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Allgemeine Vorlage (Anlage zur Vorlage 14/2006 1. Ergänzung (Brandschutzbedarfspläne))

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 MB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 09:58

Inhalt der Datei

für die GEMEINDE KREUZAU FORTSCHREIBUNG 2006 -1- Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung 2. Einleitung 3. Darstellung der rechtlichen Grundlagen 4. Die Gemeinde Kreuzau 4.1 4.2 4.3 4.4 5. Größe und Einwohnerzahl Topographie und Infrastruktur Verkehr Sonstiges Risiken und Einsätze in Kreuzau 5.1 Risiken 5.1.1 5.1.1.1 5.1.2 5.1.2.1 5.1.3 5.1.3.1 5.1.4 5.1.4.1 5.1.5 5.1.5.1 5.1.6 5.1.6.1 5.2 6. Wohnbebauung Fallbeispiele Gewerbegebiet Stockheim und gewerbliche Betriebe u.a. in Mischbebauung Fallbeispiele Verkehrsflächen Fallbeispiele Waldflächen / sonstige Gefährdungen Fallbeispiele Spezielle Objekte Fallbeispiele Sonstige Risiken Fallbeispiele Löschwasserversorgung Einsatzstatistik und Kostenaufstellung 6.1 6.2 Einsatzstatistik der Feuerwehr Kreuzau Kostenaufstellung -2- 7. 8. Schutzziele der Gemeinde Kreuzau bei FeuerwehrEinsätzen 7.1 7.2 Grundlagen Brandeinsätze 7.2.1 Einsatzmodell des „Kritischen Wohnungsbrandes“ 7.2.2 Notruf und Alarmierung 7.2.3 Aufgaben, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke 7.2.4. Hilfsfristen 7.2.5 Leistungsbeschreibung Feuerwehrfahrzeuge 7.2.6 Leistungsbeschreibung Löschzug 7.3 Technische Hilfeleistungen 7.3.1 Einsatzmodell „Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person“ 7.3.2 Aufgaben, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke 7.3.3 Hilfsfristen 7.4 ABC-Einsätze 7.4.1 Definition der ABC Gefahrenlage 7.4.1.1 Allgemeine Aufgaben, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke 7.4.1.2 Messeinsätze, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 9. Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr 8.1.1 Aufgaben aufgrund gesetzlicher Vorgaben 8.1.1.1 Allgemein 8.1.1.2 Originäre Aufgaben, die einer besonderen Erläuterung bedürfen 8.1.1.3 Jugendarbeit 8.1.1.4 Aus- und Fortbildung 8.1.2 Andere Aufgaben Allgemeines, Organisation Personal, Ausbildung Gerätehäuser, Fahrzeuge Gerätschaften, Ausstattung Schutzzielfestsetzung / Soll / Ist-Vergleich 9.1 9.2 Sollstruktur Ist-Struktur 9.2.1 Einzelbetrachtung -3- 10. Anlagen 10.1 10.2 10.3 10.3.1 10.3.2 10.3.3 10.4 10.5 10.6 Anlage „Personal der Feuerwehr Kreuzau“ Anlage „Personal – Einzelbetrachtung“ Anlage „Fahrzeuge“ Löschfahrzeuge / Rüst- und Gerätewagen Fahrzeuge der Jugendfeuerwehr Mannschaftstransportfahrzeuge Anlage „Feuerwehrgerätehäuser“ Anlage „Gemeindekarten“ Anlage „Stellungnahme Städte- und Gemeindebund“ -4- 1. Zusammenfassung Die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau stellt die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Kommunen nach § 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz, FSHG), also die Gefahrenabwehr bei Bränden und Unglücksfällen im Gemeindegebiet Kreuzau, sicher. Zu diesem Zweck unterhält sie insgesamt 9 eigenständige Löschgruppen, die in verschiedensten Kombinationen für eigene Ausrückebezirke zuständig sind. Die Gemeinde Kreuzau hat Schutzziele für den Einsatz der Feuerwehr bei Brandschutz und Hilfeleistung festgelegt. Diese Schutzziele legen für ausgewählte Einsätze die Hilfsfristen sowie die Personalstärke der Feuerwehr am Einsatzort fest. Sie sind angelehnt an die Schutzzieldefinition der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands (AGBF), die derzeit als „allgemein gültiger Stand der Technik“ angesehen wird. Für den „kritischen Wohnungsbrand“, der bundesweit als Standard für die Bemessung der Leistungsfähigkeit von Feuerwehren anerkannt ist, müssen 8 Minuten nach der Alarmierung insgesamt 9 Einsatzkräfte vor Ort sein. Weitere 9 Einsatzkräfte müssen 13 Minuten nach Alarmierung, also 5 Minuten nach den ersten Einheiten, an der Einsatzstelle eintreffen. Die gleichen Notwendigkeiten existieren für die Einsätze der technischen Hilfeleistung. Zur Einhaltung dieser Schutzziele ist eine sinnvolle Organisation der Feuerwehr erforderlich. Die einzelnen Löschgruppen sind in den Ortsteilen stationiert, deren Lage als unveränderbar und somit als gegeben anzusehen sind. Ihre Lage sowie die verkehrstechnische Anbindung sind die entscheidenden Einflussgrößen auf die Fahrzeiten und damit auf die Hilfsfristen der Feuerwehr. Die Personalstärke der Feuerwehr am Einsatzort wird grundsätzlich durch die Größe der Löschgruppe, in der Hauptsache aber auch durch die Zahl derer, die tagsüber erreichbar und einsatzbereit sind, bestimmt. Die seit der Verabschiedung des Brandschutzbedarfsplanes im Jahre 2002 getätigten Investitionen haben in erster Linie zur Erhaltung des vorhandenen Bestandes und des Erreichungsgrades beigetragen. Die Erneuerung der vorhanden Ausstattung führte in allen Fällen zu einer Verbesserung der Situation der einzelnen Löschgruppen und somit der ehrenamtlich eingesetzten Kräfte. Darüber hinaus führte die Beschaffung des Fahrzeuges für die Löschgruppe Obermaubach zu einer wesentlichen Verbesserung des Erreichungsgrades im Bereich dieses Gemeindeteils. Inwieweit die Hilfsfristen derzeit erreicht werden, ist in 4 Gemeindekarten, die als Anlage beigefügt sind, grafisch dargestellt. Geeignete Lösungsmöglichkeiten, um eine Verbesserung der Situation und somit eine Annäherung an das gesetzte Schutzziel zu erreichen, sind insbesondere: - Erhöhung der Personalstärke Dies geschieht in erster Linie durch die Förderung der Jugendfeuerwehr. Dabei reicht es nicht, die nötigen Pflichtaufgaben zu erfüllen. Denn die Jugendfeuerwehr konkurriert als Freizeitbeschäftigung mit jeglichen anderen Freizeitaktivitäten. Darüber hinaus sollte durch gezielte öffentliche Werbekampagnen auf die Arbeit der Feuerwehr aufmerksam gemacht werden und die Bürger zur Mithilfe angesprochen werden. Seit der Brandschutzbedarfsplan durch den Rat der Gemeinde Kreuzau im Jahre 2002 verabschiedet wurde, sind allerdings keinerlei Maßnahmen durch den Feuerschutzträger durchgeführt worden. Das Personal der aktiven Wehr wird zu über 90 % aus den Mitgliedern der Jugendfeuerwehr gewonnen. -5- Konkrete Maßnahmen zur Personalgewinnung müssen unbedingt durch gemeinsame Aktionen aller Beteiligten in Zukunft in Angriff genommen werden. Dies könnte z.B. durch ein Jahrestreffen der Arbeitgeber, der Feuerwehr, des Rates und der Verwaltung, durch Informationsveranstaltungen für Arbeitgeber oder durch ein Firmenlisting erfolgen. Einsparungen an dieser Stelle haben verheerende Folgen für den Personalstand der Feuerwehr Kreuzau - Sicherstellung einer Mindestpersonalstärke während der personalkritischen Zeiten Hier müssen Konzepte erstellt werden, um die im Gemeindegebiet tätigen Feuerwehrleute grundsätzlich in eine Alarmierung während der personalkritischen Zeit einzubinden. Auch die Beschäftigung von Feuerwehrleuten als Bedienstete der Gemeinde ist ein sehr wichtiger Faktor, um die Vorgaben des Brandschutzbedarfsplanes zu erfüllen. - Verringerung der Belastung der ehrenamtlich Tätigen durch Reduzierung der Aufgaben: - Durchführung von Aufgaben, die im Auftrag von Dritten, also nicht originär, von der Feuerwehr übernommen werden: - Beseitigung von Ölspuren im Auftrag der Straßenbaulastträger - Einfangen und Transport von herrenlosen Tieren zum Tierheim im Auftrag des Ordnungsamtes - Beseitigung von Windbruch im Auftrag des Straßenbaulastträgers - Durchführung von Aufgaben, die aufgrund der hohen Arbeitsintensität und des großen Aufwandes von hauptamtlichen Kräften durchgeführt werden sollten: - Durchführung aller notwendigen Kontrollen und Prüfungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften (VdE, UVV, TÜV, TÜD, usw.) - Erstellen der erforderlichen Feuerwehreinsatzpläne sowie Aufstellung und Fortschreibung der Alarm- und Ausrückeordnung Hinweis: Die Alarm- und Ausrückeordnung umfasst derzeit rund 50 Seiten. Es ist dringend erforderlich, diese auf dem aktuellsten Stand zu halten. Materielle Ausstattung der einzelnen Löschgruppen in der Form, dass die erste Hilfsfrist eigenständig eingehalten werden kann. Konkret bedeutet dies, dass folgende Investitionen erforderlich werden: 1. Jährliche Beschaffungen Bereitstellung ausreichender Mittel für die Beschaffung von notwendigen Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen als Ersatzbeschaffung bzw. Erweiterung aufgrund veränderter Anforderungen. Der jährliche Aufwand beträgt bis zu 60.000,-- €. Demnach ist davon auszugehen, dass bis zum Jahr 2011 voraussichtlich 360.000,-- € einzuplanen sind. 2. Unterhaltung und Verbesserung der baulichen Anlagen Die Feuerwehrgerätehäuser müssen, soweit noch nicht geschehen, unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften), den geänderten tatsächlichen Gegebenheiten (z.B. Umsetzung des Fahrzeugkonzeptes, Verschleiß) bzw. den geänderten Verhältnissen angepasst werden. Neben den Instandhaltungsarbeiten ist die Errichtung von geeigneten Stellflächen für alle Einsatzfahrzeuge erforderlich. Die Vorschriften über Bestimmungen der freizuhaltenden Verkehrswege zwischen den einzelnen Fahrzeugen müssen dabei beachtet werden. Zur Abstellung der Unfallgefahren sind die notwendigen Arbeiten zeitnah durchzuführen. Nach den derzeitig vorliegenden Erkenntnissen ist mit einem finanziellen Aufwand von etwa 330.000,-- € zu rechnen. 3. Ersatz der Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF) Gemäß des im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Fahrzeugkonzeptes der Feuerwehr Kreuzau gehört das MTF zur Standardausstattung jeder Löschgruppe, die Begründung ergibt sich aus Punkt 9.3.3. Nicht mehr einsatzbereite Fahrzeuge müssen ersetzt werden. Dabei soll weiterhin in der bisher geübten Vorgehensweise verfahren werden (Herrichten von Gebrauchtfahrzeugen). -6- Nach derzeitigem Stand sind bis 2011 die MTF`s der Löschgruppen Drove, Obermaubach, Untermaubach, Stockheim, Winden und Kreuzau einzuplanen. Pro Fahrzeug ist mit einem finanziellen Aufwand von bis zu 20.000,-- € zu rechnen. Für den Fall, dass wie vorgesehen die o.g. Fahrzeuge bis 2011 ersetzt werden müssen, betragen die Gesamtaufwendungen hierfür rd. 120.000,-- €. 4. Ersatzbeschaffungen im Bereich Atemschutz Die Ausstattung im Bereich des Atemschutzes ist den gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Nähere Erläuterungen hierzu sind bei Punkt 7.4 aufgeführt. Die Kosten für die Erneuerung der Ausstattung betragen nach dem derzeitigen Kenntnisstand 65.000,-- €. 5. Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen für Einsatzfahrzeuge Der Ersatz der Fahrzeuge wurde bereits im Brandschutzbedarfsplan 2002 aufgeführt und erläutert. Es handelt sich, mit Ausnahme des ELF 1 – K, um Ersatzbeschaffungen. Nur wenn alle Löschgruppen mit geeigneten Fahrzeugen ausgestattet sind, kann das festgesetzte Schutzziel in der Gemeinde Kreuzau erreicht werden. Das ELF – K soll anstelle des bisher geplanten ELW 1 angeschafft werden. Bei einem ELW 1 handelt es sich um ein Fahrzeug auf Basis eines Kleinbusses, bei einem ELF – K handelt es sich um einen PKW. Die Beladung ist nahezu identisch. In den letzten Jahren wurde deutlich, dass gerade bei Einsätzen der Feuerwehr Kreuzau in der personalkritischen Zeit ein geregelter Einsatzleitdienst durch geeignete Führungskräfte erforderlich ist. Ein entsprechendes Konzept muss noch erarbeitet werden. Das ELF – K ist ein geeignetes und erforderliches Einsatzmittel für den jeweiligen Einsatzleiter und reicht nach Meinung der Wehrführung für den angedachten Einsatzzweck aus. Wie im ELW 1 können in dem Fahrzeug alle notwendigen Unterlagen zentral aufbewahrt werden. Nachfolgend aufgeführte Fahrzeuge stehen im Zeitraum 2006 – 2011 zur Beschaffung an: a.) Einsatzleitfahrzeug ELF 1 – K b.) Ersatz für das Löschfahrzeug LF 16 der Löschgruppe Kreuzau c.) Ersatz für das Löschfahrzeug LF 16/TS der Löschgruppe Üdingen d.) Ersatz für das Tragkraftspritzenfahrzeug TSF der Löschgruppe Thum e.) Ersatz für das Tanklöschfahrzeug TLF der Löschgruppe Winden Die Beschaffungskosten der aufgelisteten Fahrzeuge im Zeitraum 2006–2011 betragen rd. 950.000 € Dies bedeutet, dass davon auszugehen ist, dass Gesamtinvestitionen für den Zeitraum 2006 – 2011 in Höhe von rd. 1.825.000 € einzuplanen sind. Die Prioritäten können ggf. bei Notwendigkeit in der Reihenfolge verändert werden. Der Gemeinderat wird den Brandschutzbedarfsplan bei Bedarf an die haushaltsmäßigen Erfordernisse anpassen. Der Vergleich der Organisationsform der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau mit anderen denkbaren Strukturen (hauptamtliche Wachen) zeigt, dass sie trotz der aufgezeigten Mängel ein leistungsfähiges Unternehmen mit vergleichsweise geringen Kosten ist (vgl. Punkt 6.23). Der Erhalt der vorhandenen Ressourcen ist aber unbedingt erforderlich, um eine Verschlechterung des Sicherheitsstandards für die Bürger in der Gemeinde Kreuzau zu vermeiden. Durch eine Erweiterung dieser Ressourcen sowie durch ständige Überprüfung und Anpassung der Organisation und Struktur der Feuerwehr Kreuzau ist eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit zu erreichen. -7- 2. Einleitung Die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau stellt in Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Gemeinde die Gefahrenabwehr bei Bränden und Unglücksfällen im Gemeindegebiet Kreuzau im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicher. Damit erfüllt die Gemeinde ihre Pflichtaufgabe gem. § 1 FSHG (Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung). Gemäß § 22 Abs. 1 FSHG haben die Gemeinden unter Beteiligung der Feuerwehr sog. Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Der Brandschutzbedarfsplan - macht Aussagen über die Organisation, die Struktur und Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau, - definiert Schutzziele in bezug auf die besonderen Belange der Gemeinde Kreuzau, - führt unter realistischen Gesichtspunkten einen Vergleich der Soll- und Iststruktur durch, - deckt die vorhandenen Mängel im Rahmen der durch das FSHG vorgegebenen Aufgabenerfüllung auf und zeigt Wege auf, diese Mängel abzustellen bzw. zu begrenzen. Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan ist im regelmäßigen Zeitpunkt fortzuschreiben und gilt zunächst bis zum 31.12.2011. Sollten sich erhebliche Änderungen ergeben, erfolgt eine frühere Überarbeitung. Sollte sich eine der beigefügten Anlagen ändern, wird diese durch die neu erstellte Anlage ersetzt. -8- 3. Darstellung der rechtlichen Grundlagen 1. Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 (GV. NW. S. 122) 2. Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG) vom 24. November 1992 (GV. NW. S. 458/SGV GV. NW. 215) 3. Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz - ZSNeuOG) vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726) - Artikel 1 Zivilschutzgesetz (ZSG) 4. Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV.NRW.S.256) zuletzt geändert durch Art. 91 des Gesetztes vom 05.04.2005 (GV.NRW.S.332) 5. Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NRW), RdErl. des Ministeriums f. Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 12.10.2000 (MBI.NRW.S.1432 / SMBl.NRW 23210) 6. Sonderbauverordnungen § 31 Verkaufsstättenverordnung (VKVO) vom 08.09.2000 (GV.NRW.2000 S.639) geändert durch Art. 96 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV.NRW.S.332) Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) vom 20.09.2002 (GV. NW. S. 548 454/SGV. NW. 232), zuletzt geändert durch Art.60 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV.NRW.S.351) Garagenverordnung (GarVO) vom 02. Nov. 1990 (GV. NW. S. 600/SGV. NW. 232), zuletzt geändert durch Art. 91 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV.NRW.S.306) Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) vom 21. Febr. 1978 (GV. NW. S. 154/SGV. NW. 232), zuletzt geändert durch Art. 118 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV.NRW.S.274) Gaststättenbauverordnung (GastBauVO) aufgehoben Hochhausverordnung (HochhVO) vom 11. Juni 1986 (GV. NW. S. 522/ SGV. NW. 232), zuletzt geändert durch Art. 119 des Gesetzes vom 05.04.2005(GV.NRW.S.274) Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen; Schulbaurichtlinie (SchulBauR), RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 29.11.2000 (MBl.NRW.S.1608; SMBl.NRW.23213) 7. Weitere Erlasse Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden Gem. RdErl. d. Innenministeriums - II C 2 - 4.131-5 - u. d. Kultusministeriums - I C 4.36/86/0 Nr. 278/94 - v. 03.08.1994 (MBl. NW. S. 1295; SMBl. NW. 2130) 8. Schutzzieldefinition der AGBF Das Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997 führt aus, dass die Schutzzieldefinition der AGBF-NW als anerkannte Regel der Technik angesehen werden und zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann. -9- Siehe dazu auch: Unabhängige Sachverständigenkommission beim Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Prüfung von Konsequenzen aus dem Brand auf dem RheinRuhr-Flughafen Düsseldorf, Juli 1997. zu 1. FSHG: §1 Aufgaben der Gemeinden §4 Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr Maßnahmen zur Verhütung von Bränden Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung §5 Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften §6 Brandschau §7 Brandsicherheitswachen §8 Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe §§ 9-14 Die Gemeinden halten öffentliche Feuerwehren (Berufs- und/oder Freiwillige Feuerwehren bzw. Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften) vor § 22 ⇒ Vorbereitung für Schadens- und Großschadensereignisse (1) Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen und Feuerwehreinsatzpläne (2) Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie besonders gefährliche Objekte. (Grundlage für Erstellung und Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans) § 23 Ausbildung, Fortbildung und Übungen § 24a Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen § 25 Überörtliche Hilfe Zu 7. Weitere Erlasse: Aussagen zu Schulalarmproben und Brandschutzerziehung. Zu 8. Schutzzieldefinition der AGBF: Aussagen zur Qualität der Brandbekämpfung in bezug auf Hilfsfrist, Funktionsstärke und Erreichungsgrad. - 10 - 4. Die Gemeinde Kreuzau 4.1 Größe und Einwohnerzahl Die Gemeinde Kreuzau gehört zum Kreis Düren. Bezogen auf die Fläche ist die Gemeinde die viert kleinste, bezogen auf die Einwohnerzahl die dritt größte Gemeinde im Kreis Düren. Die Gemeinde Kreuzau besteht aus den Ortschaften Bergheim, Bilstein, Bogheim, Boich, Langenbroich, Leversbach, Drove, Kreuzau, Obermaubach, Schlagstein, Stockheim, Thum, Üdingen, Untermaubach und Winden und umfasst heute ein Gebiet von 41,75km². Die außerordentliche Beliebtheit als Wohnort macht die Entwicklung der Einwohnerzahl deutlich: 31.12.1973 31.12.1988 31.12.1991 31.12.1995 31.12.2001 31.10.2005 283 240 2.234 129 1.408 2.606 705 2.019 10.248 Einwohner 14.892 Einwohner 15.614 Einwohner 16.706 Einwohner 17.934 Einwohner 17.982 Einwohner davon: Bergheim Bogheim Drove Langenbroich Obermaubach Stockheim Üdingen Winden 321 614 4.982 602 239 465 1.135 Bilstein Boich Kreuzau Leversbach Schlagstein Thum Untermaubach Die Einwohnerdichte beträgt ca. 430 Einwohner / km² Neue Baugebiete sind vorgesehen. Daraus wird sich eine weitere Zunahme der Einwohnerzahlen ergeben. Auch als Ausflugsort wird Kreuzau gerne in Anspruch genommen. Die Übernachtungen lagen im Jahr 2004 in den konzessionspflichtigen Beherbergungsbetrieben (mind. 9 Betten) bei 10.425. - 11 - 4.2 Topographie und Infrastruktur Kreuzau liegt im südlichen Teil des Kreises Düren im Naturpark Nordeifel, 8 km südlich der Kreisstadt Düren. Die Gemeinde wird im Westen von der Gemeinde Hürtgenwald, im Norden von der Kreisstadt Düren, im Osten von der Gemeinde Vettweiß sowie im Süden von der Stadt Nideggen eingegrenzt. Die größte Nord-Süd Ausdehnung beträgt ca. 9,7 km, die größte West-Ost Ausdehnung beträgt ca. 8 km. Die Höhe beträgt zwischen 142m (niedrigster Punkt) und 360m (höchster Punkt). Das Gemeindegebiet gliedert sich in folgende Flächennutzungen: - bebaute Fläche - Verkehrsfläche - landwirtschaftliche Flächen - Wasserflächen - Wald- / Grünflächen Gesamtfläche 650,77 ha 107,41 ha 2104,24 ha 66,00 ha 1246,27 ha 4174,69 ha 4.3 Verkehr Die Gemeinde Kreuzau hat ein Straßennetz von 115 km, davon 76 km Gemeindestraßen, 13 km Landstraßen und 3 km Bundesstraße (B 56). Täglich verzeichnet Kreuzau ca. 1.359 Einpendler und 4.100 Auspendler (Stand 1995). Die Entfernung zu den Ortskernen der Nachbarkommunen beträgt zu: Düren Nideggen 8 km 5 km Die Schienenstrecke der Rurtalbahn führt durch das Gemeindegebiet und wird im ½ Stundentakt in beide Richtungen befahren. Die Aufnahme des Gütertransportes ist in Vorbereitung. 4.4 Sonstiges Die Rur durchquert das Gemeindegebiet von Süd nach Nord auf einer Länge von 6,5 km. Im Ortsteil Obermaubach wird diese aufgestaut und bildet den Stausee Obermaubach mit einer Wasserfläche von ca. 55 ha und einem Fassungsvermögen von 1,7 Mio. Kubikmeter Wasser. Im Schul- und Sportzentrum Kreuzau sowie der angrenzenden Festhalle halten sich zu verschiedensten Zeiten meist eine große Anzahl von Personen auf. - 12 - 5. Risiken und Einsätze in Kreuzau 5.1 Risiken 5.1.1 Wohnbebauung Die besonderen Risiken bei der Wohnbebauung liegen in der Höhe der Gebäude, in der Gebäudeart und in deren Nutzung. Überwiegend handelt es sich um Gebäude geringer Höhe, die in offener oder geschlossener Bauweise errichtet wurden. Im Ortsteil Kreuzau gibt es einige höhere Gebäude; der 2. Rettungsweg ist hierbei bauseits vorhanden. In allen Wohngebieten ist zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Gefährdung von Menschenleben durch Brände möglich. Es ist zu bedenken, dass Personen in Wohngebieten nicht allein durch das Feuer selbst, sondern im besonderen Maße auch durch die Rauchentwicklung als Folge des Brandes bedroht sind. Bereits bei Kleinfeuern, die frühzeitig entdeckt und gemeldet werden und durch Kräfte der Feuerwehr immer noch mit Kleinlöschgeräten bekämpft werden können, sind schwere Rauchvergiftungen möglich, beispielsweise im Schlaf oder bei unsachgemäßen Löschversuchen ohne Schutz vor Atemgiften. Zimmer- und Wohnungsbrände stellen insbesondere zur Nachtzeit eine besondere Gefährdung von Personen in den betroffenen Wohnungen dar, da einerseits die meisten Wohnungen in der Nacht belegt sind, die Bewohner andererseits ein Feuer im Schlaf häufig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen muss möglicherweise die Menschenrettung mit Hilfe von Fluchthauben durch Brandrauch hindurch, über Leitern der Feuerwehr oder mittels Sprungretter erfolgen. Es ist eine Brandbekämpfung mit einem oder mehreren Strahlrohren durchzuführen; diese sind entweder über den Treppenraum oder über Leitern vorzunehmen. Brände in Kellergeschossen verursachen in der Regel eine starke Rauchentwicklung, die sich im ganzen Gebäude ausbreitet und somit zur akuten Gefährdung einer Vielzahl von Personen führen kann. Neben der Gefährdung des Einsatzpersonals in Kellern ist ein besonderes Augenmerk der Einsatzkräfte auf Gefahrenquellen durch gelagerte Gefahrenstoffe (Lacke, Lösungsmittel, Spraydosen, Druckgasflaschen usw.) zu richten. Bei Dachstuhlbränden besteht sehr schnell die Gefahr der Brandausbreitung auf benachbarte Gebäude und Gebäudeteile. Es ist daher ein massiver Einsatz der Feuerwehr zur Sicherung umliegender Objekte erforderlich. Gleichzeitig müssen häufig die bedrohten benachbarten Objekte zeitweise vordringlich- geräumt werden, um die Gefährdung von Personen völlig ausschließen zu können. Dies bedeutet wiederum einen hohen Personalbedarf zu einem früheren Zeitpunkt des Einsatzgeschehens. Bei Häusern mit Gasversorgung ist trotz umfangreicher Sicherheitsvorkehrungen grundsätzlich die Möglichkeit der Verpuffung oder Explosion gegeben. Dabei kann es zum Einsturz des gesamten Gebäudes kommen, unter den Trümmern kann eine Vielzahl von Personen verschüttet sein. Die Feuerwehr muss innerhalb der gesetzten Hilfsfristen in der Lage sein, Einsatzkräfte und Einsatzmittel zum Einsatz zu bringen, Maßnahmen zur Menschenrettung einzuleiten und eine konsequente Sicherung der eigenen Kräfte zu gewährleisten. - 13 - 5.1.1.1 Fallbeispiele: Hausbrand in Kreuzau (Vollbrand), Hauptstraße (10.02.06) Beim Eintreffen der Feuerwehr brannte das komplette Gebäude, eine Person wurde vermisst. Es handelte sich um ein Reihenhaus; dadurch bestand eine erhebliche Gefahr des Übergreifens auf die Nachbargebäude. Die Brandbekämpfung und Personensuche erfolgte im Innenangriff mit mehreren Atemschutztrupps, gleichzeitig wurde die Drehleiter eingesetzt. Im Laufe des Einsatzes wurde eine Person tot geborgen. Kellerbrand in Drove, Am Sandberg (25.01.06) Im Keller eines Wohnhauses in Drove hatte sich Hausrat aus unbekannter Ursache entzündet. Beim Eintreffen der Feuerwehr quoll dichter Rauch aus dem gesamten Gebäude, das Gebäude war verschlossen. Die Erkundung ergab, dass die Bewohner nicht zuhause waren. Die Einsatzkräfte verschafften sich gewaltsam Zutritt und nahmen unter Atemschutz im Innenangriff einen Löschangriff vor. Anschließend wurde der Gebäude gelüftet. Zimmerbrand in Üdingen, Dorfstraße (06.09.05) Im Erdgeschoss eines Wohnhauses brannte ein Zimmer. Das Feuer wurde unter Einsatz von 2 CRohren im Innenangriff unter Atemschutz gelöscht. Brand einer Sauna in Obermaubach, Steinacker (08.08.05) In einem Einfamilienhaus im Steinacker brannte eine Kellersauna. Die Brandbekämpfung wurde unter Atemschutz im Innenangriff mit einem C-Rohr durchgeführt. Das Gebäude wurde anschließend mit einem Hochdrucklüfter belüftet. Auslaufendes Heizöl in Drove, Drovestraße (19.11.04) Über eine defekte Pumpe am Heizöltank eines Zweifamilienhauses liefen von der Garage, die als Lagerraum für den Heizöltank genutzt wird und die leicht erhöht zum Straßenniveau liegt, rund 100 L Heizöl aus. Zunächst lief das ausgetretene Öl über die Garagenzufahrt und schließlich auf die Straße. Aufgrund einsetzenden Regens wurde ein Teil des Heizöls in den Regenwasserkanal eingespült. Das verbleibende Öl wurde mit Bindemittel abgestreut, der Regenwasserkanal mit Dichtkissen verschlossen und auf dem Drover Bach Ölsperren errichtet. Hausbrand in Stockheim (Obergeschoss- und Dachstuhl), Andreasstraße (12.12.03) Das Obergeschoss und der Dachstuhl eines Zweifamilienhauses in der Andreasstraße standen in Vollbrand. Es bestand die Gefahr, dass die Flammen vom Dach des brennenden Gebäudes auf das Nachbarhaus oder zum rückwärtigen Gebäude übergreifen würden. Die Brandbekämpfung erfolgte über 2 Drehleitern, über den Treppenraum und über das rückwärtige Seitenfenster. Kellerbrand in Drove, Karl-Arnold-Straße (15.09.03) Im Keller eines Wohnhauses in Drove hatte sich Hausrat aus unbekannter Ursache entzündet. Beim Eintreffen der Feuerwehr quoll dichter Rauch aus einem Kellerlichtschacht und aus geöffneten Fenstern im Obergeschoss. Unter Atemschutz wurde der Löschangriff der Feuerwehrkräfte vorgenommen. Dachstuhlbrand in Untermaubach, Bilsteiner Weg (27.02.03) Vermutlich durch Lötarbeiten einer Dachdeckerfirma wurde der Dachstuhl eines Einfamilienhauses im Bilsteiner Weg in Brand gesetzt; dabei erlitt der Unternehmer einen Schock und musste mittels RTW ins Krankenhaus Lendersdorf eingeliefert werden. Zur Brandbekämpfung wurden 1 B-Rohr und 1 C-Rohr von außen vorgenommen sowie 1 C-Rohr im Innenangriff. Während der Löscharbeiten wurde ein Wassersauger vorgenommen, um ein Aufweichen der Decken durch Löschwasser zu verhindern. - 14 - 5.1.2 Gewerbegebiet Stockheim und gewerbliche Betriebe u.a. in Mischgebieten Gewerbegebiete sind in den meisten Fällen durch die Ansiedlung einer Vielzahl unterschiedlichster klein- und mittelständiger Betriebe gekennzeichnet. Die Palette umfasst Supermärkte, Baumärkte, Speditionsunternehmen, Lagerhallen sowie Handwerksbetriebe aller Art. Bei Bränden in diesen Gebieten ist daher mit einer Vielzahl von unterschiedlichsten Risiken zu rechnen, die nicht immer im voraus bekannt sein können. 1. Brände ¾ Brände in Gewerbegebieten werden am Tage normalerweise frühzeitig entdeckt, da Personen zugegen sind. Diese große Anzahl von Personen ist allerdings auch erheblich gefährdet. Nachts und an Wochenenden steht weniger die Personengefährdung im Vordergrund, vielmehr können unter Umständen Großbrände entstehen, beispielsweise dann, wenn der Betrieb unbesetzt ist, nicht über eine Brandmeldeanlage verfügt und das Risiko groß ist, dass sich der Brand über einen längeren Zeitraum unbemerkt entwickeln kann. ¾ Brände in Lager- und Produktionshallen führen immer wieder zu ausgedehnten Einsätzen, da durch ihre weitläufige Konstruktion und zum Teil geringe Abstände zu Nachbarhallen eine rasche Brandausbreitung auf weitere Hallen begünstigt wird. ¾ Bei vielen Einsätzen in Gewerbegebieten muss von der Feuerwehr erkundet werden, ob Gefahrstoffe vorhanden sind. Dies gilt nicht nur für Betriebe, die bekanntermaßen chemische Stoffe lagern oder verarbeiten, sondern auch für die meisten anderen Wirtschaftszweige, da auch dort gefährliche Stoffe und Güter, oftmals in bedeutenden Mengen, verarbeitet und gelagert werden. ¾ Brände in größeren Objekten müssen oft mit sehr großen Wassermengen gelöscht werden. Zum einen bedarf es eines hohen Aufwands, Löschwasser heranzuschaffen, zum anderen wird die Feuerwehr zusätzlich mit dem Problem der Rückhaltung kontaminierten Löschwassers konfrontiert. Da dies zudem zeitkritisch geschehen muss, ist es erforderlich, auch für diese Fälle geeignetes Material und Personal bereitzuhalten. 2. Technische Hilfeleistungen Technische Hilfe durch Einsatzkräfte der Feuerwehr, häufig mit Menschenrettung verbunden, ist in Gewerbebetrieben vor allem am Tage beim Betrieb der Unternehmen erforderlich. Die Feuerwehr wird vorrangig zu Unfällen mit Maschinen und bei der Verladung von Gütern und Waren gerufen. Es handelt sich dabei oftmals um Einsätze, für die die Feuerwehr zur Menschenrettung in dieser Situation geeignetes „schweres Gerät“ – dies sind vor allem Rüstwagen mit hydraulischen Rettungsgeräten und Rüstmaterial – sowie entsprechend geschulte Einsatzkräfte vorhalten muss. 3. Umweltschutzeinsätze In Betrieben, in denen gefährliche Stoffe und Güter gehandhabt und gelagert werden, besteht immer die Möglichkeit des unsachgemäßen Umgangs oder des Unfalls. Die Feuerwehr muss für den Einsatz bei Austritt von Gefahrstoffen aller Art, auch in größeren Mengen, ausgerüstet und ausgebildet sein. In Mischbebauungen treten naturgemäß alle bisher behandelten Risikoschwerpunkte auf. Es entstehen dadurch zwar keine neuen Gefahren und Risiken; ein Einsatz der Feuerwehr muss aber in der Regel mit mehr Personal durchführt werden. Dies gilt in den meisten Fällen, aber nicht ausschließlich, für den Schutz von Anwohnern bei (ausgedehnten) Bränden in Betrieben oder Hallen. - 15 - Auch bei Bränden in Wohngebäuden müssen angrenzende Industrieobjekte durch die Feuerwehr effektiv geschützt werden können. Diese Leistungsanforderungen müssen bei der Bemessung der Feuerwehr mit Personal und Material berücksichtigt werden. In der Gemeinde Kreuzau gibt es eine Vielzahl dieser Gewerbebetriebe, die die genannten Risikofaktoren darstellen. Die Betriebe werden regelmäßig im Rahmen des vorgenommenen Brandschutzes überprüft. Hierbei wird die Wehrführung beteiligt. Sofern dieses als notwendig erachtet wird, erfolgt eine Begehung des jeweiligen Betriebes durch die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau. 5.1.2.1 Fallbeispiele: Brand eines Papiermaschinenlagers bei der Firma Metsä (04.12.05) Durch den Brand eines Lagers einer Papiermaschine war die betreffende Produktionshalle stark verraucht. Eine eingeleitete Erkundung ergab, dass alle Personen das Gebäude bereits verlassen hatten. Der Brand wurde unter Atemschutz im Innenangriff gelöscht; anschließend wurde die Halle mittels Hochdrucklüfter belüftet. Gefahrstoffunfall bei der Firma Kappa (25.11.05) Auf dem Teich in Kreuzau war durch Passanten eine weiße Flüssigkeit festgestellt worden. Da der Stoff zu diesem Zeitpunkt nicht identifiziert werden konnte, wurde, um eine weitere Verschmutzung des Wassers zu verhindern, im Kanaleinlauf zum Teich ein Dichtkissen gesetzt. Die Ermittlungen ergaben, dass auf dem Betriebsgelände der Firma Kappa durch eine Störung Weizenstärke in den Kanal gelangte. Der Kanal wurde durch eine Fachfirma gespült, die Flüssigkeit wurde aufgefangen und entsorgt. Brand Kesselhaus Firma Metsä (18.11.05) In der Zwischendecke des Kesselhauses war ein Feuer ausgebrochen. Der Brandherd wurde mittels einer von der Feuerwehr Düren zur Verfügung gestellten Wärmebildkamera lokalisiert und die Dachhaut auf einer Fläche von 10 x 1 m mit einer Spezialsäge geöffnet. Die Glutnester der Isolierung wurden unter Zusatz von Schaummitteln gelöscht. Da sich im Kesselhaus an einigen Stellen Kohlenstaub entzündet hatte, mussten dieser ebenfalls gelöscht werden. Brand von gelagertem Altpapier auf dem Gelände der „Niederauer Mühle“ (07.06.05) Auf einer Fläche von 10 x 10 m brannte ca. 3 m in der Höhe aufgestapeltes Altpapier aus unbekannter Ursache. Über eine offene Wasserentnahmestelle auf dem Firmengelände wurde die Wasserversorgung aufgebaut. Um die brennenden Ballen vollständig löschen zu können, mussten diese auseinander gefahren werden. Containerbrand, Firma Blatzheim & Sohn (15.12.03) Ein mit Altpapier befüllter Container auf dem Gelände des Betriebes brannte aus unbekannter Ursache. Der Brand wurde unter Vornahme eines C-Rohres gelöscht. Scheunenbrand in Bilstein In der Straße „Zur schönen Aussicht“ brannte das Obergeschoss und der Dachstuhl einer 10 x 35 m großen Scheune, in der ca. 60 Kubikmeter Heu gelagert wurden. Zur Straße hin grenzt die Scheune an einen Pferdestall mit anschließendem Wohnhaus. Ein 6 – Familienhaus steht im Abstand von 8 m zur Scheune. Dachstuhl und Obergeschoss der Scheune brannten vollständig aus. Die angrenzenden Gebäude wurden aufgrund des massiven Einsatzes der gesamten Gemeindefeuerwehr nur unwesentlich beschädigt. Brand Kohlebunker „Niederauer Mühle“ Aufgrund eines technischen Defekts kam es im Kesselhaus der Firma Niederauer Mühle bereits 2 Mal zu einem Schwelbrand im mit ca. 70 t Braunkohlebriketts gefüllten Vorratsbunker. Die technisch und personell aufwendigen Löscharbeiten dauerten jeweils fast 30 Stunden an. Der Kohle- 16 - bunker musste mit Radladern entleert werden. Während dieser Zeit war die Präsenz der Feuerwehr unbedingt erforderlich. Zum Ablöschen der Glutnester wurde Schaum und Schaum – Wassergemisch eingesetzt. Da Brandeinsätze aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich nicht kostenpflichtig sind, gingen die erheblichen Aufwendungen (z.B. für entstandenen Lohnausfall und eingesetztes Schaummittel) zu Lasten der Gemeinde. Brand in Lagerhalle „Niederauer Mühle“ Ein Großbrand zerstörte eine Lagerhalle der Firma „Niederauer Mühle“ vollständig. Die Lagerhalle befand sich mitten auf dem Betriebsgelände, von allen Seiten reichten andere Gebäudeteile bis an das Schadensobjekt heran. Aufgrund des Schadensumfanges und des mehrere Tage andauernden Einsatzes war es erforderlich, überörtliche Hilfe aus dem gesamten Kreisgebiet einzusetzen. Die Aufgaben der Feuerwehr erstreckten sich über Brandbekämpfung, Schadstoffmessungen, Bevölkerungswarnung, Löschwasserversorgung und –entsorgung sowie die Gesamteinsatzleitung für alle eingesetzten Kräfte. Brand in einem Gewerbebetrieb im Gewerbegebiet Stockheim Im Bereich des Gewerbegebietes brannte eine Lagerhalle mit Verkaufsraum vollständig ab. Die gesamte Feuerwehr Kreuzau war im Einsatz und konnte ein übergreifen auf benachbarte Liegenschaften verhindern. Werkstattbrand Thum In der Thumstraße brannte in den Vormittagsstunden eines Werktages die in Holzbauweise errichtete Werkstatt eines Dachdecker- und Bauklempnerbetriebs vollständig ab. Die gesamte Gemeindefeuerwehr war im Einsatz. Ein übergreifen des Brandes auf die anderen, höchstens 10 m entfernten, Gebäude konnte nur unter größten Anstrengungen verhindert werden. Brände Hochkoppelmühle Im Außenlager der Firma Hochkoppelmühle kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Bränden, bei denen ein schnelles Eingreifen der Feuerwehr zu einer erheblichen Schadensminderung geführt hat. Chemieunfall Hochkoppel In einem Chemikalienlager der Firma Hochkoppelmühle kam es zu einer chemischen Reaktion, bei der gefährliche Dämpfe freigesetzt wurden. Die Feuerwehr übernahm die Schadensbekämpfung. Aufgrund der unklaren Lage wurden die ersten Maßnahmen zunächst ohne Eigensicherung durchgeführt. Durch die freiwerdenden Dämpfe wurden insgesamt über 30 Personen verletzt. Die Versorgung erfolgte durch mehrere Notärzte. Die Feuerwehr veranlasste die Schadenseindämmung sowie die Bevölkerungswarnung. 5.1.3 Verkehrsflächen Das Straßennetz in der Gemeinde Kreuzau wurde bereits dargestellt. Besondere Gefahren ergeben sich hier aus der hohen Verkehrsdichte, dem Pendlerverkehr in den Morgen- und späten Nachmittagsstunden, Schülersonderverkehr sowie der hohen Anzahl von LKW Transporten zu den einzelnen Gewerbebetrieben im Gemeindegebiet. Der Transport von gefährlichen Stoffen und Gütern erfolgt fast täglich durch das Gemeindegebiet mitten durch die Wohnbebauung. Bei Schadensereignissen, bei denen diese Stoffe frei werden, können Menschen, Tiere sowie die Umwelt und Sachwerte gefährdet werden. Bei Verkehrsunfällen ist oft mit eingeklemmten Personen zu rechnen. Besonders erwähnt werden muss die ungünstige Zuwegung zur Hochkoppelmühle, die zum Teil über die sehr steile und enge Zuwegung des Weißenberges erfolgen muss. - 17 - Die Rurtalbahn, deren Trasse durch die Gemeinde Kreuzau führt, stellt ebenfalls ein Sicherheitsrisiko dar. Denkbar sind u.a. Unfälle an Bahnhöfen, Unfälle an Bahnübergängen sowie eigene Unfälle. Für Schadensfälle mit der Rurtalbahn sind erhebliche Vorkehrungen im Bereich der Materialvorhaltung aber auch der Personalausbildung und Schulung notwendig. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass bezüglich der Schienenstrecke der Rurtalbahn regelmäßíg Schulungen an den Triebwagen durchzuführen sind. 5.1.3.1 Fallbeispiele: Verkehrsunfall B 56 (24.11.05) Auf der B 56 zwischen Stockheim und Soller waren zwei entgegenkommende Pkw kollidiert. Dabei wurde ein Fahrzeugführer in seinem Fahrzeuge eingeklemmt. Er wurde mit hydraulischem Rettungsgerät aus seinem Fahrzeug befreit und dem Rettungsdienst übergeben. Verkehrsunfall L 249, Höhe Hof Wollseifen (09.11.05) Auf der L 249 war ein Fahrzeugführer bei Dunkelheit in Höhe der Ortslage Boich mit einem abbiegenden Rübenfahrzeug kollidiert. Beim Eintreffen der Feuerwehr war der eingeklemmte Fahrer nicht ansprechbar. Er wurde mit hydraulischem Rettungsgerät aus seinem Fahrzeug befreit, dabei musste wegen der schweren Verletzungen äußerst vorsichtig vorgegangen werden. Die Unfallstelle wurde während des gesamten Einsatzes ausgeleuchtet und abgesichert. Der Fahrer erlag seinen Verletzungen. Pkw-Brand in Untermaubach (15.10.05) Aus unbekannter Ursache brannte ein Pkw im Bereich des Motorraums und unter dem kompletten Fahrzeug. Der Brand wurde mit dem Schnellangriff gelöscht. Verkehrsunfall L 327 (20.01.05) Auf der L 327 von Jakobwüllesheim in Richtung Stockheim kam eine Pkw-Führerin von der Straße ab und prallte gegen einen Baum. Die Fahrzeugführerin wurde schwer verletzt eingeklemmt. Das Fahrzeug musste durch maschinelle Zugeinrichtungen und mehrere Drahtseile gegen Wegrollen und Abrutschen gesichert werden, um eine notärztliche Erstversorgung zu ermöglichen. Nach der Erstversorgung wurde die Fahrerin durch die Abnahme des Fahrzeugdaches und das Heraustrennen der B-Säule, der Schweller und des Beifahrersitzes aus dem Fahrzeug befreit. Die Fahrerin verstarb später im Krankenhaus. Verkehrsunfall B 56 (13.01.04) Bei einem Verkehrsunfall auf der B 56 zwischen Stockheim und Soller verunfallte ein PKW, dabei wurde eine Person eingeklemmt. Mittels Rettungsgerät wurde die Person befreit und dem Rettungsdienst übergeben. Weiterhin leuchtete die Feuerwehr die Unfallstelle für die Bergung des betroffenen Fahrzeuges aus. PKW - Zusammenstoß Aus ungeklärter Ursache kollidierten auf der K 30 zwischen Ober- und Untermaubach 2 PKW`s. Eine schwerverletzte Person wurde im Fahrzeug eingeklemmt und musste von der Feuerwehr befreit werden. Insgesamt wurden 3 Personen verletzt, 2 davon schwer. - 18 - 5.1.4 Waldflächen Wie bereits aufgeführt, gibt es in der Gemeinde Kreuzau ausgedehnte Waldflächen, die auch in Trockenzeiten von zahlreichen Erholungssuchenden sowie vielen Freizeitsportlern aufgesucht werden. Für diese Waldflächen besteht vordringlich im Frühjahr und in den trockenen Sommern eine erhöhte Waldbrandgefahr. Erschwerend kommt hinzu, dass die Waldgebiete in der Gemeinde Kreuzau in vielen Bereichen bis unmittelbar an die Wohngebiete heranreichen. Ferner ist in den meisten Waldgebieten mit einer schwierigen Löschwasserversorgung zu rechnen, so dass sich derartige Einsätze als sehr material- und personalintensiv herausstellen, wenn in der Anfangsphase keine schnelle und gezielte Brandbekämpfung eingeleitet werden kann. 5.1.4.1 Fallbeispiele Waldbrand im Waldgebiet Mausauel In diesem Waldgebiet kommt es immer wieder zu Waldbränden. Brandursache sind häufig nicht ordnungsgemäß abgelöschte Feuerstellen der Waldarbeiter. Das notwendige Löschwasser wurde bisher in den mitgeführten Tanks zur Einsatzstelle gebracht. Die Bekämpfung der Waldbrände stellt eine große körperliche Anstrengung dar; Personal und Ersatzpersonal ist in ausreichender Zahl vorzuhalten. Brände im Naturschutzgebiet „Drover Heide“ Das ca. 680 ha große Naturschutzgebiet „Drover Heide“ ist seit Sommer 2005 für Besucher geöffnet. Das Biotopmosaik reicht von vielartigen Heidegesellschaften und Zwergbinsenfluren bis hin zu insekten- und amphibienreichen Kleingewässern. Die Brandgefahr ist durch die Besucheröffnung gestiegen. Bei einem Brand in diesem Gebiet ist mit folgenden Schwierigkeiten zu rechnen: - mit Ausnahme einiger freigegebener Wege ist ein Befahren nur mit Allradfahrzeugen möglich, - Löschwasser ist nicht vorhanden und muss herangeschafft werden, - es muss von einer Belastung mit Kampfmitteln ausgegangen werden, - bei einem Einsatz gilt es besonders, den ökologischen Besonderheiten dieses Gebietes Rechnung zu tragen. Obwohl die „Drover Heide“ zu 90 % auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Vettweiß liegt, muss auch die Feuerwehr Kreuzau in die Einsätze zwingend mit eingebunden werden. Die Orte Thum, Drove und Stockheim flankieren das Naturschutzgebiet und decken den auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau liegenden Teil des Naturschutzgebietes ab. Darüber hinaus erreichen sie allerdings aufgrund ihrer geographischen Lage auch bei Einsätzen auf dem Gebiet der Gemeinde Vettweiß die Einsatzstelle oftmals als Erstes. Wegen der ökologischen Bedeutung dieses Gebietes sind im Einsatzfall Zuständigkeitsprüfungen zurückzustellen, vielmehr ist mit der Feuerwehr Vettweiß für das gesamte Gebiet ein gemeinsamer Einsatzplan aufzustellen. - 19 - 5.1.5 Spezielle Objekte Bestimmte Objekte stellen in der Gemeinde Kreuzau besondere Risiken dar. Hierzu zählen insbesondere das Schulzentrum und mehrere Grundschulen, ein mehrere Altenheime, der Betrieb der Rurtalwerkstätten mit rd. 70 behinderten Beschäftigten sowie das Turn- und Sportzentrum mit dem Freizeitbad. Bei diesen Objekten ist im Schadensfall immer mit einer großen Anzahl betroffener Personen zu rechnen. Hierfür sind entsprechende Einsatzpläne vorzuhalten und ständig zu aktualisieren. Um Gefahren durch diese Objekte entgegenwirken zu können, ist der koordinierte Einsatz der gesamten Feuerwehr der Gemeinde unbedingt erforderlich. 5.1.5.1 Fallbeispiele: Brand im Keller der Sporthalle Kreuzau (18.08.05) Bei Abbrucharbeiten mit einem Schneidbrenner an einem Wassertank im Keller der Sporthalle Kreuzau gerieten Holzpaletten und ein leerer Kunststofftank in Brand. Hierdurch entstand eine starke Rauchentwicklung. Unter Atemschutz löschte die Feuerwehr den Brand mit einem C-Rohr im Innenangriff; anschließend wurde der Keller gelüftet. In der Sporthalle befanden sich zum Zeitpunkt des Einsatzes außer den Handwerkern keine anderen Personen. Durch das rasche Einschreiten der Feuerwehr wurden die Besucher des Freizeitbades nicht gefährdet. Brand Schulzentrum Kreuzau (20.05.05) Durch einen technischen Defekt an einer Stromverteilung wurde in einem Nebenraum ein Brand ausgelöst. Hierdurch kam es zu starker Rauchentwicklung im 1. OG. Zur Lokalisierung des Brandherdes wurde die Wärmebildkamera der Feuerwehr Düren eingesetzt. Nach der genauen Lokalisierung wurde das Feuer im Innenangriff mit einem C-Rohr gelöscht; dabei konnten durch gezielte Wasserabgabe größere Wasserschäden vermieden werden. Nach erfolgter Brandbekämpfung wurde das Gebäude belüftet; während des gesamten Einsatzgeschehens wurden Schadstoffmessungen durchgeführt. Die Schüler und Lehrkräfte (ca. 2.000 Personen) hatten beim Eintreffen der Feuerwehr den Gebäudekomplex bereits verlassen. Der Rettungsdienst kümmerte sich um die Betreuung der Personen. Obwohl zunächst niemand verletzt war, klagten im weiteren Einsatzverlauf einige Schüler über Unwohlsein. Aus Sicherheitsgründen wurden 18 Schüler vom Notarzt untersucht; 3 Schüler wurden zur weiteren Versorgung/Beobachtung in die umliegenden Krankenhäuser gebracht. Chlorgasgeruch im Freizeitbad Kreuzau (07.09.02) Beim Eintreffen am Freizeitbad stellten die Einsatzkräfte leichten Chlorgasgeruch fest. Das Freizeitbad, der angrenzende Biergarten und auch der Parkplatz/Kirmesplatz wurden evakuiert und abgesperrt. Schadstoffmessungen im Bereich der Festhalle ergaben keine Schadstoffbelastung oberhalb der normalen Grenzwerte. Unter Einsatz von Chemikalienschutzanzügen wurden die Chlorgasflaschen abgesperrt und eventuell noch austretende Chlorgase mittels zweier Wasserwände niedergeschlagen. Nachdem die Chlorgasbatterien abgestellt waren, war kein Chlorgasgeruch mehr feststellbar; Messungen zeigten keine erhöhten Werte an. Brand Schulzentrum Ein Brand in der Toilettenanlage des Schulzentrums konnte in der Entstehung gelöscht werden. Der Einsatz von Kräften mit Atemschutz wurde erforderlich. Eine Brandausbreitung und die Gefährdung der Schulkinder konnte durch den schnellen und effektiven Einsatz verhindert werden. - 20 - 5.1.6 Sonstige Risiken Zu den sonstigen Einsätzen zählen die Tierrettungen, Sturmeinsätze sowie Hochwassereinsätze. Auch für diese zum Teil häufig anfallenden Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung muss die Feuerwehr Personal und geeignetes Gerät vorhalten. Der Rurverlauf sowie der Stausee Obermaubach, der als Trinkwasserreservoir dient, stellen ebenfalls ein gewisses Gefährdungspotential dar. Bei einer Verschmutzung der Gewässer ist ein schneller Eingriff der Feuerwehr Grundlage für die Begrenzung der Verschmutzung. Die Nutzung der Wasserflächen durch Freizeitsportler erfordert immer wieder den Einsatz der Feuerwehr. Je schneller die Feuerwehr in solchen Fällen eingreifen kann, je größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Einsatz erfolgreich verläuft. Problematisch ist hier jedoch, dass entsprechende Geräte (z.B. Rettungsboote, Rettungswesten, usw.) nicht vorgehalten werden. 5.1.6.1 Fallbeispiele: Hochwassereinsatz in mehreren Ortsteilen (25.04.05) Bedingt durch sintflutartige Regenfälle standen im Gemeindegebiet in den Ortsteilen Boich, Drove, Kreuzau und Üdingen viele Straßen und Gebäude unter Wasser. Die Feuerwehr war mit allen Kräften während des ganzen Abends bis in die frühen Morgenstunden des darauf folgenden Tages tätig, um überflutete Keller leer zu pumpen. Unterstützt wurden die Kräfte durch Einheiten der Feuerwehr Nideggen und Düren. Verunglückter Bauarbeiter in Obermaubach, Brandenberger Straße (01.07.03) Ein Bauarbeiter war in eine Baugrube gefallen. Zur Unterstützung des Rettungsdienstes wurde die Feuerwehr alarmiert, um die verunglückte Person zu retten. Durch den Einsatz einer Schleifkorbtrage, diese musste von der Feuerwehr Düren herbeigeschafft werden, konnte der Verunglückte gerettet werden. Abgestürzter Hund in Winden, Im Richelnberg (16.02.03) Am Richelnberg war ein Hund einen Abhang hinuntergestürzt und konnte sich nicht selbst befreien. Die eingesetzten Kräfte seilten sich zu dem unverletzten Tier ab und befreiten es aus seiner misslichen Lage. Entschärfung einer Bombe in Stockheim Bei der Erschließung eines Baugebietes wurde eine 5 Zentnerbombe aus dem 2. Weltkrieg gefunden, die vor Ort entschärft werden musste. Die Bevölkerung des Bubenheimer Weges und des Torfberges mussten evakuiert werden. Diese Aufgabe wurde von der Feuerwehr übernommen. - 21 - 5.2 Löschwasserversorgung Die Löschwasserversorgung der Gemeinde Kreuzau erfolgt in der Regel aus dem Rohrnetz der Versorgungsunternehmen. Dies ist in der Hauptsache das Wasserwerk Concordia, in den Ortsteilen Untermaubach, Bilstein und Langenbroich der Wasserleitungszweckverband Perlenbach. Die Wasserentnahme erfolgt über Unterflurhydranten, lediglich am Schulzentrum Kreuzau, auf dem Gelände der Stadtwerke Düren in Obermaubach sowie im Gewerbegebiet in Stockheim und an der Niederauer Straße befinden sich Überflurhydranten. Die Wartung der Hydranten erfolgt durch die Versorgungsunternehmen im Auftrage der Gemeinde, die auch die Kosten hierfür übernimmt und als Pauschale bezahlt. Eine jährliche Kontrolle der Hydranten erfolgt durch die Jugendfeuerwehr, die hierfür von der Gemeinde eine Pauschale erhält. Die Wartungsarbeiten werden allerdings nicht regelmäßig durchgeführt, vielmehr erfolgt eine Reparatur im Schadensfalle. Da dieser allerdings in der Regel erst im Einsatzfall durch die Feuerwehr festgestellt wird, trägt diese Vorgehensweise nicht zu einer optimalen Einsatzdurchführung bei. Vielmehr kommt es zu Verzögerungen, die im Einsatzfall entscheidend sein können. Für einen effektiven Einsatz ist ein aktueller Hydrantenplan unverzichtbar, der ständig zu aktualisieren ist. Hinweise über die verfügbare Löschwassermenge finden Sie im Abschnitt 9.2.1 Einzelbetrachtung – bei der Beschreibung der einzelnen Ortsteile. - 22 - 6. Einsatzstatistik und Kostenaufstellung 6.1 Einsatzstatistik der Feuerwehr Kreuzau Die Freiwillige Feuerwehr ist seit 1995 zu insgesamt 1.129 Einsätzen ausgerückt. Diese teilen sich auf in 285 Brandeinsätze, 424 technische Hilfeleistungen sowie 420 sonstigen Hilfeleistungen. 90 Brände 80 Sonstiges 70 59 60 53 46 45 50 40 30 20 78 Technische Hilfeleistungen 52 49 49 43 40 39 32 28 24 27 25 51 47 35 20 16 56 54 23 31 25 27 25 18 12 10 0 1995 1996 1997 1998 Jahresdurchschnitt der letzten 10 Jahre: 1999 2000 2001 2002 2003 2004 29 Brandeinsätze 43 technische Hilfeleistungen sowie 42 sonstige Einsätze Die Einsatzfähigkeit ist in den letzten Jahren nahezu konstant. Verschiebungen gibt es lediglich innerhalb der einzelnen Einsatzarten. - 23 - 6.2 Kostenaufstellung - 261.347,28 € 120.184,75 € 42.348,19 € 104.494,98 € 30.440,47 € 49.739,55 € 43.643,70 € 105.564,85 € 59.828,79 € 242.611,09 € 120.071,50 € 36.896,31 € 103.252,65 € 80.553,23 € 36.911,57 € 115.088,62 € 157.992,82 € 102.987,38 € 144.952,90 € 36.660,06 € 50.000,00 € 19.079,62 € 100.000,00 € 88.869,61 € 150.000,00 € 17.874,35 € 77.497,52 € 97.781,69 € 200.000,00 € 27.725,24 € 250.000,00 € 102.905,91 € 146.462,56 € Personalkosten Sachkosten Investitionskosten 53.993,83 € 300.000,00 € 256.633,95 € Die Kosten der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau sind im Vergleich mit einer hauptamtlichen Feuerwehr sehr gering. Dies fällt insbesondere im Bereich der Personalkosten auf, da eine hauptamtliche Kraft mit ca. 50.000 € pro Jahr veranschlagt werden muss. € 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 In den Personalkosten sind enthalten: Lohnausgaben, ärztliche Untersuchungen, Versicherungen, Aus- und Fortbildungskosten und Führerscheinkosten. Die Sachkosten betrugen in den letzten 10 Jahren durchschnittlich 104.091,78 € pro Jahr. Die Investitionskosten betrugen in den letzten 10 Jahren durchschnittlich 147.860,48 €. - 24 - 423.880,22 € 2003 57.043,92 € 67.301,50 € 184.675,00 € 158.269,14 € 220.717,45 € 143.269,98 € 127.601,03 € 209.037,34 € 2002 29.925,98 € 100.000,00 € - 166.374,46 € 48.791,50 € 200.000,00 € 125.306,76 € 194.358,83 € 300.000,00 € 261.547,75 € 267.242,82 € 400.000,00 € 61.213,64 € 327.075,27 € 500.000,00 € 399.578,90 € G esam tkosten Einnahm en 496.281,39 € 600.000,00 € € 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2004 Im Durchschnitt betrugen die Kosten der letzten 10 Jahre 288.439,50 €. Somit wurden die Ausgaben im Durchschnitt zu lediglich 34 % durch die Einnahmen gedeckt. Die Gemeinde Kreuzau finanzierte die Freiwillige Feuerwehr in den letzten 10 Jahren deshalb mit durchschnittlich 189.929,70 €. Die bis zum Jahr 2001 durch das Land NRW praktizierte Projektförderung einzelner Maßnahmen wird seit dem Jahre 2002 als Investitionspauschale gezahlt. Dies geschieht wie folgt: Einwohner Fläche 2002 17.345,07 € 15.874,99 € 2003 19.222,93 € 17.580,07 € 2004 19.342,51 € 17.583,93 € - 25 - . 7. Schutzziele der Gemeinde Kreuzau bei Feuerwehreinsätzen 7.1 Grundlagen Die Einsatztätigkeit der Freiwilligen Feuerwehr kann grundsätzlich in die drei vier Aufgabenbereiche 1. Brandeinsätze, 2. Technische Hilfeleistungen, 3. ABC-Einsätze, 4. Sonstige Einsätze, unterteilt werden. Um die entsprechenden Einsatzaufgaben bewältigen zu können, müssen bei der Feuerwehr geeignete taktische Einheiten, d.h. Personal und Sachmittel vorgehalten werden. Darüber hinaus ist eine sinnvolle, systematische Verteilung auf das Risikogebiet, also das Gemeindegebiet Kreuzau erforderlich. Zur Ermittlung der Größe einer Feuerwehr, d.h. der erforderlichen Anzahl an Einsatzpersonal, der Art und der Menge der vorzuhaltenden technischen Gerätschaften und deren optimale Standorte im Risikogebiet, muss zunächst eine Festlegung der gewünschten Qualität ihrer Produkte und Leistungen erfolgen. Dies geschieht durch die Definition der Schutzziele. Damit ist die Schutzzieldefinition die Festlegung des Sicherheitsstandards, den die Feuerwehr der betreffenden Kommune gewährleisten soll. Die Grundlage der Schutzzieldefinition bildet die Beschreibung einer alltäglichen, vom Gesamtrisiko abhängigen Einsatzsituation. Inhalt der Definition ist folglich die zeitliche und logistische Analyse des Ablaufs der Einsatzbewältigung zur Feststellung der einsatztaktisch erforderlichen Mittel und Kräfte in Abhängigkeit vom Zeitverlauf des Einsatzes. Die erfolgte Bewältigung dieses definierten Einsatzereignisses ist ausschlaggebend für die Bemessung von Personal und Gerät. Das Schutzziel ist dabei nicht durch ein besonderes, herausragendes oder seltenes Ereignis festzulegen, sondern anhand einer wahrscheinlichen und täglich zu erwartenden Einsatzsituation. Die beschriebene Einsatzsituation soll von der Feuerwehr zu jeder Tages- und Nachtzeit nach den Vorgaben der Schutzzieldefinition abgearbeitet werden können. Für die oben genannten Einsatzbereiche Brandschutz, und Technische Hilfe und ABC-Einsätze müssen jeweils eigene Schutzziele definiert werden, die dann unabhängig voneinander Einfluss auf die Bemessung einer Feuerwehr haben. Da reale Einsatzsituationen durch viele Zufälle und Unwägbarkeiten gekennzeichnet sind, ist eine quantitative Aussage über die Qualität der Produkte der Feuerwehr, zumindest im Bereich Gefahrenabwehr, in der Regel nur bedingt möglich. Beispielsweise ist es nicht möglich, die Qualität des Brandschutzes an der Zahl der geretteten Personen, der Zahl der Brandtoten oder an Summen vernichteter oder geschützter Sachwerte zu messen. Aussagekräftige Qualitätskriterien zur Beurteilung eines Sicherheitsstandards müssen daher Eigenschaften der Feuerwehr sein, die im Vorfeld von Einsätzen planbar sind. - 26 - Konkret handelt es sich dabei um die folgenden Punkte: 1. Wie viele Einsatzkräfte können an einer Einsatzstelle tätig werden? 2. Wie schnell kann die Einsatzstelle von den ersten und den nachfolgenden Kräften erreicht werden? 3. Wie ist die Ausstattung der Feuerwehr mit technischen Einsatzmitteln, d. h. im besonderen mit Fahrzeugen und Geräten? 4. Wie ist der Ausbildungsstand der Feuerwehreinsatzkräfte? 7.2 Brandeinsätze Die Ziele des Brandschutzes sind: 1. Menschenleben zu retten, 2. Tiere, Sachwerte und Umwelt zu schützen, 3. Ausbreitung von Schaden zu verhindern, in der angeführten Priorität. Die zeitkritischste Aufgabe ist hierbei die Rettung von Menschen. 7.2.1 Einsatzmodell des ‘‘Kritischen Wohnungsbrandes“ Von einer Feuerwehr wird erwartet, dass sie in der Lage ist, einen alltäglich wahrscheinlichen sogenannten ‘‘Kritischen Wohnungsbrand“ einsatztaktisch unter Vorgabe bestimmter Ziele abzuarbeiten. Ein solches Einsatzereignis wird von der AGBF wie folgt beschrieben: ¾ Zimmerbrand in einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit Tendenz zur Ausbreitung. ¾ Der Treppenraum, im Notfall Fluchtweg für alle Bewohner des Hauses (der sog. ‘‘1. Rettungsweg“), ist durch den Brandrauch unpassierbar. ¾ Die tatsächliche Gefahrenlage am Einsatzort ist bei Eingang der Meldung nicht bekannt. 1. Unter dem Begriff Hilfsfrist ist nach DIN 14911 in diesem Zusammenhang die Zeitspanne zwischen der Wahrnehmung eines Brandes bis zum Einleiten der ersten Maßnahmen durch die Feuerwehr zu verstehen. Diese setzt sich im einzelnen aus den folgenden Zeitkomponenten zusammen: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Meldezeit Alarmierungszeit Ausrückzeit Anmarschzeit Erkundungszeit Entwicklungszeit 2. Bei ca. 90 % aller Brandtoten tritt der Tod durch eine CO-Vergiftung aufgrund des im Brandrauch enthaltenen Kohlenmonoxids ein. Auf dieser Basis wurde im Rahmen der ORBIT - Studie des Entwicklungszentrums Weissach der Porsche AG ermittelt, dass zur Lebensrettung einer durch Brandrauch verletzten Person spätestens 13 Minuten nach begonnener Rauchgasintoxikation mit der Reanimation begonnen werden muss. Die Überlebensgrenze liegt bei 17 Mi- 27 - nuten nach begonnener Rauchgasintoxikation. Diese Zahlen beruhen auf der COVerträglichkeitskurve. 3. Nach der ORBIT – Studie muss ein Flash-over – also eine schlagartige Brandausbreitung – erwartet werden, wenn seit der Entstehung eines Brandes 18 Minuten verstrichen sind. Zusammenfassend bedeutet dies, dass die Feuerwehr effektiv und nachprüfbar zur Menschenrettung in der Lage sein muss. Unabhängig von örtlichen Besonderheiten hat jede Feuerwehr zur Gewährleistung eines effektiven Feuerschutzes Mindestvoraussetzungen zu erfüllen. Diese Mindeststandards sind als Grundlage für die Organisation einer Feuerwehr und als Maßstab für die Überprüfung einer öffentlichen Feuerwehr nach § 33 Abs. 1 FSHG heranzuziehen. 7.2.2 Notruf und Alarmierung Der Notruf 112 der Gemeinde Kreuzau läuft auf der Leitstelle des Kreises Düren in Stockheim auf. Von dort erfolgt die Alarmierung je nach Einsatzlage über Funkmeldeempfänger. 7.2.3 Aufgaben, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke Aufgrund der gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden einsatztaktischen Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorzunehmen: A. Menschenrettung Die Suche innerhalb des verqualmten Treppenraumes und der vom Feuer und Rauch betroffenen Wohnungen nach Personen und deren Rettung ist als primäre Aufgabe zu erledigen. Das eintreffende Personal muss in der Lage sein, eine Menschenrettung auf zwei voneinander unabhängigen Rettungswegen sicherzustellen. B. Brandbekämpfung Um bei einem Wohnungsbrand eine Brandausbreitung zu verhindern und einen sicheren Löscherfolg zu erzielen, ist ein zweiseitiger Angriff mit zwei C-Rohren erforderlich. Dabei wird das erste Rohr über den verqualmten Treppenraum vorgenommen, der Angriff des zweiten Rohres erfolgt über eine Leiter, da wegen der unbekannten Lage im Treppenraum die Erfolgsaussichten des ersten Rohres unsicher sind. Zur Bewältigung der im Szenario dargestellten Einsatzsituation müssen mit dem Eintreffen der ersten taktischen Einheit folgende Funktionen besetzt sein: 1 Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz (Gruppenführer: Leitung und Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen, Überwachung des Einsatzablaufes – insbesondere im Hinblick auf die Unfallverhütung und Kontrolle des Atemschutzeinsatzes). 1 Funktion für den Maschinisten des Löschfahrzeuges (Fahrer: Bedienung der Pumpe und der Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstützung der Trupps). 2 Funktionen zur Durchführung der Menschenrettung über einen verqualmten Treppenraum (Angriffstrupp: Einsatz unter umlufttunabhängigem Atemschutz, Vornahme eines C-Rohres). 2 Funktionen zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über zur Zeit vorhandene tragbare Leitern und zur Durchführung der Menschenrettung (Wassertrupp: Einsatz unter umlufttunabhängigem Atemschutz, Vornahme eines C-Rohres). - 28 - 2 Funktionen (Schlauchtrupp) zum Verlegen von Schlauchleitungen, Instellungbringen von Leitern, Rettungstrupp für die vorgehenden Atemschutztrupps (zwingend vorgeschrieben nach Feuerwehrdienst- und Unfallverhütungsvorschriften). 1 Funktion (Melder) je nach Einsatzlage (Unterstützung des Gruppenführers, Unterstützung beim Instellungbringen der tragbaren Leitern, sichern der Leitern, Unterstützung beim verlegen der Schlauchleitungen, besonders in den Außengebieten. Zur Erfüllung der Erstaufgaben sind also neun Funktionen notwendig. Eine große Anzahl an Einsatzkräften bewirkt jedoch einen hohen Sicherheitszustand. Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben ist jedoch umgehend eine zweite taktische Einheit erforderlich (weitere Brandbekämpfung zur Verhinderung des Flash-over (schlagartige Durchzündung), Sicherstellung der Wasserversorgung, besonders in Außengebieten, Unterstützung der ersten Einheit je nach Einsatzlage). 7.2.4 Hilfsfristen Als Mindeststandart für eine Freiwillige Feuerwehr wird im Falle eines Brandeinsatzes eine Mindesteintreffzeit der ersten taktischen Einheit (Löschgruppe = 9 Mann) von acht Minuten nach Alarmierung als notwendig angesehen. Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben ist eine weitere taktische Einheit (Löschgruppe = 9 Mann) spätestens fünf Minuten nach Eintreffen der ersten taktischen Einheit erforderlich; die Mindesteintreffzeit bis zum Erreichen der Mindeststärke sollte 13 Minuten nach Alarmierung nicht überschreiten. Diese Zeiten sind wie folgt aufzugliedern: Für die Brandentdeckung, Melde- und Alarmierungszeit kann fünf Minuten veranschlagt werden, wobei die Feuerwehr Kreuzau auf die Brandentdeckung, Melde- und Alarmierungszeit keinen Einfluss hat. Geht man von einer maximalen Hilfsfrist von 13 Minuten aus, so verbleiben für die eigentliche Ausrück- und Fahrzeit noch acht Minuten. Weitere fünf Minuten später muss die Ergänzungseinheit eingreifen können, da insgesamt ca. 18 Minuten nach dem Zeitpunkt der Brandentstehung mit einem Flash-over zu rechnen ist (Grundlage ORBIT – Studie). Diese Hilfsfristen ergeben sich aus dem Papier der Bezirksregierung Köln vom 7.4.1998 (Dezernat 22 – 22.2.21-10-10) „ Grundlagen zur Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten bei Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ und basieren auf zahlreichen Untersuchungen und Studien. Bereits nach einer Branddauer von 20 Minuten liegt die Sterberate bei 50%. Legt man die nach der ORBIT – Studie festgelegten 13 Minuten, entsprechend einer Eintreffzeit von acht Minuten für die zuerst eintreffende Einheit zugrunde, so beträgt die Sterberate nach dieser Statistik immer noch ca. 25%. Dies bedeutet, dass im Zeitintervall zwischen 13 und 20 Minuten mit jeder Minute Einsatzverzögerung die Überlebenschance um ca. 3,6% verringert wird. Es ist daher unbedingt anzustreben, dass diese Anforderungen erfüllt werden. 7.2.5 Leistungsbeschreibung Feuerwehrfahrzeuge Bei der Fahrzeugbeschaffung ist darauf zu achten, dass Standards und DIN – Normen eingehalten werden. Entsprechende Festlegungen trifft die Wehrführung in Absprache mit der Gemeinde als Feuerschutzträger in einer gesonderten Vereinbarung. - 29 - 7.2.6 Leistungsbeschreibung Löschzug Unter 8.2 ist das Organisationsschema der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau dargestellt. Die Aufteilung der bestehenden 9 Löschgruppen in 3 Löschzüge ist für die Aufgabenerledigung zwingend notwendig. Die Löschgruppen sind so auszustatten, dass Sie selbstständig tätig werden können. Nach dem bestehenden Fahrzeugkonzept besteht die Standardausstattung jeder Löschgruppe aus einem Lösch- und einem Mannschaftstransportfahrzeug. Mindestleistung eines Löschzuges in der Feuerwehr Kreuzau: Brandeinsatz: - Abarbeitung des kritischen Zimmerbrandes (unter Beachtung der Schutzzieldefinition dieses Brandschutzbedarfsplanes) - Brand von Personenkraftwagen und Lastkraftwagen - Automatischer Brandalarm, (automatische Brandmeldung über Telefonleitung an die Leitstelle) - Abarbeitung von Mittelbränden (Mittelbrand = Einsatz von mehr als zwei C-Rohren) Technische Hilfeleistung: - Abarbeitung eines Verkehrsunfalls mit einer eingeklemmten Person (unter Beachtung der Schutzzieldefinition dieses Brandschutzbedarfsplanes) - Befreiung von eingeschlossenen Personen in einem Aufzug - Allgemeine Technische Hilfe mit anzunehmender Menschengefährdung Feuerwehreinsätze in Verbindung mit atomaren, biologischen und/oder chemischen Gefahren: - Einleitung von Absperrmaßnahmen, Kennzeichnung und Markierung des Gefahrenbereichs - Einleitung von Menschenrettung, unter Beachtung der persönlichen Mindestschutzausrüstung - Verhinderung von Ausbreitungsgefahren (z.B. bei Öleinsatzen durch Ölsperren ect.) - Errichtung einer Ölsperre im Ausrückebereich des Löschzuges. - Einleitung der ersten Gefahrenabwehrmaßnahmen beim Öleinsatz - 30 - Die vorgenannten Mindestleistungen sind Vorgaben, an die die Alarm- und Ausrückeordnung und die Fahrzeug- und Materialbeschaffungen angepasst werden müssen. Der genannte Gesamterreichungsgrad (Brandschutzbedarfplan) kann dadurch nicht verbessert werden. 7.3 Technische Hilfeleistungen 7.3.1 Einsatzmodell „Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person“ Ein kritischer Einsatz mit Menschenrettung, der sich prinzipiell zu jeder Zeit und an jedem Ort in Kreuzau ereignen kann, ist ein Verkehrsunfall, bei dem Personen im Fahrzeug eingeklemmt sind. Bei einer solchen Einsatzlage ist durch meist starke Beschädigung der Unfallfahrzeuge und auslaufendes Öl und Benzin auch mit einer akuten Brandgefahr zu rechnen. Ferner ist auf eine starke Eigensicherung der Einsatzkräfte zu achten, da erfahrungsgemäß eine starke Gefährdung der Einsatzkräfte durch nicht beteiligte Verkehrsteilnehmer besteht. 7.3.2 Aufgabe, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke Aufgrund der gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden einsatztaktischen Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Hilfsfrist vorzunehmen: A. Eigensicherung Neben der Absicherung der Unfallstelle durch Einsatzfahrzeuge und Aufstellen von Leuchten und Verkehrsleitkegeln, muss bei auslaufenden Kraftstoffen eine ausreichend bemessene Absperrung und Räumung der Einsatzstelle erfolgen. B. Zugang zum Unfallopfer verschaffen und Einsatzstelle vor Brandgefahren schützen Zur Einleitung der medizinischen Versorgung muss dem Rettungsdienst ein ausreichender Zugang zum Unfallopfer geschaffen werden, der die Überwachung und Sicherung der Vitalfunktionen ermöglicht. Dies erfordert in der Regel den Einsatz von hydraulischem Rettungsgerät. Zur Sicherung der Einsatzstelle gegen Brandgefahren ist die Vornahme eines C-Rohres und die Bereitstellung eines Pulverlöschers erforderlich. C. Befreiung der eingeklemmten Person Nach erfolgter Stabilisierung der Vitalfunktionen muss die eingeklemmte Person soweit befreit werden, dass sie ohne weitere gesundheitliche Beeinträchtigung in den Rettungswagen verbracht werden kann. Dies erfordert in vielen Fällen den Einsatz von weiteren speziellen Rettungsgeräten. - 31 - D. Beseitigung von Umweltgefahren Nach der Rettung der Person(en) müssen das weitere Auslaufen von Öl, Kraftstoff oder Kühlwasser gestoppt und ausgelaufene Stoffe aufgenommen sowie die Straße gereinigt werden. Zur Bewältigung der im Szenario dargestellten Einsatzsituationen müssen mit dem Eintreffen der ersten taktischen Einheit folgende Funktionen besetzt sein: 1 Funktion Einsatzleiter, Leitung und Koordination der technischen Maßnahmen 2 Funktionen Maschinisten, Tanklöschfahrzeug mit Zusatzbeladung technische Hilfe, sowie Rüstwagen (RW 1), Bedienung Feuerlöschkreiselpumpe, Bedienung Stromerzeuger, Bereitstellung von sonstigem Gerät, Abklemmen der Fahrzeugbatterie. 2 Funktionen Vornahme von hydraulischen Rettungsgeräten, Bereitstellung von Spezialgeräten, Sicherung des Fahrzeuges. 2 Funktionen 1 Trupp zur Eigensicherung, Warnleuchten, Verkehrsleitkegel Beleuchtung, Absperren 2 Funktionen 1 Trupp Brandschutz, Vornahme Schnellangriff und Pulverlöscher Zur Erfüllung der Erstaufgaben sind also 9 Funktionen erforderlich (TLF 16/25 und RW 1). Für den Einsatz von Rettungszylindern, Hebewerkzeugen und speziellen Rettungsgeräten ist nach spätestens 5 Minuten (Zeitdauer zur Stabilisierung der Vitalfunktionen der eingeklemmten Person) nach dem Eintreffen der ersten Einheit eine Unterstützungseinheit (Gruppe 1 : 8) erforderlich. Diese Einheit unterstützt bei den Arbeiten der ersten Einheit (nach Bedarf) und übernimmt Arbeiten bei der Räumung der Einsatzstelle, Aufnahme auslaufender Flüssigkeiten, Abstreuen der Unfallstelle mit Bindemitteln, Aufnahme des Bindemittels, Reinigung der Fahrbahn. 7.3.3 Hilfsfristen Zur Bemessung der Hilfsfristen beim kritischen Einsatz Technische Hilfeleistung werden die gleichen Zeiten zugrundegelegt, die auch für den Brandschutz vorgesehen sind. Für die erste taktische Einheit ist daher eine Eintreffzeit von maximal 8 Minuten einzuhalten, die Unterstützungseinheit muss innerhalb von 13 Minuten eintreffen. 7.4. ABC - Einsätze 7.4.1 Definition der ABC Gefahrenlage Eine der vielseitigsten und schwierigsten Aufgaben der Feuerwehr sind die Einsätze mit Gefahren durch radioaktive, biologische und chemische Stoffe und Materialien. Hierbei müssen die Kräfte der Feuerwehr die Stoffe, von denen bei Herstellung, Verwendung, Lagerung und Transport besondere Gefahren ausgehen können, erkennen und den Gefahren mit geeigneten Maßnahmen entgegenwirken. Das Arbeitsspektrum erstreckt sich in diesen Fällen von der Sicherung der Einsatzstelle bis hin zu Maßnahmen zur Menschenrettung. - 32 - 7.4.1.1 allgemeine Aufgaben, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke Für die oben beschriebenen Einsätze muss die Feuerwehr materiell und personell entsprechend gerüstet sein. Die Feuerwehren im Kreis Düren haben ein gemeinsames Einsatzkonzept erarbeitet. Hiernach setzt sich die kleinste taktische Einheit bei einem ABC – Einsatz wie folgt zusammen: Fahrzeug: ELW 1 als Führungsfahrzeug GWG 1 1 Löschfahrzeug 1 Löschfahrzeug insgesamt Besatzung: 4 Einsatzkräfte 3 Einsatzkräfte 9 Einsatzkräfte 6 Einsatzkräfte 22 Einsatzkräfte (darunter 2 ausgebildete Zugführer) (darunter1ausgebildeterGruppenführer) (darunter 1 ausgebildeter Gruppenführer) (darunter 1 ausgebildeter Gruppenführer) Das gemeinsame Konzept sieht vor, dass ab dem Jahr 2006 insgesamt 5 solcher Einsatzeinheiten im Kreis Düren eingerichtet werden. Die Feuerwehr Kreuzau bildet zusammen mit den Feuerwehren aus Nörvenich und Vettweiß eine solche Einsatzeinheit. Dies bedeutet zunächst, dass sowohl Material als auch Fachpersonal, welches bisher jede Kommune in vollem Umfang bereitstellen musste, nunmehr entsprechend aufgeteilt werden kann. Gleichzeitig verpflichtet sich die Feuerwehr Kreuzau aber auch, ihren Anteil in der ABC – Einheit bei entsprechenden Einsätzen interkommunal zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für ABC - Einsätze innerhalb des Gebietes Kreuzau / Vettweiß / Nörvenich, bei größeren Lagen allerdings auch im gesamten Kreisgebiet. 7.4.1.2 Messeinsätze, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke ABC – Erkundung ist Teil der Lagefeststellung und bezeichnet das Messen, Spüren und Melden von ABC – Gefahren, die Probenahme, die Kennzeichnung und Überwachung, die Erhebung von Wetterdaten sowie allgemeine Beobachtungen. Für diese Zwecke stehen der Löschgruppe Stockheim 2 Fahrzeuge zur Verfügung: Gerätewagen Mess Das Fahrzeug wurde 1988 vom Land NRW beschafft, seit dem Jahr 2002 hat der Kreis Düren die komplette Bewirtschaftung des Fahrzeuges übernommen. Durch die Feuerwehr Kreuzau wird das Fachpersonal gestellt. ABC-Erkunderfahrzeug Das Fahrzeug wurde im Jahr 2002 vom Bund beschafft, die Unterhaltungskosten werden vom Bund getragen. Auch in diesem Fall stellt die Feuerwehr Kreuzau das Personal. ABC-Erkunder, GW-Mess und ein Löschfahrzeug bilden zusammen eine taktische Einheit. Die Besatzung der beiden Fahrzeuge setzt sich aus insgesamt 6 Einsatzkräften zusammen. Das eingesetzte Personal muss über eine umfangreiche Ausbildung verfügen und sich einer permanenten Fort- und Weiterbildung unterziehen. Die Messeinheit deckt den gesamten Südkreis ab. Sie ist aber auch in Konzepte eingebunden, die sich auf das gesamte Gebiet des Kreises Düren und der EUREGIO Aachen erstrecken. - 33 - 8. Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau 8.1 Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr Die Aufgabenzuweisung ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen des FSHG. Für den Bereich der freiwilligen Aufgaben obliegt die Aufgabenzuweisung der Gemeinde. 8.1.1 Aufgaben aufgrund gesetzlicher Vorgaben 8.1.1.1 Allgemein ¾ Bekämpfung von Schadenfeuer ¾ Hilfeleistungen bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen. Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann ¾ Erstellen, ständige Aktualisierung und Fortschreibung der Alarm- und Ausrückeordnung ¾ Wartung, Prüfung und Pflege der persönlichen Ausrüstungsgegenstände ¾ Wartung, Prüfung und Pflege der Feuerwehrfahrzeuge einschließlich der feuerwehrtechnischen Beladung ¾ Reinigung der Feuerwehrgerätehäuser ¾ Mitwirkung von Brandschutz- oder ABC-Einheiten im Zivilschutz ¾ Stellung von Brandsicherheitswachen, bei Veranstaltungen bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen ¾ Brandschutzerziehung in Kindergärten und Schulen im Auftrag der Gemeinde als Verantwortlicher ¾ Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie der Möglichkeiten der Selbsthilfe ¾ Mitwirkung bei der Erstellung und der Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen ¾ Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie von Sonderschutzplänen für besonders gefährliche Objekte ¾ Aus- und Fortbildung, Übungen Durchführung der Grundausbildung, Erprobung der Leistungsfähigkeit durch Übungen - 34 - ¾ Repräsentation und Darstellung der Feuerwehr sowie Mitgliederwebung und Mitgliederbetreuung ¾ Einsatzleitung bei Großschadensereignissen ¾ Beteiligung bei der Brandschau (hauptamtliche Kräfte der Feuerwehren). Brandschaupflichtig sind Gebäude und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Insbesondere auch Gebäude gemäß Sonderbauverordnungen ¾ Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen außerhalb der Dienstzeiten des Bauhofes bzw. des Straßenbaulastträgers, zur direkten Gefahrenabwehr 8.1.1.2 Originäre Aufgaben, die einer besonderen Erläuterung bedürfen ¾ Aufschaltung und Betreuung von Brandmeldeanlagen (BMA) Es werden immer mehr Brandmeldeanlagen zur Brandfrüherkennung durch die Bauaufsicht gefordert und auf die Kreisleitstelle aufgeschaltet. So waren in der Gemeinde Kreuzau zum Beispiel 1990 3 Brandmeldeanlagen aufgeschaltet, heute sind es 11 Anlagen. Durch die Bauaufsicht wird die Installation einer Brandmeldeanlage angeordnet. Einheitliche Vorgaben zum Aufbau der BMA sowie zur Anordnung ihrer Bestandteile werden durch die Bauaufsicht nicht erlassen, sind aber für den reibungslosen Verlauf eines Feuerwehreinsatzes unerlässlich. Aus diesem Grunde muss die örtliche Feuerwehr für ihren Einsatzbereich Regelungen treffen, damit trotz der Vielzahl der in ihrem Zuständigkeitsgebiet vorhandenen Objekte sowie unterschiedlichen Anlagen eine schnelle Orientierung im jeweiligen Objekt und ein effektives Eingreifen möglich ist. Es sind u.a. Festlegungen zu treffen im Bereich Feuerwehrzugang, Schließanlage und Brandmelder. Letztendlich ist jede Brandmeldeanlage vor Inbetriebnahme von der Feuerwehr abzunehmen. Diese Aufgaben können im geforderten Rahmen auf Dauer nicht ausnahmslos durch ehrenamtliches Personal geleistet werden. Darüber hinaus ist in der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr festzulegen, welche Feuerwehreinheiten im Auslösefall zu alarmieren sind. In der Regel ist dies mindestens ein Löschzug. Trotz regelmäßiger Wartungen durch die Betreiber kommt es immer wieder zu Fehlauslösungen der BMA. Bei der Vielzahl der zwischenzeitlich in der Gemeinde Kreuzau vorhandenen Brandmeldeanlagen führt dies zu einer nicht unbedeutenden Belastung für die Einsatzkräfte. ¾ Prüfung und Wartung von Fahrzeugen und Geräten Der optimale Zustand der Fahrzeuge und Geräte sowie deren fehlerlose Funktionsfähigkeit muss durch die Feuerwehr gewährleistet werden. Neben allgemeinen Pflege- und Wartungsarbeiten sind eine Vielzahl von gesetzlich vorgegeben Prüfungen durchzuführen. Hierbei sind zum einen Prüffristen zu beachten, zum anderen gibt es genaue Festlegungen zum Prüfungsumfang. So müssen viele Gerätschaften jährlich bzw. nach je- 35 - dem Einsatz geprüft werden. Eine Missachtung dieser Bestimmungen würde im Schadensfall straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Prüfungen dürfen nur von speziell ausgebildetem Personal vorgenommen werden. So beträgt der Ausbildungsaufwand für einen Geräteprüfer 40 Stunden, regelmäßige Fortbildungen sind zwingend vorgeschrieben. Die Durchführung der geforderten Wartungs- und Prüfungsarbeiten kann im derzeit geforderten Rahmen auf Dauer nicht ausnahmslos ehrenamtlich geleistet werden. ¾ Erstellen von Einsatzplänen Um eine effektive Abwicklung von Feuerwehreinsätzen zu gewährleisten, sind im Vorfeld durch die Feuerwehr zur Einsatzplanung und –vorbereitungentsprechende Pläne zu erstellen und fortzuschreiben. Hierzu gehören u.a. Alarm- und Ausrückeordnungen, Hydrantenpläne und sonstige Einsatzpläne. Diese beziehen sich - auf das jeweilige Objekt (z.B. Schulen, Gewerbebetriebe, Versammlungsstätten) oder - ein spezielles Szenarium (z.b. Waldbrand, Ölunfall, ABC – Alarm), - auf die zu alarmierenden Einsatzkräfte, Anfahrtswege, Einsatzgrundsätze ect. Bezogen auf das vorhandene Gefährdungspotential innerhalb der Gemeinde Kreuzau hat dies einen großen zeitlichen Aufwand zur Folge, welcher eine erhebliche Belastung für das ehrenamtliche Personal bedeutet. ¾ Brandschutzerziehung und –aufklärung: Das FSHG verpflichtet die Gemeinde zur Brandschutzerziehung und -aufklärung. Die Tatsache, dass in Deutschland jährlich zirka 600 Menschen bei Bränden sterben und 6.000 bis 10.000 Brandopfer zum Teil schwerste Brandverletzungen erleiden, die mit dauerhaften Beeinträchtigungen der körperlichen Gesundheit einhergehen, zeigt auf, dass diese Verpflichtung ernst genommen werden muss. Die Einbindung der Feuerwehr in diese Aufgabe ist unumgänglich, da nur diese die hierfür erforderliche Sachkenntnis besitzt. Die unumgängliche Einbindung der Feuerwehr führt zu weiterem, nicht unerheblichem Zeitaufwand für das eingesetzte ehrenamtliche Personal. Dieser Aufwand besteht zum einen darin, dass die Ausbilder umfassend geschult werden müssen, zum anderen darin, dass der Einsatz vorwiegend über Tag in der personalkritischen Zeit erfolgt. Aus den genannten Gründen ist es nur einer begrenzten Anzahl von Feuerwehrmitgliedern möglich, diese Aufgabe zu übernehmen. Ehrenamtliches Personal der Feuerwehr kann diese Aufgabe nur dann übernehmen, wenn eine entsprechende Sachausstattung (z.B. Unterrichtsmaterial) zur Verfügung steht und der zeitliche Aufwand eine Entschädigung erfährt. - 36 - 8.1.1.3 Jugendarbeit ¾ Jugendarbeit: Das FSHG sieht vor, dass die Gemeinden die Bildung einer Jugendfeuerwehr fördern sollen. Ziel ist es, dass die Feuerwehr die Kinder und Jugendlichen in die dem Gemeinwohl und dem Dienst am Nächsten gewidmete Aufgabe der Feuerwehren einführt und auf die Aufgaben als aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr unter Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit vorbereitet. Feuerwehr ist aber nicht alles bei den Jugendfeuerwehren. Jugendarbeit hat den gleichen Stellenwert. Jugendfeuerwehren unternehmen vieles gemeinsam, sei es auf örtlicher oder auch überörtlicher Ebene. Einige Beispiele der allgemeinen Jugendarbeit: Spieleabende, Radtouren, Schwimmveranstaltungen, Wanderungen, Zeltlager auf örtlicher Ebene oder Kreisjugendfeuerwehrzeltlager (2004 in Kleinhau), Teilnahme an Wettbewerben in ganz NRW, wie z.B. Erwerb der Leistungsspange, Sportliche Wettbewerbe, z.B. Tischtennis, Orientierungsläufe. Wie wichtig die Arbeit in der Jugendfeuerwehr ist, zeigt die Tatsache, dass die Neuzugänge der Aktiven in der Feuerwehr in den letzten Jahre fast ausschließlich aus den Reihen der Jugendfeuerwehr kamen (mehr als 90 %). Nur hierdurch blieb die Zahl der Aktiven Kräfte in den letzten Jahren in der Feuerwehr Kreuzau nahezu gleich. Fakt ist, dass nach der Statistik unter Nr. 9.2 der Feuerwehr Kreuzau zur Erreichung des erforderlichen Personalsolls rd. 90 aktive Feuerwehleute fehlen - die Aktiven in den letzten Jahren fast ausnahmslos vorher der Jugendfeuerwehr angehört haben Ohne Jugendfeuerwehr ist der Bestand der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau erheblich gefährdet.Deshalb muss es ein besonderes Interesse aller Beteiligten sein, die Jugendarbeit weiter zu fördern und nach Möglichkeit auszubauen. Hierfür sind allerdings erhebliche Personalaufwendungen zu erbringen. So wurden im Jahr 2005 bereits 3.090 Stunden durch die Betreuer erbracht, und zwar zusätzlich zum „normalen“ Feuerwehrdienst. Die personellen Möglichkeiten der in der Jugendarbeit tätigen aktiven Feuerwehrangehörigen sind ausgeschöpft, zum Teil sind sie bereits überschritten. Die Förderung der Jugendfeuerwehr und die Unterstützung der Jugendbetreuer muss für alle Verantwortlichen ein besonderes Anliegen sein, da, wie bereits ausgeführt, aus diesen Reihen der so dringend benötigte Nachwuchs der aktiven Wehr erwächst. Deshalb ist dringend ein Konzept zu erstellen, wie die Jugendarbeit der Feuerwehr in der Zukunft wirkungsvoll gefördert werden kann. - 37 - 8.1.1.4 Aus- und Fortbildung ¾ Bereich Aus- und Fortbildung z. B. - Koordinierung/Durchführung interner/externer Ausbildung - Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungsstellen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen usw. - Grundausbildung, Truppmann Gesamtkonzept der Basisausbildung (Laufbahn- und Fachausbildung) 1.1 Ausbildung zum 1.2 Truppmann 1.3 auf Gemeindeebene 1. Modul Tm 40 Stunden 2. Modul Tm 40 Stunden 3. Modul Tm 40 Stunden 4. Modul Tm 40 Stunden 1.4 2 Ausbildung an Feuerwehrfahrzeugen und -geräten des Standortes 3 Ausbildung im Sprechfunk auf Kreisebene Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger auf Kreisebene 4 5 Weiterbildung in der Funktion „Truppmann“ z.B. Absturzsicherung [ ABC-Einsätze (Gefahrstoffeinsatz, Strahlenschutzeinsatz)] Ausbildung für Sonderfunktionen (z.B. Maschinist für Löschfahrzeuge) nach Bedarf 6.1 Ausbildung zum 6.2 Truppführer 6.3 auf Kreisebene Abschluss im 1. Jahr der Ausbildung Abschluss im 2. Jahr der Ausbildung (nach Bedarf) 16 Stunden Abschluss im 3. Jahr der Ausbildung 40 Stunden Anm.: kann auf zwischen 2. und 3. Modul der TmAusbildung durchgeführt werden (Empfehlung (nach Bedarf) 80 Stunden 40 Stunden 1. Modul Tf 30 Stunden 2. Modul Tf 30 Stunden 3. Modul Tf 10 Stunden Abschluss im 4.Jahr der Ausbildung (Empfehlung) Ausbildung in Brandübungsanlagen weitere Fach- und Laufbahnausbildung - 38 - 8.1.2 Andere Aufgaben ¾ Technische Hilfeleistungen für Dritte auf freiwilliger, privatrechtlicher Basis z.B. - Türöffnungen - Sicherheitsmaßnahmen durch Einsetzen von Schließzylindern oder Notverglasungen - Gestellungen von Fahrzeugen und Geräten - Beseitigung von Gefahrenquellen auf Privatgrundstücken z. B. nach Zerstörungen durch Dritte: Entfernen von Dachziegeln, Mauerstücken usw. ¾ Übertragene Aufgaben anderer Ämter, wie Ordnungs-, Umwelt- oder Veterinäramt z.B. - Tiertransport (Fundtiere ins Tierheim) ¾ Amtshilfen für die Polizei z.B. - Ausleuchten von Einsatzstellen - Gestellung von Fahrzeugen und Geräten - Leichenbergung ¾ Weitere freiwillige Aufgaben z. B. - Durchführung von Eigenleistungen bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Feuerwehrgerätehäusern und -fahrzeugen - Begleitung von Prozessionen (Verkehrssicherung ohne Polizei) - Unterstützung von Sportveranstaltungen (Rad-, Reitsport, Leichtathletik, Fußball –Ordnungsdienst, Hindernisdienst, Verkehrsmaßnahmen) - Bei Großveranstaltungen (Gemeinde-/Stadtfeste) - Musikfeste (Ordnungsdienst) - Kirmesumzüge, Teilnahme als Verein - Feuerwehrverbandsveranstaltungen (Umzüge, Übungen) - Leistungsnachweis - Martinszugbegleitung - Verteilung von Informationen an Haushalte (fehlende Informationsmöglichkeiten bei besonderen Gefahrenlagen –Hochwasser-) - Sicherheitsdienste bei Feuerwerken - Teilnahme an Kirchenfesten einschl. Ordnungsdienste - Ordnungsdienst und Beteiligung bei Karnevalsumzügen und Schützenfesten - Kranzniederlegungen (Transport des Kranzes) - 39 - 8.2 Allgemeines, Organisation Gemeindefeuerwehr Kreuzau Wehrführer Gemeindejugendfeuerwehrwart Jugendfeuerwehr in 4 Gruppen 84 Mitglieder stellvertr. Wehrführer Alters- und Ehrenabteilung 53 Mitglieder 176 Aktive Löschzug 1 Löschzug 2 Löschzug 3 3 Löschgruppen 3 Löschgruppen 3 Löschgruppen LG Stockheim 22 Aktive LG Drove LG Thum LG Boich LG Kreuzau LG Üdingen LG Obermaubach LG Untermaubach LG Winden 23 Aktive 17 Aktive 20 Aktive 25 Aktive 11 Aktive 13 Aktive 15 Aktive 16 Aktive - 40 - - 41 - - 42 - - 43 - - 44 - - 45 - - 46 - 8.3 Personal, Ausbildung Die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau besteht zur Zeit aus 176 aktiven Mitgliedern (vgl. Anlagen 10.1 und 10.2). Hier wird insbesondere darauf hingewiesen, dass in der Gemeinde Kreuzau ein erheblicher Mehrbedarf an Feuerwehrpersonal besteht als zur Zeit vorhanden ist. Um die Aufgabenerledigung effizient und ordnungsgemäß durchführen zu können, benötigt die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau ca. 88 Mitglieder mehr. Diese sind wiederum in verschiedensten Aufgabengebieten auszubilden (vgl. Anlage 10.1). Bei der Gewinnung neuer Mitglieder ist insbesondere die Jugend anzusprechen, da in den einzelnen Löschgruppen der Altersdurchschnitt oftmals über 40 Jahren liegt (vgl. Anlage 10.2). Die Aus- und Weiterbildung der bereits aktiven Mitgliedern ist ebenfalls zwingend notwendig, da in den einzelnen Löschgruppen der Feuerwehr Kreuzau oftmals eine erhebliche Diskrepanz zwischen der vorhandenen Soll- und Iststruktur besteht. 8.4 Gerätehäuser, Fahrzeuge Gerätehäuser: Jede der 9 Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau ist in einem eigenen Feuerwehrgerätehaus untergebracht, welches sich zumeist im Zentrum der jeweiligen Ortschaft befindet. Aufgrund der unterschiedlichen Errichtungsjahre, sowie verschiedenster Um- und Erweiterungsbauten, ist eine Gesamtbeschreibung der Gerätehäuser nicht möglich. Eine tabellarische Aufstellung ist als Anlage 9.4 beigefügt. Einzelbeschreibungen sind, sofern es erforderlich ist, unter Punkt 8.2.1 bei dem jeweiligen Ortsteil aufgeführt. Als generell problematisch wird auf folgendes hingewiesen: - In den meisten Gerätehäusern sind mehr Fahrzeuge untergebracht, als Stellplätze vorhanden sind. Dies kann im Einsatzfall zu einer erheblichen Gefährdung des Einsatzpersonals führen. Um diese Gefährdungen zu vermeiden, müssen an den Gerätehäusern in Thum, Üdingen und Winden jeweils eine Garage für das MTF und am Gerätehaus in Drove ein zusätzlicher Stellplatz angebaut werden. Das Gerätehaus in Stockheim bedarf eines umfangreichen Aus- und Umbaus. - In einigen Gerätehäusern entsprechen die Tore nicht mehr den heutigen Bestimmungen und sind zu niedrig. Eine bauliche Veränderung lässt sich jedoch kaum realisieren. - Zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen durch mit Schadstoffen kontaminierter und verschmutzter Einsatzbekleidung ist es dringend erforderlich, dass eine strickte Trennung zwischen Umkleideraum und sonstigen Räumen des Gerätehauses eingehalten wird. Dies ist nur in den Gerätehäusern Kreuzau, Obermaubach, Untermaubach und Winden der Fall. Ein zentrales Lager für Ausrüstungsgegenstände und Nachschub wurde bereits im neuen Gerätehaus Kreuzau eingerichtet, eine zentrale Kleiderkammer für Schutz- und Dienstbekleidung soll im Gerätehaus Untermaubach eingerichtet werden. Telefonanschlüsse und Faxgeräte Gerätehäuser - 47 - Bei verschiedenen Einsätzen in der Vergangenheit, z. B. Hochwassereinsätze nach extremen Regenfällen, wurde deutlich,, dass es durchaus notwendig sein kann, Einsatz-Abschnitte in den einzelnen Ortsteilen zu bilden. Es bietet sich an, die Abschnittsleitung in den Grätehäusern unterzubringen. Um eine problemlose Kommunikation zwischen den Abschnittsleitern und der Einsatzleitung zu gewährleisten, ist es unbedingt notwendig, dass alle Gerätehäuser mit einem analogen Telefonanschluss sowie mit einem kombinierten Telefon-Faxgerät ausgestattet sind. Fahrzeuge: Weiterhin ist die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau im Besitz von 21 Fahrzeugen sowie 3 Anhängern (vgl. Anlage 9.3). Diese reichen jedoch nicht in jeder Löschgruppe aus, da die vorhandenen Fahrzeuge oftmals nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen, z. B. verfügen die Löschfahrzeuge in Thum und Üdingen über keinen eingebauten Löschwassertank, was unter Umständen zur Nichteinhaltung der Hilfsfristen führt, da an der Einsatzstelle erst eine Löschwasserversorgung aufgebaut werden muss, bevor weitere Maßnahmen getroffen werden können. (vgl. Anlage 10.5). Aufgrund der hohen Anschaffungskosten von Feuerwehrfahrzeugen wurde in den letzten Jahren oftmals die Neuanschaffung von Löschfahrzeugen verschoben, so dass die Fahrzeuge im Durchschnitt ca. 13 Jahre alt sind. (Weiteres siehe Anlage 10.3). 8.5 Gerätschaften, Ausstattung Feuerwehrtechnisches Gerät: Den sich ständig ändernden Anforderungen an die Feuerwehr ist das entsprechende feuerwehrtechnische Gerät regelmäßig anzupassen. Funkmeldeempfänger: Die Alarmierung der Feuerwehrangehörigen erfolgt ausschließlich über Funkmeldeempfänger. Alle aktiven Feuerwehrmitglieder sind aus diesem Grund mit entsprechenden Empfängern ausgestattet. Aufgrund der Empfindlichkeit dieser technischen Geräte müssen jedoch jährlich Neukäufe eingeplant werden. Erfahrungswerte zeigen, dass jährlich ca. 10 % der vorhandenen Meldeempfänger ausgetauscht werden müssen. Persönliche Ausrüstung: Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des FSHG sowie Unfallschutzbestimmungen müssen die Kleidung und Ausrüstung der Feuerwehren den notwendigen Sicherheitsanforderungen entsprechen und sollen ein einheitliches Erscheinungsbild bieten. 1996 wurde durch den Landesinnenminister per Erlass festgelegt, dass nur noch Feuerwehrschutzkleidung nach den Herstellungs- und Prüfungsbeschreibungen (HUPF) zu beschaffen ist. Derzeit ist bereits ein Großteil der Feuerwehrangehörigen mit Feuerschutzkleidung nach HUPF ausgestattet. Durch Beschädigungen und Abnutzung im Feuerwehrdienst wird ein Teil der Schutzkleidung unbrauchbar, es kann hier von ca. 20 % des Bestandes pro Jahr ausgegangen werden. Um den gesetzlichen Bestimmungen, und hier insbesondere den Unfallverhütungsvorschriften, weiterhin Rechnung zu tragen, ist es erforderlich, dass hierfür in jedem Haushaltsjahr entsprechende Mittel bereitgestellt werden. Weitere Informationen hierüber können der Ziffer „6.2 Kostenaufstellung“ entnommen werden. - 48 - Atemschutz: Zum Schutz der Einsatzkräfte vor giftigem Brandrauch und vor anderen giftigen Dämpfen und Gasen benötigt die Feuerwehr Atemschutzgeräte. Die Bedeutung des Atemschutzes innerhalb der Feuerwehr ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Die Hersteller haben ihre Atemschutzgeräte ständig weiterentwickelt und dem heutigen Stand der Technik angepasst. Immer kürzer werdende Wartungs- und Prüfintervalle und Aussonderungsfristen erfordern einen immer größer werdenden Aufwand, zeitlich und materiell. In den nächsten Jahren müssen daher die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden, um dringend erforderliche Investitionen zu tätigen, hierbei handelt es sich im Einzelnen um: Atemschutzgeräte: Die Feuerwehr Kreuzau verfügt derzeit über 50 Atemschutzgeräte. Diese Geräte gehören zur Norm- und somit Mindestausstattung der Feuerwehrfahrzeuge. Durch den Hersteller wurde mitgeteilt, dass die Ersatzteilversorgung für einen bestimmten Gerätetyp eingestellt wird. Aus diesem Grund müssen bis zum Jahr 2007 insgesamt 20 Geräte ersatzbeschafft werden. Hierfür sind Gesamtaufwendungen in Höhe von rd. 44.000,-- € erforderlich. Atemluft-/Druckluftflaschen: Atemluftflaschen sind Bestandteil der Atemschutzgeärte; darüber hinaus werden sie auch für den Einsatz von pneumatischen Rettungsgeräten (z.B. Hebekissen, Sprungrettungsgeräte) verwendet. Auch auf die Atemluftflaschen hat der o.g. Herstellerhinweis Auswirkungen. Um weiterhin, die erforderliche 100 %ige Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräte und pneumatischen Rettungsgeräte zu gewährleisteten, ist die Vorhaltung einer gewissen Einsatzreserve erforderlich, die nunmehr ersatzbeschafft werden muss . Hierfür ist ein Betrag von rd. 5.000,00 € bereitzustellen. Totmannwarner: Aufgrund von Vorfällen mit Atemschutzgeräteträgern hat sich der Stand der aktuellen Sicherheitstechnik in diesem Bereich in den letzten Jahren stark verändert. Jedes Atemschutzgerät sollte nach diesen Bestimmungen mit einem sog. Totmannwarner ausgestattet werden. Diese Geräte geben sowohl ein optisches und akustisches Signal ab, sobald sich die Einsatzkraft über einen gewissen Zeitraum nicht bewegt hat. Dieses Signal informiert die Atemschutzüberwachung über diesen Umstand und ermöglicht dann eine schnelle Ortung des Betroffenen für die Rettungseinheit. Der Einsatz dieser Geräte führt zu einer größeren Sicherheit für die Einsatzkräfte bei den gefährlichen Einsätzen unter Atemschutz. Die voraussichtlichen Kosten hierfür betragen rd. 12.000,-- €. Fluchthauben: Die Rettung von Personen aus verrauchten Gebäudebereichen wird in der Regel durch die Treppenräume durchgeführt. Wenn diese verraucht sind, müssen die Personen mit Fluchthauben durch diesen Bereich "transportiert" werden. So ist z.B. durch die steigende Anzahl der Altenwohnheime in der Gemeinde potentiell mit einer "größeren Zahl solcher Rettungen“ zu rechnen. Aus diesem Grund sollte jede Löschgruppe über 2 Fluchthauben verfügen, hierzu sind Kosten in Höhe von 4.000,-- € einzuplanen. - 49 - 9. Schutzzielfestsetzung / Soll- / Ist- Vergleich 9.1 Sollstruktur Grundsätzlich müssen die geforderten Hilfsfristen bei allen Einsätzen an jedem Ort der Gemeinde zu jeder Tages- und Nachtzeit erfüllt werden. Dass die Struktur der Gemeinde Kreuzau mit ihren einzelnen Ortsteilen, die zum Teil einige Kilometer voneinander entfernt sind, die Erfüllung dieser Vorgaben erschwert, muss bei den festzusetzenden Maßnahmen unbedingt Berücksichtigung finden. Die Anfahrzeiten zu den Gerätehäusern und von hier zur Einsatzstelle nehmen eine gewisse Zeit in Anspruch. Um ein Eintreffen der Einsatzkräfte im beschriebenen Zeitraster zumindest annähernd sicherzustellen, ist es unabdingbar, dass die einzelnen Einheiten (Löschgruppen) flächendeckend im Gemeindegebiet verteilt sind diese personell und materiell so ausgestattet sind, dass sie die Anforderungen (Wohnungsbrand, Unfall) mit eigenen Mitteln erfüllen können. Wären diese Rahmenbedingungen nicht erfüllt, wären die geforderten Standards in keinem Fall zu erfüllen. Die Sicherstellung der Anforderungen in den sog. Personalkritischen Zeiten, werktags zwischen 7.00 Uhr und 16.00 Uhr, ist allerdings auch unter diesen Voraussetzungen nur schwer zu realisieren. In der Gesamtbetrachtung bleibt festzuhalten, dass bei der Aufgabenerledigung durch eine freiwillige Feuerwehr das Schutzziel im günstigsten Fall zu 80 % aller statistikrelevanten Einsätze erreicht werden kann. Aus diesem Grund wird durch den Rat der Gemeinde das Schutzziel der FF Kreuzau wie folgt festgesetzt: Hilfsfrist für 9 Einsatzkräfte mit einem Löschfahrzeug in 8 Minuten und weitere 9 Einsatzkräfte mit einem Löschfahrzeug in weiteren 5 Minuten mit einem Gesamterreichungsgrad von 80 % 9.2 Iststruktur Die vorhandenen Strukturen, die Organisation und Ausstattung der Feuerwehr Kreuzau sind grundsätzlich geeignet, das geforderte Schutzziel zu erreichen. Die Sicherstellung der Anforderungen in den sog. personalkritischen Zeiten, werktags zwischen 7.00 Uhr und 16.00 Uhr, erfordern jedoch erheblich weitergehende Maßnahmen. Derzeit ist die Personal-/Zeitanforderung in dieser Zeit nicht zu erreichen. Folgende Maßnahmen sind hierzu erforderlich, bzw. befinden sich seitens der Feuerwehr derzeit in der Umsetzung: - 50 - - Erstellen und Durchführen eines 5-Jahres-Plans für Investitionen Aufbau und Organisation einer „Tages-Alarm-Gruppe“ Überarbeitung der Alarm- und Ausrücke-Ordnung (AAO) Inwieweit das in der Sollstruktur definierte Schutzziel derzeit tatsächlich erreicht wird, ist in den Gemeindekarten, die als Anlage 10.5 Bestandteil dieses Brandschutzbedarfsplanes sind, aufgeführt. 9.2.1 Einzelbetrachtung Die Feuerwehr Kreuzau, die ausschließlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern besteht, ist derzeit in 9 Löschgruppen gegliedert. Eine Aufstellung über Mitgliedsstärke und Ausbildungsstand ist als Anlage 10 beigefügt. Ortsteil Bilstein Der Ortsteil Bilstein verfügt über keine eigene Löschgruppe. Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen. Die innerhalb der beiden Hilfsfristen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung aus. Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Bilstein sind z.B. ausgedehnte Waldflächen sowie mehrere landwirtschaftlich genutzte Anwesen. Eine besondere Gefährdung besteht für die im Außenbereich liegende Bebauung im Bereich der „oberen Hochkoppel“. Die Löschwasserversorgung kann hier nur durch mitgeführtes Wasser sichergestellt werden, also über Tanklöschfahrzeuge der Feuerwehr. Die Feuerwehr Kreuzau verfügt derzeit über 1 Tanklöschfahrzeug mit einem Löschwasservorrat von 2.500 Liter, dieses ist in Winden stationiert. Die Löschgruppen aus Ober- und Untermaubach führen insgesamt 1.800 l Wasser mit. Weitere Tanklöschfahrzeuge müssen im Einsatzfall aus den umliegenden Kommunen nachgefordert werden. Das Verlegen einer Schlauchleitung ist zwar möglich, im geforderten Zeitrahmen aber nicht realisierbar. Die Löschwasserversorgung erfolgt ansonsten im Ortsteil Bilstein über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten. Sofern sich der Einsatz auf die Dimension eines Zimmerbrandes beschränkt, reichen die zur Verfügung stehenden Fahrzeuge und das aus dem öffentlichen Wassernetz vorgehaltene Löschwasser aus. Eine zusätzliche Löschwasserentnahme ist allerdings durch einen Hydranten möglich, der am Ortsrand auf einer Transportleitung der Stadtwerke steht. Diese Leitung gewährleistet eine gesicherte Entnahme von ausreichendem Löschwasser. Der Aufbau der Löschwasserleitung ist allerdings aufwendig und im geforderten Zeitrahmen nicht realisierbar. Die Alarmierung der erforderlichen Einheiten ist in der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr vorgesehen. Eine Verbesserung der Löschwasserversorgung durch das öffentliche Wassernetz ist aus hygienischen Gründen nicht realisierbar. - 51 - Ortsteil Bogheim Der Ortsteil Bogheim verfügt über keine eigene Löschgruppe. Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen. Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Bogheim sind z.B. ausgedehnte Waldflächen, mehrere landwirtschaftlich genutzte Anwesen sowie der in der Ortslage ansässige Gewerbebetrieb Wienands. Die Löschwasserversorgung erfolgt im Ortsteil Bogheim über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten. Sofern sich der Einsatz auf die Dimension eines Zimmerbrandes beschränkt, reichen die zur Verfügung stehenden Fahrzeuge und das aus dem öffentlichen Wassernetz vorgehaltene Löschwasser aus. Bei einem darüber hinaus gehenden Löschwasserbedarf sind logistische Aufwendungen erforderlich, die allein mit Mittel der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau nicht geleistet werden können. Sowohl für die Einrichtung eines Pendelverkehrs mit Tanklöschfahrzeugen als auch für die Verlegung einer Schlauchleitung ist die Feuerwehr Kreuzau auf die Unterstützung anderer Kommunen angewiesen. Dies wird in der aktuellen Alarm- und Ausrückeordnung berücksichtig. Ortsteil Boich Der Ortsteil Boich verfügt über eine eigene Löschgruppe. Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen. Stärke, Ausbildungsstand sowie die Altersstruktur der Löschgruppe Boich entnehmen Sie bitte den Anlagen 10.1 und 10.2. Eine genaue Beschreibung des Feuerwehrgerätehauses finden Sie in der Anlage 10.4. Informationen über die stationierten Feuerwehrfahrzeuge, über deren Verwendungsart, Alter und Zustand sind in der Anlage 10.3 aufgeführt. Diese Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung aus. Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Boich sind z.B. die Gereonschule, das Sägewerk Wollbrandt inmitten der Ortslage sowie mehrere landwirtschaftlich genutzte Anwesen. Die Löschwasserversorgung erfolgt über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten und ist als ausreichend anzusehen. Bei einem evtl. größeren Löschwasserbedarf kann auf einen Brunnen in der Mitte des Ortes als Löschwasserentnahmestelle zurückgegriffen werden. - 52 - Ortsteil Drove Der Ortsteil Drove verfügt über eine eigene Löschgruppe. Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen. Stärke, Ausbildungsstand sowie die Altersstruktur der Löschgruppe Drove entnehmen Sie bitte den Anlagen 10.1 und 10.2. Eine genaue Beschreibung des Feuerwehrgerätehauses finden Sie in der Anlage 10.4. Informationen über die stationierten Feuerwehrfahrzeuge, über deren Verwendungsart, Alter und Zustand sind in der Anlage 10.3 aufgeführt. Diese Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung aus. Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Drove sind z.B. die Grundschule, der Kindergarten, ein Saal, in dem oftmals überregionale Veranstaltungen stattfinden, ein Altenwohnheim mit Schwerstpflegefällen sowie ausgedehnte Wald- und Heideflächen im Bereich der „Drover Heide“. Die Löschwasserversorgung erfolgt über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten und ist generell als ausreichend anzusehen. Eine Besonderheit stellt der Bereich „Drover Berg“ (Wehrstraße, Wewordenstraße, Drover Heide) dar. Sofern hier mehr als das in den Fahrzeugen mitgeführte Löschwasser benötigt wird, reicht die Löschwassermenge aus dem öffentlichen Wassernetz in diesem Bereich nicht aus. In diesen Fällen muss die Löschwasserversorgung über Schlauchleitungen aus der Mitte der Ortslage sichergestellt werden. Das Verlegen dieser Schlauchleitung ist zwar möglich, jedoch zeitaufwendig. Ortsteil Kreuzau Der Ortsteil Kreuzau verfügt über eine eigene Löschgruppe. Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen. Stärke, Ausbildungsstand sowie die Altersstruktur der Löschgruppe Kreuzau entnehmen Sie bitte den Anlagen 10.1 und 10.2. Eine genaue Beschreibung des Feuerwehrgerätehauses finden Sie in der Anlage 10.4. Informationen über die stationierten Feuerwehrfahrzeuge, über deren Verwendungsart, Alter und Zustand sind in der Anlage 10.3 aufgeführt. Diese Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung aus. Die besonderen Gefährdungspotentiale stellen sich im Ortsteil Kreuzau u.a. wie folgt dar: - Die Grundschule inmitten des Ortskerns und das Schulzentrum, in dem sich in den Schulstunden fast 2.000 Schüler und Lehrer aufhalten, - betreute Seniorenwohnungen an verschiedenen Stellen des Ortsteils, - 53 - - zwei große Tankstellen und - die Schienenstrecke der Rurtalbahn mit mehreren Bahnübergängen. - Die drei großen Industriebetriebe Kappa und Niederauer Mühle (Papier) sowie das Hoesch Metall- und Kunststoffwerk (Kunststoffverarbeitung) mit dem angrenzenden Logistikzentrum grenzen unmittelbar an die Wohnbebauung an und erfordern weitreichende Einsatzvorplanungen sowie die Vorhaltung entsprechender Einsatzmittel. Die installierten Brandmeldeanlagen sorgen einerseits für eine frühzeitige Alarmierung der Feuerwehr, andererseits sorgt die nicht unerhebliche Zahl der Fehlalarme auch für eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Einsätzen und somit für eine Belastung der Feuerwehr, da sich die Maßnahmen (Anzahl der zu alarmierenden Einsatzmittel) schon aus rechtlicher Sicht nicht von einem tatsächlichen Alarm unterscheiden dürfen. Als besonderes Gefahrenpotenzial ist der Ortskernbereich anzusehen. In der vorhandenen Wohnbebauung befinden sich eine Vielzahl von Geschäftsräumen, insbesondere Ladenlokale, Arztpraxen, Büroräume, Tiefgaragen und Gaststätten sowie die Grundschule. Diese Gebäude erstrecken sich größtenteils über mehrere Etagen. Eine besondere Gefährdung besteht für die Wohnbebauung im Bereich des „Lohberges“ und „Haus Bonsbusch“. Die Löschwasserversorgung kann hier nur durch mitgeführtes Wasser sichergestellt werden, also über Tanklöschfahrzeuge der Feuerwehr. Die Feuerwehr Kreuzau verfügt derzeit über 1Tanklöschfahrzeug mit einem Löschwasservorrat von 2.500 Liter. Weitere Tanklöschfahrzeuge müssen im Einsatzfall aus den umliegenden Kommunen nachgefordert werden. Das verlegen einer Schlauchleitung ist zwar möglich, im geforderten Zeitrahmen aber nicht realisierbar. Die übrige Löschwasserversorgung erfolgt über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten und ist als ausreichend anzusehen. Die Rur sowie der Industrieteich können ebenfalls als Wasserentnahme in Anspruch genommen werden. Zum einen steht hier eine unbegrenzte Menge Wasser zur Verfügung, zum anderen ist aber ein erheblicher Zeitaufwand für die Herrichtung dieser Wasserentnahmen einzuplanen. Ortsteil Langenbroich / Bergheim Der Ortsteil Langenbroich / Bergheim verfügt über keine eigene Löschgruppe. Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen. Die innerhalb der beiden Hilfsfristen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung aus. Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Langenbroich / Bergheim sind z.B. ausgedehnte Waldgebiete, einige landwirtschaftliche Anwesen sowie der Streckenverlauf der K27. Die Löschwasserversorgung erfolgt in Langenbroich / Bergheim über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten. Sofern sich der Einsatz auf die Dimension eines Zimmerbrandes beschränkt, reichen die zur Verfügung stehenden Fahrzeuge und das aus dem öffentlichen Wassernetz vorgehaltene Löschwasser aus. Eine Verbesserung der Löschwasserversorgung durch das öffentliche Wassernetz ist aus hygienischen Gründen nicht realisierbar. - 54 - Eine weitere Löschwasserversorgung kann hier nur durch mitgeführtes Wasser sichergestellt werden. Sofern hierzu die Fahrzeuge der Feuerwehr Kreuzau nicht ausreichen, müssen diese im Einsatzfall aus den umliegenden Kommunen angefordert werden. Dies wird in der aktuellen Alarm- und Ausrückeordnung berücksichtig. Ortsteil Leversbach Der Ortsteil Leversbach verfügt über keine eigene Löschgruppe. Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen. Die dann zur Verfügung stehenden Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung aus. Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Leversbach sind z.B. die ausgedehnten Waldflächen des Mausauelwaldes sowie einige landwirtschaftlich genutzte Anwesen. Die Löschwasserversorgung erfolgt im Ortsteil Leversbach über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten und ist als ausreichend anzusehen, sofern sich der Löschwasserbedarf auf die Dimension für einen Zimmerbrand beschränkt. Bei einem darüber hinaus gehenden Löschwasserbedarf sind logistische Aufwendungen erforderlich, die allein mit Mittel der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau nicht geleistet werden können. Sowohl für die Einrichtung eines Pendelverkehrs mit Tanklöschfahrzeugen als auch für die Verlegung einer Schlauchleitung ist die Feuerwehr Kreuzau auf die Unterstützung anderer Kommunen angewiesen. Dies wird in der aktuellen Alarm- und Ausrückeordnung berücksichtig. Ortsteil Obermaubach Der Ortsteil Obermaubach verfügt über eine eigene Löschgruppe. Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen. Die zur Verfügung stehenden Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung aus. Stärke, Ausbildungsstand sowie die Altersstruktur der Löschgruppe Obermaubach entnehmen Sie bitte den Anlagen 10.1 und 10.2. Eine genaue Beschreibung des Feuerwehrgerätehauses finden Sie in der Anlage 10.4. Informationen über die stationierten Feuerwehrfahrzeuge, über deren Verwendungsart, Alter und Zustand sind in der Anlage 10.3 aufgeführt. Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Obermaubach sind z.B. die Grundschule mit angeschlossener Mehrzweckhalle, der Kindergarten, mehrere Beherbergungsbetriebe, die Schienenstrecke der Rurtalbahn, der Stausee als Trinkwasserreservoir, ausgedehnte Waldflächen sowie ein landwirtschaftliches Anwesen in der Ortslage Die Löschwasserversorgung erfolgt über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten und ist als ausreichend anzusehen. - 55 - Die Rur sowie der Stausee können ebenfalls als Wasserentnahme in Anspruch genommen werden. Zum einen steht hier eine unbegrenzte Menge Wasser zur Verfügung, zum anderen ist aber ein erheblicher Zeitaufwand für die Herrichtung dieser Wasserentnahmen einzuplanen. Ortsteil Schlagstein Der Ortsteil Schlagstein verfügt über keine eigene Löschgruppe. Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen. Die innerhalb der beiden Hilfsfristen zur Verfügung stehenden Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung aus. Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Schlagstein sind z.B. ausgedehnte Waldflächen, ein Campingplatz, das evangelische Waldheim, dass oft als Unterkunft für Schulklassen und Jugendgruppen dient, landwirtschaftlich genutzte Gebäude inmitten der Ortslage sowie die Schienenstrecke der Rurtalbahn. Die Löschwasserversorgung erfolgt im Ortsteil Schlagstein über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten und ist als nicht ausreichend anzusehen. Eine weitere Löschwasserversorgung kann hier nur durch mitgeführtes Wasser sichergestellt werden, also über Tanklöschfahrzeuge der Feuerwehr. Die Feuerwehr Kreuzau verfügt derzeit über 1 Tanklöschfahrzeug mit einem Löschwasservorrat von 2.500 Liter. Weitere Tanklöschfahrzeuge müssen im Einsatzfall aus den umliegenden Kommunen nachgefordert werden. Die Rur sowie ein Industrieteich können ebenfalls als Wasserentnahme in Anspruch genommen werden. Zum einen steht hier eine unbegrenzte Menge Wasser zur Verfügung, zum anderen ist aber ein erheblicher Zeitaufwand für die Herrichtung dieser Wasserentnahmen einzuplanen. Ortsteil Stockheim Der Ortsteil Stockheim verfügt über eine eigene Löschgruppe. Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen. Stärke, Ausbildungsstand sowie die Altersstruktur der Löschgruppe Stockheim entnehmen Sie bitte den Anlagen 10.1 und 10.2. Eine genaue Beschreibung des Feuerwehrgerätehauses finden Sie in der Anlage 10.4. Informationen über die stationierten Feuerwehrfahrzeuge, über deren Verwendungsart, Alter und Zustand sind in der Anlage 10.3 aufgeführt. Diese Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung aus. Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Stockheim sind z.B. die Grundschule, der Kindergarten, die Wohnheimanlage in der Niederauer Straße, ausgedehnte Waldflächen, Gewerbebetriebe „Am Buchenmaar“ in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung sowie das Gewerbegebiet Stockheim mit 58 ansässigen Betrieben verschiedenster Größen und Gefährdungspotentialen. - 56 - Die Löschwasserversorgung erfolgt über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten und ist im Bereich der Wohnbebauung grundsätzlich als ausreichend anzusehen, sofern sich der Löschwasserbedarf auf die Dimension für einen Zimmerbrand beschränkt. Bei einem darüber hinaus gehenden Löschwasserbedarf sind logistische Aufwendungen erforderlich, die allein mit Mittel der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau nicht geleistet werden können. Im Bereich des Gewerbegebietes reicht die Wasserlieferung jedoch in keinster Weise aus, so dass auf einen unterirdischen Wasservorrat der Firma OBI zurückgegriffen werden muss, bis entsprechende Versorgungsleitungen verlegt sind. Entsprechende vertragliche Regelungen wurden mit der Firma OBI getroffen, die Wasserentnahmestelle ist hergerichtet und gekennzeichnet. Diese Vorgehensweise erfordert die Vorhaltung entsprechenden Materials und einer sehr speziellen Schulung des Personals. Von dieser nicht ausreichenden Wasserversorgung ist auch die im Außenbereich gelegene Bebauung „Stepprath“ betroffen, hier sind im Einsatzfall die gleichen Maßnahmen zu ergreifen. Ortsteil Thum Der Ortsteil Thum verfügt über eine eigene Löschgruppe. Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen. Stärke, Ausbildungsstand sowie die Altersstruktur der Löschgruppe Thum entnehmen Sie bitte den Anlagen 10.1 und 10.2. Eine genaue Beschreibung des Feuerwehrgerätehauses finden Sie in der Anlage 10.4. Informationen über die stationierten Feuerwehrfahrzeuge, über deren Verwendungsart, Alter und Zustand sind in der Anlage 10.3 aufgeführt. Diese Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung nicht aus. Nach dem allgemeinen Stand der Technik sind Feuerwehrfahrzeuge in der heutigen Zeit mit einem Löschwassertank ausgestattet, damit Maßnahmen unabhängig von der vorhanden Wasserversorgung durchgeführt werden können. Das in Thum stationierte Fahrzeug, Baujahr 1986, führt verfügt nicht über einen Löschwassertank. Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Thum sind z.B. der Kindergarten sowie mehrere landwirtschaftliche Anwesen in der Ortslage und am Ortsrand sowie ausgedehnte Wald- und Heideflächen im Bereich der „Drover Heide“ Die Löschwasserversorgung erfolgt über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten und ist als ausreichend anzusehen, sofern sich der Löschwasserbedarf auf die Dimension für einen Zimmerbrand beschränkt. Bei einem darüber hinaus gehenden Löschwasserbedarf sind logistische Aufwendungen erforderlich, die allein mit Mittel der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau nicht geleistet werden können. - 57 - Ortsteil Untermaubach Der Ortsteil Untermaubach verfügt über eine eigene Löschgruppe. Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen. Stärke, Ausbildungsstand sowie die Altersstruktur der Löschgruppe Untermaubach entnehmen Sie bitte den Anlagen 10.1 und 10.2. Eine genaue Beschreibung des Feuerwehrgerätehauses finden Sie in der Anlage 10.4. Informationen über die stationierten Feuerwehrfahrzeuge, über deren Verwendungsart, Alter und Zustand sind in der Anlage 10.3 aufgeführt. Diese Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung aus. Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Untermaubach sind z.B. der Kindergarten, die Schienenstrecke der Rurtalbahn sowie eine historische Burg. Die im Ortsteil Untermaubach ansässige Firma Metsä stellt ein besonderes Gefahrenobjekt innerhalb der gesamten Gemeinde Kreuzau dar. Der große Papier verarbeitende Betrieb erfordert weitreichende Einsatzvorplanungen sowie die Vorhaltung entsprechender Einsatzmittel. Die installierte Brandmeldeanlage sorgt einerseits für eine frühzeitige Alarmierung der Feuerwehr, andererseits sorgt die nicht unerhebliche Zahl der Fehlalarme auch für eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Einsätzen und somit für eine Belastung der Feuerwehr, da sich die Maßnahmen (Anzahl der zu alarmierenden Einsatzmittel) schon aus rechtlicher Sicht nicht von einem tatsächlichen Alarm unterscheiden dürfen. Die Löschwasserversorgung erfolgt über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten und ist als ausreichend anzusehen. Die Rur sowie ein Industrieteich können ebenfalls als Wasserentnahme in Anspruch genommen werden. Zum einen steht hier eine unbegrenzte Menge Wasser zur Verfügung, zum anderen ist aber ein erheblicher Zeitaufwand für die Herrichtung dieser Wasserentnahmen einzuplanen. Ortsteil Üdingen Der Ortsteil Üdingen verfügt über eine eigene Löschgruppe. Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen. Stärke, Ausbildungsstand sowie die Altersstruktur der Löschgruppe Üdingen entnehmen Sie bitte den Anlagen 10.1 und 10.2. Eine genaue Beschreibung des Feuerwehrgerätehauses finden Sie in der Anlage 10.4. Erhebliche Probleme entstehen hier aus der Tatsache, dass eine Zuwegung nur über den Ruruferradweg vorhanden ist. Informationen über die stationierten Feuerwehrfahrzeuge, über deren Verwendungsart, Alter und Zustand sind in der Anlage 10.3 aufgeführt. - 58 - Diese Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung nicht aus. Genau wie in Thum verfügt das in Üdingen stationierte Fahrzeuge (ehem. Bundesfahrzeug Baujahr 1985) über keinen Löschwassertank. Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Üdingen sind z.B. der Kindergarten, mehrere Gewerbebetriebe inmitten der Wohnbebauung, die angrenzenden Waldflächen der Mausauel sowie die Schienenstrecke der Rurtalbahn. Die Löschwasserversorgung erfolgt über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten und ist als ausreichend anzusehen, mit Ausnahme der höher gelegenen Straßenzüge. Hier ist die Löschwasserversorgung durch Unterflurhydranten nur ausreichend, sofern sich der Löschwasserbedarf auf die Dimension für einen Zimmerbrand beschränkt. Bei einem darüber hinaus gehenden Löschwasserbedarf sind logistische Aufwendungen erforderlich, die allein mit Mittel der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau nicht geleistet werden können. Die Rur kann ebenfalls als Wasserentnahme in Anspruch genommen werden. Zum einen steht hier eine unbegrenzte Menge Wasser zur Verfügung, zum anderen ist aber ein erheblicher Zeitaufwand für die Herrichtung dieser Wasserentnahmen einzuplanen. Ortsteil Winden Der Ortsteil Winden verfügt über eine eigene Löschgruppe. Inwieweit die Hilfsfristen eingehalten werden können, ist den Karten der Anlage 10.5 zu entnehmen. Stärke, Ausbildungsstand sowie die Altersstruktur der Löschgruppe Winden entnehmen Sie bitte den Anlagen 10.1 und 10.2. Eine genaue Beschreibung des Feuerwehrgerätehauses finden Sie in der Anlage 10.4. Informationen über die stationierten Feuerwehrfahrzeuge, über deren Verwendungsart, Alter und Zustand sind in der Anlage 10.3 aufgeführt. Diese Fahrzeuge reichen zur Aufgabenerledigung aus. Besondere Gefährdungspotentiale im Ortsteil Winden sind z.B. die Grundschule und der Kindergarten, Sporteinrichtungen in der Urbanusstraße, mehrere Gewerbebetriebe inmitten der Wohnbebauung, ein papierverarbeitender Betrieb und ein kleiner Gewerbepark in der Ortslage. Die Löschwasserversorgung erfolgt über das öffentliche Wassernetz durch Unterflurhydranten und ist als ausreichend anzusehen. Die Rur und ein Industrieteich können ebenfalls als Wasserentnahme in Anspruch genommen werden. Zum einen steht hier eine unbegrenzte Menge Wasser zur Verfügung, zum anderen ist aber ein erheblicher Zeitaufwand für die Herrichtung dieser Wasserentnahmen einzuplanen. - 59 - 10. Anlagen 10.1 Anlage „Personal der Feuerwehr Kreuzau“ Ist Einsatzdienst Wehrleiter Stellv. Wehrleiter Bereichsführer F/B V Zugführer F IV Gruppenführer F III Truppführer Truppmann Funktionsstellen 1 2 3 3 20 48 42 Soll Funktions- 200 % Restellen serve 1 2 3 3 9 27 45 - 60 - 0 0 0 6 18 54 90 Gesamtfunktionsstellen 1 2 3 9 27 81 135 Differenz 0 0 0 -6 -7 -33 -93 Durchschnittsalter Dienstgrade: Feuerwehrmann Oberfeuerwehrmann Unterbrandmeister Brandmeister Oberbrandmeister Hauptbrandmeister 24,0 Jahre 39,5 Jahre 33,0 Jahre 34,5 Jahre 41,0 Jahre 41,5 Jahre Ausbildung: Grundausbildung Tf F III F IV 35,4 Jahre 36,3 Jahre 40,5 Jahre 41,5 Jahre Durchschnittsalter Löschgruppe: Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden 40,5 Jahre 27,8 Jahre 35,9 Jahre 45,0 Jahre 27,5 Jahre 34,0 Jahre 41,3 Jahre 28,8 Jahre 29,1 Jahre - 61 - Ist Soll Fachausbildung Funktionsstellen Funktionsstellen 200 % Reserve Atemschutzträger GSG 1 Ausbildung GSG 2 Ausbildung Strahlenschutz 1 Ausbildung Strahlenschutz 2 Ausbildung Strahlenschutz 3 Ausbildung Maschinisten-Ausbildung Sprechfunker Atemschutzgerätewart Gerätewart Funk- und Datenbeauftragter Sicherheitsbeauftragter Brandschutzerziehung 92 50 4 63 36 9 126 72 0 Gesamtfunktionsstellen 189 108 9 32 9 0 9 +23 2 9 0 9 -7 1 3 0 3 -2 57 102 5 5 36 81 9 9 72 162 0 0 108 243 9 9 -51 -141 -4 -4 4 4 0 4 0 2 1 2 9 0 0 2 9 0 -8 - 62 - Differenz -97 -58 -5 10.2 Anlage „Personal – Einzelbetrachtung“ Fachausbildung: Einzelbetrachtung Beschäftigung Innerhalb außerhalb der Gemeinde 5 15 8 15 9 16 Löschgruppe Ist Soll Differenz Grundausbildung Tf F III F IV Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden Gesamt: 20 23 25 27 27 27 -7 -4 -2 9 6 6 4 9 11 3 3 3 1 2 2 13 27 - 14 4 2 1 0 2 11 22 17 11 27 27 27 -5 - 10 - 16 3 3 4 7 6 3 3 1 2 2 0 0 1 5 3 21 12 8 15 27 - 12 5 3 2 1 3 12 16 162 27 243 - 11 - 81 4 44 3 48 2 20 0 8 4 40 12 122 Vorhandene Führerscheine Klasse 3 / bc1 Klasse 2 / c Fahrberechtigung für: LF 8 / 6 GW – G GW– Mess/ABC GW – Log LF 16 Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden 7 4 5 6 8 10 2 11 2 10 14 13 6 7 1 7 4 6 Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden 2/c -- --- --- --- --- --- --- 3 / c1 3/b --- -- -- -- -- 3/b -- -- -- -- --- -2/c 3 / c1 2/c --- -2/c --- -2/c --- --- - 63 - MTF RW 1 TLF TSF/TSF-W 3/b ---- 3/b ---- 3/b 3 / c1 --- - 64 - 3/b --2/c 3/b ---- 3 / c1 --3/b 3/b ---- 3/b ---- 3/b -2/c -- 10.3 Anlage „Fahrzeuge“ 10.3.1 Löschfahrzeuge / Rüst- und Gerätewagen (Erläuterung 8.4) Standort Boich Art des Fahrzeuges LF 8 / 6 Erstzulassung 12.1994 voraussichtliches Nutzungsende: nach 2010 Drove LF 16/12 12.1998 nach 2010 Kreuzau LF 16 04.1983 2003 Kreuzau RW 1 12.1988 2006 Kreuzau GW – Logistik 07.1992 2010 Obermaubach TSF-W 12.2004 nach 2015 Stockheim LF 16 /12 02.2001 nach 2015 Thum TSF 12.1986 2006 Üdingen LF 16 TS 01.1985 2005 Untermaubach LF 8/6 06.1996 nach 2010 Untermaubach GW – G 05.1990 2008 Winden TLF 16 / 25 07.1988 2008 * Folgende Nutzungszeiten wurden für die Berechnung zugrunde gelegt: TLF / LF 16 / LF 16TS = 20 Jahre RW 1/ LF 8/6 / GW-Fahrzeuge = 18 Jahre LF = Löschgruppenfahrzeug GW = Gerätewagen RW = Rüstwagen TLF = Tanklöschfahrzeug TSF = Tragkraftspritzenfahrzeug Weiterhin sind noch 1 Anhänger zum Transport herrenloser Tiere und 1 PKW – Anhänger vorhanden. 10.3.2 Fahrzeuge der Jugendfeuerwehr Die Jugendfeuerwehr verfügt über einen zu 100 % gesponserten Mannschaftstransporter. Dieses Fahrzeug dient ausschließlich Zwecken der Jugendfeuerwehr. Das Fahrzeug wurde durch Werbeträger finanziert, die aufgeklebten Werbetafeln lassen eine Verwendung als Einsatzfahrzeug aus rechtlicher Sicht nicht zu. Durch Erlass des Innenministers ist festgelegt, dass Fahrzeuge nur als Feuerwehreinsatzfahrzeuge eingesetzt werden dürfen, wenn sie als solche eindeutig erkennbar sind. Ausdrücklich wird Werbung auf Feuerwehrfahrzeugen untersagt. Zusätzlich verfügen die 4 Jugendfeuerwehrgruppen der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau über zwei PKW – Anhänger zum Transport des notwendigen Materials. - 65 - 10.3.3 Mannschaftstransportfahrzeuge Die Mannschaftstransportfahrzeuge sind notwendig und erforderlich, da sie für die Aufgabenerledigung ein unverzichtbares Hilfsmittel darstellen. Im Einsatzfall werden nachrückende Kräfte schnell und sicher zur Einsatzstelle fahren. Unbedingt erforderlich ist dies, - da die Löschfahrzeuge nur eine begrenzte Anzahl von Einsatzkräften aufnehmen können. um zu gewährleisten, dass die an der Einsatzstelle erforderliche Zahl der Einsatzkräfte erreicht wird. damit das Löschfahrzeug im geforderten Zeitrahmen (4 Minuten nach Alarmierung) ausrücken kann, obwohl noch weitere, für den Einsatz erforderliche, Einsatzkräfte auf der Anfahrt zum Gerätehaus sind. Wäre diese Möglichkeit nicht gegeben, so hätte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Einsatzqualität. Entweder könnte das Löschfahrzeug erst dann ausrücken, wenn das gesamte Personal einsatzbereit ausgerüstet ist bzw. wenn alle Plätze im Fahrzeug besetzt sind. Dies hätte, besonders in den ohnehin kritischen Zeit an Werktagen, nicht zu verantwortende Verzögerungen bei der Ausrücke- bzw. Eintreffzeit zur Folge. Oder das Löschfahrzeug würde, wie bisher, nach 4 Minuten ausrücken, so wäre man darauf angewiesen, dass die nachfolgenden Einsatzkräfte, die zum Erreichen der Mindeststärke unbedingt erforderlich sind, mit ihren Privatfahrzeugen zur Einsatzstelle fahren, was aber nicht zwingend verlässlich ist. Die Inanspruchnahme des privaten PKW`s wird im Einzelfall sicherlich praktiziert, kann und darf aber nicht als generelle einsatztaktische Maßnahme eingesetzt werden. Hiergegen sprechen die Unfallverhütungsvorschriften einerseits, andererseits hat die Kommune aber auch eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Feuerwehrleuten. Die Gefahr, das bei einer Verwendung eines Privatfahrzeuges dem Fahrzeughalter ein Schaden entsteht, ist erheblich. Als Beispiele sind hier zu nennen: keine Möglichkeit des Einsatzes von Sondersignalen und somit erhöhte Unfallgefahr, Kontamination durch Schadstoffe in der Einsatzkleidung, Verschmutzung des Fahrzeuges, Beschädigungen am Fahrzeug. Die Fahrt zum Feuerwehrgerätehaus, insbesondere im Alarmierungsfalle, stellt schon ein Risiko und einen Aufwand für den Feuerwehrangehörigen dar. Weitere Inanspruchnahmen sind nicht vertretbar. Darüber hinaus werden mit den MTF`s Ausrüstung und Geräte zur Werkstatt und den Prüfund Pflegeeinrichtung gebracht, Teilnehmer der Lehrgänge, Seminare und Versammlungen nutzen die Fahrzeuge als Transportmittel. Die Nutzung der Löschfahrzeuge für diese Zwecke ist weder zweckmäßig noch wirtschaftlich. Im Einsatzfall würden diese Fahrzeuge am Standort fehlen, für die meisten Löschfahrzeuge ist eine besondere Fahrerlaubnis erforderlich, die heute bereits, besonders aber auch zukünftig, nur noch wenige Kameraden haben werden. Auch für diese Zwecke ist eine weitere Inanspruchnahme nicht vertretbar. - 66 - Folgende Mannschaftstransportfahrzeuge sind vorhanden: Standort: Baujahr: Boich 2000 Üdingen 2000 Drove 1989 Obermaubach 1990 Stockheim 1991 Untermaubach 1991 Thum 2000 Winden 1994 Kreuzau 1995 - 67 - 10.4 Anlage „Feuerwehrgerätehäuser“ Anzahl der Parkplätze Hoffläche m2 Übungsfläche m2 Unterrichtsräume Büros Lager Werkstätten Toiletten Wasch/Duschräum e Separate Umkleideräume Boich 1 1 1/1 Ja 2 / / / 1 / / / 2 2 / Drove 1 / 1/1 Ja 1 10 50 / 2 / 2 3 3 / 3 Kreuzau 3 2 2 /21 Nein 5 20 250 250 1 1 1 1 1 1 1 Obermaubach 2 / 0/3 Nein 2 2 80 / 1 / 3 / 1 / 3 Stockheim 2 / 1/3 Nein 2 5 50 / 2 / / / 3 / 3 Thum 1 / 0/2 Nein 1 / 25 / 1 / / / 2 / / Üdingen 1 / 1/1 Ja 1 10 100 / 2 / / / 2 / / Untermaubach 2 1 1/2 Nein 3 10 100 / 1 1 1 1 1 1 1 Winden 1 / 1/1 Nein 1 / 50 / 1 1 1 / 1 1 1 Stellplätze Großfahrzeuge Stellplätze sonstige. Fahrzeuge Tatsächlich untergestellte Fahrzeuge Abgasanlage Tore Bewertung mittels Kennziffern * * Kennziffern: 1 = gut 2 = ausreichend 3 = nicht ausreichend / = nicht vorhanden Hinweis Qualitätskriterium Parkplätze: Feuerwehrparkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Feuerwehrgerätehaus einzurichten und besonders zu kennzeichnen und sollen direkt zum Zugang führen. Sie müssen bei jeder Witterung und Uhrzeit sicher begehbar sein. Hierzu gehören neben der Ebenheit und Beleuchtung auch das Freihalten von Eis und Schnee. Sie sind so anzulegen, dass Begegnungen z.B. mit ausfahrenden Einsatzfahrzeugen vermieden werden. - 68 - - 69 - - 70 - - 71 - - 72 -