbeitgeber oder durch ein Firmenlisting erfolgen.
Einsparungen an dieser Stelle haben verheerende Folgen für den Personalstand der Feuerwehr Kreuzau
- Sicherstellung einer Mindestpersonalstärke während der personalkritischen Zeiten
Hier müssen Konzepte erstellt werden, um die im Gemeindegebiet tätigen Feuerwehrleute
grundsätzlich in eine Alarmierung während der personalkritischen Zeit einzubinden.
Auch die Beschäftigung von Feuerwehrleuten als Bedienstete der Gemeinde ist ein sehr
wichtiger Faktor, um die Vorgaben des Brandschutzbedarfsplanes zu erfüllen.
- Verringerung der Belastung der ehrenamtlich Tätigen durch Reduzierung der Aufgaben:
- Durchführung von Aufgaben, die im Auftrag von Dritten, also nicht originär, von der
Feuerwehr übernommen werden:
- Beseitigung von Ölspuren im Auftrag der Straßenbaulastträger
- Einfangen und Transport von herrenlosen Tieren zum Tierheim im Auftrag des
Ordnungsamtes
- Beseitigung von Windbruch im Auftrag des Straßenbaulastträgers
- Durchführung von Aufgaben, die aufgrund der hohen Arbeitsintensität und des großen
Aufwandes von hauptamtlichen Kräften durchgeführt werden sollten:
- Durchführung aller notwendigen Kontrollen und Prüfungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften (VdE, UVV, TÜV, TÜD, usw.)
- Erstellen der erforderlichen Feuerwehreinsatzpläne sowie Aufstellung und Fortschreibung
der Alarm- und Ausrückeordnung
Hinweis: Die Alarm- und Ausrückeordnung umfasst derzeit rund 50 Seiten. Es ist dringend
erforderlich, diese auf dem aktuellsten Stand zu halten.
Materielle Ausstattung der einzelnen Löschgruppen in der Form, dass die erste Hilfsfrist
eigenständig eingehalten werden kann. Konkret bedeutet dies, dass folgende Investitionen
erforderlich werden:
1. Jährliche Beschaffungen
Bereitstellung ausreichender Mittel für die Beschaffung von notwendigen Ausrüstungs- und
Ausstattungsgegenständen als Ersatzbeschaffung bzw. Erweiterung aufgrund veränderter Anforderungen. Der jährliche Aufwand beträgt bis zu 60.000,-- €. Demnach ist davon auszugehen,
dass bis zum Jahr 2011 voraussichtlich 360.000,-- € einzuplanen sind.
2. Unterhaltung und Verbesserung der baulichen Anlagen
Die Feuerwehrgerätehäuser müssen, soweit noch nicht geschehen, unter Berücksichtigung der
geltenden Bestimmungen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften), den geänderten tatsächlichen
Gegebenheiten (z.B. Umsetzung des Fahrzeugkonzeptes, Verschleiß) bzw. den geänderten
Verhältnissen angepasst werden. Neben den Instandhaltungsarbeiten ist die Errichtung von geeigneten Stellflächen für alle Einsatzfahrzeuge erforderlich. Die Vorschriften über Bestimmungen der freizuhaltenden Verkehrswege zwischen den einzelnen Fahrzeugen müssen dabei beachtet werden. Zur Abstellung der Unfallgefahren sind die notwendigen Arbeiten zeitnah durchzuführen. Nach den derzeitig vorliegenden Erkenntnissen ist mit einem finanziellen Aufwand
von etwa 330.000,-- € zu rechnen.
3. Ersatz der Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF)
Gemäß des im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Fahrzeugkonzeptes der Feuerwehr Kreuzau gehört das MTF zur Standardausstattung jeder Löschgruppe, die Begründung ergibt sich
aus Punkt 9.3.3.
Nicht mehr einsatzbereite Fahrzeuge müssen ersetzt werden. Dabei soll weiterhin in der bisher
geübten Vorgehensweise verfahren werden (Herrichten von Gebrauchtfahrzeugen).
-6-
Nach derzeitigem Stand sind bis 2011 die MTF`s der Löschgruppen Drove, Obermaubach, Untermaubach, Stockheim, Winden und Kreuzau einzuplanen. Pro Fahrzeug ist mit einem finanziellen Aufwand von bis zu 20.000,-- € zu rechnen. Für den Fall, dass wie vorgesehen die o.g.
Fahrzeuge bis 2011 ersetzt werden müssen, betragen die Gesamtaufwendungen hierfür
rd. 120.000,-- €.
4. Ersatzbeschaffungen im Bereich Atemschutz
Die Ausstattung im Bereich des Atemschutzes ist den gesetzlichen Anforderungen anzupassen.
Nähere Erläuterungen hierzu sind bei Punkt 7.4 aufgeführt.
Die Kosten für die Erneuerung der Ausstattung betragen nach dem derzeitigen Kenntnisstand
65.000,-- €.
5. Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen für Einsatzfahrzeuge
Der Ersatz der Fahrzeuge wurde bereits im Brandschutzbedarfsplan 2002 aufgeführt und erläutert. Es handelt sich, mit Ausnahme des ELF 1 – K, um Ersatzbeschaffungen.
Nur wenn alle Löschgruppen mit geeigneten Fahrzeugen ausgestattet sind, kann das festgesetzte Schutzziel in der Gemeinde Kreuzau erreicht werden.
Das ELF – K soll anstelle des bisher geplanten ELW 1 angeschafft werden.
Bei einem ELW 1 handelt es sich um ein Fahrzeug auf Basis eines Kleinbusses, bei einem
ELF – K handelt es sich um einen PKW. Die Beladung ist nahezu identisch. In den letzten Jahren wurde deutlich, dass gerade bei Einsätzen der Feuerwehr Kreuzau in der personalkritischen
Zeit ein geregelter Einsatzleitdienst durch geeignete Führungskräfte erforderlich ist. Ein entsprechendes Konzept muss noch erarbeitet werden. Das ELF – K ist ein geeignetes und erforderliches Einsatzmittel für den jeweiligen Einsatzleiter und reicht nach Meinung der Wehrführung für den angedachten Einsatzzweck aus. Wie im ELW 1 können in dem Fahrzeug alle notwendigen Unterlagen zentral aufbewahrt werden.
Nachfolgend aufgeführte Fahrzeuge stehen im Zeitraum 2006 – 2011 zur Beschaffung an:
a.)
Einsatzleitfahrzeug ELF 1 – K
b.)
Ersatz für das Löschfahrzeug LF 16 der Löschgruppe Kreuzau
c.)
Ersatz für das Löschfahrzeug LF 16/TS der Löschgruppe Üdingen
d.)
Ersatz für das Tragkraftspritzenfahrzeug TSF der Löschgruppe Thum
e.)
Ersatz für das Tanklöschfahrzeug TLF der Löschgruppe Winden
Die Beschaffungskosten der aufgelisteten Fahrzeuge im Zeitraum 2006–2011
betragen rd. 950.000 €
Dies bedeutet, dass davon auszugehen ist, dass Gesamtinvestitionen für den Zeitraum
2006 – 2011 in Höhe von rd. 1.825.000 € einzuplanen sind.
Die Prioritäten können ggf. bei Notwendigkeit in der Reihenfolge verändert werden. Der Gemeinderat wird den Brandschutzbedarfsplan bei Bedarf an die haushaltsmäßigen Erfordernisse anpassen.
Der Vergleich der Organisationsform der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau mit anderen denkbaren
Strukturen (hauptamtliche Wachen) zeigt, dass sie trotz der aufgezeigten Mängel ein leistungsfähiges Unternehmen mit vergleichsweise geringen Kosten ist (vgl. Punkt 6.23).
Der Erhalt der vorhandenen Ressourcen ist aber unbedingt erforderlich, um eine Verschlechterung
des Sicherheitsstandards für die Bürger in der Gemeinde Kreuzau zu vermeiden. Durch eine Erweiterung dieser Ressourcen sowie durch ständige Überprüfung und Anpassung der Organisation
und Struktur der Feuerwehr Kreuzau ist eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit zu erreichen.
-7-
2. Einleitung
Die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau stellt in Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Gemeinde die
Gefahrenabwehr bei Bränden und Unglücksfällen im Gemeindegebiet Kreuzau im Rahmen ihrer
Möglichkeiten sicher. Damit erfüllt die Gemeinde ihre Pflichtaufgabe gem. § 1 FSHG (Gesetz über
den Feuerschutz und die Hilfeleistung).
Gemäß § 22 Abs. 1 FSHG haben die Gemeinden unter Beteiligung der Feuerwehr sog. Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben.
Der Brandschutzbedarfsplan
-
macht Aussagen über die Organisation, die Struktur und Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau,
-
definiert Schutzziele in bezug auf die besonderen Belange der Gemeinde Kreuzau,
-
führt unter realistischen Gesichtspunkten einen Vergleich der Soll- und Iststruktur durch,
-
deckt die vorhandenen Mängel im Rahmen der durch das FSHG vorgegebenen Aufgabenerfüllung auf und zeigt Wege auf, diese Mängel abzustellen bzw. zu begrenzen.
Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan ist im regelmäßigen Zeitpunkt fortzuschreiben und gilt
zunächst bis zum 31.12.2011. Sollten sich erhebliche Änderungen ergeben, erfolgt eine frühere
Überarbeitung. Sollte sich eine der beigefügten Anlagen ändern, wird diese durch die neu erstellte
Anlage ersetzt.
-8-
3. Darstellung der rechtlichen Grundlagen
1.
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom
10. Februar 1998 (GV. NW. S. 122)
2.
Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport
durch Unternehmer (RettG) vom 24. November 1992
(GV. NW. S. 458/SGV GV. NW. 215)
3.
Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz - ZSNeuOG) vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726)
- Artikel 1 Zivilschutzgesetz (ZSG)
4.
Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV.NRW.S.256) zuletzt geändert durch Art. 91 des Gesetztes vom 05.04.2005 (GV.NRW.S.332)
5.
Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NRW),
RdErl. des Ministeriums f. Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 12.10.2000
(MBI.NRW.S.1432 / SMBl.NRW 23210)
6.
Sonderbauverordnungen
§ 31 Verkaufsstättenverordnung (VKVO) vom 08.09.2000 (GV.NRW.2000 S.639) geändert durch Art. 96 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV.NRW.S.332)
Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
vom 20.09.2002 (GV. NW. S. 548 454/SGV. NW. 232), zuletzt geändert durch
Art.60 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV.NRW.S.351)
Garagenverordnung (GarVO) vom 02. Nov. 1990
(GV. NW. S. 600/SGV. NW. 232), zuletzt geändert durch Art. 91 des Gesetzes
vom 05.04.2005 (GV.NRW.S.306)
Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) vom 21. Febr. 1978
(GV. NW. S. 154/SGV. NW. 232), zuletzt geändert durch Art. 118 des
Gesetzes vom 05.04.2005 (GV.NRW.S.274)
Gaststättenbauverordnung (GastBauVO) aufgehoben
Hochhausverordnung (HochhVO) vom 11. Juni 1986 (GV. NW. S. 522/ SGV. NW.
232), zuletzt geändert durch Art. 119 des Gesetzes vom 05.04.2005(GV.NRW.S.274)
Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen; Schulbaurichtlinie
(SchulBauR), RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport
vom 29.11.2000 (MBl.NRW.S.1608; SMBl.NRW.23213)
7.
Weitere Erlasse
Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden
Gem. RdErl. d. Innenministeriums - II C 2 - 4.131-5 - u. d. Kultusministeriums
- I C 4.36/86/0 Nr. 278/94 - v. 03.08.1994 (MBl. NW. S. 1295; SMBl. NW. 2130)
8.
Schutzzieldefinition der AGBF
Das Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997
führt aus, dass die Schutzzieldefinition der AGBF-NW als anerkannte Regel der
Technik angesehen werden und zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann.
-9-
Siehe dazu auch:
Unabhängige Sachverständigenkommission beim Ministerpräsidenten des Landes
Nordrhein-Westfalen zur Prüfung von Konsequenzen aus dem Brand auf dem RheinRuhr-Flughafen Düsseldorf, Juli 1997.
zu 1. FSHG:
§1
Aufgaben der Gemeinden
§4
Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige
Feuerwehr
Maßnahmen zur Verhütung von Bränden
Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung
§5
Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften
§6
Brandschau
§7
Brandsicherheitswachen
§8
Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe
§§ 9-14 Die Gemeinden halten öffentliche Feuerwehren (Berufs- und/oder Freiwillige
Feuerwehren bzw. Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften) vor
§ 22
⇒
Vorbereitung für Schadens- und Großschadensereignisse
(1) Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen und Feuerwehreinsatzpläne
(2) Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie besonders gefährliche Objekte.
(Grundlage für Erstellung und Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans)
§ 23
Ausbildung, Fortbildung und Übungen
§ 24a
Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen
§ 25
Überörtliche Hilfe
Zu 7. Weitere Erlasse:
Aussagen zu Schulalarmproben und Brandschutzerziehung.
Zu 8. Schutzzieldefinition der AGBF:
Aussagen zur Qualität der Brandbekämpfung in bezug auf Hilfsfrist, Funktionsstärke und
Erreichungsgrad.
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4. Die Gemeinde Kreuzau
4.1 Größe und Einwohnerzahl
Die Gemeinde Kreuzau gehört zum Kreis Düren. Bezogen auf die Fläche ist die
Gemeinde die viert kleinste, bezogen auf die Einwohnerzahl die dritt größte
Gemeinde im Kreis Düren.
Die Gemeinde Kreuzau besteht aus den Ortschaften Bergheim, Bilstein, Bogheim, Boich, Langenbroich, Leversbach, Drove, Kreuzau, Obermaubach, Schlagstein, Stockheim, Thum, Üdingen,
Untermaubach und Winden und umfasst heute ein Gebiet von 41,75km².
Die außerordentliche Beliebtheit als Wohnort macht die Entwicklung der Einwohnerzahl deutlich:
31.12.1973
31.12.1988
31.12.1991
31.12.1995
31.12.2001
31.10.2005
283
240
2.234
129
1.408
2.606
705
2.019
10.248 Einwohner
14.892 Einwohner
15.614 Einwohner
16.706 Einwohner
17.934 Einwohner
17.982 Einwohner
davon:
Bergheim
Bogheim
Drove
Langenbroich
Obermaubach
Stockheim
Üdingen
Winden
321
614
4.982
602
239
465
1.135
Bilstein
Boich
Kreuzau
Leversbach
Schlagstein
Thum
Untermaubach
Die Einwohnerdichte beträgt ca. 430 Einwohner / km²
Neue Baugebiete sind vorgesehen. Daraus wird sich eine weitere
Zunahme der Einwohnerzahlen ergeben.
Auch als Ausflugsort wird Kreuzau gerne in Anspruch genommen.
Die Übernachtungen lagen im Jahr 2004 in den konzessionspflichtigen
Beherbergungsbetrieben (mind. 9 Betten) bei 10.425.
- 11 -
4.2 Topographie und Infrastruktur
Kreuzau liegt im südlichen Teil des Kreises Düren im Naturpark Nordeifel, 8 km südlich der Kreisstadt Düren.
Die Gemeinde wird im Westen von der Gemeinde Hürtgenwald, im Norden von der Kreisstadt Düren, im Osten von der Gemeinde Vettweiß sowie im Süden von der Stadt Nideggen eingegrenzt.
Die größte Nord-Süd Ausdehnung beträgt ca. 9,7 km, die größte West-Ost Ausdehnung beträgt ca.
8 km.
Die Höhe beträgt zwischen 142m (niedrigster Punkt) und 360m (höchster Punkt).
Das Gemeindegebiet gliedert sich in folgende Flächennutzungen:
- bebaute Fläche
- Verkehrsfläche
- landwirtschaftliche Flächen
- Wasserflächen
- Wald- / Grünflächen
Gesamtfläche
650,77 ha
107,41 ha
2104,24 ha
66,00 ha
1246,27 ha
4174,69 ha
4.3 Verkehr
Die Gemeinde Kreuzau hat ein Straßennetz von 115 km, davon
76 km Gemeindestraßen, 13 km Landstraßen und 3 km Bundesstraße (B 56).
Täglich verzeichnet Kreuzau ca. 1.359 Einpendler und 4.100 Auspendler (Stand 1995).
Die Entfernung zu den Ortskernen der Nachbarkommunen beträgt zu:
Düren
Nideggen
8 km
5 km
Die Schienenstrecke der Rurtalbahn führt durch das Gemeindegebiet und wird im ½ Stundentakt
in beide Richtungen befahren. Die Aufnahme des Gütertransportes ist in Vorbereitung.
4.4 Sonstiges
Die Rur durchquert das Gemeindegebiet von Süd nach Nord auf einer Länge von 6,5 km. Im
Ortsteil Obermaubach wird diese aufgestaut und bildet den Stausee Obermaubach mit einer Wasserfläche von ca. 55 ha und einem Fassungsvermögen von 1,7 Mio. Kubikmeter Wasser.
Im Schul- und Sportzentrum Kreuzau sowie der angrenzenden Festhalle halten sich zu verschiedensten Zeiten meist eine große Anzahl von Personen auf.
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5. Risiken und Einsätze in Kreuzau
5.1 Risiken
5.1.1 Wohnbebauung
Die besonderen Risiken bei der Wohnbebauung liegen in der Höhe der Gebäude, in der Gebäudeart und in deren Nutzung.
Überwiegend handelt es sich um Gebäude geringer Höhe, die in offener oder geschlossener Bauweise errichtet wurden. Im Ortsteil Kreuzau gibt es einige höhere Gebäude; der 2. Rettungsweg ist
hierbei bauseits vorhanden.
In allen Wohngebieten ist zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Gefährdung von Menschenleben
durch Brände möglich. Es ist zu bedenken, dass Personen in Wohngebieten nicht allein durch das
Feuer selbst, sondern im besonderen Maße auch durch die Rauchentwicklung als Folge des Brandes bedroht sind. Bereits bei Kleinfeuern, die frühzeitig entdeckt und gemeldet werden und durch
Kräfte der Feuerwehr immer noch mit Kleinlöschgeräten bekämpft werden können, sind schwere
Rauchvergiftungen möglich, beispielsweise im Schlaf oder bei unsachgemäßen Löschversuchen
ohne Schutz vor Atemgiften. Zimmer- und Wohnungsbrände stellen insbesondere zur Nachtzeit
eine besondere Gefährdung von Personen in den betroffenen Wohnungen dar, da einerseits die
meisten Wohnungen in der Nacht belegt sind, die Bewohner andererseits ein Feuer im Schlaf häufig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen muss möglicherweise die Menschenrettung mit Hilfe von
Fluchthauben durch Brandrauch hindurch, über Leitern der Feuerwehr oder mittels Sprungretter
erfolgen. Es ist eine Brandbekämpfung mit einem oder mehreren Strahlrohren durchzuführen; diese sind entweder über den Treppenraum oder über Leitern vorzunehmen.
Brände in Kellergeschossen verursachen in der Regel eine starke Rauchentwicklung, die sich im
ganzen Gebäude ausbreitet und somit zur akuten Gefährdung einer Vielzahl von Personen führen
kann. Neben der Gefährdung des Einsatzpersonals in Kellern ist ein besonderes Augenmerk der
Einsatzkräfte auf Gefahrenquellen durch gelagerte Gefahrenstoffe (Lacke, Lösungsmittel, Spraydosen, Druckgasflaschen usw.) zu richten.
Bei Dachstuhlbränden besteht sehr schnell die Gefahr der Brandausbreitung auf benachbarte Gebäude und Gebäudeteile. Es ist daher ein massiver Einsatz der Feuerwehr zur Sicherung umliegender Objekte erforderlich. Gleichzeitig müssen häufig die bedrohten benachbarten Objekte zeitweise vordringlich- geräumt werden, um die Gefährdung von Personen völlig ausschließen zu
können. Dies bedeutet wiederum einen hohen Personalbedarf zu einem früheren Zeitpunkt des
Einsatzgeschehens.
Bei Häusern mit Gasversorgung ist trotz umfangreicher Sicherheitsvorkehrungen grundsätzlich die
Möglichkeit der Verpuffung oder Explosion gegeben. Dabei kann es zum Einsturz des gesamten
Gebäudes kommen, unter den Trümmern kann eine Vielzahl von Personen verschüttet sein. Die
Feuerwehr muss innerhalb der gesetzten Hilfsfristen in der Lage sein, Einsatzkräfte und Einsatzmittel zum Einsatz zu bringen, Maßnahmen zur Menschenrettung einzuleiten und eine konsequente Sicherung der eigenen Kräfte zu gewährleisten.
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5.1.1.1 Fallbeispiele:
Hausbrand in Kreuzau (Vollbrand), Hauptstraße
(10.02.06)
Beim Eintreffen der Feuerwehr brannte das komplette Gebäude, eine Person wurde vermisst. Es
handelte sich um ein Reihenhaus; dadurch bestand eine erhebliche Gefahr des Übergreifens auf
die Nachbargebäude. Die Brandbekämpfung und Personensuche erfolgte im Innenangriff mit mehreren Atemschutztrupps, gleichzeitig wurde die Drehleiter eingesetzt. Im Laufe des Einsatzes wurde eine Person tot geborgen.
Kellerbrand in Drove, Am Sandberg
(25.01.06)
Im Keller eines Wohnhauses in Drove hatte sich Hausrat aus unbekannter Ursache entzündet.
Beim Eintreffen der Feuerwehr quoll dichter Rauch aus dem gesamten Gebäude, das Gebäude
war verschlossen. Die Erkundung ergab, dass die Bewohner nicht zuhause waren. Die Einsatzkräfte verschafften sich gewaltsam Zutritt und nahmen unter Atemschutz im Innenangriff einen
Löschangriff vor. Anschließend wurde der Gebäude gelüftet.
Zimmerbrand in Üdingen, Dorfstraße
(06.09.05)
Im Erdgeschoss eines Wohnhauses brannte ein Zimmer. Das Feuer wurde unter Einsatz von 2 CRohren im Innenangriff unter Atemschutz gelöscht.
Brand einer Sauna in Obermaubach, Steinacker
(08.08.05)
In einem Einfamilienhaus im Steinacker brannte eine Kellersauna. Die Brandbekämpfung wurde
unter Atemschutz im Innenangriff mit einem C-Rohr durchgeführt. Das Gebäude wurde anschließend mit einem Hochdrucklüfter belüftet.
Auslaufendes Heizöl in Drove, Drovestraße
(19.11.04)
Über eine defekte Pumpe am Heizöltank eines Zweifamilienhauses liefen von der Garage, die als
Lagerraum für den Heizöltank genutzt wird und die leicht erhöht zum Straßenniveau liegt, rund 100
L Heizöl aus. Zunächst lief das ausgetretene Öl über die Garagenzufahrt und schließlich auf die
Straße. Aufgrund einsetzenden Regens wurde ein Teil des Heizöls in den Regenwasserkanal eingespült. Das verbleibende Öl wurde mit Bindemittel abgestreut, der Regenwasserkanal mit Dichtkissen verschlossen und auf dem Drover Bach Ölsperren errichtet.
Hausbrand in Stockheim (Obergeschoss- und Dachstuhl), Andreasstraße
(12.12.03)
Das Obergeschoss und der Dachstuhl eines Zweifamilienhauses in der Andreasstraße standen in
Vollbrand. Es bestand die Gefahr, dass die Flammen vom Dach des brennenden Gebäudes auf
das Nachbarhaus oder zum rückwärtigen Gebäude übergreifen würden.
Die Brandbekämpfung erfolgte über 2 Drehleitern, über den Treppenraum und über das rückwärtige Seitenfenster.
Kellerbrand in Drove, Karl-Arnold-Straße
(15.09.03)
Im Keller eines Wohnhauses in Drove hatte sich Hausrat aus unbekannter Ursache entzündet.
Beim Eintreffen der Feuerwehr quoll dichter Rauch aus einem Kellerlichtschacht und aus geöffneten Fenstern im Obergeschoss.
Unter Atemschutz wurde der Löschangriff der Feuerwehrkräfte vorgenommen.
Dachstuhlbrand in Untermaubach, Bilsteiner Weg
(27.02.03)
Vermutlich durch Lötarbeiten einer Dachdeckerfirma wurde der Dachstuhl eines Einfamilienhauses
im Bilsteiner Weg in Brand gesetzt; dabei erlitt der Unternehmer einen Schock und musste mittels
RTW ins Krankenhaus Lendersdorf eingeliefert werden.
Zur Brandbekämpfung wurden 1 B-Rohr und 1 C-Rohr von außen vorgenommen sowie 1 C-Rohr
im Innenangriff.
Während der Löscharbeiten wurde ein Wassersauger vorgenommen, um ein Aufweichen der Decken durch Löschwasser zu verhindern.
- 14 -
5.1.2 Gewerbegebiet Stockheim und gewerbliche Betriebe u.a. in
Mischgebieten
Gewerbegebiete sind in den meisten Fällen durch die Ansiedlung einer Vielzahl unterschiedlichster
klein- und mittelständiger Betriebe gekennzeichnet. Die Palette umfasst Supermärkte, Baumärkte,
Speditionsunternehmen, Lagerhallen sowie Handwerksbetriebe aller Art. Bei Bränden in diesen
Gebieten ist daher mit einer Vielzahl von unterschiedlichsten Risiken zu rechnen, die nicht immer
im voraus bekannt sein können.
1. Brände
¾ Brände in Gewerbegebieten werden am Tage normalerweise frühzeitig entdeckt, da Personen zugegen sind. Diese große Anzahl von Personen ist allerdings auch erheblich gefährdet. Nachts und an Wochenenden steht weniger die Personengefährdung im Vordergrund,
vielmehr können unter Umständen Großbrände entstehen, beispielsweise dann, wenn der
Betrieb unbesetzt ist, nicht über eine Brandmeldeanlage verfügt und das Risiko groß ist,
dass sich der Brand über einen längeren Zeitraum unbemerkt entwickeln kann.
¾ Brände in Lager- und Produktionshallen führen immer wieder zu ausgedehnten Einsätzen,
da durch ihre weitläufige Konstruktion und zum Teil geringe Abstände zu Nachbarhallen eine rasche Brandausbreitung auf weitere Hallen begünstigt wird.
¾ Bei vielen Einsätzen in Gewerbegebieten muss von der Feuerwehr erkundet werden, ob
Gefahrstoffe vorhanden sind. Dies gilt nicht nur für Betriebe, die bekanntermaßen chemische Stoffe lagern oder verarbeiten, sondern auch für die meisten anderen Wirtschaftszweige, da auch dort gefährliche Stoffe und Güter, oftmals in bedeutenden Mengen, verarbeitet
und gelagert werden.
¾ Brände in größeren Objekten müssen oft mit sehr großen Wassermengen gelöscht werden.
Zum einen bedarf es eines hohen Aufwands, Löschwasser heranzuschaffen, zum anderen
wird die Feuerwehr zusätzlich mit dem Problem der Rückhaltung kontaminierten Löschwassers konfrontiert. Da dies zudem zeitkritisch geschehen muss, ist es erforderlich, auch für
diese Fälle geeignetes Material und Personal bereitzuhalten.
2. Technische Hilfeleistungen
Technische Hilfe durch Einsatzkräfte der Feuerwehr, häufig mit Menschenrettung verbunden,
ist in Gewerbebetrieben vor allem am Tage beim Betrieb der Unternehmen erforderlich. Die
Feuerwehr wird vorrangig zu Unfällen mit Maschinen und bei der Verladung von Gütern und
Waren gerufen. Es handelt sich dabei oftmals um Einsätze, für die die Feuerwehr zur Menschenrettung in dieser Situation geeignetes „schweres Gerät“ – dies sind vor allem Rüstwagen mit hydraulischen Rettungsgeräten und Rüstmaterial – sowie entsprechend geschulte
Einsatzkräfte vorhalten muss.
3. Umweltschutzeinsätze
In Betrieben, in denen gefährliche Stoffe und Güter gehandhabt und gelagert werden, besteht immer die Möglichkeit des unsachgemäßen Umgangs oder des Unfalls. Die Feuerwehr
muss für den Einsatz bei Austritt von Gefahrstoffen aller Art, auch in größeren Mengen, ausgerüstet und ausgebildet sein.
In Mischbebauungen treten naturgemäß alle bisher behandelten Risikoschwerpunkte auf. Es entstehen dadurch zwar keine neuen Gefahren und Risiken; ein Einsatz der Feuerwehr muss aber in
der Regel mit mehr Personal durchführt werden. Dies gilt in den meisten Fällen, aber nicht ausschließlich, für den Schutz von Anwohnern bei (ausgedehnten) Bränden in Betrieben oder Hallen.
- 15 -
Auch bei Bränden in Wohngebäuden müssen angrenzende Industrieobjekte durch die Feuerwehr
effektiv geschützt werden können.
Diese Leistungsanforderungen müssen bei der Bemessung der Feuerwehr mit Personal und Material berücksichtigt werden. In der Gemeinde Kreuzau gibt es eine Vielzahl dieser Gewerbebetriebe,
die die genannten Risikofaktoren darstellen. Die Betriebe werden regelmäßig im Rahmen des vorgenommenen Brandschutzes überprüft. Hierbei wird die Wehrführung beteiligt. Sofern dieses als
notwendig erachtet wird, erfolgt eine Begehung des jeweiligen Betriebes durch die Führungskräfte
der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau.
5.1.2.1 Fallbeispiele:
Brand eines Papiermaschinenlagers bei der Firma Metsä
(04.12.05)
Durch den Brand eines Lagers einer Papiermaschine war die betreffende Produktionshalle stark
verraucht. Eine eingeleitete Erkundung ergab, dass alle Personen das Gebäude bereits verlassen
hatten. Der Brand wurde unter Atemschutz im Innenangriff gelöscht; anschließend wurde die Halle
mittels Hochdrucklüfter belüftet.
Gefahrstoffunfall bei der Firma Kappa
(25.11.05)
Auf dem Teich in Kreuzau war durch Passanten eine weiße Flüssigkeit festgestellt worden. Da der
Stoff zu diesem Zeitpunkt nicht identifiziert werden konnte, wurde, um eine weitere Verschmutzung
des Wassers zu verhindern, im Kanaleinlauf zum Teich ein Dichtkissen gesetzt. Die Ermittlungen
ergaben, dass auf dem Betriebsgelände der Firma Kappa durch eine Störung Weizenstärke in den
Kanal gelangte. Der Kanal wurde durch eine Fachfirma gespült, die Flüssigkeit wurde aufgefangen
und entsorgt.
Brand Kesselhaus Firma Metsä
(18.11.05)
In der Zwischendecke des Kesselhauses war ein Feuer ausgebrochen. Der Brandherd wurde mittels einer von der Feuerwehr Düren zur Verfügung gestellten Wärmebildkamera lokalisiert und die
Dachhaut auf einer Fläche von 10 x 1 m mit einer Spezialsäge geöffnet. Die Glutnester der Isolierung wurden unter Zusatz von Schaummitteln gelöscht. Da sich im Kesselhaus an einigen Stellen
Kohlenstaub entzündet hatte, mussten dieser ebenfalls gelöscht werden.
Brand von gelagertem Altpapier auf dem Gelände der „Niederauer Mühle“
(07.06.05)
Auf einer Fläche von 10 x 10 m brannte ca. 3 m in der Höhe aufgestapeltes Altpapier aus unbekannter Ursache. Über eine offene Wasserentnahmestelle auf dem Firmengelände wurde die
Wasserversorgung aufgebaut. Um die brennenden Ballen vollständig löschen zu können, mussten
diese auseinander gefahren werden.
Containerbrand, Firma Blatzheim & Sohn
(15.12.03)
Ein mit Altpapier befüllter Container auf dem Gelände des Betriebes brannte aus unbekannter Ursache. Der Brand wurde unter Vornahme eines C-Rohres gelöscht.
Scheunenbrand in Bilstein
In der Straße „Zur schönen Aussicht“ brannte das Obergeschoss und der Dachstuhl einer
10 x 35 m großen Scheune, in der ca. 60 Kubikmeter Heu gelagert wurden. Zur Straße hin grenzt
die Scheune an einen Pferdestall mit anschließendem Wohnhaus. Ein 6 – Familienhaus steht im
Abstand von 8 m zur Scheune. Dachstuhl und Obergeschoss der Scheune brannten vollständig
aus. Die angrenzenden Gebäude wurden aufgrund des massiven Einsatzes der gesamten Gemeindefeuerwehr nur unwesentlich beschädigt.
Brand Kohlebunker „Niederauer Mühle“
Aufgrund eines technischen Defekts kam es im Kesselhaus der Firma Niederauer Mühle bereits 2
Mal zu einem Schwelbrand im mit ca. 70 t Braunkohlebriketts gefüllten Vorratsbunker. Die technisch und personell aufwendigen Löscharbeiten dauerten jeweils fast 30 Stunden an. Der Kohle- 16 -
bunker musste mit Radladern entleert werden. Während dieser Zeit war die Präsenz der Feuerwehr unbedingt erforderlich. Zum Ablöschen der Glutnester wurde Schaum und Schaum – Wassergemisch eingesetzt. Da Brandeinsätze aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich
nicht kostenpflichtig sind, gingen die erheblichen Aufwendungen (z.B. für entstandenen Lohnausfall und eingesetztes Schaummittel) zu Lasten der Gemeinde.
Brand in Lagerhalle „Niederauer Mühle“
Ein Großbrand zerstörte eine Lagerhalle der Firma „Niederauer Mühle“ vollständig. Die Lagerhalle
befand sich mitten auf dem Betriebsgelände, von allen Seiten reichten andere Gebäudeteile bis an
das Schadensobjekt heran. Aufgrund des Schadensumfanges und des mehrere Tage andauernden Einsatzes war es erforderlich, überörtliche Hilfe aus dem gesamten Kreisgebiet einzusetzen.
Die Aufgaben der Feuerwehr erstreckten sich über Brandbekämpfung, Schadstoffmessungen, Bevölkerungswarnung, Löschwasserversorgung und –entsorgung sowie die Gesamteinsatzleitung
für alle eingesetzten Kräfte.
Brand in einem Gewerbebetrieb im Gewerbegebiet Stockheim
Im Bereich des Gewerbegebietes brannte eine Lagerhalle mit Verkaufsraum vollständig ab. Die
gesamte Feuerwehr Kreuzau war im Einsatz und konnte ein übergreifen auf benachbarte Liegenschaften verhindern.
Werkstattbrand Thum
In der Thumstraße brannte in den Vormittagsstunden eines Werktages die in Holzbauweise errichtete Werkstatt eines Dachdecker- und Bauklempnerbetriebs vollständig ab. Die gesamte Gemeindefeuerwehr war im Einsatz. Ein übergreifen des Brandes auf die anderen, höchstens 10 m entfernten, Gebäude konnte nur unter größten Anstrengungen verhindert werden.
Brände Hochkoppelmühle
Im Außenlager der Firma Hochkoppelmühle kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Bränden, bei denen ein schnelles Eingreifen der Feuerwehr zu einer erheblichen Schadensminderung
geführt hat.
Chemieunfall Hochkoppel
In einem Chemikalienlager der Firma Hochkoppelmühle kam es zu einer chemischen Reaktion, bei
der gefährliche Dämpfe freigesetzt wurden. Die Feuerwehr übernahm die Schadensbekämpfung.
Aufgrund der unklaren Lage wurden die ersten Maßnahmen zunächst ohne Eigensicherung
durchgeführt. Durch die freiwerdenden Dämpfe wurden insgesamt über 30 Personen verletzt. Die
Versorgung erfolgte durch mehrere Notärzte. Die Feuerwehr veranlasste die Schadenseindämmung sowie die Bevölkerungswarnung.
5.1.3 Verkehrsflächen
Das Straßennetz in der Gemeinde Kreuzau wurde bereits dargestellt.
Besondere Gefahren ergeben sich hier aus der hohen Verkehrsdichte, dem Pendlerverkehr in den
Morgen- und späten Nachmittagsstunden, Schülersonderverkehr sowie der hohen Anzahl von
LKW Transporten zu den einzelnen Gewerbebetrieben im Gemeindegebiet. Der Transport von
gefährlichen Stoffen und Gütern erfolgt fast täglich durch das Gemeindegebiet mitten durch die
Wohnbebauung. Bei Schadensereignissen, bei denen diese Stoffe frei werden, können Menschen,
Tiere sowie die Umwelt und Sachwerte gefährdet werden. Bei Verkehrsunfällen ist oft mit eingeklemmten Personen zu rechnen. Besonders erwähnt werden muss die ungünstige Zuwegung zur
Hochkoppelmühle, die zum Teil über die sehr steile und enge Zuwegung des Weißenberges erfolgen muss.
- 17 -
Die Rurtalbahn, deren Trasse durch die Gemeinde Kreuzau führt, stellt ebenfalls ein Sicherheitsrisiko dar. Denkbar sind u.a. Unfälle an Bahnhöfen, Unfälle an Bahnübergängen sowie eigene Unfälle. Für Schadensfälle mit der Rurtalbahn sind erhebliche Vorkehrungen im Bereich der Materialvorhaltung aber auch der Personalausbildung und Schulung notwendig. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass bezüglich der Schienenstrecke der Rurtalbahn regelmäßíg Schulungen an den
Triebwagen durchzuführen sind.
5.1.3.1 Fallbeispiele:
Verkehrsunfall B 56
(24.11.05)
Auf der B 56 zwischen Stockheim und Soller waren zwei entgegenkommende Pkw kollidiert. Dabei
wurde ein Fahrzeugführer in seinem Fahrzeuge eingeklemmt. Er wurde mit hydraulischem Rettungsgerät aus seinem Fahrzeug befreit und dem Rettungsdienst übergeben.
Verkehrsunfall L 249, Höhe Hof Wollseifen
(09.11.05)
Auf der L 249 war ein Fahrzeugführer bei Dunkelheit in Höhe der Ortslage Boich mit einem abbiegenden Rübenfahrzeug kollidiert. Beim Eintreffen der Feuerwehr war der eingeklemmte Fahrer
nicht ansprechbar. Er wurde mit hydraulischem Rettungsgerät aus seinem Fahrzeug befreit, dabei
musste wegen der schweren Verletzungen äußerst vorsichtig vorgegangen werden. Die Unfallstelle wurde während des gesamten Einsatzes ausgeleuchtet und abgesichert. Der Fahrer erlag seinen Verletzungen.
Pkw-Brand in Untermaubach
(15.10.05)
Aus unbekannter Ursache brannte ein Pkw im Bereich des Motorraums und unter dem kompletten
Fahrzeug. Der Brand wurde mit dem Schnellangriff gelöscht.
Verkehrsunfall L 327
(20.01.05)
Auf der L 327 von Jakobwüllesheim in Richtung Stockheim kam eine Pkw-Führerin von der Straße
ab und prallte gegen einen Baum. Die Fahrzeugführerin wurde schwer verletzt eingeklemmt.
Das Fahrzeug musste durch maschinelle Zugeinrichtungen und mehrere Drahtseile gegen Wegrollen und Abrutschen gesichert werden, um eine notärztliche Erstversorgung zu ermöglichen.
Nach der Erstversorgung wurde die Fahrerin durch die Abnahme des Fahrzeugdaches und das
Heraustrennen der B-Säule, der Schweller und des Beifahrersitzes aus dem Fahrzeug befreit.
Die Fahrerin verstarb später im Krankenhaus.
Verkehrsunfall B 56
(13.01.04)
Bei einem Verkehrsunfall auf der B 56 zwischen Stockheim und Soller verunfallte ein PKW, dabei
wurde eine Person eingeklemmt. Mittels Rettungsgerät wurde die Person befreit und dem Rettungsdienst übergeben. Weiterhin leuchtete die Feuerwehr die Unfallstelle für die Bergung des
betroffenen Fahrzeuges aus.
PKW - Zusammenstoß
Aus ungeklärter Ursache kollidierten auf der K 30 zwischen Ober- und Untermaubach
2 PKW`s. Eine schwerverletzte Person wurde im Fahrzeug eingeklemmt und musste von der
Feuerwehr befreit werden. Insgesamt wurden 3 Personen verletzt, 2 davon schwer.
- 18 -
5.1.4 Waldflächen
Wie bereits aufgeführt, gibt es in der Gemeinde Kreuzau ausgedehnte Waldflächen, die auch in
Trockenzeiten von zahlreichen Erholungssuchenden sowie vielen Freizeitsportlern aufgesucht werden. Für diese Waldflächen besteht vordringlich im Frühjahr und in den trockenen Sommern eine
erhöhte Waldbrandgefahr. Erschwerend kommt hinzu, dass die Waldgebiete in der Gemeinde
Kreuzau in vielen Bereichen bis unmittelbar an die Wohngebiete heranreichen. Ferner ist in den
meisten Waldgebieten mit einer schwierigen Löschwasserversorgung zu rechnen, so dass sich
derartige Einsätze als sehr material- und personalintensiv herausstellen, wenn in der Anfangsphase keine schnelle und gezielte Brandbekämpfung eingeleitet werden kann.
5.1.4.1 Fallbeispiele
Waldbrand im Waldgebiet Mausauel
In diesem Waldgebiet kommt es immer wieder zu Waldbränden. Brandursache sind häufig nicht
ordnungsgemäß abgelöschte Feuerstellen der Waldarbeiter. Das notwendige Löschwasser wurde
bisher in den mitgeführten Tanks zur Einsatzstelle gebracht. Die Bekämpfung der Waldbrände
stellt eine große körperliche Anstrengung dar; Personal und Ersatzpersonal ist in ausreichender
Zahl vorzuhalten.
Brände im Naturschutzgebiet „Drover Heide“
Das ca. 680 ha große Naturschutzgebiet „Drover Heide“ ist seit Sommer 2005 für Besucher geöffnet.
Das Biotopmosaik reicht von vielartigen Heidegesellschaften und Zwergbinsenfluren bis hin zu
insekten- und amphibienreichen Kleingewässern. Die Brandgefahr ist durch die Besucheröffnung
gestiegen.
Bei einem Brand in diesem Gebiet ist mit folgenden Schwierigkeiten zu rechnen:
- mit Ausnahme einiger freigegebener Wege ist ein Befahren nur mit Allradfahrzeugen
möglich,
- Löschwasser ist nicht vorhanden und muss herangeschafft werden,
- es muss von einer Belastung mit Kampfmitteln ausgegangen werden,
- bei einem Einsatz gilt es besonders, den ökologischen Besonderheiten dieses
Gebietes Rechnung zu tragen.
Obwohl die „Drover Heide“ zu 90 % auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Vettweiß liegt, muss
auch die Feuerwehr Kreuzau in die Einsätze zwingend mit eingebunden werden. Die Orte Thum,
Drove und Stockheim flankieren das Naturschutzgebiet und decken den auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau liegenden Teil des Naturschutzgebietes ab. Darüber hinaus erreichen sie allerdings aufgrund ihrer geographischen Lage auch bei Einsätzen auf dem Gebiet der Gemeinde
Vettweiß die Einsatzstelle oftmals als Erstes. Wegen der ökologischen Bedeutung dieses Gebietes
sind im Einsatzfall Zuständigkeitsprüfungen zurückzustellen, vielmehr ist mit der Feuerwehr Vettweiß für das gesamte Gebiet ein gemeinsamer Einsatzplan aufzustellen.
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5.1.5 Spezielle Objekte
Bestimmte Objekte stellen in der Gemeinde Kreuzau besondere Risiken dar. Hierzu zählen insbesondere das Schulzentrum und mehrere Grundschulen, ein mehrere Altenheime, der Betrieb der
Rurtalwerkstätten mit rd. 70 behinderten Beschäftigten sowie das Turn- und Sportzentrum mit
dem Freizeitbad.
Bei diesen Objekten ist im Schadensfall immer mit einer großen Anzahl betroffener Personen zu
rechnen. Hierfür sind entsprechende Einsatzpläne vorzuhalten und ständig zu aktualisieren. Um
Gefahren durch diese Objekte entgegenwirken zu können, ist der koordinierte Einsatz der gesamten Feuerwehr der Gemeinde unbedingt erforderlich.
5.1.5.1 Fallbeispiele:
Brand im Keller der Sporthalle Kreuzau
(18.08.05)
Bei Abbrucharbeiten mit einem Schneidbrenner an einem Wassertank im Keller der Sporthalle
Kreuzau gerieten Holzpaletten und ein leerer Kunststofftank in Brand. Hierdurch entstand eine
starke Rauchentwicklung. Unter Atemschutz löschte die Feuerwehr den Brand mit einem C-Rohr
im Innenangriff; anschließend wurde der Keller gelüftet. In der Sporthalle befanden sich zum Zeitpunkt des Einsatzes außer den Handwerkern keine anderen Personen. Durch das rasche Einschreiten der Feuerwehr wurden die Besucher des Freizeitbades nicht gefährdet.
Brand Schulzentrum Kreuzau
(20.05.05)
Durch einen technischen Defekt an einer Stromverteilung wurde in einem Nebenraum ein Brand
ausgelöst. Hierdurch kam es zu starker Rauchentwicklung im 1. OG. Zur Lokalisierung des Brandherdes wurde die Wärmebildkamera der Feuerwehr Düren eingesetzt. Nach der genauen Lokalisierung wurde das Feuer im Innenangriff mit einem C-Rohr gelöscht; dabei konnten durch gezielte
Wasserabgabe größere Wasserschäden vermieden werden.
Nach erfolgter Brandbekämpfung wurde das Gebäude belüftet; während des gesamten Einsatzgeschehens wurden Schadstoffmessungen durchgeführt. Die Schüler und Lehrkräfte (ca. 2.000 Personen) hatten beim Eintreffen der Feuerwehr den Gebäudekomplex bereits verlassen. Der Rettungsdienst kümmerte sich um die Betreuung der Personen. Obwohl zunächst niemand verletzt
war, klagten im weiteren Einsatzverlauf einige Schüler über Unwohlsein. Aus Sicherheitsgründen
wurden 18 Schüler vom Notarzt untersucht; 3 Schüler wurden zur weiteren Versorgung/Beobachtung in die umliegenden Krankenhäuser gebracht.
Chlorgasgeruch im Freizeitbad Kreuzau
(07.09.02)
Beim Eintreffen am Freizeitbad stellten die Einsatzkräfte leichten Chlorgasgeruch fest. Das Freizeitbad, der angrenzende Biergarten und auch der Parkplatz/Kirmesplatz wurden evakuiert und
abgesperrt. Schadstoffmessungen im Bereich der Festhalle ergaben keine Schadstoffbelastung
oberhalb der normalen Grenzwerte.
Unter Einsatz von Chemikalienschutzanzügen wurden die Chlorgasflaschen abgesperrt und eventuell noch austretende Chlorgase mittels zweier Wasserwände niedergeschlagen.
Nachdem die Chlorgasbatterien abgestellt waren, war kein Chlorgasgeruch mehr feststellbar;
Messungen zeigten keine erhöhten Werte an.
Brand Schulzentrum
Ein Brand in der Toilettenanlage des Schulzentrums konnte in der Entstehung gelöscht werden.
Der Einsatz von Kräften mit Atemschutz wurde erforderlich. Eine Brandausbreitung und die Gefährdung der Schulkinder konnte durch den schnellen und effektiven Einsatz verhindert werden.
- 20 -
5.1.6 Sonstige Risiken
Zu den sonstigen Einsätzen zählen die Tierrettungen, Sturmeinsätze sowie Hochwassereinsätze.
Auch für diese zum Teil häufig anfallenden Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
muss die Feuerwehr Personal und geeignetes Gerät vorhalten.
Der Rurverlauf sowie der Stausee Obermaubach, der als Trinkwasserreservoir dient, stellen ebenfalls ein gewisses Gefährdungspotential dar. Bei einer Verschmutzung der Gewässer ist ein
schneller Eingriff der Feuerwehr Grundlage für die Begrenzung der Verschmutzung. Die Nutzung
der Wasserflächen durch Freizeitsportler erfordert immer wieder den Einsatz der Feuerwehr. Je
schneller die Feuerwehr in solchen Fällen eingreifen kann, je größer ist die Wahrscheinlichkeit,
dass der Einsatz erfolgreich verläuft. Problematisch ist hier jedoch, dass entsprechende Geräte
(z.B. Rettungsboote, Rettungswesten, usw.) nicht vorgehalten werden.
5.1.6.1 Fallbeispiele:
Hochwassereinsatz in mehreren Ortsteilen
(25.04.05)
Bedingt durch sintflutartige Regenfälle standen im Gemeindegebiet in den Ortsteilen Boich, Drove,
Kreuzau und Üdingen viele Straßen und Gebäude unter Wasser.
Die Feuerwehr war mit allen Kräften während des ganzen Abends bis in die frühen Morgenstunden
des darauf folgenden Tages tätig, um überflutete Keller leer zu pumpen.
Unterstützt wurden die Kräfte durch Einheiten der Feuerwehr Nideggen und Düren.
Verunglückter Bauarbeiter in Obermaubach, Brandenberger Straße
(01.07.03)
Ein Bauarbeiter war in eine Baugrube gefallen. Zur Unterstützung des Rettungsdienstes wurde die
Feuerwehr alarmiert, um die verunglückte Person zu retten. Durch den Einsatz einer Schleifkorbtrage, diese musste von der Feuerwehr Düren herbeigeschafft werden, konnte der Verunglückte
gerettet werden.
Abgestürzter Hund in Winden, Im Richelnberg
(16.02.03)
Am Richelnberg war ein Hund einen Abhang hinuntergestürzt und konnte sich nicht selbst befreien. Die eingesetzten Kräfte seilten sich zu dem unverletzten Tier ab und befreiten es aus seiner
misslichen Lage.
Entschärfung einer Bombe in Stockheim
Bei der Erschließung eines Baugebietes wurde eine 5 Zentnerbombe aus dem 2. Weltkrieg gefunden, die vor Ort entschärft werden musste. Die Bevölkerung des Bubenheimer Weges und des
Torfberges mussten evakuiert werden. Diese Aufgabe wurde von der Feuerwehr übernommen.
- 21 -
5.2 Löschwasserversorgung
Die Löschwasserversorgung der Gemeinde Kreuzau erfolgt in der Regel aus dem Rohrnetz der
Versorgungsunternehmen. Dies ist in der Hauptsache das Wasserwerk Concordia, in den Ortsteilen Untermaubach, Bilstein und Langenbroich der Wasserleitungszweckverband Perlenbach. Die
Wasserentnahme erfolgt über Unterflurhydranten, lediglich am Schulzentrum Kreuzau, auf dem
Gelände der Stadtwerke Düren in Obermaubach sowie im Gewerbegebiet in Stockheim und an
der Niederauer Straße befinden sich Überflurhydranten.
Die Wartung der Hydranten erfolgt durch die Versorgungsunternehmen im Auftrage der Gemeinde,
die auch die Kosten hierfür übernimmt und als Pauschale bezahlt. Eine jährliche Kontrolle der Hydranten erfolgt durch die Jugendfeuerwehr, die hierfür von der Gemeinde eine Pauschale erhält.
Die Wartungsarbeiten werden allerdings nicht regelmäßig durchgeführt, vielmehr erfolgt eine Reparatur im Schadensfalle. Da dieser allerdings in der Regel erst im Einsatzfall durch die Feuerwehr
festgestellt wird, trägt diese Vorgehensweise nicht zu einer optimalen Einsatzdurchführung bei.
Vielmehr kommt es zu Verzögerungen, die im Einsatzfall entscheidend sein können.
Für einen effektiven Einsatz ist ein aktueller Hydrantenplan unverzichtbar, der ständig zu aktualisieren ist.
Hinweise über die verfügbare Löschwassermenge finden Sie im Abschnitt 9.2.1 Einzelbetrachtung
– bei der Beschreibung der einzelnen Ortsteile.
- 22 -
6. Einsatzstatistik und Kostenaufstellung
6.1 Einsatzstatistik der Feuerwehr Kreuzau
Die Freiwillige Feuerwehr ist seit 1995 zu insgesamt 1.129 Einsätzen ausgerückt.
Diese teilen sich auf in 285 Brandeinsätze, 424 technische Hilfeleistungen sowie 420 sonstigen
Hilfeleistungen.
90
Brände
80
Sonstiges
70
59
60
53
46 45
50
40
30
20
78
Technische Hilfeleistungen
52
49
49
43
40
39
32
28
24
27
25
51
47
35
20 16
56
54
23
31
25
27
25
18
12
10
0
1995
1996
1997
1998
Jahresdurchschnitt der letzten 10 Jahre:
1999
2000
2001
2002
2003
2004
29 Brandeinsätze
43 technische Hilfeleistungen sowie
42 sonstige Einsätze
Die Einsatzfähigkeit ist in den letzten Jahren nahezu konstant. Verschiebungen gibt es lediglich
innerhalb der einzelnen Einsatzarten.
- 23 -
6.2 Kostenaufstellung
-
261.347,28 €
120.184,75 €
42.348,19 €
104.494,98 €
30.440,47 €
49.739,55 €
43.643,70 €
105.564,85 €
59.828,79 €
242.611,09 €
120.071,50 €
36.896,31 €
103.252,65 €
80.553,23 €
36.911,57 €
115.088,62 €
157.992,82 €
102.987,38 €
144.952,90 €
36.660,06 €
50.000,00 €
19.079,62 €
100.000,00 €
88.869,61 €
150.000,00 €
17.874,35 €
77.497,52 €
97.781,69 €
200.000,00 €
27.725,24 €
250.000,00 €
102.905,91 €
146.462,56 €
Personalkosten
Sachkosten
Investitionskosten
53.993,83 €
300.000,00 €
256.633,95 €
Die Kosten der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau sind im Vergleich mit einer hauptamtlichen Feuerwehr sehr gering. Dies fällt insbesondere im Bereich der Personalkosten auf, da eine hauptamtliche Kraft mit ca. 50.000 € pro Jahr veranschlagt werden muss.
€
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
In den Personalkosten sind enthalten: Lohnausgaben, ärztliche Untersuchungen, Versicherungen, Aus- und Fortbildungskosten und Führerscheinkosten.
Die Sachkosten betrugen in den letzten 10 Jahren durchschnittlich 104.091,78 € pro Jahr.
Die Investitionskosten betrugen in den letzten 10 Jahren durchschnittlich 147.860,48 €.
- 24 -
423.880,22 €
2003
57.043,92 €
67.301,50 €
184.675,00 €
158.269,14 €
220.717,45 €
143.269,98 €
127.601,03 €
209.037,34 €
2002
29.925,98 €
100.000,00 €
-
166.374,46 €
48.791,50 €
200.000,00 €
125.306,76 €
194.358,83 €
300.000,00 €
261.547,75 €
267.242,82 €
400.000,00 €
61.213,64 €
327.075,27 €
500.000,00 €
399.578,90 €
G esam tkosten
Einnahm en
496.281,39 €
600.000,00 €
€
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2004
Im Durchschnitt betrugen die Kosten der letzten 10 Jahre 288.439,50 €. Somit wurden die Ausgaben im Durchschnitt zu lediglich 34 % durch die Einnahmen gedeckt. Die Gemeinde Kreuzau
finanzierte die Freiwillige Feuerwehr in den letzten 10 Jahren deshalb mit durchschnittlich
189.929,70 €.
Die bis zum Jahr 2001 durch das Land NRW praktizierte Projektförderung einzelner Maßnahmen
wird seit dem Jahre 2002 als Investitionspauschale gezahlt. Dies geschieht wie folgt:
Einwohner
Fläche
2002
17.345,07 €
15.874,99 €
2003
19.222,93 €
17.580,07 €
2004
19.342,51 €
17.583,93 €
- 25 -
.
7. Schutzziele der Gemeinde Kreuzau bei Feuerwehreinsätzen
7.1 Grundlagen
Die Einsatztätigkeit der Freiwilligen Feuerwehr kann grundsätzlich in die drei vier Aufgabenbereiche
1. Brandeinsätze,
2. Technische Hilfeleistungen,
3. ABC-Einsätze,
4. Sonstige Einsätze,
unterteilt werden. Um die entsprechenden Einsatzaufgaben bewältigen zu können, müssen bei der
Feuerwehr geeignete taktische Einheiten, d.h. Personal und Sachmittel vorgehalten werden. Darüber hinaus ist eine sinnvolle, systematische Verteilung auf das Risikogebiet, also das Gemeindegebiet Kreuzau erforderlich.
Zur Ermittlung der Größe einer Feuerwehr, d.h. der erforderlichen Anzahl an Einsatzpersonal, der
Art und der Menge der vorzuhaltenden technischen Gerätschaften und deren optimale Standorte
im Risikogebiet, muss zunächst eine Festlegung der gewünschten Qualität ihrer Produkte und
Leistungen erfolgen. Dies geschieht durch die Definition der Schutzziele.
Damit ist die Schutzzieldefinition die Festlegung des Sicherheitsstandards, den die Feuerwehr der
betreffenden Kommune gewährleisten soll. Die Grundlage der Schutzzieldefinition bildet die Beschreibung einer alltäglichen, vom Gesamtrisiko abhängigen Einsatzsituation. Inhalt der Definition
ist folglich die zeitliche und logistische Analyse des Ablaufs der Einsatzbewältigung zur Feststellung der einsatztaktisch erforderlichen Mittel und Kräfte in Abhängigkeit vom Zeitverlauf des Einsatzes. Die erfolgte Bewältigung dieses definierten Einsatzereignisses ist ausschlaggebend für die
Bemessung von Personal und Gerät. Das Schutzziel ist dabei nicht durch ein besonderes, herausragendes oder seltenes Ereignis festzulegen, sondern anhand einer wahrscheinlichen und täglich
zu erwartenden Einsatzsituation.
Die beschriebene Einsatzsituation soll von der Feuerwehr zu jeder Tages- und Nachtzeit
nach den Vorgaben der Schutzzieldefinition abgearbeitet werden können.
Für die oben genannten Einsatzbereiche Brandschutz, und Technische Hilfe und ABC-Einsätze
müssen jeweils eigene Schutzziele definiert werden, die dann unabhängig voneinander Einfluss
auf die Bemessung einer Feuerwehr haben.
Da reale Einsatzsituationen durch viele Zufälle und Unwägbarkeiten gekennzeichnet sind, ist eine
quantitative Aussage über die Qualität der Produkte der Feuerwehr, zumindest im Bereich Gefahrenabwehr, in der Regel nur bedingt möglich. Beispielsweise ist es nicht möglich, die Qualität des
Brandschutzes an der Zahl der geretteten Personen, der Zahl der Brandtoten oder an Summen
vernichteter oder geschützter Sachwerte zu messen. Aussagekräftige Qualitätskriterien zur Beurteilung eines Sicherheitsstandards müssen daher Eigenschaften der Feuerwehr sein, die im Vorfeld von Einsätzen planbar sind.
- 26 -
Konkret handelt es sich dabei um die folgenden Punkte:
1. Wie viele Einsatzkräfte können an einer Einsatzstelle tätig werden?
2. Wie schnell kann die Einsatzstelle von den ersten und den nachfolgenden Kräften erreicht
werden?
3. Wie ist die Ausstattung der Feuerwehr mit technischen Einsatzmitteln, d. h. im besonderen mit
Fahrzeugen und Geräten?
4. Wie ist der Ausbildungsstand der Feuerwehreinsatzkräfte?
7.2 Brandeinsätze
Die Ziele des Brandschutzes sind:
1. Menschenleben zu retten,
2. Tiere, Sachwerte und Umwelt zu schützen,
3. Ausbreitung von Schaden zu verhindern,
in der angeführten Priorität. Die zeitkritischste Aufgabe ist hierbei die Rettung von Menschen.
7.2.1 Einsatzmodell des ‘‘Kritischen Wohnungsbrandes“
Von einer Feuerwehr wird erwartet, dass sie in der Lage ist, einen alltäglich wahrscheinlichen sogenannten ‘‘Kritischen Wohnungsbrand“ einsatztaktisch unter Vorgabe bestimmter Ziele abzuarbeiten. Ein solches Einsatzereignis wird von der AGBF wie folgt beschrieben:
¾ Zimmerbrand in einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit Tendenz zur
Ausbreitung.
¾ Der Treppenraum, im Notfall Fluchtweg für alle Bewohner des Hauses (der sog.
‘‘1. Rettungsweg“), ist durch den Brandrauch unpassierbar.
¾ Die tatsächliche Gefahrenlage am Einsatzort ist bei Eingang der Meldung nicht bekannt.
1. Unter dem Begriff Hilfsfrist ist nach DIN 14911 in diesem Zusammenhang die Zeitspanne zwischen der Wahrnehmung eines Brandes bis zum Einleiten der ersten Maßnahmen durch die
Feuerwehr zu verstehen. Diese setzt sich im einzelnen aus den folgenden Zeitkomponenten
zusammen:
¾
¾
¾
¾
¾
¾
Meldezeit
Alarmierungszeit
Ausrückzeit
Anmarschzeit
Erkundungszeit
Entwicklungszeit
2. Bei ca. 90 % aller Brandtoten tritt der Tod durch eine CO-Vergiftung aufgrund des im Brandrauch enthaltenen Kohlenmonoxids ein. Auf dieser Basis wurde im Rahmen der ORBIT - Studie des Entwicklungszentrums Weissach der Porsche AG ermittelt, dass zur Lebensrettung einer durch Brandrauch verletzten Person spätestens 13 Minuten nach begonnener Rauchgasintoxikation mit der Reanimation begonnen werden muss. Die Überlebensgrenze liegt bei 17 Mi- 27 -
nuten nach begonnener Rauchgasintoxikation. Diese Zahlen beruhen auf der COVerträglichkeitskurve.
3. Nach der ORBIT – Studie muss ein Flash-over – also eine schlagartige Brandausbreitung –
erwartet werden, wenn seit der Entstehung eines Brandes 18 Minuten verstrichen sind.
Zusammenfassend bedeutet dies, dass die Feuerwehr effektiv und nachprüfbar zur Menschenrettung in der Lage sein muss. Unabhängig von örtlichen Besonderheiten hat jede Feuerwehr zur
Gewährleistung eines effektiven Feuerschutzes Mindestvoraussetzungen zu erfüllen. Diese Mindeststandards sind als Grundlage für die Organisation einer Feuerwehr und als Maßstab für die
Überprüfung einer öffentlichen Feuerwehr nach § 33 Abs. 1 FSHG heranzuziehen.
7.2.2 Notruf und Alarmierung
Der Notruf 112 der Gemeinde Kreuzau läuft auf der Leitstelle des Kreises Düren in Stockheim auf.
Von dort erfolgt die Alarmierung je nach Einsatzlage über Funkmeldeempfänger.
7.2.3 Aufgaben, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke
Aufgrund der gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden einsatztaktischen Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorzunehmen:
A. Menschenrettung
Die Suche innerhalb des verqualmten Treppenraumes und der vom Feuer und Rauch betroffenen
Wohnungen nach Personen und deren Rettung ist als primäre Aufgabe zu erledigen. Das eintreffende Personal muss in der Lage sein, eine Menschenrettung auf zwei voneinander unabhängigen
Rettungswegen sicherzustellen.
B. Brandbekämpfung
Um bei einem Wohnungsbrand eine Brandausbreitung zu verhindern und einen sicheren Löscherfolg zu erzielen, ist ein zweiseitiger Angriff mit zwei C-Rohren erforderlich. Dabei wird das erste
Rohr über den verqualmten Treppenraum vorgenommen, der Angriff des zweiten Rohres erfolgt
über eine Leiter, da wegen der unbekannten Lage im Treppenraum die Erfolgsaussichten des ersten Rohres unsicher sind.
Zur Bewältigung der im Szenario dargestellten Einsatzsituation müssen mit dem Eintreffen der
ersten taktischen Einheit folgende Funktionen besetzt sein:
1 Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz (Gruppenführer: Leitung und Koordination,
Rückmeldungen, Nachforderungen, Überwachung des Einsatzablaufes – insbesondere im Hinblick
auf die Unfallverhütung und Kontrolle des Atemschutzeinsatzes).
1 Funktion für den Maschinisten des Löschfahrzeuges (Fahrer: Bedienung der Pumpe und der
Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstützung der Trupps).
2 Funktionen zur Durchführung der Menschenrettung über einen verqualmten Treppenraum (Angriffstrupp: Einsatz unter umlufttunabhängigem Atemschutz, Vornahme eines C-Rohres).
2 Funktionen zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über zur Zeit vorhandene tragbare
Leitern und zur Durchführung der Menschenrettung (Wassertrupp: Einsatz unter umlufttunabhängigem Atemschutz, Vornahme eines C-Rohres).
- 28 -
2 Funktionen (Schlauchtrupp) zum Verlegen von Schlauchleitungen, Instellungbringen von Leitern, Rettungstrupp für die vorgehenden Atemschutztrupps (zwingend vorgeschrieben nach Feuerwehrdienst- und Unfallverhütungsvorschriften).
1 Funktion (Melder) je nach Einsatzlage (Unterstützung des Gruppenführers, Unterstützung beim
Instellungbringen der tragbaren Leitern, sichern der Leitern, Unterstützung beim verlegen der
Schlauchleitungen, besonders in den Außengebieten.
Zur Erfüllung der Erstaufgaben sind also neun Funktionen notwendig. Eine große Anzahl an
Einsatzkräften bewirkt jedoch einen hohen Sicherheitszustand. Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben ist jedoch umgehend eine zweite taktische Einheit erforderlich (weitere Brandbekämpfung zur Verhinderung des Flash-over (schlagartige Durchzündung), Sicherstellung der Wasserversorgung, besonders in Außengebieten, Unterstützung der ersten Einheit je nach Einsatzlage).
7.2.4 Hilfsfristen
Als Mindeststandart für eine Freiwillige Feuerwehr wird im Falle eines Brandeinsatzes eine
Mindesteintreffzeit der ersten taktischen Einheit (Löschgruppe = 9 Mann) von acht Minuten
nach Alarmierung als notwendig angesehen. Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben ist eine weitere taktische Einheit (Löschgruppe = 9 Mann) spätestens fünf Minuten
nach Eintreffen der ersten taktischen Einheit erforderlich; die Mindesteintreffzeit bis zum
Erreichen der Mindeststärke sollte 13 Minuten nach Alarmierung nicht überschreiten.
Diese Zeiten sind wie folgt aufzugliedern:
Für die Brandentdeckung, Melde- und Alarmierungszeit kann fünf Minuten veranschlagt werden,
wobei die Feuerwehr Kreuzau auf die Brandentdeckung, Melde- und Alarmierungszeit keinen Einfluss hat. Geht man von einer maximalen Hilfsfrist von 13 Minuten aus, so verbleiben für die eigentliche Ausrück- und Fahrzeit noch acht Minuten.
Weitere fünf Minuten später muss die Ergänzungseinheit eingreifen können, da insgesamt ca. 18
Minuten nach dem Zeitpunkt der Brandentstehung mit einem Flash-over zu rechnen ist (Grundlage
ORBIT – Studie).
Diese Hilfsfristen ergeben sich aus dem Papier der Bezirksregierung Köln vom 7.4.1998 (Dezernat
22 – 22.2.21-10-10) „ Grundlagen zur Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten bei Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ und basieren auf zahlreichen Untersuchungen und Studien.
Bereits nach einer Branddauer von 20 Minuten liegt die Sterberate bei 50%. Legt man die nach der
ORBIT – Studie festgelegten 13 Minuten, entsprechend einer Eintreffzeit von acht Minuten für die
zuerst eintreffende Einheit zugrunde, so beträgt die Sterberate nach dieser Statistik immer noch
ca. 25%. Dies bedeutet, dass im Zeitintervall zwischen 13 und 20 Minuten mit jeder Minute
Einsatzverzögerung die Überlebenschance um ca. 3,6% verringert wird.
Es ist daher unbedingt anzustreben, dass diese Anforderungen erfüllt werden.
7.2.5 Leistungsbeschreibung Feuerwehrfahrzeuge
Bei der Fahrzeugbeschaffung ist darauf zu achten, dass Standards und DIN – Normen eingehalten
werden.
Entsprechende Festlegungen trifft die Wehrführung in Absprache mit der Gemeinde als Feuerschutzträger in einer gesonderten Vereinbarung.
- 29 -
7.2.6 Leistungsbeschreibung Löschzug
Unter 8.2 ist das Organisationsschema der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau dargestellt.
Die Aufteilung der bestehenden 9 Löschgruppen in 3 Löschzüge ist für die Aufgabenerledigung zwingend notwendig. Die Löschgruppen sind so auszustatten, dass Sie selbstständig tätig
werden können.
Nach dem bestehenden Fahrzeugkonzept besteht die Standardausstattung jeder
Löschgruppe aus einem Lösch- und einem Mannschaftstransportfahrzeug.
Mindestleistung eines Löschzuges in der Feuerwehr Kreuzau:
Brandeinsatz:
- Abarbeitung des kritischen Zimmerbrandes
(unter Beachtung der Schutzzieldefinition dieses Brandschutzbedarfsplanes)
- Brand von Personenkraftwagen und Lastkraftwagen
- Automatischer Brandalarm,
(automatische Brandmeldung über Telefonleitung an die Leitstelle)
- Abarbeitung von Mittelbränden
(Mittelbrand = Einsatz von mehr als zwei C-Rohren)
Technische Hilfeleistung:
- Abarbeitung eines Verkehrsunfalls mit einer eingeklemmten Person
(unter Beachtung der Schutzzieldefinition dieses Brandschutzbedarfsplanes)
- Befreiung von eingeschlossenen Personen in einem Aufzug
- Allgemeine Technische Hilfe mit anzunehmender Menschengefährdung
Feuerwehreinsätze in Verbindung mit atomaren, biologischen und/oder chemischen Gefahren:
- Einleitung von Absperrmaßnahmen, Kennzeichnung und Markierung des
Gefahrenbereichs
- Einleitung von Menschenrettung, unter Beachtung der persönlichen
Mindestschutzausrüstung
- Verhinderung von Ausbreitungsgefahren
(z.B. bei Öleinsatzen durch Ölsperren ect.)
- Errichtung einer Ölsperre im Ausrückebereich des Löschzuges.
- Einleitung der ersten Gefahrenabwehrmaßnahmen beim Öleinsatz
- 30 -
Die vorgenannten Mindestleistungen sind Vorgaben, an die
die Alarm- und Ausrückeordnung und
die Fahrzeug- und Materialbeschaffungen
angepasst werden müssen.
Der genannte Gesamterreichungsgrad (Brandschutzbedarfplan) kann dadurch nicht verbessert
werden.
7.3 Technische Hilfeleistungen
7.3.1 Einsatzmodell „Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person“
Ein kritischer Einsatz mit Menschenrettung, der sich prinzipiell zu jeder Zeit und an jedem Ort in
Kreuzau ereignen kann, ist ein Verkehrsunfall, bei dem Personen im Fahrzeug eingeklemmt sind.
Bei einer solchen Einsatzlage ist durch meist starke Beschädigung der Unfallfahrzeuge und auslaufendes Öl und Benzin auch mit einer akuten Brandgefahr zu rechnen.
Ferner ist auf eine starke Eigensicherung der Einsatzkräfte zu achten, da erfahrungsgemäß eine
starke Gefährdung der Einsatzkräfte durch nicht beteiligte Verkehrsteilnehmer besteht.
7.3.2 Aufgabe, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke
Aufgrund der gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden einsatztaktischen Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Hilfsfrist vorzunehmen:
A. Eigensicherung
Neben der Absicherung der Unfallstelle durch Einsatzfahrzeuge und Aufstellen von Leuchten und
Verkehrsleitkegeln, muss bei auslaufenden Kraftstoffen eine ausreichend bemessene Absperrung
und Räumung der Einsatzstelle erfolgen.
B. Zugang zum Unfallopfer verschaffen und Einsatzstelle vor Brandgefahren schützen
Zur Einleitung der medizinischen Versorgung muss dem Rettungsdienst ein ausreichender Zugang
zum Unfallopfer geschaffen werden, der die Überwachung und Sicherung der Vitalfunktionen ermöglicht. Dies erfordert in der Regel den Einsatz von hydraulischem Rettungsgerät. Zur Sicherung
der Einsatzstelle gegen Brandgefahren ist die Vornahme eines C-Rohres und die Bereitstellung
eines Pulverlöschers erforderlich.
C. Befreiung der eingeklemmten Person
Nach erfolgter Stabilisierung der Vitalfunktionen muss die eingeklemmte Person soweit befreit
werden, dass sie ohne weitere gesundheitliche Beeinträchtigung in den Rettungswagen verbracht
werden kann. Dies erfordert in vielen Fällen den Einsatz von weiteren speziellen Rettungsgeräten.
- 31 -
D. Beseitigung von Umweltgefahren
Nach der Rettung der Person(en) müssen das weitere Auslaufen von Öl, Kraftstoff oder Kühlwasser gestoppt und ausgelaufene Stoffe aufgenommen sowie die Straße gereinigt werden.
Zur Bewältigung der im Szenario dargestellten Einsatzsituationen müssen mit dem Eintreffen der
ersten taktischen Einheit folgende Funktionen besetzt sein:
1 Funktion Einsatzleiter, Leitung und Koordination der technischen Maßnahmen
2 Funktionen Maschinisten, Tanklöschfahrzeug mit Zusatzbeladung technische Hilfe, sowie
Rüstwagen (RW 1), Bedienung Feuerlöschkreiselpumpe, Bedienung Stromerzeuger, Bereitstellung
von sonstigem Gerät, Abklemmen der Fahrzeugbatterie.
2 Funktionen Vornahme von hydraulischen Rettungsgeräten, Bereitstellung von Spezialgeräten,
Sicherung des Fahrzeuges.
2 Funktionen 1 Trupp zur Eigensicherung, Warnleuchten, Verkehrsleitkegel Beleuchtung, Absperren
2 Funktionen 1 Trupp Brandschutz, Vornahme Schnellangriff und Pulverlöscher
Zur Erfüllung der Erstaufgaben sind also 9 Funktionen erforderlich (TLF 16/25 und RW 1). Für den
Einsatz von Rettungszylindern, Hebewerkzeugen und speziellen Rettungsgeräten ist nach spätestens 5 Minuten (Zeitdauer zur Stabilisierung der Vitalfunktionen der eingeklemmten Person) nach
dem Eintreffen der ersten Einheit eine Unterstützungseinheit (Gruppe 1 : 8) erforderlich.
Diese Einheit unterstützt bei den Arbeiten der ersten Einheit (nach Bedarf) und übernimmt Arbeiten
bei der Räumung der Einsatzstelle, Aufnahme auslaufender Flüssigkeiten, Abstreuen der Unfallstelle mit Bindemitteln, Aufnahme des Bindemittels, Reinigung der Fahrbahn.
7.3.3 Hilfsfristen
Zur Bemessung der Hilfsfristen beim kritischen Einsatz Technische Hilfeleistung werden die gleichen Zeiten zugrundegelegt, die auch für den Brandschutz vorgesehen sind. Für die erste taktische Einheit ist daher eine Eintreffzeit von maximal 8 Minuten einzuhalten, die Unterstützungseinheit muss innerhalb von 13 Minuten eintreffen.
7.4. ABC - Einsätze
7.4.1 Definition der ABC Gefahrenlage
Eine der vielseitigsten und schwierigsten Aufgaben der Feuerwehr sind die Einsätze mit Gefahren
durch radioaktive, biologische und chemische Stoffe und Materialien. Hierbei müssen die Kräfte
der Feuerwehr die Stoffe, von denen bei Herstellung, Verwendung, Lagerung und Transport besondere Gefahren ausgehen können, erkennen und den Gefahren mit geeigneten Maßnahmen
entgegenwirken.
Das Arbeitsspektrum erstreckt sich in diesen Fällen von der Sicherung der Einsatzstelle bis hin zu
Maßnahmen zur Menschenrettung.
- 32 -
7.4.1.1 allgemeine Aufgaben, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke
Für die oben beschriebenen Einsätze muss die Feuerwehr materiell und personell entsprechend
gerüstet sein.
Die Feuerwehren im Kreis Düren haben ein gemeinsames Einsatzkonzept erarbeitet.
Hiernach setzt sich die kleinste taktische Einheit bei einem ABC – Einsatz wie folgt zusammen:
Fahrzeug:
ELW 1 als Führungsfahrzeug
GWG 1
1 Löschfahrzeug
1 Löschfahrzeug
insgesamt
Besatzung:
4 Einsatzkräfte
3 Einsatzkräfte
9 Einsatzkräfte
6 Einsatzkräfte
22 Einsatzkräfte
(darunter 2 ausgebildete Zugführer)
(darunter1ausgebildeterGruppenführer)
(darunter 1 ausgebildeter Gruppenführer)
(darunter 1 ausgebildeter Gruppenführer)
Das gemeinsame Konzept sieht vor, dass ab dem Jahr 2006 insgesamt 5 solcher Einsatzeinheiten
im Kreis Düren eingerichtet werden.
Die Feuerwehr Kreuzau bildet zusammen mit den Feuerwehren aus Nörvenich und Vettweiß eine
solche Einsatzeinheit. Dies bedeutet zunächst, dass sowohl Material als auch Fachpersonal, welches bisher jede Kommune in vollem Umfang bereitstellen musste, nunmehr entsprechend aufgeteilt werden kann.
Gleichzeitig verpflichtet sich die Feuerwehr Kreuzau aber auch, ihren Anteil in der ABC – Einheit
bei entsprechenden Einsätzen interkommunal zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für
ABC - Einsätze innerhalb des Gebietes Kreuzau / Vettweiß / Nörvenich, bei größeren Lagen allerdings auch im gesamten Kreisgebiet.
7.4.1.2 Messeinsätze, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke
ABC – Erkundung ist Teil der Lagefeststellung und bezeichnet das Messen, Spüren und Melden
von ABC – Gefahren, die Probenahme, die Kennzeichnung und Überwachung, die Erhebung von
Wetterdaten sowie allgemeine Beobachtungen.
Für diese Zwecke stehen der Löschgruppe Stockheim 2 Fahrzeuge zur Verfügung:
Gerätewagen Mess
Das Fahrzeug wurde 1988 vom Land NRW beschafft, seit dem Jahr 2002 hat der Kreis Düren die komplette Bewirtschaftung des Fahrzeuges übernommen. Durch die Feuerwehr
Kreuzau wird das Fachpersonal gestellt.
ABC-Erkunderfahrzeug
Das Fahrzeug wurde im Jahr 2002 vom Bund beschafft, die Unterhaltungskosten werden
vom Bund getragen. Auch in diesem Fall stellt die Feuerwehr Kreuzau das Personal.
ABC-Erkunder, GW-Mess und ein Löschfahrzeug bilden zusammen eine taktische Einheit.
Die Besatzung der beiden Fahrzeuge setzt sich aus insgesamt 6 Einsatzkräften zusammen. Das
eingesetzte Personal muss über eine umfangreiche Ausbildung verfügen und sich einer permanenten Fort- und Weiterbildung unterziehen.
Die Messeinheit deckt den gesamten Südkreis ab. Sie ist aber auch in Konzepte eingebunden, die
sich auf das gesamte Gebiet des Kreises Düren und der EUREGIO Aachen erstrecken.
- 33 -
8. Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau
8.1 Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr
Die Aufgabenzuweisung ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen des FSHG.
Für den Bereich der freiwilligen Aufgaben obliegt die Aufgabenzuweisung der Gemeinde.
8.1.1 Aufgaben aufgrund gesetzlicher Vorgaben
8.1.1.1 Allgemein
¾ Bekämpfung von Schadenfeuer
¾ Hilfeleistungen bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen. Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Bergen von Tieren
und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann
¾ Erstellen, ständige Aktualisierung und Fortschreibung der Alarm- und Ausrückeordnung
¾ Wartung, Prüfung und Pflege der persönlichen Ausrüstungsgegenstände
¾ Wartung, Prüfung und Pflege der Feuerwehrfahrzeuge einschließlich der feuerwehrtechnischen Beladung
¾ Reinigung der Feuerwehrgerätehäuser
¾ Mitwirkung von Brandschutz- oder ABC-Einheiten im Zivilschutz
¾ Stellung von Brandsicherheitswachen, bei Veranstaltungen bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen
¾ Brandschutzerziehung in Kindergärten und Schulen im Auftrag der Gemeinde als Verantwortlicher
¾ Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten Umgang mit
Feuer, das Verhüten von Bränden sowie der Möglichkeiten der Selbsthilfe
¾ Mitwirkung bei der Erstellung und der Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen
¾ Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie von Sonderschutzplänen für besonders gefährliche Objekte
¾ Aus- und Fortbildung, Übungen
Durchführung der Grundausbildung, Erprobung der Leistungsfähigkeit durch Übungen
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¾ Repräsentation und Darstellung der Feuerwehr sowie Mitgliederwebung und Mitgliederbetreuung
¾ Einsatzleitung bei Großschadensereignissen
¾ Beteiligung bei der Brandschau (hauptamtliche Kräfte der Feuerwehren). Brandschaupflichtig sind Gebäude und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl
von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Insbesondere auch Gebäude
gemäß Sonderbauverordnungen
¾ Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen außerhalb der Dienstzeiten des Bauhofes bzw. des Straßenbaulastträgers, zur direkten Gefahrenabwehr
8.1.1.2 Originäre Aufgaben, die einer besonderen Erläuterung bedürfen
¾ Aufschaltung und Betreuung von Brandmeldeanlagen (BMA)
Es werden immer mehr Brandmeldeanlagen zur Brandfrüherkennung durch die
Bauaufsicht gefordert und auf die Kreisleitstelle aufgeschaltet.
So waren in der Gemeinde Kreuzau zum Beispiel 1990 3 Brandmeldeanlagen
aufgeschaltet, heute sind es 11 Anlagen.
Durch die Bauaufsicht wird die Installation einer Brandmeldeanlage angeordnet.
Einheitliche Vorgaben zum Aufbau der BMA sowie zur Anordnung ihrer Bestandteile
werden durch die Bauaufsicht nicht erlassen, sind aber für den reibungslosen Verlauf eines Feuerwehreinsatzes unerlässlich. Aus diesem Grunde muss die örtliche Feuerwehr
für ihren Einsatzbereich Regelungen treffen, damit trotz der Vielzahl der in ihrem Zuständigkeitsgebiet vorhandenen Objekte sowie unterschiedlichen Anlagen eine schnelle
Orientierung im jeweiligen Objekt und ein effektives Eingreifen möglich ist. Es sind u.a.
Festlegungen zu treffen im Bereich Feuerwehrzugang, Schließanlage und Brandmelder.
Letztendlich ist jede Brandmeldeanlage vor Inbetriebnahme von der Feuerwehr abzunehmen.
Diese Aufgaben können im geforderten Rahmen auf Dauer nicht ausnahmslos durch ehrenamtliches Personal geleistet werden.
Darüber hinaus ist in der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr festzulegen, welche Feuerwehreinheiten im Auslösefall zu alarmieren sind. In der Regel ist dies mindestens ein Löschzug. Trotz regelmäßiger Wartungen durch die Betreiber kommt es immer
wieder zu Fehlauslösungen der BMA. Bei der Vielzahl der zwischenzeitlich in der Gemeinde Kreuzau vorhandenen Brandmeldeanlagen führt dies zu einer nicht unbedeutenden Belastung für die Einsatzkräfte.
¾ Prüfung und Wartung von Fahrzeugen und Geräten
Der optimale Zustand der Fahrzeuge und Geräte sowie deren fehlerlose Funktionsfähigkeit muss durch die Feuerwehr gewährleistet werden. Neben allgemeinen Pflege- und
Wartungsarbeiten sind eine Vielzahl von gesetzlich vorgegeben Prüfungen durchzuführen. Hierbei sind zum einen Prüffristen zu beachten, zum anderen gibt es genaue Festlegungen zum Prüfungsumfang. So müssen viele Gerätschaften jährlich bzw. nach je- 35 -
dem Einsatz geprüft werden. Eine Missachtung dieser Bestimmungen würde im Schadensfall straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Prüfungen
dürfen nur von speziell ausgebildetem Personal vorgenommen werden. So beträgt der
Ausbildungsaufwand für einen Geräteprüfer 40 Stunden, regelmäßige Fortbildungen
sind zwingend vorgeschrieben. Die Durchführung der geforderten Wartungs- und Prüfungsarbeiten kann im derzeit geforderten Rahmen auf Dauer nicht ausnahmslos ehrenamtlich geleistet werden.
¾ Erstellen von Einsatzplänen
Um eine effektive Abwicklung von Feuerwehreinsätzen zu gewährleisten, sind im Vorfeld
durch die Feuerwehr zur Einsatzplanung und –vorbereitungentsprechende Pläne zu
erstellen und fortzuschreiben. Hierzu gehören u.a. Alarm- und Ausrückeordnungen, Hydrantenpläne und sonstige Einsatzpläne.
Diese beziehen sich
- auf das jeweilige Objekt (z.B. Schulen, Gewerbebetriebe, Versammlungsstätten) oder
- ein spezielles Szenarium (z.b. Waldbrand, Ölunfall, ABC – Alarm),
- auf die zu alarmierenden Einsatzkräfte, Anfahrtswege, Einsatzgrundsätze ect.
Bezogen auf das vorhandene Gefährdungspotential innerhalb der Gemeinde Kreuzau
hat dies einen großen zeitlichen Aufwand zur Folge, welcher eine erhebliche Belastung
für das ehrenamtliche Personal bedeutet.
¾ Brandschutzerziehung und –aufklärung:
Das FSHG verpflichtet die Gemeinde zur Brandschutzerziehung und -aufklärung. Die
Tatsache, dass in Deutschland jährlich zirka 600 Menschen bei Bränden sterben und
6.000 bis 10.000 Brandopfer zum Teil schwerste Brandverletzungen erleiden, die mit
dauerhaften Beeinträchtigungen der körperlichen Gesundheit einhergehen, zeigt auf,
dass diese Verpflichtung ernst genommen werden muss. Die Einbindung der Feuerwehr
in diese Aufgabe ist unumgänglich, da nur diese die hierfür erforderliche Sachkenntnis
besitzt. Die unumgängliche Einbindung der Feuerwehr führt zu weiterem, nicht unerheblichem Zeitaufwand für das eingesetzte ehrenamtliche Personal. Dieser Aufwand besteht zum einen darin, dass die Ausbilder umfassend geschult werden müssen, zum anderen darin, dass der Einsatz vorwiegend über Tag in der personalkritischen Zeit erfolgt.
Aus den genannten Gründen ist es nur einer begrenzten Anzahl von Feuerwehrmitgliedern möglich, diese Aufgabe zu übernehmen. Ehrenamtliches Personal der Feuerwehr
kann diese Aufgabe nur dann übernehmen, wenn eine entsprechende Sachausstattung
(z.B. Unterrichtsmaterial) zur Verfügung steht und der zeitliche Aufwand eine Entschädigung erfährt.
- 36 -
8.1.1.3 Jugendarbeit
¾ Jugendarbeit:
Das FSHG sieht vor, dass die Gemeinden die Bildung einer Jugendfeuerwehr fördern
sollen. Ziel ist es, dass die Feuerwehr die Kinder und Jugendlichen in die dem Gemeinwohl und dem Dienst am Nächsten gewidmete Aufgabe der Feuerwehren einführt und
auf die Aufgaben als aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr unter Berücksichtigung
der persönlichen Leistungsfähigkeit vorbereitet.
Feuerwehr ist aber nicht alles bei den Jugendfeuerwehren. Jugendarbeit hat den gleichen Stellenwert. Jugendfeuerwehren unternehmen vieles gemeinsam, sei es auf örtlicher oder auch überörtlicher Ebene.
Einige Beispiele der allgemeinen Jugendarbeit:
Spieleabende, Radtouren, Schwimmveranstaltungen, Wanderungen, Zeltlager auf örtlicher Ebene oder Kreisjugendfeuerwehrzeltlager (2004 in Kleinhau), Teilnahme an Wettbewerben in ganz NRW, wie z.B. Erwerb der Leistungsspange, Sportliche Wettbewerbe,
z.B. Tischtennis, Orientierungsläufe.
Wie wichtig die Arbeit in der Jugendfeuerwehr ist, zeigt die Tatsache, dass die Neuzugänge der Aktiven in der Feuerwehr in den letzten Jahre fast ausschließlich aus den
Reihen der Jugendfeuerwehr kamen (mehr als 90 %). Nur hierdurch blieb die Zahl der
Aktiven Kräfte in den letzten Jahren in der Feuerwehr Kreuzau nahezu gleich.
Fakt ist, dass
nach der Statistik unter Nr. 9.2 der Feuerwehr Kreuzau zur Erreichung des
erforderlichen Personalsolls rd. 90 aktive Feuerwehleute fehlen
-
die Aktiven in den letzten Jahren fast ausnahmslos vorher der Jugendfeuerwehr
angehört haben
Ohne Jugendfeuerwehr ist der Bestand der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau erheblich
gefährdet.Deshalb muss es ein besonderes Interesse aller Beteiligten sein, die Jugendarbeit weiter zu fördern und nach Möglichkeit auszubauen.
Hierfür sind allerdings erhebliche Personalaufwendungen zu erbringen. So wurden im
Jahr 2005 bereits 3.090 Stunden durch die Betreuer erbracht, und zwar zusätzlich zum
„normalen“ Feuerwehrdienst. Die personellen Möglichkeiten der in der Jugendarbeit tätigen aktiven Feuerwehrangehörigen sind ausgeschöpft, zum Teil sind sie bereits überschritten.
Die Förderung der Jugendfeuerwehr und die Unterstützung der Jugendbetreuer muss
für alle Verantwortlichen ein besonderes Anliegen sein, da, wie bereits ausgeführt, aus
diesen Reihen der so dringend benötigte Nachwuchs der aktiven Wehr erwächst. Deshalb ist dringend ein Konzept zu erstellen, wie die Jugendarbeit der Feuerwehr in der
Zukunft wirkungsvoll gefördert werden kann.
- 37 -
8.1.1.4 Aus- und Fortbildung
¾
Bereich Aus- und Fortbildung
z. B.
- Koordinierung/Durchführung interner/externer Ausbildung
- Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungsstellen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen usw.
- Grundausbildung, Truppmann
Gesamtkonzept der Basisausbildung (Laufbahn- und Fachausbildung)
1.1
Ausbildung zum
1.2
Truppmann
1.3
auf Gemeindeebene
1. Modul Tm
40 Stunden
2. Modul Tm
40 Stunden
3. Modul Tm
40 Stunden
4. Modul Tm
40 Stunden
1.4
2
Ausbildung an
Feuerwehrfahrzeugen und -geräten
des Standortes
3
Ausbildung im Sprechfunk
auf Kreisebene
Ausbildung zum
Atemschutzgeräteträger
auf Kreisebene
4
5
Weiterbildung in der Funktion
„Truppmann“
z.B. Absturzsicherung [ ABC-Einsätze
(Gefahrstoffeinsatz, Strahlenschutzeinsatz)]
Ausbildung für Sonderfunktionen
(z.B. Maschinist für Löschfahrzeuge)
nach Bedarf
6.1
Ausbildung zum
6.2
Truppführer
6.3
auf Kreisebene
Abschluss im 1. Jahr
der Ausbildung
Abschluss im 2. Jahr
der Ausbildung
(nach Bedarf)
16 Stunden
Abschluss im 3. Jahr
der Ausbildung
40 Stunden
Anm.: kann auf zwischen
2. und 3. Modul der TmAusbildung durchgeführt
werden (Empfehlung
(nach Bedarf)
80 Stunden
40 Stunden
1. Modul Tf
30 Stunden
2. Modul Tf
30 Stunden
3. Modul Tf
10 Stunden
Abschluss im 4.Jahr
der Ausbildung
(Empfehlung)
Ausbildung in
Brandübungsanlagen
weitere Fach- und Laufbahnausbildung
- 38 -
8.1.2 Andere Aufgaben
¾ Technische Hilfeleistungen für Dritte auf freiwilliger, privatrechtlicher Basis
z.B.
- Türöffnungen
- Sicherheitsmaßnahmen durch Einsetzen von Schließzylindern oder Notverglasungen
- Gestellungen von Fahrzeugen und Geräten
- Beseitigung von Gefahrenquellen auf Privatgrundstücken
z. B. nach Zerstörungen durch Dritte: Entfernen von Dachziegeln, Mauerstücken
usw.
¾ Übertragene Aufgaben anderer Ämter, wie Ordnungs-, Umwelt- oder Veterinäramt
z.B.
- Tiertransport (Fundtiere ins Tierheim)
¾ Amtshilfen für die Polizei
z.B.
- Ausleuchten von Einsatzstellen
- Gestellung von Fahrzeugen und Geräten
- Leichenbergung
¾ Weitere freiwillige Aufgaben
z. B.
- Durchführung von Eigenleistungen bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten an
Feuerwehrgerätehäusern und -fahrzeugen
- Begleitung von Prozessionen (Verkehrssicherung ohne Polizei)
- Unterstützung von Sportveranstaltungen (Rad-, Reitsport, Leichtathletik, Fußball
–Ordnungsdienst, Hindernisdienst, Verkehrsmaßnahmen)
- Bei Großveranstaltungen (Gemeinde-/Stadtfeste)
- Musikfeste (Ordnungsdienst)
- Kirmesumzüge, Teilnahme als Verein
- Feuerwehrverbandsveranstaltungen (Umzüge, Übungen)
- Leistungsnachweis
- Martinszugbegleitung
- Verteilung von Informationen an Haushalte (fehlende Informationsmöglichkeiten
bei besonderen Gefahrenlagen –Hochwasser-)
- Sicherheitsdienste bei Feuerwerken
- Teilnahme an Kirchenfesten einschl. Ordnungsdienste
- Ordnungsdienst und Beteiligung bei Karnevalsumzügen und Schützenfesten
- Kranzniederlegungen (Transport des Kranzes)
- 39 -
8.2 Allgemeines, Organisation
Gemeindefeuerwehr Kreuzau
Wehrführer
Gemeindejugendfeuerwehrwart
Jugendfeuerwehr in 4 Gruppen
84
Mitglieder
stellvertr. Wehrführer
Alters- und Ehrenabteilung
53
Mitglieder
176 Aktive
Löschzug 1
Löschzug 2
Löschzug 3
3 Löschgruppen
3 Löschgruppen
3 Löschgruppen
LG
Stockheim
22
Aktive
LG
Drove
LG
Thum
LG
Boich
LG
Kreuzau
LG
Üdingen
LG
Obermaubach
LG
Untermaubach
LG
Winden
23
Aktive
17
Aktive
20
Aktive
25
Aktive
11
Aktive
13
Aktive
15
Aktive
16
Aktive
- 40 -
- 41 -
- 42 -
- 43 -
- 44 -
- 45 -
- 46 -
8.3 Personal, Ausbildung
Die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau besteht zur Zeit aus 176 aktiven Mitgliedern (vgl. Anlagen
10.1 und 10.2).
Hier wird insbesondere darauf hingewiesen, dass in der Gemeinde Kreuzau ein erheblicher
Mehrbedarf an Feuerwehrpersonal besteht als zur Zeit vorhanden ist. Um die Aufgabenerledigung effizient und ordnungsgemäß durchführen zu können, benötigt die Freiwillige Feuerwehr
Kreuzau ca. 88 Mitglieder mehr. Diese sind wiederum in verschiedensten Aufgabengebieten
auszubilden (vgl. Anlage 10.1).
Bei der Gewinnung neuer Mitglieder ist insbesondere die Jugend anzusprechen, da in den einzelnen Löschgruppen der Altersdurchschnitt oftmals über 40 Jahren liegt (vgl. Anlage 10.2).
Die Aus- und Weiterbildung der bereits aktiven Mitgliedern ist ebenfalls zwingend notwendig, da
in den einzelnen Löschgruppen der Feuerwehr Kreuzau oftmals eine erhebliche Diskrepanz
zwischen der vorhandenen Soll- und Iststruktur besteht.
8.4 Gerätehäuser, Fahrzeuge
Gerätehäuser:
Jede der 9 Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau ist in einem eigenen Feuerwehrgerätehaus untergebracht, welches sich zumeist im Zentrum der jeweiligen Ortschaft befindet.
Aufgrund der unterschiedlichen Errichtungsjahre, sowie verschiedenster Um- und Erweiterungsbauten, ist eine Gesamtbeschreibung der Gerätehäuser nicht möglich. Eine tabellarische
Aufstellung ist als Anlage 9.4 beigefügt. Einzelbeschreibungen sind, sofern es erforderlich ist,
unter Punkt 8.2.1 bei dem jeweiligen Ortsteil aufgeführt.
Als generell problematisch wird auf folgendes hingewiesen:
- In den meisten Gerätehäusern sind mehr Fahrzeuge untergebracht, als Stellplätze vorhanden sind. Dies kann im Einsatzfall zu einer erheblichen Gefährdung des Einsatzpersonals führen. Um diese Gefährdungen zu vermeiden, müssen an den Gerätehäusern in Thum, Üdingen und Winden jeweils eine Garage für das MTF und am Gerätehaus in Drove ein zusätzlicher Stellplatz angebaut werden. Das Gerätehaus in Stockheim bedarf eines umfangreichen Aus- und Umbaus.
- In einigen Gerätehäusern entsprechen die Tore nicht mehr den heutigen Bestimmungen und sind zu niedrig. Eine bauliche Veränderung lässt sich jedoch kaum realisieren.
- Zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen durch mit Schadstoffen kontaminierter
und verschmutzter Einsatzbekleidung ist es dringend erforderlich, dass eine strickte
Trennung zwischen Umkleideraum und sonstigen Räumen des Gerätehauses eingehalten wird. Dies ist nur in den Gerätehäusern Kreuzau, Obermaubach, Untermaubach und Winden der Fall.
Ein zentrales Lager für Ausrüstungsgegenstände und Nachschub wurde bereits im neuen Gerätehaus Kreuzau eingerichtet, eine zentrale Kleiderkammer für Schutz- und Dienstbekleidung
soll im Gerätehaus Untermaubach eingerichtet werden.
Telefonanschlüsse und Faxgeräte Gerätehäuser
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Bei verschiedenen Einsätzen in der Vergangenheit, z. B. Hochwassereinsätze nach extremen
Regenfällen, wurde deutlich,, dass es durchaus notwendig sein kann, Einsatz-Abschnitte in den
einzelnen Ortsteilen zu bilden. Es bietet sich an, die Abschnittsleitung in den Grätehäusern
unterzubringen. Um eine problemlose Kommunikation zwischen den Abschnittsleitern und der
Einsatzleitung zu gewährleisten, ist es unbedingt notwendig, dass alle Gerätehäuser mit einem
analogen Telefonanschluss sowie mit einem kombinierten Telefon-Faxgerät ausgestattet sind.
Fahrzeuge:
Weiterhin ist die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau im Besitz von 21 Fahrzeugen sowie
3 Anhängern (vgl. Anlage 9.3). Diese reichen jedoch nicht in jeder Löschgruppe aus, da die
vorhandenen Fahrzeuge oftmals nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen, z. B.
verfügen die Löschfahrzeuge in Thum und Üdingen über keinen eingebauten Löschwassertank,
was unter Umständen zur Nichteinhaltung der Hilfsfristen führt, da an der Einsatzstelle erst eine
Löschwasserversorgung aufgebaut werden muss, bevor weitere Maßnahmen getroffen werden
können. (vgl. Anlage 10.5).
Aufgrund der hohen Anschaffungskosten von Feuerwehrfahrzeugen wurde in den letzten Jahren oftmals die Neuanschaffung von Löschfahrzeugen verschoben, so dass die Fahrzeuge im
Durchschnitt ca. 13 Jahre alt sind. (Weiteres siehe Anlage 10.3).
8.5 Gerätschaften, Ausstattung
Feuerwehrtechnisches Gerät:
Den sich ständig ändernden Anforderungen an die Feuerwehr ist das entsprechende feuerwehrtechnische Gerät regelmäßig anzupassen.
Funkmeldeempfänger:
Die Alarmierung der Feuerwehrangehörigen erfolgt ausschließlich über Funkmeldeempfänger.
Alle aktiven Feuerwehrmitglieder sind aus diesem Grund mit entsprechenden Empfängern ausgestattet. Aufgrund der Empfindlichkeit dieser technischen Geräte müssen jedoch jährlich Neukäufe eingeplant werden. Erfahrungswerte zeigen, dass jährlich ca. 10 % der vorhandenen
Meldeempfänger ausgetauscht werden müssen.
Persönliche Ausrüstung:
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des FSHG sowie Unfallschutzbestimmungen müssen
die Kleidung und Ausrüstung der Feuerwehren den notwendigen Sicherheitsanforderungen entsprechen und sollen ein einheitliches Erscheinungsbild bieten. 1996 wurde durch den Landesinnenminister per Erlass festgelegt, dass nur noch Feuerwehrschutzkleidung nach den
Herstellungs- und Prüfungsbeschreibungen (HUPF) zu beschaffen ist.
Derzeit ist bereits ein Großteil der Feuerwehrangehörigen mit Feuerschutzkleidung nach HUPF
ausgestattet. Durch Beschädigungen und Abnutzung im Feuerwehrdienst wird ein Teil der
Schutzkleidung unbrauchbar, es kann hier von ca. 20 % des Bestandes pro Jahr ausgegangen
werden. Um den gesetzlichen Bestimmungen, und hier insbesondere den Unfallverhütungsvorschriften, weiterhin Rechnung zu tragen, ist es erforderlich, dass hierfür in jedem Haushaltsjahr
entsprechende Mittel bereitgestellt werden.
Weitere Informationen hierüber können der Ziffer „6.2 Kostenaufstellung“ entnommen werden.
- 48 -
Atemschutz:
Zum Schutz der Einsatzkräfte vor giftigem Brandrauch und vor anderen giftigen Dämpfen und
Gasen benötigt die Feuerwehr Atemschutzgeräte. Die Bedeutung des Atemschutzes innerhalb
der Feuerwehr ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Die Hersteller haben ihre Atemschutzgeräte ständig weiterentwickelt und dem heutigen Stand der Technik angepasst. Immer
kürzer werdende Wartungs- und Prüfintervalle und Aussonderungsfristen erfordern einen immer
größer werdenden Aufwand, zeitlich und materiell. In den nächsten Jahren müssen daher die
entsprechenden Mittel bereitgestellt werden, um dringend erforderliche Investitionen zu tätigen,
hierbei handelt es sich im Einzelnen um:
Atemschutzgeräte:
Die Feuerwehr Kreuzau verfügt derzeit über 50 Atemschutzgeräte. Diese Geräte gehören zur
Norm- und somit Mindestausstattung der Feuerwehrfahrzeuge. Durch den Hersteller wurde mitgeteilt, dass die Ersatzteilversorgung für einen bestimmten Gerätetyp eingestellt wird. Aus diesem Grund müssen bis zum Jahr 2007 insgesamt 20 Geräte ersatzbeschafft werden. Hierfür
sind Gesamtaufwendungen in Höhe von rd. 44.000,-- € erforderlich.
Atemluft-/Druckluftflaschen:
Atemluftflaschen sind Bestandteil der Atemschutzgeärte; darüber hinaus werden sie auch für
den Einsatz von pneumatischen Rettungsgeräten (z.B. Hebekissen, Sprungrettungsgeräte)
verwendet. Auch auf die Atemluftflaschen hat der o.g. Herstellerhinweis Auswirkungen. Um weiterhin, die erforderliche 100 %ige Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräte und pneumatischen Rettungsgeräte zu gewährleisteten, ist die Vorhaltung einer gewissen Einsatzreserve
erforderlich, die nunmehr ersatzbeschafft werden muss . Hierfür ist ein Betrag von rd. 5.000,00
€ bereitzustellen.
Totmannwarner:
Aufgrund von Vorfällen mit Atemschutzgeräteträgern hat sich der Stand der aktuellen Sicherheitstechnik in diesem Bereich in den letzten Jahren stark verändert. Jedes Atemschutzgerät
sollte nach diesen Bestimmungen mit einem sog. Totmannwarner ausgestattet werden. Diese
Geräte geben sowohl ein optisches und akustisches Signal ab, sobald sich die Einsatzkraft über
einen gewissen Zeitraum nicht bewegt hat. Dieses Signal informiert die Atemschutzüberwachung über diesen Umstand und ermöglicht dann eine schnelle Ortung des Betroffenen für die
Rettungseinheit. Der Einsatz dieser Geräte führt zu einer größeren Sicherheit für die Einsatzkräfte bei den gefährlichen Einsätzen unter Atemschutz. Die voraussichtlichen Kosten hierfür
betragen rd. 12.000,-- €.
Fluchthauben:
Die Rettung von Personen aus verrauchten Gebäudebereichen wird in der Regel durch die
Treppenräume durchgeführt. Wenn diese verraucht sind, müssen die Personen mit Fluchthauben durch diesen Bereich "transportiert" werden. So ist z.B. durch die steigende Anzahl der
Altenwohnheime in der Gemeinde potentiell mit einer "größeren Zahl solcher Rettungen“ zu
rechnen. Aus diesem Grund sollte jede Löschgruppe über 2 Fluchthauben verfügen, hierzu sind
Kosten in Höhe von 4.000,-- € einzuplanen.
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9. Schutzzielfestsetzung / Soll- / Ist- Vergleich
9.1 Sollstruktur
Grundsätzlich müssen die geforderten Hilfsfristen bei allen Einsätzen an jedem Ort der Gemeinde zu jeder Tages- und Nachtzeit erfüllt werden.
Dass die Struktur der Gemeinde Kreuzau mit ihren einzelnen Ortsteilen, die zum Teil einige
Kilometer voneinander entfernt sind, die Erfüllung dieser Vorgaben erschwert, muss bei den
festzusetzenden Maßnahmen unbedingt Berücksichtigung finden.
Die Anfahrzeiten zu den Gerätehäusern und von hier zur Einsatzstelle nehmen eine gewisse
Zeit in Anspruch.
Um ein Eintreffen der Einsatzkräfte im beschriebenen Zeitraster zumindest annähernd sicherzustellen, ist es unabdingbar, dass
die einzelnen Einheiten (Löschgruppen) flächendeckend im Gemeindegebiet verteilt sind
diese personell und materiell so ausgestattet sind, dass sie die Anforderungen
(Wohnungsbrand, Unfall) mit eigenen Mitteln erfüllen können.
Wären diese Rahmenbedingungen nicht erfüllt, wären die geforderten Standards in keinem Fall
zu erfüllen.
Die Sicherstellung der Anforderungen in den sog. Personalkritischen Zeiten, werktags zwischen
7.00 Uhr und 16.00 Uhr, ist allerdings auch unter diesen Voraussetzungen nur schwer zu realisieren.
In der Gesamtbetrachtung bleibt festzuhalten, dass bei der Aufgabenerledigung durch eine
freiwillige Feuerwehr das Schutzziel im günstigsten Fall zu 80 % aller statistikrelevanten Einsätze erreicht werden kann.
Aus diesem Grund wird durch den Rat der Gemeinde das Schutzziel
der FF Kreuzau wie folgt festgesetzt:
Hilfsfrist für 9 Einsatzkräfte mit einem Löschfahrzeug in 8 Minuten
und weitere 9 Einsatzkräfte mit einem Löschfahrzeug in weiteren 5 Minuten
mit einem Gesamterreichungsgrad von 80 %
9.2 Iststruktur
Die vorhandenen Strukturen, die Organisation und Ausstattung der Feuerwehr Kreuzau sind
grundsätzlich geeignet, das geforderte Schutzziel zu erreichen. Die Sicherstellung der Anforderungen in den sog. personalkritischen Zeiten, werktags zwischen 7.00 Uhr und 16.00 Uhr, erfordern jedoch erheblich weitergehende Maßnahmen. Derzeit ist die Personal-/Zeitanforderung
in dieser Zeit nicht zu erreichen. Folgende Maßnahmen sind hierzu erforderlich, bzw. befinden
sich seitens der Feuerwehr derzeit in der Umsetzung:
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Erstellen und Durchführen eines 5-Jahres-Plans für Investitionen
Aufbau und Organisation einer „Tages-Alarm-Gruppe“
Überarbeitung der Alarm- und Ausrücke-Ordnung (AAO)
Inwieweit das in der Sollstruktur definierte Schutzziel derzeit tatsächlich erreicht wird, ist in den
Gemeindekarten, die als Anlage 10.5 Bestandteil dieses Brandschutzbedarfsplanes sind, aufgeführt.
9.2.1 Einzelbetrachtung
Die Feuerwehr Kreuzau, die ausschließlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern besteht, ist derzeit
in 9 Löschgruppen gegliedert. Eine Aufstellung über Mitgliedsstärke und Ausbildungsstand ist
als Anlage 10 beigefügt.
Ortsteil Bilstein
Der Ortsteil Bilstein verfügt über keine eigene Löschgruppe.
Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen.
Die innerhalb der beiden Hilfsfristen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung aus.
Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Bilstein sind z.B.
ausgedehnte Waldflächen sowie mehrere landwirtschaftlich genutzte Anwesen.
Eine besondere Gefährdung besteht für die im Außenbereich liegende Bebauung im Bereich
der „oberen Hochkoppel“.
Die Löschwasserversorgung kann hier nur durch mitgeführtes Wasser sichergestellt werden,
also über Tanklöschfahrzeuge der Feuerwehr. Die Feuerwehr Kreuzau verfügt derzeit über
1 Tanklöschfahrzeug mit einem Löschwasservorrat von 2.500 Liter, dieses ist in Winden stationiert. Die Löschgruppen aus Ober- und Untermaubach führen insgesamt 1.800 l Wasser mit.
Weitere Tanklöschfahrzeuge müssen im Einsatzfall aus den umliegenden Kommunen nachgefordert werden. Das Verlegen einer Schlauchleitung ist zwar möglich, im geforderten Zeitrahmen aber nicht realisierbar.
Die Löschwasserversorgung erfolgt ansonsten im Ortsteil Bilstein über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten. Sofern sich der Einsatz auf die Dimension eines Zimmerbrandes
beschränkt, reichen die zur Verfügung stehenden Fahrzeuge und das aus dem öffentlichen
Wassernetz vorgehaltene Löschwasser aus.
Eine zusätzliche Löschwasserentnahme ist allerdings durch einen Hydranten möglich, der am
Ortsrand auf einer Transportleitung der Stadtwerke steht. Diese Leitung gewährleistet eine gesicherte Entnahme von ausreichendem Löschwasser. Der Aufbau der Löschwasserleitung ist
allerdings aufwendig und im geforderten Zeitrahmen nicht realisierbar. Die Alarmierung der erforderlichen Einheiten ist in der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr vorgesehen.
Eine Verbesserung der Löschwasserversorgung durch das öffentliche Wassernetz ist aus hygienischen Gründen nicht realisierbar.
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Ortsteil Bogheim
Der Ortsteil Bogheim verfügt über keine eigene Löschgruppe.
Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen.
Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Bogheim sind z.B. ausgedehnte Waldflächen,
mehrere landwirtschaftlich genutzte Anwesen sowie der in der Ortslage ansässige Gewerbebetrieb Wienands.
Die Löschwasserversorgung erfolgt im Ortsteil Bogheim über das öffentliche Wassernetz durch
Unterflurhydranten. Sofern sich der Einsatz auf die Dimension eines Zimmerbrandes beschränkt, reichen die zur Verfügung stehenden Fahrzeuge und das aus dem öffentlichen Wassernetz vorgehaltene Löschwasser aus.
Bei einem darüber hinaus gehenden Löschwasserbedarf sind logistische Aufwendungen erforderlich, die allein mit Mittel der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau nicht geleistet werden können.
Sowohl für die Einrichtung eines Pendelverkehrs mit Tanklöschfahrzeugen als auch für die Verlegung einer Schlauchleitung ist die Feuerwehr Kreuzau auf die Unterstützung anderer Kommunen angewiesen.
Dies wird in der aktuellen Alarm- und Ausrückeordnung berücksichtig.
Ortsteil Boich
Der Ortsteil Boich verfügt über eine eigene Löschgruppe.
Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen.
Stärke, Ausbildungsstand sowie die Altersstruktur der Löschgruppe Boich entnehmen Sie bitte
den Anlagen 10.1 und 10.2.
Eine genaue Beschreibung des Feuerwehrgerätehauses finden Sie in der Anlage 10.4.
Informationen über die stationierten Feuerwehrfahrzeuge, über deren Verwendungsart, Alter
und Zustand sind in der Anlage 10.3 aufgeführt.
Diese Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung aus.
Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Boich sind z.B. die Gereonschule, das Sägewerk
Wollbrandt inmitten der Ortslage sowie mehrere landwirtschaftlich genutzte Anwesen.
Die Löschwasserversorgung erfolgt über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten
und ist als ausreichend anzusehen. Bei einem evtl. größeren Löschwasserbedarf kann auf einen Brunnen in der Mitte des Ortes als Löschwasserentnahmestelle zurückgegriffen werden.
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Ortsteil Drove
Der Ortsteil Drove verfügt über eine eigene Löschgruppe.
Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen.
Stärke, Ausbildungsstand sowie die Altersstruktur der Löschgruppe Drove entnehmen Sie bitte
den Anlagen 10.1 und 10.2.
Eine genaue Beschreibung des Feuerwehrgerätehauses finden Sie in der Anlage 10.4.
Informationen über die stationierten Feuerwehrfahrzeuge, über deren Verwendungsart, Alter
und Zustand sind in der Anlage 10.3 aufgeführt.
Diese Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung aus.
Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Drove sind z.B.
die Grundschule, der Kindergarten, ein Saal, in dem oftmals überregionale Veranstaltungen
stattfinden, ein Altenwohnheim mit Schwerstpflegefällen sowie ausgedehnte Wald- und Heideflächen im Bereich der „Drover Heide“.
Die Löschwasserversorgung erfolgt über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten
und ist generell als ausreichend anzusehen.
Eine Besonderheit stellt der Bereich „Drover Berg“ (Wehrstraße, Wewordenstraße, Drover Heide) dar. Sofern hier mehr als das in den Fahrzeugen mitgeführte Löschwasser benötigt wird,
reicht die Löschwassermenge aus dem öffentlichen Wassernetz in diesem Bereich nicht aus. In
diesen Fällen muss die Löschwasserversorgung über Schlauchleitungen aus der Mitte der Ortslage sichergestellt werden. Das Verlegen dieser Schlauchleitung ist zwar möglich, jedoch zeitaufwendig.
Ortsteil Kreuzau
Der Ortsteil Kreuzau verfügt über eine eigene Löschgruppe.
Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen.
Stärke, Ausbildungsstand sowie die Altersstruktur der Löschgruppe Kreuzau entnehmen Sie
bitte den Anlagen 10.1 und 10.2.
Eine genaue Beschreibung des Feuerwehrgerätehauses finden Sie in der Anlage 10.4.
Informationen über die stationierten Feuerwehrfahrzeuge, über deren Verwendungsart, Alter
und Zustand sind in der Anlage 10.3 aufgeführt.
Diese Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung aus.
Die besonderen Gefährdungspotentiale stellen sich im Ortsteil Kreuzau u.a. wie folgt dar:
- Die Grundschule inmitten des Ortskerns und das Schulzentrum, in dem sich in den
Schulstunden fast 2.000 Schüler und Lehrer aufhalten,
- betreute Seniorenwohnungen an verschiedenen Stellen des Ortsteils,
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- zwei große Tankstellen und
- die Schienenstrecke der Rurtalbahn mit mehreren Bahnübergängen.
-
Die drei großen Industriebetriebe Kappa und Niederauer Mühle (Papier) sowie das Hoesch
Metall- und Kunststoffwerk (Kunststoffverarbeitung) mit dem angrenzenden Logistikzentrum
grenzen unmittelbar an die Wohnbebauung an und erfordern weitreichende Einsatzvorplanungen sowie die Vorhaltung entsprechender Einsatzmittel.
Die installierten Brandmeldeanlagen sorgen einerseits für eine frühzeitige Alarmierung der
Feuerwehr, andererseits sorgt die nicht unerhebliche Zahl der Fehlalarme auch für eine nicht
unbeträchtliche Anzahl von Einsätzen und somit für eine Belastung der Feuerwehr, da sich
die Maßnahmen (Anzahl der zu alarmierenden Einsatzmittel) schon aus rechtlicher Sicht
nicht von einem tatsächlichen Alarm unterscheiden dürfen.
Als besonderes Gefahrenpotenzial ist der Ortskernbereich anzusehen. In der vorhandenen
Wohnbebauung befinden sich eine Vielzahl von Geschäftsräumen, insbesondere Ladenlokale,
Arztpraxen, Büroräume, Tiefgaragen und Gaststätten sowie die Grundschule. Diese Gebäude
erstrecken sich größtenteils über mehrere Etagen.
Eine besondere Gefährdung besteht für die Wohnbebauung im Bereich des „Lohberges“ und
„Haus Bonsbusch“. Die Löschwasserversorgung kann hier nur durch mitgeführtes Wasser sichergestellt werden, also über Tanklöschfahrzeuge der Feuerwehr. Die Feuerwehr Kreuzau
verfügt derzeit über 1Tanklöschfahrzeug mit einem Löschwasservorrat von 2.500 Liter. Weitere
Tanklöschfahrzeuge müssen im Einsatzfall aus den umliegenden Kommunen nachgefordert
werden.
Das verlegen einer Schlauchleitung ist zwar möglich, im geforderten Zeitrahmen aber nicht realisierbar.
Die übrige Löschwasserversorgung erfolgt über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten und ist als ausreichend anzusehen.
Die Rur sowie der Industrieteich können ebenfalls als Wasserentnahme in Anspruch genommen werden. Zum einen steht hier eine unbegrenzte Menge Wasser zur Verfügung, zum anderen ist aber ein erheblicher Zeitaufwand für die Herrichtung dieser Wasserentnahmen einzuplanen.
Ortsteil Langenbroich / Bergheim
Der Ortsteil Langenbroich / Bergheim verfügt über keine eigene Löschgruppe.
Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen.
Die innerhalb der beiden Hilfsfristen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung aus.
Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Langenbroich / Bergheim sind z.B. ausgedehnte
Waldgebiete, einige landwirtschaftliche Anwesen sowie der Streckenverlauf der K27.
Die Löschwasserversorgung erfolgt in Langenbroich / Bergheim über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten. Sofern sich der Einsatz auf die Dimension eines Zimmerbrandes
beschränkt, reichen die zur Verfügung stehenden Fahrzeuge und das aus dem öffentlichen
Wassernetz vorgehaltene Löschwasser aus. Eine Verbesserung der Löschwasserversorgung
durch das öffentliche Wassernetz ist aus hygienischen Gründen nicht realisierbar.
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Eine weitere Löschwasserversorgung kann hier nur durch mitgeführtes Wasser sichergestellt
werden. Sofern hierzu die Fahrzeuge der Feuerwehr Kreuzau nicht ausreichen, müssen diese
im Einsatzfall aus den umliegenden Kommunen angefordert werden. Dies wird in der aktuellen
Alarm- und Ausrückeordnung berücksichtig.
Ortsteil Leversbach
Der Ortsteil Leversbach verfügt über keine eigene Löschgruppe.
Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen.
Die dann zur Verfügung stehenden Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung aus.
Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Leversbach sind z.B. die ausgedehnten Waldflächen des Mausauelwaldes sowie einige landwirtschaftlich genutzte Anwesen.
Die Löschwasserversorgung erfolgt im Ortsteil Leversbach über das öffentliche Wassernetz
durch Unterflurhydranten und ist als ausreichend anzusehen, sofern sich der Löschwasserbedarf auf die Dimension für einen Zimmerbrand beschränkt. Bei einem darüber hinaus gehenden
Löschwasserbedarf sind logistische Aufwendungen erforderlich, die allein mit Mittel der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau nicht geleistet werden können. Sowohl für die Einrichtung eines Pendelverkehrs mit Tanklöschfahrzeugen als auch für die Verlegung einer Schlauchleitung ist die
Feuerwehr Kreuzau auf die Unterstützung anderer Kommunen angewiesen. Dies wird in der
aktuellen Alarm- und Ausrückeordnung berücksichtig.
Ortsteil Obermaubach
Der Ortsteil Obermaubach verfügt über eine eigene Löschgruppe.
Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen.
Die zur Verfügung stehenden Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung aus.
Stärke, Ausbildungsstand sowie die Altersstruktur der Löschgruppe Obermaubach entnehmen
Sie bitte den Anlagen 10.1 und 10.2.
Eine genaue Beschreibung des Feuerwehrgerätehauses finden Sie in der Anlage 10.4.
Informationen über die stationierten Feuerwehrfahrzeuge, über deren Verwendungsart, Alter
und Zustand sind in der Anlage 10.3 aufgeführt.
Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Obermaubach sind z.B.
die Grundschule mit angeschlossener Mehrzweckhalle, der Kindergarten, mehrere Beherbergungsbetriebe, die Schienenstrecke der Rurtalbahn, der Stausee als Trinkwasserreservoir,
ausgedehnte Waldflächen sowie ein landwirtschaftliches Anwesen in der Ortslage
Die Löschwasserversorgung erfolgt über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten
und ist als ausreichend anzusehen.
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Die Rur sowie der Stausee können ebenfalls als Wasserentnahme in Anspruch genommen
werden. Zum einen steht hier eine unbegrenzte Menge Wasser zur Verfügung, zum anderen ist
aber ein erheblicher Zeitaufwand für die Herrichtung dieser Wasserentnahmen einzuplanen.
Ortsteil Schlagstein
Der Ortsteil Schlagstein verfügt über keine eigene Löschgruppe.
Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen.
Die innerhalb der beiden Hilfsfristen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung aus.
Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Schlagstein sind z.B.
ausgedehnte Waldflächen, ein Campingplatz, das evangelische Waldheim, dass oft als Unterkunft für Schulklassen und Jugendgruppen dient, landwirtschaftlich genutzte Gebäude inmitten
der Ortslage sowie die Schienenstrecke der Rurtalbahn.
Die Löschwasserversorgung erfolgt im Ortsteil Schlagstein über das öffentliche Wassernetz
durch Unterflurhydranten und ist als nicht ausreichend anzusehen. Eine weitere Löschwasserversorgung kann hier nur durch mitgeführtes Wasser sichergestellt werden, also über Tanklöschfahrzeuge der Feuerwehr. Die Feuerwehr Kreuzau verfügt derzeit über 1 Tanklöschfahrzeug mit einem Löschwasservorrat von 2.500 Liter. Weitere Tanklöschfahrzeuge müssen im
Einsatzfall aus den umliegenden Kommunen nachgefordert werden.
Die Rur sowie ein Industrieteich können ebenfalls als Wasserentnahme in Anspruch genommen
werden. Zum einen steht hier eine unbegrenzte Menge Wasser zur Verfügung, zum anderen ist
aber ein erheblicher Zeitaufwand für die Herrichtung dieser Wasserentnahmen einzuplanen.
Ortsteil Stockheim
Der Ortsteil Stockheim verfügt über eine eigene Löschgruppe.
Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen.
Stärke, Ausbildungsstand sowie die Altersstruktur der Löschgruppe Stockheim entnehmen Sie
bitte den Anlagen 10.1 und 10.2.
Eine genaue Beschreibung des Feuerwehrgerätehauses finden Sie in der Anlage 10.4.
Informationen über die stationierten Feuerwehrfahrzeuge, über deren Verwendungsart, Alter
und Zustand sind in der Anlage 10.3 aufgeführt.
Diese Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung aus.
Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Stockheim sind z.B.
die Grundschule, der Kindergarten, die Wohnheimanlage in der Niederauer Straße, ausgedehnte Waldflächen, Gewerbebetriebe „Am Buchenmaar“ in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung
sowie das Gewerbegebiet Stockheim mit 58 ansässigen Betrieben verschiedenster Größen und
Gefährdungspotentialen.
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Die Löschwasserversorgung erfolgt über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten
und ist im Bereich der Wohnbebauung grundsätzlich als ausreichend anzusehen, sofern sich
der Löschwasserbedarf auf die Dimension für einen Zimmerbrand beschränkt. Bei einem darüber hinaus gehenden Löschwasserbedarf sind logistische Aufwendungen erforderlich, die allein mit Mittel der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau nicht geleistet werden können.
Im Bereich des Gewerbegebietes reicht die Wasserlieferung jedoch in keinster Weise aus, so
dass auf einen unterirdischen Wasservorrat der Firma OBI zurückgegriffen werden muss, bis
entsprechende Versorgungsleitungen verlegt sind. Entsprechende vertragliche Regelungen
wurden mit der Firma OBI getroffen, die Wasserentnahmestelle ist hergerichtet und gekennzeichnet. Diese Vorgehensweise erfordert die Vorhaltung entsprechenden Materials und einer
sehr speziellen Schulung des Personals.
Von dieser nicht ausreichenden Wasserversorgung ist auch die im Außenbereich gelegene Bebauung „Stepprath“ betroffen, hier sind im Einsatzfall die gleichen Maßnahmen zu ergreifen.
Ortsteil Thum
Der Ortsteil Thum verfügt über eine eigene Löschgruppe.
Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen.
Stärke, Ausbildungsstand sowie die Altersstruktur der Löschgruppe Thum entnehmen Sie bitte
den Anlagen 10.1 und 10.2.
Eine genaue Beschreibung des Feuerwehrgerätehauses finden Sie in der Anlage 10.4.
Informationen über die stationierten Feuerwehrfahrzeuge, über deren Verwendungsart, Alter
und Zustand sind in der Anlage 10.3 aufgeführt.
Diese Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung nicht aus. Nach dem allgemeinen Stand der
Technik sind Feuerwehrfahrzeuge in der heutigen Zeit mit einem Löschwassertank ausgestattet, damit Maßnahmen unabhängig von der vorhanden Wasserversorgung durchgeführt werden
können. Das in Thum stationierte Fahrzeug, Baujahr 1986, führt verfügt nicht über einen
Löschwassertank.
Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Thum sind z.B. der Kindergarten sowie mehrere
landwirtschaftliche Anwesen in der Ortslage und am Ortsrand sowie ausgedehnte Wald- und
Heideflächen im Bereich der „Drover Heide“
Die Löschwasserversorgung erfolgt über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten
und ist als ausreichend anzusehen, sofern sich der Löschwasserbedarf auf die Dimension für
einen Zimmerbrand beschränkt. Bei einem darüber hinaus gehenden Löschwasserbedarf sind
logistische Aufwendungen erforderlich, die allein mit Mittel der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau
nicht geleistet werden können.
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Ortsteil Untermaubach
Der Ortsteil Untermaubach verfügt über eine eigene Löschgruppe.
Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen.
Stärke, Ausbildungsstand sowie die Altersstruktur der Löschgruppe Untermaubach entnehmen
Sie bitte den Anlagen 10.1 und 10.2.
Eine genaue Beschreibung des Feuerwehrgerätehauses finden Sie in der Anlage 10.4.
Informationen über die stationierten Feuerwehrfahrzeuge, über deren Verwendungsart, Alter
und Zustand sind in der Anlage 10.3 aufgeführt.
Diese Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung aus.
Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Untermaubach sind z.B. der Kindergarten, die
Schienenstrecke der Rurtalbahn sowie eine historische Burg.
Die im Ortsteil Untermaubach ansässige Firma Metsä stellt ein besonderes Gefahrenobjekt
innerhalb der gesamten Gemeinde Kreuzau dar. Der große Papier verarbeitende Betrieb erfordert weitreichende Einsatzvorplanungen sowie die Vorhaltung entsprechender Einsatzmittel.
Die installierte Brandmeldeanlage sorgt einerseits für eine frühzeitige Alarmierung der Feuerwehr, andererseits sorgt die nicht unerhebliche Zahl der Fehlalarme auch für eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Einsätzen und somit für eine Belastung der Feuerwehr, da sich die Maßnahmen (Anzahl der zu alarmierenden Einsatzmittel) schon aus rechtlicher Sicht nicht von einem tatsächlichen Alarm unterscheiden dürfen.
Die Löschwasserversorgung erfolgt über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten
und ist als ausreichend anzusehen.
Die Rur sowie ein Industrieteich können ebenfalls als Wasserentnahme in Anspruch genommen
werden. Zum einen steht hier eine unbegrenzte Menge Wasser zur Verfügung, zum anderen ist
aber ein erheblicher Zeitaufwand für die Herrichtung dieser Wasserentnahmen einzuplanen.
Ortsteil Üdingen
Der Ortsteil Üdingen verfügt über eine eigene Löschgruppe.
Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen.
Stärke, Ausbildungsstand sowie die Altersstruktur der Löschgruppe Üdingen entnehmen Sie
bitte den Anlagen 10.1 und 10.2.
Eine genaue Beschreibung des Feuerwehrgerätehauses finden Sie in der Anlage 10.4.
Erhebliche Probleme entstehen hier aus der Tatsache, dass eine Zuwegung nur über den Ruruferradweg vorhanden ist.
Informationen über die stationierten Feuerwehrfahrzeuge, über deren Verwendungsart, Alter
und Zustand sind in der Anlage 10.3 aufgeführt.
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Diese Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung nicht aus. Genau wie in Thum verfügt das in
Üdingen stationierte Fahrzeuge (ehem. Bundesfahrzeug Baujahr 1985) über keinen Löschwassertank.
Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Üdingen sind z.B. der Kindergarten, mehrere Gewerbebetriebe inmitten der Wohnbebauung, die angrenzenden Waldflächen der Mausauel sowie die Schienenstrecke der Rurtalbahn.
Die Löschwasserversorgung erfolgt über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten
und ist als ausreichend anzusehen, mit Ausnahme der höher gelegenen Straßenzüge. Hier ist
die Löschwasserversorgung durch Unterflurhydranten nur ausreichend, sofern sich der Löschwasserbedarf auf die Dimension für einen Zimmerbrand beschränkt. Bei einem darüber hinaus
gehenden Löschwasserbedarf sind logistische Aufwendungen erforderlich, die allein mit Mittel
der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau nicht geleistet werden können.
Die Rur kann ebenfalls als Wasserentnahme in Anspruch genommen werden. Zum einen steht
hier eine unbegrenzte Menge Wasser zur Verfügung, zum anderen ist aber ein erheblicher
Zeitaufwand für die Herrichtung dieser Wasserentnahmen einzuplanen.
Ortsteil Winden
Der Ortsteil Winden verfügt über eine eigene Löschgruppe.
Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen.
Stärke, Ausbildungsstand sowie die Altersstruktur der Löschgruppe Winden entnehmen Sie
bitte den Anlagen 10.1 und 10.2.
Eine genaue Beschreibung des Feuerwehrgerätehauses finden Sie in der Anlage 10.4.
Informationen über die stationierten Feuerwehrfahrzeuge, über deren Verwendungsart, Alter
und Zustand sind in der Anlage 10.3 aufgeführt.
Diese Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung aus.
Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Winden sind z.B.
die Grundschule und der Kindergarten, Sporteinrichtungen in der Urbanusstraße, mehrere Gewerbebetriebe inmitten der Wohnbebauung, ein papierverarbeitender Betrieb und ein kleiner
Gewerbepark in der Ortslage.
Die Löschwasserversorgung erfolgt über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten
und ist als ausreichend anzusehen.
Die Rur und ein Industrieteich können ebenfalls als Wasserentnahme in Anspruch genommen
werden. Zum einen steht hier eine unbegrenzte Menge Wasser zur Verfügung, zum anderen ist
aber ein erheblicher Zeitaufwand für die Herrichtung dieser Wasserentnahmen einzuplanen.
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10. Anlagen
10.1 Anlage „Personal der Feuerwehr Kreuzau“
Ist
Einsatzdienst
Wehrleiter
Stellv. Wehrleiter
Bereichsführer F/B V
Zugführer F IV
Gruppenführer F III
Truppführer
Truppmann
Funktionsstellen
1
2
3
3
20
48
42
Soll
Funktions- 200 % Restellen
serve
1
2
3
3
9
27
45
- 60 -
0
0
0
6
18
54
90
Gesamtfunktionsstellen
1
2
3
9
27
81
135
Differenz
0
0
0
-6
-7
-33
-93
Durchschnittsalter
Dienstgrade:
Feuerwehrmann
Oberfeuerwehrmann
Unterbrandmeister
Brandmeister
Oberbrandmeister
Hauptbrandmeister
24,0
Jahre
39,5
Jahre
33,0
Jahre
34,5
Jahre
41,0
Jahre
41,5
Jahre
Ausbildung:
Grundausbildung
Tf
F III
F IV
35,4
Jahre
36,3
Jahre
40,5
Jahre
41,5
Jahre
Durchschnittsalter
Löschgruppe:
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
40,5 Jahre
27,8 Jahre
35,9 Jahre
45,0 Jahre
27,5 Jahre
34,0 Jahre
41,3 Jahre
28,8 Jahre
29,1 Jahre
- 61 -
Ist
Soll
Fachausbildung
Funktionsstellen
Funktionsstellen
200 % Reserve
Atemschutzträger
GSG 1 Ausbildung
GSG 2 Ausbildung
Strahlenschutz 1 Ausbildung
Strahlenschutz 2 Ausbildung
Strahlenschutz 3 Ausbildung
Maschinisten-Ausbildung
Sprechfunker
Atemschutzgerätewart
Gerätewart
Funk- und Datenbeauftragter
Sicherheitsbeauftragter
Brandschutzerziehung
92
50
4
63
36
9
126
72
0
Gesamtfunktionsstellen
189
108
9
32
9
0
9
+23
2
9
0
9
-7
1
3
0
3
-2
57
102
5
5
36
81
9
9
72
162
0
0
108
243
9
9
-51
-141
-4
-4
4
4
0
4
0
2
1
2
9
0
0
2
9
0
-8
- 62 -
Differenz
-97
-58
-5
10.2 Anlage „Personal – Einzelbetrachtung“
Fachausbildung: Einzelbetrachtung
Beschäftigung
Innerhalb
außerhalb
der Gemeinde
5
15
8
15
9
16
Löschgruppe
Ist
Soll
Differenz
Grundausbildung
Tf
F III
F IV
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
Gesamt:
20
23
25
27
27
27
-7
-4
-2
9
6
6
4
9
11
3
3
3
1
2
2
13
27
- 14
4
2
1
0
2
11
22
17
11
27
27
27
-5
- 10
- 16
3
3
4
7
6
3
3
1
2
2
0
0
1
5
3
21
12
8
15
27
- 12
5
3
2
1
3
12
16
162
27
243
- 11
- 81
4
44
3
48
2
20
0
8
4
40
12
122
Vorhandene
Führerscheine
Klasse 3 / bc1
Klasse 2 / c
Fahrberechtigung
für:
LF 8 / 6
GW – G
GW–
Mess/ABC
GW – Log
LF 16
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
7
4
5
6
8
10
2
11
2
10
14
13
6
7
1
7
4
6
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
2/c
--
---
---
---
---
---
---
3 / c1
3/b
---
--
--
--
--
3/b
--
--
--
--
---
-2/c
3 / c1
2/c
---
-2/c
---
-2/c
---
---
- 63 -
MTF
RW 1
TLF
TSF/TSF-W
3/b
----
3/b
----
3/b
3 / c1
---
- 64 -
3/b
--2/c
3/b
----
3 / c1
--3/b
3/b
----
3/b
----
3/b
-2/c
--
10.3 Anlage „Fahrzeuge“
10.3.1 Löschfahrzeuge / Rüst- und Gerätewagen (Erläuterung 8.4)
Standort
Boich
Art des Fahrzeuges
LF 8 / 6
Erstzulassung
12.1994
voraussichtliches
Nutzungsende:
nach 2010
Drove
LF 16/12
12.1998
nach 2010
Kreuzau
LF 16
04.1983
2003
Kreuzau
RW 1
12.1988
2006
Kreuzau
GW – Logistik
07.1992
2010
Obermaubach
TSF-W
12.2004
nach 2015
Stockheim
LF 16 /12
02.2001
nach 2015
Thum
TSF
12.1986
2006
Üdingen
LF 16 TS
01.1985
2005
Untermaubach
LF 8/6
06.1996
nach 2010
Untermaubach
GW – G
05.1990
2008
Winden
TLF 16 / 25
07.1988
2008
* Folgende Nutzungszeiten wurden für die Berechnung zugrunde gelegt:
TLF / LF 16 / LF 16TS = 20 Jahre
RW 1/ LF 8/6 / GW-Fahrzeuge = 18 Jahre
LF = Löschgruppenfahrzeug
GW = Gerätewagen
RW = Rüstwagen
TLF = Tanklöschfahrzeug
TSF = Tragkraftspritzenfahrzeug
Weiterhin sind noch 1 Anhänger zum Transport herrenloser Tiere und 1 PKW – Anhänger vorhanden.
10.3.2 Fahrzeuge der Jugendfeuerwehr
Die Jugendfeuerwehr verfügt über einen zu 100 % gesponserten Mannschaftstransporter. Dieses Fahrzeug dient ausschließlich Zwecken der Jugendfeuerwehr. Das Fahrzeug wurde durch
Werbeträger finanziert, die aufgeklebten Werbetafeln lassen eine Verwendung als Einsatzfahrzeug aus rechtlicher Sicht nicht zu. Durch Erlass des Innenministers ist festgelegt, dass Fahrzeuge nur als Feuerwehreinsatzfahrzeuge eingesetzt werden dürfen, wenn sie als solche eindeutig erkennbar sind. Ausdrücklich wird Werbung auf Feuerwehrfahrzeugen untersagt.
Zusätzlich verfügen die 4 Jugendfeuerwehrgruppen der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau über
zwei PKW – Anhänger zum Transport des notwendigen Materials.
- 65 -
10.3.3 Mannschaftstransportfahrzeuge
Die Mannschaftstransportfahrzeuge sind notwendig und erforderlich, da sie für die Aufgabenerledigung ein unverzichtbares Hilfsmittel darstellen.
Im Einsatzfall werden nachrückende Kräfte schnell und sicher zur Einsatzstelle fahren.
Unbedingt erforderlich ist dies,
-
da die Löschfahrzeuge nur eine begrenzte Anzahl von Einsatzkräften aufnehmen
können.
um zu gewährleisten, dass die an der Einsatzstelle erforderliche Zahl der Einsatzkräfte erreicht wird.
damit das Löschfahrzeug im geforderten Zeitrahmen (4 Minuten nach Alarmierung)
ausrücken kann, obwohl noch weitere, für den Einsatz erforderliche, Einsatzkräfte
auf der Anfahrt zum Gerätehaus sind.
Wäre diese Möglichkeit nicht gegeben, so hätte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die
Einsatzqualität. Entweder könnte das Löschfahrzeug erst dann ausrücken, wenn das gesamte
Personal einsatzbereit ausgerüstet ist bzw. wenn alle Plätze im Fahrzeug besetzt sind. Dies
hätte, besonders in den ohnehin kritischen Zeit an Werktagen, nicht zu verantwortende Verzögerungen bei der Ausrücke- bzw. Eintreffzeit zur Folge. Oder das Löschfahrzeug würde, wie
bisher, nach 4 Minuten ausrücken, so wäre man darauf angewiesen, dass die nachfolgenden
Einsatzkräfte, die zum Erreichen der Mindeststärke unbedingt erforderlich sind, mit ihren Privatfahrzeugen zur Einsatzstelle fahren, was aber nicht zwingend verlässlich ist.
Die Inanspruchnahme des privaten PKW`s wird im Einzelfall sicherlich praktiziert, kann und darf
aber nicht als generelle einsatztaktische Maßnahme eingesetzt werden. Hiergegen sprechen
die Unfallverhütungsvorschriften einerseits, andererseits hat die Kommune aber auch eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Feuerwehrleuten. Die Gefahr, das bei einer Verwendung eines
Privatfahrzeuges dem Fahrzeughalter ein Schaden entsteht, ist erheblich. Als Beispiele sind
hier zu nennen: keine Möglichkeit des Einsatzes von Sondersignalen und somit erhöhte Unfallgefahr, Kontamination durch Schadstoffe in der Einsatzkleidung, Verschmutzung des Fahrzeuges, Beschädigungen am Fahrzeug.
Die Fahrt zum Feuerwehrgerätehaus, insbesondere im Alarmierungsfalle, stellt schon ein Risiko
und einen Aufwand für den Feuerwehrangehörigen dar.
Weitere Inanspruchnahmen sind nicht vertretbar.
Darüber hinaus werden mit den MTF`s Ausrüstung und Geräte zur Werkstatt und den Prüfund Pflegeeinrichtung gebracht, Teilnehmer der Lehrgänge, Seminare und Versammlungen nutzen die Fahrzeuge als Transportmittel.
Die Nutzung der Löschfahrzeuge für diese Zwecke ist weder zweckmäßig noch wirtschaftlich.
Im Einsatzfall würden diese Fahrzeuge am Standort fehlen, für die meisten Löschfahrzeuge ist
eine besondere Fahrerlaubnis erforderlich, die heute bereits, besonders aber auch zukünftig,
nur noch wenige Kameraden haben werden. Auch für diese Zwecke ist eine weitere
Inanspruchnahme nicht vertretbar.
- 66 -
Folgende Mannschaftstransportfahrzeuge sind vorhanden:
Standort:
Baujahr:
Boich
2000
Üdingen
2000
Drove
1989
Obermaubach
1990
Stockheim
1991
Untermaubach
1991
Thum
2000
Winden
1994
Kreuzau
1995
- 67 -
10.4 Anlage „Feuerwehrgerätehäuser“
Anzahl der
Parkplätze
Hoffläche
m2
Übungsfläche m2
Unterrichtsräume
Büros
Lager
Werkstätten
Toiletten
Wasch/Duschräum
e
Separate
Umkleideräume
Boich
1
1
1/1
Ja
2
/
/
/
1
/
/
/
2
2
/
Drove
1
/
1/1
Ja
1
10
50
/
2
/
2
3
3
/
3
Kreuzau
3
2
2 /21
Nein
5
20
250
250
1
1
1
1
1
1
1
Obermaubach
2
/
0/3
Nein
2
2
80
/
1
/
3
/
1
/
3
Stockheim
2
/
1/3
Nein
2
5
50
/
2
/
/
/
3
/
3
Thum
1
/
0/2
Nein
1
/
25
/
1
/
/
/
2
/
/
Üdingen
1
/
1/1
Ja
1
10
100
/
2
/
/
/
2
/
/
Untermaubach
2
1
1/2
Nein
3
10
100
/
1
1
1
1
1
1
1
Winden
1
/
1/1
Nein
1
/
50
/
1
1
1
/
1
1
1
Stellplätze
Großfahrzeuge
Stellplätze
sonstige.
Fahrzeuge
Tatsächlich
untergestellte Fahrzeuge
Abgasanlage
Tore
Bewertung mittels Kennziffern *
* Kennziffern:
1 = gut
2 = ausreichend
3 = nicht ausreichend
/ = nicht vorhanden
Hinweis Qualitätskriterium Parkplätze:
Feuerwehrparkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Feuerwehrgerätehaus einzurichten und besonders zu kennzeichnen und sollen
direkt zum Zugang führen. Sie müssen bei jeder Witterung und Uhrzeit sicher begehbar sein. Hierzu gehören neben der Ebenheit und Beleuchtung auch das Freihalten von Eis und
Schnee. Sie sind so anzulegen, dass Begegnungen z.B. mit ausfahrenden Einsatzfahrzeugen vermieden werden.
- 68 -
- 69 -
- 70 -
- 71 -
- 72 -